1455/2018
Versuchter Ausschluss von der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4316 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 23.05.2018 1455/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Versuchter Ausschluss von der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 28.05.2018, TOP 6.3 Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie viele Mitglieder welcher Parteien und sonstiger Organisationen wurden von Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen bzw. versucht auszuschließen und mit welcher Begründung ge- schah dies?“ Antwort der Verwaltung: Die Anfrage bezieht sich auf die Teilnahme an den Konsultationsformaten, die einer Voranmeldung bedurfte. Alle anderen Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung sind öffentlich und können von jeder Bürgerin und jedem Bürger besucht werden. In den Konsultationsrunden sollen die Anforderungen der verschiedenen Interessengruppen heraus- gearbeitet und mit den möglichen Varianten abgeglichen werden, um die verschiedenen Anforderun- gen aus unterschiedlichen Perspektiven zu verdeutlichen. Um effektive Arbeitsergebnisse erzielen zu können, wurde die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt. Ursprünglich war geplant, mit 30 Personen je Perspektive zu arbeiten. Aufgrund des großen Interesses seitens der Bürgerinnen und Bürger wurde diese Zahl auf 40 Personen erhöht. Das Interesse an der Konsultation ÖPNV war so groß, dass zwei Gruppen zu je 40 Personen gebildet und das ursprüngliche Konzept der Veranstaltung kurzfristig an- gepasst wurde, um einer möglichst großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme zu er- möglichen. Vor dem Hintergrund der Limitierung der Teilnehmerzahl wurden die im Rat vertretenen Parteien und Gruppen um Zurückhaltung bei der Teilnahme an der Bürgeranhörung gebeten, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen können. Konkret wurde die Bitte formuliert. „..Gerne kön- nen Sie bei Interesse zu den Konsultationen hinzustoßen und diese teilweise begleiten…Es wäre hilfreich, wenn jede Fraktion bzw. Gruppe sich auf einen Teilnehmer verständigen würde, vielen Dank.“ Die Partei „DIE LINKE“ hat im Gegensatz zu anderen Parteien fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer für jedes Konsultationsformat angemeldet. Zwei Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE erhielten keine Teilnahmezusa- ge, damit ein parteipolitisches Interesse im Rahmen der Konsultationen nicht übergewichtig vertreten ist. Ausschlüsse aus den Konsultationsverfahren hat es faktisch nicht gegeben. Ähnlich gelagerte Fälle aus anderen Parteien hat es nicht gegeben, da aus keiner anderen Partei Mehrfachanmeldungen für 2 die Konsultationen vorgenommen wurden. Ebenfalls wurden die Verkehrsverbände Pro Bahn Rheinland und ADFC Köln darum gebeten, sich pro Konsultation auf einen Vertreter/eine Vertreterin zu einigen, da es auch hier Vielfachanmeldungen gab. Auch hier wurde jedoch letztendlich niemand von der Teilnahme ausgeschlossen. Frage 2: „Welche Ämter waren in welcher Funktion an Entscheidungen über einen Ausschluss von Personen von der Bürgerbeteiligung involviert?“ Antwort der Verwaltung: Die Entscheidung, die Parteien und Gruppen zu bitten, sich auf einen Teilnehmer pro Konsultation zu verständigen, traf das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Frage 3: „Welche Rechtsgrundlage sah die Verwaltung ursprünglich für den Ausschluss von Personen von der Bürgerbeteiligung?“ Antwort der Verwaltung: Einen Ausschluss von Personen hat es – wie bereits zur Frage 1 beantwortet – nicht gegeben. Fragen 4 und 5: „Wie hat sich inzwischen die Position der Verwaltung geändert und welche Überlegungen haben zur neuen Position geführt?“ „Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung für zukünftige Bürgerbeteiligungen, auch in Hinsicht auf den Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wird zukünftig, bei anmeldepflichtigen und teilnahmebegrenzten Formaten die Teil- nahmebedingungen vorab klarer und transparenter kommunizieren. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1455/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.05.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 15:44