AN/0737/2019
Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
7144 Zeichen
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
FDP-Fraktion
Ratsgruppe BUNT
Ratsgruppe GUT
An die
Vorsitzende des Rates der Stadt Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Historisches Rathaus
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019
AN/0737/2019
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 21.05.2019
Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 in die Ta-
gesordnung des Rates am 21.05.2019 aufzunehmen:
Präambel:
Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch
in unserer Stadt immer noch in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab.1 Ist
man in Kölner Schulen auf dem gesamten Stadtgebiet unterwegs fallen nicht nur
baulich, sondern auch bezüglich der Ausstattung teilweise eklatante Unterschiede
ins Auge. Auch die Schülerschaft mit ihren Anliegen und Bedürfnissen bringt für
die Schulen sehr unterschiedliche Herausforderungen in der begleitenden Bera-
tung und Betreuung mit sich.
Schulen, die im gemeinsamen Lernen arbeiten, Schulen, die viele Seiteneinstei-
ger betreuen aber auch Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler aus sozial
schwierigen Verhältnissen unterrichten leisten täglich Enormes. Hinzu kommt die
Tatsache, dass die Unterstützung aus der Elternschaft, beispielsweise über För-
dervereine, an diesen Schulen oftmals weniger tragfähig ist, als an anderen
Schulen.
1 Vgl. Session 3779/2018 „Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und
Berufskollegs 2018“)
- 2 -
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Antragsteller in Köln seit vielen Jahren
für eine gerechte Verteilung von Ressourcen an den Schulen nach dem Prinzip
„Ungleiches ungleich behandeln“ ein. Eine Verteilung nach dem „Gießkannen-
Prinzip“ müsste hier längst überholt sein und ist mit der Forderung nach Bil-
dungsgerechtigkeit nicht vereinbar.
Die Stadtverwaltung führt hierzu in ihrem Bildungsmonitoring-Bericht 2018 aus:
„Dem trägt Köln Rechnung, indem kommunale Bildungsressourcen bedarfsorien-
tiert und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Allerdings deuten
die empirischen Befunde darauf hin, dass noch Handlungsbedarf besteht. Es wäre
zu prüfen, ob eine weitere Stärkung der Bedarfsorientierung (institutionell z.B.
über den Schulsozialindex) und eine Qualitätsoffensive kommunaler Bildungsför-
derung mit dem Schwerpunkt einer Erhöhung der Wirksamkeit vorhandener
Maßnahmen geeignet wären, noch ungenutzte Bildungspotentiale auszuschöp-
fen.“
Daher schlagen die Antragsteller folgenden Beschluss des Rates der Stadt Köln
vor:
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das bewährte Verfahren zur Ermittlung eines
Sozialindexes für Kölner Schulen konsequent weiterzuführen und weiterzu-
entwickeln. Ziel ist und bleibt die kindgerechte Verteilung von Ressourcen an
den Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhin-
derung von Bildungsarmut.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche städtischen Mittel und
Ressourcen, die der örtliche Schulträger an die Schulen verteilt, über die bis-
herige Praxis hinaus eine Anwendung des Sozialindexes sinnvoll umgesetzt
werden kann. Hier kommt aus fachlicher Sicht unter anderem der Ausbau von
Sprachförderung, Inklusions- und Ganztagsangeboten bis hin zu der Steue-
rung der Größe von Lerngruppen in Betracht. Eine solche Prüfung muss auch
Bezuschussungen von Land und Bund in den Blick nehmen, soweit diese
nicht ohnehin schulscharf vergeben wurden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schulen bedarfsgerecht aus-
zustatten: dazu gehört eine Verbesserung der personellen Ausstattung, soweit
es vom Schulträger möglich ist, etwa durch Verstärkung der Schulbegleitung.
Weiter sind die Schulen im Sachmittelbereich so auszustatten, dass sie jeden
Schüler und jede Schülerin bestmöglich fördern können. Ebenfalls sind Ver-
besserungen im baulichen Bereich prioritär umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird gebeten mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln,
die Klassenfrequenzen in Klassen des gemeinsamen Lernens nach Möglich-
keit zu senken.
- 3 -
5. Dem Schulausschuss ist in möglichst kurzer Frist darzulegen, mit welchen
Maßnahmen das genannte Ziel der Stärkung der genannten Schulen erreicht
werden kann.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf den Bildungsmonitoring-Bericht 2018, in dem
die Stadtverwaltung sich dazu verpflichtet, Schulen gemäß des Sozialindexes zu
stärken.
Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Kölner Gymnasien die Inklusion nicht
weiter verfolgen, wodurch eine Stärkung der anderen Schulen dringend geboten
ist, um der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu entsprechen.
Mit einem solchen Vorgehen würde sich die Stadt Köln auf einer Linie mit den
Vorstellungen der Landesregierung bewegen, wie sie sich beispielsweise im Pro-
gramm „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) zei-
gen. Wenn Land und Kommune hier ineinandergreifend vorgehen, kann ein we-
sentlicher Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit getan werden.
Die Stadt Köln ist als Schulträger insbesondere dafür zuständig
die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun-
gen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstat-
tung zur Verfügung zu stellen
Auch im Rahmen dieser Aufgaben bieten sich zahlreiche Möglichkeiten einer Ver-
teilung von Ressourcen an die Schulen unter Anwendung eines Sozialindexes.
Dieser wird in Köln bereits ermittelt, wie in den Ausführungen der Stadtverwal-
tung in der Anlage zur Vorlage Session 4042/2018 „Sozialindizierung von Schu-
len als Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung knapper Ressourcen“ darge-
legt.
Die Verwaltung hat bereits aufgezeigt, dass sie in Bezug auf die weitere Vertei-
lung von Stellen in der Schulsozialarbeit weiterhin als Hauptkriterium den
Schulsozialindex zu Grunde legen wird. Die Antragsteller bleiben bei Ihrer grund-
sätzlichen Forderung, dass an jeder Kölner Schule perspektivisch mindestens ei-
ne Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter beschäftigt sein sollte, je
nach Bedarf der Schule aber auch mehr.
Dieses erfolgreiche Verfahren für mehr Bildungsgerechtigkeit soll sukzessive wei-
terentwickelt werden und breite Anwendung auf die Ressourcen der Schulen er-
fahren.
Mit freundlichen Grüßen
- 4 -
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
gez. Ulrich Breite gez. Thomas Hegenbarth
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Sprecher Ratsgruppe BUNT
gez. Tobias Scholz
Sprecher Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0737/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 20.05.2019 12:17