0750/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 05.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung"
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Anlage 1 AN0254-2026 SportA_Linke_Anfrage Olympia-Bewerbung
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeister Thorsten Burmester Ausschussvorsitzender Oliver Seeck Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 10.02.2026 AN/0254/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 26.02.2026 Anfrage Olympia-Bewerbung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bietet sie höflich darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 3. Sitzung des Sportausschusses in der Wahlperiode 2025/2030 am Donnerstag, dem 26.02.2026 zu setzen. Das Land Nordrhein-Westfalen, 17 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr darunter die Stadt Köln, möchten dem DOSB bis zum 6. Juni 2026 eine Bew erbung für die Olympischen Sommerspiele unterbreiten. In der am 6. Dezember 2025 auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten Bew ertungsmatrix des DOSB gibt es u. a. drei Bew ertungen, die für die örtlichen Bew ertungen von ausschlaggebender Bedeutung sein können. - Sportfachliche & operative Eignung - Kosten & Finanzierung - Infrastrukturelle Sonderprojekte Das Land NRW plant folgende Wettbew erbe bei Olympischen Sommerspielen in Köln durchzuführen: Bodenturnen, Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik, Trampolinturnen (LANXESS arena) 7er-Rugby, Fußball (RheinEnergieSTADION) Bogenschießen (Jahnwiese / Sportpark Müngersdorf) Radsport – Bahnradrennen (Albert-Richter-Velodrom) Radsport – Straße (Strecke "Rund um Köln") Marathonschwimmen (Fühlinger See) Triathlon (Fühlinger See und Innenstadt) gegebenenfalls Leichtathletik (Olympiastadion) Folgende Sportarten sollen bei Paralympischen Spielen in Köln stattfinden: Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby, Sitzvolleyball (LANXESS arena) Para Bogenschießen (Jahnwiese / Sportpark Müngersdorf) Para Radsport – Bahn (Albert-Richter-Velodrom) Para Radsport – Straße (Strecke "Rund um Köln") Para Triathlon (Fühlinger See und Innenstadt) gegebenenfalls Para Leichtathletik (Olympiastadion) (Quelle: www.stadt- koeln.de/artikel/74052/index.html) Wir haben folgende Fragen: 1. In welchen Kölner Sportstätten sollen diese Wettbewerbe durchgeführt werden und in welchem Zustand werden diese Sportstätten zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele, z. B. im Jahre 2044 sein? 2. Welche laufenden Instandhaltungskosten sind notwendig, um die Sportstätten für einen olympischen Wettbewerb in Stand zu halten beziehungsweise 3. welche zusätzlichen Investitionen wäre ggf. notwendig, um 2044 für die Olympischen Spiele konkret wettbewerbstauglich und IOC-tauglich zu sein? Bitte stellen sie die notw endigen Aufw endungen unter dem aktuell gegebenen Finanzrahmen dar. 4. Welche zusätzlichen Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Autoparkplätze, Fahrradparkplätze, ÖPNV-Anbindung, ÖPNV- Haltestellenausbau, Straßenausbau und Straßenzubringer, Trainingsplätze etc. sind für Wettkampfstätten erforderlich? 5. Welche Anfragen und Anforderungen des Landes NRW liegen der Stadtverwaltung seit wann vor? gez. Dr. Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 16.03.2026 0750/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 18.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 05.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung" Zur Anfrage AN/0254/2026 der Fraktion Die Linke „Olympia-Bewerbung“ vom 05.02.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Frage 1 In welchen Kölner Sportstätten sollen diese Wettbewerbe durchgeführt werden und in wel- chem Zustand werden diese Sportstätten zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele, z. B. im Jahre 2044, sein? Die im Konzept KölnRheinRuhr vorgesehenen Wettbewerbe sollen in den von Ihnen genann- ten Kölner Sportstätten stattfinden: LANXESS arena (Turnen, Sitzvolleyball, Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby) RheinEnergieSTADION (Rugby/Fußball) Sportpark Müngersdorf (Tennis, Rollstuhltennis) Jahnwiese & Poller Wiesen (Bogenschießen & Bogensport) Albert-Richter-Velodrom (Radsport, Para-Radsport) Innenstadt & Kölner Umfeld ((Para-)Straßenradrennen, (Para-)Marathon) Fühlinger See (Marathonschwimmen) Temporäres Olympiastadion ((Para-)Leichtathletik) Koelnmesse (Internationales Presse- und Medienzentrum) Kreuzfeld (Olympisches / Paralympisches Dorf) Diese Arenen und Anlagen werden – mit Ausnahme des temporär zu errichtenden Olympia- stadions sowie der ebenfalls temporär vorgesehenen Anlagen für Tennis und Rollstuhltennis im Sportpark Müngersdorf sowie für Bogenschießen/Bogensport auf Jahnwiese und Poller Wiesen – bereits heute regelmäßig für Profisport und Großveranstaltungen genutzt und unter- liegen der laufenden Instandhaltung und Modernisierung durch die jeweiligen Betreiber bzw. Eigentümer. Dies umfasst die stetige Anpassung an aktuelle Bau- und Betriebsvorschriften sowie sportartspezifische Anforderungen. Davon ist – bei Fortführung dieser Praxis – auch für einen möglichen Austragungszeitraum (z. B. 2044) auszugehen; welche genauen technischen Anforderungen die internationalen Verbände zu diesem Zeitpunkt stellen werden, lässt sich derzeit noch nicht belastbar vorher- sagen. 2 Zu Frage 2 Welche laufenden Instandhaltungskosten sind notwendig, um die Sportstätten für einen olym- pischen Wettbewerb instand zu halten? Die laufenden Instandhaltungskosten der städtischen bzw. von Betreibern verantworteten Sportstätten fallen grundsätzlich unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spielen an und richten sich nach den jeweiligen Betreiber- und Eigentümermodellen sowie den vor- handenen Instandhaltungsprogrammen. Eine darüberhinausgehende, spezifisch „olympische“ Fortschreibung bis z. B. 2044 ist in die- ser frühen Phase nicht belastbar bezifferbar, da weder der exakte Austragungszeitraum noch die zukünftigen Detailanforderungen der internationalen Fachverbände feststehen. Zu Frage 3 Welche zusätzlichen Investitionen wären ggf. notwendig, um 2044 für die Olympischen Spiele konkret wettbewerbstauglich und IOC -tauglich zu sein? Das Konzept KölnRheinRuhr setzt – entsprechend der Vorgaben des DOSB und des Landes NRW – zu 100 Prozent auf bestehende oder temporäre Sportstätten; zusätzliche dauerhafte Sportstätten-Neubauten sind im Konzept nicht vorgesehen. Für bestehende Wettkampfstätten wären – soweit erforderlich – lediglich temporäre, sportspezifische Anpassungen am „Field of Play“ (z. B. Ausstattung, temporäre Infrastruktur) vorzunehmen, nicht jedoch grundlegende Umbauten der Zuschauerbereiche. Eine objektscharfe Kostendarstellung unter heutigem Finanzrahmen ist derzeit nicht möglich, da die genauen Anforderungen der Sportarten im jeweiligen Austragungsjahr in dieser Phase noch nicht vorliegen. Zu Frage 4 Welche zusätzlichen Infrastrukturprojekte (z. B. Parkplätze, ÖPNV, Straßen) sind für die Wett- kampfstätten erforderlich? Das Konzept sieht vor, an den Sportstätten auf vorhandene und erprobte Veranstaltungs- und Verkehrsinfrastrukturen aufzubauen und mit bewährten Maßnahmen wie KombiTickets ÖPNV, Park-&-Ride-/Shuttle-Konzepten sowie Zeitfenster- und Besucherflusssteuerung zu arbeiten. Auch in diesem Bereich ist bis zu einem möglichen Austragungsjahr von einer kontinuierlichen Weiterentwicklung im Regelbetrieb auszugehen – insbesondere mit Fokus auf den öffentli- chen Nahverkehr und den Radverkehr. Für die Stadt Köln ist darüber hinaus im Konzept das Olympische und Paralympische Dorf mit einem temporär nutzbaren Leichtathletikstadion vorgesehen, das anschließend als neuer Stadtteil weitergenutzt werden soll. Hierzu gehören selbstverständlich die verkehrliche Anbin- dung an ÖPNV, Straßen- und Radverkehr, orientiert an den bisherigen Abstimmungen zur Er- schließung des Stadtteils und im Einklang mit Klimaschutz- und Planungsvorgaben, die sich aus der bisherigen Bürgerbeteiligung ergeben haben. Von der Bewerbung unabhängig setzt die Stadt Köln bereits heute verschiedene Infrastruktur- projekte um; diese werden im Rahmen der regulären Stadtentwicklungsplanung priorisiert und fortgeführt. Zu Frage 5 Welche Anfragen und Anforderungen des Landes NRW liegen der Stadtverwaltung seit wann vor? Die Bewerbung und das sportfachliche Konzept wurden von Beginn an in enger Zusammenar- beit von Land, beteiligten Kommunen und Fachakteuren entwickelt; hierzu besteht seit Start des Bewerbungsprozesses ein fortlaufender Abstimmungs- und Informationsaustausch. Konkrete, rechtlich verbindliche „Anforderungen“ im Sinne vertraglicher Verpflichtungen liegen der Stadt Köln in der aktuellen Bewerbungsphase nicht vor. Solche Vereinbarungen würden – falls es im weiteren Verfahren dazu kommt – gesondert verhandelt, politisch beraten und be- schlossen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0750/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 16:22