AN/0281/2024
Waffenscheine im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Anfrage (FDP BV2)
2236 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0281/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Waffenscheine im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen: Im Jahr 2023 wurden allein im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln mehr als 4.000 Anträge auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins gestellt und bearbeitet. In Nordrhein- Westfalen sind damit aktuell mehr als 200.000 Menschen berechtigt, Schreckschuss - und Gaswaffen zu führen. Als Gründe für die zahlenmäßig ansteigende Beantragung eines solchen Waffenscheins und dem daraus folgenden erlaubten Führen einer solchen Waffe wird seitens der Polizei (hier: Kreispolizei Oberbergischer Kreis) neben der im Jahr 2022 eingeführten niederschwelligen Möglichkeit der Stellung eines Onlineantrags auch die aktuelle Sicherheitslage nebst Straftaten unter Einbeziehung von Messern gesehen. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Wie viele Bürger und Bürgerinnen im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen verfügen über einen kleinen Waffenschein? 2) In welchem Verhältnis stellt sich das Ergebnis zu anderen Stadtbezirken in Köln dar? 3) Wie stellt sich der Besitz der kleinen Waffenscheine geordnet nach Stadtteilen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen dar? in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln 4) Wie viele Bürger und Bürgerinnen im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen verfügen über einen „großen“ Waffenschein, der zum Besitz von scharfen Waffen berechtigt? Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0281/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 25.02.2024 14:35