2301/2022
Platzgestaltung Keupstraße
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Mitteilung Ausschuss
3216 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Grie Az Vorlagen-Nummer 22.07.2022 2301/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 Platzgestaltung Keupstraße Das Denkmal an der Keupstraße, das an den Anschlag des NSU erinnert, soll an dem von vielen ge- wünschten Standort im Bereich Keupstraße/Schanzenstraße verwirklicht werden. Auf rund 550 Quad- ratmetern entsteht ein öffentlicher Platz, der dem Denkmal einen würdigen Raum bietet. Es soll ein Ort der Begegnung und des Aufenthalts mit städtebaulicher Qualität geschaffen werden. Als zentrales Element wird eine Bodenplatte aus Beton in denselben Maßen wie der Grundriss des Friseurgeschäfts, vor dem die Nagelbombe explodierte, gebaut werden. Dies hat der Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 09.11.2021 (Session Nr. 2699/2021) mit der Annahme und Umsetzung des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf des künstlerischen Wettbewerbs von 2016 für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße einstimmig beschlos- sen. Für die umliegende Platzgestaltung wurde mit der Beschlussvorlage 1293/2022 die Planung und Durchführung der Maßnahme „Platzgestaltung Denkmal Keupstraße“ am 02.06.2022 vom Stadtent- wicklungsausschuss vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim, welche in der Sit- zung der Bezirksvertretung am 13.06.2022 erfolgte, beschlossen. Beide Gremien habe die Vorlage einstimmig ohne Änderungen beschlossen. Mit dem nun vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschluss wird die Bereitstellung der städtischen Finanzmittel sichergestellt. In dem anschließenden Verfahren sollen die Planungsleistungen an externe Fachplaner zur Entwick- lung einer Konzeption für die umliegende Platzgestaltung des Denkmals vergeben werden. Nach Vor- liegen eines ersten Entwurfes sollen dieser der Öffentlichkeit vorgestellt und damit interessierten Bür- gerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, aktiv den Entwurf zu diskutieren und sich in den Planungsprozess einzubringen. Im Anschluss daran werden die Planungen konkret ausgearbei- tet, die Ausführung der Maßnahme vorbereitet und anschließend umgesetzt. Die weitere Zeitplanung ist schwer einzuschätzen, da die Umsetzung der Freianlagen von der Umset- zung und Realisierung der Hochbauten abhängig ist. Die Platzfläche wird für die Baustelleneinrich- tung des Hochbaus genutzt werden. Erst nach Fertigstellung der Gebäude ist die Realisierung der Platzfläche und des Denkmals möglich. Da es bei dem Bedarfsfeststellungsbeschluss vordergründig um die Freigabe von Haushaltsmitteln sowie die Legitimation für weitere Beauftragung der externen Planer*innen ging, wurden als Gremien nur die Bezirksvertretung Mülheim und der Stadtentwicklungsausschuss einbezogen. Für kommende Beschlüsse, bei denen das Thema Gestaltung der Platzfläche und damit der öffentliche Raum im Vordergrund stehen wird, wird die Verwaltung selbstverständlich den Integrationsrat sowie den Aus- schuss für Kunst und Kultur etc. in die Gremienfolge einbeziehen. Darunter fällt der geplante Baube- schluss, durch den die Entwurfsplanung auf politischer Ebene freigegeben wird. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Keupstraße
- Schanzenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2301/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.07.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 12:12