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0004/2022

Rückgabe der Benin-Bronzen aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik Nigeria

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0004/2022 
Freigabedatum 
 20.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rückgabe der Benin-Bronzen aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik 
Nigeria 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Rückgabe von Benin-Hofkunstwerken aus dem 
Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museum an die Bundesrepublik Nigeria in Abstimmung mit dem 
Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien vorzubereiten. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Begründung 
 
Im Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) befinden sich 96 Benin-Hofkunstwerke aus 
Nigeria, die 1897 von der britischen Armee aus dem Königspalast des Königreichs Benin, das im heu-
tigen Nigeria liegt, geraubt wurden. Die britische Armee nahm den Königspalast ein, plünderte ihn 
und brannte ihn schließlich nieder. Die Briten sahen ihre Kriegsbeute als Reparation für die Kosten 
dieser sogenannten Strafexpedition an und verschleppten sie nach London. Ab Sommer 1897 wurden 
die geraubten Hofkunstwerke sukzessive in europäischen Auktionshäusern versteigert oder blieben 
im Privatbesitz der britischen Soldaten, die sie später auch auf dem Kunstmarkt verkauften. Die 96 
Hofkunstwerke, die sich heute im RJM befinden, gelangten über Sammlerinnen und Sammler mit 
bürgerschaftlichen Engagement für die Stadt Köln sowie über diverse andere Zwischenerwerber zwi-
schen 1899 und 1967 in die Museumssammlung des Rautenstrauch-Joest-Museums. 
 
Für die nigerianische Gesellschaft haben die Benin-Hofkunstwerke eine große historische, spirituelle 
und identitätsstiftende Bedeutung. Das Königtum Benin, seine traditionellen Herrschaftsstrukturen 
und sein kulturelles Erbe spielen in Nigeria auf politischer und spiritueller Ebene bis heute eine sehr 
wichtige Rolle. Das Edo-Volk des Benin-Königreichs, eines der wichtigsten afrikanischen Königreiche 
in der Geschichte des Kontinents, hielt mittels seiner Hofkunstwerke über Jahrhunderte hinweg alle 
wesentlichen Geschehnisse im Königtum fest: die Entstehungsgeschichte des Königreichs, die ver-
schiedenen Epochen, königliche Festakte und Feierlichkeiten, wichtige Ereignisse, Kriege und 
Kriegsherren, Verdienste und Taten der Königinnen und Könige und so weiter. Die Hofkunstwerke 
hatten zudem sakrale Funktionen und waren die Verbindung der Könige zu ihren Vorfahren. 1897 
wurden somit das gesamte identitätsstiftende königliche historische Archiv und die Reliquien des Kö-
nigtums Benin von den Briten geraubt. Seit der Unabhängigkeit Nigerias 1960 fordert der neu ge-
gründete Staat daher die Benin-Hofkunstwerke aus europäischen und nordamerikanischen Museen 
zurück. 
 
Seit 2021 gibt es unter Federführung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland inten-
sive Verhandlungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Nigeria, die die Rückgabe von Benin-
Hofkunstwerken aus deutschen Museen zum Gegenstand haben. Das Rautenstrauch-Joest-Museum 
als Museum mit der viertgrößten Sammlung von Benin-Hofkunstwerken in Deutschland begleitet die-
sen Prozess ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, 
der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, des Museum am Rothenbaum Hamburg und des Linden 
Museum in Stuttgart.  
 
Das Auswärtige Amt bereitet für das Frühjahr 2022 eine politische Rahmenvereinbarung zwischen 
Nigeria und Deutschland vor. Es ist zu erwarten, dass mit dieser Rahmenvereinbarung Rückgaben 
von Benin-Hofkunstwerken an den Staat Nigeria die außenpolitische Flankierung erhalten. Die an-
schließende konkrete Umsetzung von Rückgaben bleibt den jeweiligen Trägern der beteiligten Muse-
en vorbehalten. Auch diese soll aber in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, mit dem 
Staatsministerium für Kultur und Medien und den jeweils anderen Trägern erfolgen. 
 
Die endgültige Entscheidung über Art und Weise von Rückgaben aus dem Bestand des Rauten-
strauch-Joest-Museums bleibt dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. Dazu wird gesondert eine Vorla-
ge eingebracht. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um die auf der Bundesebene ange-
dachte Zeitschiene seitens der Stadt Köln mitgestalten und begleiten zu können. Um die Verhandlun-
gen mit Nigeria wie geplant im Frühjahr 2022 aufnehmen zu können, ist eine Entscheidung in der 
kommenden Ratssitzung erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

25.01.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0004/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.01.2022
Erstellt
03.01.2022 12:15