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V/0034/2018

Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Stadt Münster schützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Vorlagen 12.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 30.01.2018, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6487 Zeichen

V/0034/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Stadt Münster schützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government       Bericht 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zu den Gewaltvorfällen gegenüber Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus den vergangenen drei Jahren und zu den zur Erh ö-
hung der Sicherheit ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis.  
Der Ausschuss wird jährlich über die aktuelle Entwicklung informiert. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0049/2017 ist damit erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
„Gewalt gegen Beschäftigte und Kunden der Stadtverwaltung Münster wird nicht toleriert.“ Diese Aus-
sage ist Bestandteil der Grundsatzerklärung, die der Oberbürgermeister und der Personalrat im Okto-
ber 2013 abgegeben haben. Darin verpflichtet  sich die Stadt Münster, alle notwendigen Maßnahmen 
zu ergreifen, um das Auftreten von Gewalt und Gefährdungen von Beschäftigten, Kunden und allen 
anderen Personen in ihrem Verantwortungsbereich zu vermeiden.  
Die Grundsatzerklärung gegen Gewalt wird ergänzt durch die in Zusammenarbeit mit der Polizei er-
arbeitete Handlungsempfehlung zum Thema „Gewalt am Arbeitsplatz“. Diese Handlungsempfehlung 
hat den Charakter einer Geschäftsanweisung (GA Gewalt) und ist für alle Ämter und Einrichtungen 
der Stadtverwaltung gültig. Sie  stellt die verbindliche Grundlage zum Umgang mit Gewalt dar und 
enthält Hinweise und Maßnahmen, wie Gewalthandlungen am Arbeitsplatz vermieden werden können 
(z.B. Hinweise zu Möblierung der Büros, Zimmerbelegung und organisatorischen Maßnahmen), was 
im Falle von Gewalthandlungen zu tun ist und welche Nachsorgeangebote bestehen.  
 
Die GA Gewalt regelt u.a., dass jeder Übergriff ab einer bestimmten Gewaltstufe zu melden und eine 
Strafanzeige zu erstatten ist. Für den Zeitraum 2015 – 2017 sind die gemeldeten Gewaltvorfälle und 
die erteilten Hausverbote in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0034/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Dierkes 
Ruf: 
492-1185 
E-Mail: 
Dierkes@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0034/2018 
  
 
 
Dezernat / Amt / Einrichtung  
 
Gewaltvorfälle *1  
 
Hausverbote *2 
 2017 2016 2015 2017 2016 2015 
20  Amt für Finanzen und 
      Beteiligungen 3 1 1 2 - 1 
32  Ordnungsamt 
 10 5 3 - 2 - 
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 
 2 - - 2 - - 
36  Rechts- und Ausländeramt 
 1 - - - 1 - 
37  Feuerwehr 
 25 11 4 - - - 
40  Amt für Schule und 
      Weiterbildung - - 1 - - - 
41   Kulturamt 
 1 - - - - - 
50  Sozialamt  
 9 5 1 6 7 6 
53  Amt für Gesundheit, Veterinär-  
      und Lebensmittelangelegenheiten 1  
1 
 
2 -  
- 
 
- 
59  Jobcenter Münster  
   3 3 4 24 21 13 
62  Vermessungs- und Katasteramt 
 - 1 - - - - 
67 Amt für Grünflächen, Umwelt und 
     Nachhaltigkeit -  
1 
 
- -  
- 
 
- 
AWM   
 2 2 4 - - - 
Dez. OB/1   
 1 - 1 - - - 
Stadthaus 1 
 - - - - - 1 
insgesamt 60 30 21 34 31 21 
Anzahl Mitarbeiter/-innen 
weiblich/männlich  
95 
24/71 
47 
12/35 
22 
7/15  
 
 *1  Gewaltvorfälle ab Stufe 3 entsprechend GA Gewalt              
           *2  Hausverbote, die neu in dem Jahr beantragt wurden. Bestehende Hausverbote aus dem Vorjahr sind  
            nicht enthalten.   
 
Die Übersicht zu den Gewaltvorfällen zeigt, dass Mitarbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Ver-
waltungsbereichen mit Gewalt und respektlosem Verhalten konfrontiert werden. Vor allem aber ist ein 
deutlicher Anstieg der gemeldeten Gewaltvorfälle zu verzeichnen, dasselbe gilt für die Zahl der Haus-
verbote. Insbesondere die Beschäftigten der Feuerwehr treffen bei ihren Einsätzen im Rettungsdienst 
vermehrt auf aggressive und gewaltbereite Personen bzw. Patienten. In vielen Fällen kann nur durch 
die Unterstützung der Polizei eine ausreichende Behandlung und ein sicherer Transport erreicht wer-
den. Die zu beobachtende Verrohung und Respektlosigkeit scheint als Entwicklung der letzten Jahre 
auch für andere Städte zuzutreffen.

- 3 - 
V/0034/2018 
 
Um das Ziel gewaltfreier Arbeitsplätze zu erreichen und die Beschäftigten vor Gewalt zu schützen 
wurden und werden verschiedene Maßnahmen bei der Stadt Münster durchgeführt: 
 
 Im sog. „Notfallordner“ sind Informationen zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz (Prävention 
und Nachsorge) zusammengefasst. Der Notfallordner steht in jedem Amt und jeder Fachstelle 
in besonders gefährdeten Bereichen den Beschäftigten zur Verfügung. Zusätzlich sind die In-
halte des Notfallordners im IntraNet eingestellt. 
 
 Alarmsysteme direkt am Arbeitsplatz sind in publikumsintensiven Ämtern bereits seit Jahren 
installiert. 
 
 Private Sicherheitsdienste sind in verschiedenen Ämtern zum Schutz der Beschäftigten aber 
auch der Kunden eingesetzt.  
 
 Das Fortbildungsprogramm bietet den Beschäftige zahlreiche Seminare zum professionellen 
Umgang mit „schwierigen“ Menschen, aggressivem Verhalten und Beschwerden an. Seminare 
zum Kommunikations- und Deeskalationstraining einschließlich Schutztechniken sind seit Jah-
ren Bestandteil der Fortbildung. 
 
 Mitarbeiter/-innen, die in ihren Ämtern und Einrichtungen für den Bereich Gewaltschutz ver-
antwortlich sind, werden als Multiplikatoren gezielt zum Thema Gewalt geschult.  
 
 Die betriebliche Sozialberatung bietet Beschäftigten, die Gewalt an ihrem Arbeitsplatz erfahren 
haben, ein Informations- und Beratungsgespräch an. Die Beschäftigten der Feuerwehr werden 
vom PSU-Team (Psycho-Soziale-Unterstützung) der Feuerwehr nach Gewaltvorfällen und 
psychisch belastenden Einsätzen unterstützt. Eine weitergehende psychologische Unterstüt-
zung oder eine Supervision wird Beschäftigten bei Bedarf ermöglicht.  
 
 Die Sicherheitsingenieure der Stadtverwaltung bieten eine individuelle Beratung zu Sicher-
heitsfragen an.    
 
Im Verwaltungsvorstand wird jährlich vom Personal- und Organisationsamt über die gemeldeten Ge-
waltvorfälle bei der Stadt Münster berichtet.  
    
Damit der Schutz und die Sicherheit von Mitarbeitern/innen und Kunden/innen der Stadtverwaltung 
fortlaufend verbessert werden kann, sind mögliche neue Maßnahmen zur Gewaltprävention kontinu-
ierlich zu prüfen und umzusetzen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage:  
Ratsantrag Nr. A-R/0049/2017

Beratungsverlauf (1)

30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0034/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37