0004/2022
Rückgabe der Benin-Bronzen aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik Nigeria
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 0004/2022 Freigabedatum 20.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rückgabe der Benin-Bronzen aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik Nigeria Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Rückgabe von Benin-Hofkunstwerken aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik Nigeria in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien vorzubereiten. Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Begründung Im Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) befinden sich 96 Benin-Hofkunstwerke aus Nigeria, die 1897 von der britischen Armee aus dem Königspalast des Königreichs Benin, das im heu- tigen Nigeria liegt, geraubt wurden. Die britische Armee nahm den Königspalast ein, plünderte ihn und brannte ihn schließlich nieder. Die Briten sahen ihre Kriegsbeute als Reparation für die Kosten dieser sogenannten Strafexpedition an und verschleppten sie nach London. Ab Sommer 1897 wurden die geraubten Hofkunstwerke sukzessive in europäischen Auktionshäusern versteigert oder blieben im Privatbesitz der britischen Soldaten, die sie später auch auf dem Kunstmarkt verkauften. Die 96 Hofkunstwerke, die sich heute im RJM befinden, gelangten über Sammlerinnen und Sammler mit bürgerschaftlichen Engagement für die Stadt Köln sowie über diverse andere Zwischenerwerber zwi- schen 1899 und 1967 in die Museumssammlung des Rautenstrauch-Joest-Museums. Für die nigerianische Gesellschaft haben die Benin-Hofkunstwerke eine große historische, spirituelle und identitätsstiftende Bedeutung. Das Königtum Benin, seine traditionellen Herrschaftsstrukturen und sein kulturelles Erbe spielen in Nigeria auf politischer und spiritueller Ebene bis heute eine sehr wichtige Rolle. Das Edo-Volk des Benin-Königreichs, eines der wichtigsten afrikanischen Königreiche in der Geschichte des Kontinents, hielt mittels seiner Hofkunstwerke über Jahrhunderte hinweg alle wesentlichen Geschehnisse im Königtum fest: die Entstehungsgeschichte des Königreichs, die ver- schiedenen Epochen, königliche Festakte und Feierlichkeiten, wichtige Ereignisse, Kriege und Kriegsherren, Verdienste und Taten der Königinnen und Könige und so weiter. Die Hofkunstwerke hatten zudem sakrale Funktionen und waren die Verbindung der Könige zu ihren Vorfahren. 1897 wurden somit das gesamte identitätsstiftende königliche historische Archiv und die Reliquien des Kö- nigtums Benin von den Briten geraubt. Seit der Unabhängigkeit Nigerias 1960 fordert der neu ge- gründete Staat daher die Benin-Hofkunstwerke aus europäischen und nordamerikanischen Museen zurück. Seit 2021 gibt es unter Federführung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland inten- sive Verhandlungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Nigeria, die die Rückgabe von Benin- Hofkunstwerken aus deutschen Museen zum Gegenstand haben. Das Rautenstrauch-Joest-Museum als Museum mit der viertgrößten Sammlung von Benin-Hofkunstwerken in Deutschland begleitet die- sen Prozess ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, des Museum am Rothenbaum Hamburg und des Linden Museum in Stuttgart. Das Auswärtige Amt bereitet für das Frühjahr 2022 eine politische Rahmenvereinbarung zwischen Nigeria und Deutschland vor. Es ist zu erwarten, dass mit dieser Rahmenvereinbarung Rückgaben von Benin-Hofkunstwerken an den Staat Nigeria die außenpolitische Flankierung erhalten. Die an- schließende konkrete Umsetzung von Rückgaben bleibt den jeweiligen Trägern der beteiligten Muse- en vorbehalten. Auch diese soll aber in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, mit dem Staatsministerium für Kultur und Medien und den jeweils anderen Trägern erfolgen. Die endgültige Entscheidung über Art und Weise von Rückgaben aus dem Bestand des Rauten- strauch-Joest-Museums bleibt dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. Dazu wird gesondert eine Vorla- ge eingebracht. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um die auf der Bundesebene ange- dachte Zeitschiene seitens der Stadt Köln mitgestalten und begleiten zu können. Um die Verhandlun- gen mit Nigeria wie geplant im Frühjahr 2022 aufnehmen zu können, ist eine Entscheidung in der kommenden Ratssitzung erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0004/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.01.2022
- Erstellt
- 03.01.2022 12:15