V/0034/2018
Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Stadt Münster schützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Beschlussvorlage
6487 Zeichen
V/0034/2018
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Stadt Münster schützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsfolge
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Bericht
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zu den Gewaltvorfällen gegenüber Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus den vergangenen drei Jahren und zu den zur Erh ö-
hung der Sicherheit ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis.
Der Ausschuss wird jährlich über die aktuelle Entwicklung informiert.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0049/2017 ist damit erledigt.
Begründung:
„Gewalt gegen Beschäftigte und Kunden der Stadtverwaltung Münster wird nicht toleriert.“ Diese Aus-
sage ist Bestandteil der Grundsatzerklärung, die der Oberbürgermeister und der Personalrat im Okto-
ber 2013 abgegeben haben. Darin verpflichtet sich die Stadt Münster, alle notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, um das Auftreten von Gewalt und Gefährdungen von Beschäftigten, Kunden und allen
anderen Personen in ihrem Verantwortungsbereich zu vermeiden.
Die Grundsatzerklärung gegen Gewalt wird ergänzt durch die in Zusammenarbeit mit der Polizei er-
arbeitete Handlungsempfehlung zum Thema „Gewalt am Arbeitsplatz“. Diese Handlungsempfehlung
hat den Charakter einer Geschäftsanweisung (GA Gewalt) und ist für alle Ämter und Einrichtungen
der Stadtverwaltung gültig. Sie stellt die verbindliche Grundlage zum Umgang mit Gewalt dar und
enthält Hinweise und Maßnahmen, wie Gewalthandlungen am Arbeitsplatz vermieden werden können
(z.B. Hinweise zu Möblierung der Büros, Zimmerbelegung und organisatorischen Maßnahmen), was
im Falle von Gewalthandlungen zu tun ist und welche Nachsorgeangebote bestehen.
Die GA Gewalt regelt u.a., dass jeder Übergriff ab einer bestimmten Gewaltstufe zu melden und eine
Strafanzeige zu erstatten ist. Für den Zeitraum 2015 – 2017 sind die gemeldeten Gewaltvorfälle und
die erteilten Hausverbote in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0034/2018
Auskunft erteilt:
Frau Dierkes
Ruf:
492-1185
E-Mail:
Dierkes@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0034/2018
Dezernat / Amt / Einrichtung
Gewaltvorfälle *1
Hausverbote *2
2017 2016 2015 2017 2016 2015
20 Amt für Finanzen und
Beteiligungen 3 1 1 2 - 1
32 Ordnungsamt
10 5 3 - 2 -
33 Amt für Bürger- und Ratsservice
2 - - 2 - -
36 Rechts- und Ausländeramt
1 - - - 1 -
37 Feuerwehr
25 11 4 - - -
40 Amt für Schule und
Weiterbildung - - 1 - - -
41 Kulturamt
1 - - - - -
50 Sozialamt
9 5 1 6 7 6
53 Amt für Gesundheit, Veterinär-
und Lebensmittelangelegenheiten 1
1
2 -
-
-
59 Jobcenter Münster
3 3 4 24 21 13
62 Vermessungs- und Katasteramt
- 1 - - - -
67 Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit -
1
- -
-
-
AWM
2 2 4 - - -
Dez. OB/1
1 - 1 - - -
Stadthaus 1
- - - - - 1
insgesamt 60 30 21 34 31 21
Anzahl Mitarbeiter/-innen
weiblich/männlich
95
24/71
47
12/35
22
7/15
*1 Gewaltvorfälle ab Stufe 3 entsprechend GA Gewalt
*2 Hausverbote, die neu in dem Jahr beantragt wurden. Bestehende Hausverbote aus dem Vorjahr sind
nicht enthalten.
Die Übersicht zu den Gewaltvorfällen zeigt, dass Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Ver-
waltungsbereichen mit Gewalt und respektlosem Verhalten konfrontiert werden. Vor allem aber ist ein
deutlicher Anstieg der gemeldeten Gewaltvorfälle zu verzeichnen, dasselbe gilt für die Zahl der Haus-
verbote. Insbesondere die Beschäftigten der Feuerwehr treffen bei ihren Einsätzen im Rettungsdienst
vermehrt auf aggressive und gewaltbereite Personen bzw. Patienten. In vielen Fällen kann nur durch
die Unterstützung der Polizei eine ausreichende Behandlung und ein sicherer Transport erreicht wer-
den. Die zu beobachtende Verrohung und Respektlosigkeit scheint als Entwicklung der letzten Jahre
auch für andere Städte zuzutreffen.
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V/0034/2018
Um das Ziel gewaltfreier Arbeitsplätze zu erreichen und die Beschäftigten vor Gewalt zu schützen
wurden und werden verschiedene Maßnahmen bei der Stadt Münster durchgeführt:
Im sog. „Notfallordner“ sind Informationen zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz (Prävention
und Nachsorge) zusammengefasst. Der Notfallordner steht in jedem Amt und jeder Fachstelle
in besonders gefährdeten Bereichen den Beschäftigten zur Verfügung. Zusätzlich sind die In-
halte des Notfallordners im IntraNet eingestellt.
Alarmsysteme direkt am Arbeitsplatz sind in publikumsintensiven Ämtern bereits seit Jahren
installiert.
Private Sicherheitsdienste sind in verschiedenen Ämtern zum Schutz der Beschäftigten aber
auch der Kunden eingesetzt.
Das Fortbildungsprogramm bietet den Beschäftige zahlreiche Seminare zum professionellen
Umgang mit „schwierigen“ Menschen, aggressivem Verhalten und Beschwerden an. Seminare
zum Kommunikations- und Deeskalationstraining einschließlich Schutztechniken sind seit Jah-
ren Bestandteil der Fortbildung.
Mitarbeiter/-innen, die in ihren Ämtern und Einrichtungen für den Bereich Gewaltschutz ver-
antwortlich sind, werden als Multiplikatoren gezielt zum Thema Gewalt geschult.
Die betriebliche Sozialberatung bietet Beschäftigten, die Gewalt an ihrem Arbeitsplatz erfahren
haben, ein Informations- und Beratungsgespräch an. Die Beschäftigten der Feuerwehr werden
vom PSU-Team (Psycho-Soziale-Unterstützung) der Feuerwehr nach Gewaltvorfällen und
psychisch belastenden Einsätzen unterstützt. Eine weitergehende psychologische Unterstüt-
zung oder eine Supervision wird Beschäftigten bei Bedarf ermöglicht.
Die Sicherheitsingenieure der Stadtverwaltung bieten eine individuelle Beratung zu Sicher-
heitsfragen an.
Im Verwaltungsvorstand wird jährlich vom Personal- und Organisationsamt über die gemeldeten Ge-
waltvorfälle bei der Stadt Münster berichtet.
Damit der Schutz und die Sicherheit von Mitarbeitern/innen und Kunden/innen der Stadtverwaltung
fortlaufend verbessert werden kann, sind mögliche neue Maßnahmen zur Gewaltprävention kontinu-
ierlich zu prüfen und umzusetzen.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Ratsantrag Nr. A-R/0049/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0034/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37