AN/1369/2017
Antrag der SPD-Fraktion: Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln-Buchheim/Parkregelung in der Guilleaumstraße in Buchheim
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Antrag SPD Fraktion_Parksituation Jugendtreff Treffer in Buchheim
6094 Zeichen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Bündnis 90/Die Grünen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim - Wiener Platz 2a -
51065 Köln
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Wiener Platz 2a
51065 Köln
VI. Stock – Zimmer
Tel.: 0221/6707-303
E-Mail: spd-bv9@stadt-
koeln.de
Köln, den 13.09.2017
Antrag zur Sitzung der BV 9 im Oktober 2017
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim bitten
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim
zu setzen.
Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln Buchheim/Parkregelung in der
Guilleaumestr. in Buchheim
Das Jugendhaus TREFFER befindet sich seit ca. 10 Jahren in der Guilleaumestr. 16 in Köln Buch-
heim. Es ist eine offene Freizeiteinrichtung, mit regem Besucheraufkommen. 50 Jugendliche im Alter
von 10-20 Jahren besuchen täglich das Haus, welches wochentäglich von 14:00-21:00 Uhr geöffnet
hat.
Im vorderen Teil der Guilleaumestrasse, zur Frankfurter Strasse hin, befinden sich mehrere öffentli-
che Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren. Dazu gehören ein Senioren-
wohnheim, zwei Grundschulen (die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule Alte
Wipperführter Strasse) und der katholische Kindergarten. Zwischen Kindergarten und Jugendhaus
befindet sich der Zugang zur Kirche St. Mauritius und den Einrichtungen der katholischen Gemeinde.
Am Ende befindet sich auch der „Guilleaumegarten“, ein in einem Nachbarschaftprojekt angelegter
und gepflegter öffentlicher Garten.
Zur jetzigen Parkregelung:
Die Guilleaumestrasse ist eine Anliegerstraße. Am hinteren Ende gilt eine Einbahnstraßenregelung
mit Fahrrichtung zur Frankfurter Strasse. Für Fahrradfahrer ist sie auch in der Gegenrichtung freige-
geben.
Vor dem Eingang des Kindergartens und dem Schulhofeingang gilt ganztägig absolutes Halteverbot.
Vor dem Schulhofzugang ist der Bürgersteig auch durch ein Gatter von der Straße getrennt. Vor dem
Jugendhaus und auch vor dem Schulhof (Ausnahme Zugang) gilt das absolute Halteverbot lediglich
bis 17:00 Uhr. Danach ist das Parken uneingeschränkt auf dem Bürgersteig erlaubt.
Aktuelle Situation:
Der Bürgersteig vor dem Jugendhaus ist tagsüber häufig durch Autos zuge stellt, vielfach auch durch
Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug von der Schule oder aus dem Ganztag abholen, aber auch
durch Dauerparker. Dies führt auch zu gefährlichen Situationen, da der Bürgersteig nicht frei einseh-
bar ist. Der kleine erhöhte Vorplatz des Jugendhauses ist über eine kl eine vierstufige Treppe zu e r-
reichen, die von einer Mauer umgeben ist. Die Autos fahren teilweise schon am Beginn der Mauer,
da der Bürgersteig hier abgeflacht ist, vor dem J ugendhaus auf den Bürgersteig, zum Teil auch recht
schnell und fahren die letzten Meter dann über den Bürgersteig, bevor sie halten. Hier kam es bereits
mehrfach zu gefährlichen Situationen, wenn Kinder/Jugendliche über die Treppe auf den Bürgersteig
gingen/liefen und hier dann von rechts Autos über den Bürgersteig angefahren kamen.
Dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche häufig mit Rollern, Rollschuhen, Skateboards oder Fah r-
rädern unterwegs sind (das gilt für Schulkinder, Kindergartenkinder und die Jugendl ichen), und sich
dann an den parkenden Autos vorbeimanövrieren oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Eben-
so sind Eltern mit Kinderwagen oder Seniorinnen und Senioren mit Gehhilfen betroffen.
Zum Ende der Öffnungszeit des TREFFERs kann das Törchen, mit dem das Treppchen des Jugen d-
hauses in den Abendstunden verschlossen wird, oftmals nicht zugeschlossen werden, da parkende
Autos dies verhindern.
Gerne nutzen die Kinder und Jugendlichen den Bürgersteig auch zum Spielen, Rennen, Fangen oder
stehen in Gruppen dort herum.
Ballspiel ist auf dem Vorplatz des Jugendhauses nicht erlaubt, da Gefahr besteht, dass die auf dem
Bürgersteig abgestellten Fahrzeuge beschädigt werden könnten.
Auf dem Schulhof wird sehr viel Ball gespielt. Wenn dieser aber über den Zaun auf die Straße fliegt,
dürfen die Kinder ihn nicht holen, da dies wegen des Verkehr s zu gefährlich wäre und sie warten
dann auf Passanten, die den Ball zurückwerfen.
Zur Frankfurter Strasse hin wird die Situation für die Fußgänger durch falsch parkende Autos noch
gefährlicher und unübersichtlicher. Hier befinden sich 2 Gewerbebetriebe m it Fuhrpark, Gastronomie
und mehrere Wettbüros. Die Bürgersteige sind hier oftmals zugeparkt, der Fahrradstreifen eigentlich
immer, oftmals sogar der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg an der Frankfurter Stras-
se.
Wir beantragen ...
... die Parkverbotsregelung auf dem Bürgersteig vor dem Jugendhaus bis 21:00 Uhr auszudehnen.
Insbesondere auch vor dem Zugang zum Jugendhaus. Wenn möglich sol lte hier auch eine Trennung
durch Steine, Poller oder ein Gatter erfolgen, um zu verhindern, dass Autos über d en Bürgersteig
fahren.
Auch im vorderen Bereich zur Frankfurter Strasse könnte durch bauliche Maßnahmen das Falsc h-
parken auf den Bürgersteigen verhindert werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, die Guilleaumestr. zu einer Spielstrasse (Verkehrsberuhig ten
Zone) zu machen. Immerhin liegen in dieser kurzen Straße zwei Grundschulen, ein Kindergarten und
ein Jugendhaus, dazu die Kirchengemeinde mit ihren Einrichtungen und ein Seniorenwohnheim. Es
sind also mehrere hundert Kinder und Jugendliche, aber auch S eniorInnen, die an dieser kurzen
Straße (eine Anliegerstr) ihre Institutionen besuchen. Die Anwohner sind sehr engagiert, wie man a m
Gemeinschaftsgarten beobachten kann.
gez. Alexander Lünenbach gez. Winfried Seldschopf
Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender B+ndnis90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Guilleaumestraße 16
- Frankfurter Straße
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1369/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.09.2017
- Erstellt
- 25.09.2017 12:52