1841/2022
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 0588/2022)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3422 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/691/10 Vorlagen-Nummer 05.08.2022 1841/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.09.2022 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 0588/2022) hier: Zusatzfrage des SE Fuchs aus der Sitzung des Finanzsausschusses am 02.05.2022 (Punkt 6.2.1) SE Fuchs bittet darum, detailliert aufzuschlüsseln, wann die Informationen über einzelne Kostenstei- gerungen im Verlauf der Sanierung vorgelegen haben. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Über Veränderungen im Projekt, die zu Mehrkosten führen werden, wurde den politischen Gremien zeitnah mit den Mitteilungen 4124/2021, 0763/2021, 0971/2021, 1406/2020 und 0805/2019 berichtet. Die Höhe der zu erwartenden Kosten konnte in den Mitteilungen noch nicht zusammengefasst wer- den, da sich diese erst im Zuge des weiteren Projektfortschritts im Zusammenhang mit der Fortfüh- rung von Bestandserkundungen und erforderlichen Umplanungen ergeben haben. Folgenden Verlauf nimmt in der Regel ein Thema, welches zur Kostensteigerung führt: Zunächst besteht auf Seiten des Auftragnehmers Unklarheit bezüglich der Ausführung der Leistung. Dies äußert er über eine Bedenkenanzeige oder eine Behinderungsanzeige. Der Auftraggeber räumt im Folgenden die Bedenken bzw. die Behinderung aus. Bei den maßgeblichen Planungsänderungen an der Mülheimer Brücke ging dies einher mit umfassenden Bestandsbeprobungen der Bauwerks- substanz und dem Austausch zwischen Planern, Prüfingenieuren, Gutachern, Auftragnehmer und Auftraggeber. Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung zur Ausführung der geänderten bzw. zusätzlichen Leistung getroffen. Eine geänderte bzw. zusätzliche Leistung wird seitens des Auftragnehmers mittels einer Mehrkosten- anzeige angezeigt, Inhalt ist der Sachverhalt aber noch keine Kostenangabe. Aus dieser Mehrkos- tenanzeige resultiert ein Nachtragsangebot mit Kostenangabe. Die einzelnen Positionen des einge- reichten Nachtragsangebotes werden durch den Auftraggeber auf Wirtschaftlichkeit geprüft und mit dem Auftragnehmer verhandelt. Abschließend erfolgt die Beauftragung. Alle diese Schritte werden dokumentiert und sind in den Rechnungsunterlagen hinterlegt und können eingesehen werden. Da diese Aufstellung aktuell im Zuge der laufenden Baumaßnahme nicht abschließend ist, wurde davon abgesehen, sie beizufügen. Der Zeitpunkt der Einreichung der Nachträge sowie die anschließende Prüfungs- und Verhandlungs- dauer sind sehr unterschiedlich und hängen sowohl von der Komplexität des Sachverhaltes sowie der Personalkapazitäten auf beiden Seiten (AN und AG) ab. Der Zeitpunkt der Kostensteigerungen ist aus diesem Grund nicht geeignet, um daraus Rückschlüsse bezüglich des Controllings zu ziehen. Darauf zielte aber die Frage von Herrn Fuchs: Wie kann die Verwaltung bei zukünftigen Maßnahmen solche Kostensteigerungen vermeiden? 2 Bei der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke handelt es sich um die erste Generalsanierung einer städtischen Rheinbrücke durch die Verwaltung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei den zukünftigen Rheinbrückensanierungen berücksichtigt. Insbesondere sind umfassendere Bestandser- kundungen zur Abschätzung realistischerer Bauzeiten und Baukosten erforderlich. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mülheimer Brücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1841/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 05.08.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 12:17