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0750/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 05.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.03.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.03.2026

Anlage 1 AN0254-2026 SportA_Linke_Anfrage Olympia-Bewerbung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 AN0254-2026 SportA_Linke_Anfrage Olympia-Bewerbung

3352 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeister  
Thorsten Burmester 
Ausschussvorsitzender  
Oliver Seeck 
Rathaus 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.02.2026 
AN/0254/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 26.02.2026 
 
Anfrage Olympia-Bewerbung 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bietet sie höflich darum, die folgende 
Anfrage auf die Tagesordnung der 3. Sitzung des Sportausschusses in der 
Wahlperiode 2025/2030 am Donnerstag, dem 26.02.2026 zu setzen. 
Das Land Nordrhein-Westfalen, 17 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr 
darunter die Stadt Köln, möchten dem DOSB bis zum 6. Juni 2026 eine 
Bew erbung für die Olympischen Sommerspiele unterbreiten. In der am 6. 
Dezember 2025 auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten 
Bew ertungsmatrix des DOSB gibt es u. a. drei Bew ertungen, die für die 
örtlichen Bew ertungen von ausschlaggebender Bedeutung sein können. 
- Sportfachliche & operative Eignung 
- Kosten & Finanzierung 
- Infrastrukturelle Sonderprojekte 
 
Das Land NRW plant folgende Wettbew erbe bei Olympischen Sommerspielen in 
Köln durchzuführen: 
 Bodenturnen, Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik, Trampolinturnen 
(LANXESS arena)

 7er-Rugby, Fußball (RheinEnergieSTADION) 
 Bogenschießen (Jahnwiese / Sportpark Müngersdorf) 
 Radsport – Bahnradrennen (Albert-Richter-Velodrom) 
 Radsport – Straße (Strecke "Rund um Köln") 
 Marathonschwimmen (Fühlinger See) 
 Triathlon (Fühlinger See und Innenstadt) 
 gegebenenfalls Leichtathletik (Olympiastadion) 

Folgende Sportarten sollen bei Paralympischen Spielen in Köln stattfinden: 
 Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby, Sitzvolleyball (LANXESS arena) 
 Para Bogenschießen (Jahnwiese / Sportpark Müngersdorf) 
 Para Radsport – Bahn (Albert-Richter-Velodrom) 
 Para Radsport – Straße (Strecke "Rund um Köln") 
 Para Triathlon (Fühlinger See und Innenstadt) 
 gegebenenfalls Para Leichtathletik (Olympiastadion) 
(Quelle: www.stadt-
koeln.de/artikel/74052/index.html) 
 
Wir haben folgende Fragen: 
1. In welchen Kölner Sportstätten sollen diese Wettbewerbe durchgeführt 
werden und in welchem Zustand werden diese Sportstätten zum Zeitpunkt der 
Olympischen Spiele, z. B. im Jahre 2044 sein? 
 
2. Welche laufenden Instandhaltungskosten sind notwendig, um die 
Sportstätten für einen olympischen Wettbewerb in Stand zu halten 
beziehungsweise 
 
3. welche zusätzlichen Investitionen wäre ggf. notwendig, um 2044 für die 
Olympischen Spiele konkret wettbewerbstauglich und IOC-tauglich zu sein? 
 
Bitte stellen sie die notw endigen Aufw endungen unter dem aktuell gegebenen 
Finanzrahmen dar. 
 
4. Welche zusätzlichen Infrastrukturprojekte wie beispielsweise 
Autoparkplätze, Fahrradparkplätze, ÖPNV-Anbindung, ÖPNV- 
Haltestellenausbau, Straßenausbau und Straßenzubringer, 
Trainingsplätze etc. sind für Wettkampfstätten erforderlich? 
 
5. Welche Anfragen und Anforderungen des Landes NRW liegen der 
Stadtverwaltung seit wann vor? 
 
 
gez. 
Dr. Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5767 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 16.03.2026 
 0750/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 18.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 05.02.2026 
betreffend "Olympia-Bewerbung" 
Zur Anfrage AN/0254/2026 der Fraktion Die Linke „Olympia-Bewerbung“ vom 05.02.2026 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1 
In welchen Kölner Sportstätten sollen diese Wettbewerbe durchgeführt werden und in wel-
chem Zustand werden diese Sportstätten zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele, z. B. im 
Jahre 2044, sein? 
 
Die im Konzept KölnRheinRuhr vorgesehenen Wettbewerbe sollen in den von Ihnen genann-
ten Kölner Sportstätten stattfinden: 
 LANXESS arena (Turnen, Sitzvolleyball, Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby) 
 RheinEnergieSTADION (Rugby/Fußball) 
 Sportpark Müngersdorf (Tennis, Rollstuhltennis) 
 Jahnwiese & Poller Wiesen (Bogenschießen & Bogensport) 
 Albert-Richter-Velodrom (Radsport, Para-Radsport) 
 Innenstadt & Kölner Umfeld ((Para-)Straßenradrennen, (Para-)Marathon) 
 Fühlinger See (Marathonschwimmen)  
 Temporäres Olympiastadion ((Para-)Leichtathletik) 
 Koelnmesse (Internationales Presse- und Medienzentrum) 
 Kreuzfeld (Olympisches / Paralympisches Dorf) 
 
Diese Arenen und Anlagen werden – mit Ausnahme des temporär zu errichtenden Olympia-
stadions sowie der ebenfalls temporär vorgesehenen Anlagen für Tennis und Rollstuhltennis 
im Sportpark Müngersdorf sowie für Bogenschießen/Bogensport auf Jahnwiese und Poller 
Wiesen – bereits heute regelmäßig für Profisport und Großveranstaltungen genutzt und unter-
liegen der laufenden Instandhaltung und Modernisierung durch die jeweiligen Betreiber bzw. 
Eigentümer. Dies umfasst die stetige Anpassung an aktuelle Bau- und Betriebsvorschriften 
sowie sportartspezifische Anforderungen. 
Davon ist – bei Fortführung dieser Praxis – auch für einen möglichen Austragungszeitraum 
(z. B. 2044) auszugehen; welche genauen technischen Anforderungen die internationalen 
Verbände zu diesem Zeitpunkt stellen werden, lässt sich derzeit noch nicht belastbar vorher-
sagen.

2 
 
Zu Frage 2 
Welche laufenden Instandhaltungskosten sind notwendig, um die Sportstätten für einen olym-
pischen Wettbewerb instand zu halten? 
 
Die laufenden Instandhaltungskosten der städtischen bzw. von Betreibern verantworteten 
Sportstätten fallen grundsätzlich unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spielen 
an und richten sich nach den jeweiligen Betreiber- und Eigentümermodellen sowie den vor-
handenen Instandhaltungsprogrammen. 
Eine darüberhinausgehende, spezifisch „olympische“ Fortschreibung bis z. B. 2044 ist in die-
ser frühen Phase nicht belastbar bezifferbar, da weder der exakte Austragungszeitraum noch 
die zukünftigen Detailanforderungen der internationalen Fachverbände feststehen. 
 
Zu Frage 3 
Welche zusätzlichen Investitionen wären ggf. notwendig, um 2044 für die Olympischen Spiele 
konkret wettbewerbstauglich und IOC -tauglich zu sein? 
 
Das Konzept KölnRheinRuhr setzt – entsprechend der Vorgaben des DOSB und des Landes 
NRW – zu 100 Prozent auf bestehende oder temporäre Sportstätten; zusätzliche dauerhafte 
Sportstätten-Neubauten sind im Konzept nicht vorgesehen. Für bestehende Wettkampfstätten 
wären – soweit erforderlich – lediglich temporäre, sportspezifische Anpassungen am „Field of 
Play“ (z. B. Ausstattung, temporäre Infrastruktur) vorzunehmen, nicht jedoch grundlegende 
Umbauten der Zuschauerbereiche. 
Eine objektscharfe Kostendarstellung unter heutigem Finanzrahmen ist derzeit nicht möglich, 
da die genauen Anforderungen der Sportarten im jeweiligen Austragungsjahr in dieser Phase 
noch nicht vorliegen. 
 
Zu Frage 4 
Welche zusätzlichen Infrastrukturprojekte (z. B. Parkplätze, ÖPNV, Straßen) sind für die Wett-
kampfstätten erforderlich? 
 
Das Konzept sieht vor, an den Sportstätten auf vorhandene und erprobte Veranstaltungs- und 
Verkehrsinfrastrukturen aufzubauen und mit bewährten Maßnahmen wie KombiTickets ÖPNV, 
Park-&-Ride-/Shuttle-Konzepten sowie Zeitfenster- und Besucherflusssteuerung zu arbeiten. 
Auch in diesem Bereich ist bis zu einem möglichen Austragungsjahr von einer kontinuierlichen 
Weiterentwicklung im Regelbetrieb auszugehen – insbesondere mit Fokus auf den öffentli-
chen Nahverkehr und den Radverkehr. 
Für die Stadt Köln ist darüber hinaus im Konzept das Olympische und Paralympische Dorf mit 
einem temporär nutzbaren Leichtathletikstadion vorgesehen, das anschließend als neuer 
Stadtteil weitergenutzt werden soll. Hierzu gehören selbstverständlich die verkehrliche Anbin-
dung an ÖPNV, Straßen- und Radverkehr, orientiert an den bisherigen Abstimmungen zur Er-
schließung des Stadtteils und im Einklang mit Klimaschutz- und Planungsvorgaben, die sich 
aus der bisherigen Bürgerbeteiligung ergeben haben. 
Von der Bewerbung unabhängig setzt die Stadt Köln bereits heute verschiedene Infrastruktur-
projekte um; diese werden im Rahmen der regulären Stadtentwicklungsplanung priorisiert und 
fortgeführt. 
 
Zu Frage 5 
Welche Anfragen und Anforderungen des Landes NRW liegen der Stadtverwaltung seit wann 
vor? 
 
Die Bewerbung und das sportfachliche Konzept wurden von Beginn an in enger Zusammenar-
beit von Land, beteiligten Kommunen und Fachakteuren entwickelt; hierzu besteht seit Start 
des Bewerbungsprozesses ein fortlaufender Abstimmungs- und Informationsaustausch. 
Konkrete, rechtlich verbindliche „Anforderungen“ im Sinne vertraglicher Verpflichtungen liegen 
der Stadt Köln in der aktuellen Bewerbungsphase nicht vor. Solche Vereinbarungen würden – 
falls es im weiteren Verfahren dazu kommt – gesondert verhandelt, politisch beraten und be-
schlossen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

18.03.2026 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0750/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.03.2026
Erstellt
12.03.2026 16:22