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2961/2020

Anmietung von Büroräumen im Dominium Gebäude, Tunisstraße 19-23 50667 Köln

Mitteilung Ausschuss 05.01.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 25.01.2021, TOP 7.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3412 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2961/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021 
 
Anmietung von Büroräumen im Dominium Gebäude, Tunisstraße 19-23 50667 Köln 
150 zur Bekämpfung der Corona Pandemie eingesetzte Beschäftigte des Gesundheitsamtes und der 
Berufsfeuerwehr Köln wurden zunächst im Studienhaus der Volkshochschule (VHS) am Neumarkt 
untergebracht. Um die dortigen Flächen zur Wiederaufnahme des Kursangebots der VHS ab  
September 2020 wieder freizustellen, mussten die zusätzlich im Gesundheitsamt eingesetzten  
Mitarbeitenden ab Mitte Juli kurzfristig an anderer Stelle untergebracht werden. Da so kurzfristig keine 
geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung standen, wurde der Immobilienmarkt sondiert.  
Im Dominium-Bürogebäude an der Tunisstraße 19-23 in 50667 Köln wurden Mietbüros angeboten, 
die wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit, der erforderlichen kurzen Mietvertragsdauer von maximal 
18 Monaten und der Möglichkeit zur flexiblen Erweiterung oder Verringerung der Flächen die  
bestmögliche Lösung darstellten. Zunächst wurden zum 1. August 2020 Flächen im 1. bis 4.  
Obergeschoss (OG) des Gebäudes angemietet. Nach einer vorübergehenden Stabilisierung sind die 
COVID-19 Fallzahlen wieder gestiegen. Durch die Dynamik der Pandemieentwicklung ergab sich 
immer wieder ein veränderter Flächenbedarf. Inzwischen sind über 400 Mitarbeiterinnen und  
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der Berufsfeuerwehr und der Bundeswehr im Objekt an der  
Tunisstraße untergebracht. Dafür wurden inzwischen im gleichen Gebäude weitere Büros im 5., 7., 8. 
und 9. OG angemietet. Die verschiedenen Vertragslaufzeiten bis 28.02., 30.06. beziehungsweise 
31.12.2021, stellen dabei eine flexible Handlungsfähigkeit sicher. 
Bei den Mietbüros (Co-Workingflächen) handelt es sich nicht um übliche Büroräume, sondern um 
einzelne, vollausgestattete Arbeitsplätze (mit Schreibtisch, Bürostuhl, PC, Monitor, Telefon, Internet, 
et cetera einschließlich der Nebenkosten). Ein Herrichtungs- und Instandhaltungsaufwand ist daher 
nicht entstanden und es mussten auch keine weiteren Möbel angeschafft werden. Zusätzlich können 
im Objekt diverse Gemeinschaftsflächen genutzt werden. Deshalb ist der Büromietpreis auch höher 
als für sonstige am Markt angebotene (leerstehende) Büroflächen.  
Die Anmietungen erfolgten nach intensiver Bedarfsprüfung durch die Verwaltung; die Flächen sind 
Bestandteil des Bedarfsfeststellungsbeschlusses des Rates vom 12.12.2019 (Vorlagen-Nummer 
3414/2019). Die Finanzierung der Mietaufwendungen wird von VI/Zentrales Raummanagement 
(ZRM) über den Haushalt 2020/2021 sichergestellt. 
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Pandemie ist es möglich, dass auch weiterhin eine  
maximale Flexibilität zur Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen für die Beschäftigten des Gesund-
heitsamtes erforderlich ist. Bei der herkömmlichen Anmietung von Bürogebäuden ohne Co-Working 
Space ist man an längere Laufzeiten gebunden und die erforderliche Flexibilität bei sich verändern-
dem Flächenbedarf ist nicht vorhanden. 
Das Zentrale Raummanagement und das Gesundheitsamt sind aber optimistisch, dass es bis zum 
31.03.2021 gelingen kann, eine konkrete Bedarfsprognose hinsichtlich der benötigten Flächen für die 
Zukunft zu erstellen und den Rahmen eines Pandemie-Kernteams zu bestimmen.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2961/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.01.2021
Erstellt
08.10.2020 14:17