Mandari Insight

2144/2023

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 01.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.08.2023, TOP 4.5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Förderübersicht

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1180 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2144/2023
Stand: 11.10.2023 
Sachstandsbericht  
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2023 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt,  
 
1. auf Grundlage der Zeilen 45 – 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die 
Bereiche (… ) Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021 und in Verbindung mit der All-
gemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Pra-
xis der Vorjahre, dass bereits vor Erstellung der Zuwendungsbescheide grundsätzlich 
Abschläge gezahlt werden. In Jahren mit einem Doppelhaushalt kann im gemeinsa-
men Unterausschuss Selbsthilfegruppen ein Förderbeschluss über zwei Förderjahre 
verabschiedet werden. 
 
2. die Frauenvereine 
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 
1 zu fördern. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Die Verwaltung hat die Fördermittel 2023 an die vier Frauenvereine ausgezahlt.

Anlage 1 Förderübersicht

1619 Zeichen

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2023 und 2024 
 
Verein Zuschuss 
2022 (€) 
Haushalts-
ansatz (€)* 
Beantragter 
Zuschuss 
2023 (€) 
Fördervor-
schlag 2023 
(€) 
 
Beantragter 
Zuschuss 
2024 (€) 
Fördervor-
schlag 2024 
(€) 
 
Hagazussa e.V. 49.107,88  
 
142.800,00 
[2023] 
 
 
145.627,00 
[2024] 
57.205,74 50.417,92 59.205,74 51.599,58  
agisra e.V* 46.193,63 
 
54.490,00 47.425,92 54.490,00 48.697,23  
agisra e.V.**  34.000,00 34.000,00 34.000,00 34.000,00 34.000,00  
FrauenLeben e.V. 5.076,11 5.250,00 5.211,52 5.386,00 5.386,00  
Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V. 
5.595,38 6.100,00 5.744,64 5.944,19 5.944,19  
Summen 139.973,00 1457.045,16 157.045,74 142.800,00* 159.025,93 145.627,00*  
          
Für das Jahr 2023 erhielten sie bislang Abschläge von 75% des Ansatzes 2023. 
 
*  Der Gesamtbetrag (142.800,00 €) setzt sich aus 108.800 € und 34.000 € zusammen. 
   Der Gesamtbetrag (145.627,00 €) setzt sich aus 111.627 € und 34.000 €  zusammen. 
   Ein Festbetrag von 34.000 € ist agisra für Unterkunftskosten zugeordnet. 
   Der restliche Haushaltsansatz wird jeweils analog der Verteilung 2022 auf die vier Vereine verteilt.  
 
   ** Gesamtzuschuss agisra 2023: 88.490,00 € (beantragt), 81.425,92 € (Fördervorschlag). 
       Gesamtzuschuss agisra 2024: 88.490,00 € (beantragt), 82.697,23 € (Fördervorschlag). 
 
FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale 
Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden (vgl. Anlagen 4 und 5). 
                     Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5560 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2144/2023 
Freigabedatum 
 01.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt,  
 
1. auf Grundlage der Zeilen 45 – 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die 
Bereiche (… ) Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021 und in Verbindung mit der All-
gemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Pra-
xis der Vorjahre, dass bereits vor Erstellung der Zuwendungsbescheide grundsätzlich 
Abschläge gezahlt werden. In Jahren mit einem Doppelhaushalt kann im gemeinsa-
men Unterausschuss Selbsthilfegruppen ein Förderbeschluss über zwei Förderjahre 
verabschiedet werden. 
 
2. die Frauenvereine 
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 
1 zu fördern. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  142.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    145.627 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei-
che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen 
und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin-
gungen wird die bewilligte Zuwendung erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) 
des Zuwendungsbescheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind 
grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelemp-
fangenden dies rechtfertigt“ (Zeile 45 - 47). 
 
Die Frauenvereine erhalten eine institutionelle Förderung. Mit diesem Zuschuss werden Per-
sonal-, Sach- und Mietkosten abgedeckt. Rücklagen sind kaum vorhanden, um die laufende 
Arbeit bis zum Beschluss des gemeinsamen Unterausschusses im August eines Jahres abzu-
sichern. Die Frauenvereine erhalten teilweise ergänzend Projektförderungen, die allerdings 
nicht für Mietzahlungen verwendet werden dürfen, insofern ergibt sich auch hier das erforderli-
che notwendige Interesse des Fördermittelempfangenden. Auch die Stadt Köln hat ein Inte-
resse daran, den Fortbestand der Vereine zu sichern, eine Vorziehung der Mittelausschüttung

3 
ist jedoch aufgrund des Sitzungsturnus des Unterausschusses Selbsthilfegruppen nicht mög-
lich. 
 
Die vier Vereine haben historisch ihre Wurzeln in der Frauenbewegung und verstehen sich als 
spezialisierte Frauenberatungsstelle mit den Themenschwerpunkten Gesundheit, Arbeit, Fa-
milie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenberatungszentren 
entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauentypisches, fachlich ausdif-
ferenziertes Unterstützungsangebot realisieren. Die vier Arbeitsfelder umfassen Beratungs-
stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. 
 
Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferauf-
wendungen) für „Z für Frauenprojekte“ für das Jahr 2023 Mittel von 142.800 € und für das 
Jahr 2024 Mittel von 145.627 € veranschlagt. 
 
In den Förder-/Kalenderjahren, für die ein einjähriger Haushaltsplan beschlossen wurde oder 
noch beschlossen werden soll, sollen schon vor dem Verteilungsbeschluss des gemeinsame 
Unterausschuss Abschläge von 75% möglich sein, sofern dies eventuellen haushaltsrechtli-
chen Beschränkungen nicht entgegensteht. Der Zuwendungsbescheid erfolgt wie üblich nach 
dem Ausschussbeschluss. 
 
Bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes soll der gemeinsame Unterausschuss einen zweijähri-
gen Verteilungsbeschluss fassen, damit im zweiten Förderjahr frühzeitig Zuwendungsbe-
scheid und Auszahlungen möglich sind. Dies schafft eine größere Planungssicherheit für die 
vier Frauenvereine.  
 
Die Vereine haben den Zuschuss 2024 beantragt. Die Mittelverwendung wird – wie in den 
Vorjahren – über die Prüfung der Verwendungsnachweise kontrolliert. Ein Förderbeschluss 
über zwei Haushaltsjahre wurde seinerzeit bereits für die Jahre 2020 und 2021 gefasst. Um 
die Zuschüsse und Auszahlungen für das Jahr 2024 frühzeitig zu tätigen, wird um eine Be-
schlussfassung für 2023 und 2024 gebeten.  
 
Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz 2023 und 2024, Fördervor-
schläge und bereits geleistete Abschläge.

Beratungsverlauf (1)

17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2144/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.08.2023
Erstellt
04.07.2023 15:19