1769/2021
Beantwortung zum Wortbeitrag zu TOP 5.1 aus der Sitzung vom 26.04.2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3988 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 26.05.2021 1769/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Bauausschuss 14.06.2021 Beantwortung zum Wortbeitrag zu TOP 5.1 aus der Sitzung vom 26.04.2021 In der Sitzung des Bauausschusses vom 26.04.2021 hat die SPD-Fraktion zu Top 5.1 folgenden Wortbeitrag zu Protokoll gegeben: Angesichts der schon in den letzten Sitzungsfolgen beschlossenen Wohnungsbau-Projekten für drin- gend Wohnungssuchende bzw. für die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen regt die SPD-Fraktion an, dass die Verwaltung den Sachstand der Umsetzung des 4-Phasen-Modells der Wohnungsversorgung als Gesamtprogramm diesem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorstellt. Stellungnahme der Verwaltung: Das 4-Phasen-Modell wurde entwickelt, um auch angesichts der sprunghaft angestiegenen Unter- bringungszahlen in 2014/2015 eine effiziente und langfristig qualitative Unterbringung von Geflüchte- ten steuern zu können. In den Phasen 1 und 2 stand die Bewältigung der unmittelbaren Notlage im Vordergrund (auch von Personen, deren dauerhafter Verbleib noch nicht geklärt war). Die Phasen 3 und 4 sind danach aus- gerichtet, wie dauerhaft Wohnraum für in Köln verbleibende Geflüchtete und die damit zusammen- hängende Infrastruktur als Teil der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für alle Wohnungssu- chenden geschaffen werden kann. In den letzten Jahren wurde erfolgreich die Unterbringungsstrategie umgesetzt und angepasst. Die großen Notunterkünfte mit offenen Unterbringungslösungen, z. B. in Leichtbauhallen, konnten erfolg- reich beendet werden. In einem weiteren Schritt wurde die Unterbringung in Containeranlagen der ersten und zweiten Generation (nicht abgeschlossene Einheiten) sukzessive beendet. Neue Unterkünfte wurden so geplant und gebaut, dass untergebrachten Familien abgeschlossene Unterkunftseinheiten mit eigenem Sanitär und Küche zur Verfügung gestellt werden können. Das Vier-Phasen-Modell ist veraltet. Der Ratsbeschluss vom 04.02.2021 hat nun den Schwerpunkt auf den Ausbau der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten gelegt, um damit den höheren Standard in der Unterbringungsqualität weiter auszubauen. Die anstehenden künftigen Bedarfe bei der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen kön- 2 nen nur durch den Neubau und durch die Neuanmietung von Gebäuden durch die Stadt Köln gedeckt werden. Zum aktuell geplanten Neubau von Objekten im Auftrag des Amtes für Wohnungswesen wird auf die Bauvorlagen der letzten Monate verwiesen, die dem Bauausschuss vorgelegt wurden (u.a. Planungs- beschluss zur Cohnenhofstraße 0002/2020 sowie AN/0497/2021). Die gewandelten politischen Anforderungen an Bauten zur Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen, insbesondere aufgrund des Klimanotstands (Passivhausstandard, Solaranlagen, Elektro-Ladestationen, Fassaden-Begrünung), erfordern bei Projekten, die sich bereits in der Planung befinden, eine umfassende Neukonzeptionierung und Umplanung der Objekte, die mit einem gewis- sen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Das Amt für Wohnungswesen wird den politischen Gremien im Laufe des Jahres entsprechende Baubeschlussvorlagen vorlegen. Bezüglich der Neuanmietung von Grundstücken und Objekten zur Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen wird auf die vom Rat am 04.02.2021 beschlossene umfangreiche Beschlussvor- lage 3318/2020 verwiesen, in der ein Anmietungs-Bedarfsplan der Verwaltung für den Zeitraum 2020 - 2024 dargelegt wurde. Die Bedarfsplanung erfolgte auf Basis der vorliegenden statistischen Daten zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung, insbesondere aus der Wohnungsnotfall-Berichterstattung des Landes NRW. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1769/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 12:18