Mandari Insight

V/0974/2018

Erdelbach, ökologische Verbesserung - Entrohrung Loddenweg 70

Vorlagen 30.10.2018

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AUKB_V_0974_2018_Anlage_Plan

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Ansehen

AUKB_V_0974_2018_Anlage_PlanDINA_4

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

AUKB_V_0974_2018_Anlage_Plan

2308 Zeichen

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AUKB_V_0974_2018_Anlage_PlanDINA_4

81 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0974/2018 Umgestaltung Erdelbach – Entrohrung Loddenweg 70

Anlage A

1852 Zeichen

Anlage A zur V/0974/2018 
Kurzüberblick 
Der Erdelbach befindet sich in einem schlechten ökologischen Zustand. Um die Durchgängigkeit 
zu verbessern soll auf Höhe des Loddenweg 70 eine längere Verrohrung aufgehoben werden. 
Der Erdelbach wird aus seinem ursprünglichen Gewässerbett heraus gehoben und geschwungen 
durch die Grünfläche geführt. Unterhalb der Zufahrt wird ein Durchlass mit größerem Durchmes-
ser gelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge-
rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung 
eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „ökologische Verbesserung von Gewässern im Stadtgebiet“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 210.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

6471 Zeichen

V/0974/2018 
V/0974/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erdelbach, ökologische Verbesserung - Entrohrung Loddenweg 70 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 37 (P) 2018 Blatt 
1(1) vom 24.10.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 210.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 168.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnah-
me 
0010 Gewässer, Umbau/Ökologische 
Verbesserung 
   
Auszahlungen 
 
  2019 210.000  
Einzahlungen    
2019 
 
168.000 
 
Landeszuwen-
Tiefbauamt 
 
12.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0974/2018 
 dungen 80% 
Saldo 42.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 9 bei der  o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Erdelbach befindet sich, bedingt durch den Ursprung im Siedlungsbereich, in einem schlechten 
ökologischen Zustand. Im weiteren Verlauf mit verbesserter Wasserführung liegt die ökologische B e-
urteilung bei mäßig bis unbefriedigend.  
Diese Ergebnisse gehen aus einem Gutachten zur ökologischen Beurteilung des Erdelbachs hervor. 
Um diesen schlechten Gewässerzustand verbessern zu können, sind Maßnahmen zur Herstellung 
der Durchgängigkeit des Gewässers notwendig. 
 
Am Erdelbach wurden in den vergangenen Jahren bereits ökologische Verbesserungen durchgeführt. 
An zwei Stellen wurde der Bach aus seinem ursprünglichen Gewässerbett gelöst und durch eine Ver-
legung die Möglichkeit zur dynamischen Entwicklung gegeben.   
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Erdelbach hat seinen Ursprung östlich der Siedlung Hiltrup -Ost. Von da verläuft er auf rund 2,7 
km entlang landwirtschaftlicher Flächen und durch kleinere Waldgebiete bis zur Mündung in die We r-
se. Das Einzugsgebiet des Erdelbachs hat eine Größe von ca. 4,4 ha. 
 
Auf Höhe des Grundstückes Loddenweg 70 verläuft der Erdelbach durch eine ca. 60 m lange Verro h-
rung. Im Zuge der Veräußerung des Gru ndstückes Loddenweg 70 bot sich die Gelegenheit, eine 
Maßnahme zur ökologischen Verbesserung umzusetzen, indem die Verrohrung aufgelöst wird. 
  
Der Erdelbach wird westlich des Grundstückes aus seinem ursprünglichen Gewässerbett geschwenkt 
und leicht geschwungen bis zur Grundstückszufahrt geführt.  
Die Unterquerung der Zufahrt wird mit einem Durchlass DN 1600 ausgeführt. Die Sohle des Rohres 
wird 20 cm unter der Bachsohle eingebaut und mit Sohlsubstrat aufgefüllt. Die Böschungsstücke so l-
len zur Sicherung gegen Ausspülen mit Wasserbausteinen gesichert werden. 
Unterhalb des Durchlasses wird der Bach wieder geöffnet und mit variierenden Böschungsneigungen 
und geschwungen durch die Wiese geführt. Bis er im Bereich der Grundstücksgrenze Loddenweg 70 
wieder das alte Gewässerbett erreicht. 
Unterschiedliche Böschungsneigungen sowie das Einbringen von Totholz erzeugen ein naturnahes 
Gewässerbild und ermöglichen eine dynamische Entwicklung des Gewässers. Außerdem bilden sie 
eine Lebensgrundlage für Organismen die den ökologischen Zustand des Gewässers aufwerten. 
 
Auf Höhe des Durchlasses sind Gurtgeländer aus Holz vorgesehen. Diese bilden Leitlinien im Bereich 
der Zufahrt und eine Absturzsicherung zum Bach hin.  
 
Im Bereich der Zufahrtsstraße wird ein ankommender Regenwa sserkanal aus dem Bereich des 
Sportplatzes aufgenommen und in den Erdelbach eingeleitet. 
 
Die bestehende Verrohrung soll entfernt und der Einlaufbereich zurückgebaut werden. 
 
Vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde ein Bepflanzungsplan aufgestellt. Dieser 
sieht vor, das Gewässer auf der Südseite mit Stieleichen zu bepflanzen, um eine ausreichende B e-

- 3 - 
V/0974/2018 
schattung für das Gewässer zu erreichen. Auf der Nordseite sind kleine Gruppen mit Kopfweiden g e-
plant. 
 
Der Erdelbach liegt im Unterhaltungsgebiet des Wasser- und Bodenverbands Amelsbüren-Hiltrup. 
Der Verband hat sich nach Vorstellung der Maßnahme und Abstimmung für die Umsetzung in dieser 
Weise ausgesprochen.  
 
Die für die ökologische Verbesserung notwendigen Flächen befinden sich in Privateig entum. Mit den 
Eigentümern ist die Maßnahme abgestimmt, die Flächen werden für eine ökologische Verbesserung 
zur Verfügung gestellt. 
 
   
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die bauliche Umsetzung ist im II./III. Quartal 2019 geplant. 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen 
geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Maßnahme wird in das Förderprogramm „Lebendige Gewässer“ aufgenommen. Die Bezirk s-
regierung Münster hat daraus eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten v on bis zu 80 % 
(ca. 168.000 Euro) für die ökologische Verbesserung in Aussicht gestellt. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung am Gewässer Erdelbach ist ein Plangenehmigungsverfahren 
nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Dieses wird aktuell an die Untere Wasserbehörde 
gestellt. 
 
Im Vorfeld und planungsbegleitend wurden Abstimmungen mit allen beteiligten Ämtern, den E i-
gentümern der Flächen und den Genehmigungsbehörden durchgeführt.  
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die neuen Eigentümer des Grundstücks Loddenweg 70 wurden regelmäßig über die Planung i n-
formiert und begrüßen die Umgestaltung die sich an die Gartenflächen anschließt.  
Die endgültigen vertraglichen Regelungen werden nach dem Baubeschluss der Planung mit den 
Eigentümern vertraglich geregelt. 
 
Der Eigentümer der westlich gelegenen Fläche ist ebenfalls mit der Planung einverstanden und 
stellt seine Fläche zur Verfügung. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff

- 4 - 
V/0974/2018 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenweg 70

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Details

Aktenzeichen
V/0974/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37