Mandari Insight

A-H/0013/2025

Hausmeisterwohnung an der Loevelingloh-Schule nutzen statt leerstehen lassen – Stadt in der Pflicht

Antrag an die BV Hiltrup 05.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 28.08.2025, TOP 6.2

A-H-0013-2025

· application/pdf

Ansehen

A-H-0013-2025

2228 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Anregung gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung
Hausmeisterwohnung an der Loevelingloh-Schule nutzen statt 
leerstehen lassen – Stadt in der Pflicht
Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:
Für die Nutzung der städtischen Liegenschaft Wiedaustraße 116 (Flurstück 5006-9-349) – ehemals 
Hausmeisterwohnung der Lovelingloh-Grundschule – wird ein Nutzungskonzept vorgelegt. Die 
Bezirksvertretung erwartet, dass die Stadtverwaltung schnellstmöglich einen Vorschlag unterbreitet, wie die 
Liegenschaft einem konkreten Bedarf – insbesondere im Bildungsbereich oder im Wohnungsbau – zugeführt 
werden kann.
Begründung:
Das Gebäude steht seit Jahren leer und verfällt zunehmend, obwohl sich die Schulleitung der Lovelingloh-
Grundschule seit Langem um eine Nutzung der Immobilie für schulische Zwecke bemüht – beispielsweise für 
Ganztagsangebote, Personal- oder Verwaltungsräume. Selbst nach einem gemeinsamen Ortstermin im Jahr 2023 
ist keine Rückmeldung erfolgt. Eine sinnvolle Perspektive für das Objekt ist bis heute nicht erkennbar.
Es ist nicht akzeptabel , dass eine städtische Immobilie über Jahre hinweg leer steht und dem Verfall 
preisgegeben wird – insbesondere angesichts der bekannten Herausforderungen im Bildungsbereich sowie der 
angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt. Dieser Leerstand steht im Widerspruch zu den vielfach 
betonten Flächenbedarfen und wirft Fragen zur Liegenschaftspolitik der Stadt Münster auf.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksvertretung Hiltrup die Stadtverwaltung um die Beantwortung 
folgender Fragen:
1. Welche Nutzung ist für die Liegenschaft Wiedaustraße 116 vorgesehen?
2. Warum wurde bislang keine schulische oder anderweitig öffentliche Nutzung ermöglicht, obwohl 
entsprechende Bedarfe seit Jahren angemeldet sind?
3. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand des Gebäudes?
4. Welche Schritte werden aktuell unternommen, um den Leerstand zu beenden?
5. Wann ist mit einer Entscheidung über die zukünftige Nutzung zu rechnen?
Münster, 4. Juni 2025
Jürgen Krichel
Götz Raisner
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Loevelingloh
  • Wiedaustraße 116

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-H/0013/2025
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
05.06.2025
Erstellt
05.06.2025 15:24