AN/0314/2026
Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler
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Sachstandsbericht BV
3344 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/0314/2026
Stand: 24.04.2026
Sachstandsbericht
Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Einrichtung einer Jugendvertretung als bera-
tendes Mitglied der Bezirksvertretung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zur Einrich-
tung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler zu prüfen und umzu-
setzen,
2. sich bei der Ausgestaltung insbesondere an dem erfolgreichen Pilotmodell der Bezirks-
vertretung Innenstadt zu orientieren,
3. die Jugendvertretung als beratendes Mitglied mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht,
auszugestalten,
4. eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für die Seniorenvertretung vorzu-
sehen,
5. der Jugendvertretung die Möglichkeit zur Einbringung von Anfragen einzuräumen,
6. ein jährliches Entsendungsverfahren vorzusehen, bei dem der Vorstand der BSV Köln
eine geeignete Person benennt,
7. sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen gelten:
o Wohnsitz im Stadtbezirk Chorweiler oder Besuch einer Schule im Stadtbezirk,
o Mindestalter 16 Jahre,
o Höchstalter 27 Jahre,
8. eine jährliche Neuentsendung vorzusehen, wobei eine Wiederentsendung möglich ist,
solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen konkreten Umsetzungsvorschlag
einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Jugendverwaltung verweist auf die Vorlage 0577/2026 zur Beantwortung der Anfrage
AN/0149/2026 „Jugendbeteiligung in der Bezirksvertretung Chorweiler“ in der Sitzung der Be-
zirksvertretung Chorweiler am 12.03.2026.
In dieser Vorlage stellt die Verwaltung dar, dass wie schon in den beiden Sachstandsberich-
ten (Vorlagen-Nr. AN/1131/2025 und AN/0097/2026) zu den entsprechenden Beschlüssen der
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Bezirksvertretung Innenstadt zur Übernahme der Kosten für das Sitzungsgeld und die päda-
gogische Begleitung der Jugendvertretung mitgeteilt, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
grundsätzlich kein Budget für die Übernahme der Kosten für die Umsetzung einer Jugendver-
tretung zur Verfügung stehen. Ebenso bestehen keine entsprechenden Personalressourcen.
Die Jugendverwaltung hat mit der Entwicklung des Misch MIT!“-Konzepts (Vorlagen-Nr.
0123/2025), sowie mit dem Info-Heft „Misch MIT! in deinem Veedel!“ (Vorlagen-Nr.
0180/2026) und der Organisation und Auswertung des Pilotprojekts „Beteiligung junger Men-
schen in der Bezirksvertretung Innenstadt" (Vorlagen-Nr. 0189/2026) alle Grundlagen für die
Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Kinder- und Jugendbeteiligung unter dem Dach von
„Misch MIT!“, umgesetzt in unterschiedlichen und diversen Formaten, sowie einer bedarfs-
und ressourcengerechten Beteiligung junger Menschen auf bezirkspolitischer Ebene geschaf-
fen.
Gerne stehen die Projektleitungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie weiterhin als
Austauschpartner*innen zur Verfügung.
Die weitere Planung und Umsetzung einer Jugendvertretung liegt nunmehr aber in der Verant-
wortung der jeweiligen Bezirksvertretung.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Gem. Antrag nach § 3 (BV6)
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CDU-Fraktion, Lucas Hahn FDP Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0314/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Einrichtung einer Jugendvertretung als beratendes Mitglied der Bezirksvertretung. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler zu prüfen und umzusetzen, 2. sich bei der Ausgestaltung insbesondere an dem erfolgreichen Pilotmodell der Bezirksvertretung Innenstadt zu orientieren, 3. die Jugendvertretung als beratendes Mitglied mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht, auszugestalten, 4. eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für die Seniorenvertretung vorzusehen, 5. der Jugendvertretung die Möglichkeit zur Einbringung von Anfragen einzuräumen, 6. ein jährliches Entsendungsverfahren vorzusehen, bei dem der Vorstand der BSV Köln eine geeignete Person benennt, 7. sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen gelten: o Wohnsitz im Stadtbezirk Chorweiler oder Besuch einer Schule im Stadtbezirk, o Mindestalter 16 Jahre, o Höchstalter 27 Jahre, 8. eine jährliche Neuentsendung vorzusehen, wobei eine Wiederentsendung möglich ist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. 9. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen. Begründung: Eine institutionalisierte Jugendbeteiligung stärkt die demokratische Kultur im Stadtbezirk Chorweiler und gibt jungen Menschen eine direkte Stimme in bezirklichen Angelegenheiten. Durch die Einbindung der BSV wird auf bestehende und etablierte Beteiligungsstrukturen - 2 - zurückgegriffen. Die Entsendung durch den Vorstand ermöglicht eine zügige und verlässliche Besetzung der Funktion. Die Orientierung am Modell der Bezirksvertretung Innenstadt gewährleistet eine rechtssichere und praxiserprobte Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Lucas Hahn FDP Norbert Schott Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0314/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 10:34