2486/2020/3
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1 - Erweiterter Planungsbeschluss, 2486/2020
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Anlage 6a - Lageplan
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21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V Planersteller 841x894 DIN A1 BlattgrößeMaßstab Datum 1:500 20.11.2020 TL BAUHERR : Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Objektcenter Schulen Innenstadt und Deutz Ottoplatz 1 50679 Köln Tel: www .stadt -koeln.de E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt- Koeln.de ARCHITEKT : Nebel Pössl Architekten GmbH Hansaring 97 50670 Köln Tel: +49 221 732930 0 E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de Web: www.nebelpoessl.de BAUVORHABEN: Gymnasium Kreuzgasse - 21197 Vogelsanger Str . 1 50672 Köln Gemarkung #### Flurstücke #### LPH2 - Vorentwurf ± 0,00 = #Höhe Lageplan Interimsflächen Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt : 44,00 12,00 6,00 12,00 15,00 12,00 6,50 12,00 II (ggf III) II 12 Klassenräume je 72 m² BGF 6 Klassenräume je 72 m² BGF II 6 Klassenräume je 72 m² BGF A B C Geschützte Baumgruppe erf. Baustellen- einrichtung Baustellenzufahrt Lärm & Staub Brandüberschlag V II III Innere Kanalstraße II IVII IIII II II 1. BA2. BA Interimslösung Variante 1: 24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF Lageplan zur Anlage 6
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.02.2021 2486/2020/3 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Sportausschuss 11.03.2021 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss, 2486/2020 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 4. Februar die anliegende Vorlage ungeändert beschlossen. Da in den vorangehenden Sitzungen des Ausschuss Schule und Weiterbildung beziehungsweise des Sportausschusses im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorkehrungen der Corona-Pandemie nicht über die Vorlage vorberaten werden konnte, werden die Gremien hiermit im Nachgang über das Ergebnis informiert. Gez. Greitemann
Anlage 5 - Landschaftsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig keit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.08.2020 Anlage 5
Anlage 7 - Beantwortung von Fragen
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1 Anlage 7 zu 2486/2020 Gymnasium Kreuzgasse – Beantwortung von Nachfragen In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.01.2021 wurden folgende Anfragen zur Beantwortung eingereicht. Schriftlich eingereichte Anmerkung der SPD-Fraktion 1. Lässt sich eine unmittelbare Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler von der Weinsbergstraße über die Innere Kanalstraße zum Inneren Grüngürtel einrichten, um die Wege zur Turnhalle des Berufskollegs Weinsbergstraße zu verkürzen? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der weiteren Planung wird die Zuwegung von der Weinsbergstraße berücksichtigt und weiter verfolgt. 2. Für die Mithilfe des Fördervereins der Schule finanzierte Bühnentechnik in der Aula im Wert von rund 30.000 Euro fordert die Verwaltung aktuell aus Brandschutzgründen den Rückbau. Die Schule hat großes Interesse an einer guten technischen Ausstattung der Aula, um Veranstaltungen (auch außerschulische) dort möglich zu machen. Gibt es Gespräche zwischen Verwaltung und Schule, um hier zu einem tragbaren Kompromiss zu finden? Welche Übergangslösung bis zur Umsetzung des Neubaus kann die Verwaltung der Schule anbieten? Antwort der Verwaltung: Dem Förderverein wurde angeboten, im Rahmen eines Ortstermins technische Fragen zu klären und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. 3. Die in der Vorlage erwähnten modernen pädagogischen Raumkonzepte sind vielen neuen Ratsmitgliedern noch nicht bekannt. Es wird angeregt, diese in einer der nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorstellen zu lassen. Antwort der Verwaltung: Das Amt für Schulentwicklung hat die Broschüre „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ herausgegeben, welche zu solchen Fragen Aufschluss gibt (digital zu finden unter: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag-raumkonzepte.pdf ). Für die neuen Mitglieder des Ausschuss Schule und Weiterbildung erfolgt auf Wunsch eine Präsentation hierzu in einer der nächsten Sitzungen. Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion 6.1 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet bezüglich des Gymnasiums Kreuzgasse um Beantwortung folgender Frage: Welchen baulichen und zeitlichen Aufwand würde es bedeuten, die von der Schule in Eigenregie angeschaffte Tontechnik in der Aula wieder einsetzen zu können? Antwort der Verwaltung: Bei dem oben unter Punkt 2. benannten Ortstermin können der bauliche und zeitliche Aufwand besprochen werden. Sowohl der Denkmalschutz als auch die Tatsache, dass es sich bei der Aula um eine Versammlungsstätte handelt, machen umfangreiche sicherheitstechnische und baurechtliche Auflagen erforderlich. Es wurde bereits festgestellt, dass für einen betriebssicheren, nach aktuellen Bauvorschriften errichteten Aulatechnikbereich, unter anderem die folgenden Nachweise erbracht werden müssen: - Vorlage eines Konzeptes zur Errichtung der Aulatechnik an die Stadt Köln, 2 - Erstellung eines Brandschutzkonzepts über die beabsichtigte Errichtung und Vorlage eines Baugenehmigungsantrags zur Änderung der Versammlungsstätte, - Errichtung der elektrischen Anlagen durch eine sachkundige Firma, - Nach Abschluss der Arbeiten: Vorlage der Bestätigung zur ordnungsgemäßen Errichtung und sachkundigen Prüfung nach DIN / VDE 0100, - Erstprüfung der geänderten Anlage durch einen Prüfsachverständigen. Zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 reichte die Fraktion Volt folgende Anfrage ein: Schriftlich eingereichte Anfrage der Fraktion VOLT: Zu Punkt 10.12: Wie kommt es dazu, dass der neue Vorschlag erst sechs Jahre nach Freigabe des ursprünglichen Planungsbeschlusses erfolgt? Antwort der Verwaltung: Nach Beschlussfassung der ursprünglichen Maßnahme Ende 2015 wurde das Projekt als BIM-Pilotprojekt der Gebäudewirtschaft (Building Information Modeling; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) bestimmt und die Fachplanung (Objektplanung, TGA- Planer, Statiker, BIM-Manager) ausgeschrieben. Das Planungsteam nahm Anfang 2019 die Planung in Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) auf. Im Verlauf der Planung in Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass die bestehende Planung mehrere planungsrechtliche Risiken birgt. Daher wurde zu Beginn der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche Risiken birgt.
Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt
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Anlage 6 04.12.2020 57 571/12 An 260-7 263-12 Vorhaben: Interimsstandort Gymnasium Kreuzgasse (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 949 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstück 1316) Hier: Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, die Untere Naturschutzbehörde erteilte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.12.2020 eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur temporären Aufstellung von Con- taineraufbauten für die Fortführung des Schulbetriebs. Die Interimsgebäude sollen für einen Ze itraum von 5 Jahren, im Rahmen der Neubaumaßnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, auf der Fläche der südlich angrenzenden Sportanlage aufgestellt werden. Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde vom Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung vom 30.11.2020 zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 - Luftbild
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80m604020 0 Mittelpunkt: [354394,5645322] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Luftbild Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 3
Anlage 2 - Liegenschaftskarte
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80m604020 0 Mittelpunkt: [354534,5645335] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Liegenschaftskarte Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 2
Anlage 1 - Präsentation
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BIM-Pilotprojekt 3. Bauherren Jour fixe Köln, 01.07.2020 Anlage 1 Inhaltsangabe • Bestand und alte Planungsvariante • Vorstellung neue Planungsvariante • Gemeinsamkeit • Gegenüberstellung • SWOT-Analyse und Entscheidungsmatrix 3 Vogelperspektive_ Bestand 4 Vogelperspektive_ Massenstudie „Alte Planungsvariante“ Stand 30.03.2020 5 Vogelperspektive_ Massenstudie „Neue Planungsvariante“ 6 Neue Planungsvariante_ Modellfotos 7 Gemeinsamkeit_ Vorzeitiger Abbruch Gymnastikhalle 8 Gemeinsamkeit_ Interim I - Auslagerung E-Trakt (24 Klassenräume), Auslagerung Turnhalle 9 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Planungsrecht Geschossigkeit Neue Planungsvariante: weniger planungsrechtliche Konflikte Leitungsrecht Baugrenze Geschossigkeit Baugrenze Wurzeluntersuchung Landschaftsschutz 10 Neue Planungsvariante: Mehrgewinn BGF: 2226 m² - Mehrgewinn Schulhoffläche: 1242 m² Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Flächen: BGF, Schulhof Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 11 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_Zügigkeit Neue Planungsvariante Neue Planungsvariante: Erhöhung der Zügigkeit möglich – Abstimmung 40 erforderlich Alte Planungsvariante (soll) 5 Züge? 7 Z üge? (ist) Differenz soll/ist: ca. 300m² NF 12 Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Differenz: 13.842.616 € brutto - Kostenverhältnis GI zu Neubau: 84 % Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 73.285.335 € brutto 87.127.951 € brutto • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 1.930 €/m² brutto Raummeterpreis: 465 €/m³ brutto • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 2.066 €/m² brutto Raummeterpreis: 489 €/m³ brutto Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% • GU-Zuschlag 20%: 8.081.925 € brutto • GU-Zuschlag 20%: 9.545.498 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 65.203.410 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 77.582.454 € brutto 13 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Erschwerte Baustellenandienung Summe Summe Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Kosten inkl. Baukostenindex Kosten inkl. Baukostenindex 14 Neue Planungsvariante - Zeitersparnis mind. 1 Jahr Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan 15 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan Ablaufpiktogramme 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 • Weniger Fläche als im Musterraumprogramm • Kompromisslösung zur G9 Nutzung • Keine Umsetzung moderner räumlicher Lehr- und Lernkonzepte • Zusätzliche Kosten durch Verlegung der Trasse von Rheinenergie • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Planungsrecht mit Ämtern vorabgestimmt • Beschluss und Genehmigung für Abriss Gymnastikhalle entfällt • Drohende Zeitverzögerung u. Kostensteigerung durch - Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet - Eingriff in geschützten Baumbestand - Mehr Risiken durch höheren Altbauanteil - Schadstoffsanierung • Hohe Belastung Schulbetrieb durch längere Bauzeit und Streuung Baumaßnahmen auf Schulgelände • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung + kein Marktpartner, aufgrund des hohen Sanierungsanteils CHANCEN RISIKEN 16 SWOT-Analyse_ Alte Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN • Keine • Kürzere Bauzeit • Flächengewinn 2200 m² BGF • mögliche Zügigkeitserweiterung • Kompaktere Baumasse , geringere Flächenversiegelung, geringere Erschließungsflächen • Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Zeitersparnis u.a. durch vorgefertigte Bauteile • Weniger Risiken durch geringeren Altbauanteil • Positive Außenwirkung durch Neubau • Geringere Belastung des Schulbetriebes • Verbesserter Baustellenablauf durch günstigere Baustellenlogistik möglich • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche Planungsänderung möglich • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche • Höhere Kosten , jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI jedoch 84% von Kosten Neubau. CHANCEN RISIKEN 17 SWOT-Analyse_ Neue Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN 18 Entscheidungsmatrix Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Qualitäten Planungsrecht • Aufwendige Klärung notwendig • Eingriff in geschützten Baumbestand • Trassenverlegung Abstimmung Rheinenergie • Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig, Weniger Eingriffe in geschützten Baumbestand, Keine Trassenverlegung notwendig Flächen/G9 • Minimallösung, Kompromisslösungen zur G9 Nutzung aufgrund des hohen Altbauanteils • Verringerung der Schulhoffläche • Flächengewinn, weniger Kompromisse G9 • Vergrößerte Schulhoffläche, • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte Zügigkeit • Keine Erhöhung der Zügigkeit möglich • Mögliche Zügigkeitserweiterung–Abstimmung mit 40 Allgemein • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Große Belastung des Schulbetriebs • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Geringere Belastung des Schulbetriebs Kosten Gesamtkosten • Geringere Kosten, jedoch mehr Unwägbarkeiten durch großen Altbauanteil sowie Trassenverlegung Rheinenergie • Höhere Kosten, jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI 84% von Kosten Neubau. Termine Bauzeit • Längere Bauzeit, mehr Unwägbarkeiten Bestand • Schwierige Baustellenandienung durch Streuung auf Gelände • Kürzere Bauzeit • effektivere Umsetzung der BIM-Arbeitsmethode durch größeren Neubauanteil, • Bessere Baustellen-Andienung | Logistik Zeit allgemein • Zeitverzögerung von mindestens 1 Jahr + mögliche Verzögerungen durch großen Altbauanteil und planungsrechtliche Konflikte • Zeiteinsparung von mindestens einem Jahr - + positiv negativ Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Entscheidungsmatrix
Anlage 4 - Bebauungsplan
8 Zeichen
Anlage 4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2486/2020/3
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 12:36