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Anfrage der SPD-Fraktion "ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0221/2023 vom 30.01.2023

Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Anfrage SPD - Linie 7

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    Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 22.01.2023 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.02.2023 hier: ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17 Der Presse konnten wir in der 03. KW 2023 entnehmen, dass bei einer großenöffentlichen Veranstaltung in Niederkassel ein Förderbescheid durch denLandesverkehrsminister übergeben wurde für die geplante Stadtbahnverlängerung vonKöln über Niederkassel nach Bonn. Während die Städte Bonn und Niederkassel jeweilsmit ihrer Oberbürgermeisterin bzw. ihrem Bürgermeister vertreten waren, wurde dieStadt Köln lediglich durch ihren Verkehrsdezernenten vertreten. Obwohl der Stadtbezirk Porz massiv von diesem schon lange benötigten ÖPNV-Projektbetroffen ist, wurde über den Förderbescheid offenbar weder dieBezirksbürgermeisterin informiert noch ein anderes Mitglied der Bezirksvertretung.Dieses Verhalten der Kölner Stadtverwaltung wirft daher Fragen auf, um derenBeantwortung wir kurzfristig bitten: 1. Bezieht sich der Förderbescheid lediglich auf die Streckenführung der Linie 17bis Bonn oder auch auf die Verknüpfung mit der Linie 7 in Langel? 2. Falls Frage 1 mit ersterer Option beantwortet wird:Wann wird der zugehörige Förderantrag zur Verlängerung der Linie 7 mit derVerknüpfung der Linie 17 durch die Kölner Stadtverwaltung oder die KölnerVerkehrs-Betriebe beantragt?Vorgesehen ist bisher, beide Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. 3. Der Förderbescheid beläuft sich lediglich auf 5,2 Mio. € brutto. Die Baukostenliegen um ein Vielfaches höher.Betrifft der Förderantrag daher nur die Planungskosten oder muss derRestbetrag von der beteiligten Kommunen getragen werden? 4. Liegt mit dem Förderbescheid bereits die Linienführung fest oder muss diese,insbesondere die Rheinquerung, noch untersucht werden? 5. Beinhaltet die Fördersumme lediglich den ÖPNV oder ist darin dieRadwegführung über die notwendige Rheinbrücke bereits mit berücksichtigt? Begründung: Die Missachtung der Bezirksvertretung Porz zeigt einmal mehr, dass die KölnerStadtverwaltung Porz nach Möglichkeit übergeht. Es darf nicht sein, dass dieses fürPorz elementar wichtige Projekt des öffentlichen Nahverkehrs ohne die Beteiligung derBezirksvertretung Porz vorangetrieben oder – auch das ist möglich – zumindest Porzbetreffend stillschweigend fallengelassen wird. Dr. Simon Bujanowski Lutz TempelFraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2023

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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