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3554/2019

Baubeschluss für die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Markierung von Schutz- und Radfahrstreifen in der Gießener Straße zwischen Deutzer Ring und Taunusstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 8.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Lageplan Gießener Straße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3554/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Markierung von Schutz- und 
Radfahrstreifen in der Gießener Straße zwischen Deutzer Ring und Taunusstraße 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs 
und Markierung von Schutz- und Radfahrstreifen in der Gießener Straße zwischen Deutzer Ring und 
Taunusstraße zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  70.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Bestand: 
Durch die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk (21.03.2019) und des Verkehrsausschusses 
(26.03.2019) zur Vorlage „Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheini-
schen“ (0665/2019) ist die Gießener Straße (u. a. zwischen Deutzer Ring und Taunusstraße) Be-
standteil der Vorzugstrasse „Köln – Rösrath“. Der Planungsabschnitt stellt ebenfalls die direkte Ver-
bindung zwischen der Technischen Hochschule Köln und der S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße dar. 
 
 
Planung: 
Die Planung sieht die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Markierung von Schutz- und Radfahr-
streifen vor. Im südlichen Bereich wird ein durchgehender Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m 
markiert. Dieser wird durch einen 0,50 m breiten Sicherheitsraum vom Längsparkstreifen getrennt. Im 
nördlichen Bereich der Gießener Straße wird zwischen der Hausnummer 51 und der Bushaltestelle 
ein 2,30 m breiter Radfahrstreifen markiert. Klebeborde sollen in Abschnitten ohne Zufahrten das Ab-
stellen bzw. Parken von Fahrzeugen verhindern. Im Kreuzungsbereich bzw. in Ein- und Ausfahrten 
wird der Schutzstreifen/Radfahrstreifen zur besseren Erkennbarkeit rot eingefärbt. 
 
 
Bushaltestelle 
Die südlich gelegene Bushaltestelle Deutzer Ring soll zu einem vorgezogenen Buskap umgebaut 
werden. Hierdurch wäre eine barrierefreie Anfahrt der Haltestelle gewährleistet und zwischen der 
Hausnummer 42 und der Kreuzung An der Pulvermühle könnten 4 zusätzliche Parkplätze geschaffen 
werden, die aktuell für das An- und Abfahren des Busses freigehalten werden müssen. Um die ge-
plante Neuordnung und Markierung der Schutz- und Radfahrstreifen nicht zu verzögern soll nach Ab-
stimmung mit der KVB der Umbau der Bushaltestelle als eigene Maßnahme zu einem späteren Zeit-
punkt erfolgen.

3 
 
 
Parkplätze 
Die alternierenden Schrägparkplätze werden durch Längsparkplätze ersetzt. Hierdurch werden die 
aktuell 35 Parkplätze auf 31 reduziert. Nach dem Umbau der Bushaltestelle zum vorgezogenen Bus-
kap können jedoch 4 weitere Parkplätze geschaffen werden. 
 
Fahrradabstellanlagen 
Im Rahmen der Maßnahme werden Fahrradabstellanlagen für mindestens 24 Fahrräder errichtet.  
 
 
Finanzierung: 
Die Kosten für die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und die Errichtung der Fahrradabstellanlagen 
betragen rund 70.000 €. Entsprechende Aufwandsermächtigungen wurden im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen budgetneutral berücksichtigt. 
 
 
Anlage 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3554/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.12.2019
Erstellt
10.10.2019 15:49