2961/2020
Anmietung von Büroräumen im Dominium Gebäude, Tunisstraße 19-23 50667 Köln
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Mitteilung Ausschuss
3412 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2961/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021 Anmietung von Büroräumen im Dominium Gebäude, Tunisstraße 19-23 50667 Köln 150 zur Bekämpfung der Corona Pandemie eingesetzte Beschäftigte des Gesundheitsamtes und der Berufsfeuerwehr Köln wurden zunächst im Studienhaus der Volkshochschule (VHS) am Neumarkt untergebracht. Um die dortigen Flächen zur Wiederaufnahme des Kursangebots der VHS ab September 2020 wieder freizustellen, mussten die zusätzlich im Gesundheitsamt eingesetzten Mitarbeitenden ab Mitte Juli kurzfristig an anderer Stelle untergebracht werden. Da so kurzfristig keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung standen, wurde der Immobilienmarkt sondiert. Im Dominium-Bürogebäude an der Tunisstraße 19-23 in 50667 Köln wurden Mietbüros angeboten, die wegen der kurzfristigen Verfügbarkeit, der erforderlichen kurzen Mietvertragsdauer von maximal 18 Monaten und der Möglichkeit zur flexiblen Erweiterung oder Verringerung der Flächen die bestmögliche Lösung darstellten. Zunächst wurden zum 1. August 2020 Flächen im 1. bis 4. Obergeschoss (OG) des Gebäudes angemietet. Nach einer vorübergehenden Stabilisierung sind die COVID-19 Fallzahlen wieder gestiegen. Durch die Dynamik der Pandemieentwicklung ergab sich immer wieder ein veränderter Flächenbedarf. Inzwischen sind über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der Berufsfeuerwehr und der Bundeswehr im Objekt an der Tunisstraße untergebracht. Dafür wurden inzwischen im gleichen Gebäude weitere Büros im 5., 7., 8. und 9. OG angemietet. Die verschiedenen Vertragslaufzeiten bis 28.02., 30.06. beziehungsweise 31.12.2021, stellen dabei eine flexible Handlungsfähigkeit sicher. Bei den Mietbüros (Co-Workingflächen) handelt es sich nicht um übliche Büroräume, sondern um einzelne, vollausgestattete Arbeitsplätze (mit Schreibtisch, Bürostuhl, PC, Monitor, Telefon, Internet, et cetera einschließlich der Nebenkosten). Ein Herrichtungs- und Instandhaltungsaufwand ist daher nicht entstanden und es mussten auch keine weiteren Möbel angeschafft werden. Zusätzlich können im Objekt diverse Gemeinschaftsflächen genutzt werden. Deshalb ist der Büromietpreis auch höher als für sonstige am Markt angebotene (leerstehende) Büroflächen. Die Anmietungen erfolgten nach intensiver Bedarfsprüfung durch die Verwaltung; die Flächen sind Bestandteil des Bedarfsfeststellungsbeschlusses des Rates vom 12.12.2019 (Vorlagen-Nummer 3414/2019). Die Finanzierung der Mietaufwendungen wird von VI/Zentrales Raummanagement (ZRM) über den Haushalt 2020/2021 sichergestellt. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Pandemie ist es möglich, dass auch weiterhin eine maximale Flexibilität zur Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen für die Beschäftigten des Gesund- heitsamtes erforderlich ist. Bei der herkömmlichen Anmietung von Bürogebäuden ohne Co-Working Space ist man an längere Laufzeiten gebunden und die erforderliche Flexibilität bei sich verändern- dem Flächenbedarf ist nicht vorhanden. Das Zentrale Raummanagement und das Gesundheitsamt sind aber optimistisch, dass es bis zum 31.03.2021 gelingen kann, eine konkrete Bedarfsprognose hinsichtlich der benötigten Flächen für die Zukunft zu erstellen und den Rahmen eines Pandemie-Kernteams zu bestimmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2961/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.01.2021
- Erstellt
- 08.10.2020 14:17