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Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!
Gem. Änderungsantrag (SPD) AN/0737/2019 vom 20.05.2019
Stand: Am 21.05.2019 im Rat geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Ratsgruppe BUNT Ratsgruppe GUT An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 AN/0737/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 in die Ta- gesordnung des Rates am 21.05.2019 aufzunehmen: Präambel: Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch in unserer Stadt immer noch in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab.1 Ist man in Kölner Schulen auf dem gesamten Stadtgebiet unterwegs fallen nicht nur baulich, sondern auch bezüglich der Ausstattung teilweise eklatante Unterschiede ins Auge. Auch die Schülerschaft mit ihren Anliegen und Bedürfnissen bringt für die Schulen sehr unterschiedliche Herausforderungen in der begleitenden Bera- tung und Betreuung mit sich. Schulen, die im gemeinsamen Lernen arbeiten, Schulen, die viele Seiteneinstei- ger betreuen aber auch Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler aus sozial schwierigen Verhältnissen unterrichten leisten täglich Enormes. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Unterstützung aus der Elternschaft, beispielsweise über För- dervereine, an diesen Schulen oftmals weniger tragfähig ist, als an anderen Schulen. 1 Vgl. Session 3779/2018 „Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs 2018“) - 2 - Vor diesem Hintergrund setzen sich die Antragsteller in Köln seit vielen Jahren für eine gerechte Verteilung von Ressourcen an den Schulen nach dem Prinzip „Ungleiches ungleich behandeln“ ein. Eine Verteilung nach dem „Gießkannen- Prinzip“ müsste hier längst überholt sein und ist mit der Forderung nach Bil- dungsgerechtigkeit nicht vereinbar. Die Stadtverwaltung führt hierzu in ihrem Bildungsmonitoring-Bericht 2018 aus: „Dem trägt Köln Rechnung, indem kommunale Bildungsressourcen bedarfsorien- tiert und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Allerdings deuten die empirischen Befunde darauf hin, dass noch Handlungsbedarf besteht. Es wäre zu prüfen, ob eine weitere Stärkung der Bedarfsorientierung (institutionell z.B. über den Schulsozialindex) und eine Qualitätsoffensive kommunaler Bildungsför- derung mit dem Schwerpunkt einer Erhöhung der Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen geeignet wären, noch ungenutzte Bildungspotentiale auszuschöp- fen.“ Daher schlagen die Antragsteller folgenden Beschluss des Rates der Stadt Köln vor: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das bewährte Verfahren zur Ermittlung eines Sozialindexes für Kölner Schulen konsequent weiterzuführen und weiterzu- entwickeln. Ziel ist und bleibt die kindgerechte Verteilung von Ressourcen an den Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhin- derung von Bildungsarmut. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche städtischen Mittel und Ressourcen, die der örtliche Schulträger an die Schulen verteilt, über die bis- herige Praxis hinaus eine Anwendung des Sozialindexes sinnvoll umgesetzt werden kann. Hier kommt aus fachlicher Sicht unter anderem der Ausbau von Sprachförderung, Inklusions- und Ganztagsangeboten bis hin zu der Steue- rung der Größe von Lerngruppen in Betracht. Eine solche Prüfung muss auch Bezuschussungen von Land und Bund in den Blick nehmen, soweit diese nicht ohnehin schulscharf vergeben wurden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schulen bedarfsgerecht aus- zustatten: dazu gehört eine Verbesserung der personellen Ausstattung, soweit es vom Schulträger möglich ist, etwa durch Verstärkung der Schulbegleitung. Weiter sind die Schulen im Sachmittelbereich so auszustatten, dass sie jeden Schüler und jede Schülerin bestmöglich fördern können. Ebenfalls sind Ver- besserungen im baulichen Bereich prioritär umzusetzen. 4. Die Verwaltung wird gebeten mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln, die Klassenfrequenzen in Klassen des gemeinsamen Lernens nach Möglich- keit zu senken. - 3 - 5. Dem Schulausschuss ist in möglichst kurzer Frist darzulegen, mit welchen Maßnahmen das genannte Ziel der Stärkung der genannten Schulen erreicht werden kann. Begründung: Zur Begründung verweisen wir auf den Bildungsmonitoring-Bericht 2018, in dem die Stadtverwaltung sich dazu verpflichtet, Schulen gemäß des Sozialindexes zu stärken. Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Kölner Gymnasien die Inklusion nicht weiter verfolgen, wodurch eine Stärkung der anderen Schulen dringend geboten ist, um der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu entsprechen. Mit einem solchen Vorgehen würde sich die Stadt Köln auf einer Linie mit den Vorstellungen der Landesregierung bewegen, wie sie sich beispielsweise im Pro- gramm „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) zei- gen. Wenn Land und Kommune hier ineinandergreifend vorgehen, kann ein we- sentlicher Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit getan werden. Die Stadt Köln ist als Schulträger insbesondere dafür zuständig die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun- gen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstat- tung zur Verfügung zu stellen Auch im Rahmen dieser Aufgaben bieten sich zahlreiche Möglichkeiten einer Ver- teilung von Ressourcen an die Schulen unter Anwendung eines Sozialindexes. Dieser wird in Köln bereits ermittelt, wie in den Ausführungen der Stadtverwal- tung in der Anlage zur Vorlage Session 4042/2018 „Sozialindizierung von Schu- len als Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung knapper Ressourcen“ darge- legt. Die Verwaltung hat bereits aufgezeigt, dass sie in Bezug auf die weitere Vertei- lung von Stellen in der Schulsozialarbeit weiterhin als Hauptkriterium den Schulsozialindex zu Grunde legen wird. Die Antragsteller bleiben bei Ihrer grund- sätzlichen Forderung, dass an jeder Kölner Schule perspektivisch mindestens ei- ne Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter beschäftigt sein sollte, je nach Bedarf der Schule aber auch mehr. Dieses erfolgreiche Verfahren für mehr Bildungsgerechtigkeit soll sukzessive wei- terentwickelt werden und breite Anwendung auf die Ressourcen der Schulen er- fahren. Mit freundlichen Grüßen - 4 - gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Ulrich Breite gez. Thomas Hegenbarth FDP-Fraktionsgeschäftsführer Sprecher Ratsgruppe BUNT gez. Tobias Scholz Sprecher Ratsgruppe GUT
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