RR 39/2024
Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung
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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2 Beteiligtenliste)
29492 Zeichen
Neuaufstellung des Regionalplans Köln Zweiter Planentwurf Beteiligte: Aufstellungsverfahren Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht s ich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren Stand: 08.08.2024 Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 1000 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln Sb1 Werkstattstraße 102 50733 Köln Nr: 2000 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 Fontainengraben 200 53123 Bonn Nr: 3000 Oberfinanzdirektion NRW Bauabteilung Albersloher Weg 250 48155 Münster Nr: 3001 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Träger öffentlicher Belange (NRW) Fontanestr.4 40470 Düsseldorf Nr: 4001 Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Nr: 4002 Landschaftsverband Rheinland Amt für Denkmalpflege im Rheinland Ehrenfriedstr. 19 50259 Pulheim Nr: 4003 Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133 53115 Bonn Nr: 4004 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Freiherr-vom-Stein-Platz 1 48133 Münster Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 5000 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Sr. 44 52349 Düren Nr: 6000 Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln Rütger-von-Scheven-Sr. 44 52349 Düren Nr: 7001 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Bergisches Land Steinmüllerallee 13 51643 Gummersbach Nr: 7000 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Albrecht-Thaer-Str. 34 48147 Münster Nr: 7002 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel- Zülpicher Börde Zum Eichtal 5 53925 Kall-Urft Nr: 7003 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Nr: 7004 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel- Jülicher Börde Kirchstraße 2 52393 Hürtgenwald Nr: 7005 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Nationalparkforstamt Eifel Urftseestraße 34 53937 Schleiden-Gemünd Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 8000 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie NRW Goebenstr. 25 44135 Dortmund Nr: 9000 Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Nr: 10000 Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo- informationssysteme, Raumordnung Tulpenfeld 4 53113 Bonn Nr: 10001 Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und Ortungsfunk Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Nr: 12000 Landesbüro der Naturschutzver- bände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen Nr: 12001 Naturschutzverein Koslar 1978 e.V. Im Wiesengrund 8 52428 Jülich Nr: 12002 Aqua Viva Neuwiesenstraße 95 8400 Winterthur Nr: 12003 Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) Adenauerallee 68 53113 Bonn Nr: 12004 Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) Paul-Kemp-Str. 5 53173 Bonn Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12005 Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA) Ostendstraße 4 76707 Hambrücken Nr: 12006 Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) Pariser Platz 6 10117 Berlin – Mitte Nr: 12007 Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) Vogelsang 27 31020 Salzhemmendorf Nr: 12008 Deutscher Angelfischerverband e.V. Reinhardtstr. 14 10117 Berlin Nr: 12009 Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde e. V. Lohnder Str. 10c 30926 Seelze Nr: 12010 Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V. Chausseestr. 37 10115 Berlin Nr: 12011 Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. Marienstr. 19 - 20 10117 Berlin Nr: 12012 Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) Eisvogelweg 1 91161 Hilpoltstein Nr: 12013 Deutscher Tierschutzbund e. V. In der Raste 10 53129 Bonn Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12014 Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. Kleine Rosenstr. 1 - 3 34117 Kassel Nr: 12015 Deutscher Wildschutz Verband e. V. Im Seifer Hof 4 57520 Molzhain Nr: 12016 Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. Grauhorststraße 42 38440 Wolfsburg Nr: 12017 Grüne Liga e. V. Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Nr: 12018 Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. Am Holzfeld 5 85247 Rummeltshausen Nr: 12019 Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V. Danzigerstraße 13 66798 Wallerfangen Nr: 12020 Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz An der Ziegelei 8 53127 Bonn Nr: 12021 Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V. Warschauer Straße 58a 10243 Berlin Nr: 12022 Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. Reuterstraße 157 53113 Bonn Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12023 Naturschutzforum Deutschland e. V. Gartenweg 5 26198 Wardenburg Nr: 12024 Rhein-Kolleg e. V. Maximilianstraße 100 67346 Speyer Nr: 12025 Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) Holbeinstr. 12 53175 Bonn Nr: 12026 Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. Königswinterer Straße 829 53227 Bonn Nr: 12027 Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland Postbus 2166 3800 CD Amersfoort Nr: 12028 Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e. V. Westermarkelsdorf 12 A 23769 Fehmarn Nr: 12029 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. Geschäftsstelle NRW Merowingerstr. 88 0 Düsseldorf Nr: 12030 Bürgerinitiative: Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e. V. Hufeisenstraße 9a 63599 Biebergemünd Nr: 12031 Deutscher Alpenverein e. V. (DAV) Anni-Albers-Straße-7 80807 München Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12032 Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. Resebergweg 11 23569 Lübeck Nr: 12033 NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. Charitéstraße 3 10117 Berlin Nr: 12034 Naturefund e. V. Karl-Glässing-Straße 5 65183 Wiesbaden Nr: 12035 Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. Reuterstraße 157 53113 Bonn Nr: 12036 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. Dechenstraße 5 53115 Bonn Nr: 12037 Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. Schloßstraße 104 92681 Erbendorf Nr: 12038 Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V. Bernhard-Grzimek-Allee 1 60316 Frankfurt am Main Nr: 12039 Game Conservancy Deutschland, lebendige Natur durch nachhaltige Nutzung e. V. Schloßstraße 1 86732 Oettingen in Bayern Nr: 13000 Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 14000 Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V. Uerdingerstr. 58-62 40474 Düsseldorf Nr: 15000 Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW Friedrich-Ebert-Str. 34-38 40210 Düsseldorf Nr: 15001 Deutscher Beamtenbund NRW Ernst-Gnoß-Straße 24 40219 Düsseldorf Nr: 16000 LandesSportBund NRW e.V. Friedrich-Alfred-Allee 25 47055 Duisburg Nr: 17001 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen Nr: 17002 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstraße 90 41065 Mönchengladbach Nr: 17003 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg Albertstraße 22 51643 Gummersbach Nr: 17000 Landesbetrieb Straßenbau NRW Betriebssitz Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen Nr: 18000 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Hansastraße 2 47799 Krefeld Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 18001 Die Autobahn GmbH des Bundes Außenstelle Köln Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Nr: 18002 Die Autobahn GmbH des Bundes Außenstelle Euskirchen Otto-Lilienthal-Straße 25a 53879 Euskirchen Nr: 18003 Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 4109 Leipzig Nr: 19000 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 Aachen Nr: 19001 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Domstraße 55-73 50668 Köln Nr: 20000 Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW Haroldstraße 14 40213 Düsseldorf Nr: 22000 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Nr: 100000 Stadt Aachen Fachbereich Stadtentwicklung,-planung Lagerhausstraße 20 52064 Aachen Nr: 101000 StädteRegion Aachen S 64 Mobilität und Klimaschutz Zollernstraße 20 52070 Aachen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 102000 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung und Umwelt Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf Nr: 103000 Stadt Baesweiler Mariastraße 2 52499 Baesweiler Nr: 104000 Stadt Eschweiler 610/Stadtplanung Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Nr: 105000 Stadt Herzogenrath Planung Rathausplatz 1 52314 Herzogenrath Nr: 106000 Stadt Monschau Bauverwaltung Laufenstr. 84 52156 Monschau Nr: 107000 Gemeinde Roetgen Hauptstraße 55 52159 Roetgen Nr: 108000 Gemeinde Simmerath Rathaus 1 52152 Simmerath Nr: 109000 Stadt Stolberg Rathausstraße 11-13 52222 Stolberg Nr: 110000 Stadt Würselen Stadtplanung und Umwelt Morlaixplatz 1 52146 Würselen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 111000 Kreis Düren Amt 61 Bismarckstraße 16 52351 Düren Nr: 112000 Gemeinde Aldenhoven Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13 52457 Aldenhoven Nr: 113000 Stadt Düren Abteilung Planung Kaiserplatz 2-4 52349 Düren Nr: 114000 Stadt Heimbach Hengebachstraße 14 52396 Heimbach Nr: 115000 Gemeinde Hürtgenwald August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald Nr: 116000 Gemeinde Inden Rathausstr. 1 52459 Inden Nr: 117000 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 52428 Jülich Nr: 118000 Gemeinde Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe Nr: 119000 Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 120000 Stadt Linnich Rurdorfer Straße 64 52441 Linnich Nr: 121000 Gemeinde Merzenich Valdersweg 1 52399 Merzenich Nr: 122000 Stadt Nideggen Zülpicher Str. 1 52385 Nideggen Nr: 123000 Gemeinde Niederzier Rathausstraße 8 52382 Niederzier Nr: 124000 Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich Nr: 125000 Gemeinde Titz Landstraße 4 52445 Titz Nr: 126000 Gemeinde Vettweiß - Bauabteilung - Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Nr: 127000 Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Nr: 128000 Stadt Bad Münstereifel Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 129000 Gemeinde Blankenheim Rathausplatz 16 53945 Blankenheim Nr: 130000 Stadt Euskirchen Kölner Str. 75 53879 Euskirchen Nr: 131000 Gemeinde Dahlem Hauptstraße 23 53949 Dahlem Nr: 132000 Gemeinde Hellenthal - Bauamt - Rathausstraße 2 53940 Hellenthal Nr: 133000 Gemeinde Kall Bahnhofstr. 9 53925 Kall Nr: 134000 Stadt Mechernich Fachbereich 1 Bergstraße 1 53894 Mechernich Nr: 135000 Gemeinde Nettersheim Krausstraße 1 53947 Nettersheim Nr: 136000 Stadt Schleiden Blankenheimer Straße 2-4 53937 Schleiden Nr: 137000 Gemeinde Weilerswist -Bauamt- Bonner Str. 29 53919 Weilerswist Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 138000 Stadt Zülpich Markt 21 53909 Zülpich Nr: 139000 Kreis Heinsberg Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg Nr: 140000 Stadt Erkelenz Planungsamt Johannismarkt 17 41812 Erkelenz Nr: 141000 Gemeinde Gangelt Burgstraße 10 52538 Gangelt Nr: 142000 Stadt Geilenkirchen Markt 9 52511 Geilenkirchen Nr: 143000 Stadt Heinsberg Apfelstraße 60 52525 Heinsberg Nr: 144000 Stadt Hückelhoven Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven Nr: 145000 Gemeinde Selfkant Am Rathaus 13 52538 Selfkant - Tüddern Nr: 146000 Stadt Übach-Palenberg Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 147000 Gemeinde Waldfeucht Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht Nr: 148000 Stadt Wassenberg Roermonder Straße 25-27 41849 Wassenberg Nr: 149000 Stadt Wegberg Fachbereich Planen, Bauen Rathausplatz 25 41844 Wegberg Nr: 151000 Bundesstadt Bonn Berliner Platz 2 53103 Bonn Nr: 152000 Rhein-Sieg-Kreis Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Nr: 153000 Gemeinde Alfter Am Rathaus 7 53347 Alfter Nr: 154000 Stadt Bad Honnef Rathausplatz 1 53604 Bad Honnef Nr: 155000 Stadt Bornheim Fachbereich 7 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Nr: 156000 Gemeinde Eitorf Markt 1 53783 Eitorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 157000 Stadt Hennef Stadtplanung und -entwicklung Frankfurter Straße 97 53773 Hennef (Sieg) Nr: 158000 Stadt Königswinter Drachenfelsstraße 9-11 53639 Königswinter Nr: 159000 Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Nr: 160000 Stadt Meckenheim Siebengebirgsring 4 53340 Meckenheim Nr: 161000 Gemeinde Much Bauamt Hauptstraße 57 53804 Much Nr: 162000 Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid Nr: 163000 Stadtverwaltung Niederkassel Rathausstr. 19 53859 Niederkassel Nr: 164000 Stadt Rheinbach Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach Nr: 165000 Gemeinde Ruppichteroth Rathausstr. 18 53809 Ruppichteroth Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 166000 Stadt St. Augustin Markt 1 53757 St. Augustin Nr: 167000 Kreisstadt Siegburg Planungs- u. Bauaufsichtsamt Nogenter Platz 10 53721 Siegburg Nr: 168000 Gemeinde Swisttal Rathausstr. 115 53913 Swisttal Nr: 169000 Stadt Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Nr: 170000 Gemeinde Wachtberg Rathausstr. 34 53343 Wachtberg Nr: 171000 Gemeinde Windeck Rathausstr. 12 51570 Windeck-Rosbach Nr: 172000 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Nr: 173000 Stadt Leverkusen Stadtplanung- und Bauaufsicht Friedrich-Ebert-Platz 1 51373 Leverkusen Nr: 174000 Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 175000 Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg Nr: 176000 Stadt Bergheim Bethlehemer Straße 9 - 11 50126 Bergheim Nr: 177000 Stadt Brühl Fachbereich 61 Uhlstraße 3 50321 Brühl Nr: 178000 Stadt Elsdorf Gladbacher Straße 111 50189 Elsdorf Nr: 179000 Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Nr: 180000 Stadt Frechen Abt.Stadtplanung Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Nr: 181000 Stadt Hürth Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Nr: 182000 Stadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen Nr: 183000 Stadt Pulheim Planungsabteilung Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 184000 Stadt Wesseling Bereich Stadtplanung Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Nr: 185000 Oberbergischer Kreis Moltkestraße 34 51643 Gummersbach Nr: 186000 Stadt Bergneustadt Kölner Straße 256 51702 Bergneustadt Nr: 187000 Gemeinde Engelskirchen Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Nr: 188000 Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Nr: 189000 Stadt Hückeswagen Fachbereich III Auf`m Schloss 1 42499 Hückeswagen Nr: 190000 Gemeinde Lindlar - Amt 61 - Borromäusstraße 1 51789 Lindlar Nr: 191000 Gemeinde Marienheide Hauptstraße 20 51709 Marienheide Nr: 192000 Gemeinde Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 193000 Gemeinde Nümbrecht Hauptstr. 16 51588 Nümbrecht Nr: 194000 Stadt Radevormwald Stadtplanung und Umwelt Hohenfuhrstraße 13 42477 Radevormwald Nr: 195000 Gemeinde Reichshof Hauptstraße 12 51580 Reichshof-Denklingen Nr: 196000 Stadt Waldbröl Nümbrechter Straße 19 51545 Waldbröl Nr: 197000 Stadt Wiehl Stadtentwicklung & Umwelt Bahnhofstraße 1 51674 Wiehl Nr: 198000 Stadt Wipperfürth Stadt- und Raumplanung Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Nr: 199000 Rheinisch-Bergischer-Kreis Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Nr: 200000 Stadt Bergisch Gladbach Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Nr: 201000 Stadt Burscheid Höhestraße 7-9 51399 Burscheid Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 202000 Gemeinde Kürten Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten Nr: 203000 Stadt Leichlingen Bauordnung und Planung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen Nr: 204000 Gemeinde Odenthal Altenberger-Dom-Straße 31 51519 Odenthal Nr: 205000 Stadt Overath Hauptstraße 25 51491 Overath Nr: 206000 Stadt Rösrath Hauptstr. 229 51503 Rösrath Nr: 207000 Stadt Wermelskirchen Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen Nr: 230000 Metropolregion Rheinland e.V. Ottoplatz 1 50679 Köln Nr: 231000 Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Am Brainergy Park 21 52428 Jülich Nr: 250000 Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 251000 Niersverband Abteilung Planung und Bau Am Niersverband 10 41747 Viersen Nr: 252000 enwor - energie & wasser vor Ort GmbH Kaiserstraße 100 52134 Herzogenrath Nr: 253000 Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Auf der Komm 12 52457 Aldenhoven Nr: 254000 Wasserversorgungszweckverband Perlenbach Am Handwerkerzentrum 31 52156 Monschau Nr: 255000 Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen Walramstraße 12 53879 Euskirchen Nr: 256000 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Nr: 258000 Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal Rheinbacher Weg 10 53881 Euskirchen Nr: 259000 Wupperverband Untere Lichtenplatzer Str. 100 42289 Wuppertal Nr: 260000 Bergischer Trinkwasser- Verband GmbH Abteilung 021/2 Bromberger Straße 39-41 42281 Wuppertal Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 261000 Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper Schürholz 38 42929 Wermelskirchen Nr: 262000 Aggerverband Geoinformatik u.Liegenschaften Sonnenstraße 40 51645 Gummersbach Nr: 263000 Wahnbachtalsperrenverband Siegelsknippen 53721 Siegburg Nr: 264000 Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Nr: 265000 Wasserbeschaffungsverband Thomasberg Siebengebirgsstr. 150 53639 Königswinter Nr: 266000 Kreiswerke Grevenbroich GmbH Am Schellberg 14 41516 Grevenbroich Nr: 267000 Schwalmverband Borner Str. 45a 41379 Brüggen Nr: 268000 Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH Am Wasserwerk 5 41844 Wegberg Nr: 269000 Wasserleitungszweckverband Langerwehe Im Gewerbegebiet 3 52379 Langerwehe Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 270000 Wasserverband Oleftal Oleftalstraße 31 53940 Hellenthal Nr: 280000 Römisch-Germanisches Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz Stadt Köln Cäcilienstraße 46 50667 Köln Nr: 281000 Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Nr: 282000 Industrie- u. Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Nr: 283000 Industrie- u. Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Nr: 284000 Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 17-21 52062 Aachen Nr: 285000 Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Nr: 300000 Bezirksregierung Arnsberg 12024 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Nr: 301000 Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 302000 Ennepe-Ruhr-Kreis Hauptstraße 92 58332 Schwelm Nr: 303000 Stadt Breckerfeld Frankfurter Straße 38 58339 Breckerfeld Nr: 304000 Stadt Ennepetal Bismarckstraße 21 58256 Ennepetal Nr: 305000 Märkischer Kreis Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid Nr: 306000 Stadt Halver Fachbereich Bauen und Wohnen Thomasstraße 18 58553 Halver Nr: 307000 Stadt Kierspe Springerweg 21 58566 Kierspe Nr: 308000 Stadt Meinerzhagen Hochbau- und Stadtplanungsamt Bahnhofstraße 9-15 58540 Meinerzhagen Nr: 309000 Kreis Olpe Westfälische Straße 75 57462 Olpe Nr: 310000 Stadt Drolshagen Hagener Straße 9 57489 Drolshagen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 311000 Gemeinde Wenden Hauptstraße 75 57482 Wenden Nr: 312000 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 32 Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Nr: 313000 Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Nr: 314000 Stadt Mönchengladbach Rathausplatz 1 41061 Mönchengladbach Nr: 315000 Stadt Remscheid Zentraldienst 0.12 Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid Nr: 316000 Stadt Solingen Walter-Scheel-Platz 1 42651 Solingen Nr: 317000 Stadt Wuppertal Ressort für Stadtentwicklung Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Nr: 318000 Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann Nr: 319000 Stadt Langenfeld - Referat 510 - Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld/Rheinland Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 320000 Stadt Monheim am Rhein Rathausplatz 2 40789 Monheim am Rhein Nr: 321000 Rhein-Kreis Neuss Oberstraße 91 41460 Neuss Nr: 322000 Stadt Dormagen Fachbereich Städtebau Mathias-Giesen-Straße 11 41540 Dormagen Nr: 323000 Stadt Grevenbroich Am Markt 1 41515 Grevenbroich Nr: 324000 Stadt Jüchen Am Rathaus 5 41363 Jüchen Nr: 325000 Gemeinde Rommerskirchen -Grundstücksmanagement- Bahnstr. 51 41569 Rommerskirchen Nr: 326000 Kreis Viersen Amt für Planung und Umwelt Rathausmarkt 3 41747 Viersen Nr: 327000 Gemeinde Niederkrüchten Fachbereich II Planen Laurentiusstraße 19 41372 Niederkrüchten Nr: 328000 Gemeinde Schwalmtal Fachbereich Planung Markt 20 41366 Schwalmtal Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 329000 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Referat 41 Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Nr: 330000 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Nr: 331000 Kreis Ahrweiler Untere Landesplanungsbehörde Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Nr: 332000 Stadt Remagen Bachstr. 2 53424 Remagen Nr: 333000 Gemeinde Grafschaft Ahrtalstr. 5 53501 Grafschaft-Ringen Nr: 334000 Verbandsgemeinde Altenahr Bauabteilung Roßberg 3 53505 Altenahr Nr: 335000 Verbandsgemeinde Adenau Kirchstr. 15 53518 Adenau Nr: 336000 Kreis Altenkirchen Regional- und Landesplanung Parkstraße 1 57610 Altenkirchen Nr: 337000 Verbandsgemeinde Kirchen Lindenstraße 1 57548 Kirchen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 338000 Verbandsgemeinde Wissen Rathausstr. 75 57537 Wissen Nr: 339000 Verbandsgemeinde Hamm/Sieg Lindenallee 2 57577 Hamm/Sieg Nr: 340000 Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld Rathausstraße 13 57610 Altenkirchen Nr: 341000 Kreis Neuwied Planung Kreisentwicklung Wilhelm-Leuschner-Straße 9 56564 Neuwied Nr: 342000 Verbandsgemeinde Asbach Flammersfelder Straße 1 53567 Asbach Nr: 343000 Verbandsgemeinde Unkel Fachbereich 2 Linzerstr. 4 53572 Unkel Nr: 344000 Verbandsgemeinde Linz Am Schoppbüchel 5 53545 Linz am Rhein Nr: 345000 Planungsgemeinschaft Region Trier Deworastr. 8 54290 Trier Nr: 346000 Eifelkreis Bitburg-Prüm Trierer Straße 1 54634 Bitburg / Eifel Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 347000 Verbandsgemeinde Prüm Tiergartenstr. 54 54595 Prüm Nr: 348000 Landkreis Vulkaneifel Abteilung Landesplanung- und Umweltplanung Mainzer Straße 25 54550 Daun Nr: 349000 Verbandsgemeinde Gerolstein Rathaus Hillesheim Burgstr. 6 54576 Hillesheim Nr: 350000 Verbandsgemeinde Gerolstein Rathaus Jünkerath Rathausplatz 1 54584 Jünkerath Nr: 351000 Verbandsgemeinde Gerolstein Rathaus Gerolstein Kyllweg 1 54568 Gerolstein Nr: 400000 Naturpark Schwalm-Nette Willy-Brandt-Ring 15 41747 Viersen Nr: 401000 Naturpark Nordeifel e.V. Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn-Eifel Bahnhofstraße 16 53947 Nettersheim Nr: 403000 Zweckverband Naturpark Rheinland Lindenstr. 20 50354 Hürth Nr: 404000 Naturpark Siebengebirge Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 405000 Zweckverband Naturpark Bergisches Land Moltkestraße 26 51643 Gummersbach Nr: 406000 Naturpark Rhein-Westerwald e. V. Marktstrasse 88 56564 Neuwied Nr: 407000 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler In Kuckum 68a 41812 Erkelenz Nr: 408000 Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. Sprakeler Str. 409 48159 Münster Nr: 409000 NEULAND HAMBACH GmbH Am Schlehdorn 5 – 7 50189 Elsdorf Nr: 410000 Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH Bismarckstr.16 52351 Düren Nr: 420000 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Rochusstr. 18 53123 Bonn Nr: 421000 RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Nr: 428000 Waldbauernverband NRW e.V. Kappeler Str. 227 40599 Düsseldorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 440000 DB Netz AG Regionalbereich West Hansastraße 15 47058 Duisburg Nr: 441000 Aachener Verkehrsverbund GmbH Neuköllner Straße 1 52068 Aachen Nr: 442000 go.Rheinland GmbH / VRS GmbH Deutzer Allee 4 50679 Köln Nr: 443001 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein An der Münze 8 50668 Köln Nr: 443002 Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes Generaldirektion Am Propsthof 51 53121 Bonn Nr: 444000 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Nr: 444001 Regionalverband Ruhr (RVR) Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Nr: 444002 Ruhrparlament Ruhr (RVR) Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Nr: 445000 Flughafen Köln/Bonn GmbH Postfach 98 01 20 51129 Köln Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 461000 Provincie Limburg Postbus 5700 6202 MA Maastricht Nr: 461001 Directorate Spatial Planning Ministry of Interior and Kingdom Relations Turfmarkt 147 2511 DP The Hague Nr: 463000 Ministere de la Reg. Wallonne DGATLP Rue des Brigades d`Irlande 1 5100 Jambes Nr: 463001 Service Public de Wallonie Secrétariat général Place Joséphine-Charlotte, 2 5100 Namur (Jambes) Nr: 464000 Administration Communale de Plombiéres Place du 3° Millénaire 1 4850 Plombieres Nr: 465000 Gemeinde Kelmis Kirchstrasse 31 4720 Kelmis Nr: 466000 Gemeinde Lontzen Kirchstr. 46 4710 Lontzen Nr: 467000 Gemeinde Raeren Hauptstr. 26 4730 Raeren Nr: 468000 Stadt Eupen Am Stadthaus 1 4700 Eupen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 469000 Gemeinde Waimes Administration Communale Place Baudouin 1 4950 Waimes Nr: 470000 Gemeinde Bütgenbach Zum Brand 40 4750 Bütgenbach Nr: 471000 Gemeinde Büllingen Hauptstraße 16 4760 Büllingen Nr: 473000 Euregio rhein-maas-nord Konrad-Zuse-Ring 6 41179 Mönchengladbach Nr: 480000 Gemeente Heerlen Postbus 1 6400 AA Heerlen Nr: 481000 Gemeente Kerkrade Postbus 600 6460 AP Kerkrade Nr: 482000 Gemeente Simpelveld Postbus 21000 6369 ZG Simpelveld Nr: 483000 Stadsregio Parkstad Limburg Programmamanager Ruimte & Mobiliteit Postbus 200 6400 AE Heerlen Nr: 484000 Gemeente Landgraaf Postbus 31000 6370 AA Landgraaf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 484001 Gemeente Roerdalen Postbus 6099 6077 ZH Sint Odiliënberg Nr: 484002 Gemeente Roermond Postbus 900 6040 AX Roermond Nr: 484004 Gemeente Echt-Susteren Postbus 450 6100 AL Echt Nr: 484005 Gemeente Sittard-Geleen Postbus 18 6130 AA Sittard Nr: 484008 Gemeente Brunssum Lindeplein 1 6444 AT Brunssum Nr: 484009 Gemeente Gulpen-Wittem Postbus 56 6270 AB Gulpen Nr: 484010 Gemeente Vaals Postbus 450 6290 AL Vaals Nr: 484011 Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat Directie Water en Boden Postbus 20901 2500 EX Den Haag Nr: 484013 Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Fachbereich Raumordnung Hütte 79/22 4700 Eupen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 484015 Gemeente Beekdaelen Postbus 22000 6360 AA Nuth Nr: 492000 Deutscher Wetterdienst Referat Liegenschaftsmanagement Frankfurter Straße 135 63067 Offenbach Nr: 606000 Zweckverband Entsorgungsregion West Zum Hagelkreuz 24 52249 Eschweiler Nr: 616000 AGIT Aachener Gesell. für Innovation und Technologie- transfer mbH Pauwelsstraße 17 52074 Aachen Nr: 618000 NRW.URBAN - Düsseldorf Fritz-Vomfelde-Str. 10 40547 Düsseldorf Nr: 634000 Tourismus NRW e.V. Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Nr: 637000 Region Aachen Zweckverband Rotter Bruch 6 52068 Aachen Nr: 705000 Deichverband Untere Sieg c/o Stadtverwaltung Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Nr: 707000 Regionalverkehr Köln GmbH Theodor-Heuss-Ring 19-21 50668 Köln Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 729000 Deichverband Dormagen / Zons Uferstrasse 19b 41541 Dormagen Nr: 730000 Deichverband Leverkusen Heiner Pohlmann Rotdornweg 12 51379 Leverkusen Nr: 900000 Häfen und Güterverkehr Köln AG Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln
Sitzungsvorlage RR (Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 39/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Paul Schleef Telefon 0221-147-2927 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 10.10.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.10.2024 beschließend TOP: Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat stellt fest, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und die in ihren Belan- gen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW in einer ersten, inzwi- schen abgeschlossenen Beteiligung in die Planaufstellung eingebunden hat. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, den Planentwurf entsprechend den heute gefassten Beschlüssen anzupassen. Die Regionalplanungsbehörde wird darüber hinaus ermächtigt, bis zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese erforderlich sind. 3. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen, so- bald der Umweltbericht vorliegt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 9 Abs. 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG in Be- zug auf die Änderung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Möglichkeit zur Stellung- nahme wird auf die geänderten Teile des Planentwurfs (s. Anlage 1: Planunterlage –Teil A) beschränkt. 4. Gegenstand der öffentlichen Auslegung ist die an die unter TOP 5 beschlossenen Änderungen ange- passte Planunterlage. Erläuterungen: Bisheriges Verfahren Der Regionalrat Köln hat den Entwurf des Regionalplans am 10.12.2021 (DS Nr.: RR-72/2021) be- schlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regional- plan Köln durchzuführen. Daraufhin hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf, seine Be- gründung und den Umweltbericht in der Zeit vom 10.12.2021 bis zum 31.08.2022 öffentlich ausge- legt und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich zu den Inhalten zu äußern. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rund 7.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die ermittelten, relevanten Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten Prüfung, insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen, geführt. Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen, sofern erforderlich, an die Ände- rungen des LEP NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und Änderungen des ROG an- gepasst. Daneben wurden weitere gesetzlichen Grundlagen, die einen raumordnerischen Rege- lungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überar- Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 2 von 4 beitet. Vor diesem Hintergrund hat der Regionalrat auch beschlossen, das Thema der Erneuerba- ren Energien in einen eigenen Teilplan auszulagern (DS Nr.: RR 36/2022). Der Entwurf des Regionalplans Köln, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, wur- den darüber hinaus inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Erneute Offenlage Im Ergebnis wurde der Entwurf des Regionalplans Köln dergestalt geändert, dass dies gemäß § 9 Abs. 3 ROG zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Aus diesem Grund wird der überarbeitete Planentwurf erneut ausgelegt. Es wird Gelegenheit gegeben, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen. Die Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festlegungen können nur im Zusammenhang mit dem nicht geänderten Teil des Planentwurfs nachvollzogen werden. Aus diesem Grund wird gesamte Planentwurf erneut ausgelegt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird allerdings aus Gründen der Verfahrensökonomie auf die geänderten Teile beschränkt. Die Änderungen der regio- nalplanerischen Festlegungen gehen aus der überarbeiteten Planunterlage deutlich hervor. Für die textlichen Festlegungen mit Erläuterungen wurde eine sog. „Änderungssynopse“ (s. Anlage 1: Planunterlage Teil A-1-5) erstellt, die den ursprünglichen Formulierungen (Planungsstand zum Aufstellungsbeschluss) den überarbeiteten Wortlaut gegenüberstellen. Die zeichnerischen Festle- gungen sind derart aufbereitet, dass sowohl die entfallenen Festlegungen als auch die Neufestle- gungen in sog. „Änderungskarten“ (s. Anlage 1: Planunterlage Teil A-2) kenntlich gemacht und hervorgehoben werden. Der Umweltbericht wird im Änderungsmodus erstellt und zeigt die Anpas- sungen nachvollziehbar auf (s. Anlage 1: Planunterlage Teil A-3). Änderungen an den Anhängen der Textlichen Festlegungen sowie der Begründung sind nicht gesondert gekennzeichnet. Zu die- sen kann in vollem Umfang Stellung genommen werden. Der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht werden bei der Bezirksregierung Köln für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen werden auf der Internetseite www.bezreg-koeln.nrw.de veröffentlicht und liegen zur Einsichtnahme bereit. Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird während der Auslegungsfrist Gelegenheit gegeben, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs und des Umweltberichts sowie zu der Be- gründung Stellung zu nehmen. Ein entsprechender Hinweis sowie Ort und Dauer der Auslegung, einschließlich der maßgeblichen Internetadresse, werden gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW mindestens eine Woche vorher in dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln und auf der Internetseite www.bezreg-koeln.nrw.de bekannt gemacht. Öffentliche Stellen (s. Anlage 2: Beteiligtenliste), werden gesondert angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Planunterlage Die Planunterlage umfasst: Teil A: Planentwurf A-1 Textliche Festlegungen A-1-1 Textliche Festlegungen A-1-2 Anhang A Erläuterungskarten A-1-3 Anhang B Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung A-1-4 Anhang C Landschaftsräume A-1-5 Änderungssynopse Textliche Festlegungen A-2 Zeichnerische Festlegungen A-2-1 Blatt01_Kreis Heinsberg_Planentwurf A-2-2 Blatt01_Kreis Heinsberg_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-3 Blatt01_Kreis Heinsberg_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-4 Blatt02-03_Kreis Dueren_Planentwurf A-2-5 Blatt02-03_Kreis Dueren_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-6 Blatt02-03_Kreis Dueren_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-7 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Planentwurf A-2-8 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-9 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-10 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Planentwurf A-2-11 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-12 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-13 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Planentwurf A-2-14 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 3 von 4 A-2-15 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-16 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Planentwurf A-2-17 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-18 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-19 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Planentwurf A-2-20 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-21 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Änderungskarte Neue Festlegungen A-2-22 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Planentwurf A-2-23 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen A-2-24 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen A-3 Umweltprüfung (wird zu erneuten öffentlichen Auslegung ergänzt) A-3-1 Umweltbericht A-3-2 Anhang A Bewertungsmaßstäbe A-3-3 Anhang B Natura 2000 A-3-4 Anhang C Prüfbögen ASB_ASBz A-3-5 Anhang D Prüfbögen ASBF A-3-6 Anhang E Prüfbögen GIB_GIBz A-3-7 Anhang F Prüfbögen GIBF A-3-8 Anhang G Prüfbögen Deponie A-3-9 Anhang H Prüfbögen Hafen A-3-10 Anhang I Prüfbögen Talsperren A-3-11 Anhang J Prüfbögen Infrastruktur A-3-12 Anhang K Prüfbögen Alternativen A-3-13 Anhang L Gesamtübersicht A-4 Begründung A-4-1 Begründung A-4-2 Anhang D Dokumentation: Region+ Wohnen - Verteilung regionaler Bedarfe A-4-3 Anhang E Dokumentation: Region+ Wirtschaft - Regionales Gewerbeflächenkonzept Teil B: Erste Öffentliche Auslegung B-1 Synopse Öffentlichen Stellen B-2 Synopse Öffentlichen Stellen_Anhang B-3 Synopse Öffentlichkeit B-4 Synopse Öffentlichkeit_Anhang B-5 Synopse Autorenkorrekturen RPB B-6 Synopse Änderungsantrag Regionalrat (wird zu erneuten öffentlichen Auslegung ergänzt) B-7 Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) Die Planunterlage ist unter dem vorliegenden Link abrufbar (s. Anlage 1: Planunterlage): https://membox.nrw.de/index.php/s/112IUdAMv0TZw4Y Passwort: ENTWURF24 Ausgenommen sind die Original-Stellungnahmen, welche lediglich dem Regionalrat als Plangeber im Vorfeld des Beschlusses zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Plangeber die Abwägung auf Basis einer vollständigen Ent- scheidungsgrundlage vollziehen kann. Die Planunterlage wird von der Regionalplanungsbehörde zur erneuten öffentlichen Auslegung an die unter TOP A beschlossenen Änderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund wird auch der Umweltbericht in angepasster Form erst zur erneuten öffentlichen Auslegung beigefügt. Darüber hinaus können im Einzelfall redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen vor Beginn der öffentlichen Auslegung vorgenommen werden, sofern dies der Regionalplanungsbehörde er- forderlich erscheint. Dadurch werden weder das Planungsergebnis, noch Grundzüge der Planung, noch sonstige materielle Regelungsgehalte geändert. Weiteres Verfahren Nach Beendigung der zweiten öffentlichen Auslegung werden die fristgerecht eingegangenen Stel- lungnahmen erfasst und ausgewertet. Nachfolgend werden zu den eingegangenen Stellungnah- men Ausgleichsvorschläge erstellt und mit dem Regionalrat als Träger des Verfahrens abge- stimmt. Wird der Planentwurf noch einmal dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil erneut auszulegen und die Mög- Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 4 von 4 lichkeit zur Stellungnahme zu geben. Ansonsten entscheidet der regionale Planungsträger über die Feststellung des Regionalplans. Anschließend wird dieser der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen vorgelegt, d.h. ange- zeigt. Die Bekanntmachung des Regionalplans erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht in- nerhalb der Frist von höchstens zwei Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Ein- vernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen er- hoben hat. Sind Einwendungen erhoben worden, entscheidet der Träger der Regionalplanung, ob und an welchem Verfahrensschritt das Regionalplanverfahren oder -änderungsverfahren fortge- führt wird, um den Einwendungen abzuhelfen und den Plan oder die Planänderung erneut anzuzei- gen. Anlage(n): 1. Anlage 1 Planunterlage 2. Anlage 2 Beteiligtenliste 3. Anlage 3 Änderungsantrag 4. Anlage 4 Ergänzungsantrag
Sitzungsvorlage RR (Anlage 1 Planunterlage)
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Anlage 1: Planunterlage Die Planunterlage kann über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://membox.nrw.de/index.php/s/112IUdAMv0TZw4Y Passwort: ENTWURF24
Sitzungsvorlage RR (Anlage 3 Änderungsantrag)
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An den Vorsitzenden des
Regionalrats Köln
Herrn Rainer Deppe
17. Sitzung des Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Deppe,
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024 stellen die genannten Fraktionen zum
Tagesordnungspunkt 5 den beigefügten Änderungsantrag:
Beschluss des zweiten Planentwurfs des Regionalplans Köln
• Der Regionalrat Köln beschließt die beigefügte Tabelle sowie die dazugehörenden
zeichnerischen Darstellungen zum Beschluss des zweiten Planentwurfs des
Regionalplans Köln
Begründung:
Die jeweiligen Begründungen sind der Anlage beigefügt. Eventuelle Ergänzungen erfolgen
mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail:
info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 10. Oktober 2024
Änderungsantrag zu zeichnerischen Darstellungen des Beschlusses zur zweiten, öffentlichen Auslegung des Regionalplans Köln
Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4
ID-Änderungsantrag Nr. Kommune / Fläche Beschluss Begründung
12 Bergheim, 5 GIB Paffendorf Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die
Arrondierung des GIB ist
vorzunehmen.
Die Stadtentwicklung der Kreisstadt Bergheim ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Die Flächenkonkurrenz ist auch dadurch verschärft, dass die Verfügbarkeit der Flächen durch Nutzungen und Nachnutzungen des
Braunkohlenbergbaus, der Braunkohleninfrastrukturen und der damit verbundenen Energieerzeugung stark eingeschränkt ist.
Aufgrund der sich immer stärker abzeichnenden Brisanz des erheblichen Siedlungsdrucks im sog. ‚2. Gürtel‘ um die Metropolen Köln und Düsseldorf, der über eine
hervorragende Lage verfügt, arbeitet die Kreisstadt Bergheim bereits seit mehreren Jahren mit den benachbarten Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis in interkommunalen
Planungsverbünden zusammen.
Die Kreisstadt Bergheim hatte im Jahr 2022 eine Flächenbilanz für alle FNP-Reserve- und Potentialflächen gewerblicher Art sowie auch und betriebsbedingte Reserveflächen
aufgestellt.
Für das interkommunale Gewerbegebiet „BEB61" an der A61 in Bedburg (40 ha), hervorgegangen aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises (GEK
Rhein Erft als Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplanes), der Städte Bedburg, Elsdorf und Bergheim ist die Kreisstadt Bergheim mit 13,3 ha beteiligt. Der entsprechende
Bebauungsplan Nr. 1/ Pütz -, Interkommunales Gewerbegebiet zwischen der AS Bedburg der BAB 61 und dem Ortsteil Pütz" ist seit dem 09.08.2022 rechtskräftig. Die hohe
Nachfrage endogener und auch exogener Art haben dann auch vor kurzem zu einer bundesweit beachteten Ansiedlung geführt: Ein internationales IT-Unternehmen hat seine
Ansiedlung positioniert.
Diese Ansiedlung eines Weltkonzerns mit zwei großflächigen Rechenzentren samt der erforderlichen Infrastruktur und der Nebengebäude an den Standorten im Gewerbegebiet
„Inka Terra Nova“ im Stadtgebiet Bergheim (und in dem neu zu erschließenden Gewerbegebiet BEB61 im Stadtgebiet Bedburg) stellt eine überregionale Ansiedlungsaufgabe dar,
die von den beteiligten Städten im Rahmen des Strukturwandels für das gesamte Revier übernommen wird.
Wie in anderen Regionen in Deutschland wird auch hier durch die Kernansiedlung eines internationalen IT-Unternehmens eine zukünftige rasche Cluster- Ansiedelung weiterer IT-
affiner Betriebe im näheren und weiteren Umfeld mit bedeutsamer Mitarbeiterzahl erwartet.
Durch diese strukturrelevante Akquise im Rahmen der übergeordneten Landesaufgabe der Transformation werden übergroße Flächenanteile der bisher entwickelten GE-
Gebietsbereiche beansprucht.
Der Stadt Bergheim werden für die zeitnahe Ansiedlung weiterer Unternehmen am Standort Paffendorf „Ersatzflächen“ eingeräumt., Die Stadt Bergheim erhält so die
Möglichkeit, auf Anforderungen von weiteren ansiedlungswilligen Unternehmen reagieren zu können.
14 Brühl, 1 ASB Kierberg Der Regionalrat folgt nicht
demAusgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das ASB
Kierberg bleibt bestehen.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes Gewerbe bereit
zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
15 Brühl, 2 ASB Brühl-Ost Der Regionalrat
folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung. Das ASB
Brühl-Ost bleibt bestehen.
Die Stadtentwicklung der Stadt Brühl ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Dementsprechend hat der Regionalrat diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen. Diese bleibt unverändert erhalten. Der
ASB bietet ein Potential von insgesamt rd. 340 Wohneinheiten. Auf Grund der guten Erreichbarkeit, der vorhandenen Infrastruktur wie z.B. Kindergärten und einem attraktiven
Umfeld ist die bisher geplante Bebauung von reduzierten 30- 40 WE / ha geeignet, den massiven Siedlungsdruck in der Stadt Brühl zu mindern. Die Fläche innerhalb der
Pufferzone der Brühler Schlösser unter Beachtung des Belanges „Denkmalschutz“ wurde bereits im Regionalplanentwurf 2021 verortet.
16 Brühl, 5 ASB Geildorf Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das ASB
Geildorf bleibt bestehen.
Die Stadtentwicklung der Stadt Brühl ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Dementsprechend hat der Regionalrat diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen. Diese bleibt unverändert erhalten.
Die Fläche beinhaltet zwei Schulen, mehrere Sportstätten und eine Freizeitwiese. Diese Fläche soll und muss zwingend in Gänze erhalten bleiben und in den Regionalplan
aufgenommen werden.
30 Kerpen, 2 GIB Der Anregung wird gefolgt.
Die Fläche wird als GIB mit
der Zweckbindung
Abfallbehandlungsanlage
festgesetzt.
Das Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur regionalplanerisch ausgewiesenen Deponie ist seit Längerem überwiegend versiegelt und mit
verschiedenen Gewerbebauten versehen. Diese werden nicht mehr gemäß ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, sondern als Anlage zum Baustoffrecycling
genutzt. Durch die gezielte Ausweisung als GIB mit der Zweckbestimmung Abfallbehandlungsanlage wird an dieser bereits etablierten Stelle die bereits
bestehende und bewährte Nutzung dauerhaft fortgesetzt. Der Standort ist etabliert und erfüllt in der Region eine wichtige Funktion bei der Wiedernutzung und Versorgung mit
Massenbaustoffen. Damit wird das Ziel der Landesregierung, die zunehmende Substitution von Primärbaustoffen durch aufbereitete Sekundärbaustoffe, unterstützt. Für den
Standort spricht eine Vielzahl von Gründen. Die Deponie befindet sich in unmittelbarer Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz. Ohne Belastung von Ortslagen und
Wohngebieten ist die kurzwegige verkehrliche Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (B 477 und BAB 4) über klassifizierte Straßen (K 53) vorhanden. Dies ermöglicht
eine effiziente Logistik für An- und Abtransporte, was für einen Recyclingstandort von entscheidender Bedeutung ist. Dies gilt umso mehr, als dass die bei der
Baustoffaufbereitung nicht mehr verwendbaren Bestandteile auf kurzem Wege auf der unmittelbar benachbarten Deponie verbracht werden könnten. Daneben verfügt der
Deponiestandort über bereits vorhandene Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorgung. Die ohnehin knappen Gewerbe- und Industrieflächen sind für
Baustoffrecyclinganlagen im Regelfall nicht geeignet, da die von diesen Anlagen ausgehenden Immissionen an Lärm und Staub dies nicht zulassen. Vergleichbar geeignete
Flächen stehen in der Nachbarschaft nicht zur Verfügung. Durch die Ausweisung eines GIB mit der Zweckbindung Abfallbehandlungsanlage wird eine nachhaltige
Flächenentwicklung gefördert. Durch die Nutzung bereits versiegelter Flächen einschließlich der vorhandenen Infrastruktur werden sensiblere Flächen geschont. Es werden
somit weniger wertvolle Böden beansprucht, wodurch der Eingriff in hochwertige Flächen minimiert und die Versiegelung von unberührtem Boden vermieden wird.
Der Bereich des ehemaligen Hofguts ist auf Grund der Standorteigenschaften für die Ausweisung eines GIBz Abfallbehandlungsanlage außerordentlich gut geeignet. Es besteht
eine unmittelbare räumliche und sachliche Anbindung an die seit langem ausgewiesene und beriebene Deponie.
33 Pulheim, 7 Erweiterung GIB Brauweiler Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der
Regionalrat unterstützt die
Erweiterung der Alternativfläche
"GIB Zentralort"
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher sind nicht nur ausreichend Flächen für den steigenden Wohnungsbedarf auszuweisen, sondern auch Flächen für
Gewerbe und Industrie, um die notwendigen Arbeitsplätze im Regierungsbezirk schaffen zu können. Die hier vorgeschlagene GIB-Ausweisung ist dazu geeignet, diesem Bedarf
Rechnung zu tragen.
Durch die bereits vorhandene Nachfrage ist eine Erweiterung des bestehenden GIB in den bereits vorgeprägten Bereich durchzuführen. Die verkehrliche Anbindung ist hier
gesondert, positiv zu betrachten und untermauert die Entscheidung des Regionalrats die Alternativfläche zu erweitern.
42 Baesweiler, 1) Baesweiler / Schienenanbindung Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die Aufnahme
der Schienenanbindung südlich
der L 50n ist vorzunehmen.
Die Stadt Baesweiler soll an das Schienennetz angeschlossen werden. Die ÖSPV-Maßnahme Regiotram ist von erheblicher
Bedeutung für die Region und schreitet in der Planung weiter voran. Die StädteRegion Aachen unterstützt die Umsetzung der Projekte Regiotram und Erweiterung der
Euregiobahn. Die Erweiterung der Euregiobahn wurde ebenfalls jüngst erneut im
ÖPNV-Bedarfsplan in Vorabstimmung mit AVV und goRheinland gemeldet.,
44 Monschau, 3) ASB Rohren Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Im
Regionalplan werden eine ASB
und ein ASBz
"Ferieneinrichtungen und
Freizeitanlagen" festgelegt.
Die StädteRegion Aachen unterstützt die Anregungen der Kommunen, an bisherigen ASB Darstellungen insbesondere auch in den ländlichen Bereichen/ Eifelgemeinden
festzuhalten bzw. diese teilweise zu erweitern wie bereits in ihrer Stellungnahme vom 31.08.2022 dargelegt (S. 6).
Stellungnahme Stadt Monschau:
Die aktuelle zeichnerische Darstellung des Regionalplans beinhaltet einen ASB für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“, im Bereich der aktuell
nicht in Betrieb stehenden Sommerrodelbahn. Für die Wiedereröffnung und. Weiterentwicklung dieses für die Region wichtigen touristischen Angebots ist die Neuaufstellung
des Regionalplan dieses Gebiet weiterhin in der oben genannten Form erforderlich. Des Weiteren ist die Errichtung eines Tinyhouse-Parks für Feriengäste beabsichtigt..
Die dörfliche Infrastruktur wird aktuell mit Betreiberwechseln in den Gastronomiebetrieben, der Bäckerei, der Hotellerie, dem sanierten Jugendgästehaus, dem Betrieb des
Alpenvereinshauses, der neuen Abenteuerspielanlage und dem neuen Wohnmobilstellplatz völlig modernisiert und an den touristischen Bedarf angepasst. Sie soll weiter ergänzt
werden. Der Waldlehrpfad, die historische Sägemühle, das Loipenangebot, der Eifelsteig, der Nationalpark-Wildnistrail und die ausgewiesenen Nah- und Fernwanderwege bieten
nach wie vor hervorragende Erlebnismöglichkeiten auch für längere Ferienaufenthalte. Die Ausweisung der Ortschaft Rohren als Allgemeinen Siedlungsbereichu nimmt die
Modernisierung der örtlichen Infrastruktur auf. Die kleinere, nordöstliche Fläche ist mit der Zweckbindung für Feizeit- und Erholungsnutzungen zu versehen.
50 Stadt Köln, 2-1 Roggendorf-Thenhoven Der Regionalrat Köln
folgt dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln nicht
und stimmt für die Beibehaltung
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können.
Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten
Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber
auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet
Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Bei dieser ASB Ausweisung sollen insbesondere Wohnen und Nahversorgung gesichert und gestärkt werden. Die
Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn) ist gegeben.
51 Stadt Köln, 2-8 Libur Der Regionalrat Köln
folgt dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln
nicht und stimmt für die
Beibehaltung der ASB-
Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen
Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen
sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB
ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der ASB an
dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Stärkung des Wohnens, Schulbau und Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz. Die Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn) ist
gegeben, die Straßenerschließung durch geplante Ortsumgehung Zündorf sichergestellt.
52 Stadt Köln Der Regionalrat Köln
folgt dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln nicht
und stimmt für die Beibehaltung
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den
wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen.
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis
langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner
Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag
zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen),
Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die
Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der ASB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Gewerbe und Büro. Die Anbindung an den
ÖPNV (S-Bahn) ist gegeben, die Verkehrserschließung für den Individualverkehr erfolgt über die Frankfurter Straße.
53 Stadt Köln, 2-11 Buchheim Der Regionalrat Köln folgt
dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln nicht
und stimmt für die Beibehaltung
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den
wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen.
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis
langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner
Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag
zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen),
Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die
Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der ASB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Wohnen und Gewerbe entlang des
Buchheimer Rings.
54 Stadt Köln, 2-12 Flittard Der Regionalrat Köln
folgt dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln nicht
und stimmt für die Beibehaltung
der GIB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen
Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. Der GIB an dieser Stelle dient der
bedarfsgerechten Erweiterung des bereits bestehenden GIB’s Richtung Norden.
55 Stadt Köln, 2-13 Dellbrück Der Regionalrat Köln folgt
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung Köln nicht
und stimmt für die Beibehaltung
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden
Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen.
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch
gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis
des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit
entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen
unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem
vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der ASB an dieser Stelle dient besonders
der Stärkung des örtlichen Versorgungsbereichs/Einzelhandlszentrums.
56 Stadt Köln, 2-14 Lind Der Regionalrat Köln folgt
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung Köln nicht und
stimmt für die Beibehaltung der
ASB und GIB Ausweisungen.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden
Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen.
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch
gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis
des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit
entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen
unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt
Köln genutzt werden können. Der ASB und GIB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Gewerbe und Büro. Die Ausweisung von ASB und GIB an dieser Stelle entspricht der
bereits vorhandenen Bebauung und bietet die Möglichkeit einer entsprechenden Arrondierung an der Stadtgrenze.
57 Stadt Köln, 3-6 Bickendorf (Coty-Areal) Der Regionalrat Köln folgt
teilweise den Anregungen
aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Umwandlung des GIB in ASB
nördlich der Wilhelm-Mauser
Straße) und folgt südlich der
Wilhelm-Mauser Straße dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung Köln
(Ausweisung als GIB).
Die Ausweisung als ASB (nördlich) und GIB (südlich) entspricht den örtlichen Entwicklungsabsichten.
68 Stadt Köln, Flughafen Köln/Bonn Der Regionalrat Köln
folgt der Stellungnahme
des Flughafens Köln/Bonn zur
Ausweisung der
Flughafenerweiterungsfläche
und weist den
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung Köln zurück.
Die Festlegung der Fläche „Areal Nord“ als Grünzug und Fläche für Natur und Landschaft verstößt gegen das Ziel 8.1-6 des LEP.
Die Fläche „Areal Nord“ ist ein bisher dem Flughafen als Erweiterungsfläche zugeschriebener Bereich zwischen der nördlichen
Flughafengrenze und der Schleife der ICE-Trasse. Sie wurde im Rahmen eines Regionalplanänderungsverfahrens in 2004 als
Flughafenfläche im Regionalplan festgelegt, weil sie die einzige mögliche Erweiterungsfläche für die Passagiervorfeldbereiche
des Flughafens ist. Sie muss auch weiterhin als Fläche für den Flugverkehr festgeschrieben sein. Zur weiteren Begründung wird auf die ausführlichen Stellungnahmen des
Flughafens Köln/Bonn verwiesen.
69 Stadt Köln, 10-6 Der Regionalrat Köln folgt
der Stellungnahme des
Flughafens Köln/Bonn
zur Ausweisung einer Fläche als
ASB mit Zweckbindung
Einrichtungen für Bildung,
Forschung und Wissenschaft und
weist den Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung Köln
zurück.
Eine Ausweisung der o.g. Fläche als ASB ohne Zweckbindung würde eine Nutzung der Fläche zur Errichtung z.B. von
Wohnbebauung und schutzbedürftigen, immissionsempfindlichen Nutzungen ermöglichen. Die Fläche liegt zudem fast vor
dem Kopf der sogenannten Querwindbahn. Die Festlegung als ASB ohne nähere Zweckbestimmung könnte zu Konflikten
führen bzw. die Flughafennutzung negativ beeinträchtigen. Die Schaffung neuer Konfliktpunkte in der unmittelbaren Nachbarschaft des Flughafens ist mit dem Grundsatz G.60
„Flughafeninfrastruktur vor heranrückenden Nutzungen schützen“ nicht zu vereinbaren. Daher soll die Fläche als ASB mit Zweckbindung Einrichtungen für Bildung, Forschung
und Wissenschaft festgelegt werden. Zur weiteren Begründung wird auf die ausführlichen Stellungnahmen des Flughafens Köln/Bonn verwiesen.
72 Stadt Köln, 11-7 Flugplatz Kurtekotten Der Stellungnahme aus der
Öffentlichkeit wird gefolgt. Der,
Flugplatz Kurtekotten wird als
AFAB mit der Zweckbindung
Sonderlandeplatz
im Regionalplan dargestellt. Der
Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung Köln wird
zurückgewiesen.
Nachdem der Kalkberg als Landesplatz für die Luftrettung ausgeschieden ist, muss ein
neuer Standort gesucht werden. Der jetzige Standort am Flughafen Köln/Bonn ist nur eine vorübergehende Lösung. Der Flugplatz
Kurtekotten ist eine von mehreren Optionen als Standort für den Kölner Rettungshubschrauber. Um entgegenstehende Nutzungen
zu unterbinden soll eine entsprechende Ausweisung des Flugplatzes Kurtekotten im Regionalplan Köln erfolgen.
79 Heimbach, 3-2 Heimbach Schwammenauel Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Ausweisung
als ASB mit Zweckbindung
Erholung und Freizeit.
Im März 2021 wurde ein von der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. beauftragtern „Fachbeitrag Erholung und Tourismus zur Überarbeitung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln““ zur Bestandsanalyse und touristischen Projektideen im Nationalparkraum vorgelegt. Zwar hätten nur wenige Projektideen von ihrer Größe her eine
Relevanz für die Darstellung im Regionalplan (Flächen größer 10 ha), es empfehle sich jedoch ein gesamträumliches Konzept zur Weiterentwicklung und Abstimmung der
vorhandenen Projektideen in den Nationalparkkommunen. So könnten Potenziale für Erholung und Tourismus gesichert, zielgruppenspezifische Angebote für einen nachhaltigen
Tourismus abgestimmt und Redundanzen vermieden werden. Der Fachbeitrag regt an, rund um das bereits heute schon intensiv touristisch genutzte Heimbacher Staubecken
einen Bereich von 72 ha zeichnerisch und textlich als ASB mit zweckgebundener Nutzung für Erholung, Freizeit und Tourismus festzulegen. Insbesondere der vorhandene
Ferienparks mit seinen ca. 1.000 Betten und 220.000 bis 230.000 Übernachtungen pro Jahr bedarf auch in der Zukunft einer Entwicklungsfähigkeit wie auch der nördlich des
Staudamms gelegenen Bereich mit der Anlegestelle der Rursee-Schifffahrt, dem 4-Sterne-Hotel und anderen touristischen Infrastruktureinrichtungen. Die mit dem Nationalpark
in Zusammenhang gebrachte starke Zunahme der Übernachtungen in der NP-Region sind einzig in diesem Ferienpark begründet.
81 Inden, 5-3 Goldsteinkuppe Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der Bereich
der Goltsteinkuppe wird
entsprechend dem Antrag der
Gemeinde Inden als AFAB mit
der Zweckbindung Erholung und
Freizeit ausgewiesen.
Schon im Rahmen der EuRegionalen 2008 wurde die Goltsteinkuppe mit dem Starterprojekt des Aussichtsturmes Indemann und einem gastronomischen Angebot
freizeitwirtschaftlich im Rahmen des anstehenden Strukturwandels in Inden in Wert gesetzt. Auf der Grundlage der Zielsetzungen des Braunkohlenplanes Inden II mit dem
hieraus geforderten Rahmenplanes Indesee wird die touristische Inwertsetzung mit Attraktivierung des Angebotes fortgeführt. Weitere Projekte haben mit dem Starterpaket
Kernrevier den 3. Stern in der Förderkulisse des Rheinischen Reviers erreicht. Die Förderantragstellung ist in Erarbeitung. Darüber hinaus werden zukünftige Entwicklungen über
die Sichtachse in Richtung zukünftiger Seekante initiiert.
Für die Goltsteinkuppe ist die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ vorgesehen. Die Ausweisungen „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ steht den schon vorhandenen touristischen Nutzungen und der weiteren Entwicklung im Strukturwandel an diesem für das gesamte Revier
bedeutenden Freizeitstandort Indemann entgegen.
An Argumenten zusätzlich hat sich die Weiterentwicklung der Rahmenplanung Inden. 2.0 ergeben. Hieraus ergibt sich eine weit höhere Bedeutung der touristischen
Inwertsetzung der Goltsteinkuppe insbesondere in der Verbindung zum SüdWestUfer mit der Strandlandschaft und bis zur Erreichung des geplanten Wasserspiegel als Projekt im
Rahmen der IBTA.
91 Nörvenich, 13-5 GIB Gypenbusch Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der GIB
Nörvenich-Gypenbusch wird
entsprechend dem Antrag der
Gemeinde Nörvenich erweitert.
Die Gemeinde Nörvenich hat mit der Entwicklung des Gewerbegebietes Nörvenich-Gypenbusch und einer gelungenen Unternehmensansiedlung ein echtes Leuchtturmprojekt
für das Gelingen des Strukturwandels im Rheinischen Revier geschaffen – gerade im Hinblick auf den Zeitplan, da es sich nicht um Pläne und Absichten handelt, sondern das
Projekt bereits in der Umsetzung ist. Aktuell liegt der Bau, u.a. des Logistikzentrums für den Versandhandel, im Zeitplan. Die Inbetriebnahme ist für Juli 2025 geplant. Es
entstehen 800 Arbeitsplätze in 14 Berufsfeldern, 60.000 Päckchen und Pakete werden pro Tag von dort versendet.
Daneben gibt es mit Europas modernstem Betonfertigteilewerk für den Wohnungsbau, eine weitere Großansiedelung, welche hunderte Arbeitsplätze schaffen wird und eine
Reihe weiterer, kleinerer Betriebe. Sowohl die Konzerne wie auch die kleineren Firmen benötigen zur Erreichung ihrer Klimaziele die Möglichkeit, u.a. die Verkehre des Gebietes
zu Dekarbonisieren. Dafür ist eine Wasserstofftankstelle unverzichtbar und ausdrücklich gewünscht. Zudem verläuft nach jetziger Trassenplanung die H2-Pipeline vonOGEam
Gebietsrand. Darüber hinaus ist es gerade aufgrund der Verkehre und der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten unverzichtbar, ein Hotel und einen
Gastronomiebetrieb an den Standort zu bringen. Zudem bedarf es Flächen für die bedarfsgerechte Erweiterung der jetzt bauenden Betriebe bzw. für die ortsnahe Ansiedelung
von deren direkten Zulieferbetrieben, um auch hier Wegstrecken zu sparen und damit die Umwelt zu entlasten.
97 Schleiden, ASB Dreiborn Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Dreiborn wird
entsprechend der Anregung der
Stadt Schleiden als ASB
ausgewiesen.
Insbesondere nach dem Flutereignis 2021 werden bauliche Entwicklungen an den ASB Gemünd und Schleiden der Stadt Schleiden im Oleftal kritisch gesehen. Weder im direkten
Überschwemmungsbereich der Tallage, noch an den baulich auch nur sehr aufwändig erschließbaren Hanglagen ist eine bauliche Entwicklung sinnvoll, da die zusätzliche
Versiegelung der Flächen über den Regenabfluss von den Hängen ins Tal zu Überflutungen führt. Der Regionalrat hat sich für solche Fälle am 24.09.2021 nach der Flut in einem
Grundsatzbeschluss einstimmig dafür ausgesprochen, im Einzelfall auch eine Entwicklung im Freiraum (hin zu einem ASB) zu befürworten. Die Entwicklung soll zukünftig nicht
mehr in von Überflutungen gefährdeten Tallagen, sondern auf der Höhe stattfinden. Die Stadt Schleiden hat daraufhin den konkreten Vorschlag unterbreitet, den auf der
Dreiborner Höhe liegenden Ort Dreiborn mit seinen etwa 1.000 EW baulich zu entwickeln. Der Ort verfügt über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung und ein
breites Vereifür das gesamte Revier bedeutenden Freizeitstandort Indemann entgegen.
An Argumenten zusätzlich hat sich die Weiterentwicklung der Rahmenplanung Inden. 2.0 ergeben. Hieraus ergibt sich eine weit höhere Bedeutung der touristischen
Inwertsetzung der Goltsteinkuppe insbesondere in der Verbindung zum SüdWestUf
99 Bad Münstereifel, westlich GIB Iversheim Der Bereich zum Schutz der
Natur (BSN) wird aus
nordöstlicher Richtung auf
die Grenze des ausgewiesenen
Naturschutzgebietes (NSG)
zurückgenommen.
Das bestehende GIB grenzt westlich an ein ausgewiesenes NSG und an einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich an. Schon das bestehende NSG engt
die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe im GIB ein. Eine Erweiterung des BSN über die Grenzen des NSG hinaus würde diese noch weiter einschränken.
Zur Standortsicherung plant ein ortsansässiges, energieintensives Unternehmen die am Standort benötigten Strommengen in einem größeren Umfang selbst
zu erzeugen. Dazu ist beabsichtigt, sowohl betriebliche Dachflächen als auch angrenzende Freiflächen zur Erzeugung von Solarstrom zu nutzen.
Die Freiflächen-PV-Anlage soll eine betriebsgebundene Anlage sein und nur dem firmeneigenen Energiebedarf dienen. Nur auf diese Weise kann die
Transformation zur CO2-Neutralität am bestehenden Standort bewältigt werden. Dieses Ziel entspricht in besonderem Maße dem Ziel der Landesregierung,
NRW zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen.
Durch die insgesamt geringfügige Rücknahme der vorgeschlagenen Ausweisung des BSN wird das bestehende NSG nicht beeinträchtigt. Angesichts des erheblichen Ausmaßes
des BSN ist die geringfügige Rücknahme (2,2 ha) zugunsten der Ermöglichung einer Transformation am Standort gerechtfertigt.
103 Euskirchen, 5. GIB Euskirchen Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der
Ausweisung eines GIB
nach Süden wird zugestimmt.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher sind nicht nur ausreichend Flächen für den steigenden Wohnungsbedarf auszuweisen, sondern auch Flächen für
Gewerbe und Industrie, um die notwendigen Arbeitsplätze im Regierungsbezirk schaffen zu können. Die hier vorgeschlagene GIB-Ausweisung ist dazu geeignet, diesem Bedarf
Rechnung zu tragen, da sie der Erweiterung und Sicherung vorhandener sowie geplanter gewerblich/industrieller Nutzungen dienen sollen. Die tatsächliche Nachfragen bei den
Kommunen, insbesondere von regionalbedeutsamen Firmen, nach verkehrlich gut erschlossenen Flächen ist
hoch und weiterhin steigend. Daher wird die Forderung der Kommunen, das GIB zu erweitern unterstützt.
107 Mechernich,
1. Neue ASB Strempt, Satzvey, Lessenich, Wachendorf,
Antweiler
Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung.
Es erfolgt eine Ausweisung als
ASB.
Auch wenn die genannten OT keine Kernorte sind und weniger als 2000 EW haben, ist die Ausweisung als ASB erforderlich, um die
bauliche Entwicklung, insbesondre im Hinblick auf die Prozesse „Bauland an der Schiene“ und „Region+ Wohnen“ zu steuern. Eine
Entwicklung der OT ist zwar über Ziel 2.3 des LEP NRW – wie für alle anderen Ortschaften - möglich, wird aber begrenzt auf den Bedarf
der ansässigen Bevölkerung und vorhandener Betriebe (siehe Ziel 2.3 des LEP NRW 2017), nur die Festsetzung als ASB bietet
Planungssicherheit und gewährleistet eine bauliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt im Bereich dieser Ortschaften. Gerade für den vorgesehenen ASB Satzvey gilt, dass
aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur und Bevölkerungszahl, Bahnhaltepunkt der Eifelstrecke (vorgesehener Ausbau zur S-Bahn-Strecke), Kita mit 2 Gruppen, Kita II mit
Regelgruppe und Krippengruppe, 3-zügige Grundschule als offene Ganztagsschule, Freie Waldorfschule mit z.Zt. 9 Klassen, Lehrschwimmbecken) eine Entwicklung über den
Bedarf der ansässigen Bevölkerung hinaus angestrebt wird. Satzvey wird aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen und der geplanten baulichen Entwicklung die
Mindestgröße von 2000 Einwohnern deutlich überschreiten. Damit erfüllt Satzvey die in den Erläuterungen zu Ziel 2.3 im LEP NRW 2017 explizit aufgeführten Voraussetzungen
zur Ausweisung als ASB, die definieren: „Den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen liegt eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2000
Einwohnern zugrunde; …“ (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 4 vom 25. Januar 2017 – S. 133). Die Stadt Mechernich hat im Rahmen Ihrer
laufenden Diskussionen über die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten den Beschluss gefasst, dass sie eine Ausweisung zusätzlicher ASB-Bereiche anstrebt.
122 Wiehl, 13-1 und 13-2 Rücknahme ASBflex Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung. Das
ASBflex bleibt erhalten.
Die Notwendigkeit der wohnbaulichen Entwicklung der Stadt Wiehl ist dringend gegeben. Diese ASBflex Fläche stellt eine der wesentlichen Flexibilitätsreserven für die
Stadtentwicklung dar. Naturschutzrelevante Belange, wie von den Verbänden im Verfahren angesprochen, sind im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Dabei handelt es sich um Einzelbestände im Rahmen einer überwiegend als Weide genutzten Agrarfläche, die erhalten werden sollen. Eine Streichung nimmt
der Stadt eine notwendige Handlungsmöglichkeit.
123 Wiehl, 13-3 Wiehl Bomig Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das GIBflex
bleibt erhalten.
Die Notwendigkeit zur Sicherung der gewerblichen und industriellen Ressourcen für den OBK hat das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den
Oberbergischen Kreis nachgewiesen.
In Anbetracht der allgemeinen und siedlungsräumlichen Restriktionen - am Rande des Industriegebietes Wiehl Bomig zwischen
Industrie und Autobahn A 4 befindlich – und aufgrund des zusätzlichen Flex-Bedarfs erfolgt eine Festlegung als GIBflex als eine äußerst sinnvolle und ökologisch vertretbare
Arrondierung des GIB dar, die dringend weiter erhalten
bleiben sollte
125 Bergisch Gladbach, Rücknahme Weidenbuscher Weg Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der Plan-
entwurf wird nicht geändert. Der
ASB bleibt erhalten.
Der Weidenbuscher Weg und die von ihm abzweigende Straße Rotdornbusch sind vollständig bebaut. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt
Bergisch Gladbach als Wohnbaufläche ausgewiesen. Sie ist Bestandteil des bebauten Ortsteils Katterbach, ohne dass eine Zäsur vorhanden ist.
Die Zuordnung dieser Fläche zum Allgemeinen Freiraum würde den tatsächlichen Verhältnissen - eines vollständig bebauten Wohngebietes – widersprechen
und wäre willkürlich.
Der Regionalplan soll die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, so dass der ASB erhalten bleiben sollte.
127 Bergisch Gladbach, ASB-Erweiterung Frankenforst Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung.Es wird ein ASB
festgelegt.
Die Flächen liegen als schmaler, teilweise unterbrochener Streifen zwischen der Autobahn A 4 und den bebauten Ortsteilen Refrath und Frankenforst. Auf
Grund der Lage entlang der Autobahn und der kurzen Entfernung zu den Autobahnauffahrten Refrath und Frankenforst sieht die Stadt in diesen Flächen ein
wichtiges Gewerbeflächenpotential. Mit der Festlegung eines ASB soll die Entwicklung der Stadt von Norden bis an die Autobahn heran, aber nicht über die Autobahn hinweg,
ermöglicht
werden. Deshalb wurde die Autobahn sehr bewusst als Zäsur sowohl bei der Festlegung des FFH-Gebietes Königsforst als auch bei der Ausweisung im
Regionalplan gewählt.
Die Frage des Waldausgleichs muss auf der nachfolgenden Planungsebene dann gelöst werden, wenn die Flächen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
162 Bad Honnef, 4 – Darstellung ASBmZ Insel Grafenwerth Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das ASB mit
Zweckbindung ist auszuweisen.
Die Bezirksregierung folgt dem Darstellungswunsch für einen ASB mit Zweckbestimmung Freizeiteinrichtungen für die Insel Grafenwerth nicht. Dieser Verweigerung können wir
als antragstellende Fraktionen aus zwei Perspektiven heraus nicht folgen:
Zum einen wird die Inselmitte bereits heute intensiv baulich genutzt und ist somit Siedlungsbereich. So befinden sich eine Tennisanlage mit öffentlichem Restaurant, ein
Freizeitbad mit einer Gesamtfläche von 30.000 Quadratmetern, das zehntausende Besucher jedes Jahr anzieht, sowie festinstallierte Sportflächen (Fußballfeld mit Toren,
Basketball Court, Calisthenics-Anlage) auf der Insel. Auch die Nordspitze der Insel ist mit dem Inselcafé samt Biergarten sowie einem großen Spielplatz als öffentliche
Grünfläche/Park in dieser Qualität anzusprechen.
Zur weiteren Steuerung und Absicherung der Nutzungen ist aus unserer Sicht zudem angezeigt, der Kommune im Sinne der Subsidiarität die Möglichkeit einzuräumen, über
Bauleitplanungen weitergehende Regelungen und auch Beschränkungen/ Ordnungen zu treffen. Dies bedarf zwingend eine entsprechende Hinterlegung im Regionalplan.
Hintergrund der Notwendigkeit der Bauleitplanung ist die immer weiter eingeschränkte Möglichkeit, kulturelle Veranstaltungen auf der Insel vorzunehmen. Hierfür ist auch die
Einteilung der zentralen Inselflächen als Landschaftsschutzgebiet eines der Probleme. Im Ergebnis sollen der Kommune Handlungsmöglichkeiten wieder zur Verfügung gestellt
werden.
168 Meckenheim, 1 – Rücknahme RG Meckenheim, Merl Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Es wird ein
AFAB und BSLE festgelegt.
Die Bezirksregierung nennt folgende drei Kriterien für die Ausweisung eines Regionalen Grünzuges: Erholung, klimatische Funktion und Biotopverbundfunktion.
Mindestens zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt werden, um eine bestimmte Fläche entsprechend auszuweisen. Die betreffende Fläche auf dem Gebiet der Stadt
Meckenheim ist von drei großen Verkehrsstraßen eingefasst und stellt somit eine isolierte Insellage dar. Es besteht keine funktionale Verbindung zu weiteren Grünstrukturen, so
dass das Kriterium der Biotopverbundfünktion nicht erfüllt ist. Die innerstädtische Fläche wird heute intensiv landwirtschaftlich genutzt, so dass das Kriterium Erholung (inkl.
Sport- oder Tourismusnutzung) nicht gegeben ist. Ausschließlich das Kriterium Klima kann auf dieser Fläche angewendet werden. Somit erfüllt die Fläche nur eine von den
geforderten zwei der drei Gesamtkriterien
für die Ausweisung eines Regionalen Grünzuges. Die drei anstragstellenden Fraktionen schlagen daher dem Regionalrat mangels entsprechender Voraussetzungen vor, die
besagte Fläche als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich /Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, darzustellen.
169 Rheinbach Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Es wird ein
AFAB festgelegt.
Der hier angesprochene Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung wurde zur Sicherung des großräumigen regionalbedeutsamen
Kulturlandschaftsbereiches (KLB) Nr. 261 festgelegt.
Auf Grund der vorhandenen Ortschaften im regionalplanerischen Freiraum und der tatsächlichen Ausdehnung der faktischen Bebauung erfolgt eine Arrondierung des BSLE in
dem angesprochenen Bereich. Der Großteil und insbesondere die wesentlichen Merkmale des KLB bleiben weiterhin mit der Festlegung BSLE gesichert. Es wird in diesem Fall die
komplette Ausdehnung auf Grund der Größe differenziert betrachtet.
172 Troisdorf
Änderungen Köln / Rhein-Sieg-Kreis, Troisdorf, Spicher Seen
Der Anregung wird gefolgt. Es
wird ein GIB festgelegt.
Die zeichnerische Festlegung wird geändert.
Die Fläche wird als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt.
Auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf und im südlichen Stadtgebiet von Köln besteht eine erhebliche Nachfrage nach geeigneten Produktionsflächen, die durch die bestehenden
geringen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann. Die Fläche wird durch Verkehrstrassen (BAB A 59, B 8, ICE-Schienenstrecke (s. Abb.) in östlicher, nördlicher und westlicher
Richtung begrenzt. Unmittelbar südlich schließt sich darüber hinaus eine bereits in gewerblich-industrieller Nutzung befindliche Fläche (Logistikzentrum) an. Unmittelbar östlich
befindet sich eine weitere gewerblich-industriell genutzte Fläche (Schwarzmischwerk). Infolge der hierdurch entstehenden Insellage ist die Bedeutung der Fläche für den Natur-
und Artenschutz sowie den Biotopverbund erheblich eingeschränkt.
Jüngere Bestandskartierungen, die zum Zeitpunkt der Einstufung der Fläche als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung noch nicht vorlagen, haben ergeben, dass
die Fläche nur für wenige seltene, in ihrem Bestand bedrohte Tierarten (Teichrohrsänger, Wechselkröte und Zauneidechse) einen essentiellen Lebensraum darstellt. Für diese
Arten kann in dem von den Vorhabensträgern an der West- und Nordgrenze der Fläche vorgesehenen Biotopvernetzungsstreifen ein geeigneter Ersatzlebensraum geschaffen
und der Biotopverbund weiterhin gewährleistet werden.
An der Westgrenze der unmittelbar südlich angrenzenden, bereits gewerblich-industriell genutzten Fläche wurde bereits ein solcher Biotopvernetzungsstreifen angelegt, der von
den betreffenden Arten sehr gut angenommen wurde und sich schon nach kurzer Zeit zu einem hochwertigen Lebensraum entwickelt hat. Dieser soll entlang der hier in Rede
stehenden Fläche in nordwestlicher und nordöstlicher Richtung um 4,2 ha erweitert werden. Unter dieser Voraussetzung stehen der Darstellung der Fläche als GIB Gründe des
Naturschutzes und der Biotopvernetzung nicht entgegen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ist jedoch sicherzustellen, dass die gewerblich-industriell nutzbare Fläche
auf die in der Stellungnahme in Abbildung 1 gekennzeichnete Fläche begrenzt wird und der Biotopvernetzungsstreifen – wie in Abbildung 4 der Stellungnahme - realisiert wird. In
die textlichen Festlegungen soll eine dahingehende Maßgabe aufgenommen werden. Bisher war die Fläche durch Abgrabungen und Nebenanlagen des Abgrabungsbetriebes in
Anspruch genommen. Die hier
befindlichen Seeflächen sollen mit unbelastetem Bodenaushub verfüllt werden. Dazu liegen bereits positive Erfahrungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft vor. So wurde im
Bereich der heute von dem Logistikzentrum eingenommenen ehemalige Abgrabungsfläche unmittelbar südlich der hier in Rede stehenden Fläche auf der Grundlage eines
wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erst vor wenigen Jahren eine entsprechende Verfüllung
verwirklicht. Die damals wieder gewonnene Fläche wurde dem Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf entsprechend für gewerblich-industrielle Nutzungen verfügbar gemacht
und genutzt. Bodenaushub zur Verfüllung steht aus standortnahen Herkünften in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das Unternehmen mit der die Vorhabensträger eine
Kooperation anstreben, hat bereits erhebliches Interesse daran bekundet, das durch die Verfüllung der ehemaligen Abgrabungsfläche entstehende freie Volumen für die
ortsnahe Ent¬sorgung von anfallendem Bodenaushub mit zu nutzen, da im Ballungsraum Köln/Bonn keine ausreichenden Verfüllkapazitäten für Bodenaushub mehr zur
Verfügung stehen. Aufgrund der Lage der Fläche sind Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch den Verfüllbetrieb sowie die anschließende gewerblich-industrielle Nutzung
nicht zu erwarten. Im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme ist die Ausweisung der in Rede stehenden Fläche als GIB geboten.
176 Bonn, 8 – ASB Rücknahme Hoholz - Gielgen Der Regionalrat folgt nicht
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der ASB bleibt
bestehen.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Darstellung größerer Potenzialflächen im Regionalplanverfahren gewinnen die Arrondierungen des
Regionalplanentwurfes in Hoholz wieder stärkere Beachtung. Wenn aus der vom Rat beschlossenen Stellungnahme die Darstellung von 39 ha entfallen,
kann ein Teil davon durch die Flächen in Hoholz mit rd. 8 ha und rd. 4,5 ha kompensiert werden. Von daher kann nicht ohne weiteres unterstellt werden,
dass die eigene Stellungnahme der Bundesstadt Bonn einer Realisierung entgegensteht. Zumindest hat sich dies kommunalpolitisch nicht so verfestigt, um es einer langfristigen
Flächenvorsorgeplanung im Regionalplan entgegenhalten zu können. Dass die Flächen grundsätzlich geeignet sind, zeigt bereits die Aufnahme in den Regionalplanentwurf.
Die Bundesstadt Bonn hat in ihrer Stellungnahme auch nicht speziell begründet, warum die Flächen entfallen sollen. Hintergrund, die geeigneten Flächen aus dem Planentwurf
herauszunehmen, war weniger die Eignung als ASB, sondern der seit Jahren geführte politische Streit über die Art und das Maß einer möglichen baulichen Nutzung der Areale.
Insofern ist von einer üblichen Abwägungslage auszugehen, die im Sinne einer Beibehaltung der Entwurfsdarstellung durch Beschluss des Regionalrates getroffen werden kann.
177 Bonn, 9 – ASB Rücknahme Hoholz Der Regionalrat folgt nicht
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der ASB bleibt
bestehen.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Darstellung größerer Potenzialflächen im Regionalplanverfahren gewinnen die Arrondierungen des Regionalplanentwurfes in Hoholz
wieder stärkere Beachtung. Wenn aus der vom Rat beschlossenen Stellungnahme die Darstellung von 39 ha entfallen, kann ein Teil davon durch die Flächen in Hoholz mit rd. 8
ha und rd. 4,5 ha kompensiert werden. Von daher kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die eigene Stellungnahme der Bundesstadt Bonn einer Realisierung
entgegensteht. Zumindest hat sich dies kommunalpolitisch nicht so verfestigt, um es einer langfristigen Flächenvorsorgeplanung im Regionalplan entgegenhalten zu können.
Dass die Flächen grundsätzlich geeignet sind, zeigt bereits die Aufnahme in den Regionalplanentwurf. Die Bundesstadt Bonn hat in ihrer Stellungnahme auch nicht speziell
begründet, warum die Flächen entfallen sollen. Hintergrund, die geeigneten Flächen aus dem Planentwurf herauszunehmen, war weniger die Eignung als ASB, sondern der seit
Jahren geführte politische Streit über die Art und das Maß einer möglichen baulichen Nutzung der Areale. Insofern ist von einer üblichen Abwägungslage auszugehen, die im
Sinne einer Beibehaltung der Entwurfsdarstellung durch Beschluss des Regionalrates getroffen werden kann.
188 Wegberg, 6-4 GIB in Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der
Erweiterung des GIB wird
zugestimmt.
Südlich der Friedrich-List-Allee bzw. westlich angrenzend an GIB-Flächen eines vorhandenen Unternehmens befindet sich gem. FNP ein Sondergebiet für eine
Bauschuttrecyclinganlage.
Ferner wurde für diese Nutzung der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-8 im Jahre 2008 beschlossen. Es wird daher angeregt, diesen Bereich bei der
GIB-Darstellung zu berücksichtigen, da der neue Eigentümer beabsichtigt, neben der genannten Bauschuttrecyclinganlage, nun zusätzlich an diesem Standort eine
Abfallverwertung zu betreiben.
190 Wegberg, 6-6 Neue GIB in Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die Flächen
sind als GIB auszuweisen.
Das Wegberger Oval ist das größte städtische Gewerbe- und Industriegebiet. Im Oval ist eines der weltweit größten Testzentren für Schienenfahrzeugeansässig.
Zur Standortsicherung ist eine stetige Anpassung und auch Erweiterung der Kapazitäten erforderlich. Zurzeit existieren jedoch keine verfügbaren Flächen mehr im Wegberger
Oval. Beispielsweise ist eine Erweiterung des Centers um ein Ausbesserungswerk für ICE-Züge angedacht / vorstellbar. Hierdurch würde eine beschleunigte Wartung und
Reparatur von ICE-Zügen der Deutschen Bahn ermöglicht. Der Standort soll darüberhinaus zu einem Kompetenzzentrum für Schienenfahrzeuge entwickelt werden. Um diese
Zukunftsperspektive zu ermöglichen ist eine GIB-Darstellung der Flächen WI4 und WI6 erforderlich, zumal am Standort der unmittelbare Zugang an das Schienennetz und eine
Grundinfrastruktur für diesen Kompetenzbereich vorhanden ist. In dieser Qualität ist der Standort einmalig.
191 Wegberg, 6-10 ASB Wegberg und Klinkum Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die Flächen
sind als ASB auszuweisen.
Fläche 1, ASB-Fläche (WE5) Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-
störendes Gewerbe bereit zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
Fläche 2, ASB-Fläche (KL1)
Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme ist Folgendes anzumerken.
Zudem wurde der Satzungsbeschluss zum diesbezüglichen Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Wegberg am 12.03.2024 gefasst.
Mit der städtischen Anregung soll die Flächenabgrenzung der ASB-Fläche redaktionell an die erfolgte 11. Änderung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
192 Wegberg, 6-11 ASB Arsbeck und Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die Flächen
sind als ASB auszuweisen.
Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme ist Folgendes anzumerken.
Mit der städtischen Anregung soll die Flächenabgrenzung der ASB-Fläche redaktionell an die erfolgte 15. Änderung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
194
Hückelhoven, 8-7 Erweiterung von ASB (1) und (3) Der Regionalrat folgt nicht dem
ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die
Erweiterung der ASB-Flächen ist
vorzunehmen.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes Gewerbe bereit
zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
195
Hückelhoven, 8-8 Erweiterung von ASB (2) Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Die
Erweiterung der ASB-Fläche ist
vorzunehmen.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes
Gewerbe bereit zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
197 Euskirchen, GIB mit Zweckbindung
Abfallbehandlungsanlage
Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das GIBmZ
wird ausgewiesen.
Auf der in Rede stehenden Fläche befindet sich bereits die Bauschutt-Recyclinganlage eines lokal ansässigen Abgrabungsunternehmens
Der derzeitige Standort trägt maßgeblich dazu bei, die Auswirkungen auf Nachbarschaft und Umwelt durch Staub und Lärm gering zu halten und wird sicherlich aus Gründen des
Immissionsschutzes befürwortet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlage wäre auch aus Gründen der Ressourcenschonung (Kreislaufwirtschaft) zu begrüßen.
Nach Rücksprache mit den Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist im aktuellen Regionalplan ist der Standort der
Bauschutt-Recyclinganlage als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit einem überlagernden Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
festgelegt. Um eine kommunale Bauleitplanung zu ermöglichen, die den dauerhaften Betrieb der Bauschutt-Recyclinganlage sichert, wäre entsprechend der landesplanerischen
Rahmenvorgaben die Festlegung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Zweckbindung Abfallbehandlungsanlage im Regionalplan erforderlich. Eine
solche GIB-Festlegung mit Siedlungsanschluss an die nördlich der L 182 angrenzende GIB-Fläche für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (LEP-Fläche) wäre laut
Ministerium mit den Regelungen des Landesentwicklungsplans (LEP) zur Siedlungsentwicklung vereinbar.
Zudem stehen alternative Ansiedlungsflächen nicht zur Verfügung. Insofern ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des bereits bestehenden
Betriebes anzustreben, da keine grundlegenden Planungsalternativen in Bezug auf die Lage des Vorhabens in Betracht kommen. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes werden keine neuen Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt. Der Planungsbereich wird bereits mit den im anzustrebenden Sondergebiet („Sondergebiet
Bauschuttrecycling“ o. ä.) zugelassenen Nutzungen (befristet) genutzt, durch die dauerhafte Zulässigkeit wird eine neue Flächeninanspruchnahme anderorts vermieden. Die
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage zum dauerhaften Weiterbetrieb der Bauschutt-Recyclinganlage erscheint in den Augen des Ministeriums also grundsätzlich
möglich.
Der Lösungsvorschlag, im neu aufzustellenden Regionalplan einen GIBmZ Abfallbehandlungsanlage festzulegen und ein Siedlungsanschluss über die GIB-Fläche für
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (LEP-Fläche) herzustellen, sollte angestrebt werden, sofern sichergestellt wird, dass die LEP-Fläche durch geeignete
Maßnahmen auf den nachgelagerten Planungsebene nicht beeinträchtigt wird.
Änderungsantrag zur 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024
Sehr geehrter Herr Deppe,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 17. Sitzung des
Regionalrates am 11.10. 2024:
Änderungen bei der zeichnerischen Darstellung
Bei der zeichnerischen Darstellung werden folgende Änderungen vorgenommen:
ID-
Nummern
Kommu
ne
Bezeichnu
ng
Antrag Begründung
1004747 Stadt
Kerpen
GIB-T
Kerpen Süd
Darstellun
g als
AFAB
Die Fläche widerspricht § 38 Satz
3 LPlG (besonders
schutzwürdigen Böden mit sehr
hoher Bodenfruchtbarkeit) und ist
wegen der Nähe zur
Wohnbebauung für industrielle
Nutzung ungeeignet.
1011786 Stadt
Köln
Rheinspan
ge 553
Streichen Zeichnerische Darstellung
entspricht nicht dem
Planungsstand.
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 07.10.2024
An den
Vorsitzenden des Regionalrates
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle des Regionalrates
50667 Köln
1002595,
1002609,
1004472
Stadt
Köln
Erweiterun
gsfläche
Godorfer
Hafen
Darstellun
g als BSN
Es besteht keine
Entwicklungsabsicht der Stadt
Köln mehr. Das Wasserstraßen-,
Hafen- und Logistikkonzepts des
Landes Nordrhein-Westfalen
(MBWSV 2016) hat keine
rechtliche Funktion wie etwa die
Verkehrs-Bedarfspläne.
1006999,
1000783
Stadt
Köln
3-6
Bickendorf
(Coty-
Areal)
Darstellun
g nördl.
Wilhelm
Mauser
Straße als
ASB
ASB ermöglicht im Gegensatz zu
GIB eine flexible Nutzung, z.B. für
Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Änderungsantrag zur 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024
Sehr geehrter Herr Deppe,
bitte setzen Sie folgende Ergänzung zu unserem Änderungsantrag auf die
Tagesordnung der 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024:
Änderungen bei der zeichnerischen Darstellung
Bei der zeichnerischen Darstellung wird noch folgende Änderungen vorgenommen:
ID-Nummern Kommune Bezeichnung Antrag Begründung
1003657 Stadt
Frechen
Erweiterung
GIB
Wachtberg
Die
Erweiterung
wird
gestrichen.
Die Inanspruchnahme von Wald ist nicht
vertretbar; die angebotene
Waldkompensation ist keine, da das
Gebiet (BSLE) bereits bewaldet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 09.10.2024
An den
Vorsitzenden des Regionalrates
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle des Regionalrates
50667 Köln
Hinweis
Nachfolgend die Umsetzung der Änderungsanträge in
die Zeichnerische Festlegung des 2. Planentwurfs.
Änderungsantrag CDU, SPD FDP: ID 12 - ID 197
Änderungsantrag Grüne: ID 198 - ID 202
ID-Änderungsantrag: 16
Änderungsantrag
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge:
1003981
Maßstab: 1:50.000
Ausgleichsvorschlag
Zweckbindung: Die regionalplanerische Sicherung der Flughafenerweiterungsfläche "Areal
Nord" erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in den nachgelagerten Planungs- und
Genehmigungsverfahren die Natura 2000-Verträglichkeit für die Inanspruchnahme
nachgewiesen wird.
Zweckbindung: Eine Beeinträchtigung des angrenzenden GIB für landesbedeutsame
flächenintensive Großvorhaben ist auf den nachgelagerten Planungs- und
Genehmigungsebenen durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
ID-Änderungsantrag: 201 (entspricht 57)
Änderungsantrag Ausgleichsvorschlag
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge:
1000783, 1006999
Maßstab: 1:50.000
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
L496
L277
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
202
202
ID-Änderungsantrag: 202
Änderungsantrag Ausgleichsvorschlag
Maßstab: 1:50.000
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
L496
L277
L496
L277
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge:
1003657
Sitzungsvorlage RR (Anlage 4 Ergänzungsantrag)
2977 Zeichen
An den Vorsitzenden des
Regionalrats Köln
Herrn Rainer Deppe
17. Sitzung des Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Deppe,
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024 stellen die genannten Fraktionen zum
Tagesordnungspunkt 5 den beigefügten Ergänzungsantrag:
Beschluss des zweiten Planentwurfs des Regionalplans Köln
• Der Regionalrat Köln beschließt die beigefügte Reserveliste für spätere, separate
Änderungen im neuen Regionalplan (Anlage)
Begründung:
Die jeweiligen Begründungen sind der Anlage beigefügt. Eventuelle Ergänzungen erfolgen
mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail:
info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 09. Oktober 2024
Ergänzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Der Regionalrat sieht die im Folgenden aufgeführten Änderungen im Interesse der Kommunen als
sinnvoll und unterstützenswert an. Auf Grund der zeitlichen Anforderungen werden die Anträge in
diesem Verfahren zur Gesamtüberarbeitung nicht gestellt, sondern für eine spätere Änderung des
Regionalplans vorgesehen. Über das weitere Vorgehen zu den einzelnen Änderungen wird der
Regionalrat im Anschluss an das Neuaufstellungsverfahren erneut befinden.
Nr. Kommune ID Beabsichtigte Änderung
1 Brühl 1003956,
1004395,
1010605
Rücknahme des ASB Kierberg
2 Hückelhoven 1001806 Erweiterung GIB Baal
3 Hückelhoven 1001814,
1001817
Rücknahme ASB Busch
4 Hückelhoven 1001819 Rücknahme ASB Gendorf
5 Marienheide 1002140 Wegfall der Zweckbindung
Erholung
6 Monschau/Simmerath 1004172,
1005795
Ausweisung eines
interkommunalen GIB
7 Reichshof 1004184 Wiederausweisung des ASB
Eckenhagen in der Ausdehnung
des 1. Planentwurfs
8 Troisdorf 1004797 Erweiterung GIB Spich
9 Waldfeucht 1005572 Rücknahme der ASB-Erweiterung
10 Weilerswist 1000932 Erweiterung des GIB
11 Würselen 1003949,
1003639
Erweiterung des GIB
Transformationsstandort
Anlage: Karten
1
Brühl, Kierberg (ASB)
2
Hückelhoven, Baal (GIB)
3
Hückelhoven, Busch (ASB)
3
4
Hückelhoven, Gendorf (ASB)
5
Marienheide, Wernscheider Berg und Kattwinkel (ASB)
6
Monschau/Simmerath, Am Gericht (GIB)
7
Reichshof, Eckenhagen (ASB)
8
Troisdorf, Spich (GIB)
9
Waldfeucht (ASB)
10
Weilerswist, Groß-Vernich (GIB)
11
Würselen, Merzbrück (GIBtransformation)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 39/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 10.10.2024 13:36