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RR 39/2024

Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung

Sitzungsvorlage RR 11.10.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.10.2024, TOP 5.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 2 Beteiligtenliste)

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Sitzungsvorlage RR (Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1 Planunterlage)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 3 Änderungsantrag)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 4 Ergänzungsantrag)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2 Beteiligtenliste)

29492 Zeichen

Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
Zweiter Planentwurf 
Beteiligte: Aufstellungsverfahren 
 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht s ich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren      Stand: 08.08.2024  
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 1000  
Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln Sb1 
Werkstattstraße 102 
 
50733 Köln 
Nr: 2000  
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 
und Dienstleistungen der Bundeswehr 
Referat Infra I 3 
Fontainengraben 200 
 
53123 Bonn 
Nr: 3000  
Oberfinanzdirektion NRW 
Bauabteilung 
Albersloher Weg 250 
 
48155 Münster 
Nr: 3001  
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
Träger öffentlicher Belange (NRW) 
Fontanestr.4 
 
40470 Düsseldorf 
Nr: 4001  
Landschaftsverband Rheinland 
Kennedy-Ufer 2 
 
50679 Köln 
Nr: 4002  
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland 
Ehrenfriedstr. 19 
 
50259 Pulheim 
Nr: 4003  
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland 
Endenicher Str. 133 
 
53115 Bonn 
Nr: 4004  
Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
Freiherr-vom-Stein-Platz 1 
 
48133 Münster

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 5000  
Direktor der 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Sr. 44 
 
52349 Düren 
Nr: 6000  
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln 
Rütger-von-Scheven-Sr. 44 
 
52349 Düren 
Nr: 7001  
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt 
Bergisches Land 
Steinmüllerallee 13 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 7000  
Landesbetrieb 
Wald und Holz NRW 
Albrecht-Thaer-Str. 34 
 
48147 Münster 
Nr: 7002  
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Hocheifel- 
Zülpicher Börde 
Zum Eichtal 5 
 
53925 Kall-Urft 
Nr: 7003  
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Krewelstraße 7 
 
53783 Eitorf 
Nr: 7004  
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Rureifel- 
Jülicher Börde 
Kirchstraße 2 
 
52393 Hürtgenwald 
Nr: 7005  
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Nationalparkforstamt Eifel 
Urftseestraße 34 
 
53937 Schleiden-Gemünd

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 8000  
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie 
NRW 
Goebenstr. 25 
 
44135 Dortmund 
Nr: 9000  
Geologischer Dienst NRW 
- Landesbetrieb - 
De-Greiff-Straße 195 
 
47803 Krefeld 
Nr: 10000  
Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo-
informationssysteme, Raumordnung 
Tulpenfeld 4 
 
53113 Bonn 
Nr: 10001  
Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und 
Ortungsfunk 
Fehrbelliner Platz 3 
 
10707 Berlin 
Nr: 12000  
Landesbüro der Naturschutzver- 
bände NRW 
Ripshorster Straße 306 
 
46117 Oberhausen 
Nr: 12001  
Naturschutzverein Koslar 1978 e.V. 
Im Wiesengrund 8 
 
52428 Jülich 
Nr: 12002  
Aqua Viva 
Neuwiesenstraße 95 
 
8400 Winterthur 
Nr: 12003  
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) 
Adenauerallee 68 
 
53113 Bonn 
Nr: 12004  
Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) 
Paul-Kemp-Str. 5 
 
53173 Bonn

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 12005  
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA) 
Ostendstraße 4 
 
76707 Hambrücken 
Nr: 12006  
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) 
Pariser Platz 6 
 
10117 Berlin – Mitte 
Nr: 12007  
Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) 
Vogelsang 27 
 
31020 Salzhemmendorf 
Nr: 12008  
Deutscher Angelfischerverband e.V. 
Reinhardtstr. 14 
 
10117 Berlin 
Nr: 12009  
Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und 
Greifvogelkunde e. V. 
Lohnder Str. 10c 
 
30926 Seelze 
Nr: 12010  
Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für 
den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V. 
Chausseestr. 37 
 
10115 Berlin 
Nr: 12011  
Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. 
Marienstr. 19 - 20 
 
10117 Berlin 
Nr: 12012  
Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) 
Eisvogelweg 1 
 
91161 Hilpoltstein 
Nr: 12013  
Deutscher Tierschutzbund e. V. 
In der Raste 10 
 
53129 Bonn

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 12014  
Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine 
e. V. 
Kleine Rosenstr. 1 - 3 
 
34117 Kassel 
Nr: 12015  
Deutscher Wildschutz Verband e. V. 
Im Seifer Hof 4 
 
57520 Molzhain 
Nr: 12016  
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. 
Grauhorststraße 42 
 
38440 Wolfsburg 
Nr: 12017  
Grüne Liga e. V. 
Greifswalder Straße 4 
 
10405 Berlin 
Nr: 12018  
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. 
Am Holzfeld 5 
 
85247 Rummeltshausen 
Nr: 12019  
Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V. 
Danzigerstraße 13 
 
66798 Wallerfangen 
Nr: 12020  
Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz 
An der Ziegelei 8 
 
53127 Bonn 
Nr: 12021  
Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, 
Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V. 
Warschauer Straße 58a 
 
10243 Berlin 
Nr: 12022  
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. 
Reuterstraße 157 
 
53113 Bonn

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 12023  
Naturschutzforum Deutschland e. V. 
Gartenweg 5 
 
26198 Wardenburg 
Nr: 12024  
Rhein-Kolleg e. V. 
Maximilianstraße 100 
 
67346 Speyer 
Nr: 12025  
Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) 
Holbeinstr. 12 
 
53175 Bonn 
Nr: 12026  
Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. 
Königswinterer Straße 829 
 
53227 Bonn 
Nr: 12027  
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland 
Postbus 2166 
 
3800 CD Amersfoort 
Nr: 12028  
Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e. V. 
Westermarkelsdorf 12 A 
 
23769 Fehmarn 
Nr: 12029  
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. 
Geschäftsstelle NRW 
Merowingerstr. 88 
 
0 Düsseldorf 
Nr: 12030  
Bürgerinitiative: Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e. 
V. 
Hufeisenstraße 9a 
 
63599 Biebergemünd 
Nr: 12031  
Deutscher Alpenverein e. V. (DAV) 
Anni-Albers-Straße-7 
 
80807 München

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 12032  
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. 
Resebergweg 11 
 
23569 Lübeck 
Nr: 12033  
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. 
Charitéstraße 3 
 
10117 Berlin 
Nr: 12034  
Naturefund e. V. 
Karl-Glässing-Straße 5 
 
65183 Wiesbaden 
Nr: 12035  
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. 
Reuterstraße 157 
 
53113 Bonn 
Nr: 12036  
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. 
Dechenstraße 5 
 
53115 Bonn 
Nr: 12037  
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. 
Schloßstraße 104 
 
92681 Erbendorf 
Nr: 12038  
Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V. 
Bernhard-Grzimek-Allee 1 
 
60316 Frankfurt am Main 
Nr: 12039  
Game Conservancy Deutschland, lebendige Natur durch nachhaltige Nutzung e. 
V. 
Schloßstraße 1 
 
86732 Oettingen in Bayern 
Nr: 13000  
Regionaldirektion NRW 
der Bundesagentur für Arbeit 
Josef-Gockeln-Straße 7 
 
40474 Düsseldorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 14000  
Landesvereinigung der 
Unternehmensverbände NRW e.V. 
Uerdingerstr. 58-62 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 15000  
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Bezirk NRW 
Friedrich-Ebert-Str. 34-38 
 
40210 Düsseldorf 
Nr: 15001  
Deutscher Beamtenbund 
NRW 
Ernst-Gnoß-Straße 24 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 16000  
LandesSportBund NRW e.V. 
Friedrich-Alfred-Allee 25 
 
47055 Duisburg 
Nr: 17001  
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Ville-Eifel 
Jülicher Ring 101-103 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 17002  
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Niederrhein 
Breitenbachstraße 90 
 
41065 Mönchengladbach 
Nr: 17003  
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Rhein-Berg 
Albertstraße 22 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 17000  
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Betriebssitz 
Wildenbruchplatz 1 
 
45888 Gelsenkirchen 
Nr: 18000  
Die Autobahn GmbH des Bundes 
Niederlassung Rheinland 
Hansastraße 2 
 
47799 Krefeld

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 18001  
Die Autobahn GmbH des Bundes 
Außenstelle Köln 
Deutz-Kalker-Straße 18-26 
 
50679 Köln 
Nr: 18002  
Die Autobahn GmbH des Bundes 
Außenstelle Euskirchen 
Otto-Lilienthal-Straße 25a 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 18003  
Fernstraßen-Bundesamt 
Friedrich-Ebert-Straße 72-78 
 
4109 Leipzig 
Nr: 19000  
Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW 
Aachen 
Mies-van-der-Rohe-Straße 10 
 
52074 Aachen 
Nr: 19001  
Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW 
Köln 
Domstraße 55-73 
 
50668 Köln 
Nr: 20000  
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / 
Gleichstellungsstellen NRW 
Haroldstraße 14 
 
40213 Düsseldorf 
Nr: 22000  
Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz NRW 
Leibnizstr. 10 
 
45659 Recklinghausen 
Nr: 100000  
Stadt Aachen 
Fachbereich 
Stadtentwicklung,-planung 
Lagerhausstraße 20 
 
52064 Aachen 
Nr: 101000  
StädteRegion Aachen 
S 64 Mobilität und Klimaschutz 
Zollernstraße 20 
 
52070 Aachen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 102000  
Stadt Alsdorf 
A 61 Amt für Planung und Umwelt 
Hubertusstraße 17 
 
52477 Alsdorf 
Nr: 103000  
Stadt Baesweiler 
Mariastraße 2 
 
52499 Baesweiler 
Nr: 104000  
Stadt Eschweiler 
610/Stadtplanung 
Johannes-Rau-Platz 1 
 
52249 Eschweiler 
Nr: 105000  
Stadt Herzogenrath 
Planung 
Rathausplatz 1 
 
52314 Herzogenrath 
Nr: 106000  
Stadt Monschau 
Bauverwaltung 
Laufenstr. 84 
 
52156 Monschau 
Nr: 107000  
Gemeinde Roetgen 
Hauptstraße 55 
 
52159 Roetgen 
Nr: 108000  
Gemeinde Simmerath 
Rathaus 1 
 
52152 Simmerath 
Nr: 109000  
Stadt Stolberg 
Rathausstraße 11-13 
 
52222 Stolberg 
Nr: 110000  
Stadt Würselen 
Stadtplanung und Umwelt 
Morlaixplatz 1 
 
52146 Würselen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 111000  
Kreis Düren 
Amt 61 
Bismarckstraße 16 
 
52351 Düren 
Nr: 112000  
Gemeinde Aldenhoven 
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13 
 
52457 Aldenhoven 
Nr: 113000  
Stadt Düren 
Abteilung Planung 
Kaiserplatz 2-4 
 
52349 Düren 
Nr: 114000  
Stadt Heimbach 
Hengebachstraße 14 
 
52396 Heimbach 
Nr: 115000  
Gemeinde Hürtgenwald 
August-Scholl-Str. 5 
 
52393 Hürtgenwald 
Nr: 116000  
Gemeinde Inden 
Rathausstr. 1 
 
52459 Inden 
Nr: 117000  
Stadt Jülich 
Große Rurstraße 17 
 
52428 Jülich 
Nr: 118000  
Gemeinde Langerwehe 
Schönthaler Straße 4 
 
52379 Langerwehe 
Nr: 119000  
Gemeinde Kreuzau 
Bahnhofstraße 7 
 
52372 Kreuzau

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 120000  
Stadt Linnich 
Rurdorfer Straße 64 
 
52441 Linnich 
Nr: 121000  
Gemeinde Merzenich 
Valdersweg 1 
 
52399 Merzenich 
Nr: 122000  
Stadt Nideggen 
Zülpicher Str. 1 
 
52385 Nideggen 
Nr: 123000  
Gemeinde Niederzier 
Rathausstraße 8 
 
52382 Niederzier 
Nr: 124000  
Gemeinde Nörvenich 
Bahnhofstraße 25 
 
52388 Nörvenich 
Nr: 125000  
Gemeinde Titz 
Landstraße 4 
 
52445 Titz 
Nr: 126000  
Gemeinde Vettweiß 
- Bauabteilung - 
Gereonstraße 14 
 
52391 Vettweiß 
Nr: 127000  
Kreis Euskirchen 
Jülicher Ring 32 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 128000  
Stadt Bad Münstereifel 
Marktstraße 11-15 
 
53902 Bad Münstereifel

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 129000  
Gemeinde Blankenheim 
Rathausplatz 16 
 
53945 Blankenheim 
Nr: 130000  
Stadt Euskirchen 
Kölner Str. 75 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 131000  
Gemeinde Dahlem 
Hauptstraße 23 
 
53949 Dahlem 
Nr: 132000  
Gemeinde Hellenthal 
- Bauamt - 
Rathausstraße 2 
 
53940 Hellenthal 
Nr: 133000  
Gemeinde Kall 
Bahnhofstr. 9 
 
53925 Kall 
Nr: 134000  
Stadt Mechernich 
Fachbereich 1 
Bergstraße 1 
 
53894 Mechernich 
Nr: 135000  
Gemeinde Nettersheim 
Krausstraße 1 
 
53947 Nettersheim 
Nr: 136000  
Stadt Schleiden 
Blankenheimer Straße 2-4 
 
53937 Schleiden 
Nr: 137000  
Gemeinde Weilerswist 
-Bauamt- 
Bonner Str. 29 
 
53919 Weilerswist

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 138000  
Stadt Zülpich 
Markt 21 
 
53909 Zülpich 
Nr: 139000  
Kreis Heinsberg 
Valkenburger Straße 45 
 
52525 Heinsberg 
Nr: 140000  
Stadt Erkelenz 
Planungsamt 
Johannismarkt 17 
 
41812 Erkelenz 
Nr: 141000  
Gemeinde Gangelt 
Burgstraße 10 
 
52538 Gangelt 
Nr: 142000  
Stadt Geilenkirchen 
Markt 9 
 
52511 Geilenkirchen 
Nr: 143000  
Stadt Heinsberg 
Apfelstraße 60 
 
52525 Heinsberg 
Nr: 144000  
Stadt Hückelhoven 
Rathausplatz 1 
 
41836 Hückelhoven 
Nr: 145000  
Gemeinde Selfkant 
Am Rathaus 13 
 
52538 Selfkant - Tüddern 
Nr: 146000  
Stadt Übach-Palenberg 
Rathausplatz 4 
 
52531 Übach-Palenberg

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 147000  
Gemeinde Waldfeucht 
Lambertusstraße 13 
 
52525 Waldfeucht 
Nr: 148000  
Stadt Wassenberg 
Roermonder Straße 25-27 
 
41849 Wassenberg 
Nr: 149000  
Stadt Wegberg 
Fachbereich Planen, Bauen 
Rathausplatz 25 
 
41844 Wegberg 
Nr: 151000  
Bundesstadt Bonn 
Berliner Platz 2 
 
53103 Bonn 
Nr: 152000  
Rhein-Sieg-Kreis 
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 153000  
Gemeinde Alfter 
Am Rathaus 7 
 
53347 Alfter 
Nr: 154000  
Stadt Bad Honnef 
Rathausplatz 1 
 
53604 Bad Honnef 
Nr: 155000  
Stadt Bornheim 
Fachbereich 7 
Rathausstraße 2 
 
53332 Bornheim 
Nr: 156000  
Gemeinde Eitorf 
Markt 1 
 
53783 Eitorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 157000  
Stadt Hennef 
Stadtplanung und -entwicklung 
Frankfurter Straße 97 
 
53773 Hennef (Sieg) 
Nr: 158000  
Stadt Königswinter 
Drachenfelsstraße 9-11 
 
53639 Königswinter 
Nr: 159000  
Stadt Lohmar 
Rathausstraße 4 
 
53797 Lohmar 
Nr: 160000  
Stadt Meckenheim 
Siebengebirgsring 4 
 
53340 Meckenheim 
Nr: 161000  
Gemeinde Much 
Bauamt 
Hauptstraße 57 
 
53804 Much 
Nr: 162000  
Gemeinde Neunkirchen- 
Seelscheid 
Hauptstraße 78 
 
53819 Neunkirchen-Seelscheid 
Nr: 163000  
Stadtverwaltung Niederkassel 
Rathausstr. 19 
 
53859 Niederkassel 
Nr: 164000  
Stadt Rheinbach 
Schweigelstraße 23 
 
53359 Rheinbach 
Nr: 165000  
Gemeinde Ruppichteroth 
Rathausstr. 18 
 
53809 Ruppichteroth

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 166000  
Stadt St. Augustin 
Markt 1 
 
53757 St. Augustin 
Nr: 167000  
Kreisstadt Siegburg 
Planungs- u. Bauaufsichtsamt 
Nogenter Platz 10 
 
53721 Siegburg 
Nr: 168000  
Gemeinde Swisttal 
Rathausstr. 115 
 
53913 Swisttal 
Nr: 169000  
Stadt Troisdorf 
Kölner Straße 176 
 
53840 Troisdorf 
Nr: 170000  
Gemeinde Wachtberg 
Rathausstr. 34 
 
53343 Wachtberg 
Nr: 171000  
Gemeinde Windeck 
Rathausstr. 12 
 
51570 Windeck-Rosbach 
Nr: 172000  
Stadt Köln 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln 
Nr: 173000  
Stadt Leverkusen 
Stadtplanung- und Bauaufsicht 
Friedrich-Ebert-Platz 1 
 
51373 Leverkusen 
Nr: 174000  
Rhein-Erft-Kreis 
Willy-Brandt-Platz 1 
 
50126 Bergheim

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 175000  
Stadt Bedburg 
Am Rathaus 1 
 
50181 Bedburg 
Nr: 176000  
Stadt Bergheim 
Bethlehemer Straße 9 - 11 
 
50126 Bergheim 
Nr: 177000  
Stadt Brühl 
Fachbereich 61 
Uhlstraße 3 
 
50321 Brühl 
Nr: 178000  
Stadt Elsdorf 
Gladbacher Straße 111 
 
50189 Elsdorf 
Nr: 179000  
Stadt Erftstadt 
Holzdamm 10 
 
50374 Erftstadt 
Nr: 180000  
Stadt Frechen 
Abt.Stadtplanung 
Johann-Schmitz-Platz 1-3 
 
50226 Frechen 
Nr: 181000  
Stadt Hürth 
Friedrich-Ebert-Straße 40 
 
50354 Hürth 
Nr: 182000  
Stadt Kerpen 
Jahnplatz 1 
 
50171 Kerpen 
Nr: 183000  
Stadt Pulheim 
Planungsabteilung 
Alte Kölner Straße 26 
 
50259 Pulheim

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 184000  
Stadt Wesseling 
Bereich Stadtplanung 
Alfons-Müller-Platz 
 
50389 Wesseling 
Nr: 185000  
Oberbergischer Kreis 
Moltkestraße 34 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 186000  
Stadt Bergneustadt 
Kölner Straße 256 
 
51702 Bergneustadt 
Nr: 187000  
Gemeinde Engelskirchen 
Engels-Platz 4 
 
51766 Engelskirchen 
Nr: 188000  
Stadt Gummersbach 
Rathausplatz 1 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 189000  
Stadt Hückeswagen 
Fachbereich III 
Auf`m Schloss 1 
 
42499 Hückeswagen 
Nr: 190000  
Gemeinde Lindlar 
- Amt 61 - 
Borromäusstraße 1 
 
51789 Lindlar 
Nr: 191000  
Gemeinde Marienheide 
Hauptstraße 20 
 
51709 Marienheide 
Nr: 192000  
Gemeinde Morsbach 
Bahnhofstraße 2 
 
51597 Morsbach

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 193000  
Gemeinde Nümbrecht 
Hauptstr. 16 
 
51588 Nümbrecht 
Nr: 194000  
Stadt Radevormwald 
Stadtplanung und Umwelt 
Hohenfuhrstraße 13 
 
42477 Radevormwald 
Nr: 195000  
Gemeinde Reichshof 
Hauptstraße 12 
 
51580 Reichshof-Denklingen 
Nr: 196000  
Stadt Waldbröl 
Nümbrechter Straße 19 
 
51545 Waldbröl 
Nr: 197000  
Stadt Wiehl 
Stadtentwicklung & Umwelt 
Bahnhofstraße 1 
 
51674 Wiehl 
Nr: 198000  
Stadt Wipperfürth 
Stadt- und Raumplanung 
Marktplatz 1 
 
51688 Wipperfürth 
Nr: 199000  
Rheinisch-Bergischer-Kreis 
Am Rübezahlwald 7 
 
51469 Bergisch Gladbach 
Nr: 200000  
Stadt Bergisch Gladbach 
Konrad-Adenauer-Platz 1 
 
51465 Bergisch Gladbach 
Nr: 201000  
Stadt Burscheid 
Höhestraße 7-9 
 
51399 Burscheid

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 202000  
Gemeinde Kürten 
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 
 
51515 Kürten 
Nr: 203000  
Stadt Leichlingen 
Bauordnung und Planung 
Am Büscherhof 1 
 
42799 Leichlingen 
Nr: 204000  
Gemeinde Odenthal 
Altenberger-Dom-Straße 31 
 
51519 Odenthal 
Nr: 205000  
Stadt Overath 
Hauptstraße 25 
 
51491 Overath 
Nr: 206000  
Stadt Rösrath 
Hauptstr. 229 
 
51503 Rösrath 
Nr: 207000  
Stadt Wermelskirchen 
Telegrafenstraße 29-33 
 
42929 Wermelskirchen 
Nr: 230000  
Metropolregion Rheinland e.V. 
Ottoplatz 1 
 
50679 Köln 
Nr: 231000  
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH 
Am Brainergy Park 21 
 
52428 Jülich 
Nr: 250000  
Wasserverband Eifel-Rur 
Eisenbahnstraße 5 
 
52353 Düren

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 251000  
Niersverband 
Abteilung Planung und Bau 
Am Niersverband 10 
 
41747 Viersen 
Nr: 252000  
enwor - energie & wasser 
vor Ort GmbH 
Kaiserstraße 100 
 
52134 Herzogenrath 
Nr: 253000  
Verbandswasserwerk 
Aldenhoven GmbH 
Auf der Komm 12 
 
52457 Aldenhoven 
Nr: 254000  
Wasserversorgungszweckverband 
Perlenbach 
Am Handwerkerzentrum 31 
 
52156 Monschau 
Nr: 255000  
Verbandswasserwerk 
GmbH Euskirchen 
Walramstraße 12 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 256000  
Erftverband 
Am Erftverband 6 
 
50126 Bergheim 
Nr: 258000  
Wasserversorgungsverband 
Euskirchen-Swisttal 
Rheinbacher Weg 10 
 
53881 Euskirchen 
Nr: 259000  
Wupperverband 
Untere Lichtenplatzer Str. 100 
 
42289 Wuppertal 
Nr: 260000  
Bergischer Trinkwasser- 
Verband GmbH 
Abteilung 021/2 
Bromberger Straße 39-41 
 
42281 Wuppertal

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 261000  
Wasserversorgungsverband 
Rhein-Wupper 
Schürholz 38 
 
42929 Wermelskirchen 
Nr: 262000  
Aggerverband 
Geoinformatik u.Liegenschaften 
Sonnenstraße 40 
 
51645 Gummersbach 
Nr: 263000  
Wahnbachtalsperrenverband 
Siegelsknippen 
 
53721 Siegburg 
Nr: 264000  
Wasserverband 
Rhein-Sieg-Kreis 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 265000  
Wasserbeschaffungsverband 
Thomasberg 
Siebengebirgsstr. 150 
 
53639 Königswinter 
Nr: 266000  
Kreiswerke Grevenbroich GmbH 
Am Schellberg 14 
 
41516 Grevenbroich 
Nr: 267000  
Schwalmverband 
Borner Str. 45a 
 
41379 Brüggen 
Nr: 268000  
Kreiswasserwerk 
Heinsberg GmbH 
Am Wasserwerk 5 
 
41844 Wegberg 
Nr: 269000  
Wasserleitungszweckverband 
Langerwehe 
Im Gewerbegebiet 3 
 
52379 Langerwehe

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 270000  
Wasserverband Oleftal 
Oleftalstraße 31 
 
53940 Hellenthal 
Nr: 280000  
Römisch-Germanisches Museum/Archäologische 
Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 
Stadt Köln 
Cäcilienstraße 46 
 
50667 Köln 
Nr: 281000  
Industrie- und Handelskammer 
Aachen 
Theaterstraße 6-10 
 
52062 Aachen 
Nr: 282000  
Industrie- u. Handelskammer 
Bonn/Rhein-Sieg 
Bonner Talweg 17 
 
53113 Bonn 
Nr: 283000  
Industrie- u. Handelskammer 
zu Köln 
Unter Sachsenhausen 10-26 
 
50667 Köln 
Nr: 284000  
Handwerkskammer Aachen 
Sandkaulbach 17-21 
 
52062 Aachen 
Nr: 285000  
Handwerkskammer zu Köln 
Heumarkt 12 
 
50667 Köln 
Nr: 300000  
Bezirksregierung Arnsberg 
12024 
Seibertzstraße 1 
 
59821 Arnsberg 
Nr: 301000  
Regionalrat des 
Regierungsbezirks Arnsberg 
Seibertzstraße 1 
 
59821 Arnsberg

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 302000  
Ennepe-Ruhr-Kreis 
Hauptstraße 92 
 
58332 Schwelm 
Nr: 303000  
Stadt Breckerfeld 
Frankfurter Straße 38 
 
58339 Breckerfeld 
Nr: 304000  
Stadt Ennepetal 
Bismarckstraße 21 
 
58256 Ennepetal 
Nr: 305000  
Märkischer Kreis 
Heedfelder Straße 45 
 
58509 Lüdenscheid 
Nr: 306000  
Stadt Halver 
Fachbereich Bauen und Wohnen 
Thomasstraße 18 
 
58553 Halver 
Nr: 307000  
Stadt Kierspe 
Springerweg 21 
 
58566 Kierspe 
Nr: 308000  
Stadt Meinerzhagen 
Hochbau- und Stadtplanungsamt 
Bahnhofstraße 9-15 
 
58540 Meinerzhagen 
Nr: 309000  
Kreis Olpe 
Westfälische Straße 75 
 
57462 Olpe 
Nr: 310000  
Stadt Drolshagen 
Hagener Straße 9 
 
57489 Drolshagen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 311000  
Gemeinde Wenden 
Hauptstraße 75 
 
57482 Wenden 
Nr: 312000  
Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 32 
Cecilienallee 2 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 313000  
Regionalrat des 
Regierungsbezirks Düsseldorf 
Cecilienallee 2 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 314000  
Stadt Mönchengladbach 
Rathausplatz 1 
 
41061 Mönchengladbach 
Nr: 315000  
Stadt Remscheid 
Zentraldienst 0.12 
Theodor-Heuss-Platz 1 
 
42853 Remscheid 
Nr: 316000  
Stadt Solingen 
Walter-Scheel-Platz 1 
 
42651 Solingen 
Nr: 317000  
Stadt Wuppertal 
Ressort für Stadtentwicklung 
Johannes-Rau-Platz 1 
 
42275 Wuppertal 
Nr: 318000  
Kreis Mettmann 
Düsseldorfer Str. 26 
 
40822 Mettmann 
Nr: 319000  
Stadt Langenfeld 
- Referat 510 - 
Konrad-Adenauer-Platz 1 
 
40764 Langenfeld/Rheinland

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 320000  
Stadt Monheim am Rhein 
Rathausplatz 2 
 
40789 Monheim am Rhein 
Nr: 321000  
Rhein-Kreis Neuss 
Oberstraße 91 
 
41460 Neuss 
Nr: 322000  
Stadt Dormagen 
Fachbereich Städtebau 
Mathias-Giesen-Straße 11 
 
41540 Dormagen 
Nr: 323000  
Stadt Grevenbroich 
Am Markt 1 
 
41515 Grevenbroich 
Nr: 324000  
Stadt Jüchen 
Am Rathaus 5 
 
41363 Jüchen 
Nr: 325000  
Gemeinde Rommerskirchen 
-Grundstücksmanagement- 
Bahnstr. 51 
 
41569 Rommerskirchen 
Nr: 326000  
Kreis Viersen 
Amt für Planung und Umwelt 
Rathausmarkt 3 
 
41747 Viersen 
Nr: 327000  
Gemeinde Niederkrüchten 
Fachbereich II 
Planen 
Laurentiusstraße 19 
 
41372 Niederkrüchten 
Nr: 328000  
Gemeinde Schwalmtal 
Fachbereich Planung 
Markt 20 
 
41366 Schwalmtal

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 329000  
Struktur- und 
Genehmigungsdirektion Nord 
Referat 41 
Stresemannstraße 3-5 
 
56068 Koblenz 
Nr: 330000  
Planungsgemeinschaft 
Mittelrhein-Westerwald 
Stresemannstraße 3-5 
 
56068 Koblenz 
Nr: 331000  
Kreis Ahrweiler 
Untere Landesplanungsbehörde 
Wilhelmstraße 24-30 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 
Nr: 332000  
Stadt Remagen 
Bachstr. 2 
 
53424 Remagen 
Nr: 333000  
Gemeinde 
Grafschaft 
Ahrtalstr. 5 
 
53501 Grafschaft-Ringen 
Nr: 334000  
Verbandsgemeinde 
Altenahr 
Bauabteilung 
Roßberg 3 
 
53505 Altenahr 
Nr: 335000  
Verbandsgemeinde 
Adenau 
Kirchstr. 15 
 
53518 Adenau 
Nr: 336000  
Kreis 
Altenkirchen 
Regional- und Landesplanung 
Parkstraße 1 
 
57610 Altenkirchen 
Nr: 337000  
Verbandsgemeinde 
Kirchen 
Lindenstraße 1 
 
57548 Kirchen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 338000  
Verbandsgemeinde 
Wissen 
Rathausstr. 75 
 
57537 Wissen 
Nr: 339000  
Verbandsgemeinde Hamm/Sieg 
Lindenallee 2 
 
57577 Hamm/Sieg 
Nr: 340000  
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 
Rathausstraße 13 
 
57610 Altenkirchen 
Nr: 341000  
Kreis Neuwied 
Planung Kreisentwicklung 
Wilhelm-Leuschner-Straße 9 
 
56564 Neuwied 
Nr: 342000  
Verbandsgemeinde 
Asbach 
Flammersfelder Straße 1 
 
53567 Asbach 
Nr: 343000  
Verbandsgemeinde 
Unkel 
Fachbereich 2 
Linzerstr. 4 
 
53572 Unkel 
Nr: 344000  
Verbandsgemeinde 
Linz 
Am Schoppbüchel 5 
 
53545 Linz am Rhein 
Nr: 345000  
Planungsgemeinschaft 
Region Trier 
Deworastr. 8 
 
54290 Trier 
Nr: 346000  
Eifelkreis Bitburg-Prüm 
Trierer Straße 1 
 
54634 Bitburg / Eifel

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 347000  
Verbandsgemeinde 
Prüm 
Tiergartenstr. 54 
 
54595 Prüm 
Nr: 348000  
Landkreis Vulkaneifel 
Abteilung Landesplanung- 
und Umweltplanung 
Mainzer Straße 25 
 
54550 Daun 
Nr: 349000  
Verbandsgemeinde Gerolstein 
Rathaus Hillesheim 
Burgstr. 6 
 
54576 Hillesheim 
Nr: 350000  
Verbandsgemeinde Gerolstein 
Rathaus Jünkerath 
Rathausplatz 1 
 
54584 Jünkerath 
Nr: 351000  
Verbandsgemeinde Gerolstein 
Rathaus Gerolstein 
Kyllweg 1 
 
54568 Gerolstein 
Nr: 400000  
Naturpark 
Schwalm-Nette 
Willy-Brandt-Ring 15 
 
41747 Viersen 
Nr: 401000  
Naturpark Nordeifel e.V. 
Deutsch-Belgischer Naturpark 
Hohes Venn-Eifel 
Bahnhofstraße 16 
 
53947 Nettersheim 
Nr: 403000  
Zweckverband 
Naturpark Rheinland 
Lindenstr. 20 
 
50354 Hürth 
Nr: 404000  
Naturpark Siebengebirge 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 405000  
Zweckverband Naturpark 
Bergisches Land 
Moltkestraße 26 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 406000  
Naturpark Rhein-Westerwald e. V. 
Marktstrasse 88 
 
56564 Neuwied 
Nr: 407000  
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
In Kuckum 68a 
 
41812 Erkelenz 
Nr: 408000  
Fischereiverband   Nordrhein-Westfalen e.V. 
Sprakeler Str. 409 
 
48159 Münster 
Nr: 409000  
NEULAND HAMBACH GmbH 
Am Schlehdorn 5 – 7 
 
50189 Elsdorf 
Nr: 410000  
Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH 
Bismarckstr.16 
 
52351 Düren 
Nr: 420000  
Rheinischer 
Landwirtschaftsverband e.V. 
Rochusstr. 18 
 
53123 Bonn 
Nr: 421000  
RWE Power AG 
Stüttgenweg 2 
 
50935 Köln 
Nr: 428000  
Waldbauernverband NRW e.V. 
Kappeler Str. 227 
 
40599 Düsseldorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 440000  
DB Netz AG 
Regionalbereich West 
Hansastraße 15 
 
47058 Duisburg 
Nr: 441000  
Aachener Verkehrsverbund GmbH 
Neuköllner Straße 1 
 
52068 Aachen 
Nr: 442000  
go.Rheinland GmbH / VRS GmbH 
Deutzer Allee 4 
 
50679 Köln 
Nr: 443001  
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein 
An der Münze 8 
 
50668 Köln 
Nr: 443002  
Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes 
Generaldirektion 
Am Propsthof 51 
 
53121 Bonn 
Nr: 444000  
Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 26, Luftverkehr 
Am Bonneshof 35 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 444001  
Regionalverband Ruhr (RVR) 
Kronprinzenstraße 35 
 
45128 Essen 
Nr: 444002  
Ruhrparlament Ruhr (RVR) 
Kronprinzenstraße 35 
 
45128 Essen 
Nr: 445000  
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Postfach 98 01 20 
 
51129 Köln

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 461000  
Provincie Limburg 
Postbus 5700 
 
6202 MA Maastricht 
Nr: 461001  
Directorate Spatial Planning 
Ministry of Interior and Kingdom Relations 
Turfmarkt 147 
 
2511 DP  The Hague 
Nr: 463000  
Ministere de la Reg. Wallonne 
DGATLP 
Rue des Brigades d`Irlande 1 
 
5100 Jambes 
Nr: 463001  
Service Public de Wallonie 
Secrétariat général 
Place Joséphine-Charlotte, 2 
 
5100 Namur (Jambes) 
Nr: 464000  
Administration 
Communale de Plombiéres 
Place du 3° Millénaire 1 
 
4850 Plombieres 
Nr: 465000  
Gemeinde Kelmis 
Kirchstrasse 31 
 
4720 Kelmis 
Nr: 466000  
Gemeinde 
Lontzen 
Kirchstr. 46 
 
4710 Lontzen 
Nr: 467000  
Gemeinde 
Raeren 
Hauptstr. 26 
 
4730 Raeren 
Nr: 468000  
Stadt Eupen 
Am Stadthaus 1 
 
4700 Eupen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 469000  
Gemeinde Waimes 
Administration Communale 
Place Baudouin 1 
 
4950 Waimes 
Nr: 470000  
Gemeinde Bütgenbach 
Zum Brand 40 
 
4750 Bütgenbach 
Nr: 471000  
Gemeinde Büllingen 
Hauptstraße 16 
 
4760 Büllingen 
Nr: 473000  
Euregio rhein-maas-nord 
Konrad-Zuse-Ring 6 
 
41179 Mönchengladbach 
Nr: 480000  
Gemeente Heerlen 
Postbus 1 
 
6400 AA Heerlen 
Nr: 481000  
Gemeente Kerkrade 
Postbus 600 
 
6460 AP Kerkrade 
Nr: 482000  
Gemeente Simpelveld 
Postbus 21000 
 
6369 ZG Simpelveld 
Nr: 483000  
Stadsregio Parkstad Limburg 
Programmamanager 
Ruimte & Mobiliteit 
Postbus 200 
 
6400 AE Heerlen 
Nr: 484000  
Gemeente Landgraaf 
Postbus 31000 
 
6370 AA Landgraaf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 484001  
Gemeente Roerdalen 
Postbus 6099 
 
6077 ZH Sint Odiliënberg 
Nr: 484002  
Gemeente Roermond 
Postbus 900 
 
6040 AX Roermond 
Nr: 484004  
Gemeente Echt-Susteren 
Postbus 450 
 
6100 AL Echt 
Nr: 484005  
Gemeente Sittard-Geleen 
Postbus 18 
 
6130 AA Sittard 
Nr: 484008  
Gemeente Brunssum 
Lindeplein 1 
 
6444 AT Brunssum 
Nr: 484009  
Gemeente Gulpen-Wittem 
Postbus 56 
 
6270 AB Gulpen 
Nr: 484010  
Gemeente Vaals 
Postbus 450 
 
6290 AL Vaals 
Nr: 484011  
Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat 
Directie Water en Boden 
Postbus 20901 
 
2500 EX Den Haag 
Nr: 484013  
Ministerium der Deutschsprachigen 
Gemeinschaft Belgiens 
Fachbereich Raumordnung 
Hütte 79/22 
 
4700 Eupen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 484015  
Gemeente Beekdaelen 
Postbus 22000 
 
6360 AA Nuth 
Nr: 492000  
Deutscher Wetterdienst 
Referat Liegenschaftsmanagement 
Frankfurter Straße 135 
 
63067 Offenbach 
Nr: 606000  
Zweckverband 
Entsorgungsregion West 
Zum Hagelkreuz 24 
 
52249 Eschweiler 
Nr: 616000  
AGIT Aachener Gesell. für 
Innovation und Technologie- 
transfer mbH 
Pauwelsstraße 17 
 
52074 Aachen 
Nr: 618000  
NRW.URBAN - Düsseldorf 
Fritz-Vomfelde-Str. 10 
 
40547 Düsseldorf 
Nr: 634000  
Tourismus NRW e.V. 
Völklinger Straße 4 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 637000  
Region Aachen Zweckverband 
Rotter Bruch 6 
 
52068 Aachen 
Nr: 705000  
Deichverband 
Untere Sieg 
c/o Stadtverwaltung Troisdorf 
Kölner Straße 176 
 
53840 Troisdorf 
Nr: 707000  
Regionalverkehr Köln GmbH 
Theodor-Heuss-Ring 19-21 
 
50668 Köln

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 729000  
Deichverband Dormagen / Zons 
Uferstrasse 19b 
 
41541 Dormagen 
Nr: 730000  
Deichverband Leverkusen 
Heiner Pohlmann 
Rotdornweg 12 
 
51379 Leverkusen 
Nr: 900000  
Häfen und Güterverkehr 
Köln AG 
Scheidtweilerstraße 4 
 
50933 Köln

Sitzungsvorlage RR (Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten Beteiligung)

11687 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 39/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Paul Schleef 
Telefon 0221-147-2927 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.10.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.10.2024  beschließend 
 
TOP: 
Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Beschluss des 2. Planentwurfs und zur zweiten 
Beteiligung 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat stellt fest, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und die in ihren Belan-
gen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW in einer ersten, inzwi-
schen abgeschlossenen Beteiligung in die Planaufstellung eingebunden hat. 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, den Planentwurf entsprechend den heute 
gefassten Beschlüssen anzupassen. Die Regionalplanungsbehörde wird darüber hinaus ermächtigt, bis 
zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese erforderlich sind.  
3. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen, so-
bald der Umweltbericht vorliegt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen 
Stellen wird für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 9 Abs. 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG in Be-
zug auf die Änderung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Möglichkeit zur Stellung-
nahme wird auf die geänderten Teile des Planentwurfs (s. Anlage 1: Planunterlage –Teil A) beschränkt.  
4. Gegenstand der öffentlichen Auslegung ist die an die unter TOP 5 beschlossenen Änderungen ange-
passte Planunterlage.  
 
 
Erläuterungen: 
Bisheriges Verfahren  
Der Regionalrat Köln hat den Entwurf des Regionalplans am 10.12.2021 (DS Nr.: RR-72/2021) be-
schlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regional-
plan Köln durchzuführen. Daraufhin hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf, seine Be-
gründung und den Umweltbericht in der Zeit vom 10.12.2021 bis zum 31.08.2022 öffentlich ausge-
legt und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit 
gegeben, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich zu den Inhalten zu äußern. 
Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rund 7.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken 
und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die 
ermittelten, relevanten Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und 
haben zu einer erneuten Prüfung, insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen, 
geführt.  
Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen, sofern erforderlich, an die Ände-
rungen des LEP NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und Änderungen des ROG an-
gepasst. Daneben wurden weitere gesetzlichen Grundlagen, die einen raumordnerischen Rege-
lungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überar-

Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 2 von 4 
beitet. Vor diesem Hintergrund hat der Regionalrat auch beschlossen, das Thema der Erneuerba-
ren Energien in einen eigenen Teilplan auszulagern (DS Nr.: RR 36/2022). 
Der Entwurf des Regionalplans Köln, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, wur-
den darüber hinaus inhaltlich und redaktionell überarbeitet. 
 
Erneute Offenlage 
Im Ergebnis wurde der Entwurf des Regionalplans Köln dergestalt geändert, dass dies gemäß § 9 
Abs. 3 ROG zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Aus diesem 
Grund wird der überarbeitete Planentwurf erneut ausgelegt. Es wird Gelegenheit gegeben, zu den 
geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen. 
Die Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festlegungen können nur im Zusammenhang 
mit dem nicht geänderten Teil des Planentwurfs nachvollzogen werden. Aus diesem Grund wird 
gesamte Planentwurf erneut ausgelegt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird allerdings aus 
Gründen der Verfahrensökonomie auf die geänderten Teile beschränkt. Die Änderungen der regio-
nalplanerischen Festlegungen gehen aus der überarbeiteten Planunterlage deutlich hervor.  
Für die textlichen Festlegungen mit Erläuterungen wurde eine sog. „Änderungssynopse“ (s. Anlage 
1: Planunterlage Teil A-1-5) erstellt, die den ursprünglichen Formulierungen (Planungsstand zum 
Aufstellungsbeschluss) den überarbeiteten Wortlaut gegenüberstellen. Die zeichnerischen Festle-
gungen sind derart aufbereitet, dass sowohl die entfallenen Festlegungen als auch die Neufestle-
gungen in sog.  „Änderungskarten“ (s. Anlage 1: Planunterlage Teil A-2) kenntlich gemacht und 
hervorgehoben werden. Der Umweltbericht wird im Änderungsmodus erstellt und zeigt die Anpas-
sungen nachvollziehbar auf (s. Anlage 1: Planunterlage Teil A-3). Änderungen an den Anhängen 
der Textlichen Festlegungen sowie der Begründung sind nicht gesondert gekennzeichnet. Zu die-
sen kann in vollem Umfang Stellung genommen werden. 
Der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht werden bei der Bezirksregierung Köln 
für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen werden auf der Internetseite 
www.bezreg-koeln.nrw.de veröffentlicht und liegen zur Einsichtnahme bereit. Der Öffentlichkeit und 
den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird während der Auslegungsfrist Gelegenheit 
gegeben, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs und des Umweltberichts sowie zu der Be-
gründung Stellung zu nehmen. Ein entsprechender Hinweis sowie Ort und Dauer der Auslegung, 
einschließlich der maßgeblichen Internetadresse, werden gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 ROG i.V.m. § 
13 LPlG NRW mindestens eine Woche vorher in dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln und 
auf der Internetseite www.bezreg-koeln.nrw.de bekannt gemacht. Öffentliche Stellen (s. Anlage 2: 
Beteiligtenliste), werden gesondert angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert.  
 
Planunterlage 
Die Planunterlage umfasst: 
 
Teil A: Planentwurf 
A-1 Textliche Festlegungen 
A-1-1 Textliche Festlegungen 
A-1-2 Anhang A Erläuterungskarten 
A-1-3 Anhang B Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung  
A-1-4 Anhang C Landschaftsräume  
A-1-5 Änderungssynopse Textliche Festlegungen  
A-2 Zeichnerische Festlegungen 
A-2-1 Blatt01_Kreis Heinsberg_Planentwurf 
A-2-2 Blatt01_Kreis Heinsberg_Änderungskarte Entfallende Festlegungen  
A-2-3 Blatt01_Kreis Heinsberg_Änderungskarte Neue Festlegungen  
A-2-4 Blatt02-03_Kreis Dueren_Planentwurf 
A-2-5 Blatt02-03_Kreis Dueren_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-6 Blatt02-03_Kreis Dueren_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-7 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Planentwurf 
A-2-8 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-9 Blatt04_Rhein Erft Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-10 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Planentwurf 
A-2-11 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-12 Blatt05_Leverkusen Koeln Rheinisch Bergischer Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-13 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Planentwurf 
A-2-14 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen

Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 3 von 4 
A-2-15 Blatt06-07_Oberbergischer Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-16 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Planentwurf 
A-2-17 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-18 Blatt08-09_Staedteregion Aachen_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-19 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Planentwurf 
A-2-20 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-21 Blatt10-11_Kreis Euskirchen_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-2-22 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Planentwurf 
A-2-23 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Änderungskarte Entfallende Festlegungen 
A-2-24 Blatt12-13_Bonn Rhein Sieg Kreis_Änderungskarte Neue Festlegungen 
A-3 Umweltprüfung (wird zu erneuten öffentlichen Auslegung ergänzt) 
A-3-1 Umweltbericht 
A-3-2 Anhang A Bewertungsmaßstäbe 
A-3-3 Anhang B Natura 2000 
A-3-4 Anhang C Prüfbögen ASB_ASBz 
A-3-5 Anhang D Prüfbögen ASBF 
A-3-6 Anhang E Prüfbögen GIB_GIBz 
A-3-7 Anhang F Prüfbögen GIBF 
A-3-8 Anhang G Prüfbögen Deponie 
A-3-9 Anhang H Prüfbögen Hafen 
A-3-10 Anhang I Prüfbögen Talsperren 
A-3-11 Anhang J Prüfbögen Infrastruktur 
A-3-12 Anhang K Prüfbögen Alternativen 
A-3-13 Anhang L Gesamtübersicht 
A-4 Begründung 
A-4-1 Begründung 
A-4-2 Anhang D Dokumentation: Region+ Wohnen - Verteilung regionaler Bedarfe 
A-4-3 Anhang E Dokumentation: Region+ Wirtschaft - Regionales Gewerbeflächenkonzept 
 
Teil B: Erste Öffentliche Auslegung 
B-1 Synopse Öffentlichen Stellen 
B-2 Synopse Öffentlichen Stellen_Anhang  
B-3 Synopse Öffentlichkeit 
B-4 Synopse Öffentlichkeit_Anhang 
B-5 Synopse Autorenkorrekturen RPB 
B-6 Synopse Änderungsantrag Regionalrat (wird zu erneuten öffentlichen Auslegung ergänzt) 
B-7 Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)  
 
Die Planunterlage ist unter dem vorliegenden Link abrufbar (s. Anlage 1: Planunterlage): 
 
https://membox.nrw.de/index.php/s/112IUdAMv0TZw4Y 
Passwort: ENTWURF24 
 
Ausgenommen sind die Original-Stellungnahmen, welche lediglich dem Regionalrat als Plangeber 
im Vorfeld des Beschlusses zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt werden. 
Hierdurch ist gewährleistet, dass der Plangeber die Abwägung auf Basis einer vollständigen Ent-
scheidungsgrundlage vollziehen kann. 
 
Die Planunterlage wird von der Regionalplanungsbehörde zur erneuten öffentlichen Auslegung an 
die unter TOP A beschlossenen Änderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund wird auch der 
Umweltbericht in angepasster Form erst zur erneuten öffentlichen Auslegung beigefügt. 
 
Darüber hinaus können im Einzelfall redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen vor Beginn 
der öffentlichen Auslegung vorgenommen werden, sofern dies der Regionalplanungsbehörde er-
forderlich erscheint. Dadurch werden weder das Planungsergebnis, noch Grundzüge der Planung, 
noch sonstige materielle Regelungsgehalte geändert. 
 
Weiteres Verfahren  
Nach Beendigung der zweiten öffentlichen Auslegung werden die fristgerecht eingegangenen Stel-
lungnahmen erfasst und ausgewertet. Nachfolgend werden zu den eingegangenen Stellungnah-
men Ausgleichsvorschläge erstellt und mit dem Regionalrat als Träger des Verfahrens abge-
stimmt. Wird der Planentwurf noch einmal dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder 
stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil erneut auszulegen und die Mög-

Sitzungsvorlage RR RR 39/2024 Seite 4 von 4 
lichkeit zur Stellungnahme zu geben. Ansonsten entscheidet der regionale Planungsträger über die 
Feststellung des Regionalplans. Anschließend wird dieser der Landesplanungsbehörde mit einem 
Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen vorgelegt, d.h. ange-
zeigt. Die Bekanntmachung des Regionalplans erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht in-
nerhalb der Frist von höchstens zwei Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Ein-
vernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen er-
hoben hat. Sind Einwendungen erhoben worden, entscheidet der Träger der Regionalplanung, ob 
und an welchem Verfahrensschritt das Regionalplanverfahren oder -änderungsverfahren fortge-
führt wird, um den Einwendungen abzuhelfen und den Plan oder die Planänderung erneut anzuzei-
gen. 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1 Planunterlage  
2. Anlage 2 Beteiligtenliste  
3. Anlage 3 Änderungsantrag  
4. Anlage 4 Ergänzungsantrag

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1 Planunterlage)

201 Zeichen

Anlage 1: Planunterlage 
 
 
Die Planunterlage kann über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen 
werden: 
https://membox.nrw.de/index.php/s/112IUdAMv0TZw4Y 
Passwort: ENTWURF24

Sitzungsvorlage RR (Anlage 3 Änderungsantrag)

61405 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Regionalrats Köln 
Herrn Rainer Deppe 
17. Sitzung des Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024
Sehr geehrter Herr Deppe, 
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024 stellen die genannten Fraktionen zum 
Tagesordnungspunkt 5 den beigefügten Änderungsantrag: 
Beschluss des zweiten Planentwurfs des Regionalplans Köln 
• Der Regionalrat Köln beschließt die beigefügte Tabelle sowie die dazugehörenden
zeichnerischen Darstellungen zum Beschluss des zweiten Planentwurfs des
Regionalplans Köln
Begründung: 
Die jeweiligen Begründungen sind der Anlage beigefügt. Eventuelle Ergänzungen erfolgen 
mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
       Stefan Götz       Thorsten Konzelmann        Reinhold Müller 
(Fraktionsvorsitzender)   (Fraktionsvorsitzender)   (Fraktionsvorsitzender) 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz, CDU  
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: 
info@cdu-regionalrat-koeln.de  
Fraktionsvorsitzender 
Thorsten Konzelmann, SPD 
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold Müller, FDP 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 10. Oktober 2024

Änderungsantrag zu zeichnerischen Darstellungen des Beschlusses zur zweiten, öffentlichen Auslegung des Regionalplans Köln 
Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4
ID-Änderungsantrag Nr. Kommune / Fläche Beschluss Begründung 
12 Bergheim, 5 GIB Paffendorf Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die 
Arrondierung des GIB ist 
vorzunehmen.
Die Stadtentwicklung der Kreisstadt Bergheim ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem 
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Die Flächenkonkurrenz ist auch dadurch verschärft, dass die Verfügbarkeit der Flächen durch Nutzungen und Nachnutzungen des 
Braunkohlenbergbaus, der Braunkohleninfrastrukturen und der damit verbundenen Energieerzeugung stark eingeschränkt ist. 
Aufgrund der sich immer stärker abzeichnenden Brisanz des erheblichen Siedlungsdrucks im sog. ‚2. Gürtel‘ um die Metropolen Köln und Düsseldorf, der über eine 
hervorragende Lage verfügt, arbeitet die Kreisstadt Bergheim bereits seit mehreren Jahren mit den benachbarten Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis in interkommunalen 
Planungsverbünden zusammen. 
Die Kreisstadt Bergheim hatte im Jahr 2022 eine Flächenbilanz für alle FNP-Reserve- und Potentialflächen gewerblicher Art sowie auch und betriebsbedingte Reserveflächen 
aufgestellt. 
Für das interkommunale Gewerbegebiet „BEB61" an der A61 in Bedburg (40 ha), hervorgegangen aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises (GEK 
Rhein Erft als Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplanes), der Städte Bedburg, Elsdorf und Bergheim ist die Kreisstadt Bergheim mit 13,3 ha beteiligt. Der entsprechende 
Bebauungsplan Nr. 1/ Pütz -, Interkommunales Gewerbegebiet zwischen der AS Bedburg der BAB 61 und dem Ortsteil Pütz" ist seit dem 09.08.2022 rechtskräftig. Die hohe 
Nachfrage endogener und auch exogener Art haben dann auch vor kurzem zu einer bundesweit beachteten Ansiedlung geführt: Ein internationales IT-Unternehmen hat seine 
Ansiedlung positioniert. 
Diese Ansiedlung eines Weltkonzerns mit zwei großflächigen Rechenzentren samt der erforderlichen Infrastruktur und der Nebengebäude an den Standorten im Gewerbegebiet 
„Inka Terra Nova“ im Stadtgebiet Bergheim (und in dem neu zu erschließenden Gewerbegebiet BEB61 im Stadtgebiet Bedburg) stellt eine überregionale Ansiedlungsaufgabe dar, 
die von den beteiligten Städten im Rahmen des Strukturwandels für das gesamte Revier übernommen wird.
Wie in anderen Regionen in Deutschland wird auch hier durch die Kernansiedlung eines internationalen IT-Unternehmens eine zukünftige rasche Cluster- Ansiedelung weiterer IT- 
affiner Betriebe im näheren und weiteren Umfeld mit bedeutsamer Mitarbeiterzahl erwartet. 
Durch diese strukturrelevante Akquise im Rahmen der übergeordneten Landesaufgabe der Transformation werden übergroße Flächenanteile der bisher entwickelten GE-
Gebietsbereiche beansprucht.
Der Stadt Bergheim werden für die zeitnahe Ansiedlung weiterer Unternehmen am Standort Paffendorf „Ersatzflächen“ eingeräumt., Die Stadt Bergheim erhält so die 
Möglichkeit, auf Anforderungen von weiteren ansiedlungswilligen Unternehmen reagieren zu können.
14 Brühl, 1 ASB Kierberg Der Regionalrat folgt nicht 
demAusgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das ASB 
Kierberg bleibt bestehen.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes Gewerbe bereit 
zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
15 Brühl, 2 ASB Brühl-Ost Der Regionalrat 
folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung. Das ASB 
Brühl-Ost bleibt bestehen. 
Die Stadtentwicklung der Stadt Brühl ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem 
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Dementsprechend hat der Regionalrat diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen. Diese bleibt unverändert erhalten. Der 
ASB bietet ein Potential von insgesamt rd. 340 Wohneinheiten. Auf Grund der guten Erreichbarkeit, der vorhandenen Infrastruktur wie z.B. Kindergärten und einem attraktiven 
Umfeld ist die bisher geplante Bebauung von reduzierten 30- 40 WE / ha geeignet, den massiven Siedlungsdruck in der Stadt Brühl zu mindern. Die Fläche innerhalb der 
Pufferzone der Brühler Schlösser unter Beachtung des Belanges „Denkmalschutz“ wurde bereits im Regionalplanentwurf 2021 verortet.
16 Brühl, 5 ASB Geildorf Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Das ASB 
Geildorf bleibt bestehen.
Die Stadtentwicklung der Stadt Brühl ist durch ihre Lage im Kern des Rheinischen Reviers und Teil des Verflechtungsraumes der Metropolen Düsseldorf und Köln einem 
erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt. Dementsprechend hat der Regionalrat diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen. Diese bleibt unverändert erhalten.
Die Fläche beinhaltet zwei Schulen, mehrere Sportstätten und eine Freizeitwiese. Diese Fläche soll und muss zwingend in Gänze erhalten bleiben und in den Regionalplan 
aufgenommen werden.

30 Kerpen, 2 GIB Der Anregung wird gefolgt. 
Die Fläche wird als GIB mit 
der Zweckbindung 
Abfallbehandlungsanlage 
festgesetzt.
Das Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur regionalplanerisch ausgewiesenen Deponie ist seit Längerem überwiegend versiegelt und mit 
verschiedenen Gewerbebauten versehen. Diese werden nicht mehr gemäß ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, sondern als Anlage zum Baustoffrecycling 
genutzt. Durch die gezielte Ausweisung als GIB mit der Zweckbestimmung Abfallbehandlungsanlage wird an dieser bereits etablierten Stelle die bereits 
bestehende und bewährte Nutzung dauerhaft fortgesetzt. Der Standort ist etabliert und erfüllt in der Region eine wichtige Funktion bei der Wiedernutzung und Versorgung mit 
Massenbaustoffen. Damit wird das Ziel der Landesregierung, die zunehmende Substitution von Primärbaustoffen durch aufbereitete Sekundärbaustoffe, unterstützt. Für den 
Standort spricht eine Vielzahl von Gründen. Die Deponie befindet sich in unmittelbarer Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz. Ohne Belastung von Ortslagen und 
Wohngebieten ist die kurzwegige verkehrliche Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (B 477 und BAB 4) über klassifizierte Straßen (K 53) vorhanden. Dies ermöglicht 
eine effiziente Logistik für An- und Abtransporte, was für einen Recyclingstandort von entscheidender Bedeutung ist. Dies gilt umso mehr, als dass die bei der 
Baustoffaufbereitung nicht mehr verwendbaren Bestandteile auf kurzem Wege auf der unmittelbar benachbarten Deponie verbracht werden könnten. Daneben verfügt der 
Deponiestandort über bereits vorhandene Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorgung. Die ohnehin knappen Gewerbe- und Industrieflächen sind für 
Baustoffrecyclinganlagen im Regelfall nicht geeignet, da die von diesen Anlagen ausgehenden Immissionen an Lärm und Staub dies nicht zulassen. Vergleichbar geeignete 
Flächen stehen in der Nachbarschaft nicht zur Verfügung. Durch die Ausweisung eines GIB mit der Zweckbindung Abfallbehandlungsanlage wird eine nachhaltige 
Flächenentwicklung gefördert. Durch die Nutzung bereits versiegelter Flächen einschließlich der vorhandenen Infrastruktur werden sensiblere Flächen geschont. Es werden 
somit weniger wertvolle Böden beansprucht, wodurch der Eingriff in hochwertige Flächen minimiert und die Versiegelung von unberührtem Boden vermieden wird.
Der Bereich des ehemaligen Hofguts ist auf Grund der Standorteigenschaften für die Ausweisung eines GIBz Abfallbehandlungsanlage außerordentlich gut geeignet. Es besteht 
eine unmittelbare räumliche und sachliche Anbindung an die seit langem ausgewiesene und beriebene Deponie.
33 Pulheim, 7 Erweiterung GIB Brauweiler Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der 
Regionalrat unterstützt die 
Erweiterung der Alternativfläche 
"GIB Zentralort"
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher sind nicht nur ausreichend Flächen für den steigenden Wohnungsbedarf auszuweisen, sondern auch Flächen für 
Gewerbe und Industrie, um die notwendigen Arbeitsplätze im Regierungsbezirk schaffen zu können. Die hier vorgeschlagene GIB-Ausweisung  ist dazu geeignet, diesem Bedarf 
Rechnung zu tragen.
Durch die bereits vorhandene Nachfrage ist eine Erweiterung des bestehenden GIB in den bereits vorgeprägten Bereich durchzuführen. Die verkehrliche Anbindung ist hier 
gesondert, positiv zu betrachten und untermauert die Entscheidung des Regionalrats die Alternativfläche zu erweitern. 
42 Baesweiler, 1) Baesweiler / Schienenanbindung Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die Aufnahme 
der Schienenanbindung südlich 
der L 50n ist vorzunehmen.
Die Stadt Baesweiler soll an das Schienennetz angeschlossen werden.  Die ÖSPV-Maßnahme Regiotram ist von erheblicher 
Bedeutung für die Region und schreitet in der Planung weiter voran. Die StädteRegion Aachen unterstützt die Umsetzung der Projekte Regiotram und Erweiterung der 
Euregiobahn. Die Erweiterung der Euregiobahn wurde ebenfalls jüngst erneut im 
ÖPNV-Bedarfsplan in Vorabstimmung mit AVV und goRheinland gemeldet., 
44 Monschau, 3) ASB Rohren Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Im 
Regionalplan werden eine ASB 
und ein ASBz  
"Ferieneinrichtungen und 
Freizeitanlagen" festgelegt.
Die StädteRegion Aachen unterstützt die Anregungen der Kommunen, an bisherigen ASB Darstellungen insbesondere auch in den ländlichen Bereichen/ Eifelgemeinden 
festzuhalten bzw. diese teilweise zu erweitern wie bereits in ihrer Stellungnahme vom 31.08.2022 dargelegt (S. 6). 
Stellungnahme Stadt Monschau:
Die aktuelle zeichnerische Darstellung des Regionalplans beinhaltet einen ASB für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“, im Bereich der aktuell 
nicht in Betrieb stehenden Sommerrodelbahn. Für die Wiedereröffnung und. Weiterentwicklung dieses für die Region wichtigen touristischen Angebots ist die Neuaufstellung 
des Regionalplan dieses Gebiet weiterhin in der oben genannten Form erforderlich. Des Weiteren ist die Errichtung eines Tinyhouse-Parks für Feriengäste beabsichtigt..
Die dörfliche Infrastruktur wird aktuell mit Betreiberwechseln in den Gastronomiebetrieben, der Bäckerei, der Hotellerie, dem sanierten Jugendgästehaus, dem Betrieb des 
Alpenvereinshauses, der neuen Abenteuerspielanlage und dem neuen Wohnmobilstellplatz völlig modernisiert und an den touristischen Bedarf angepasst. Sie soll weiter ergänzt 
werden. Der Waldlehrpfad, die historische Sägemühle, das Loipenangebot, der Eifelsteig, der Nationalpark-Wildnistrail und die ausgewiesenen Nah- und Fernwanderwege bieten 
nach wie vor hervorragende Erlebnismöglichkeiten auch für längere Ferienaufenthalte. Die Ausweisung der Ortschaft Rohren als Allgemeinen Siedlungsbereichu nimmt die 
Modernisierung der örtlichen Infrastruktur auf. Die kleinere, nordöstliche Fläche ist mit der Zweckbindung für Feizeit- und Erholungsnutzungen zu versehen.

50 Stadt Köln, 2-1 Roggendorf-Thenhoven Der Regionalrat Köln 
folgt dem Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln nicht 
und stimmt für die Beibehaltung 
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen 
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche 
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein 
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. 
Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten 
Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber 
auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet 
Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Bei dieser ASB Ausweisung sollen insbesondere Wohnen und Nahversorgung gesichert und gestärkt werden. Die 
Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn) ist gegeben.
51 Stadt Köln, 2-8 Libur Der Regionalrat Köln 
folgt dem Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln 
nicht und stimmt für die 
Beibehaltung der ASB-
Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen 
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche 
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein 
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen 
Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen 
sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB 
ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der  ASB an 
dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Stärkung des Wohnens, Schulbau und Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz. Die Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn) ist 
gegeben, die Straßenerschließung durch geplante Ortsumgehung Zündorf sichergestellt.
52 Stadt Köln Der Regionalrat Köln 
folgt dem Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln nicht 
und stimmt für die Beibehaltung 
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den 
wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. 
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis 
langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner 
Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag 
zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), 
Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die 
Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der  ASB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Gewerbe und Büro. Die Anbindung an den 
ÖPNV (S-Bahn) ist gegeben, die Verkehrserschließung für den Individualverkehr erfolgt über die Frankfurter Straße. 
53 Stadt Köln, 2-11 Buchheim Der Regionalrat Köln folgt
 dem Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln nicht 
und stimmt für die Beibehaltung 
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den 
wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen.
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis 
langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner 
Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag 
zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), 
Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die 
Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der  ASB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Wohnen und Gewerbe entlang des 
Buchheimer Rings. 
54 Stadt Köln, 2-12 Flittard Der Regionalrat Köln 
folgt dem Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln nicht 
und stimmt für die Beibehaltung 
der GIB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die damit verbundenen Chancen 
kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche 
(ASB) und auch gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein 
vollständiger Nachweis des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen 
Konsens – die Stadt Köln mit entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. Der GIB an dieser Stelle dient der 
bedarfsgerechten Erweiterung des bereits bestehenden GIB’s Richtung Norden.

55 Stadt Köln, 2-13 Dellbrück Der Regionalrat Köln folgt 
dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung Köln nicht 
und stimmt für die Beibehaltung 
der ASB-Ausweisung.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden
Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. 
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch 
gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis 
des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit 
entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen 
unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als ASB ist somit nicht mit einem 
vollständigen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt Köln genutzt werden können. Der  ASB an dieser Stelle dient besonders 
der Stärkung des örtlichen Versorgungsbereichs/Einzelhandlszentrums.
56 Stadt Köln, 2-14  Lind Der Regionalrat Köln folgt 
dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung Köln nicht und 
stimmt für die Beibehaltung der 
ASB und GIB Ausweisungen.
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohner- und Haushaltszahlen zu den wachsenden 
Städten. Die damit verbundenen Chancen kann die Stadt Köln im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nutzen. 
Die Regionalplanüberarbeitung bietet daher die Möglichkeit, um weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und auch 
gewerbliche und industrielle Bereiche (GIB) als mittel- bis langfristige Handlungsoptionen ebenso wie bedeutende Freiräume planerisch zu sichern. Ein vollständiger Nachweis 
des prognostizierten Flächenbedarfs auf dem Kölner Stadtgebiet wird nicht gelingen können. Dennoch muss – auch im Hinblick auf einen regionalen Konsens – die Stadt Köln mit 
entsprechenden Flächenausweisungen ihren Beitrag zum prognostizierten Bevölkerungswachstum beitragen. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen 
unter anderem Gemeinbedarfsflächen (z. B. Schulen), Grünflächen, aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Aber die Ausweisung bietet Chancen, die von der Stadt 
Köln genutzt werden können. Der  ASB und GIB an dieser Stelle dient den Handlungsoptionen Gewerbe und Büro. Die Ausweisung von ASB und GIB an dieser Stelle entspricht der 
bereits vorhandenen Bebauung und bietet die Möglichkeit einer entsprechenden Arrondierung an der Stadtgrenze.
57 Stadt Köln, 3-6 Bickendorf (Coty-Areal) Der Regionalrat Köln folgt 
teilweise den Anregungen 
aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
(Umwandlung des GIB in ASB 
nördlich der Wilhelm-Mauser 
Straße) und folgt südlich der 
Wilhelm-Mauser Straße dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung Köln 
(Ausweisung als GIB). 
Die Ausweisung als ASB (nördlich) und GIB (südlich) entspricht den örtlichen Entwicklungsabsichten. 
68 Stadt Köln, Flughafen Köln/Bonn Der Regionalrat Köln 
folgt der Stellungnahme 
des Flughafens Köln/Bonn zur 
Ausweisung der 
Flughafenerweiterungsfläche 
und weist den 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung Köln zurück.
Die Festlegung der Fläche „Areal Nord“ als Grünzug und Fläche für Natur und Landschaft verstößt gegen das Ziel 8.1-6 des LEP. 
Die Fläche „Areal Nord“ ist ein bisher dem Flughafen als Erweiterungsfläche zugeschriebener Bereich zwischen der nördlichen 
Flughafengrenze und der Schleife der ICE-Trasse. Sie wurde im Rahmen eines Regionalplanänderungsverfahrens in 2004 als 
Flughafenfläche im Regionalplan festgelegt, weil sie die einzige mögliche Erweiterungsfläche für die Passagiervorfeldbereiche 
des Flughafens ist. Sie muss auch weiterhin als Fläche für den Flugverkehr festgeschrieben sein. Zur weiteren Begründung wird auf die ausführlichen Stellungnahmen des 
Flughafens Köln/Bonn verwiesen.
69 Stadt Köln, 10-6 Der Regionalrat Köln folgt 
der Stellungnahme des 
Flughafens Köln/Bonn
zur Ausweisung einer Fläche als 
ASB mit Zweckbindung 
Einrichtungen für Bildung, 
Forschung und Wissenschaft und 
weist den Ausgleichsvorschlag 
der Bezirksregierung Köln 
zurück.
Eine Ausweisung der o.g. Fläche als ASB ohne Zweckbindung  würde eine Nutzung der Fläche zur Errichtung z.B. von 
Wohnbebauung und schutzbedürftigen, immissionsempfindlichen Nutzungen ermöglichen. Die Fläche liegt zudem fast vor 
dem Kopf der sogenannten Querwindbahn. Die Festlegung als ASB ohne nähere Zweckbestimmung könnte zu Konflikten 
führen bzw. die Flughafennutzung negativ beeinträchtigen. Die Schaffung neuer Konfliktpunkte in der unmittelbaren Nachbarschaft des Flughafens ist mit dem Grundsatz G.60 
„Flughafeninfrastruktur vor heranrückenden Nutzungen schützen“ nicht zu vereinbaren. Daher soll die Fläche als ASB mit Zweckbindung Einrichtungen für Bildung, Forschung 
und Wissenschaft festgelegt werden. Zur weiteren Begründung wird auf die ausführlichen Stellungnahmen des Flughafens Köln/Bonn verwiesen.

72 Stadt Köln, 11-7 Flugplatz Kurtekotten Der Stellungnahme aus der 
Öffentlichkeit wird gefolgt. Der, 
Flugplatz Kurtekotten wird als 
AFAB mit der Zweckbindung 
Sonderlandeplatz
im Regionalplan dargestellt. Der 
Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung Köln wird 
zurückgewiesen.
Nachdem der Kalkberg als Landesplatz für die Luftrettung ausgeschieden ist, muss ein 
neuer Standort gesucht werden. Der jetzige Standort am Flughafen Köln/Bonn ist nur eine vorübergehende Lösung. Der Flugplatz 
Kurtekotten ist eine von mehreren Optionen als Standort für den Kölner Rettungshubschrauber. Um entgegenstehende Nutzungen 
zu unterbinden soll eine entsprechende Ausweisung des Flugplatzes Kurtekotten im Regionalplan Köln erfolgen.
79 Heimbach, 3-2 Heimbach Schwammenauel Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Ausweisung 
als ASB mit Zweckbindung 
Erholung und Freizeit.
Im März 2021 wurde ein von der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. beauftragtern „Fachbeitrag Erholung und Tourismus zur Überarbeitung des Regionalplans für den 
Regierungsbezirk Köln““ zur Bestandsanalyse und touristischen Projektideen im Nationalparkraum vorgelegt. Zwar hätten nur wenige Projektideen von ihrer Größe her eine 
Relevanz für die Darstellung im Regionalplan (Flächen größer 10 ha), es empfehle sich jedoch ein gesamträumliches Konzept zur Weiterentwicklung und Abstimmung der 
vorhandenen Projektideen in den Nationalparkkommunen. So könnten Potenziale für Erholung und Tourismus gesichert, zielgruppenspezifische Angebote für einen nachhaltigen 
Tourismus abgestimmt und Redundanzen vermieden werden.  Der Fachbeitrag regt an, rund um das bereits heute schon intensiv touristisch genutzte Heimbacher Staubecken 
einen Bereich von 72 ha zeichnerisch und textlich als ASB mit zweckgebundener Nutzung für Erholung, Freizeit und Tourismus festzulegen. Insbesondere der vorhandene 
Ferienparks mit seinen ca. 1.000 Betten und 220.000 bis 230.000 Übernachtungen pro Jahr bedarf auch in der Zukunft einer Entwicklungsfähigkeit wie auch der nördlich des 
Staudamms gelegenen Bereich mit der Anlegestelle der Rursee-Schifffahrt, dem 4-Sterne-Hotel und anderen touristischen Infrastruktureinrichtungen. Die mit dem Nationalpark 
in Zusammenhang gebrachte starke Zunahme der Übernachtungen in der NP-Region sind einzig in diesem Ferienpark begründet.
81 Inden, 5-3 Goldsteinkuppe Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der Bereich 
der Goltsteinkuppe wird 
entsprechend dem Antrag der 
Gemeinde Inden als AFAB mit 
der Zweckbindung Erholung und 
Freizeit ausgewiesen.
Schon im Rahmen der EuRegionalen 2008 wurde die Goltsteinkuppe mit dem Starterprojekt des Aussichtsturmes Indemann und einem gastronomischen Angebot
freizeitwirtschaftlich im Rahmen des anstehenden Strukturwandels in Inden in Wert gesetzt. Auf der Grundlage der Zielsetzungen des Braunkohlenplanes Inden II mit dem
hieraus geforderten Rahmenplanes Indesee wird die touristische Inwertsetzung mit Attraktivierung des Angebotes fortgeführt. Weitere Projekte haben mit dem Starterpaket
Kernrevier den 3. Stern in der Förderkulisse des Rheinischen Reviers erreicht. Die Förderantragstellung ist in Erarbeitung. Darüber hinaus werden zukünftige Entwicklungen über
die Sichtachse in Richtung zukünftiger Seekante initiiert.
Für die Goltsteinkuppe ist die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ vorgesehen. Die Ausweisungen „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ steht den schon vorhandenen touristischen Nutzungen und der weiteren Entwicklung im Strukturwandel an diesem für das gesamte Revier
bedeutenden Freizeitstandort Indemann entgegen.
An Argumenten zusätzlich hat sich die Weiterentwicklung der Rahmenplanung Inden. 2.0 ergeben. Hieraus ergibt sich eine weit höhere Bedeutung der touristischen
Inwertsetzung der Goltsteinkuppe insbesondere in der Verbindung zum SüdWestUfer mit der Strandlandschaft und bis zur Erreichung des geplanten Wasserspiegel als Projekt im
Rahmen der IBTA.
91 Nörvenich, 13-5 GIB Gypenbusch Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der GIB 
Nörvenich-Gypenbusch wird 
entsprechend dem Antrag der 
Gemeinde Nörvenich erweitert.
Die Gemeinde Nörvenich hat mit der Entwicklung des Gewerbegebietes Nörvenich-Gypenbusch und einer gelungenen Unternehmensansiedlung ein echtes Leuchtturmprojekt
für das Gelingen des Strukturwandels im Rheinischen Revier geschaffen – gerade im Hinblick auf den Zeitplan, da es sich nicht um Pläne und Absichten handelt, sondern das
Projekt bereits in der Umsetzung ist. Aktuell liegt der Bau, u.a. des Logistikzentrums für den Versandhandel, im Zeitplan. Die Inbetriebnahme ist für Juli 2025 geplant. Es
entstehen 800 Arbeitsplätze in 14 Berufsfeldern, 60.000 Päckchen und Pakete werden pro Tag von dort versendet.
Daneben gibt es mit Europas modernstem Betonfertigteilewerk für den Wohnungsbau, eine weitere Großansiedelung, welche hunderte Arbeitsplätze schaffen wird und eine
Reihe weiterer, kleinerer Betriebe. Sowohl die Konzerne wie auch die kleineren Firmen benötigen zur Erreichung ihrer Klimaziele die Möglichkeit, u.a. die Verkehre des Gebietes
zu Dekarbonisieren. Dafür ist eine Wasserstofftankstelle unverzichtbar und ausdrücklich gewünscht. Zudem verläuft nach jetziger Trassenplanung die H2-Pipeline vonOGEam
Gebietsrand. Darüber hinaus ist es gerade aufgrund der Verkehre und der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten unverzichtbar, ein Hotel und einen
Gastronomiebetrieb an den Standort zu bringen. Zudem bedarf es Flächen für die bedarfsgerechte Erweiterung der jetzt bauenden Betriebe bzw. für die ortsnahe Ansiedelung
von deren direkten Zulieferbetrieben, um auch hier Wegstrecken zu sparen und damit die Umwelt zu entlasten.

97 Schleiden, ASB Dreiborn Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Dreiborn wird 
entsprechend der Anregung der 
Stadt Schleiden als ASB 
ausgewiesen.
Insbesondere nach dem Flutereignis 2021 werden bauliche Entwicklungen an den ASB Gemünd und Schleiden der Stadt Schleiden im Oleftal kritisch gesehen. Weder im direkten
Überschwemmungsbereich der Tallage, noch an den baulich auch nur sehr aufwändig erschließbaren Hanglagen ist eine bauliche Entwicklung sinnvoll, da die zusätzliche
Versiegelung der Flächen über den Regenabfluss von den Hängen ins Tal zu Überflutungen führt. Der Regionalrat hat sich für solche Fälle am 24.09.2021 nach der Flut in einem
Grundsatzbeschluss einstimmig dafür ausgesprochen, im Einzelfall auch eine Entwicklung im Freiraum (hin zu einem ASB) zu befürworten. Die Entwicklung soll zukünftig nicht
mehr in von Überflutungen gefährdeten Tallagen, sondern auf der Höhe stattfinden. Die Stadt Schleiden hat daraufhin den konkreten Vorschlag unterbreitet, den auf der
Dreiborner Höhe liegenden Ort Dreiborn mit seinen etwa 1.000 EW baulich zu entwickeln. Der Ort verfügt über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung und ein
breites Vereifür das gesamte Revier bedeutenden Freizeitstandort Indemann entgegen.
An Argumenten zusätzlich hat sich die Weiterentwicklung der Rahmenplanung Inden. 2.0 ergeben. Hieraus ergibt sich eine weit höhere Bedeutung der touristischen
Inwertsetzung der Goltsteinkuppe insbesondere in der Verbindung zum SüdWestUf
99 Bad Münstereifel, westlich GIB Iversheim Der Bereich zum Schutz der 
Natur (BSN) wird aus 
nordöstlicher Richtung auf 
die Grenze des ausgewiesenen 
Naturschutzgebietes (NSG) 
zurückgenommen. 
Das bestehende GIB grenzt westlich an ein ausgewiesenes NSG und an einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich an. Schon das bestehende NSG engt 
die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe im GIB ein. Eine Erweiterung des BSN über die Grenzen des NSG hinaus würde diese noch weiter einschränken.
Zur Standortsicherung plant ein ortsansässiges, energieintensives Unternehmen die am Standort benötigten Strommengen in einem größeren Umfang selbst 
zu erzeugen. Dazu ist beabsichtigt, sowohl betriebliche Dachflächen als auch angrenzende Freiflächen zur Erzeugung von Solarstrom zu nutzen. 
Die Freiflächen-PV-Anlage soll eine betriebsgebundene Anlage sein und nur dem firmeneigenen Energiebedarf dienen. Nur auf diese Weise kann die 
Transformation zur CO2-Neutralität am bestehenden Standort bewältigt werden. Dieses Ziel entspricht in besonderem Maße dem Ziel der Landesregierung, 
NRW zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen.
Durch die insgesamt geringfügige Rücknahme der vorgeschlagenen Ausweisung des BSN wird das bestehende NSG nicht beeinträchtigt. Angesichts des erheblichen Ausmaßes 
des BSN ist die geringfügige Rücknahme (2,2 ha) zugunsten der Ermöglichung einer Transformation am Standort gerechtfertigt.
103 Euskirchen, 5. GIB Euskirchen Der Regionalrat folgt nicht
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Der 
Ausweisung eines GIB
nach Süden wird zugestimmt.
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher sind nicht nur ausreichend Flächen für den steigenden Wohnungsbedarf auszuweisen, sondern auch Flächen für 
Gewerbe und Industrie, um die notwendigen Arbeitsplätze im Regierungsbezirk schaffen zu können. Die hier vorgeschlagene GIB-Ausweisung  ist dazu geeignet, diesem Bedarf 
Rechnung zu tragen, da sie der Erweiterung und Sicherung vorhandener sowie geplanter gewerblich/industrieller Nutzungen dienen sollen. Die tatsächliche Nachfragen bei den 
Kommunen, insbesondere von regionalbedeutsamen Firmen, nach verkehrlich gut erschlossenen Flächen ist
 hoch und weiterhin steigend. Daher wird die Forderung der Kommunen, das GIB zu erweitern unterstützt.  
107 Mechernich, 
1. Neue ASB Strempt, Satzvey, Lessenich, Wachendorf, 
Antweiler
Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. 
Es erfolgt eine Ausweisung als 
ASB.
Auch wenn die genannten OT keine Kernorte sind und weniger als 2000 EW haben, ist die Ausweisung als ASB erforderlich, um die 
bauliche Entwicklung, insbesondre im Hinblick auf die Prozesse „Bauland an der Schiene“ und „Region+ Wohnen“ zu steuern. Eine 
Entwicklung der OT ist zwar über Ziel 2.3 des LEP NRW – wie für alle anderen Ortschaften - möglich, wird aber begrenzt auf den Bedarf 
der ansässigen Bevölkerung und vorhandener Betriebe (siehe Ziel 2.3 des LEP NRW 2017), nur die Festsetzung als ASB bietet 
Planungssicherheit und gewährleistet eine bauliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt im Bereich dieser Ortschaften. Gerade für den vorgesehenen ASB Satzvey gilt, dass 
aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur und Bevölkerungszahl, Bahnhaltepunkt der Eifelstrecke (vorgesehener Ausbau zur S-Bahn-Strecke), Kita mit 2 Gruppen, Kita II mit 
Regelgruppe und Krippengruppe, 3-zügige Grundschule als offene Ganztagsschule, Freie Waldorfschule mit z.Zt. 9 Klassen, Lehrschwimmbecken) eine Entwicklung über den 
Bedarf der ansässigen Bevölkerung hinaus angestrebt wird. Satzvey wird aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen und der geplanten baulichen Entwicklung die 
Mindestgröße von 2000 Einwohnern deutlich überschreiten. Damit erfüllt Satzvey die in den Erläuterungen zu Ziel 2.3 im LEP NRW 2017 explizit aufgeführten Voraussetzungen 
zur Ausweisung als ASB, die definieren: „Den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen liegt eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von 2000 
Einwohnern zugrunde; …“ (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 4 vom 25. Januar 2017 – S. 133). Die Stadt Mechernich hat im Rahmen Ihrer 
laufenden Diskussionen über die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten den Beschluss gefasst, dass sie eine Ausweisung zusätzlicher ASB-Bereiche anstrebt.
122 Wiehl, 13-1 und 13-2 Rücknahme ASBflex Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag
der Bezirksregierung. Das 
ASBflex bleibt erhalten. 
Die Notwendigkeit der wohnbaulichen Entwicklung der Stadt Wiehl ist dringend gegeben. Diese ASBflex Fläche stellt eine der wesentlichen Flexibilitätsreserven für die 
Stadtentwicklung dar. Naturschutzrelevante Belange, wie von den Verbänden im Verfahren angesprochen, sind im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
Dabei handelt es sich um Einzelbestände im Rahmen einer überwiegend als Weide genutzten Agrarfläche, die erhalten werden sollen. Eine Streichung nimmt 
der Stadt eine notwendige Handlungsmöglichkeit.
123 Wiehl, 13-3 Wiehl Bomig Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das GIBflex 
bleibt erhalten.
Die Notwendigkeit zur Sicherung der gewerblichen und industriellen Ressourcen für den OBK hat das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den 
Oberbergischen Kreis nachgewiesen.
In Anbetracht der allgemeinen und siedlungsräumlichen Restriktionen - am Rande des Industriegebietes Wiehl Bomig zwischen 
Industrie und Autobahn A 4 befindlich – und aufgrund des zusätzlichen Flex-Bedarfs erfolgt eine Festlegung als GIBflex als eine äußerst sinnvolle und ökologisch vertretbare 
Arrondierung des GIB dar, die dringend weiter erhalten 
bleiben sollte
125 Bergisch Gladbach, Rücknahme Weidenbuscher Weg Der Regionalrat folgt nicht dem
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der Plan-
entwurf wird nicht geändert. Der 
ASB bleibt erhalten.
Der Weidenbuscher Weg und die von ihm abzweigende Straße Rotdornbusch sind vollständig bebaut. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt 
Bergisch Gladbach als Wohnbaufläche ausgewiesen. Sie ist Bestandteil des bebauten Ortsteils Katterbach, ohne dass eine Zäsur vorhanden ist. 
Die Zuordnung dieser Fläche zum Allgemeinen Freiraum würde den tatsächlichen Verhältnissen - eines vollständig bebauten Wohngebietes – widersprechen 
und wäre willkürlich.
Der Regionalplan soll die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, so dass der ASB erhalten bleiben sollte.

127 Bergisch Gladbach, ASB-Erweiterung Frankenforst Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung.Es wird ein ASB 
festgelegt. 
Die Flächen liegen als schmaler, teilweise unterbrochener Streifen zwischen der Autobahn A 4 und den bebauten Ortsteilen Refrath und Frankenforst. Auf 
Grund der Lage entlang der Autobahn und der kurzen Entfernung zu den Autobahnauffahrten Refrath und Frankenforst sieht die Stadt in diesen Flächen ein 
wichtiges Gewerbeflächenpotential. Mit der Festlegung eines ASB soll die Entwicklung der Stadt von Norden bis an die Autobahn heran, aber nicht über die Autobahn hinweg, 
ermöglicht 
werden. Deshalb wurde die Autobahn sehr bewusst als Zäsur sowohl bei der Festlegung des FFH-Gebietes Königsforst als auch bei der Ausweisung im 
Regionalplan gewählt. 
Die Frage des Waldausgleichs muss auf der nachfolgenden Planungsebene dann gelöst werden, wenn die Flächen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
162 Bad Honnef, 4 – Darstellung ASBmZ Insel Grafenwerth Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Das ASB mit 
Zweckbindung ist auszuweisen. 
Die Bezirksregierung folgt dem Darstellungswunsch für einen ASB mit Zweckbestimmung Freizeiteinrichtungen für die Insel Grafenwerth nicht. Dieser Verweigerung können wir 
als antragstellende Fraktionen aus zwei Perspektiven heraus nicht folgen: 
Zum einen wird die Inselmitte bereits heute intensiv baulich genutzt und ist somit Siedlungsbereich. So befinden sich eine Tennisanlage mit öffentlichem Restaurant, ein 
Freizeitbad mit einer Gesamtfläche von 30.000 Quadratmetern, das zehntausende Besucher jedes Jahr anzieht, sowie festinstallierte Sportflächen (Fußballfeld mit Toren, 
Basketball Court, Calisthenics-Anlage) auf der Insel. Auch die Nordspitze der Insel ist mit dem Inselcafé samt Biergarten sowie einem großen Spielplatz als öffentliche 
Grünfläche/Park in dieser Qualität anzusprechen.
Zur weiteren Steuerung und Absicherung der Nutzungen ist aus unserer Sicht zudem angezeigt, der Kommune im Sinne der Subsidiarität die Möglichkeit einzuräumen, über 
Bauleitplanungen weitergehende Regelungen und auch Beschränkungen/ Ordnungen zu treffen. Dies bedarf zwingend eine entsprechende Hinterlegung im Regionalplan.
Hintergrund der Notwendigkeit der Bauleitplanung ist die immer weiter eingeschränkte Möglichkeit, kulturelle Veranstaltungen auf der Insel vorzunehmen. Hierfür ist auch die 
Einteilung der zentralen Inselflächen als Landschaftsschutzgebiet eines der Probleme. Im Ergebnis sollen der Kommune Handlungsmöglichkeiten wieder zur Verfügung gestellt 
werden.
168 Meckenheim, 1 – Rücknahme RG Meckenheim, Merl Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Es wird ein 
AFAB und BSLE festgelegt.
Die Bezirksregierung nennt folgende drei Kriterien für die Ausweisung eines Regionalen Grünzuges: Erholung, klimatische Funktion und Biotopverbundfunktion.
Mindestens zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt werden, um eine bestimmte Fläche entsprechend auszuweisen. Die betreffende Fläche auf dem Gebiet der Stadt 
Meckenheim ist von drei großen Verkehrsstraßen eingefasst und stellt somit eine isolierte Insellage dar. Es besteht keine funktionale Verbindung zu weiteren Grünstrukturen, so 
dass das Kriterium der Biotopverbundfünktion nicht erfüllt ist. Die innerstädtische Fläche wird heute intensiv landwirtschaftlich genutzt, so dass das Kriterium Erholung (inkl. 
Sport- oder Tourismusnutzung) nicht gegeben ist. Ausschließlich das Kriterium Klima kann auf dieser Fläche angewendet werden. Somit erfüllt die Fläche nur eine von den 
geforderten zwei der drei Gesamtkriterien
für die Ausweisung eines Regionalen Grünzuges. Die drei anstragstellenden Fraktionen schlagen daher dem Regionalrat mangels entsprechender Voraussetzungen vor, die 
besagte Fläche als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich /Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, darzustellen.
169 Rheinbach Der Regionalrat folgt nicht 
dem Ausgleichsvorschlag der
Bezirksregierung. Es wird ein 
AFAB festgelegt.
Der hier angesprochene Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung wurde zur Sicherung des großräumigen regionalbedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereiches (KLB) Nr. 261 festgelegt.
Auf Grund der vorhandenen Ortschaften im regionalplanerischen Freiraum und der tatsächlichen Ausdehnung der faktischen Bebauung erfolgt eine Arrondierung des BSLE in 
dem angesprochenen Bereich. Der Großteil und insbesondere die wesentlichen Merkmale des KLB bleiben weiterhin mit der Festlegung BSLE gesichert. Es wird in diesem Fall die 
komplette Ausdehnung auf Grund der Größe differenziert betrachtet.

172 Troisdorf
Änderungen Köln / Rhein-Sieg-Kreis, Troisdorf, Spicher Seen
Der Anregung wird gefolgt. Es 
wird ein GIB festgelegt.
Die zeichnerische Festlegung wird geändert. 
Die Fläche wird als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt.
Auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf und im südlichen Stadtgebiet von Köln besteht eine erhebliche Nachfrage nach geeigneten Produktionsflächen, die durch die bestehenden 
geringen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann. Die Fläche wird durch Verkehrstrassen (BAB A 59, B 8, ICE-Schienenstrecke (s. Abb.) in östlicher, nördlicher und westlicher 
Richtung begrenzt. Unmittelbar südlich schließt sich darüber hinaus eine bereits in gewerblich-industrieller Nutzung befindliche Fläche (Logistikzentrum) an. Unmittelbar östlich 
befindet sich eine weitere gewerblich-industriell genutzte Fläche (Schwarzmischwerk). Infolge der hierdurch entstehenden Insellage ist die Bedeutung der Fläche für den Natur- 
und Artenschutz sowie den Biotopverbund erheblich eingeschränkt.
Jüngere Bestandskartierungen, die zum Zeitpunkt der Einstufung der Fläche als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung noch nicht vorlagen, haben ergeben, dass 
die Fläche nur für wenige seltene, in ihrem Bestand bedrohte Tierarten (Teichrohrsänger, Wechselkröte und Zauneidechse) einen essentiellen Lebensraum darstellt. Für diese 
Arten kann in dem von den Vorhabensträgern an der West- und Nordgrenze der Fläche vorgesehenen Biotopvernetzungsstreifen ein geeigneter Ersatzlebensraum geschaffen 
und der Biotopverbund weiterhin gewährleistet werden. 
An der Westgrenze der unmittelbar südlich angrenzenden, bereits gewerblich-industriell genutzten Fläche wurde bereits ein solcher Biotopvernetzungsstreifen angelegt, der von 
den betreffenden Arten sehr gut angenommen wurde und sich schon nach kurzer Zeit zu einem hochwertigen Lebensraum entwickelt hat. Dieser soll entlang der hier in Rede 
stehenden Fläche in nordwestlicher und nordöstlicher Richtung um 4,2 ha erweitert werden. Unter dieser Voraussetzung stehen der Darstellung der Fläche als GIB Gründe des 
Naturschutzes und der Biotopvernetzung nicht entgegen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ist jedoch sicherzustellen, dass die gewerblich-industriell nutzbare Fläche 
auf die in der Stellungnahme in Abbildung 1 gekennzeichnete Fläche begrenzt wird und der Biotopvernetzungsstreifen – wie in Abbildung 4 der Stellungnahme - realisiert wird. In 
die textlichen Festlegungen soll eine dahingehende Maßgabe aufgenommen werden. Bisher war die Fläche durch Abgrabungen und Nebenanlagen des Abgrabungsbetriebes in 
Anspruch genommen. Die hier 
befindlichen Seeflächen sollen mit unbelastetem Bodenaushub verfüllt werden. Dazu liegen bereits positive Erfahrungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft vor. So wurde im 
Bereich der heute von dem Logistikzentrum eingenommenen ehemalige Abgrabungsfläche unmittelbar südlich der hier in Rede stehenden Fläche auf der Grundlage eines 
wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erst vor wenigen Jahren eine entsprechende Verfüllung 
verwirklicht. Die damals wieder gewonnene Fläche wurde dem Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf entsprechend für gewerblich-industrielle Nutzungen verfügbar gemacht 
und genutzt. Bodenaushub zur Verfüllung steht aus standortnahen Herkünften in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das Unternehmen mit der die Vorhabensträger eine 
Kooperation anstreben, hat bereits erhebliches Interesse daran bekundet, das durch die Verfüllung der ehemaligen Abgrabungsfläche entstehende freie Volumen für die 
ortsnahe Ent¬sorgung von anfallendem Bodenaushub mit zu nutzen, da im Ballungsraum Köln/Bonn keine ausreichenden Verfüllkapazitäten für Bodenaushub mehr zur 
Verfügung stehen. Aufgrund der Lage der Fläche sind Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch den Verfüllbetrieb sowie die anschließende gewerblich-industrielle Nutzung 
nicht zu erwarten. Im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme ist die Ausweisung der in Rede stehenden Fläche als GIB geboten.
176 Bonn, 8 – ASB Rücknahme Hoholz - Gielgen Der Regionalrat folgt nicht 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der ASB bleibt 
bestehen.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Darstellung größerer Potenzialflächen im Regionalplanverfahren gewinnen die Arrondierungen des 
Regionalplanentwurfes in Hoholz wieder stärkere Beachtung. Wenn aus der vom Rat beschlossenen Stellungnahme die Darstellung von 39 ha entfallen, 
kann ein Teil davon durch die Flächen in Hoholz mit rd. 8 ha und rd. 4,5 ha kompensiert werden. Von daher kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, 
dass die eigene Stellungnahme der Bundesstadt Bonn einer Realisierung entgegensteht. Zumindest hat sich dies kommunalpolitisch nicht so verfestigt, um es einer langfristigen 
Flächenvorsorgeplanung im Regionalplan entgegenhalten zu können. Dass die Flächen grundsätzlich geeignet sind, zeigt bereits die Aufnahme in den Regionalplanentwurf. 
Die Bundesstadt Bonn hat in ihrer Stellungnahme auch nicht speziell begründet, warum die Flächen entfallen sollen. Hintergrund, die geeigneten Flächen aus dem Planentwurf 
herauszunehmen, war weniger die Eignung als ASB, sondern der seit Jahren geführte politische Streit über die Art und das Maß einer möglichen baulichen Nutzung der Areale. 
Insofern ist von einer üblichen Abwägungslage auszugehen, die im Sinne einer Beibehaltung der Entwurfsdarstellung durch Beschluss des Regionalrates getroffen werden kann. 
177 Bonn, 9 – ASB Rücknahme Hoholz Der Regionalrat folgt nicht 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der ASB bleibt 
bestehen.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Darstellung größerer Potenzialflächen im Regionalplanverfahren gewinnen die Arrondierungen des Regionalplanentwurfes in Hoholz 
wieder stärkere Beachtung. Wenn aus der vom Rat beschlossenen Stellungnahme die Darstellung von 39 ha entfallen, kann ein Teil davon durch die Flächen in Hoholz mit rd. 8 
ha und rd. 4,5 ha kompensiert werden. Von daher kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die eigene Stellungnahme der Bundesstadt Bonn einer Realisierung 
entgegensteht. Zumindest hat sich dies kommunalpolitisch nicht so verfestigt, um es einer langfristigen Flächenvorsorgeplanung im Regionalplan entgegenhalten zu können. 
Dass die Flächen grundsätzlich geeignet sind, zeigt bereits die Aufnahme in den Regionalplanentwurf. Die Bundesstadt Bonn hat in ihrer Stellungnahme auch nicht speziell 
begründet, warum die Flächen entfallen sollen. Hintergrund, die geeigneten Flächen aus dem Planentwurf herauszunehmen, war weniger die Eignung als ASB, sondern der seit 
Jahren geführte politische Streit über die Art und das Maß einer möglichen baulichen Nutzung der Areale. Insofern ist von einer üblichen Abwägungslage auszugehen, die im 
Sinne einer Beibehaltung der Entwurfsdarstellung durch Beschluss des Regionalrates getroffen werden kann. 
188 Wegberg, 6-4 GIB in Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Der 
Erweiterung des GIB wird 
zugestimmt. 
Südlich der Friedrich-List-Allee bzw. westlich angrenzend an GIB-Flächen eines vorhandenen Unternehmens befindet sich gem. FNP ein Sondergebiet für eine 
Bauschuttrecyclinganlage. 
Ferner wurde für diese Nutzung der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-8 im Jahre 2008 beschlossen. Es wird daher angeregt, diesen Bereich bei der 
GIB-Darstellung zu berücksichtigen, da der neue Eigentümer beabsichtigt, neben der genannten Bauschuttrecyclinganlage, nun zusätzlich an diesem Standort eine 
Abfallverwertung zu betreiben.

190 Wegberg, 6-6 Neue GIB in Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die Flächen 
sind als GIB auszuweisen.
Das Wegberger Oval ist das größte städtische Gewerbe- und Industriegebiet. Im Oval ist eines der weltweit größten Testzentren für Schienenfahrzeugeansässig.
Zur Standortsicherung ist eine stetige Anpassung und auch Erweiterung der Kapazitäten erforderlich. Zurzeit existieren jedoch keine verfügbaren Flächen mehr im Wegberger 
Oval. Beispielsweise ist eine Erweiterung des Centers um ein Ausbesserungswerk für ICE-Züge angedacht / vorstellbar. Hierdurch würde eine beschleunigte Wartung und 
Reparatur von ICE-Zügen der Deutschen Bahn ermöglicht. Der Standort soll darüberhinaus zu einem Kompetenzzentrum für Schienenfahrzeuge entwickelt werden. Um diese 
Zukunftsperspektive zu ermöglichen ist eine GIB-Darstellung der Flächen WI4 und WI6 erforderlich, zumal am Standort der unmittelbare Zugang an das Schienennetz und eine 
Grundinfrastruktur für diesen Kompetenzbereich vorhanden ist. In dieser Qualität ist der Standort einmalig.
191 Wegberg, 6-10 ASB Wegberg und Klinkum Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die Flächen 
sind als ASB auszuweisen.
Fläche 1, ASB-Fläche (WE5) Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-
störendes Gewerbe bereit zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
Fläche 2, ASB-Fläche (KL1)
Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme ist Folgendes anzumerken.
Zudem wurde der Satzungsbeschluss zum diesbezüglichen Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Wegberg am 12.03.2024 gefasst. 
Mit der städtischen Anregung soll die Flächenabgrenzung der ASB-Fläche redaktionell an die erfolgte 11. Änderung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
192 Wegberg, 6-11 ASB Arsbeck und Wildenrath Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die Flächen 
sind als ASB auszuweisen.
Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme ist Folgendes anzumerken.
Mit der städtischen Anregung soll die Flächenabgrenzung der ASB-Fläche redaktionell an die erfolgte 15. Änderung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
194
Hückelhoven, 8-7 Erweiterung von ASB (1) und (3) Der Regionalrat folgt nicht dem 
ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die 
Erweiterung der ASB-Flächen ist 
vorzunehmen. 
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes Gewerbe bereit 
zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
195
Hückelhoven, 8-8 Erweiterung von ASB (2) Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Die 
Erweiterung der ASB-Fläche ist 
vorzunehmen. 
Der Regierungsbezirk Köln ist eine wachsende Region. Daher ist es notwendig eine ausreichende Anzahl von Flächen für den Wohnungsbau und nicht-störendes 
Gewerbe bereit zu stellen. Die hier vorgeschlagene ASB Ausweisung ist dazu geeignet, diesem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
197 Euskirchen, GIB mit Zweckbindung 
Abfallbehandlungsanlage
Der Regionalrat folgt nicht dem 
Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung. Das GIBmZ 
wird ausgewiesen. 
Auf der in Rede stehenden Fläche befindet sich bereits die Bauschutt-Recyclinganlage eines lokal ansässigen Abgrabungsunternehmens
Der derzeitige Standort trägt maßgeblich dazu bei, die Auswirkungen auf Nachbarschaft und Umwelt durch Staub und Lärm gering zu halten und wird sicherlich aus Gründen des 
Immissionsschutzes befürwortet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlage wäre auch aus Gründen der Ressourcenschonung (Kreislaufwirtschaft) zu begrüßen.
Nach Rücksprache mit den Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist im aktuellen Regionalplan ist der Standort der 
Bauschutt-Recyclinganlage als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit einem überlagernden Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
festgelegt. Um eine kommunale Bauleitplanung zu ermöglichen, die den dauerhaften Betrieb der Bauschutt-Recyclinganlage sichert, wäre entsprechend der landesplanerischen 
Rahmenvorgaben die Festlegung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Zweckbindung Abfallbehandlungsanlage im Regionalplan erforderlich. Eine 
solche GIB-Festlegung mit Siedlungsanschluss an die nördlich der L 182 angrenzende GIB-Fläche für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (LEP-Fläche) wäre laut 
Ministerium mit den Regelungen des Landesentwicklungsplans (LEP) zur Siedlungsentwicklung vereinbar.
Zudem stehen alternative Ansiedlungsflächen nicht zur Verfügung. Insofern ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des bereits bestehenden 
Betriebes anzustreben, da keine grundlegenden Planungsalternativen in Bezug auf die Lage des Vorhabens in Betracht kommen. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes werden keine neuen Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt. Der Planungsbereich wird bereits mit den im anzustrebenden Sondergebiet („Sondergebiet 
Bauschuttrecycling“ o. ä.) zugelassenen Nutzungen (befristet) genutzt, durch die dauerhafte Zulässigkeit wird eine neue Flächeninanspruchnahme anderorts vermieden. Die 
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage zum dauerhaften Weiterbetrieb der Bauschutt-Recyclinganlage erscheint in den Augen des Ministeriums also grundsätzlich 
möglich.
Der Lösungsvorschlag, im neu aufzustellenden Regionalplan einen GIBmZ Abfallbehandlungsanlage festzulegen und ein Siedlungsanschluss über die GIB-Fläche für 
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (LEP-Fläche) herzustellen, sollte angestrebt werden, sofern sichergestellt wird, dass die LEP-Fläche durch geeignete 
Maßnahmen auf den nachgelagerten Planungsebene nicht beeinträchtigt wird.

Änderungsantrag zur 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 17. Sitzung des 
Regionalrates am 11.10. 2024: 
Änderungen bei der zeichnerischen Darstellung 
Bei der zeichnerischen Darstellung werden folgende Änderungen vorgenommen: 
ID-
Nummern 
Kommu
ne 
Bezeichnu
ng 
Antrag Begründung 
1004747 Stadt 
Kerpen 
GIB-T 
Kerpen Süd 
Darstellun
g als 
AFAB 
Die Fläche widerspricht § 38 Satz 
3 LPlG (besonders 
schutzwürdigen Böden mit sehr 
hoher Bodenfruchtbarkeit) und ist 
wegen der Nähe zur 
Wohnbebauung für industrielle 
Nutzung ungeeignet. 
1011786 Stadt 
Köln 
Rheinspan
ge 553 
Streichen Zeichnerische Darstellung 
entspricht nicht dem 
Planungsstand. 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
Köln, den 07.10.2024 
An den 
Vorsitzenden des Regionalrates 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
50667 Köln

1002595, 
1002609, 
1004472 
Stadt 
Köln 
Erweiterun
gsfläche 
Godorfer 
Hafen 
Darstellun
g als BSN 
Es besteht keine 
Entwicklungsabsicht der Stadt 
Köln mehr. Das Wasserstraßen-, 
Hafen- und Logistikkonzepts des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
(MBWSV 2016) hat keine 
rechtliche Funktion wie etwa die 
Verkehrs-Bedarfspläne. 
1006999, 
1000783 
Stadt 
Köln 
3-6
Bickendorf
(Coty-
Areal)
Darstellun
g nördl. 
Wilhelm 
Mauser 
Straße als 
ASB 
ASB ermöglicht im Gegensatz zu 
GIB eine flexible Nutzung, z.B. für 
Schulen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender  
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Änderungsantrag zur 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
bitte setzen Sie folgende Ergänzung zu unserem Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der 17. Sitzung des Regionalrates am 11.10. 2024: 
Änderungen bei der zeichnerischen Darstellung 
Bei der zeichnerischen Darstellung wird noch folgende Änderungen vorgenommen: 
ID-Nummern Kommune Bezeichnung Antrag Begründung 
1003657 Stadt 
Frechen 
Erweiterung 
GIB 
Wachtberg 
Die 
Erweiterung 
wird 
gestrichen. 
Die Inanspruchnahme von Wald ist nicht 
vertretbar; die angebotene 
Waldkompensation ist keine, da das 
Gebiet (BSLE) bereits bewaldet ist. 
Mit freundlichen Grüßen 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender  
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)
GRÜNE im Regionalrat Köln 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
Köln, den 09.10.2024 
An den 
Vorsitzenden des Regionalrates 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
50667 Köln

Hinweis
Nachfolgend die Umsetzung der Änderungsanträge in 
die Zeichnerische Festlegung des 2. Planentwurfs.
Änderungsantrag CDU, SPD FDP: ID 12 - ID 197
Änderungsantrag Grüne: ID 198 - ID 202

ID-Änderungsantrag: 16 
Änderungsantrag 
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge: 
1003981 
Maßstab: 1:50.000 
Ausgleichsvorschlag

Zweckbindung: Die regionalplanerische Sicherung der Flughafenerweiterungsfläche "Areal 
Nord" erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in den nachgelagerten Planungs- und 
Genehmigungsverfahren die Natura 2000-Verträglichkeit für die Inanspruchnahme 
nachgewiesen wird.

Zweckbindung: Eine Beeinträchtigung des angrenzenden GIB für landesbedeutsame
flächenintensive Großvorhaben ist auf den nachgelagerten Planungs- und
Genehmigungsebenen durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

ID-Änderungsantrag: 201 (entspricht 57) 
Änderungsantrag Ausgleichsvorschlag 
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge: 
1000783, 1006999 
Maßstab: 1:50.000

PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
L496
L277
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
202
202
ID-Änderungsantrag: 202
Änderungsantrag Ausgleichsvorschlag
Maßstab: 1:50.000
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PPPPPPPPPPPP
PP
PPPP
L
L496
L277
L496
L277
Vorrangig betroffene Ausgleichsvorschläge:
1003657

Sitzungsvorlage RR (Anlage 4 Ergänzungsantrag)

2977 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Regionalrats Köln 
Herrn Rainer Deppe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17. Sitzung des Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
zur Sitzung d es Regionalrats Köln am 11. Oktober 2024 stellen die genannten Fraktionen zum 
Tagesordnungspunkt 5 den beigefügten Ergänzungsantrag: 
 
Beschluss des zweiten Planentwurfs des Regionalplans Köln  
 
• Der Regionalrat Köln beschließt die beigefügte Reserveliste für spätere, separate 
Änderungen im neuen Regionalplan (Anlage) 
Begründung: 
 
Die jeweiligen Begründungen sind der Anlage beigefügt. Eventuelle Ergänzungen erfolgen 
mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
       
 
 
       Stefan Götz                                    Thorsten Konzelmann                                  Reinhold Müller 
(Fraktionsvorsitzender)                         (Fraktionsvorsitzender)                           (Fraktionsvorsitzender)       
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Fraktionsvorsitzender  
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: 
info@cdu-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Thorsten Konzelmann, SPD  
 
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794  
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Reinhold Müller, FDP  
 
Tel.:0221 / 253726  
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, 09. Oktober 2024

Ergänzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln  
 
Der Regionalrat sieht die im Folgenden aufgeführten Änderungen im Interesse der Kommunen als 
sinnvoll und unterstützenswert an. Auf Grund der zeitlichen Anforderungen werden die Anträge in 
diesem Verfahren zur Gesamtüberarbeitung nicht gestellt, sondern für eine spätere Änderung des 
Regionalplans vorgesehen. Über das weitere Vorgehen zu den einzelnen Änderungen wird der 
Regionalrat im Anschluss an das Neuaufstellungsverfahren erneut befinden. 
 
Nr. Kommune ID Beabsichtigte Änderung 
1 Brühl 1003956, 
1004395, 
1010605 
Rücknahme des ASB Kierberg 
2 Hückelhoven 1001806 Erweiterung GIB Baal 
3 Hückelhoven 1001814, 
1001817 
Rücknahme ASB Busch 
4 Hückelhoven 1001819 Rücknahme ASB Gendorf 
5 Marienheide 1002140 Wegfall der Zweckbindung 
Erholung 
6 Monschau/Simmerath 1004172, 
1005795 
Ausweisung eines 
interkommunalen GIB 
7 Reichshof 1004184 Wiederausweisung des ASB 
Eckenhagen in der Ausdehnung 
des 1. Planentwurfs 
8 Troisdorf 1004797 Erweiterung GIB Spich 
9 Waldfeucht 1005572 Rücknahme der ASB-Erweiterung 
10 Weilerswist 1000932 Erweiterung des GIB 
 
11 Würselen 1003949, 
1003639 
Erweiterung des GIB 
Transformationsstandort 
 
Anlage: Karten

1
Brühl, Kierberg (ASB)

2
Hückelhoven, Baal (GIB)

3
Hückelhoven, Busch (ASB)
3

4
Hückelhoven, Gendorf (ASB)

5
Marienheide, Wernscheider Berg und Kattwinkel (ASB)

6
Monschau/Simmerath, Am Gericht (GIB)

7
Reichshof, Eckenhagen (ASB)

8
Troisdorf, Spich (GIB)

9
Waldfeucht (ASB)

10
Weilerswist, Groß-Vernich (GIB)

11
Würselen, Merzbrück (GIBtransformation)

Beratungsverlauf (1)

11.10.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 5.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 39/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.10.2024
Erstellt
10.10.2024 13:36