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1841/2022

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 0588/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.08.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.09.2022, TOP 2.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3422 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/691/10 
 
Vorlagen-Nummer 05.08.2022 
 1841/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.09.2022 
 
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
(Vorlagen-Nr. 0588/2022) 
hier: Zusatzfrage des SE Fuchs aus der Sitzung des Finanzsausschusses am 02.05.2022 
(Punkt 6.2.1) 
SE Fuchs bittet darum, detailliert aufzuschlüsseln, wann die Informationen über einzelne Kostenstei-
gerungen im Verlauf der Sanierung vorgelegen haben. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Über Veränderungen im Projekt, die zu Mehrkosten führen werden, wurde den politischen Gremien 
zeitnah mit den Mitteilungen 4124/2021, 0763/2021, 0971/2021, 1406/2020 und 0805/2019 berichtet. 
Die Höhe der zu erwartenden Kosten konnte in den Mitteilungen noch nicht zusammengefasst wer-
den, da sich diese erst im Zuge des weiteren Projektfortschritts im Zusammenhang mit der Fortfüh-
rung von Bestandserkundungen und erforderlichen Umplanungen ergeben haben. 
 
Folgenden Verlauf nimmt in der Regel ein Thema, welches zur Kostensteigerung führt: 
Zunächst besteht auf Seiten des Auftragnehmers Unklarheit bezüglich der Ausführung der Leistung. 
Dies äußert er über eine Bedenkenanzeige oder eine Behinderungsanzeige. Der Auftraggeber räumt 
im Folgenden die Bedenken bzw. die Behinderung aus. Bei den maßgeblichen Planungsänderungen 
an der Mülheimer Brücke ging dies einher mit umfassenden Bestandsbeprobungen der Bauwerks-
substanz und dem Austausch zwischen Planern, Prüfingenieuren, Gutachern, Auftragnehmer und 
Auftraggeber. Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung zur Ausführung der geänderten bzw. 
zusätzlichen Leistung getroffen. 
 
Eine geänderte bzw. zusätzliche Leistung wird seitens des Auftragnehmers mittels einer Mehrkosten-
anzeige angezeigt, Inhalt ist der Sachverhalt aber noch keine Kostenangabe. Aus dieser Mehrkos-
tenanzeige resultiert ein Nachtragsangebot mit Kostenangabe. Die einzelnen Positionen des einge-
reichten Nachtragsangebotes werden durch den Auftraggeber auf Wirtschaftlichkeit geprüft und mit 
dem Auftragnehmer verhandelt. Abschließend erfolgt die Beauftragung. Alle diese Schritte werden 
dokumentiert und sind in den Rechnungsunterlagen hinterlegt und können eingesehen werden. Da 
diese Aufstellung aktuell im Zuge der laufenden Baumaßnahme nicht abschließend ist, wurde davon 
abgesehen, sie beizufügen. 
 
Der Zeitpunkt der Einreichung der Nachträge sowie die anschließende Prüfungs- und Verhandlungs-
dauer sind sehr unterschiedlich und hängen sowohl von der Komplexität des Sachverhaltes sowie der 
Personalkapazitäten auf beiden Seiten (AN und AG) ab. Der Zeitpunkt der Kostensteigerungen ist 
aus diesem Grund nicht geeignet, um daraus Rückschlüsse bezüglich des Controllings zu ziehen.  
 
 
Darauf zielte aber die Frage von Herrn Fuchs: Wie kann die Verwaltung bei zukünftigen Maßnahmen 
solche Kostensteigerungen vermeiden?

2 
 
 
Bei der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke handelt es sich um die erste Generalsanierung 
einer städtischen Rheinbrücke durch die Verwaltung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei den 
zukünftigen Rheinbrückensanierungen berücksichtigt. Insbesondere sind umfassendere Bestandser-
kundungen zur Abschätzung realistischerer Bauzeiten und Baukosten erforderlich. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
1841/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.08.2022
Erstellt
31.05.2022 12:17