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AN/0737/2019

Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!

Gem. Änderungsantrag (SPD) 20.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

7144 Zeichen

SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
Fraktion DIE LINKE  
FDP-Fraktion  
Ratsgruppe BUNT 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 
 
AN/0737/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.05.2019 
 
Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 in die Ta-
gesordnung des Rates am 21.05.2019 aufzunehmen: 
 
Präambel: 
 
Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch 
in unserer Stadt immer noch in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab.1 Ist 
man in Kölner Schulen auf dem gesamten Stadtgebiet unterwegs fallen nicht nur 
baulich, sondern auch bezüglich der Ausstattung teilweise eklatante Unterschiede 
ins Auge. Auch die Schülerschaft mit ihren Anliegen und Bedürfnissen bringt für 
die Schulen sehr unterschiedliche Herausforderungen in der begleitenden Bera-
tung und Betreuung mit sich. 
 
Schulen, die im gemeinsamen Lernen arbeiten, Schulen, die viele Seiteneinstei-
ger betreuen aber auch Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler aus sozial 
schwierigen Verhältnissen unterrichten leisten täglich Enormes. Hinzu kommt die 
Tatsache, dass die Unterstützung aus der Elternschaft, beispielsweise über För-
dervereine, an diesen Schulen oftmals weniger tragfähig ist, als an anderen 
Schulen. 
 
                                                 
1 Vgl. Session 3779/2018 „Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und  
Berufskollegs 2018“)

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Antragsteller in Köln seit vielen Jahren 
für eine gerechte Verteilung von Ressourcen an den Schulen nach dem Prinzip 
„Ungleiches ungleich behandeln“ ein. Eine Verteilung nach dem „Gießkannen-
Prinzip“ müsste hier längst überholt sein und ist mit der Forderung nach Bil-
dungsgerechtigkeit nicht vereinbar.  
 
Die Stadtverwaltung führt hierzu in ihrem Bildungsmonitoring-Bericht 2018 aus: 
 
„Dem trägt Köln Rechnung, indem kommunale Bildungsressourcen bedarfsorien-
tiert und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Allerdings deuten 
die empirischen Befunde darauf hin, dass noch Handlungsbedarf besteht. Es wäre 
zu prüfen, ob eine weitere Stärkung der Bedarfsorientierung (institutionell z.B. 
über den Schulsozialindex) und eine Qualitätsoffensive kommunaler Bildungsför-
derung mit dem Schwerpunkt einer Erhöhung der Wirksamkeit vorhandener 
Maßnahmen geeignet wären, noch ungenutzte Bildungspotentiale auszuschöp-
fen.“ 
 
Daher schlagen die Antragsteller folgenden Beschluss des Rates der Stadt Köln 
vor: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das bewährte Verfahren zur Ermittlung eines 
Sozialindexes für Kölner Schulen konsequent weiterzuführen und weiterzu-
entwickeln. Ziel ist und bleibt die kindgerechte Verteilung von Ressourcen an 
den Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhin-
derung von Bildungsarmut. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche städtischen Mittel und 
Ressourcen, die der örtliche Schulträger an die Schulen verteilt, über die bis-
herige Praxis hinaus eine Anwendung des Sozialindexes sinnvoll umgesetzt 
werden kann. Hier kommt aus fachlicher Sicht unter anderem der Ausbau von 
Sprachförderung, Inklusions- und Ganztagsangeboten bis hin zu der Steue-
rung der Größe von Lerngruppen in Betracht. Eine solche Prüfung muss auch 
Bezuschussungen von Land und Bund in den Blick nehmen, soweit diese 
nicht ohnehin schulscharf vergeben wurden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schulen bedarfsgerecht aus-
zustatten: dazu gehört eine Verbesserung der personellen Ausstattung, soweit 
es vom Schulträger möglich ist, etwa durch Verstärkung der Schulbegleitung. 
Weiter sind die Schulen im Sachmittelbereich so auszustatten, dass sie jeden 
Schüler und jede Schülerin bestmöglich fördern können. Ebenfalls sind Ver-
besserungen im baulichen Bereich prioritär umzusetzen. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln, 
die Klassenfrequenzen in Klassen des gemeinsamen Lernens nach Möglich-
keit zu senken.

- 3 - 
 
 
5. Dem Schulausschuss ist in möglichst kurzer Frist darzulegen, mit welchen 
Maßnahmen das genannte Ziel der Stärkung der genannten Schulen erreicht 
werden kann. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Begründung verweisen wir auf den Bildungsmonitoring-Bericht 2018, in dem 
die Stadtverwaltung sich dazu verpflichtet, Schulen gemäß des Sozialindexes zu 
stärken. 
Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Kölner Gymnasien die Inklusion nicht 
weiter verfolgen, wodurch eine Stärkung der anderen Schulen dringend geboten 
ist, um der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu entsprechen. 
Mit einem solchen Vorgehen würde sich die Stadt Köln auf einer Linie mit den 
Vorstellungen der Landesregierung bewegen, wie sie sich beispielsweise im Pro-
gramm „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) zei-
gen. Wenn Land und Kommune hier ineinandergreifend vorgehen, kann ein we-
sentlicher Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit getan werden. 
Die Stadt Köln ist als Schulträger insbesondere dafür zuständig 
 die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun-
gen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
 das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstat-
tung zur Verfügung zu stellen 
 
Auch im Rahmen dieser Aufgaben bieten sich zahlreiche Möglichkeiten einer Ver-
teilung von Ressourcen an die Schulen unter Anwendung eines Sozialindexes.  
 
Dieser wird in Köln bereits ermittelt, wie in den Ausführungen der Stadtverwal-
tung in der Anlage zur Vorlage Session 4042/2018 „Sozialindizierung von Schu-
len als Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung knapper Ressourcen“ darge-
legt.  
 
Die Verwaltung hat bereits aufgezeigt, dass sie in Bezug auf die weitere Vertei-
lung von Stellen in der Schulsozialarbeit weiterhin als Hauptkriterium den 
Schulsozialindex zu Grunde legen wird. Die Antragsteller bleiben bei Ihrer grund-
sätzlichen Forderung, dass an jeder Kölner Schule perspektivisch mindestens ei-
ne Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter beschäftigt sein sollte, je 
nach Bedarf der Schule aber auch mehr.    
 
Dieses erfolgreiche Verfahren für mehr Bildungsgerechtigkeit soll sukzessive wei-
terentwickelt werden und breite Anwendung auf die Ressourcen der Schulen er-
fahren.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 4 - 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer     gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thomas Hegenbarth  
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   Sprecher Ratsgruppe BUNT 
 
gez. Tobias Scholz 
Sprecher Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0737/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
20.05.2019
Erstellt
20.05.2019 12:17