0390/2017
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 betreffend Nutzungswechsel ehemalige Strauss-Filiale am Karolingerring (AN/0182/2017)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1790 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 611 Zlon KeSB Vorlagen-Nummer 0390/2017 Freigabedatum: 03.02.2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2017 betreffend Nutzungswechsel ehemalige Strauss-Filiale am Karolingerring (AN/0182/2017) Text der Anfrage: "(Frage 1) Ist der Verwaltung bekannt, dass im Gebäude der ehemaligen Filiale "Strauss Innovation" am Karolingerring/Ecke Chlodwigplatz eine amerikanische Fast Food Kette einziehen wird? (Frage 2) Teilt die Verwaltung die Einschätzung der grünen Fraktion, dass das städtebaulich eine nichtanstrebenswerte Nutzung ist und die Kölner Südstadt in diesem Gebiet nicht mit Fast-food unter- versorgt ist? (Frage 3) Wie sieht die baurechtliche Situation in diesem Areal aus?" Stellungnahme der Verwaltung: zu Frage 1: Nein, das Vorhaben ist der Verwaltung nicht bekannt. zu Frage 2: Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass ein Schnellrestaurant nicht erstrebenswert ist. Gleichwohl ist die genehmigungsrechtliche Versagung nicht durchzusetzen. zu Frage 3: Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), das heißt ein Be- bauungsplan ist nicht vorhanden. Die Kategorie "Fast-Food-Kette" wäre auch keine, die planungs- rechtlich festsetzbar beziehungsweise auszuschließen wäre. Die Zulässigkeit des Vorhabens ließe sich abschließend nur über ein Vorbescheids- beziehungsweise Bauantragsverfahren feststellen. Grundsätzlich bedarf die Nutzungsänderung in ein Schnellrestaurant einer Baugenehmigung. Im Falle der Beantragung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde Genehmigungsbehörde.
>> zur Info: Anfragetext
1246 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 01.02.2017 AN/0182/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 Nutzungswechsel ehemalige Strauss Filiale am Karolingerring Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist der Verwaltung bekannt, dass im Gebäude der ehemaligen Filiale „Strauss Innovation“ am Karolingerring / Ecke Chlodwigplatz eine amerikanische Fast Food Kette einziehen wird? Teilt die Verwaltung die Einschätzung der grünen Fraktion, dass das städtebaulich eine nichtanstrebenswerte Nutzung ist und die Kölner Südstadt in diesem Gebiet nicht mit Fast- food unterversorgt ist? Wie sieht die baurechtliche Situation in diesem Areal aus? Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Ludwigstraße 8
- Karolingerring
- Chlodwigplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0390/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27