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V/0135/2008

Mobilfunksendeanlagen in Münster, Münster-Hornheide

Vorlagen 27.03.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 17.04.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Berichtsvorlage

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Beschlussvorlage

513 Zeichen

V/0135/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Errichtung eines freistehenden Mobifunkmastes neben der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Hambung 
in Münster Hornheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0135/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Brinkheetker 
Ruf: 
492 67 99 
E-Mail: 
Brinkheetker@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

Berichtsvorlage

3157 Zeichen

V/0135/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Errichtung eines freistehenden Mobilfunkmastes in Münster-Hornheide neben der Bahnstrecke 
Wanne-Eickel - Hamburg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile Deutschland möchte auf einer Ackerfläche nördlich von 
Handorf einen freistehenden Mobilfunkmast errichten (siehe Lageplan). 
 
Der geplante viereckige Stahlgittermast hat eine Höhe von 42,20 m. Er ist am Mastfuß etwa 1,20 
Meter breit. Die Antennenanlage wird in einer Höhe von 39,90 Metern über Grund angebracht.  
Auf dem Mast soll eine Mobilfunkbasisstation installiert werden, um eine Versorgungslücke an 
der dortigen ICE- Trasse zu schließen.  
 
Die Bundesnetzagentur hat die Sendeanlage immissionsschutzrechtlich geprüft und am 
25.10.2007 die erforderliche Standortbescheinigung erteilt. Hiernach betragen die einzuhaltenden 
Sicherheitsabstände 7,87 m in der Hauptstrahlrichtung horizontal sowie 2,43 m vertikal. Auch die 
baurechtliche und landschaftsrechtliche Prüfung des Vorhabens ist abgeschlossen. Die Erteilung 
der Baugenehmigung kann jetzt erfolgen.  
 
Die Stadt Münster hat unabhängig von dieser formellen Zulassung die Gelegenheit, sich im 
Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinbar ung zu den in Münster geplanten neuen Mobil-
funksendeanlagen zu äußern (siehe hierzu Berichtsvorlage Nr. 570/07, behandelt in der Sitzung 
der Bezirksvertretung - Ost am 11.10.2007). Die allgemeinen städtischen Kriterien für die Stel-
lungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der Sendean-
lage sensible Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Kinderheime) 
gibt und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schweizer Anlagen-
grenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10 % des in Deutschland gelten-
den Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die  Bezirksvertretungen über die geplante Er-
richtung von Mobilfunksendeanlagen informiert.  Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird 
die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten.  
 
Der Standort befindet sich in nicht allzu großer Entfernung von einem Hospiz (ca. 190 m Entfer-
nung), der Fachklinik Hornheide (ca. 350 m Entfernung) und einer Kindertagesstätte (ca. 140 m 
Vorlagen-Nr.: 
V/0135/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Brinkheetker 
Ruf: 
492 67 99 
E-Mail: 
Brinkheetker@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.03.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0135/2008 
 
Entfernung). Aus diesem Grund ist eine Immissionsprognose für diese Objekte erstellt worden. 
Der gesetzliche Grenzwert nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wird in 
der Umgebung der Sendeanlage deutlich unterschritten. Die berechnete Feldstärke liegt bei ma-
ximal 0,76 % des gesetzlichen Grenzwertes. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu der 
Sendeanlage im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinbarung sind somit grundsätzlich 
erfüllt.  
 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Lageplan:

Beratungsverlauf (1)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0135/2008
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37