2825/2019
Aufstellung von Fahrgastunterständen an den Haltestellen der Buslinie 150 auf der Ackerstr. in Köln-Buchheim
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Mitteilung BV
2333 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2825/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Aufstellung von Fahrgastunterständen an den Haltestellen der Buslinie 150 auf der Ackerstr. in Köln-Buchheim hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.12.2018, TOP 8.1.1 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 10.12.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, an den beiden Haltestellen der Buslinie 150 auf der Ackerstraße in Köln-Buchheim jeweils einen Fahrgastunterstand mit Sitzmöglichkeiten einzurichten.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Beschluss in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) geprüft. Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung in der Sitzung am 11.09.2017 die Änderungen der Prioritä- tenliste zur Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich zur Entscheidung vorgelegt (siehe Vorlagen-Nr.: 2299/2017). Die Bezirksvertretung hat dazu folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.“ Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses war die Haltestelle Ackerstr., die damals von der Buslinie 190 nur im Einrichtungsverkehr bedient wurde, nicht Bestandteil der Prioritätenliste. Die Einsteigerzahlen an der Haltestelle Ackerstr., die der damaligen Prioritätensetzung zugrunde lagen, lagen unterhalb der Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteigern pro Tag. Die Haltestelle wurde somit nicht in weitere Prü- fung zur Aufstellung eines FGU aufgenommen. Die Einsteigerzahlen haben sich zwar seitdem in beiden Fahrtrichtungen erfreulicherweise deutlich erhöht (ca. 45 bzw. 65 Einsteiger pro Tag), so dass unter heutigen Gesichtspunkten der Standort zu- mindest detaillierter geprüft würde, allerdings ist das Kontingent an FGU, das der Verwaltung im Rahmen des Werbenutzungsvertrages zur Verfügung steht, erschöpft. Die Verwaltung sieht daher zunächst keine Möglichkeit, an der Haltestelle Ackerstraße einen zusätzli- chen FGU aufstellen zu lassen. Die Haltestelle wird aber in eine „Nachrückerliste“ aufgenommen, die zum Zuge kommt, wenn sich Veränderungen im Kontingent ergeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2825/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 16.08.2019 07:52