Mandari Insight

1242/2022

Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.04.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.05.2022, TOP 5.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Positionspapier Fachkräftemangel_

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

14017 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 25.04.2022 
 1242/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 
 
Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.04.2022 wurde im Rahmen einer Aktuellen Stun-
de der Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen diskutiert. Hierzu wurden von der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mündliche Nachfragen gestellt, zu 
denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: 
 
Der bundesweite Mangel an Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen ist inzwischen auch in den 
Kölner Kitas zu spüren.  
Unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen zur Folge ist mit einem bundesweiten Mangel von min-
destens 300.000 Kräfte zu rechnen. Laut Fachkräftebarometer werden bis 2030 „in den westdeut-
schen Kindertageseinrichtungen bis zu 252.000 Personen benötigt, um zum einen ein bedarfsde-
ckendes Angebot zu sichern und zum anderen personelle Ausstiege zu kompensieren (Deutsches 
Jugendinstitut 2021). 
 
Wesentliche Gründe für diese Entwicklung speziell in Köln sind: 
 
 das nach wie vor bestehende Ausbauprogramm, in dessen Folge jährlich rd. 200 zusätzliche 
Kräfte benötigt werden, 
 die inzwischen hohe Teilzeitquote, wodurch der Bedarf an mehr qualifizierte Kräften zur De-
ckung der vorhandenen Stellenkontingente steigt, 
 die dem Bedarf nicht ausreichend mitgewachsenen Ausbildungskapazitäten an den bestehen-
den Ausbildungsstätten. 
 
Die vielfältigen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren in Köln umgesetzt wurden, wie z.B. 
Ausweitung der Ausbildungskapazitäten, berufsbegleitende Qualifikationen, sind nicht mehr ausrei-
chend, sodass weitere Maßnahmen durch Kommunen und Land dringend erforderlich sind. 
 
 
Im Einzelnen: 
 
Mündliche Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU-Fraktion zur Nie-
derschrift für den JHA am 05.04.2022 
 
Erzieher*innen werden derzeit von vielen Kitas händeringend und oftmals ohne Erfolg gesucht. Dies 
führt in vielen Kitas zu schwierigen Situationen: Durch den Personalmangel, der durch die Corona-
Pandemie weiter verstärkt wird, leidet die Betreuungsqualität und es verschlechtern sich parallel die 
Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen zusätzlich. 
Gleichzeitig benötigen wir, um den in Köln steigenden Bedarf an Kitaplätzen zu decken und die Ver-
sorgungsquote v.a. für Kinder unter 3 zu verbessern, mehr qualifizierte Erzieher* innen. Von einer 
guten Personalbesetzung profitieren dabei alle Beteiligten: die Kinder, die Eltern sowie die Erzie-
her*innen.

2 
 
 
1. Liegen der Stadt Informationen vor, wie viele Erzieher*innenstellen in städtischen und von 
freien Trägern betriebenen Kitas derzeit nicht besetzt sind? Wenn ja, wie viele sind es? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In den städtischen Kindertageseinrichtungen sind derzeit ca. 150 Stellen (rd. 6%) unbesetzt, 
eine Auswertung aus den Kitas der freien Träger liegt nicht vor, es ist jedoch bekannt, dass 
auch hier zahlreiche Stellen unbesetzt sind. 
 
2. Gibt es eine Prognose, wie sich der Bedarf weiter entwickeln wird, und wie sieht der Bedarf 
vor allem in den nächsten 3 Jahren konkret aus, wenn für 60 Prozent der Kinder unter drei 
Jahren und für alle Kinder über 3 ein Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden soll? 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund der von der Verwaltung entwickelten Prognose ist davon auszugehen, dass bis 2025 
in Köln je nach Ausbau des Platzangebotes zwischen 1200 und 1800 Kräfte fehlen werden. 
 
3. Welche Faktoren spielen für eine erfolgreiche Personalgewinnung eine wichtige Rolle? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat in den vergangen Jahren bereits diverse Maßnahmen umgesetzt, die als 
wesentliche Faktoren für die Personalgewinnung anzusehen sind. Vorrangig zu nennen sind 
hier: 
 
Übernahmegarantie für Ausbildungskräfte, 
Unbefristete Arbeitsverträge, 
Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, 
Arbeitsschutzmaßnahmen, 
Angebot an Teilzeitkräfte Stundenanteile (auch temporär) zu erhöhen. 
 
Darüber hinaus können aber weitere Maßnahmen geprüft werden, wie z.B.: 
 
Stufenzugehörigkeit bei Einstellung bzw. nach Abschluss von Qualifizierungs-maßnahmen, 
Bereitstellung von Wohnraum für Ausbildungskräfte, 
beschleunigtes Einstellungsverfahren, 
kostenfreies Job-Ticket, 
Großstadtzulage, wie beispielsweise in München. 
 
Festzuhalten ist jedoch, dass Personalgewinnungsmaßnahmen gerade in Bezug auf Fachkräf-
te, die aus dem Umland kommen, immer schwieriger werden, da das Umland inzwischen auch 
einen sehr hohen Personalbedarf hat. Beschäftigte aus dem Umland können ggfls. dort ihre 
Wegezeiten reduzieren oder finden Wohnungen mit günstigeren Mieten. 
 
Neben der Personalgewinnung ist für die Verwaltung die Personalbindung von besonderer 
Bedeutung. Die beschriebenen Maßnahmen, gerade in Bezug auf Qualifikationsmöglichkeiten, 
Aufstiegschancen und Arbeitsplatzgestaltung (Stichwort Arbeitsschutz) sind hier hervorzuhe-
ben. 
 
4. Wie entwickeln sich die Ausbildungskapazitäten in Köln und welche Einflussmöglichkeiten hat 
die Stadt auf die Ausbildungskapazitäten? Wie hat sie diese konkret genutzt, um die Ausbil-
dungskapazitäten zu erweitern und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, die bisher nicht 
genutzt wurden?

3 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Ausbildungskapazitäten wurden in Köln in den vergangenen Jahren bereits erheblich aus-
geweitet. Hier hat sich die gute Zusammenarbeit mit den klassischen Ausbildungsstätten, aber 
auch mit anderen Anbietern, die auf eine Prüfung vorbereiten, bewährt. Bereits 2010 wurden 
60 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen, durch die die Einführung der praxisintegrierten 
Ausbildung weitere 90. Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurde eine Klasse in Zusammen-
arbeit mit der städt. Fachschule Weinsbergstr. eine zusätzliche Klasse „Praxisintegrierte Aus-
bildung zu Kinderpfleger*in“ (PIA-K) geschaffen. Mit dieser Schule und ergänzend mit der der 
Schule Michaelshoven wurde vereinbart, dass ab 2022/23 dieses Angebot jährlich erfolgt.  
Zusammen mit den berufsbegleitenden Maßnahmen und den externen Prüfungsvorbereitun-
gen wurden somit in Köln in den letzten Jahren rd. 300 zusätzliche Ausbildungsplätze für den 
Kita-Bereich geschaffen. 
Eine weitere nennenswerte Ausweitung im Rahmen der bestehenden Raum- und Lehrerkapa-
zitäten erscheint nicht als realistisch. 
 
Deshalb gibt es derzeit Bestrebungen, eine Fachschule räumlich erheblich zu erweitern. Es 
laufen hierzu Gespräche zur Anmietung eines Gebäudes. Sollte der Abschluss zustande 
kommen, wären räumliche Kapazitäten für bis zu weiteren 250 schulischen Ausbildungsplätze 
vorhanden. Selbstverständlich müssten dann hierfür durch das Land bzw. die Bezirksregie-
rung die entsprechenden Lehrerkontingente zur Verfügung gestellt werden. 
Die Ausweitung der schulischen Ausbildungsplätze bedeutet aber auch, dass in der gleichen 
Größenordnung Praktikumsplätze incl. Anleitungskapazitäten in der Praxis zur Verfügung ge-
stellt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte hier das Land entsprechende Anreizsysteme für 
die Träger schaffen. Ausbildung und Anleitung in der Praxis bedeutet auch eine Zusatzaufga-
be für die vorhandenen Kräfte. Hier muss für die ausbildenden Kitas eine Entlastung geschaf-
fen werden. 
 
5. Wie ist das Verhältnis von klassischer Ausbildung zur PIA-Ausbildung? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Köln hat als einer der ersten Kommunen die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen 
mit Beginn des Schuljahres 2013/14 eingeführt. (vgl. Mitteilung für den JHA am 12.11.2013, 
Nr.: 3512/2013). Gestartet wurde im Rahmen eines Modellprojektes mit 52 Ausbildungsplät-
zen. Zwischen den beteiligten Trägern wurde sich auf eine Ausbildungsvergütung im ersten 
Jahr auf 750,00 Euro geeignet. 
Inzwischen ist die Vergütung tariflich geregelt und liegt im ersten Ausbildungsjahr bei rd. 
1190,00 Euro und ist damit für die Auszubildenden bzw. Studierenden sehr attraktiv, die Nach-
frage ist massiv gestiegen. Der Anteil liegt inzwischen bei ca. 70%. 
 
Gleichzeitig wurde, wie oben bereits erwähnt, inzwischen auch der Einstieg in die Praxisinte-
grierte Ausbildung für Kinderpflegerinnen (PIA-K) geschafft. Die Erfahrungen der Praxisinte-
grierten Ausbildungen zeigen, dass diese Form der Ausbildung, also der ständige Wechsel 
zwischen Schule und Praxis, für die Auszubildenden sehr anspruchsvoll und herausfordernd 
ist. Da in die Ausbildung zur Kinderpfleger*in oftmals sehr junge Menschen gehen, besteht 
zwischen den Fachschulen und der Verwaltung Einigkeit, dass hier beide Ausbildungsformen 
erhalten bleiben sollen. 
Für die PIA-K sind somit vorrangig Beschäftigte aus dem Alltagshelfer*innen-Programm Ziel-
gruppe. Das Programm stellt einerseits eine sehr kurzfristige Entlastung der Fachkräfte in den 
Kitas und andererseits ein Potential zur Gewinnung von Ausbildungskräften dar.

4 
 
Mündliche Nachfragen der FDP-Fraktion zur aktuellen Stunde am 05.04.2022 
 
1. Ist es möglich, eine zeitlich begrenzte Regelung durch Tarifvertrag vorzunehmen, die in städti-
schen Kitas eine Überstundenregelung (mehr als 12 Stunden pro Monat) zu ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Verwaltung hat bereits im Jahr 2005 mit der Personalvertretung Kita eine Betriebsverein-
barung getroffen, die einerseits eine gewisse Flexibilität zur kurzfristigen Sicherung des Be-
triebes ermöglicht, andererseits aber auch den Gesundheitsschutz sowie die Planbarkeit der 
Vereinbarung von Familie und Beruf der Kita-Beschäftigten berücksichtigt.  
Die Betriebsvereinbarung beinhaltet max. 12 Überstunden je Vollzeitkraft und kann nur durch 
die Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens außer Kraft gesetzt werden.  
Grundsätzlich besteht hier jedoch Einigkeit, dass die Ansammlung von Überstunden nicht die 
Lösung des Problems darstellt. Möglicherweise wird die damit verbundene Erhöhung der Be-
lastung eher noch zu höheren Personalausfällen führen. 
Die Beschäftigten beschreiben in den letzten Jahren eine enorme Zunahme an psychischen 
Belastungen. Diese Entwicklung wurde durch die Auswirkungen der Pandemie weiter ver-
schärft. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Situation der Beschäftigten in ihrem Han-
deln auch mit dem Ziel einer bestmöglichen Betriebssicherung in den Blick genommen, Eine 
Erhöhung der Überstundenkontingente würde dies aus Sicht Verwaltung und Personalvertre-
tung konterkarieren. 
 
 
2. Oder zeitweise eine Auszahlung der Überstunden zu ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der Freizeitausgleich hat nach Tarifvertrag grundsätzlich Vorrang. Eine Auszahlung wäre frü-
hestens 3 Monate nach Entstehung möglich. Nach Kenntnis der Verwaltung liegt allerdings ei-
ne Auszahlung nicht unbedingt im Interesse der Beschäftigten, die den Freizeitausgleich be-
vorzugen. 
 
 
3. Findet in städtischen Kitas auch in akuten Mangelsituationen ein Austausch von Personal  
statt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Ein derartiger Austausch findet in aller Regel nicht statt. Dagegen spricht: 
 
a. Eine Ausdünnung der Personalressourcen in anderen Kitas, dies kann dort auch zu 
Unmut bei Eltern und Beschäftigten führen, ist wenig motivierend und fördert eher zu-
sätzlich das Belastungsgefühl, 
 
b. Vertretungspersonal kennt die Kinder und Abläufe in der Kita nicht, die kurzfristige Un-
terstützungswirkung wäre sehr gering, 
 
c. Den Kindern der abgebenden Kita werden die Bezugspersonen entzogen 
 
 
4. Müssen auch in Kitas in freier Trägerschaft die Öffnungszeiten reduziert werden? Haben freie 
Träger vielleicht alternative Lösungen zu Schließungen gefunden?

5 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Verwaltung verfügt über keine exakte Auswertung in Bezug auf die Träger der freien Ju-
gendhilfe. Es ist aber bekannt, dass auch die Träger Öffnungszeiten reduzieren bzw. Betreu-
ungsangebote temporär komplett einstellen müssen. Entsprechende Schreiben aus der Trä-
gerschaft bzw. als Beschwerden von Eltern gehen regelmäßig ein. Ebenso bekannt ist aber 
auch, dass einzelne Kitas vorhandene Kapazitäten nicht vollumfänglich nutzen können, Bei-
spielsweise werden in einer dreigruppigen Kita nur 2 Gruppen angeboten. 
Zudem haben einige Träger bereits angekündigt, aufgrund des Personalmangels keine zu-
sätzlichen neuen Häuser in die Trägerschaft übernehmen zu können. 
 
Grundsätzlich gilt, dass freie und kommunale Träger die gleichen Rahmenbedingungen ha-
ben. Die Möglichkeiten, die sich aus der Personalverordnung (regelt das in Kitas einzusetzen-
de Personal) ergeben, wenden alle Träger an. 
 
 
Der zuständige Minister für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration NRW äußert sich in seinem 
Schreiben vom 08.04.22 zum Thema Fachkräftemangel wie folgt: 
 
„Eine große Belastung für die Kindertagesbetreuung ist der massive Fachkräftemangel, der bun-
desweit viele Branchen vor kaum lösbare Aufgaben stellt. Wir setzen einerseits unser Programm 
zur Fachkräftegewinnung fort und haben zu dem als einziges Bundesland mit dem Kita -Helfer-
Programm eine gezielte Unterstützung ermöglichen können. Wir werden zukünftig noch mehr 
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für unsere Kitas gewinnen müssen.“  
 
Die Verwaltung unterstützt die Möglichkeit ei nes erweiterten Quereinstiegs. Voraussetzung hier 
ist aber auch, dass dies mit einer Qualitätssicherung, also hinreichenden Qualifizierungsmaß-
nahmen, verbunden ist. Qualitätseinbußen in der frühkindlichen Bildung sind aus Sicht der Ver-
waltung nicht akzeptabel. Insofern muss es Kernaufgabe sein, die „unmittelbare Erhöhung der 
Ausbildungskapazitäten auf Fachschul - als auch Hochschulniveau“ sowie die „Ausbildung des 
erforderlichen Lehrpersonals…“ (vgl. Positionspapier des LVR, Seite 4)  
 
 
Als Anlage wird das Positionspapier zum Fachkräftemangel in der Kinder - und Jugendhilfe des Landschaftsverbandes 
Rheinland von April 2022, das im Kern von der Verwaltung unterstützt wird, zur Verfügung gestellt.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Positionspapier Fachkräftemangel_

15983 Zeichen

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
LVR-Landesjugendamt Rheinland    
   
   
     
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Positionspapier zum Fachkräftemangel  
 
Die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wachsen seit Jahrzehnten 
und werden weiterwachsen, damit junge Menschen in ihrer individuellen und sozia-
len Entwicklung gefördert, Benachteiligungen abgebaut und Familien unterstützt 
werden. Dieser Prozess wird nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie beschleunigt, 
die wie ein Brennglas bestehende Bedarfe offenlegt, so dass ganz aktuell zusätzlich 
pädagogisch reagiert werden muss. Dafür werden gut ausgebildete Fachkräfte, mul-
tiprofessionell und in ausreichender Anzahl benötigt. 
 
Die Kinder- und Jugendhilfe konkurriert um viele dieser Fachkräfte mit anderen Ar-
beitsfeldern wie der Eingliederungshilfe, der schulischen Bildung, der Pflege und Re-
habilitation. Auch mit Blick auf die Gesamtsituation des Arbeitsmarktes in Deutsch-
land lässt sich konstatieren, dass die Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls mit dem ge-
stiegenen Fachkräftebedarf in anderen Branchen konkurriert, auch wenn die Bezah-
lung von pädagogischen Fachkräften (ausgenommen sind hier die akademisch aus-
gebildeten Fachkräfte) mittlerweile ein gutes Niveau erreicht hat. Junge Menschen 
haben hier häufig die Qual der Wahl. Notwendig erscheinen in diesem Zusammen-
hang eine offensive Bewerbung des sozialen Arbeitsfeldes und die Hervorhebung der 
besonderen Bedeutung der sozialen Arbeit.  
 
Hinzu kommt, dass der Fachkräftebedarf seit Jahren schneller ansteigt, als die Aus-
bildungskapazitäten wachsen und aktuelle Gesetzesänderungen und Förderpro-
gramme sowie die Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge den Fachkräftebedarf 
verstärken. 
 
Der Fachkräftemangel ist in vielen Arbeitsfeldern inzwischen so weit angewachsen, 
dass unmittelbar Maßnahmen ergriffen werden müssen, um alleine die bestehenden 
Leistungen aufrecht erhalten zu können, aber auch den zukünftigen Herausforderun-
gen einigermaßen gewachsen zu sein. Diese Herausforderung wird nur durch das 
Zusammenwirken aller im Handlungsfeld befindlichen Akteure gelingen. 
 
 
Der Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe in Zahlen 
 
Hinweise zum wachsenden Fachkräftebedarf, in den Arbeitsfeldern der Kinder- und 
Jugendhilfe, lieferte die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) in einem 
sehr differenzierten Positionspapier schon 2018.1  
 
                                           
1 www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2018/Dem_wachsenden_Fachkräftebedarf_richtig_begegnen.pdf

Seite 2 
 
Bis Mitte der 2020er Jahre prognostiziert die AGJ für das Arbeitsfeld der Kinder- und 
Jugendarbeit einen zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 21.500 Fachkräften.  
 
Auch im Arbeitsfeld der Hilfen zu Erziehung muss eine Fachkraftlücke geschlossen 
werden: „Für die Mitte der 2020er Jahre kann man davon ausgehen, dass der Be-
darf an Fachkräften in den Hilfen zur Erziehung bei den heute vorhandenen rund 
102.500 Beschäftigten liegt. Allerdings ist noch zu berücksichtigen, dass von heute 
bis Mitte der 2020er Jahre rund 16.000 Fachkräfte altersbedingt ausscheiden.“ (AGJ 
2018, 3f.)  
 
Eine Prognose für den zukünftigen Personalbedarf in den Allgemeinen sozialen 
Diensten ist laut Positionspapier der AGJ schwierig. Feststellen lässt sich jedoch ein 
zu erwartendes altersbedingtes Ausscheiden von etwa 2.800 Fachkräften bis Mitte 
der 2020er Jahre. 
 
Allein für die Kindertagesbetreuung ist bereits vor vier Jahren ein Personalmehrbe-
darf von 330.000 Fachkräften „bei Umsetzung von bislang nicht erfüllten Elternwün-
schen nach einem Betreuungsplatz und bei Beachtung demografischer Veränderun-
gen bis 2025 vorhergesagt. Dieser Wert steigt auf bis zu 600.000 pädagogische 
Fachkräfte an, wenn zusätzlich über eine verbesserte Personalausstattung die Quali-
tät der Angebote gesteigert werden soll“ (AGJ 2018, 2).  
 
Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 20212 des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) 
belegt die benannten Entwicklungen zum Fachkräftemangel (vgl. DJI 2021, 20ff). 
Hier wird in der Vorausberechnung bis 2030 zum künftigen Personalbedarf in der 
Kindertagesbetreuung deutlich, dass 
 
 unter demografischen Gesichtspunkten in Westdeutschland „ein weiterer 
Ausbau an Plätzen für Kinder vor dem Schuleintritt notwendig sein wird“ 
(DJI 2021, 158); 
 
 bei der Altersgruppe der Dreijährigen bis zum Schuleintritt „deutschland-
weit in den nächsten Jahren bis zu 280.000 zusätzliche Plätze geschaffen 
werden, bevor sich der Bedarf demografisch bedingt abschwächt“ (DJI 
2021, 161); 
 
 bereits ohne Personalersatzbedarfe „bis 2030 in Westdeutschland für die 
Betreuung der unter Dreijährigen bis zu 100.000 zusätzliche Personen 
benötigt werden. In Ostdeutschland wären es höchstens 1.500“ (DJI 
2021, 162); 
 
 
                                           
2 https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2017/Publikation_FKB2021/WiFF_FKB_2021_web.pdf

Seite 3 
 
 sich für die Dreijährigen bis zum Schuleintritt „allein aufgrund der benö-
tigten Plätze bis 2030 in Westdeutschland ein Mehrbedarf von bis zu 
34.000 Personen ergibt, während sich in Ostdeutschland ein Minderbedarf 
von bis zu 5.200 Personen abzeichnet“ (DJI 2021, 163). 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass laut des Fachkräftebarometers bis 
2030 „in der westdeutschen Kindertagesbetreuung bis zu 252.000 Personen benö-
tigt [werden], um zum einen ein bedarfsdeckendes Angebot zu sichern und zum an-
deren personelle Ausstiege zu kompensieren.“ (DJI 2021, 166) 
 
Die AGJ stellt in ihrem Positionspapier fest, dass für das Arbeitsfeld der ganztägigen 
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter vor dem Hinter-
grund unterschiedlicher Angebotsformen in den Ländern und der geplanten Umset-
zung eines Rechtsanspruches keine abschließende Prognose erstellt werden kann 
(AGJ 2018, 4). 
 
Bei der Betrachtung des Ausbaubedarfs in NRW für die kommenden Jahre wird deut-
lich, dass auch hier ein großer Fachkräftebedarf für das Arbeitsfeld der OGS zu er-
warten ist. 
 
Ca. 620.000 Schüler*innen besuchen in NRW Grundschulen. In ca. 95% der Grund-
schulen werden für ca. 50% der Schüler*innen 354.670 Plätze in der OGS vorgehal-
ten. Mindestens 25% der dort Beschäftigten sind Hilfskräfte, nur die Leitungskräfte 
sollten Fachkräfte sein, sind es aber oft nicht. 
 
Wie viele Mitarbeitende wie in einer OGS momentan beschäftigt werden, ist nic ht er-
fasst. Weder das MBS, noch das MKFFI, die KSV oder die FW können Zahlen nen-
nen, auch eine wissenschaftliche Untersuchung zu dieser Fragestellung liegt nicht 
vor.  
 
Es ist davon auszugehen, dass ca. 200.000 Plätze in der OGS in NRW zusätzlich neu 
geschaffen werden müssen. Das würde umgerechnet ungefähr einen Fachkräftebe-
darf von zusätzlichen 22.000 (Teilzeit-) Stellen auslösen.  
 
 
Dem Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe begegnen 
 
Da Fachschulausbildungen und Studiengänge in der Regel generalistisch angelegt 
sind, muss eine Berechnung des Personalbedarfs für die gesamte Kinder- und Ju-
gendhilfe sowie angrenzende Handlungsfelder wie die Eingliederungshilfe und das 
schulische Bildungswesen, die ebenfalls Personal aus diesen Berufsgruppen benöti-
gen, erfolgen.

Seite 4 
 
Neben einer langfristigen Sicherstellung des Fachkräftebedarfs durch Erhöhung der 
Ausbildungs- und Weiterqualifizierungskapazitäten sind verantwortbare Übergangs-
maßnahmen kurzfristig erforderlich. Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kin-
der wurden durch Veränderungen der Personalverordnung NRW seit Mitte 2020 ver-
schiedene Maßnahmen umgesetzt, um Personen mit unterschiedlichen Qualifikatio-
nen, befristet bis 2025, auf Fachkraftstunden einsetzen zu können. 3 
 
Übergangsmaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass eine dauerhafte Absen-
kung der Fachkompetenz verhindert wird. Solange die Diskussion aber nur über den 
Fachkräftebedarf aus der eingeschränkten Innenperspektive der Kinder- und Ju-
gendhilfe geführt wird, führt sie sehr schnell zu einer Infragestellung des gesetzlich 
verankerten Fachkräftegebotes (§ 72 SGB VIII). An dem Fachkräftegebot ist aber 
unbedingt festzuhalten.  
 
Es ist jedoch unumgänglich, neu zu definieren, wer mit Fachkraft genau gemeint ist. 
Berufsfachschüler*innen im zweiten Berufsschuljahr sind jedenfalls (noch) keine 
Fachkräfte.  
 
Da, wo z.B. die Landesjugendämter bereits die Qualifikationen von Fachkräften prü-
fen, prüfen sie nach dem SGB VIII schon heute, ob die (potentiellen) Beschäftigten 
„aufgabenspezifische Ausbildungsnachweise“ vorlegen können. Eine Formulierung, 
die als Kriterium zur Unterscheidung zwischen professionellen Kräften und Hilfskräf-
ten herangezogen werden kann, auch dort, wo mit Hilfe einer Nach- oder Weiter-
qualifizierung ein Quereinstieg verstärkt angeboten werden soll.  
 
Insofern hat die Kinder- und Jugendhilfe einen hohen, vorwiegend sozialpädagogi-
schen Fachkräftebedarf unterschiedlicher Qualifikationsniveaus. Eine inklusive Ju-
gendhilfe öffnet sich jedoch konsequent für multiprofessionelle Teams. Multiprofessi-
onelle Teams müssen Kompetenzen erweitern und dürfen nicht zu einer versteckten 
Absenkung von Standards führen.  
 
 
Folgende Maßnahmen sind kurzfristig umzusetzen, um die Leistungen und Aufgaben 
der Kinder- und Jugendhilfe bei freien und öffentlichen Trägern sicherzustellen: 
 
1. Unmittelbare Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auf Fachschul- als auch 
auf Hochschulniveau. 
 
2. Ausbildung des erforderlichen Lehrpersonals für die Fachschulen und die 
Hochschulen sowie kurzfristige Sicherstellung des Lehrpersonals durch flexi-
bel gestaltete Quereinstiege. 
 
                                           
3 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=43064&aufgehoben=N&anw_nr=2

Seite 5 
 
3. Landesweites arbeitsfeldübergreifendes Monitoring des Fachkräftebedarfs.  
 
4. Die Kommunen als Schulträger der Berufskollegs und die Jugendämter müs-
sen die Fachkräftebedarfe vor Ort erheben und in Abstimmung mit Schulauf-
sicht und Schulleitungen die erforderlichen Bildungsgänge einrichten. 
 
5. Sowohl die Fachschul- als auch die Hochschulausbildung ist neben der Voll-
zeitform grundsätzlich als vergütete praxisintegrierte Ausbildung oder als 
vergütetes duales Studium anzubieten.  
 
6. Die vergüteten Ausbildungs- und Studienformen sind in den potentiellen Ziel-
gruppen zu bewerben.  
 
7. Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten bei allen Trägergruppen 
für die praxisintegrierte Ausbildung und das duale Studium. Dazu müssen in 
allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und bei allen Trägergruppen 
die Rahmenbedingungen für die Ausbildung geschaffen werden.  
 
8. Die Bildungs- und Studiengänge sind zusätzlich als berufsbegleitende Ausbil-
dung umzusetzen. Das nächst höhere Qualifikationsniveau sollte jeweils be-
rufsbegleitend absolviert werden können, insbesondere auch die Ausbildung 
von der Kinderpfleger*in zur Erzieher*in. 
 
9. Konsequente Verzahnung der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit den 
Fachschulen bzw. Hochschulen, insbesondere auch in der Bereitstellung der 
Praxisstellen sowie der frühzeitigen Bindung von Auszubildenden und Stu die-
renden als Beschäftigte. 
 
10. Bereitstellung von Personalressourcen für die Anleitung – auch für Prakti-
kant*innen in klassischen Vollzeitausbildungs- und Vollzeitstudiengängen. 
Die Verlagerung von Ausbildung in die Praxis erfordert eine Qualifizierung 
und finanzielle Honorierung von Praxisanleiter*innen. Dazu sind Förderpro-
gramme sowohl für die Fortbildung als auch für die Bereitstellung von Perso-
nalressourcen für die Anleitung aufzulegen. 
 
11. Gezielte Förderung der Arbeitgeberkosten (Gehälter, Sozialversicherung 
usw.) für die Beschäftigung von Auszubildenden in der praxisintegrierten 
Ausbildung zur Erzieher*in sowie dual Studierender.  
 
12. Insbesondere die fachschulische Ausbildung ist flächendeckend und mit inno-
vativen Lehrmethoden auch für Menschen im ländlichen Raum mit kurzen 
Anfahrtswegen erreichbar zu gestalten

Seite 6 
 
13. Die konsequente Nutzung von innovativen Lehrmethoden wie z.B. blended 
learning Modulen in der Fachschul- als auch in der Hochschulausbildung gibt 
insbesondere Lernenden mit Care-Verpflichtungen mehr Zeitsouveränität. 
 
14. Beratung, Unterstützung und bei Bedarf (Nach-) Qualifikation von Fachkräf-
ten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen aus einer Hand. Es braucht 
einen Lotsen, der schon in Deutschland lebende Fachkräfte mit ausländischen 
Qualifikationen durch das Anerkennungsverfahren und in der Phase des Be-
rufseinstiegs begleitet. Kulturelle Unterschiede und, hieraus resultierend, un-
terschiedliche Haltungen und Arbeitsansätze in der Kinder- und Jugendhilfe 
können hierbei aufgegriffen werden, um frühzeitige Abbrüche zu verhindern. 
Übersetzungs- und Verfahrenskosten sollten finanziert bzw. abgeschafft wer-
den.  
 
15. Übergangslösungen zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmungen mit Nicht-
Fachkräften müssen einer Risiko-Nutzen-Abwägung unterzogen, auf das je-
weilige Arbeitsfeld abgestimmt, fachlich gerahmt und zeitlich befristet wer-
den. Übergangslösungen dürfen nur angewandt werden, wenn zeitgleich ein 
deutlicher Ausbau der Fachkräfte erfolgt. 
 
16. Um neue Zielgruppen für die Ausbildung als auch für den Quereinstieg zu ge-
winnen, sind Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Kinder- 
und Jugendhilfe zielgruppenspezifisch unter lebensälteren, zugewanderten o-
der an Umschulung interessierten Personen zu bewerben. Zudem ist die Fi-
nanzierung von Umschulungsangeboten als auch die Finanzierung der Le-
benshaltungskosten dieser Auszubildenden erforderlich, z.B. durch Förderung 
des dritten Umschulungsjahrs durch die Arbeitsagenturen. 
 
17. Um Schüler*innen für sozialpädagogische Berufe zu interessieren, sind sozi-
ale Arbeitsfelder gezielt zu bewerben und Schüler*innen mit Interesse und 
entsprechendem Potential im Rahmen der Berufsfindung (KAoA) systema-
tisch in entsprechende Praktika zu vermitteln. 
 
18. Um Menschen nach Schulabschluss oder im Quereinstieg für sozialpädagogi-
sche Berufe zu interessieren, ist das Angebot an Plätzen im Freiwilligen Sozi-
alen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst auszubauen. Jugendhilfeträger, die 
Plätze schaffen, sollten finanziell besonders gefördert und unterstützt wer-
den. 
 
19. Schaffung einer Systematik, die die unterschiedlichen Qualifikationen inner-
halb multiprofessioneller Teams und in Bezug auf Aufstiegschancen monetär 
abbildet. 
 
 
Die oben dargestellten Maßnahmen werden einen erheblichen Beitrag zur Fachkräf-
tegewinnung liefern, ob er schon ausreichend ist, daran besteht Zweifel.

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Um dem Fachkräftebedarf zu begegnen, werden Maßnahmen von unterschiedlichen 
Akteur*innen und auf unterschiedlichen Ebenen von Nöten sein.  
Diese Anstrengungen sind erforderlich, damit fachliche Standards auch zukünftig 
gesichert bleiben und die bereits heute stattfindende (partielle) Reduzierung oder 
Schließung von Angeboten verhindert werden kann. 
 
Die Arbeit in den Feldern der sozialen Arbeit ist sinnstiftend und wertvoll. Menschen, 
die den Eingang ins Berufsfeld gefunden haben, sind in der Regel außerordentlich 
engagiert und zeigen auch unter schwierigen Bedingungen einen hohen Einsatz. Ge-
rade deshalb muss es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens über die Bedeutung 
und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe geben. Jeder und jede ist aufgeru-
fen, hier Verantwortung zu übernehmen, im eigenen Handlungsbereich aktiv zu wer-
den und die notwendige Vernetzung und dauerhafte Kooperation zu initiieren und 
dauerhaft fortzuführen.  
 
Insofern stehen alle beteiligten Ebenen und Träger in der Pflicht und haben ein ge-
meinsames Interesse daran, gemeinsam und in einer konzertierten Aktion für die 
Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und damit für die Ausbildung und die Be-
rufe in der Kinder- und Jugendhilfe zu werben. 
 
 
Köln, 31.03.2022

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1242/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.04.2022
Erstellt
11.04.2022 12:01