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V/0182/2009

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 10.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 17.03.2009, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Vorlage 182 - Anlage

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Beschlussvorlage

860 Zeichen

V/0182/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Schulzentrum Wolbeck - Ganztagsoffensive 
Beauftragung der Architektenleistung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zum Beauftragung der Architektenleistung wird gemäß § 60 GO NW 
genehmigt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.09 zu ent-
nehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.09 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0182/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Vorlage 182 - Anlage

2554 Zeichen

FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 60 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
Betreff: Schulzentrum Wolbeck - Ganztagsoffensive  
 Beauftragung der Architektenleistung 
 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
1) Sachentscheidung 
 
Den Architektenauftrag erhält 
 
a.l.s.o. Architekten 
Weber-Jasinski u. Schrief 
Schillerstr. 80  
48155 Münster  
 
  
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 732.000,00 
€ einschl. Planungskosten entstehen.  
 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 mit der Vorlage V/0940/2008 im 
Rahmen der Ganztagsoffensive des Landes NRW (1000-S chulen-Programm) u. a. der Ausführung 
der Entwurfsplanung des Amtes für Immobilienmanagem ent zur Schaffung von geeigneten 
Räumlichkeiten für Verpflegungs- und Aufenthaltsmög lichkeiten im Schulzentrum Wolbeck 
zugestimmt (Baubeschluss). 
Dringlichkeitsentscheidung

- 2 -  
FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
 
 
Zu Punkt 1 
 
Die erwartete Honorarsumme zu dem Planungsauftrag l iegt unterhalb des Schwellenwertes für ein 
europaweites VOF-Vergabeverfahren, sodass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das Architekturbüro a.l.s.o. aus Münster verfügt üb er die für diese Aufgabe erforderliche 
Fachkunde und Leistungsfähigkeit. 
In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Kantorski , Münster, hat das Büro a.l.s.o. für die Stadt 
Münster die Architektenleistungen für die 2008 fert ig gestellte Erweiterung des Schulzentrums 
Wolbeck mit einem Fachklassentrakt  erbracht. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Ziel ist es, in den Sommerferien 2009 einen Großteil der Arbeiten auszuführen. Der notwendige 
Planungsvorlauf erfordert die sofortige Beauftragung entsprechender Architekturbüros. Ein 
späterer Beauftragungszeitpunkt schließt  eine Umsetzbarkeit der Maßnahme ab Sommerferien 
2009 aus und bedeutet, dass die Sommerferien nicht mehr für lärmintensive Arbeiten genutzt 
werden können.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung 
der Bezirksvertretung Münster - Südost  am 17.03.09 eingeholt werden. 
 
 
Münster, den 06.03.09 
 
 
gez.                                                               gez.  
Markus Lewe                                                    Reiner Borchert           
Bezirksbürgermeister                                       Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Beratungsverlauf (1)

17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schillerstraße 80

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0182/2009
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37