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1409/2021

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 1.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4110 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153 
Vorlagen-Nummer 22.04.2021 
 1409/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
 
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 
Anfrage AN/0305/2021  Die Linke-Fraktion 
Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1:  
Wie viele Umwandlungen (Anzahl Wohnungen) von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in den letz-
ten fünf Jahren in Köln (Bitte nach Jahren und Stadtbezirken gegliedert auflisten)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Daten zu den Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen liegen der Verwaltung nicht vor. 
Hilfsweise können die Zahlen der Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand verwendet wer-
den. 
„Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden kann, muss seitens 
der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung 
hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrichtungen vorhanden sind, um 
einen Haushalt führen zu können.  
Erst danach kann die eigentliche Umwandlung in eine Eigentumswohnung mittels notarieller Tei-
lungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigen-
tumswohnungen im Gebiet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach 
Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen statistisch er-
fasst.“ 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, Bericht „Wohnen in Köln“ 2019  
Die Umwandlungen selbst erfolgen in der Abteilung Grundbuchsachen des Amtsgerichts Köln. Inwie-
weit dort räumlich differenzierte Statistiken über die Zahl und Art der Umwandlungen geführt werden, 
wird von der Verwaltung derzeit ermittelt.

2 
 
2015 2016 2017 2018 2019
1 / Innenstadt 466 200 302 240 437 1.645 329
2 / Rodenkirchen 127 64 184 77 83 535 107
3 / Lindenthal 253 515 259 174 193 1.394 279
4 / Ehrenfeld 284 111 69 168 407 1.039 208
5 / Nippes 104 42 205 119 100 570 114
6 / Chorweiler 52 26 27 34 31 170 34
7 / Porz 54 31 52 106 60 303 61
8 / Kalk 50 98 43 51 137 379 76
9 / Mülheim 163 85 100 152 366 866 173
Stadtgebiet 1.553 1.172 1.241 1.121 1.814 6.901 1.380
Quelle: Stadt Köln, Bauaufsichtsamt
Jahr Summe Durchschnitt
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen im Bestand
Stadtbezirk
 
 
Frage 2: 
Wie viele dieser Umwandlungen (Anzahl Wohnungen) lagen in sozialen Erhaltungsgebieten und auf 
welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung wurden die Anträge bewilligt (bitte auf-
schlüsseln nach Jahren, Stadtbezirken und Erhaltungsgebieten)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Analog zur Beantwortung der Frage 1 werden die Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Erhal-
tungsgebieten dargestellt, für die es bereits eine Satzung gibt (Stegerwaldsiedlung, Severinsviertel) 
oder für die ein Aufstellungsbeschluss existiert (Mülheim Süd/West). 
 
2015 2016 2017 2018 2019
Stegerwaldsiedlung 0 0 0 0 0 0 0
Severinsviertel 79 57 20 29 45 230 46
Mülheim Süd/West 89 26 11 33 17 176 35
Stadtgebiet 1.553 1.172 1.241 1.121 1.814 6.901 1.380
Quelle: Stadt Köln, Bauaufsichtsamt
Erhaltungsgebiet
Jahr Summe Durchschnitt
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen im Bestand
 
Informationen zur rechtlichen Grundlage und zu den Begründungen für Umwandlungen liegen der 
Stadtverwaltung nicht vor. Siehe auch die Antwort zu Frage 1. 
 
Frage 3:  
In wie vielen Fällen machten Mieterinnen und Mieter vom Vorkaufsrecht für umgewandelte Wohnun-
gen Gebrauch und wie viele Verkäufe von Eigentumswohnungen an Mieterinnen und Mietern gab es 
gemäß § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB  jeweils in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und ggf. 
Erhaltungsgebieten aufschlüsseln)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Informationen liegen der Verwaltung nicht vor. Siehe auch die Antwort zu Frage 1.

3 
 
 
Frage 4: 
Wie entwickelte sich die Eigentumsquote im Zeitraum und wie der Anteil an Selbstnutzern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Informationen liegen der Verwaltung aktuell nicht vor. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1409/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.04.2021
Erstellt
15.04.2021 09:15