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4320/2016

Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen), Umsetzung: Instrument "Erhaltungssatzung" vermehrt nutzen

Beschlussvorlage Ausschuss 03.02.2017

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Anlage 1_Übersichtsplan mit vorläufiger Abgrenzung

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Übersichtskarte ehemaliger Sanierungsgebiete

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Anlage 3_Methodik

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Anlage 1_Übersichtsplan mit vorläufiger Abgrenzung

12641 Zeichen

Anlage 1:
Übersichtsplan mit vorläufiger Abgrenzung: Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel
Datum: 15.12.2016
´
1:5.000
0 250125 Meter
Vorläufiges Untersuchungsgebiet Severinsviertel
Stadtentwicklung
- 1 -
Betreffende Flurstücke sind in der textlichen Auflistung ab Seite 2 genannt
Übersichtsplan

- 2 - 
Vorläufige Auflistung der betreffenden Flurstücke des Untersuchungsgebietes 
Severinsviertel zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß  
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch 
 
Die betreffenden Flurstücke des im Übersichtsplan auf Seite 1 dargestellten 
Untersuchungsgebietes Severinsviertel lauten (siehe Tabelle): 
 
Hinweise zur Tabelle:  
 erste Zahl = Flur 
 zweite Zahl = Flurstück 
 Alle betreffenden Flurstücke liegen in der Gemarkung Köln. 
 Vier Flurstücke liegen nur zum Teil im Untersuchungsgebiet Severinsviertel. Betreffende 
Flurstücke sind in der Tabelle grau hinterlegt und textlich beschrieben (siehe Erläuterung 
unten). 
 
1 13 
1 17 
1 19/1 
1 19/2 
1 195/59 
1 196/59 
1 197 
1 20 
1 202 
1 202/56 
1 207/68 
1 208/68 
1 209/68 
1 211/63 
1 212/63 
1 213 
1 214 
1 216 
1 217 
1 221 
1 223 
1 223/74 
1 224 
1 234 
1 236/98 
1 237 
1 237/98 
1 238/98 
1 249 
1 250/64 
1 251/64 
1 257/132 
1 258 
1 258/132 
1 262 
1 264 
1 265 
1 266 
1 267 
1 268 
1 269/57 
1 271 
1 271/60 
1 272 
1 275 
1 276/147 
1 277/147 
1 278 
1 279 
1 280 
1 282 
1 284 
1 285 
1 286 
1 287 
1 288 
1 288/57 
1 289 
1 290 
1 291 
1 292 
1 293 
1 294 
1 295 
1 297/9 
1 298 
1 299 
1 299/54 
1 300 
1 300/54 
1 301 
1 301/60 
1 302 
1 303 
1 304 
1 306 
1 306/78 
1 307 
1 308 
1 310 
1 311 
1 312 
1 318 
1 319 
1 321 
1 322 
1 323 
1 324 
1 325 
1 326 
1 327 
1 328 
1 328/51 
1 329 
1 329/60 
1 330 
1 330/78 
1 331 
1 331/78 
1 333 
1 334 
1 336 
1 337 
1 338 
1 339 
1 341 
1 342 
1 343/68 
1 352/86 
1 353 
1 354 
1 355 
1 356 
1 357 
1 358 
1 359 
1 360 
1 361 
1 362 
1 363 
1 364 
1 365 
1 366 
1 367 
1 369 
1 370 
1 371 
1 372 
1 373 
1 374 
1 375 
1 376 
1 377 
1 378 
1 379/11 
1 380/12 
1 381 
1 385/53 
1 389/83 
1 390/83 
1 391/83 
1 392/83 
1 394 
1 395 
1 398/41 
1 399 
1 399/49 
1 400/86 
1 401 
1 401/86 
1 402 
1 402/110 
1 405 
1 406 
1 407 
1 41/1 
1 410 
1 411 
1 412 
1 413 
1 414 
1 415 
1 416 
1 417/6 
1 418/6 
1 419 
1 419/65 
1 420 
1 420/65 
1 421

- 3 - 
1 421/65 
1 422 
1 423 
1 425 
1 426 
1 426/56 
1 427/56 
1 428/86 
1 436/110 
1 437/109 
1 438/109 
1 439/62 
1 444/8 
1 445/8 
1 447/131 
1 448/8 
1 449/8 
1 450/123 
1 47 
1 48 
1 482/73 
1 486/119 
1 50 
1 502/75 
1 503/110 
1 504/110 
1 505/118 
1 508/105 
1 510/105 
1 511/105 
1 514/74 
1 515/90 
1 516/90 
1 52 
1 524/25 
1 527/61 
1 528/110 
1 529/4 
1 530/4 
1 545/131 
1 55 
1 552/105 
1 558/45 
1 56/2 
1 565/24 
1 568/124 
1 569/124 
1 573/23 
1 574/23 
1 580/112 
1 609/53 
1 611/23 
1 619/51 
1 620/51 
1 625/24 
1 626/26 
1 632/5 
1 633/26 
1 634/45 
1 635/45 
1 637/44 
1 651/26 
1 652/28 
1 662/38 
1 69 
1 7 
1 70 
1 76 
1 77 
1 84 
1 85 
1 87 
2 12 
2 167 
2 171/86 
2 173/86 
2 174 
2 174/86 
2 175 
2 175/86 
2 177 
2 177/86 
2 178 
2 185 
2 193 
2 193/86 
2 194/86 
2 201 
2 205/86 
2 208 
2 208/86 
2 211/86 
2 212 
2 212/86 
2 214/20 
2 215 
2 22 
2 220 
2 220/86 
2 221/86 
2 222/86 
2 223/86 
2 224/86 
2 225/86 
2 226/86 
2 227 
2 227/86 
2 229 
2 231 
2 232 
2 233 
2 238 
2 239 
2 244 
2 246 
2 247 
2 248 
2 251/70 
2 255/86 
2 256 
2 256/86 
2 260 
2 261 
2 261/34 
2 270/13 
2 273 
2 276 
2 277 
2 277/86 
2 278/89 
2 281 
2 283 
2 296 
2 305 
2 309 
2 313 
2 314 
2 320 
2 329/35 
2 335 
2 335/35 
2 339/86 
2 349/29 
2 350/29 
2 397/8 
2 404/26 
2 424/5 
2 426/5 
2 427/5 
2 431/2 
2 433/21 
2 435/35 
2 436/35 
2 438/35 
2 439/35 
2 440/35 
2 441/35 
2 444/64 
2 445/64 
2 454/3 
2 487/64 
2 488/64 
2 489/86 
2 491/50 
2 493/50 
2 499/50 
2 50/1 
2 540/37 
2 556/6 
2 557/19 
2 559/50 
2 562/50 
2 565/50 
2 573/52 
2 593/11 
2 594/10 
2 595/9 
2 596/9 
2 597/10 
2 626/50 
2 63/2 
2 639/50 
2 640/50 
2 641/50 
2 642/50 
2 645/64 
2 647/64 
2 653/52 
2 654/52 
2 655/50 
2 656/50 
2 657/50 
2 661/5 
2 662/50 
2 663/50 
2 664/50 
2 665/116 
2 666/28 
2 670/64 
2 675/50 
2 676/50 
2 687/24 
2 705/1 
2 712/61 
2 717/1 
2 720/1 
2 724/1 
2 725/1 
2 726/1 
2 730/29 
2 732/59 
2 733/59 
2 734/59 
2 736/59 
2 738/59 
2 739/59 
2 740/59 
2 741/59 
2 742/59 
2 746/45 
2 747/45 
2 748/45 
2 749/45 
2 755/50 
2 756/52 
2 757/52 
2 758/52 
2 759/52 
2 760/52 
2 761/52 
2 762/52 
2 764/63 
2 765/63 
2 772/86 
2 791/64 
2 795/64 
2 796/64 
2 798/63 
2 809/3 
2 814/3 
2 829/114 
2 832/50 
2 835/59 
2 88 
2 90 
2 91 
2 92 
3 1002/41 
3 1005/17 
3 16 
3 273/1 
3 273/2 
3 348 
3 350/81 
3 366/73 
3 403/62 
3 404/62 
3 409 
3 422/67 
3 428 
3 43 
3 430 
3 438 
3 446/67 
3 457

- 4 - 
3 46 
3 466 
3 467 
3 468 
3 469 
3 470 
3 471 
3 471/270 
3 472 
3 473 
3 475 
3 476 
3 477 
3 478 
3 479 
3 479/69 
3 480 
3 480/69 
3 481 
3 481/69 
3 482 
3 482/69 
3 483 
3 483/69 
3 484/69 
3 485 
3 485/69 
3 486 
3 489 
3 490 
3 491 
3 491/270 
3 492/270 
3 493/270 
3 509/73 
3 519 
3 530/79 
3 539 
3 540 
3 541 
3 542 
3 543 
3 544 
3 545 
3 546 
3 546/18 
3 547 
3 553 
3 557 
3 557/67 
3 559/71 
3 562/270 
3 569/47 
3 575/68 
3 577 
3 577/74 
3 578 
3 579 
3 579/83 
3 580 
3 581 
3 582 
3 584 
3 585 
3 586 
3 587 
3 588 
3 589 
3 590 
3 591 
3 592 
3 593 
3 607/268 
3 610 
3 617 
3 619 
3 622 
3 622/68 
3 624 
3 625/267 
3 626/267 
3 627 
3 632 
3 633 
3 637/68 
3 640/270 
3 643 
3 644 
3 645 
3 653/267 
3 656 
3 657 
3 661 
3 661/67 
3 670 
3 670/19 
3 671 
3 672 
3 673/72 
3 676 
3 677 
3 694 
3 695 
3 700 
3 702 
3 704 
3 706 
3 708 
3 708/24 
3 712 
3 714 
3 715 
3 716 
3 718 
3 719 
3 720 
3 723 
3 724 
3 725 
3 731 
3 736 
3 737 
3 738 
3 739/11 
3 740/11 
3 741 
3 743 
3 744 
3 745 
3 746 
3 75 
3 750 
3 752 
3 753 
3 754/68 
3 758 
3 759 
3 764 
3 765 
3 766 
3 767/70 
3 772/57 
3 773 
3 774 
3 786/10 
3 82/1 
3 82/2 
3 844/70 
3 897/53 
3 905/20 
3 931/23 
3 935/21 
3 945/8 
3 955/22 
3 967/281 
3 968/281 
3 969/281 
3 970/281 
3 971/281 
3 972/281 
3 982/273 
12 112/1 
12 112/4 
12 133/1 
12 139/2 
12 139/4 
12 172 
12 194 
12 204 
12 252/111 
12 253/111 
12 254/111 
12 255/111 
12 256/111 
12 263 
12 288/134 
12 292/115 
12 293/115 
12 294/115 
12 295/115 
12 297 
12 315 
12 316 
12 332 
12 340 
12 343 
12 344 
12 345 
12 346 
12 347 
12 349 
12 350 
12 351 
12 351/115 
12 352 
12 368 
12 382 
12 383 
12 384 
12 385 
12 386 
12 387 
12 388 
12 389 
12 390 
12 391 
12 391/106 
12 392 
12 397 
12 398 
12 400 
12 413/106 
12 417 
12 418 
12 427 
12 429 
12 433 
12 434 
12 436 
12 439 
12 441 
12 443 
12 444 
12 445 
12 446 
12 447 
12 448 
12 449 
12 451 
12 452 
12 454 
12 459 
12 460 
12 460/101 
12 461 
12 461/101 
12 462 
12 464 
12 465 
12 470/106 
12 472/106 
12 474 
12 484 
12 489/101 
12 534/106 
12 535/106 
12 560/136 
12 561/136 
12 562/136 
12 563/137 
12 564/135 
12 565/135 
12 571/145 
12 572/145 
12 586/101 
12 587/101 
12 591/101 
12 598/145 
12 599/145 
12 602/145 
12 604/145 
12 605/145 
12 606/145 
12 607/145 
12 626/130

- 5 - 
12 646/129 
12 653/101 
12 654/137 
12 729/30 
12 733/30 
12 734/30 
12 735/30 
12 736/30 
12 737/30 
12 738/30 
12 739/30 
12 740/30 
12 741/30 
12 747/30 
12 758/115 
12 795/135 
12 806/30 
12 808/131 
13 103 
13 104 
13 105/28 
13 106 
13 108 
13 109 
13 115 
13 121 
13 121/85 
13 122 
13 122/85 
13 126/28 
13 127/29 
13 128 
13 128/93 
13 135/36 
13 136/50 
13 140 
13 141/29 
13 142/67 
13 152 
13 153/52 
13 155/43 
13 156 
13 156/43 
13 158 
13 159 
13 160 
13 163 
13 164 
13 168 
13 169 
13 173 
13 179 
13 180 
13 181 
13 182 
13 183 
13 186 
13 187 
13 187/18 
13 188/56 
13 190 
13 190/56 
13 191 
13 192 
13 195/61 
13 197/50 
13 198 
13 198/59 
13 199 
13 199/62 
13 202/64 
13 208/20 
13 210/92 
13 217/35 
13 218/65 
13 220/69 
13 221/74 
13 222/75 
13 229/71 
13 230/72 
13 235/50 
13 236/51 
13 247/66 
13 252/14 
13 253/22 
13 26 
13 275/12 
13 277/91 
13 279/27 
13 280/27 
13 285/68 
13 286/68 
13 287/68 
13 297/56 
13 298/56 
13 31 
13 32 
13 33 
13 34 
13 37 
13 38 
13 41 
13 42 
13 45 
13 49 
13 53 
13 54 
13 86 
13 95/29 
13 97/30 
13 98/30 
32 1108/110 
32 111 
32 112 
32 113 
32 1421/110 
32 1422/110 
32 1423/110 
32 203 
32 240 
32 241 
32 242 
32 244/110 
32 252 
32 253 
32 287/110 
32 288/110 
32 358/110 
32 360/110 
32 361/110 
32 362/110 
32 375/110 
32 376/110 
32 377/110 
32 407/110 
32 408/110 
32 422/110 
32 423/110 
32 424/110 
32 425/110 
32 547/110 
32 548/110 
32 549/110 
32 550/110 
32 745/110 
32 746/110 
32 749/110 
32 750/110 
32 804/110 
32 805/110 
32 806/110 
32 810/110 
32 822/110 
32 823/110 
32 824/110 
32 825/110 
32 826/110 
32 827/110 
32 828/110 
32 838/110 
32 839/110 
32 840/110 
32 990/110 
32 991/110 
33 1001/102 
33 1002/102 
33 1003/102 
33 1004/102 
33 1011/102 
33 1012/102 
33 1029/102 
33 1030/102 
33 137/102 
33 158/102 
33 170/102 
33 318/102 
33 320/102 
33 425/102 
33 426/102 
33 427/102 
33 541/102 
33 547/102 
33 548/102 
33 549/102 
33 550/102 
33 551/102 
33 552/102 
33 553/102 
33 554/102 
33 565/102 
33 612/102 
33 613/102 
33 684/102 
33 685/102 
33 686/102 
33 687/102 
33 694/102 
33 695/102 
33 706/102 
33 707/102 
33 708/102 
33 724/102 
33 739/102 
33 740/102 
33 773/102 
33 782/102 
33 875/102 
33 903/102 
33 904/102 
33 905/102 
33 906/102 
33 911/102 
33 912/102 
33 915/102 
33 916/102 
33 954/102

- 6 - 
Erläuterung: Nachstehende Flurstücke liegen nur zum Teil im Untersuchungsgebiet  
Severinsviertel. Der Teilbereich innerhalb des Untersuchungsgebietes ist wie folgt begrenzt: 
 Flur 1, Flurstück 423  
Beginnend an der Südwestecke des Flurstückes 423, von hier aus weiter nordwestlich 
entlang dessen Flurstückgrenze bis zur südöstlichen Flurstückecke des Flurstückes 167 
(Flur 13) , weiter entlang der Flurstückgrenze des Flurstückes 423 nordöstlich bis zu 
seiner nordwestlichen Flurstückecke, weiter östlich entlang dessen Flurstückgrenze bis 
zur Südostecke des Flurstückes 287, weiter südlich entlang der Flurstückgrenze des 
Flurstückes 423 bis zur westlichen Flurstückecke des Flurstückes 294, weiter südöstlich 
bis zur südwestlichen Flurstückecke des Flurstückes 294, von hier aus weiter nordöstlich 
entlang der Flurstückgrenze des Flurstückes 423 (die Silvanst raße und die Annostraße 
querend) bis zur östlichen Flurstückecke des Flurstückes 381, von hier aus weiter in 
südöstlicher Richtung den Severinswall querend bis zur nordöstlichen Flurstückecke des 
Flurstückes 824/110 (Flur 32), weiter in südwestlicher Richtung entlang der 
Flurstückgrenze des Flurstückes 423 (die Altebu rger Straße und den Chlodwigplatz  
querend) bis zum Ausgangspunkt zurück. 
 Flur 3, Flurstück 557  
Beginnend an der Südwestecke des Flurstückes 577, von hier aus weiter östlich entlang 
dessen Flurstückgrenze bis zur nordöstlichen Flurstückecke des Flurstückes 671 , weiter 
in nördlicher Richtung bis zur nö rdlichen Grenze des Flurstückes 557, von hier weiter in 
westlicher Richtung entlang der Flurstückgrenze des Flurstückes 557 bis zu dessen 
nordwestlicher Flurstückecke und weiter in südlicher Richtung  entlang der 
Flurstückgrenze des Flurstückes 557 bis zum Ausgangspunkt zurück. 
 Flur 3, Flurstück 764  
Beginnend an der Südwestecke des  Flurstückes 764, von hier weiter nördlich entlang 
dessen Flurstückgrenze bis zu seiner nordwestlichen Flurstückecke, von dort in östlicher 
Richtung entlang dessen Flurstückgrenze bis zur Südostecke des Flurstück es 633, von 
hier aus weiter in südlicher Ri chtung bis zur südlichen  Grenze des Flurstück es 764, 
weiter Richtung Westen entlang der Flurstückgrenze  des Flurstückes  764 bis zum 
Ausgangspunkt zurück. 
 Flur 32, Flurstück 407/110  
Beginnend an der Nordwestecke des Flurstückes 407/110, von hier aus weiter östlich 
und anschließend weiter südlich entlang dessen Flurstückgrenze bis zur südwestlichen 
Flurstückecke des Flurstückes 408/110, von hier weiter östlich und anschließend nördlich 
entlang der Flurstückgrenze des Flurstückes 407/110 bis zur nordöstlichen Flurstückecke 
des Flurstückes 408/110, von hier aus weiter östlich entlang der Flurstückgrenze des 
Flurstückes 407/110 bis zu dessen nordöstlicher Flurstücke cke, weiter entlang der 
Flurstückgrenze des Flurstücks 407/110 in südlicher Richtung bis zur süd westlichen 
Flurstückecke des Flurstückes 550/110, von hier weiter in westliche Richtung bis zur 
südlichen Flurstückecke des Flurstückes 915/102 (Flur 33), von hier weiter in nördlicher 
Richtung entlang der Flurstückgrenze des Flurstückes 407/110 bis zum Ausgangspunkt 
zurück.

Anlage 0

666 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
In der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 17. November 2016 wurde beschlossen, „[…] für 
das „Verdachtsgebiet Severinsviertel‘ eine Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 2 
BauGB aufzustellen und der Bezirksvertretung sowie den zuständigen Ratsgremien 
vorzulegen. […]“ (vgl. Ds. Nr. 1902/2016).  
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es notwendig, dass der Stadtentwicklungsaus-
schuss den hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss fasst. Erst mit diesem Beschluss kann 
die Verwaltung das weitere Verfahren, wie unter anderem die Beauftragung zur 
Durchführung der vertieften sozialräumlichen Untersuchung, betreiben.

Beschlussvorlage Ausschuss

15742 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 4320/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen), Umsetzung: Instrument 
"Erhaltungssatzung" vermehrt nutzen 
Hier: Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 
Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet  Severinsviertel 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen 
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB vom 23. Sep-
tember 2004, BGBl. I S. 2414, in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung) für das in Anlage 1 
besonders gekennzeichnete Untersuchungsgebiet Severinsviertel in der Kölner Innenstadt.  
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Untersuchungsgebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken 
abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstü-
cke und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan besonders gekennzeichneten Untersuchungs-
gebietes Severinsviertel. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.  
Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung 
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln verzichtet auf die erneute Vorlage, sofern 
die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Änderungen zustimmt. 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln verzichtet auf den Einsatz des Instrumen-
tes Soziale Erhaltungssatzung für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel. 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 40.000 ,-  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Am 11. Februar 2014 hat der Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh-
nen) mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden 11 
Maßnahmen des StEK‘s Wohnen mit Priorität umzusetzen. Eine Maßnahme davon ist: Instrument 
„Erhaltungssatzung“ vermehrt nutzen. Die Verwaltung wurde beauftragt dem Rat Beschlussvorlagen 
für ausgewählte Gebiete vorzulegen, in denen die Anwendung des Instrumentes gemäß § 172 Abs. 1 
Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) geboten ist. 
In der Sitzung des Rates am 17. November 2016 wurde, auf Grundlage des Antrages der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler 
Köln) und dem daraufhin eingebrachten Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, beschlossen, „[…] für das „Verdachtsgebiet Severinsviertel‘ eine Milieuschutzsatzung 
gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 2 BauGB aufzustellen und der Bezirksvertretung sowie den zuständigen 
Ratsgremien vorzulegen. […]“ (vgl. Ds. Nr. 1902/2016). Dieser Beschluss kann von der Verwaltung 
noch nicht als Aufstellungsbeschluss gewertet werden, sondern wird als Auftrag bearbeitet, einen 
Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung vorzubereiten. Ein Aufstellungsbeschluss 
im Sinne von § 172 Abs. 2 BauGB liegt mit dem Ratsbeschluss noch nicht vor, weil nicht alle formalen 
Vorgaben eines Aufstellungsbeschlusses erfüllt sind. Es ist unter anderem zwingend die konkrete 
räumliche Begrenzung des Gebiets in Karte und Worten so eindeutig darzustellen, dass die betref-
fenden Grundstücke unzweifelhaft erkennbar sind. 
Zur Vorbereitung einer Erhaltungssatzung im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist in die-
sem Gebiet eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung durchzuführen, die die Grundlage für einen 
möglichen Satzungsbeschluss bildet.

3 
Städtebauliches Instrument Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde durch eine Satzung Gebiete bezeich-
nen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rückbau, die Ände-
rung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Die Genehmigung 
darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städte-
baulichen Gründen erhalten werden soll. Besondere städtebauliche Gründe liegen unter anderem 
dann vor, wenn die Wohnbevölkerung und das Wohnungsangebot sowie die jeweiligen Infrastruktu-
ren in einem Gebiet in einem intakten Verhältnis zueinander stehen und eine Veränderung der Zu-
sammensetzung der Wohnbevölkerung zu einem Bruch dieses intakten Verhältnisses und zu damit 
einhergehenden negativen städtebaulichen Folgen führen würde.  
Zudem darf die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§1 des Wohnungseigen-
tumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht 
ohne Genehmigung erfolgen. Diese, von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erlassene Ver-
ordnung (UmwandVO), ist derzeit gültig bis zum 27. März 2020. Im Geltungsbereich einer Sozialen 
Erhaltungssatzung kann zudem das allgemeine Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB) gel-
ten. Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts und können 
keinen Beitrag zum individuellen Mieterschutz leisten. 
 
Verfahren zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln und Kurzdarstellung des Untersu-
chungsgebiets Severinsviertel 
Die Verwaltung hat ein vierstufiges Verfahren zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln ent-
wickelt (vgl. Ds. Nr. 2803/2015). Im ersten Schritt wurde eine stadtweite Voruntersuchung durchge-
führt. In dieser wurden Gebiete mit möglichem Handlungsbedarf (Verdachtsgebiete) identifiziert (Me-
thodik s. Anlage 3).  
 
Hierbei wurde unter anderem das Severinsviertel identifiziert (vgl. Anlage 1). Das Untersuchungsge-
biet1 liegt fast vollständig im Stadtteil Altstadt/Süd. Aus der vorläufigen Gebietsabgrenzung ausge-
nommen sind einige Teilbereiche, die zum Beispiel nicht der Wohnnutzung dienen. Geprägt ist dieses 
urtypisch Kölsche Veedel durch eine historisch bedingte heterogene kleinteilige Struktur und dichte 
Bebauung. Bereits vor gut 40 Jahren wurde mit zwei förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ein 
Instrument des Besonderen Städtebaurechts in Teilen des Untersuchungsgebiets Severinsviertel an-
gewendet (vgl. Anlage 2). Das Oberziel der Sanierungsmaßnahmen war die „Erhaltung und Stärkung 
des Severinsviertels als relativ preisgünstiges Wohngebiet mit hoher funktionaler Mischung, gemisch-
                                                 
1 Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wird eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Verdacht s-
gebiet durchgeführt werden, weshalb dieses im Folgenden als Untersuchungsgebiet bezeichnet wird.

4 
ter Sozialstruktur und typischem Milieu und Stadtbild“2. Dies bezog sich insbesondere auf den Erhalt 
preisgünstigen Wohnraums sowie die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen. Dieses über-
geordnete Ziel wurde weitgehend erreicht. Die Sanierung hat mit der baulichen Aufwertung auch zu 
einer vermehrten Nachfrage von zum Teil finanziell unabhängigeren Personengruppen nach Wohn-
raum geführt. Um eine gemischte Sozialstruktur in der seit jeher beliebten Wohngegend zu erhalten, 
auch vor dem Hintergrund auslaufender Mietbindungen, soll der Einsatz des städtebaulichen Instru-
ments Soziale Erhaltungssatzung geprüft beziehungsweise vorbereitet werden. 
Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 40,5 Hektar. Zum Ende des Jahres 2015 
leben rund 10.800 Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 8 Prozent des Stadtbezirks Innenstadt) in 
circa 6.600 Haushalten (ebenfalls etwa 8 Prozent). Von den insgesamt knapp 82.500 Wohnungen im 
Stadtbezirk Innenstadt unterliegen 2015 circa 1.900 Wohnungen einer Förderung3. Fast 40 Prozent 
dieser geförderten Wohnungen (absolut circa 750) liegen im Untersuchungsgebiet.  
Das Aufwertungspotential (vgl. Anlage 3) wird als hoch eingestuft: Indikatoren dafür sind unter an-
derem ein stark überdurchschnittlich hoher Anteil an Geschosswohnungen, sowie der - in Relation zu 
anderen Stadtvierteln - im Zeitverlauf hohe Anteil von erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen4 
im Bestand. Zum Teil haben sichtbare bauliche Aufwertungen stattgefunden, zum Beispiel die Errich-
tung von Dachbalkonen beziehungsweise Dachterrassen. In einigen Bereichen werden umfassende 
bauliche Modernisierungen („Luxusmodernisierungen“) vermutet. Die benannten Beispiele können 
Anzeichen für einen bereits stattfindenden Verdrängungsprozess sein. Im Rahmen der vertieften so-
zialräumlichen Untersuchung (siehe unten) gilt dies genauer zu untersuchen und zu bewerten. Hier ist 
darauf hinzuweisen, dass mit dem Einsatz des Instrumentes Soziale Erhaltungssatzung Aufwer-
tungsprozesse nicht verhindert werden sollen. Ziel ist eine Aufwertung ohne Verdrängung zu errei-
chen und die damaligen Sanierungsziele (siehe oben) grundsätzlich zu sichern.  
Das Verdrängungspotential (vgl. Anlage 3) des Untersuchungsgebiets liegt in Teilen zwar leicht 
unter dem städtischen Durchschnittswert, jedoch können diese Werte auch darauf hindeuten, dass 
bereits ein Verdrängungsprozess begonnen hat.  
Ein geringer Anteil an großen Haushalten (ab vier Personen), ein überdurchschnittlicher Rückgang 
von Personen unter 18 Jahren und ein überdurchschnittlicher Mietpreisanstieg in dem Gebiet deuten 
auf einen hohen Verdrängungsdruck (vgl. Anlage 3) im Severinsviertel hin.  
Im Ergebnis der Auswertung der vorliegenden statistischen Daten und der planerischen Bewertung ist 
in dem Untersuchungsgebiet im Fall der Verdrängung der angestammten Bevölkerung von negativen 
städtebaulichen Folgen auszugehen, zum Beispiel, weil preiswerter Wohnraum im Severinsviertel 
wegfällt, der andernorts im Stadtgebiet geschaffen werden muss. Dies ist angesichts der Anspannung 
auf dem Kölner Wohnungsmarkt nicht umzusetzen.  
Für eine belastbare Begründung des Erlasses einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Untersu-
chungsgebiet Severinsviertel ist die Durchführung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung 
notwendig. Je nach Ergebnis der Untersuchung kann noch eine Änderung der Gebietsabgrenzung 
vorgenommen werden und begründet sein.  
Für die Durchführung der vertieften sozialräumlichen Untersuchung ist eine externe Vergabe vorge-
sehen (Kosten circa 40.000 Euro). Wesentlicher Inhalt der Untersuchung ist eine repräsentative 
Haushaltsbefragung. Dabei sind verschiedene Indikatoren kleinräumig zu erfassen und zu bewerten, 
wie zum Beispiel die Bewohner- und Haushaltsstruktur, die Mietbelastung, der Ausstattungszustand 
                                                 
2 Stadt Köln (1998): Stadterneuerung. Die Sanierung des Severinsviertels. 1974 –1997 Eine Dokumentation.  
S. 14 
3 öffentlich geförderte Wohnungen (1. Förderweg) und vereinbarte Förderung nach Wohnraumförderungsge-
setz, Einkommensart A 
4 Definition Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewa n-
delt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt we r-
den. Das heißt Abgeschlossenheitsbescheinigungen informieren über die An zahl beziehungsweise den Anteil 
der Wohnungen, die die Voraussetzungen für eine Umwandlung von  einer Miet - in eine Eigentumswohnung 
besitzen.

5 
der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nutzung der Infrastrukturen im Quartier (techni-
sche und soziale). Unter anderem auf dieser Grundlage erfolgt eine Abwägung der möglichen städte-
baulichen Folgen, die bei einer Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erwarten 
sind. Die erhobenen Indikatoren bilden zudem die Basis für die Ableitung eines Verfahrens für den 
Vollzug einer möglichen Satzung.  
Folgen der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
Mit Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung und der ortsüblichen Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln kann gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB die 
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben (Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung bau-
licher Anlagen) für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten zurückgestellt beziehungsweise vorläufig 
untersagt werden.  
Die Zurückstellung beziehungsweise vorläufige Untersagung wird voraussichtlich in der Regel nicht 
angewendet, wenn das Vorhaben 
 der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter 
Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen (entsprechend der Landes-
bauordnung Nordrhein-Westfalen) dient, 
 der Anpassung an die baulichen oder anlagetechnischen Mindestanforderungen der jeweils gülti-
gen Energieeinsparverordnung dient, 
 eine reine Instandsetzungsmaßnahme ist (z. B. Austausch defekter gegen gleichwertige neue 
Bauteile), 
 an Gebäuden oder in Räumen durchgeführt werden sollen, die in zulässiger Weise zu anderen als 
Wohnzwecken genutzt werden. 
Die Zurückstellung beziehungsweise vorläufige Untersagung wird angewendet, wenn zu befürchten 
ist, dass durch das Vorhaben die Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungssatzung unmöglich ge-
macht oder wesentlich erschwert werden. Darunter fällt in der Regel auch die Begründung von Woh-
nungseigentum oder Teileigentum (§1 des Wohnungseigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz 
oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind.  
Ausblick 
Im Falle eines Aufstellungsbeschlusses für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel werden die Be-
wohnerinnen und Bewohner und die weiteren Planungsbetroffenen hierüber durch die Verwaltung 
informiert.    
Sollte sich das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen durch die vertiefte sozialräumliche Unter-
suchung bestätigen, wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
BauGB vorbereiten. 
Mit Ratsbeschluss einer Satzung für das Severinsviertel ist eine Informationsveranstaltung vorgese-
hen. Bewohnerinnen und Bewohner, Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie alle Interessierten ha-
ben dort die Möglichkeit sich über die Inhalte und Auswirkungen der Satzung und die neue rechtliche 
Situation zu informieren.  
Ein konsequenter Vollzug der Satzung ist nur mit ausreichend Personal zu gewährleisten. Wenn auf 
Grundlage der vertieften sozialräumlichen Untersuchung eine Satzung beschlossen wird, ist nach 
Erfahrungswerten von Anwenderstädten des Instruments voraussichtlich zusätzliches Personal in 
Höhe von 0,5 bis zu 1 Stelle je Gebiet für den Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung erforderlich.

6 
Anlagen 
1. Übersichtsplan mit vorläufiger Abgrenzung: Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhal-
tungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet Se-
verinsviertel 
2. Übersichtskarte ehemaliger Sanierungsgebiete im Severinsviertel 
3. Soziale Erhaltungssatzungen für Köln. Voruntersuchung: Vorgehensweise zur Identifikation von 
Verdachtsgebieten

Anlage 2_Übersichtskarte ehemaliger Sanierungsgebiete

209 Zeichen

Anlage 2:
Übersichtskarte ehemaliger Sanierungsgebiete im Severinsviertel
Datum: 16.12.2016
´
1:5.500
0 250125 Meter
Stadtentwicklung Ehemalige Sanierungsgebiete
Vorläufiges Untersuchungsgebiet Severinsviertel

Anlage 3_Methodik

10639 Zeichen

Anlage 3:   
Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Dezember 2016 Seite 1 
 
Soziale Erhaltungssatzungen für Köln 
Voruntersuchung:  
Vorgehensweise zur Identifikation von Verdachtsgebieten 
 
Auftrag 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom  11. Februar 2014 hat die 
Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung 
vermehrt zu nutzen. Sie soll dem Rat Beschlussvorlagen für ausgewählte Gebiete vorlegen, 
in denen die Anwendung des Instrumentes gemäß § 172 Abs atz 1 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) geboten ist. 
 
Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB 
Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde dur ch eine Satzung Gebiete 
bezeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rück-
bau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedü r-
fen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnb e-
völkerung aus besonderen städte baulichen Gründen erhalten werden soll. Besondere stä d-
tebauliche Gründe liegen unter anderem dann vor, wenn die Wohnbevölkerung und das 
Wohnungsangebot sowie die jeweiligen Infrastrukturen in einem Gebiet in einem intakten 
Verhältnis zueinander stehen und eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevöl-
kerung zu einem Bruch dieses intakten Verhältnisses und zu damit einhergehenden negat i-
ven städtebaulichen Folgen führen würde.  
Zudem darf die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§1 des Wohnung s-
eigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen b e-
stimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen. Diese, von der Landesregierung Nordr hein-
Westfalen erlassene Verordnung (UmwandVO), ist derzeit gültig bis zum 27. März 2020. Im 
Geltungsbereich einer Sozialen Erhal tungssatzung kann zudem das allgemeine Vorkauf s-
recht gelten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instr u-
ment des Besonderen Städtebaurechts und können keinen Beitrag zum individuellen Miete r-
schutz leisten. 
 
Methodik der Voruntersuchung 
Nicht jedes Viertel beziehungsweise Gebiet in Köln ist gleichermaßen von Aufwertungs - und 
Verdrängungsprozessen betroffen. Die Stadt Köln betritt mit der systematischen Ableitung 
von Verdachtsgebieten insofern Neuland, da es bislang deutschlandweit kein einheitlich a b-
geleitetes System gibt.  
Anhand einer statistischen und planerischen Bewertung des gesamten Stadtgebietes ist eine 
qualifizierte Abschätzung erfolgt, in welchen Stadtvierteln1 ein begründeter Verdacht besteht, 
dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung g e-
                                                           
1 Basis sind die statistischen Gebietseinheiten „Stadtviertel“

Anlage 3:   
Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Dezember 2016 Seite 2 
 
geben sind (Identifikation von Verdachtsgebieten). Dies wird im Folgenden durch die Durc h-
führung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung belastbar zu begründen sein.  
Auf Grundlage von verschiedenen Indikatoren, die die drei Dimensionen Aufwertungspote n-
tial, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck abbilden , ist eine sta tistische Analyse 
des Stadtgebiets durchgeführt worden. Die Einschätzung des Aufwertungspotentials er-
folgt durch die Bewertung des Gebäude - und Wohnungsbestands. Es wurde eine Abschät-
zung vorgenommen, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Potential für eine bauliche 
Veränderung vorliegt. Zur Ermittlung des Verdrängungspotentials wurden insbesondere 
die Struktur und die soziale Lage  der ansässigen Wohnbevölkerung analysiert. Von hohem 
Verdrängungspotential kann ausgegangen werden, wenn ein großer Anteil der ansässigen 
Wohnbevölkerung durch (mietpreiswirksame) Aufwertungsmaßnahmen nicht im angestamm-
ten Wohngebiet verbleiben kann. Die Dimension Verdrängungsdruck beschreibt die Inten-
sität und Dynamik von Aufwertungs-, Verdrängungs- und Wandlungsprozessen. 
Bei der Voruntersuchung 2015 wurden i n einem ersten Schritt für die Dimensionen insg e-
samt 25 Indikatoren 2 überwiegend auf Ebene der 289 Kölner Stadtviertel aufbereitet. A n-
schließend wurde geprüft, welche der Indikatoren sich je Dimension als die aussagekräftig s-
ten erweisen, um die Anzahl der Indikatoren für die weitere Analyse auf Hauptind ikatoren zu 
reduzieren. Anhand von statistischen Verfahren wurden folgende fünf Hauptindikatoren für 
die drei Dimensionen ermittelt sowie inhaltlich bewertet: 
Voruntersuchung 2015 
Dimension Hauptindikator 
Aufwertungspotential 
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand 
2011 bis 2014 je 1.000 Haushalte 2014 
Verdrängungspotential 
Mittlere Wohndauer 2014 in Jahren 
Anteil SGB II-Empfänger/innen 2013 in Prozent 
Verdrängungsdruck 
Abnahme der mittleren Wohndauer  
2010 bis 2014 in Jahren 
Abnahme Anteil SGB II-Empfänger/innen  
2010 bis 2013 in Prozent-Punkten 
Für jeden der fünf Hauptindikatoren wurde der gesamtstädtische Wert als Grenzwert festge-
legt.  
Wenn in einem Viertel mindestens vie r von fünf Grenzwerten über- beziehungsweise unter-
schritten wurden , oder wenn drei Grenzwerte besonders deutlich über - beziehungsweise 
unterschritten wurden, ist die Ausprägung der einzelnen Dimensionen anhand aller 25 Ind i-
katoren auf Plausibilität geprüft worden. 
Im zweiten Sch ritt wurde, ergänzend zu der statistischen Analyse des Stadtgebiets, eine 
qualitative planerische Bewertung vorgenommen. Diese schließt auch Viertel ein, die aus der 
Sicht langjähriger planerischer Erfahrung und Befassung mit Gebieten (z um Beispiel Sanie-
                                                           
2 Für vier Indikatoren lagen die Werte nur auf Stadtteilebene vor.

Anlage 3:   
Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Dezember 2016 Seite 3 
 
rungsgebiete), durch Behandlung in der Wissenschaft, Gegenstand der politischen Diskuss i-
on oder Äußerungen aus der Bürgerschaft und in den Medien mit Aufwertungsprozessen mit 
negativen Begleiterscheinungen, wie der Verdrängung angestammter Wohnbevölkerung , 
assoziiert werden. Die planerische Bewertung berücksichtigt insbesondere die spezifischen 
örtlichen Gegebenheiten wie die Art der Nutzung, die Eigentümerstrukturen, den äußerlich 
erkennbaren Sanierungszustand der Bebauung und die (zukünftigen) Entwicklung en in der 
näheren Umgebung. 
 
Ausblick 
Mit Ratsbeschluss vom 17. November 2016 (vgl. Ds. Nr. 1902/2016) ist die Verwaltung unter 
anderem beauftragt worden , die stadtweite Voruntersuchung im Rahmen einer Dauerb e-
obachtung periodisch durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss diese jährlich 
darzustellen.  
Es wird angestrebt , die Voruntersuchung als Dauerbeobachtung weiterzuführen und da bei 
jeweils die Entwicklungen der letzten fünf Jahre bis Erhebungsstichtag, zu betrachten. 3 Auf-
grund der Datenvergleichbarkeit (jeweils gleiche Erhebungsstichtage) ist mit der Darstellung 
der Ergebnisse der Dauerbeobachtung jeweils ab dem dritten Quartal eines Jahres zu rec h-
nen.  
Die Voruntersuchung ist als Prozess angelegt. Das heißt, die Methodik wird bei Bedarf im 
weiteren Verlauf der Bearbeitung modifiziert und um weitere  Indikatoren ergänzt (ergänztes 
Indikatorenset siehe Anlage) . Die Durchfüh rung der vertieften  sozialräumlichen Unters u-
chung in ausgewählten Verdachtsgebieten  kann zu einer Modifikation beziehungsweise  Er-
gänzung um weitere Indikatoren ebenfalls einen Beitrag leisten. 
 
Anlage: Ergänztes Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum  
Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln 
                                                           
3 Bei der 2015 durchgeführten Voruntersuchung sind die Bezugszeiträume der einzelnen Indikatoren 
zum Teil unterschiedlich. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Voruntersuchung der Verwaltung 
nicht alle Indikatoren vorlagen.

Anlage:  
Ergänztes Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer 
Erhaltungssatzungen in Köln 
Anmerkung:  
Die Auswertung der Indikatoren erfolgt auf Ebene der statistischen Gebietseinheit 
„Stadtviertel“. Die kursiv dargestellten Indikatoren liegen derzeit nur auf Stadtteilebene vor.  
Aufwertungspotential:  
Gebäude-/Wohnungsbestand 
Indikator Einheit 
Anteil geförderter Wohnungen1   Prozent 
Anteil Gebäude vor 1918  Prozent 
Anteil Gebäude 1919-1949  Prozent 
Anteil Gebäude 1950-1969  Prozent 
Anteil Geschosswohnungen  Prozent 
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen2 im Bestand  absolut 
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand  je 1.000 Haushalte  
Verdrängungspotential:  
Sozialstruktur und soziale Lage der Wohnbevölkerung 
Indikator Einheit 
Einwohner/innen mit Migrationshintergrund  Prozent 
Einwohner/innen unter 18 Jahren  Prozent 
Einwohner/innen über 80 Jahren  Prozent 
Mittlere Wohndauer  Jahre 
Anteil SGB II-Empfänger/innen3  Prozent 
Anteil SGB XII-Empfänger/innen4  Prozent 
Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  Prozent 
Anteil Haushalte ab 4 Personen  Prozent 
Anteil wohngeldbewilligter Haushalte Prozent 
Verdrängungsdruck: 
Intensität und Dynamik von Aufwertungs, Verdrängungs- und Wandlungsprozessen 
Indikator Einheit 
Einwohnerentwicklung  Prozent-Punkte 
Haushalteentwicklung  Prozent-Punkte 
Entwicklung Einwohner/innen mit Migrationshintergrund  Prozent-Punkte 
Entwicklung Einwohner/innen unter 18 Jahren Prozent-Punkte 
Entwicklung Einwohner/innen über 80 Jahren  Prozent-Punkte 
Veränderung Angebotsmiete Neubau & Bestand  absolut 
Veränderung Angebotsmiete Bestand absolut 
Entwicklung mittlere Wohndauer  Jahre 
Entwicklung SGB II-Empfänger/innen Prozent-Punkte 
Entwicklung SGB XII-Empfänger/innen  Prozent-Punkte 
Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Prozent-Punkte 
Entwicklung Haushalte ab 4 Personen Prozent-Punkte 
Entwicklung wohngeldbewilligter Haushalte Prozent-Punkte 
                                                           
1 öffentlich geförderte Wohnungen (1. Förderweg) und vereinbarte Förderung nach Wohnraum -
förderungsgesetz, Einkommensart A 
2 Definition Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnu ng 
umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheits -
bescheinigung erteilt werden. Das heißt Abgeschlossenheitsbescheinigungen informieren über die 
Anzahl beziehungsweise den Anteil der Wohnungen, die die Voraussetzungen  für eine Umwandlung 
von einer Miet- in eine Eigentumswohnung besitzen. 
3 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
4 Grundsicherung im Alter

Beratungsverlauf (2)

09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4320/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27