V/0135/2008
Mobilfunksendeanlagen in Münster, Münster-Hornheide
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Beschlussvorlage
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V/0135/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; Errichtung eines freistehenden Mobifunkmastes neben der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Hambung in Münster Hornheide Beratungsfolge 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht Vorlagen-Nr.: V/0135/2008 Auskunft erteilt: Herr Brinkheetker Ruf: 492 67 99 E-Mail: Brinkheetker@stadt-muenster.de Datum: 12.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage
Berichtsvorlage
3157 Zeichen
V/0135/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; Errichtung eines freistehenden Mobilfunkmastes in Münster-Hornheide neben der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Hamburg Beratungsfolge 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht Bericht: Der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile Deutschland möchte auf einer Ackerfläche nördlich von Handorf einen freistehenden Mobilfunkmast errichten (siehe Lageplan). Der geplante viereckige Stahlgittermast hat eine Höhe von 42,20 m. Er ist am Mastfuß etwa 1,20 Meter breit. Die Antennenanlage wird in einer Höhe von 39,90 Metern über Grund angebracht. Auf dem Mast soll eine Mobilfunkbasisstation installiert werden, um eine Versorgungslücke an der dortigen ICE- Trasse zu schließen. Die Bundesnetzagentur hat die Sendeanlage immissionsschutzrechtlich geprüft und am 25.10.2007 die erforderliche Standortbescheinigung erteilt. Hiernach betragen die einzuhaltenden Sicherheitsabstände 7,87 m in der Hauptstrahlrichtung horizontal sowie 2,43 m vertikal. Auch die baurechtliche und landschaftsrechtliche Prüfung des Vorhabens ist abgeschlossen. Die Erteilung der Baugenehmigung kann jetzt erfolgen. Die Stadt Münster hat unabhängig von dieser formellen Zulassung die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinbar ung zu den in Münster geplanten neuen Mobil- funksendeanlagen zu äußern (siehe hierzu Berichtsvorlage Nr. 570/07, behandelt in der Sitzung der Bezirksvertretung - Ost am 11.10.2007). Die allgemeinen städtischen Kriterien für die Stel- lungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der Sendean- lage sensible Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Kinderheime) gibt und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schweizer Anlagen- grenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10 % des in Deutschland gelten- den Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirksvertretungen über die geplante Er- richtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Der Standort befindet sich in nicht allzu großer Entfernung von einem Hospiz (ca. 190 m Entfer- nung), der Fachklinik Hornheide (ca. 350 m Entfernung) und einer Kindertagesstätte (ca. 140 m Vorlagen-Nr.: V/0135/2008 Auskunft erteilt: Herr Brinkheetker Ruf: 492 67 99 E-Mail: Brinkheetker@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0135/2008 Entfernung). Aus diesem Grund ist eine Immissionsprognose für diese Objekte erstellt worden. Der gesetzliche Grenzwert nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wird in der Umgebung der Sendeanlage deutlich unterschritten. Die berechnete Feldstärke liegt bei ma- ximal 0,76 % des gesetzlichen Grenzwertes. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu der Sendeanlage im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinbarung sind somit grundsätzlich erfüllt. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Lageplan:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0135/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37