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A-N/0008/2008

Mitführen von Fahrrädern auf Wochenmärkten

Antrag an die BV Nord 02.06.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 10.06.2008, TOP 5.3

A.N-0008-2008 Antrag Mitführen von Fahrrdern

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A.N-0008-2008 Antrag Mitführen von Fahrrdern

2689 Zeichen

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Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
Vorsitz: Christian Moll, Martin-Niemöller-Str.37 
48159 Münster, Tel. 0251/511675 oder 
02594/782070, moll-spedition@t-online.de 
 
 
Münster, 1.06.08 
 
Antrag 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
„Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Satzung über die Wochenmärkte der Stadt 
Münster vom 22.09.2005 (Amtsblatt 2005 S. 177) wie folgt zu ändern ( in fett ): 
 
§ 10 - Verkehrsregelungen auf den Markplätzen 
 
(1) Während der Marktzeit ist das Befahren der Marktplätze mit Fahrzeugen aller Art und das 
Abstellen von Fahrzeugen verboten. Diese dürfen nur auf den von der Marktaufsicht 
zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Ausnahmen von diesen Verboten kann die 
Marktaufsicht in Einzelfällen zulassen. 
 
(2) Auf den Märkten im Stadtgebiet Mitte  ist das Mitführen von Fahrrädern verboten. 
 
(3) Auf den Märkten ist das Mitführen von Hunden, mit Ausnahmen von Blindenhunden, 
nicht erlaubt.“ 
 
Begründung: 
 
Insbesondere auf dem zentralen Wochenmarkt auf dem Domplatz herrscht für gewöhnlich 
ein derart dichtes Personengedränge, dass dort ein Mitführen/Schieben von Fahrrädern 
konfliktfrei kaum in Betracht kommen kann und daher ist dies durch die „Marktsatzung“ 
auch berechtigterweise untersagt. 
 
Die BV Nord ist allerdings der Ansicht, dass auf den Märkten in Kinderhaus und Coerde die 
Besucherzahl nicht vergleichbar verdichtet vorherrscht. Ein komplikationsloses Schieben von 
Fahrrädern und ein gedeihliches Miteinander mit der Fußgänger-Kundschaft funktioniert hier 
bereits seit Jahren. 
 
Das Einschreiten des städtischen Ordnungsdienstes (SOS) im April 2008 gegen Fahrrad 
schiebende Kunden am Kinderhauser Wochenmarkt, zweifelsfrei rechtlich gedeckt durch die 
so noch geltende Marktsatzung, hat für große Irritationen und Verärgerung gesorgt. 
 
Daher erscheint es angebracht, das Mitführen/Schieben von Fahrrädern nicht nur in 
Kinderhaus und Coerde, sondern auch auf allen anderen Märkten in den Außenbezirken 
zuzulassen, d. h. das Verbot nur noch auf die Mitte-Märkte zu beschränken. 
 
Die Verbote des Befahrens mit Fahrzeugen, und somit auch Fahrrädern, und des Mitführens 
von Hunden sollen unverändert weiterhin stadtweit gelten. 
 
 
 
Heupel  Moll  Sauerwald  Schlüter

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Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
Vorsitz: Christian Moll, Martin-Niemöller-Str.37 
48159 Münster, Tel. 0251/511675 oder 
02594/782070, moll-spedition@t-online.de

Beratungsverlauf (1)

10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Martin-Niemöller-Straße
  • Domplatz
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0008/2008
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
02.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37