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2486/2020/3

Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1 - Erweiterter Planungsbeschluss, 2486/2020

Mitteilung Ausschuss 16.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 5.5

Anlage 6a - Lageplan

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 5 - Landschaftsplan

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Anlage 7 - Beantwortung von Fragen

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Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt

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Anlage 3 - Luftbild

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Anlage 2 - Liegenschaftskarte

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Anlage 1 - Präsentation

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Anlage 4 - Bebauungsplan

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Anlage 6a - Lageplan

1033 Zeichen

21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V
Planersteller
841x894 DIN A1
BlattgrößeMaßstab Datum
1:500 20.11.2020 TL
BAUHERR :
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Objektcenter Schulen Innenstadt und
Deutz
Ottoplatz 1
50679 Köln
Tel: www .stadt -koeln.de
E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt-
Koeln.de
ARCHITEKT :
Nebel Pössl Architekten GmbH
Hansaring 97
50670 Köln
Tel: +49 221 732930 0
E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de
Web: www.nebelpoessl.de
BAUVORHABEN:
Gymnasium Kreuzgasse  - 21197
Vogelsanger Str . 1
50672 Köln
Gemarkung ####
Flurstücke ####
 LPH2 - Vorentwurf
± 0,00 = #Höhe
  Lageplan Interimsflächen
Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt :
44,00
12,00
6,00
12,00 15,00 12,00
6,50
12,00
II
(ggf III)
II
12 Klassenräume
je 72 m² BGF
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
II
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
A
B
C
Geschützte
Baumgruppe
erf. Baustellen-
einrichtung
Baustellenzufahrt
Lärm 
& Staub
Brandüberschlag
V
II
III
Innere Kanalstraße
II
IVII
IIII
II
II
1. BA2. BA
Interimslösung Variante 1:
24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF
 Lageplan zur Anlage 6

Mitteilung Ausschuss

880 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 16.02.2021 
 2486/2020/3 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
Sportausschuss 11.03.2021 
 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger 
Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss, 2486/2020 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 4. Februar die anliegende Vorlage ungeändert  
beschlossen. Da in den vorangehenden Sitzungen des Ausschuss Schule und Weiterbildung  
beziehungsweise des Sportausschusses im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorkehrungen der 
Corona-Pandemie nicht über die Vorlage vorberaten werden konnte, werden die Gremien hiermit im 
Nachgang über das Ergebnis informiert.  
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 5 - Landschaftsplan

479 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195]   1:3000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig
keit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.08.2020
Anlage 5

Anlage 7 - Beantwortung von Fragen

4480 Zeichen

1 
 
Anlage 7 zu 2486/2020 Gymnasium Kreuzgasse – Beantwortung von Nachfragen 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.01.2021 wurden folgende 
Anfragen zur Beantwortung eingereicht.  
 
Schriftlich eingereichte Anmerkung der SPD-Fraktion 
1. Lässt sich eine unmittelbare Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler von der 
Weinsbergstraße über die Innere Kanalstraße zum Inneren Grüngürtel einrichten, um 
die Wege zur Turnhalle des Berufskollegs Weinsbergstraße zu verkürzen? 
Antwort der Verwaltung:  
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Zuwegung von der Weinsbergstraße 
berücksichtigt und weiter verfolgt. 
 
2. Für die Mithilfe des Fördervereins der Schule finanzierte Bühnentechnik in der Aula 
im Wert von rund 30.000 Euro fordert die Verwaltung aktuell aus 
Brandschutzgründen den Rückbau. Die Schule hat großes Interesse an einer guten 
technischen Ausstattung der Aula, um Veranstaltungen (auch außerschulische) dort 
möglich zu machen. 
Gibt es Gespräche zwischen Verwaltung und Schule, um hier zu einem tragbaren 
Kompromiss zu finden? Welche Übergangslösung bis zur Umsetzung des Neubaus 
kann die Verwaltung der Schule anbieten? 
Antwort der Verwaltung:  
Dem Förderverein wurde angeboten, im Rahmen eines Ortstermins technische 
Fragen zu klären und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. 
 
3. Die in der Vorlage erwähnten modernen pädagogischen Raumkonzepte sind vielen 
neuen Ratsmitgliedern noch nicht bekannt. Es wird angeregt, diese in einer der 
nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorstellen zu lassen. 
Antwort der Verwaltung:  
Das Amt für Schulentwicklung hat die Broschüre „Planungsrahmen für pädagogische 
Raumkonzepte an Kölner Schulen“ herausgegeben, welche zu solchen Fragen 
Aufschluss gibt (digital zu finden unter: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag-raumkonzepte.pdf ). 
Für die neuen Mitglieder des Ausschuss Schule und Weiterbildung erfolgt auf 
Wunsch eine Präsentation hierzu in einer der nächsten Sitzungen. 
 
Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion 
6.1 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet bezüglich des Gymnasiums 
Kreuzgasse um Beantwortung folgender Frage:  
 
Welchen baulichen und zeitlichen Aufwand würde es bedeuten, die von der Schule in 
Eigenregie angeschaffte Tontechnik in der Aula wieder einsetzen zu können? 
Antwort der Verwaltung:  
Bei dem oben unter Punkt 2. benannten Ortstermin können der bauliche und zeitliche 
Aufwand besprochen werden.  
Sowohl der Denkmalschutz als auch die Tatsache, dass es sich bei der Aula um eine 
Versammlungsstätte handelt, machen umfangreiche sicherheitstechnische und 
baurechtliche Auflagen erforderlich. 
Es wurde bereits festgestellt, dass für einen betriebssicheren, nach aktuellen 
Bauvorschriften errichteten Aulatechnikbereich, unter anderem die folgenden 
Nachweise erbracht werden müssen: 
- Vorlage eines Konzeptes zur Errichtung der Aulatechnik an die Stadt Köln,

2 
 
- Erstellung eines Brandschutzkonzepts über die beabsichtigte Errichtung und 
Vorlage eines Baugenehmigungsantrags zur Änderung der Versammlungsstätte, 
- Errichtung der elektrischen Anlagen durch eine sachkundige Firma, 
- Nach Abschluss der Arbeiten: Vorlage der Bestätigung zur ordnungsgemäßen 
Errichtung und sachkundigen Prüfung nach DIN / VDE 0100, 
- Erstprüfung der geänderten Anlage durch einen Prüfsachverständigen. 
 
Zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 reichte die Fraktion Volt folgende 
Anfrage ein: 
 
Schriftlich eingereichte Anfrage der Fraktion VOLT: 
Zu Punkt 10.12: Wie kommt es dazu, dass der neue Vorschlag erst sechs Jahre nach  
 Freigabe des ursprünglichen Planungsbeschlusses erfolgt? 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Beschlussfassung der ursprünglichen Maßnahme Ende 2015 wurde das Projekt 
als BIM-Pilotprojekt der Gebäudewirtschaft (Building Information Modeling; deutsch: 
Bauwerksdatenmodellierung) bestimmt und die Fachplanung (Objektplanung, TGA-
Planer, Statiker, BIM-Manager) ausgeschrieben. Das Planungsteam nahm Anfang 
2019 die Planung in Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) auf. Im Verlauf der 
Planung in Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass die bestehende 
Planung mehrere planungsrechtliche Risiken birgt.  
Daher wurde zu Beginn der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine neue 
Planungsvariante entwickelt, die schneller fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche 
bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche 
Risiken birgt.

Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt

903 Zeichen

Anlage 6 04.12.2020 
 
57 
571/12 
 
 
 
An 
260-7 
263-12 
 
Vorhaben: Interimsstandort Gymnasium Kreuzgasse (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, 
Flurstück 949 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstück 1316) 
Hier: Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Untere Naturschutzbehörde erteilte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.12.2020 
eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur temporären Aufstellung von Con-
taineraufbauten für die Fortführung des Schulbetriebs. Die Interimsgebäude sollen für einen 
Ze
itraum von 5 Jahren, im Rahmen der Neubaumaßnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, 
auf der Fläche der südlich angrenzenden Sportanlage aufgestellt werden. 
Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde vom Naturschutzbeirat der 
Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung vom 30.11.2020 zugestimmt. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 - Luftbild

457 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [354394,5645322]   1:2000
Gymnasium Kreuzgasse - Luftbild
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.08.2020
Anlage 3

Anlage 2 - Liegenschaftskarte

467 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [354534,5645335]   1:2000
Gymnasium Kreuzgasse - Liegenschaftskarte
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.08.2020
Anlage 2

Anlage 1 - Präsentation

6264 Zeichen

BIM-Pilotprojekt
3. Bauherren Jour fixe
Köln, 01.07.2020
Anlage 1

Inhaltsangabe 
• Bestand und alte Planungsvariante 
• Vorstellung neue Planungsvariante 
• Gemeinsamkeit 
• Gegenüberstellung 
• SWOT-Analyse und Entscheidungsmatrix

3
Vogelperspektive_ Bestand

4
Vogelperspektive_ Massenstudie „Alte Planungsvariante“ Stand 30.03.2020

5
Vogelperspektive_ Massenstudie „Neue Planungsvariante“

6
Neue Planungsvariante_ Modellfotos

7
Gemeinsamkeit_ Vorzeitiger Abbruch Gymnastikhalle

8
Gemeinsamkeit_ Interim I - Auslagerung E-Trakt (24 Klassenräume), Auslagerung Turnhalle

9
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Planungsrecht 
Geschossigkeit 
Neue Planungsvariante: weniger planungsrechtliche Konflikte 
Leitungsrecht 
Baugrenze 
Geschossigkeit Baugrenze 
Wurzeluntersuchung 
Landschaftsschutz

10 
Neue Planungsvariante: Mehrgewinn BGF: 2226 m²  - Mehrgewinn Schulhoffläche: 1242 m² 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Flächen: BGF, Schulhof 
Alte Planungsvariante 
 Neue Planungsvariante

11
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_Zügigkeit
Neue Planungsvariante
Neue Planungsvariante: Erhöhung der Zügigkeit möglich – Abstimmung 40 erforderlich
Alte Planungsvariante 
(soll)
5 Züge?
7 Z
üge?
(ist)
Differenz soll/ist: ca. 300m² NF

12 
Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten 
Differenz: 13.842.616 € brutto - Kostenverhältnis GI zu Neubau: 84 %
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
73.285.335 € brutto 87.127.951 € brutto 
• Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: 
Quadratmeterpreis: 1.930 €/m² brutto 
Raummeterpreis: 465 €/m³ brutto 
• Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag: 
Quadratmeterpreis: 2.066 €/m² brutto 
Raummeterpreis: 489 €/m³ brutto 
Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% 
• GU-Zuschlag 20%: 
8.081.925 € brutto 
• GU-Zuschlag 20%: 
9.545.498 € brutto 
• Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 
65.203.410 € brutto 
• Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 
77.582.454 € brutto

13 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten 
Erschwerte Baustellenandienung 
Summe Summe 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Kosten inkl. Baukostenindex Kosten inkl. Baukostenindex

14 
Neue Planungsvariante - Zeitersparnis mind. 1 Jahr 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan

15 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan Ablaufpiktogramme 
1 2
3 4
5 6
1 2
3 4
5

• Weniger Fläche als im Musterraumprogramm 
• Kompromisslösung zur G9 Nutzung 
• Keine Umsetzung moderner räumlicher Lehr- und 
Lernkonzepte 
• Zusätzliche Kosten durch Verlegung der Trasse von 
Rheinenergie 
• Geringerer energetischer Standard durch höheren 
Altbauanteil 
• Planungsrecht mit Ämtern vorabgestimmt 
• Beschluss und Genehmigung für Abriss Gymnastikhalle 
entfällt 
• Drohende Zeitverzögerung u. Kostensteigerung durch 
- Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet 
- Eingriff in geschützten Baumbestand 
- Mehr Risiken durch höheren Altbauanteil 
- Schadstoffsanierung 
• Hohe Belastung Schulbetrieb durch längere Bauzeit und 
Streuung Baumaßnahmen auf Schulgelände 
• Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich 
• Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung + kein 
Marktpartner, aufgrund des hohen Sanierungsanteils 
CHANCEN RISIKEN 
16 
SWOT-Analyse_ Alte Planungsvariante 
STÄRKEN SCHWÄCHEN 
• Keine

• Kürzere Bauzeit 
• Flächengewinn 2200 m² BGF 
• mögliche Zügigkeitserweiterung 
• Kompaktere Baumasse , geringere Flächenversiegelung, 
geringere Erschließungsflächen 
• Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
• Auf Nutzerwünsche eingehen 
• Zeitersparnis u.a. durch vorgefertigte Bauteile 
• Weniger Risiken durch geringeren Altbauanteil 
• Positive Außenwirkung durch Neubau 
• Geringere Belastung des Schulbetriebes 
• Verbesserter Baustellenablauf durch günstigere 
Baustellenlogistik möglich 
• Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche 
Planungsänderung möglich 
• Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich 
• Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung 
• Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche 
• Höhere Kosten , jedoch weniger Unwägbarkeiten durch 
geringeren Altbauanteil. Kosten GI jedoch 84% von Kosten 
Neubau. 
CHANCEN RISIKEN 
17 
SWOT-Analyse_ Neue Planungsvariante 
STÄRKEN SCHWÄCHEN

18 
Entscheidungsmatrix Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Qualitäten 
Planungsrecht • Aufwendige Klärung notwendig 
• Eingriff in geschützten Baumbestand 
• Trassenverlegung Abstimmung Rheinenergie 
• Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig 
 Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig, 
 Weniger Eingriffe in geschützten Baumbestand, 
 Keine Trassenverlegung notwendig 
Flächen/G9 • Minimallösung, Kompromisslösungen zur G9 Nutzung 
aufgrund des hohen Altbauanteils 
• Verringerung der Schulhoffläche 
• Flächengewinn, weniger Kompromisse G9 
• Vergrößerte Schulhoffläche, 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
Zügigkeit • Keine Erhöhung der Zügigkeit möglich • Mögliche Zügigkeitserweiterung–Abstimmung mit 40 
Allgemein • Geringerer energetischer Standard durch höheren 
Altbauanteil 
• Große Belastung des Schulbetriebs 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
• Auf Nutzerwünsche eingehen 
• Geringere Belastung des Schulbetriebs 
Kosten 
Gesamtkosten • Geringere Kosten, jedoch mehr Unwägbarkeiten durch 
großen Altbauanteil sowie Trassenverlegung Rheinenergie 
• Höhere Kosten, jedoch weniger Unwägbarkeiten durch 
geringeren Altbauanteil. Kosten GI 84% von Kosten Neubau. 
Termine 
Bauzeit • Längere Bauzeit, mehr Unwägbarkeiten Bestand 
• Schwierige Baustellenandienung durch Streuung auf 
Gelände 
• Kürzere Bauzeit 
• effektivere Umsetzung der BIM-Arbeitsmethode durch 
größeren Neubauanteil, 
• Bessere Baustellen-Andienung | Logistik 
Zeit allgemein • Zeitverzögerung von mindestens 1 Jahr + mögliche 
Verzögerungen durch großen Altbauanteil und 
planungsrechtliche Konflikte 
• Zeiteinsparung von mindestens einem Jahr 
-
+ positiv 
negativ 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Entscheidungsmatrix

Anlage 4 - Bebauungsplan

8 Zeichen

Anlage 4

Beratungsverlauf (2)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
2486/2020/3
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.02.2021
Erstellt
02.02.2021 12:36