A-N/0008/2008
Mitführen von Fahrrädern auf Wochenmärkten
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A.N-0008-2008 Antrag Mitführen von Fahrrdern
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----------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Vorsitz: Christian Moll, Martin-Niemöller-Str.37 48159 Münster, Tel. 0251/511675 oder 02594/782070, moll-spedition@t-online.de Münster, 1.06.08 Antrag Die BV Nord möge beschließen: „Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern ( in fett ): § 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen (1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Marktplätze mit Fahrzeugen aller Art und das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen nur auf den von der Marktaufsicht zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen von diesen Verboten kann die Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. (2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte ist das Mitführen von Fahrrädern verboten. (3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, mit Ausnahmen von Blindenhunden, nicht erlaubt.“ Begründung: Insbesondere auf dem zentralen Wochenmarkt auf dem Domplatz herrscht für gewöhnlich ein derart dichtes Personengedränge, dass dort ein Mitführen/Schieben von Fahrrädern konfliktfrei kaum in Betracht kommen kann und daher ist dies durch die „Marktsatzung“ auch berechtigterweise untersagt. Die BV Nord ist allerdings der Ansicht, dass auf den Märkten in Kinderhaus und Coerde die Besucherzahl nicht vergleichbar verdichtet vorherrscht. Ein komplikationsloses Schieben von Fahrrädern und ein gedeihliches Miteinander mit der Fußgänger-Kundschaft funktioniert hier bereits seit Jahren. Das Einschreiten des städtischen Ordnungsdienstes (SOS) im April 2008 gegen Fahrrad schiebende Kunden am Kinderhauser Wochenmarkt, zweifelsfrei rechtlich gedeckt durch die so noch geltende Marktsatzung, hat für große Irritationen und Verärgerung gesorgt. Daher erscheint es angebracht, das Mitführen/Schieben von Fahrrädern nicht nur in Kinderhaus und Coerde, sondern auch auf allen anderen Märkten in den Außenbezirken zuzulassen, d. h. das Verbot nur noch auf die Mitte-Märkte zu beschränken. Die Verbote des Befahrens mit Fahrzeugen, und somit auch Fahrrädern, und des Mitführens von Hunden sollen unverändert weiterhin stadtweit gelten. Heupel Moll Sauerwald Schlüter ----------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Vorsitz: Christian Moll, Martin-Niemöller-Str.37 48159 Münster, Tel. 0251/511675 oder 02594/782070, moll-spedition@t-online.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Martin-Niemöller-Straße
- Domplatz
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0008/2008
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 02.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37