Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurf
Beschlussvorlage Ausschuss 3123/2020 vom 10.05.2021
Stand: Am 17.06.2021 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Wirt Sa Vorlagen-Nummer 3123/2020 Freigabedatum 10.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der bereits im Vorfeld einge- reichten Stellungnahmen, sowie die Ergebnisse aus der digitalen, ergänzenden Bürgerinforma- tionsveranstaltung sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6, 7) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Standort | Auswirkungen auf den Klimaschutz | Energiekonzept Das Plangebiet stellt eine von wenigen noch vorhandenen Potenzialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtgebiet dar. Um der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungs- markt zu begegnen, ist die Schaffung von neuem Wohnraum dringendes Ziel der Stadtentwicklung. Neben der vorrangigen Wiedernutzbarmachung brach gefallener Flächen ist hierfür weiterhin die Neuinanspruchnahme bisher unbebauter Flächen unvermeidbar. Die Stadt Köln steht an dieser Stelle in der Pflicht, ihre Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine zukunftsträchtige und sozialge- rechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. Das Plangebiet stellt sich aufgrund seiner Lage und der soliden infrastrukturellen Ausstattung in der Umgebung als gut geeignet für den Wohnungsbau dar. Die Entwicklung des Plangebietes ist daher eine gute Alternative gegenüber einer weitergehenden Flächenentwicklung in noch nicht infrastruktu- rell erschlossenen Außenbereichen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Standort bereits größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Die Eignung des Gebietes als Wohnstandort wurde somit bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geprüft und abgewogen. Auf eine weitergehen- de Untersuchung eventueller Alternativstandorte konnte daher verzichtet werden. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung/ Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit dieser nicht im Plange- biet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sein werde. Anlass und Ziel Die Deutsche Reihenhaus AG, mit Sitz in Köln, Poller Kirchweg 99, beabsichtigt, auf der circa 11 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich der Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler, gemeinsam mit der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Straße des 17. Juni 4, die Entwicklung eines neuen, durchgrünten Wohnquartiers mit circa 380 Wohneinheiten, einer Kindertageseinrichtung sowie einem öffentlichen Spielplatz. Darüber hinaus soll das Landschafts- schutzgebiet im Süden weiterhin geschützt und als Ausgleichsfläche gesichert werden. Geplant ist ein Neubaugebiet mit rund 90 Reihenhäusern, circa 20 Einzel- und Doppelhäusern und circa 270 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Etwa 70% der Wohnungen im Geschosswohnungsbau sowie die betreute Wohngruppe sollen öffentlich gefördert errichtet werden. Städtebauliches Konzept Die Geschosswohnungsbauten sollen in einer dreigeschossigen Bauweise mit Satteldach und die Reihenhäuser mit zwei Geschossen und Satteldächern ausgeführt werden. Hierbei werden aufgrund von Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der ergänzenden digitalen Bür- gerinformation die Kubatur und Höhe der Giebelseiten der geplanten Mehrfamilienhäuser an Baptist- 3 straße im weiteren Verfahren geprüft. Die Einzel- und Doppelhäuser sollen mit zwei Geschossen und Walmdächern ausgeführt werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist sowohl oberirdisch wie auch in Tiefgaragen vorgesehen. Innerhalb des Quartiers sind Freiräume mit einer hohen Aufent- haltsqualität geplant, zu denen auch eine öffentliche Spielplatzfläche in einer Größe von circa 1.800 m² zählt. "Grüne Zimmer" bilden darüber hinaus halböffentliche Binnenräume hinter den privaten Gär- ten als gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen. Nach Osten hin bildet eine weitere Grünfläche den Übergang zum angrenzenden Lärmschutzwall, der das neue Wohngebiet vor den Emissionen des Bahnverkehrs schützen soll. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 Wohneinheiten handelt, hat die Deut- schen Reihenhaus AG in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG gemäß des Kooperativen Baulandmodells im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung als Grundlage für die weitere Planung durchgeführt. In die Aufgabenstellung des Qualifizierungsver- fahrens sind die Ergebnisse der Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.01.2019 einge- flossen. Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, städtebauliche und freiraumplanerische Gestal- tungsalternativen für die Entwicklung des bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes zu Wohnnutzungen zu erhalten. Zusätzlich waren Untersuchungen zur Gebäudeorganisation und Gebäudegestaltung der beabsichtigten Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten gefordert. Unter den 6 Teilnehmergemeinschaften wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus Berlin zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Kopenhagen mit dem 1. Rang ausgezeich- net. Die Jury empfahl, unter Berücksichtigung der in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritik- punkte, den Entwurf zur Grundlage für die Weiterentwicklung der Planung zu machen. Das Büro Lo- renzen Mayer hat die folgenden formulierten Kritikpunkte überarbeitet und den Entwurf daraufhin an- gepasst: Die südlich des neuen Quartiers verlaufende Straße wurde so nach Norden verlegt, dass sie nicht mehr in dem Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Ausnutzung beim Geschosswohnungsbau wurde an die geplante GFZ von 1,2 angepasst und die II-Geschossigkeit auf III-Geschosse + Dach angehoben. Die Tiefgaragen im Geschosswohnungsbau wurden so erweitert, dass alle Wohnungen hieran angebunden sind. Die Ausbildung der südlichen Reihenhauszeilen wurde von drei auf fünf Garagen angepasst, so- dass die Gärten zum Landschaftsschutzgebiet eine klare Kante erhalten und in ihren Größen kei- ne zu starke Varianz aufweisen. Die südlichste der Parktaschen parallel zum Lärmschutzwall ist zugunsten einer großzügigeren Freiraumfläche entfallen. Erschließung Nach verwaltungsinterner Abstimmung der Fachämter zur Erschließung des Plangebietes wurden mehrere Erschließungsvarianten in einem ersten Untersuchungsschritt qualitativ verkehrlich unter- sucht und schließlich zwei Erschließungsvarianten zur Betrachtung in der Verkehrsuntersuchung festgelegt: In der Erschließungsvariante 1 erfolgt die Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der Baptiststraße im Norden des Plangebietes und über eine Zufahrt an der Berrischstraße im Westen des Plangebietes. Über diese Zufahrten wird der gesamte Quell- und Zielverkehr des Plangebietes abgewickelt. Die Erschließungsvariante 2 sieht eine Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der Bap- tiststraße, die nur in Richtung Süden befahrbar sind, eine Zufahrt an der Berrischstraße und eine Zu- fahrt am Mörterweg vor. Über die nördlichen Zufahrten wird nur Zielverkehr des Plangebietes abgewi- ckelt. Über die westliche Zufahrt wird ausschließlich der Quell- und Zielverkehr der Kita abgewickelt. Der gesamte Quellverkehr der Wohnnutzungen sowie ein Teil des Zielverkehrs fließt somit über die südliche Zufahrt zum Mörterweg. Die Verkehrsführung auf dem Mörterweg ist weiterhin eine Einbahn- straßenregelung in Fahrtrichtung Osten. Ziel dieser Erschließungsvariante 2 ist es, den Quellverkehr 4 des Plangebietes vom Bereich der Baptiststraße und Berrischstraße fernzuhalten und somit den Ortskern mit weniger Mehrverkehr zu belasten. Auf die Baptiststraße wird nur Zielverkehr umgelegt, der durch die Wohnnutzung des Plangebiets hauptsächlich auf den Nachmittag entfällt. Die Prüfung dieser beiden Varianten ergab, dass die Erschließungsvariante 2 zu einer gleichmäßige- ren Verteilung des Plangebiets bedingten Mehrverkehrs und damit insgesamt zu geringeren Mehrbe- lastungen der untersuchten Querschnitte mit teilweisen engen Straßenräumen des bestehenden Ver- kehrsnetzes führt. Dadurch soll die Verkehrssicherheit, vor allem für nichtmotorisierte Verkehrsteil- nehmer, wie Schüler und Fußgänger in den teilweise engen Straßenquerschnitten in Bezug auf die Erschließungsvariante 1 deutlich erhöht werden. Aus diesen Gründen ist die Erschließungsvariante 2 Bestandteil des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes. Verfahrensverlauf Am 17.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit Anhö- rung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 28.06.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss (StEA) getroffen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis zum 28.11.2018. Eine von den Investo- rinnen geleitete öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung fand am 15.01.2019 in Roggen- dorf/Thenhoven statt. Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung sind fünf Stellungnahmen eingegangen sind (s. Anlage 4). Im Anschluss folgte eine Stellungnahme des Bürgervereins, die im Mai 2020, ebenfalls im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen ist (s. An- lage 4). Darauf aufbauend wurde im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauf- tragung als Grundlage für die weitere Planung durchgeführt. Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendver- anstaltung) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 19.03.2020 gefasst. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 bis heute andauernden Covid-19-Pandmie und der hiermit erforderlichen Kontaktbeschränkungen hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 beschlossen, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Diese Vorgehensweise ist im vorliegenden Bebauungs- planverfahren zur Anwendung gekommen. Auf Grundlage des angepassten städtebaulichen Konzeptes erfolgte demnach die frühzeitige Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in Form eines Aushangs. Das städtebauliche Pla- nungskonzept wurde auf diese Weise vom 27. August bis einschließlich 10. September 2020 zur Ein- sichtnahme sowohl im Bezirksrathaus Chorweiler als auch in der Außenstelle des Stadtplanungsamts ausgehangen. Auf das Beteiligungsverfahren wurde ferner über einen an die Bewohner*Innen in Roggendorf/Thenhoven verteilten Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen. Neben dem Aushangplakat wurden weiterführende Informationen in Form eines barrierefreien Erläuterungstestes zum Planverfahren sowie erklärende Erläuterungskarten zum städtebaulichen Planungskonzept, zum Verkehr und dem landschaftsplaneri- schen Konzept zu den Grün- und Freiflächen online unter http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln zur Verfügung gestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich zum 17. September 2020 eingereicht werden. Es sind 154 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 (s. Anlage 5) sowie zehn fristverspätete Stellungnahme nach dem 17.09.2020 eingegangen (s. Anlage 6). Um dem Wunsch nach einem ergänzenden Dialog zu entsprechen, haben sich die Investorinnen da- zu bereit erklärt, eine ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung als Live-Stream durchzuführen, die im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 28. April 2021 stattgefunden hat. Die Veranstaltung diente dazu, die Planung des 1. Ranges näher zu erläutern sowie die Stellungnahmen 5 aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beantworten. Im Rahmen der ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung sind durch die Eingabe mittels einer Chatfunktion im Live-Stream 191 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen, die ebenfalls in die weitere Planung gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung einfließen (s. Anlage 7). Vorgabenbeschluss Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6 und 7) zu berücksichti- gen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB Anlage 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung -
Anlage 3 Abwaegungsprotokoll
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Anlage 3 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 –Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/ Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.11.2019 bis zum 06.01.2020 durch- geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Gewässerschutz Aufgrund der gewählten Ausgleichsfläche am Pletschbach ist kein Konflikt zu dessen Gewässerentwicklung zu sehen. Allerdings liegt dieser Aspekt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde. Ansonsten keine Betroffenheit. Kenntnisnahme - 2. Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln Keine Anregungen. Kenntnisnahme - 3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Rhein- Erft-Kreis Zwei landwirtschaftliche Betriebe sind aufgrund der Planungen durch Flächenverluste erheblich betroffen. Einer der beiden Betrie- be verliert knapp 6% seiner insgesamt bewirtschafteten Flächen, was als äußerst empfindliche Einbuße anzusehen ist. Im Umland Ersatzland zu pachten, ist – wenn überhaupt - nur sehr schwer möglich. ln diesem Zusammenhang bitten wir weiterhin um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsvorsorge auch im Hinblick auf die Festsetzun- gen im LEP (Landesentwicklungsplan NRW) Punkt 7.5-1 und 7.5-2. Nein Teilweise Aufgrund des dringenden Bedarfs an (preisgünstigem) Wohnraum steht die Schaffung von Wohnraum im Vorder- grund. Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ge- mäß wird nur die Wohnbaufläche als Bauland in Anspruch genommen. Die dargestellte Grünfläche – mit Ausnahme der notwendigen Querung der neuen Erschließungsstraße - bleibt dem Grünausgleich vorbehalten. Inwieweit die Grünausgleichsfläche durch den Landwirt wei- terhin genutzt werden kann, soll im weiteren Verfahren ge- prüft werden. - 2 - / 3 Dies gilt auch für den Aspekt der Ausgleichsmaßnahmen, da für die Ernährungsfürsorge wichtige Flächen zu schützen sind. Die Böden im Plangebiet zeichnen sich durch eine hohe Bodengüte mit 55-75 Bodenpunkten aus (nach Geoportal NRW) und gelten damit als be- sonders fruchtbar. 4. Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 Die Belange der Telekom werden zurzeit nicht berührt. Wir bitten bei den weiteren Planungen / Gesprächen zur Erschlie- ßung des Plangebiets um frühzeitige Beteiligung unter der Mailadresse: neubaugebiete-pti22@telekom.de. Ja Die Telekom wird bei den weiteren Planungen frühzeitig be- teiligt. 5. Stadtwerke Köln GmbH, Immobilienmanagement und Wohnungs- wirtschaft Es bestehen keine Bedenken. RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft Die geplante Bebauung kann mit Strom, Gas und Wasser ver- sorgt werden. Sollten die Investoren eine Stromversorgung in der Untervertei- lung aus dem öffentlichen Stromnetz wünschen, werden zwei Stromnetzstationen verteilt im Plangebiet notwendig. Die Stand- orte sollten gemäß dem Konzessionsvertrag im Bereich der öf- fentlichen Straßenverkehrsfläche positioniert werden. Teile des Plangebietes befinden sich in der Wasserschutzzone Illa der Wassergewinnungsanlage Weiler. Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Wasserschutzge- - Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme - Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ob es eine Unterverteilung aus dem öffentlichen Stromnetz braucht, wird derzeit geprüft. Der Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. Die Vorgaben des Wasserschutzgebietes werden eingehal- - 3 - bietsverordnung einzuhalten sind. Kenntnisnahme ten. 6. Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln, AöR Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Derzeit wird geprüft, ob eine Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Pletschbach aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist und die Entwässerung in dem Planungsgebiet über ein echtes bzw. modifiziertes Trennsystem erfolgen kann. Hinweis, dass bei Starkregen geeignete Maßnahmen zur Risiko- vorsorge bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden müs- sen. Kenntnisnahme Teilweise Kenntnisnahme Ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser soll dort, wo es möglich ist, versickert werden. Im Bereich der Tiefgaragen unter den Reihenhäusern bzw. im Bereich der Kindertages- einrichtung, wo die Rahmenbedingungen für eine Versicke- rung erschwert sind, wird derzeit eine Ableitung in den Mischwasserkanal geprüft. Eine Prüfung ist mittlerweile erfolgt. Das Ergebnis ist, dass von der Einleitung abgesehen werden soll, da der Pletsch- bach im engen Zusammenhang mit dem Retentionsraum Worringen steht und im Hochwasserfall die hydraulische Ab- leitungsfähigkeit des Pletschbaches nicht pauschal gegeben ist. Im Bebauungsplan werden Maßnahmen zur Risikovorsorge berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen getroffen. 7. PLEDOC GmbH Versorgungsanlagen sind nicht betroffen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompen- sationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschlie- ßen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Kenntnisnahme Ja - Die PLEDOC GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt. -
Anlage 2 Planungskonzept
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Anlage 2 Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/ Thenhoven Städtebauliches Planungskonzept Grundstücksfläche PKW- Wendeanlage PKW - Wendeanlage PKW - Wendeanlage PK W - egalnaedne W PKW - Wendeanlag e Wendeanlage 3-Ach s. Müllfahrzeug TrafoC- noitatS Außenspiel I KITA KITA I I I Ausgleichsfläche Pletschbach Bepflanzungszone II Gehölzübergang Baptiststraße Sport & Spiel "Spielpark " Fre izeit Planstraße 2 privater Weg zur Personenrettung und Brandtbekämpfung II+D III+D Zufahrt TG 02 III+D III+D IV III+D III+D III+D trhafuZ GT 03 III+D III+D III+D Zufahrt TG 01 III+D II+D III+D III+D III+D III+D III+D III+D III+D Kinderspiel "Grünes Zimmer " Kinderspiel Kinderspiel Kinderspiel "Grü nes Zimmer " "Grünes Zimmer" Kinderspiel "Grünes Zimmer" Mörterweg temporäreLadezone Kita II+D II+D II+D II+D I I I II+D II+D II+D II+D I I I I II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D I I I I I I I II+D I I I II+D II+D II+D Zufahrt TG Zufahrt TG Planstraße 3 Planstraße 1 Planstraße 5 Haus 01 Haus 02 Haus 03 Haus 04 Haus 05 suaH 41 suaH 31 suaH 21 Haus 11 Haus 10 Haus 09 Haus 08 Haus 07 Haus 06 Haus 15 Haus 16 Haus 17 Haus 18 Haus 19 Haus 20 Haus 21 Haus 22 Haus 23 Bahngleis Mobilitätshub Öffentliche Grünfläche 40.50 41.00 41.00 41.00 43.00 41.00 40.50 71 43.50 44.00 44.50 Boule Planstraße 8 Planstraße 6 Planstraße 7 III+D III+DWohngemeinschaft Planstraße 4 Zufahrt TG 04 Zufahrt TG 05 Trafo C-Station II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D 42.50 42.00 41.50 42.50 42.00 41.50 42.00 41.50 Erweiterung Ausgleichsfläche Bepflanzungszone I dichte Gehölz - und Strauchpflanzung Anbindung an den Mörterweg Gleis Infrastruktur - raum ca. 64 m² Pa ketstation Grenze zur Ausgleichsfläche FNP gem. Parzellenplan Geschossreduktion Haus 06 von III+ auf II+ Geschossreduktion Haus 15 von III+ auf II+ -
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südlich Baptiststraße in Köln - Roggendorf/Thenhoven 0 10050 200 300 Meter -
Anlage 8 (Vorab-)Auszug aus der Niederschrift BV6 3123-2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Hübner Telefon: (0221) 221-96319 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: corinna.huebner@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.05.2021 öffentlich 9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept südlich Bapti ststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 3123/2020 Bezirksvertreter Herr Kleinjans schlägt vor, den Beschluss zunächst abzulehnen. Er führt aus, dass andere Bauvorhaben, die von der BV immer wieder gefordert werden, wie der Ausbau des Blumenbergweg, der Ausbau von Schulen etc. zunächst been- det werden sollen, bevor neue Baugebiete umgesetzt werden. Bezirksvertreter Herr Schlimgen gibt zu Bedenken, dass es ein sehr gutes Planungs- konzept ist, bei dem eine Vielzahl von Bürgerfragen beantwortet wurden. Auch wenn nicht alle Vorschläge eingearbeitet werden konnten, so sind doch viele davon aufge- nommen worden. Er weist darauf hin, dass in dem Konzept auch eine Kindertages- stätte, ein Spielplatz und ein Gemeinschaftsraum enthalten sind, die man bei Ableh- nung mit ablehnt. Er bittet um Zustimmung für den Beschluss. Bezirksvertreter Herr Roth sieht zwar die Nachbesserungen der Verwaltung. Für ihn ist aber entscheidend, dass bereits jetzt Schulplätze für Grundschulkinder fehlen. Ein Neubaugebiet ohne weitere Schulplätze zu bauen hält er für nicht verantwortlich. Bezirksbürgermeister Zöllner berichtet von der Online-Infoveranstaltung, die aus sei- ner Sicht in eine Richtung ging. Zwar konnten Fragen gestellt werden, die aber nicht in vollem Umfang beantwortet wurden. Er rügt die Form der Onlineveranstaltung, die für diese Art der Bürgeranhörung aus seiner Sicht ungeeignet ist, da keine echte Diskussion entstehen kann. Auch er führt die fehlenden Schulplätze an. Der geplante Ausbau der Grundschule Gutnickstr. kommt nicht voran, der dafür erforderliche Umzug der anliegenden Kin- dertagesstätte in das alte Grundschulgebäude ist in seinen Augen nicht in Sicht. Eine weitere Planung für den Ausbau der Grundschule gibt es daher nicht. Für das kommende Schuljahr mussten bereits Grundschüler abgewiesen werden, die nun nicht raumnah zur Schule gehen können und so nicht die notwendige und altersge- rechte Selbstständigkeit erlernen können. Weiterhin weist er auf die unzureichende Verkehrssituation hin. Für ihn ist es fraglich, wie der Verkehr für das Neubaugebiet fließen soll, auch für die Zeit der Erstellung des Neubaugebietes. Der Zufluss über den sanierungsbedürftigen Thenhoven- Escher Weg, den die Verkehrsplanung vorsieht, hält er für problematisch. Die Ver- kehrsproblematik würde sich aus seiner Sicht somit auch auf Esch ausdehnen. Aus diesen Gründen schließt er sich den Vorrednern an, die die Ablehnung des Be- schlusses fordern. Herr Zöllner stellt abschließend ausdrücklich fest, dass die Bezirksvertretung nicht gegen Wohnungsbau ist, sondern gegen die Umsetzung wie sie in diesem Fall ge- plant ist. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB), der bereits im Vorfeld eingereichten Stellungnahmen, sowie die Ergebnisse aus der digitalen, ergänzenden Bürgerinformationsveran- staltung sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6, 7) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bez irksvertretung ohne Einschrän- kung zustimmt Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimme von Herrn Schlimgen und bei Enthaltung der AfD -
Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld
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Anlage 4 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Eine Bürgerinformationsveranstaltung wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 15.01.2019 durchgeführt. Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und somit im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung laufende Nummern 1-3, 5 Verkehr Ein neues Wohngebiet dieser Größe bringt u.a. eine hohe zusätzliche Verkehrsbelastung mit sich. Die Zufahrtswege zu diesem Bereich sind ausschließlich über die Berrischstraße und die Baptiststraße geplant. Diese beiden Straßen sind schmal und für ein noch höheres Verkehrsaufkommen denkbar ungeeignet. Die Berrischstraße wird zudem genau in dem Streckenabschnitt, den Sie verkehrstechnisch für das geplante neue Wohnquartier nutzen wollen, von der KVB u.a. mit Gelenkbussen ebenfalls genutzt. Die Belastung der betroffenen Anwohner durch noch mehr Verkehr würde sich beträchtlich erhöhen. Das Verkehrsaufkommen ist nicht zu bewältigen. Die von Ihnen geplante Zufahrt über die Baptiststraße lässt sich aus unserer Sicht nicht im Alltag leben: die Baptiststraße ist eine kleine, schmale Sackgasse. Bei 91 Häusern und 230 Wohnungen (mit 2-3 Bewohnern geschätzt) würden zwischen Teilweise Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrunde liegende Planungskonzept ist als prämierter Entwurf aus der Mehrfachbeauftragung hervor gegangen. Es sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Aufgrund der vorgeschlagenen Verkehrsanbindung mit beschränkten Zu- bzw. Ausfahrtsregelungen ist mit keinem signifikanten Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen Berrisch- und Baptiststraße zu rechnen. Der ruhende Verkehr wird überwiegend in Tiefgaragen oder auf oberirdischen Stellplatzanlagen untergebracht. Zusätzlich werden Besucherstellplätze entlang der öffentlichen Straßen in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die sogenannten „Engstellen“ entstehen durch das einseitig erlaubte Parken auf der Baptiststraße, sodass entgegenkommende Fahrzeuge 2 / 3 600-1000 Personen diese Straße befahren. Und einen Parkplatz finden müssen! Schon heute ist die Parkplatzsituation angespannt und die kleinen Straßen für dieses Verkehrsaufkommen nicht geeignet. Wenn doch bis an den Mörterweg gebaut werden soll – warum wird dieser nicht die Hauptzufahrt in das Gebiet? Das würde den Verkehr sicherlich besser verteilen. Bereits vor mehr als 12 Jahren erstellte der Bürgerverein Köln- Roggendorf/Thenhoven einen Punkte-Plan zur Verbesserung der Verkehrssituation in Roggendorf/Thenhoven. Im Schreiben an Politik und Verwaltung der Stadt Köln, vom 22. Mai 2008, wurden Maßnahmen beschrieben und deren Umsetzung eingefordert. Es handelte sich unter anderem um folgende Maßnahmen: Erweiterung der Zone 30 auf den gesamten Ort, „Rechts vor Links“ Kreuzungen haben Vorfahrt, Engstellen zur Geschwindigkeitsreduzierung an den Ortseingängen Süd und West einrichten, Parken neu regeln, LKW raus aus unserem Doppeldorf, Kreisverkehr Umgehungsstraße/Bruchstraße Aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in Roggendorf/Thenhoven, welche seither durch die Schaffung der inzwischen fertig gestellten Neubaugebiete „Straberger Weg“, „Sinnersdorfer Straße“ und „Mottenkaul“ und durch die in Planung befindlichen Neubaugebiete „Further Straße/Gilleshof“ und „Südlich Baptiststraße“ stark verändert wurde, bedurfte es neuer und ergänzender Überlegungen zur Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Der Vorstand des Bürgervereins erarbeitete ein Verkehrskonzept, welches folgende Themen behandelt: Neubaugebiet relevant: 1. Regelung der Hauptverkehrsströme in den Ort und das Neubaugebiet 2. Anbindung des Straßennetzes des Neubaugebietes an nicht konfliktfrei passieren können. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und den zu erwartenden Neuverkehren würde die vom Bürgerverein vorgeschlagene Maßnahme eine Umverteilung des Verkehrs im Ortskern bewirken. Die Baptiststraße westlich der Berrischstraße stellt eine wichtige Verbindung von und in Richtung der Worringer Landstraße und der BAB A57 dar. Durch die Einrichtung der Einbahnstraßen würden Umwege und damit Mehrbelastungen der Sinnersdorfer Straße, der Further Straße, des Walter-Dodde-Wegs und der Berrischstraße entstehen. Insgesamt ist die Verkehrsbelastung des betreffenden Abschnitts der Baptiststraße im Bestand mit ca. 2.500 Kfz/24 h zu gering um die vom Bürgerverein vorgeschlagene Verkehrsführung und die damit einhergehende Steigerung der täglichen Fahrzeugkilometer im Ort zu empfehlen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Zielverkehrserschließung ist zum Teil über die Baptiststraße geplant. Die vom Bürgerverein vorgeschlagene Einrichtung zweier Einbahnstraßenabschnitte auf der Baptiststraße würde für einen Teil der Neuverkehre Umwege bedeuten. Damit wären weitere Mehrbelastungen an den oben genannten Straßen die Folge. Um die mittleren Wartezeiten an verschiedenen Kreuzungspunkten und Engstellen zu beurteilen, wurde im Juli 2019 auf der Berrischstraße zwischen Baptiststraße und Mörterweg (in Zeiten außerhalb der Schulferien) eine Videoerfassung des fließenden Verkehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die Anzahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden. Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine Kategorisierung von mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahrzeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft 3 / 4 den alten Ort 3. Anbindung der Bus-Linie 120 an das Neubaugebiet Sonstige relevante Themen: 4. Geschwindigkeitsregulierung im gesamten Ort 5. Tempo 30 Zonen einrichten 6. Fußgängerüberwege auf Kita- und Schulwegen einrichten 7. Geordnetes Parken im gesamten Ort einrichten 8. Straßenschilder minimieren (rechts vor links) 9. Verkehrslenkung zur A 57 optimieren (nicht vorbei an Kita´s und Schule) 10. LKW Durchfahrtverbot im gesamten Ort (nur Anlieger frei) 11. LKW Durchfahrtsverbot auf der Bruchstraße (nur Anlieger frei) Kreisverkehr einrichten: Bruchstraße (L43) / Worringer Landstraße (L183) Anregungen zum Bebauungsplanverfahren zu Nr. 1-3: Um zunächst Anregungen zum anstehenden Verkehrsgutachten zum Neubaugebiet „Südlich Baptiststraße“ zu geben, werden die dafür unverzichtbaren Themen betrachtet. 1. Regelung der Hauptverkehrsströme in den Ort und das Neubaugebiet 2. Anbindung des Straßennetzes des Neubaugebietes an den alten Ort 3. Anbindung der Bus-Linie 120 an das Neubaugebiet Die Erschließung des Neubaugebietes „Südlich Baptiststraße“ wird zwangsläufig durch den alten Ortskern erfolgen. Hier sind folgende Zufahrtsstraßen relevant: Von Westen: Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Baptiststraße / Berrischstraße Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Baptiststr./ Quettinghofstr./ Further Straße / Berrischstr. werden können. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze ungehindert passieren. Daher ist die vom Bürgerverein vorgeschlagene Maßnahme nicht erforderlich. Die festgestellten Wartezeiten sind letztendlich gewünschte Auswirkungen der Verkehrsberuhigung im Ortskern. Da Wendeanlagen an der Berrischstraße nicht vorgesehen und aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich sind, ist diese vom Bürgerverein vorgeschlagene Maßnahme auch aus verkehrstechnischer Sicht nicht zu empfehlen. 4 / 5 Kreisverkehr L183 / Straberger Weg /Sinnersdorfer Straße / Further Straße / Berrischstraße Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Sinnersdorfer Straße / Walter-Dodde Weg / Berrischstr. Von Nord-Westen: Kreisverkehr L183 / Sinnersdorfer Straße / Berrischstraße Kreisverkehr L183 / Sinnersdorfer Straße / Walter-Dodde Weg / Berrischstraße Von Norden: Kreuzung L183/Bruchstraße / Bruchstraße / Walter-Dodde Weg / Berrischstraße Kreuzung L183/Bruchstraße / Bruchstraße / Mörterweg / Berrischstr. (derzeit nicht möglich) Von Süd-Osten: Kreuzung Bruchstraße / Mörterweg / Berrischstraße (derzeit nicht möglich) Von Süden: Thenhover-Escher Weg / Mörterweg / Berrischstraße Betroffen sind demnach alte Straßenzüge, in denen erhebliche Engstellen zu verzeichnen sind. Zu verzeichnende Engstellen: Baptiststraße: Kreuzung Sinnersdorfer Straße bis Kreuzung Quettinghofstraße Baptiststraße: Kreuzung Quettinghofstraße bis Kreuzung Berrischstraße Zur Entschärfung der Engstellen in der Baptiststraße werden ausgehend von der Kreuzung Quettinghofstraße, zwei Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung vorgeschlagen. 5 / 6 Die Kreuzung Berrischstraße/Baptiststraße bis Haus Nr. 47 bedarf keiner Änderung. Berrischstraße: Kreuzung Baptiststraße bis Haus Nr. 169 (ehem. Hofanlage) Berrischstraße: Haus Nr. 169 (ehem. Hofanlage) bis Kreuzung Further Straße/Mörterweg Zur Entschärfung der Engstellen in der Berrischstraße wird ab der Haus Nr. 169 (Hofanlage), ein Durchfahrtsverbot in Richtung Norden bis zur Kreuzung Baptiststraße vorgeschlagen. Es soll an dieser Stelle ausdrücklich keine Einbahnstraße eingerichtet werden. Bis zur, und nach der Durchfahrtssperre, bleibt die Berrischstraße in Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die Anbindung der neuen Erschließungsstraßen des Neubaugebietes an das vorhandene Straßennetz sollte ausdrücklich nicht ohne die Entschärfung der Engstellen erfolgen. Der zukünftige Verkehrsfluss, der sich in den Ort, und aus dem Ort heraus bewegen wird, muss möglichst gleichmäßig auf alle im Ort befindlichen Straßen verteilt werden. Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt demzufolge nicht nur die neuen Verkehre aus dem Neubaugebiet, sondern auch die bereits heute existierenden Verkehrsströme. Heute sind die Berrischstraße und Baptiststraße die belastungsstärksten Straßen im Ort. Das neue Verkehrskonzept eröffnet Lösungen, die sich positiv auf eine gleichmäßige Belastung im gesamten Ort auswirkt. In den Straßen Bruch, Berrisch und Thenhoven-Escher gibt es schon schlechte Zustände in Bezug auf die Qualität der Straßenoberfläche. Die Frequenz der dort fahrenden Autos ist bereits grenzwertig. Eine Straßenführung auf der Rasenfläche, ist so nicht praktikabel, der gesamte Straßenverkehr würde hier kollabieren. 6 / 7 laufende Nummer 5 Kita-Verkehre In diesem Zusammenhang müssen auch die Zufahrtswege der Kita´s Berücksichtigung finden. Die Verkehre zu der Kita- Berrischstraße (altes Schulgebäude) und der neuen Kita im Neubaugebiet sollten nicht ausschließlich über die Berrischstraße geführt werden. Es gilt, den Hol- und Bring-Verkehr für die Kita´s zu entzerren. Die vorgeschlagene Sperrung der Berrischstraße ab Haus Nr. 169 in Richtung Norden - bis zur Kreuzung Baptiststraße -, ermöglicht das Einfahren in das Neubaugebiet und zur Kita durch die Berrischstraße von Norden und von Süden her, also aus beiden Richtungen gleichermaßen. Die Ausfahrt, aus dem Neubaugebiet kommend, kann hingegen in die Berrischstraße nur nach Süden (links) erfolgen, um sich dort an der Kreuzung Berrischstraße / Further Straße / Mörterweg / Thenhover- Escher Weg, in alle anderen Richtungen zu verteilen. Die Einbahnstraßenregelungen in der Baptiststraße führen ebenfalls zur Verteilung des Hol- und Bring-Verkehrs. Die Erreichbarkeit der Schule Gutnickstraße 37 ist ebenfalls aus dem gesamten Ort, auch aus dem Neubaugebiet, mit den Maßnahmen der Durchfahrtsbeschränkung der Berrischstraße ab Haus Nr. 169 bis zur Kreuzung Baptiststraße sowie der Einbahnstraßenregelungen der Baptiststraße gegeben. Nein Grundsätzlich soll die Erschließung der neu geplanten Kindertageseinrichtung über die Berrischstraße erfolgen. Der Anteil des Hol- und Bringverkehrs am Tagesverkehr ist gering. Daher wird eine Erschließung der Kindertagesstätte über die Berrischstraße zu keiner maßgeblichen Verschlechterung der Situation auf der Berrischstraße führen, zumal sich die Hol- und Bringstellplätze am Ende der Planstraße 6 in ausreichender Entfernung zur Kreuzung Berrischstraße befinden. Es werden im vom Bürgerverein vorgeschlagenen Verkehrskonzept weitere relevante Themen benannt, die die grundsätzliche Verkehrsführung in Roggendorf/Thenhoven betreffen. Vor diesem Hintergrund werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. laufende Nummer 5 ÖPNV Der Anschluss des Neubaugebietes an den ÖPNV ist zwingend erforderlich. Die Bus-Linie 120 wird in einem Ringsystem durch den Ort geführt. Die dem Neubaugebiet gegenüberliegende Bushaltestelle „Im Wichemshof“ scheidet als Einstiegs-Haltestelle deshalb aus, da sie die letzte Haltestelle vor der Endhaltestelle „Further Straße“ ist. Der Bus wartet an der Endhaltestelle bis zu 10-15 Minuten, bevor er Teilweise Die Anbindung an den ÖPNV halten wir auch für wichtig. Die vom Bürgerverein vorgeschlagene Änderung des Fahrtverlaufs der Buslinie ist allerdings nicht umsetzbar, da eine direkte Verbindung vom Plangebiet in Richtung Berrischstraße nicht möglich ist. Zudem liegt die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ in direkter Nähe zum Plangebiet, die für Aussteiger nutzbar ist. Im direkten weiteren Verlauf, in einem Abstand von 5 Gehminuten, dient die Endhaltestelle „Further Straße“ 7 / 8 die Runde in Richtung S-Bahn beginnt. Durch eine geringfügige Änderung der Linienführung der Bus- Linie 120 kann eine direkte Anbindung an das Neubaugebiet geschaffen werden. Die Einrichtung einer neuen Endhaltestelle in der Nähe der neuen Kita, ermöglicht eine neue Aus- und Einstiegs-Haltestelle direkt im Neubaugebiet. Diese Haltestelle bietet kurze Wege für das Neubaugebiet und die Kita-Nutzer. Die bisherige Haltestelle „Im Wichemshof“ sollte beibehalten werden, da sie zukünftig für die Nutzer aus den alten Ortsteilen erstmals auch als Einstiegs-Haltestelle dienen kann. Der jahrelange Missstand der umstrittenen jetzigen Endhaltestelle „Further Straße“ wäre damit auch ausgeräumt. Die KVB könnte dieses bestätigen. Die neue Linienführung Bus 120 würde sich wie folgt darstellen: Der Bus 120 würde aus Richtung S-Bahn kommend, aus der Quettinghofstraße nicht mehr in die Baptiststraße und die Berrischstraße abbiegen, sondern die Quettinghofstraße geradeaus weiter fahren. An der Kreuzung Quettinghofstraße/Further Straße würde der Bus nach Osten (links) über die Further Straße geradeaus in den Mörterweg fahren. An der neu zu schaffenden Zufahrt in das Neubaugebiet würde der Bus nach Norden (links) abbiegen um an der nächsten Möglichkeit neben der neuen Kita nach Westen (links) in Richtung Berrischstraße abzubiegen. Die neue Endhaltestelle könnte in diesem Bereich des Neubaugebietes eingerichtet werden. Ab der neuen Endhaltestelle fährt der Bus unter Beibehaltung der derzeitigen Haltestellen in der heute bewährten Fahrtrichtung zurück zur S-Bahn. Um die beschriebenen Maßnahmen bildlich darzustellen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. zum Anschluss in Richtung Chor-weiler und Köln. Eine neu eingerichtete Haltestelle im Plangebiet wird aus betriebstechnischer Sicht nicht dienlich sein, da die „Further Straße“ weiterhin als Endhaltestelle betrieben werden soll. Eine Veränderung des Betriebskonzepts der Linie 120 wurde laut Angabe des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung von den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) geprüft und aufgrund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss nur über den Mörterweg in Richtung Osten möglich) verworfen. 8 / 9 laufende Nummern 2-4 Konzept Die Größenordnung dieses Bebauungsplanes erscheint unproportional zur Gesamteinwohnerzahl in Roggendorf/Thenhoven. Mit der aktuellen Infrastruktur kann der Ort diese hohe Anzahl an neuen Einwohnern nicht auffangen – ein entsprechendes Konzept fehlt. Die vorgestellten 4-geschossigen Wohnhäuser, die den Dorfcharakter aufgreifen sollen, entsprechen nicht den 3- geschossigen Eigentumshäusern in der Umgebung. Die vorgestellten Reihenhäuser sind keine Alternative für Ältere, die keine 3 Wohnebenen begehen können. Es gibt hier im Ort und auch in Dormagen Häuser, die leer stehen und modernisiert werden könnten, statt hier neu zu bauen. Auch gibt es in Dormagen, andere Brachflächen, die besser geeignet wären. Warum müssen unbedingt in Thenhoven neue Häuser gebaut werden. Teilweise In der Flächennutzungsplan-Änderung von 2011 wurde die Flächengröße des Plangebiets bereits definiert. Das Plangebiet entspricht der darin dargestellten Wohnbaufläche, die Dichtewerte liegen mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der Werte, die die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete (WA) vorsieht. Insgesamt entstehen ca. 390 Wohneinheiten im Plangebiet. Im Plangebiet werden neben dem Neubau von Wohnungen und Häusern eine Kindertageseinrichtung sowie eine Wohngruppe entstehen. Des Weiteren werden eine großzügige Spielplatzfläche sowie ein nicht unerheblicher Anteil an öffentlich zugänglichen Grünflächen neu errichtet. Diese neue Infrastruktur wird auch der ansässigen Bevölkerung von Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung stehen. Das prämierte Planungskonzept sieht zwei Vollgeschosse + Sattel- bzw. Walmdach für die Reihen- und Doppelhäuser sowie generell drei Vollgeschosse + Satteldach für die Mehrfamilienhäuser mit einer Ausnahme bei den zwei giebelständigen Mehrfamilienhäusern an der Baptiststraße vor. So wurde im Nachgang zur digitalen ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung die Situation der beiden Mehrfamilienhäuser, die mit Ihren Giebelseiten zur Baptiststraße ausgerichtet sind, im Nachgang erneut auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung werden bezüglich der Optimierung des Übergangs der beiden an die Baptisstraße angrenzenden Mehrfamilienhäuser 6 und 15 zur Bestandsbebauung in die Planung aufgenommen. Die genannten Mehrfamilienhäuser werden entsprechend um ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit weitgehend den Maßstab der Bestandsbebauung. Alle Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern werden barrierefrei errichtet. Das sind ca. 72 % der Wohnungen insgesamt. Im 9 / 10 Erdgeschoss eines geförderten Geschosswohnungsbaus ist zudem eine betreute Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung geplant. laufende Nummern 3 Infrastruktur Weitere Infrastrukturprojekte wie Bank, Arzt, Apotheke, etc. sollten bei einem Neubauprojekt dieser Größenordnung bei der Planung dazugehören. Teilweise Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden soll, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein zulässig. Aufgrund der Randlage und der verkehrlichen Haupterschließung (Quellverkehr) über den Mörterweg ist die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Gewerbe jenseits der im vorherigen Absatz genannten Versorgungsinfrastrukturen innerhalb des Plangebietes städtebaulich und verkehrsplanerisch nicht sinnvoll. Die vorhandene Infrastruktur außerhalb des Plangebietes wird im Planverfahren berücksichtigt. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf den Ausbau der infrastrukturellen Ausstattung im Stadtteil wird nur begrenzt möglich sein. laufende Nummern 3 Übergang zum Ort Wir regen sowohl direkt neben unserem Wohnhaus Berrischstraße 177 als auch neben dem Friedhof, eine freistehende Bebauung an. Somit würde ein qualitativ besserer Übergang zur Bebauung von der Deutschen Reihenhaus AG entstehen. An unserer Grundstücksgrenze links hinten, zum Übergang zur Wohnhausbebauung und Kita, bitten wir, dass eine durchgehende Linie als Grenze umgesetzt wird. Bei der Kita selbst hätten wir den Vorschlag, dass diese grundsätzlich mehr ins Zentrum der Neubebauung gelegt wird. Weiterhin sollte der Außenspielplatz zur Lärmreduktion in Richtung Teilweise Neben der Berrischstraße 177 soll eine Kindertageseinrichtung entstehen, um an der Schnittstelle zwischen Plangebiet und bestehender Ortschaft ein Bindeglied zu schaffen. Die Kindertageseinrichtung soll sowohl der dort ansässigen Bevölkerung als auch der neuen Bewohnerschaft offen stehen. Neben dem Friedhof sollen Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser in offener Bauweise entstehen. Demgemäß sind Häuser in einer Länge von bis zu 50 Meter zulässig. Das Planungskonzept greift damit den bestehenden Charakter von Roggendorf/Thenhoven als Straßendorf mit überwiegend traufständig zur Straße stehenden Häuserzeilen mit Satteldächern auf. 10 / 11 Bahnlinie hin geplant werden. Mit der Anpassung der Geschosssigkeit der beiden geplanten Mehrfamilienhäuser 6 und 15, die an die Baptiststraße angrenzen werden, passt sich die geplante Bebauung an die Bestandsbebauung in der Umgebung weitgehend an. Die Kindertageseinrichtung (Kita) liegt innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche. Das Gebäude selbst soll möglichst weit nach Norden an die neu zu errichtende Straße platziert werden, damit eine großzügige Spielfläche im Südosten des Kita-Grundstückes außerhalb der direkten Nachbarschaft des Grundstücks Berrischstraße 177 entstehen kann. Die Lage der Kita ist so gewählt, dass ein reibungsloser Hol- und Bringverkehr gewährleistet wird. laufende Nummern 3 Sozialer Wohnungsbau Das größte Problem ist uns Bürgern der soziale Wohnungsbau mit angegebenen 239 Wohneinheiten. Unser Ort verkraftet solche Größenordnungen nicht noch zusätzlich zu den bestehenden Brennpunkten („Mönchsfeld“, Fa. Vonovia). Im gleichen Gebiet kommen 2019 noch ca. 160 Migranten hinzu. Weiterhin besteht an der Furtherstraße ein sozialer Wohnungsbau von 2 großen Wohnblocks. Die Roma- Familien wohnen ebenfalls Furtherstraße/Fortiunweg. Verkraftbar wäre eine Bebauung wie in Köln-Worringen, „An der Krebelsweide“ mit nur einem großen Wohnblock, der öffentlich gefördert ist. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die ansässige Bevölkerung, welche durch Verkehr, Lärm und Beeinträchtigungen ihrer bisherigen Aussicht geschädigt werden. Bei Durchsetzung dieses Konzepts schaffen Sie unzumutbare „Chorweiler-Verhältnisse“. Teilweise Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und geboten, da zwischenzeitlich fast 50 % der Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Entscheidend ist hierbei immer die soziale und wohnräumliche Mischung in einem Quartier, sodass es zu keinen räumlichen Trennungen kommt. Das Planungskonzept zeigt, dass sogar ein höherer Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau als es das Kooperative Baulandmodell vorsieht, angesichts einer straßenweisen Mischung der unterschiedlichen Haustypen und einem Netz aus öffentlichen, halböffentlichen und privaten Verkehrsflächen, Grün- und Freiräumen städtebaulich möglich und gut verträglich ist. Es wird sichergestellt, dass die soziale Mischung im Quartier funktioniert und auf diese Weise wird auch auf die Anwohnerschaft Rücksicht genommen. 11 / 12 Auch die architektonische Qualität der Gebäude sorgt dafür, dass die Mehrfamilienhäuser mit und ohne öffentlich gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander unterscheiden werden. laufende Nummern 4, 6 Ablauf der Beteiligung Es wird gefragt, warum die Pläne nicht ins Internet gestellt werden bzw. wo die Pläne über die Zu- und Abfahrten der Baufahrzeuge sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung des Plangebietes, in den im Vorfeld verteilten Flyern, nicht mit dem tatsächlichen Plangebiet übereinstimmt und dass das Luftbild einen alten Stand aufweist. Es wird der Unmut über unzureichende Ortskenntnis der seitens der Stadt beteiligten Personen geäußert. Ja Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung begann erst am 27.08.2020. Ab diesem Tag waren alle Unterlagen, somit auch die Pläne, im Internet einsehbar. Dies war am 15.09.2019 noch nicht erfolgt. Mit zunehmender Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgesehen zukünftig solche Pläne auf den Internetseiten der Stadt Köln zugänglich zu machen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 27.08.2020 wurden die Plakate mit Plänen und Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept im Stadthaus Deutz und im Bezirksrathaus Chorweiler zeitgleich ausgehängt. Zusätzlich wurde ein Flyer mit Informationen zum Planvorhaben in Roggendorf/Thenhoven an die Haushalte verteilt. Pläne über die Zu- und Abfahrten der Baufahrzeuge sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Zuge der weiteren Planungen sind die Investoren gleichwohl bemüht, die Belästigungen der Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden. In der Veranstaltung hat die Stadt Köln den Fehler eingeräumt und sich für das dadurch entstandene Missverständnis entschuldigt. laufende Nummern 4 Baustelle Es wird die Frage gestellt, welche Einschränkungen, Staus, Umwege etc. für alle Anwohner entstehen würden, wenn die Bebauung vier Jahre in Anspruch nehmen soll. Ja In der Bauphase ist mit Einschränkungen zu rechnen. Gleichwohl sind die Investoren bemüht, die Belästigungen der Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept 12 erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. -
Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung
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A N L A G E 9 612Löba3123-2020Az4Sb Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 6 (Köln- Chorweiler) vom 27.05.2021 Am 27.05.2021 hat die Bezirksvertretung 6 (Köln-Chorweiler) die vorliegende Vorgabenbeschlussvorlage 3123/2020 mehrheitlich abgelehnt. In der Niederschrift wurden hierfür keine Gründe schriftlich festgehalten. Auf Rückfrage wurde von Seiten der BV insbesondere als Gründe für die Ablehnung genannte, dass man 1. unzufrieden mit der Berücksichtigung der Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sei, 2. dass man befürchte, dass a) wichtige Versorgungs- und soziale und b) verkehrliche Infrastrukturen mit dem Bauleitplanverfahren und dessen bauliche Umsetzung adäquat angepasst würden und der Ausbau der Gemeinschaftsgrundschule Gutnickstraße nicht zeitnah und abgestimmt mit dem Bauleitplanverfahren erfolge. Zu Punkt 1: Berücksichtigung der Stellungnahmen / Bedenken der Bürger*innen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde, wie im Abschnitt „Verfahrensverlauf“ des Vorgabenbeschlusses detailliert aufgeführt, bereits eine erste Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2019 im Vorfeld des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandmie erfolgte diese am 27. August bis einschließlich 10. September 2020 über einen Aushang, sowie Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Planverfahren, die flächendeckend in ganz Roggendorf/Thenhoven ausgeteilt wurden, sowie über ergänzende Planinformationen auf der städtischen Projekthomepage. Mit den bereits im Vorfeld der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden die 165 Stellungnahmen der Bürger*innen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich ausgewertet und in die Abwägung eingestellt (s. Anlagen 5 und 6). Die Einwände und Bedenken erforderten letztlich keine größeren Planungsänderungen, sodass das städtebauliche Konzept unverändert blieb. Das Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und um ein weiteres Kapitel zur Erörterung der Vorschläge zur Verkehrsoptimierung des Ortskerns Roggendorf/Thenhovens von Seiten des Bürgervereins Köln Roggendorf Thenhoven e.V. ergänzt. Im Anschluss an diese frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in gemeinsamen Gesprächen der Verwaltung mit den Vertretern des Bürgervereins sowie der Bezirkspolitik der Wunsch von Seiten der Bürger*innen geäußert in einen ergänzenden Dialog einzutreten. Diesem Wunsch entsprechend wurde im Rahmen einer ergänzenden digitalen Bürgerinformationsveranstaltung am 28. April 2021 das Planvorhaben näher erläutert und den Bürger*innen ein Feedback zu den erhaltenen Stellungnahmen gegeben. Über eine Chatfunktion konnten Rückfragen und Stellungnahmen / Anmerkungen von Seiten der Bürger*innen gegeben werden, die in Teilen bereits im Rahmen dieser Veranstaltung sowie im Nachgang beantwortet wurden (s. Anlage 7). Der Hinweis einiger Bürger*innen zur Höhenentwicklung der geplanten Neubauten entlang der Baptiststraße veranlasste die Verwaltung und die Bauvorhabenträger diese abermalig zu prüfen. Im Ergebnis wurden die beiden Mehrfamilienhäuser an der Baptiststraße jeweils um eine Etage niedriger gestaltet. Diese Änderung liegt dem hier vorliegendem Städtebaulichen Konzept zugrunde (s. Anlage 2). Eine Dokumentation aller ausgewerteter Stellungnahmen, die Präsentation zur ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung sowie der vorliegende Vorgabenbeschluss mit den relevanten Planunterlagen wird auf der städtischen Homepage unter: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Stadt Köln (stadt-koeln.de) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung berücksichtigt die Einwendungen sach- und fachgerecht und versucht hierbei das Bauleitplanverfahren transparent zu gestalten. Zu Punkt 2a: Versorgungs- und soziale Infrastrukturen | Ausbau der Grundschule Gutnickstraße Auch der Umgang mit der vorhandenen infrastrukturellen Rahmenbedingungen erfolgt transparent und in enger Abstimmungen mit den verschiedenen Fachämtern. Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen. Die Erweiterung der Grundschule Gutnickstraße ist von besonderer Bedeutung, da nur über diese der Gesamtbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven vor dem Hintergrund der in Planung und Realisierung inbegriffenen Wohnungsbauvorhaben sichergestellt werden kann. Insbesondere auch aus diesem Grunde erfuhr der Ausbau der Grundschule Gutnickstraße eine Höherpriorisierung. Das Projekt ist bereits im General- und Totalunternehmer – Schulbaupaktes 2 aufgenommen worden und wird im ersten Maßnahmenpaket mit ausgeschrieben. Der Schulbaupakt 2, den der Rat der Stadt Köln im Sommer 2020 beschlossen hat, sieht für alle hierin aufgeführten Schulbaumaßnahmen, insbesondere auch für den Ausbau der Grundschule Gutnickstraße, eine Fertigstellung für 2027 vor. Zu Punkt 2b: Verkehrliche Infrastrukturen | Umgang mit dem Verkehr (s. Anlage 10) Das dem Planvorhaben zugrundeliegende Verkehrsgutachten wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vom neutralen Gutachterbüro Bernard Gruppe ZT GmbH erstellt. Das abgestimmte Erschließungskonzept, das eine Haupterschließung über den Mörterweg im Süden sowie eine untergeordnete Erschließung in Form von Einbahnstraßen Baptiststraße im Norden sowie eine separate Erschließung des südwestlichen Plangebietes in Form einer von der Berrischstraße abzweigenden neuen Sackgasse rund um die geplante Kita vorsieht, soll die zusätzlichen Belastungen des Ortskerns Roggendorf/Thenhovens minimieren und den Verkehr zu verschiedenen Spitzenzeiten entzerren. Die Haupterschließung über den Mörterweg sorgt, insbesondere in den kritischen morgendlichen Schulzeiten, dafür, dass die Verkehre auf schnellstem Wege den Dorfbereich verlassen und nicht durch den Dorfkern fahren müssen. Bei dieser Erschließungsvariante konnte für die untersuchten sieben Knotenpunkte in Roggendorf/Thenhoven in Hinblick auf den Prognosehorizont 2030 in allen betrachteten Zeitbereichen und Prognoseszenarien ein leistungsfähiger Verkehrsablauf mit insgesamt guten Qualitätsstufen nachgewiesen werden. Über die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes können bei konsequenter Umsetzung ferner neue Angebote offeriert werden, um die Mobilitätsalternativen im Sinne des Umweltverbundes zu fördern und dementsprechend zu stärken damit die Anteile des Kfz- Verkehrs verringert werden können. Ferner trifft das Verkehrsgutachten und das Mobilitätskonzept Empfehlungen für Maßnahmen zur Ertüchtigung und Verbesserung der verkehrlichen Situation im Umfeld des Plangebietes, wie die Sicherung wichtiger Querungsstellen, die in der Zuständigkeit der Stadt Köln liegen und derzeit vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geprüft werden. Geprüft werden hierüberhinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwege in Roggendorf/Thenhoven, die im gemeinsamen Ortstermin mit dem Bürgerverein aus Roggendorf angeregt wurden. Das Verkehrsgutachten mit seinen Anlagen sowie das Mobilitätskonzept sind als Anlage 10 ebenfalls ergänzend beigefügt worden, um diese sowohl der Politik als auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch auf die Frage aus der Bürgerschaft zur Abwicklung des Baustellenverkehrs wurde bereits ein erstes Konzept in der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04. vorgestellt, das im Rahmen der weiteren Planung, wie auch die weiteren Bestandteile des Planwerks mit Erstellung des Rechtsplans weiter ausgearbeitet wird. Empfehlung der Verwaltung Die oben genannten Belange, wie auch alle weiteren, werden im Bauleitplanverfahren mit der Rechtsplanerstellung berücksichtigt und insbesondere im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen, Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB sowie im Rahmen der dann folgenden zweiten formellen Bürgerbeteiligung mit Auslegung der Planunterlagen und sämtlicher Gutachten und Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB weiter diskutiert. Das vorliegende Wohnbauvorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums in Köln und ist daher von besonderer Bedeutung. Eine weitere Verzögerung des Verfahrens sollte vermieden werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Beschluss der BV6 nicht zu folgen und die vorliegende Vorgabenbeschlussvorlage zu beschließen. -
Anlage 7 ergänzende Bürgerinfo
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Anlage 7 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung Eine ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung wurde als Live-Stream am 28. April 2021 durchgeführt. Im Rahmen der ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung sind durch die Eingabe mittels einer Chatfunktion im Live-Stream 191 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahme / Wortmeldung im Chat Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung laufende Nummer 10, 17-18, 21-22, 24-25, 27-28, 30, 32-34, 40-41, 45, 48, 50, 53, 56, 59, 61, 144-145, 147, 149, 153, 156-157, 162 Städtebauliches Konzept Laut Aushangflyer sind die Mietwohnungen 3- geschossig plus Satteldach. Das wäre ortsüblich. Dem ist nicht so. Bitte um Anpassung des Mehrgeschosswohnungsbaus. Der Geschosswohnungsbau entspricht nicht den vorliegenden dörflichen Strukturen. Weshalb müssen diese Gebäude ausgerechnet am Rand des Plangebietes stehen. Weshalb kann man das nicht integrativer gestalten. Ich rede nicht davon den Geschosswohnungsbau wegzulassen. Wir haben Planungsentwürfe erstellt, die zeigen, dass bei gleicher Anzahl an Wohneinheiten eine für den Ort passendere Gestaltung möglich ist. Ja In der Dorfstruktur von Roggendorf/Thenhoven sind neben Einfamilienhäusern bereits vermehrt Mehrfamilienhäuser vorzufinden, sodass sich das Planungskonzept durch die Setzung dieser Gebäudetypologien an der Dorfstruktur orientiert. Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend zwei Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang zu der heterogenen ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung an der Baptiststraße. Durch die Festsetzung von geneigten Dächern wird die Höhe der aufsteigenden Wände in einer angemessenen Größenordnung sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem Bereich als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren 2 / 3 Wie hoch ist die GRZ? Welcher Gebietscharakter wird festgesetzt? Warum mehr als 30% öffentlich geförderter Geschosswohnungsbau? Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit eine punktuell höhere Geschossigkeit in der Straße. Der Hinweis der Bürger*innen wurde aufgenommen. Hieraufhin wurde die Situation der beiden Giebel im Nachgang zur Bürgerbeteiligung erneut auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur Bestandsbebauung zu optimieren werden die beiden an die Baptisstraße angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit vollständig den Maßstab des Bestands. Gegenwärtig wird vorgesehen, im Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festzusetzten. Der derzeitige Planungsstand sieht eine Bebauung vor, deren Grundflächenzahlen je nach Gebäudetypologie und Baufeld zwischen 0,3 und 0,35 liegen. Die hierbei erzielten Dichtewerte liegen mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der Werte, die die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete (WA) vorsieht. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und geboten, weil fast 50 % der Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Aus diesem Grund ist auch ein höherer 3 / 4 Wie kommen Sie auf die Berechnung auf 1,3 Personen pro Wohneinheit. Realistisch ist doch wohl min. 3 Personen bei einem Neubaugebiet. Was haben wir unter der Wohngruppe zu verstehen? Haben die Mehrfamilienhäuser Aufzüge? Anteil zu begrüßen, sofern dieser städtebaulich integriert werden kann. Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten Wohnungen wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese ist bestrebt, einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von erschwinglichem Wohnraum zu leisten und wird daher bei diesem Vorhaben einen Anteil an geförderten Wohnungen in Höhe von 45 % der Geschossfläche Wohnen realisieren. Das Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere Anteil an öffentlich geförderten Wohnraum durch die straßenweise Mischung der unterschiedlichen Haustypen und engen Vernetzung über die durch das Quartier geschaffenen Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut verträglich ist. Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander unterscheiden und damit ein harmonisches Quartier bilden. Die Berechnung der Einwohner pro Wohneinheit ergibt sich aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln. Demnach wird bei Vorhaben mit öffentlich geförderten Wohnungen mit 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit gerechnet, bei Vorhaben ohne öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit 2,0 Einwohnern pro Wohneinheit. Bei der Wohngruppe, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau entsteht, handelt es sich um eine betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Einschränkungen. Die genaue Nutzerstruktur wird mit unterschiedlichen Trägern besprochen und in den kommenden Monaten festgelegt. Die Mehrfamilienhäuser werden mit Aufzügen ausgestattet sein. 4 / 5 Sind Bänke und Abfalleimer geplant? Diese sind ein großer Mangel in unserem Dorf! Was hat sich durch die circa 160 Eingaben am Planungsinhalt mit Stand vom August 2020 geändert? Die Setzung von Bänken und Abfalleimern wird in der weiteren Entwurfsplanung der Freianalgen konkretisiert und in ausreichender Anzahl realisiert. Die 164 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die im September 2020 stattfand, wurden aufgenommen und in Hinblick auf die Planung geprüft. Der Städtebau ist zunächst beibehalten worden. Das Verkehrsgutachten wurde mit um einen weiteren Abschnitt mit ergänzenden Informationen in Hinblick auf die gemachten Eingaben ergänzt. Im Nachgang zur digitalen ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung wurde die Situation der beiden Mehrfamilienhäuser, die mit Ihren Giebelseiten zur Baptiststraße ausgerichtet sind, im Nachgang erneut auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur Bestandsbebauung zu optimieren, werden die beiden an die Baptisstraße angrenzenden Mehrfamilienhäuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit weitgehend den Maßstab der Bestandsbebauung. laufende Nummer 2, 4, 12, 26, 36, 42, 51, 64, 68-69, 74-81, 83, 86, 92, 94, 99, 102, 104, 109, 114, 140, 146, 148, 155, 158-159, 162, 164-166, 169-170, 186 Verkehr Wie ist die Erschließung genau vorgesehen? Wie sieht diese während der Bauzeit und auch nach der Fertigstellung aus? Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte im Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in Fahrtrichtung Süd (in das neue Wohngebiet) befahren werden können. An der Berrischstraße wird lediglich die Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für Mitarbeiter und für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Die Haupterschließung erfolgt von Süden, wo eine in beide 5 / 6 Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plangebiet mit dem Mörterweg verbindet. Der Mörterweg wird nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in beide Richtungen mit einer Wendemöglichkeit befahrbar. Für die Erschließung des Plangebietes während des Baus wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. Die Zufahrt zum Baugebiet soll möglichst von Süden über den Thenhover-Escher-Weg erfolgen. Dabei wird die Zufahrt zum Baugebiet zu Beginn von der Berrischstraße aus im Bereich der späteren Kita erfolgen. Nach dem Bau der Querung über den Pletschbach wird die Zufahrt vom Thenhover-Escher-Weg aus über den Mörterweg und die neue Zufahrt von Süden ins Baugebiet erfolgen. Der abfahrende Verkehr soll das Baugebiet soweit möglich über den Mörterweg in Richtung Osten verlassen. Von dort aus dann vornehmlich über die Bruchstraße, den Blumenbergsweg und die Industriestraße zur A 1 oder als nachrangige Lösung über die Bruchstraße und die Worringer Landstraße zur A 57. Es ist vorgesehen in Abstimmung mit der Stadt Köln ein Konzept für den Baustellenverkehr zu erarbeiten. Dieses wird dann voraussichtlich auch Vorgaben hinsichtlich der Fahrtwege für den Baustellenverkehr beinhalten, sodass der Baustellenverkehr aus dem Ostzentrum Roggendorf/Thenhoven soweit wie möglich rausgehalten wird. 6 / 7 Wenn es nur eine Ausfahrt über den Mörterweg gibt: wie kommt ich zur Autobahn? Über den Mörterweg raus, durch den kompletten Ort durch, auf die Autobahn? Dass der Verkehr aus dem Ort rausgehalten wird ist nicht korrekt. Von der A57 geht der Verkehr durch den Ortskern über die Baptiststrasse. Wir haben hier ein massives Verkehrsproblem - enge und stark frequentierte Straßen. Was sagt das Verkehrsgutachten dazu? Es gibt im Bereich der Baptiststraße und der Berrischstraße viele Engstellen. Bürgersteige sind heute schon nicht breit genug. Der zunehmende Verkehr wird die Gefahr für Fußgänger dramatisch verschärfen. Wie soll das gelöst werden? Der Verkehr aus dem Plangebiet (Quellverkehr) wird über die Planstraßen zum Mörterweg und über die Bruchstraße und die Worringer Landstraße (L183) auf die Bundesautobahn A 57 geführt. Der Verkehr zum Plangebiet (Zielverkehr) verläuft ausgehend von der Bundesautobahn A 57 über die Worringer Landstraße (L183), den Straberger Weg und die Baptiststraße, oder von Süden über den Thenhover-Escher Weg und die Baptiststraße bzw. von Süd-Osten auch über die Bruchstraße, die Berrischstraße und die Baptiststraße ins Plangebiet. Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden auch die Wartezeiten an den Kreuzungspunkten in Form von Leistungsfähigkeitsnachweisen ermittelt. Demnach beträgt die mittlere Wartezeit am Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen Knotenarme im Bestand und im Planfall, das bedeutet unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkehre, jeweils weniger als 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 7 / 8 Auf der Berrischstraße ist derzeit die Breite der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge so weit eingeschränkt, dass sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können, sondern ein Fahrzeug warten muss. Dies ist ein gewollter Effekt des alternierenden Parkens zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung. Die Wartezeit für die anhaltenden Fahrzeuge sollte jedoch vertretbar sein. Um dies zu beurteilen wurde im Juli 2019 auf der Berrischstraße zwischen Baptistraße und Mörterweg (in Zeiten außerhalb der Schulferien) eine Videoerfassung des fließenden Verkehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die Anzahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit von 2-6 Sekunden. Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine Kategorisierung von mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahrzeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft werden können. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze ungehindert passieren. Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Neuverkehrs, der durch das Neubaugebiet entstehen wird, ein leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen werden kann. 8 / 9 Warum wird die Zufahrtsstraße nicht an der Bahnlinie geführt? Irgendwann kommt die Verlängerung des Blumenbergweges in Richtung A57. Bei der Lage der Zufahrtsstraße zum Mörterweg könnte man das doch schon zukunftsgerichtet berücksichtigen. Fahrzeuge aus dem Plangebiet würden dann ggf. über einen Kreisverkehr direkt geradeaus auf die Verlängerung des Blumenbergweges treffen. Zudem würde eine Verlegung der Straße nach Süden eine Lärmreduzierung für die Bewohner Berrischstrasse Ecke Further Strasse haben. Ich denke, dass das auch mit dem Landschaftsschutz vereinbar ist und hier ein guter Kompromiss getroffen werden kann. Ist es geplant den einst geplanten Anschluss zwischen dem zukünftigen Ortsteil Kreuzfeld und der Anschlussstelle A57 zu realisieren und dann auch einen Anschluss an Roggendorf zu realisieren? Das wäre dann de facto auch eine Ortsumleitung und das neue Baugebiet würde dann nicht durch das Dorf fahren, um zur Autobahn zu kommen. Wie weit wird die Verbindungsstraße von den Grundstücken Berrischstr. 177-187 verlaufen? Somit ist keine Verschlechterung der Qualitätsstufen zu erwarten. Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des Bauvorhabens können erbracht werden. Die Verkehrsinfrastruktur ist unter Einbezug des Mehrverkehrs auch in Richtung der übergeordneten Ziele weiterhin leistungsfähig. Somit ist keine Anbindung an den Autobahnzubringer notwendig. Die Lage der Zufahrtsstraße ist bereits ein Kompromiss zwischen den Verkehrsbelangen und den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes. Mit der vorliegenden Zufahrtsstraße wird das in diesem Bereich befindliche Landschaftsschutzgebiet möglichst geringfügig zerschnitten. Eine Planstraße weiter östlich in Richtung Bahngleise würde das Landschaftsschutzgebiet hingegen deutlich stärker fragmentieren, sodass von dieser Variante abgesehen werden musste. Der geplante Anschluss ist die Verlängerung des heutigen Blumenbergswegs an die A57. Durch die Verlängerung des Blumenbergswegs an die A57 wird die Erschließung Roggendorf/Thenhovens im südlichen Bereich deutlich verbessert. Die Verbindungsstraße zum Mörterweg wir ca. 30 m von den Grundstücken Berrischstr. 177-187 verlaufen. Zwischen der Straße und den Grundstücksgrenzen, wird eine 9 / 10 Über welchen Zeitraum reden wir hier, bis der neue Anschluss zum Mörterweg zur Verfügung steht? Bleibt der Mörterweg Einbahnstraße? Wird der Fuß- und Radverkehr auf dem Mörterweg künftig baulich vom KfZ-Verkehr getrennt? Wann wird die Verbindung zwischen Mörterweg und Dresenhofweg so ausgebaut, dass diese Verbindung sicher mit dem Fahrrad genutzt werden kann? Es wird angemerkt, dass eine Kita mit einem Wendehammer praxisfern sei! Auf der Seite Baptiststraße 2-26 gibt es keinen Bürgersteig, in den Wohnungen wackeln die Wände, wenn LKW's vorbei fahren, die nur abkürzen um zum Mörterweg zu kommen. In dem Stück darf man übrigens Grünausgleichsfläche entstehen. Diese soll unzugänglich ausgebildet werden, sodass sich dort ein naturnaher Lebensraum für Flora und Fauna entwickeln kann. Die Querungshilfe über den Pletschbach, die die Anfahrt des Baugebiets von Süden vom Mörterweg aus ermöglicht, soll so früh wie möglich für den Baustellenverkehr genutzt werden. Für die Zeit bis zur Baugenehmigung der Brücke bzw. bis zu ihrer Fertigstellung bleibt nur der Weg über den kurzen südlichen Abschnitt der Berrischstraße. Die Zeit in der die Berrischstraße in diesem Bereich genutzt wird, soll aber so kurz wie möglich gehalten werden. Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße bestehen und wird lediglich optimiert. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung beabsichtigt den Mörterweg so baulich zu optimieren, dass alle Verkehrsteilnehmer eine eindeutige, bessere und verkehrssichere Führung erhalten. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung befindet sich derzeit in der Prüfung, wie der Mörterweg kurzfristig optimiert werden kann. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung befindet sich derzeit in der Prüfung, wie der Mörterweg kurzfristig optimiert werden kann. Der Dresenhofweg wird im Rahmen der Entwicklungen zu Kreuzfeld näher geprüft. 10 / 11 mit 50 Km/h fahren. Eine Gefahr für die Anwohner dieser Straßenseite. Wer ist nun Zuständig für die Erweiterung der Straßen. Das Land oder die Stadt? Wie lautet der Plan B, sollten die Annahmen für das Baugebiet nicht eintreten und die tatsächliche Zahl an Autos höher sein? Was bedeutet "großes Programm" für den Thenhover- Escher-Weg? Der Blumenbergsweg sowie die übrigen Landesstraße im Umfeld des Plangebiets befinden sich in Zuständigkeit des Landes. Erfahrungsgemäß wird in Verkehrsgutachten mit einem worst- case Szenario gerechnet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Verkehre in der Realität geringer ausfallen werden als prognostiziert. Sollten dennoch verkehrliche Probleme an einzelnen Stellen auftreten, so sind weitere punktuelle Maßnahmen durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht auszuschließen. Hiermit ist die Sanierung der Thenhover Straße und des Thenhover-Escher Weges gemeint. Diese Abschnitte sind Teil des Straßenerhaltungsprogramms. Das Sanierungskonzept steht derzeit in interner Abstimmung. laufende Nummer 3, 14, 55, 71-72, 84, 87, 93, 105, 113, 160 Verkehrsgutachten Warum wird das Verkehrsgutachten nicht jetzt schon offengelegt? Es ist ein wichtiger Fakt bei der Planung des Baugebietes und ein kritischer Aspekt für unseren Ort. Wann hat die Begehung zur Beurteilung der Verkehrssituationen stattgefunden? Ja Der Hinweis wird aufgenommen. Es wird gegenwärtig geprüft, in welchem Rahmen das Verkehrsgutachten veröffentlicht werden kann. Die Verkehrszählungen wurden vom Dienstag den 02.07.2019 bis Donnerstag den 04.07.2019 ganztägig durchgeführt und erfassen somit auch die morgendlichen und abendlichen 11 / 12 Sind bei der Zählung der Autos dokumentiert worden, wie viele über die Bürgersteige ausweichen müssen, damit ein Verkehrsfluss möglich ist? Ob das Verkehrskonzept aufgeht, liegt doch auch daran mit welchen zusätzlichen Autozahlen sie gerechnet haben. Die wurden unrealistisch tief angesetzt. Das fällt in die Kategorie "Schönrechnen" Die Verkehrsdaten beruhen aus Informationen von 2019. Wir befinden uns jetzt schon in 2021. Wann wird der Bau abgeschlossen sein? Wurde die Datenerhebung mit Wachstumsprognosen ergänzt? Die Anzahl der berechneten Fahrzeuge für das Neubaugebiet ist mit ca. 300 bei 380 Einheiten deutlich zu wenig. Bei den Reihenhäusern kann man eher von 1,5-2 (speziell dann, wenn die Familien mal "Älter" werden und die Kinder die Autos bekommen). Beim Geschosswohnungsbau muss man auch mit mehr als 1 Fahrzeug ausgehen. Spitzenstunden. Die Verkehrszählung wurde außerhalb der Schulferien durchgeführt. Bei der Videoauswertung konnte nicht beobachtet werden, dass die Autos über die Bürgersteige ausweichen mussten. Die beobachteten Ausweichmanöver konnten auf der Fahrbahn stattfinden. In Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wurden die zu berücksichtigenden sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen abgestimmt. Diese stellen den aktuellen Kenntnisstand des Wachstums des Verkehrs dar. Die Menge des durch das Plangebiet induzierten Verkehrs, basiert auf Abschätzungen auf Stand der Technik und aktuellen Umfragen zur Mobilität. Für die Berechnung der täglichen Fahrten wird in der Regel nicht die Autoverfügbarkeit (Anzahl der Pkw) als Grundlage angesetzt, sondern die Mobilitätsrate (Wege pro Tag pro Person) und die Aufteilung dieser Wege auf die verschiedenen Verkehrsmittel (Modal-Split). Diese Annahmen basieren in der Verkehrsuntersuchung auf Abschätzungen auf Stand der Technik und aktuellen Umfragen zur Mobilität. laufende Nummer 46, 49, 66, 70, 73, 95, 106, 150-151, 168, 173 Parken Wie viel Parkmöglichkeiten gibt es? Wird es auch Stellplätze für Besucher geben Der Bedarf an Stellplätzen für die Besucher*innen sowie für die Bewohner*innen wurde auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein 12 / 13 250 Stellplätze für 400 Wohneinheiten, wenn man rechnet, dass mindestens je WE 1 PKW vorhanden ist, wo bitte sollen dann die anderen PKW*s parken? Es wird angemerkt, dass allein vier Stellplätze an der Kita von den Mitarbeiter*innen benötigt werden Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende Maßnahmen vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten. Die Parkmöglichkeiten in Form von 4 Stellplätzen stehen lediglich für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte zur Verfügung und sind nach der aktuellen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Für die Mitarbeiter*innen der Kita stehen gesonderte Stellplätze zur Verfügung. Als zusätzliches Angebot stehen den Anwohnern des Plangebietes im Bereich östlich des Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den Mörterweg weitere 2-3 Längs-Stellplätze zur Verfügung, die temporär ebenfalls für den Hol- und Bringverkehr genutzt werden können. laufende Nummer 16, 20, 67, 89, 96-98, 103, 110 Baustellenverkehr Durch den Baustellenverkehr wird die Straßendecke der Baptiststraße extrem beansprucht. Ist sichergestellt, dass die Kosten für die Wiederherstellung von den Bauträgern übernommen werden und nicht an den Anwohnern der Baptiststraße hängen bleiben? Ist Ihnen der aktuelle Zustand des Thenhover-Escher- Wegs bekannt? Der angedachte Baustellenverkehr wird eine anschließende Erneuerung notwendig machen. Ist dies in der Planung berücksichtigt? Im Zuge der weiteren Planungen sind die Investoren bemüht, die Belästigungen der Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden. Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger beseitigt. Eine entsprechende Regelung wird in den 13 / 14 Über welche Straßen soll der Bauverkehr gesteuert werden? Was heißt denn "möglichst vom Süden angefahren werden", wenn der LKW von der Autobahn kommt, wird er doch den kurzen Weg durch den Ort nehmen, oder? Warum baut man die Zuwege für den Baustellenverkehr nicht zuerst? Man kann auch temporäre Brücken verwenden. Wird die Baptiststrasse (Sackgassenteil) Plangebiet für jeglichen Baustellenverkehr gesperrt? städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Es werden hierdurch keine Anliegerbeiträge erhoben. Die Zufahrt zum Baugebiet soll möglichst von Süden über den Thenhover-Escher-Weg erfolgen. Dabei wird die Zufahrt zum Baugebiet zu Beginn von der Berrischstraße aus im Bereich der späteren Kita erfolgen. Nach dem Bau der Querung über den Pletschbach wird die Zufahrt vom Thenhover-Escher-Weg aus über den Mörterweg und die neue Zufahrt von Süden ins Baugebiet erfolgen. Der abfahrende Verkehr soll das Baugebiet soweit möglich über den Mörterweg in Richtung Osten verlassen. Von dort aus dann vornehmlich über die Bruchstraße, den Blumenbergsweg und die Industriestraße zur A 1 oder als nachrangige Lösung über die Bruchstraße und die Worringer Landstraße zur A 57. Es ist vorgesehen in Abstimmung mit der Stadt Köln ein Konzept für den Baustellenverkehr zu erarbeiten. Dieses wird dann voraussichtlich auch Vorgaben hinsichtlich der Fahrtwege für den Baustellenverkehr beinhalten, sodass der Baustellenverkehr aus dem Ostzentrum Roggendorf/Thenhoven soweit wie möglich rausgehalten wird. Die Querungshilfe für über den Pletschbach, die die Anfahrt des Baugebiets von Süden vom Mörterweg aus ermöglicht, soll so früh wie möglich für den Baustellenverkehr genutzt werden. Für die Zeit bis zur Baugenehmigung der Brücke bzw. bis zu ihrer Fertigstellung bleibt nur der Weg über den kurzen südlichen Abschnitt der Berrischstraße. Die Zeit in der die Berrischstraße in diesem Bereich genutzt wird, soll aber so kurz wie möglich gehalten werden. Die konkreten Regelungen zum Baustellenverkehr sollen in Abstimmung mit der Stadt Köln erarbeitet werden. Wie diese 14 / 15 konkret aussehen werden, ist derzeit noch offen. Es ist aber vorgesehen den Baustellenverkehr weitestgehend aus Richtung Süden vom Thenhover-Escher-Weg anfahren zu lassen. Die Abfahrt vom Baugebiet soll vorrangig über Mörterweg, Bruchstraße und Blumenbergsweg erfolgen. laufende Nummer 5, 39, 52, 54, 100, 117, 138, 142, 132, 167, 176, 179, 182 Allgemeine Themen Welche weiteren potentiellen Wohnraumflächen gibt es in / um Roggendorf/Thenhoven? Wann wird der Bau beginnen? Und wie lange wird dieser dauern? Müssen die Anwohner mit viel Lärm rechnen? Eine Wohnbaupotenzialfläche liegt im Norden Roggendorf/Thenhovens an der Straße „Im Mönchsfeld“ und „Berrischstraße“. Eine zweite Wohnbaupotenzialfläche, bestehend aus zwei Teilflächen, erstreckt sich nordwestlich und südwestlich der Mottenkaul am südlichen Rand des Ortes. Für den südöstlichen Teilbereich mit dem Arbeitstitel „Östlich Mottenkaul“ wurde bereits im Jahr 2013 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsveranstaltung fand im Rahmen dieses Verfahrens in der Zeit vom 17.02. bis zum 03.03.2014 statt. Im Jahr 2014 wurde der Vorgabenbeschluss gefasst. Seither ruht dieses Bauleitplanverfahren. Innerhalb der Bebauungspläne „Further Straße / Gilleshof“ im Anschluss an das nord-westlich gelegenen Wohngebiet an der Gottfried-Mock-Straße sowie nördlich des Wohngebiets an der Elvira-Tuszik-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Sinnersdorfer Straße 88-90“ befinden sich einzelne weitere planungsrechtlich festgesetzte Wohnbauflächen. Der Bau wird voraussichtlich Ende 2021 / Anfang 2022 beginnen und Anfang 2026 abgeschlossen sein. Die Schallimmissionen werden sich in den üblichen Lärmpegelbereichen für den Baustellenverkehr bewegen. 15 / 16 Werden Möglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen geschaffen? Sind Kulturelle Einrichtungen geplant? Wird der Gemeinschaftsraum für die Bürger von Roggendorf/Thenhoven zugänglich sein? Wie sieht es bei einem Chemieunfall aus bei INEOS aus bezüglich der Fluchtwege. Warum war keiner der Entscheidungsträger mal hier vor Ort und hat das Gespräch gesucht? Anfragen und Angebote gab es genug. Und antworten Sie jetzt bitte nicht, dass das Coronabedingt nicht möglich gewesen sei. Die Aussage, dass einige Belange außerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes liegen, wird nicht verstanden? Der Bestand muss auch berücksichtigt werden. Es wird eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Plangebiet zur Verfügung gestellt. Im Plangebiet sind keine kulturellen Einrichtungen geplant. Der Gemeinschaftsraum dient den Bürgern als Treffpunkt bzw. wird durch die GAG mit „Programm bzw. Angeboten“ bespielt. Sofern eine Nachfrage besteht und die Nutzung verträglich ist, steht der Raum allen Bürgern im Stadtteil zur Verfügung. Die INEOS Manufacturing Deutschland GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt. Hierbei wird geprüft, inwiefern Belange des Immissions- und Störfallrechts im vorliegenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen. Die Anfragen und Angebote für ein Gespräch vor Ort konnten in Teilen bereits wahrgenommen werden. Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung sowie Mitglieder der Bezirkspolitik stehen mit dem Bürgerverein Rogggendorf Thenhoven insbesondere zu dem Bebauungsplanverfahren „Südlich Baptiststraße“ in Kontakt und waren mehrfach und insbesondere zu einem gemeinsamen Ortstermin bereits vor Ort. Die Umgebung des Plangebiets, wie bspw. dessen infrastrukturelle Ausstattung (Nahversorgung, Kindergartenplätze, Grundschulplätze etc.) sowie seine Bebauungsstruktur, verkehrliche Anbindung, sowie Rahmenbedingungen des Landschafts- und Natur- und 16 / 17 Umweltschutz unter vielen weiteren Belangen werden in der Bauleitplanung berücksichtigt. Hierbei ist es die Aufgabe der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Politik die verschiedenen Belange aufzunehmen und all jene, die das Bauleitplanverfahren bedingen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Für das Bauleitplanverfahren, das sich auf seinen Geltungsbereich beschränken muss, ist allerdings auch wichtig darzulegen, welche Belange adressiert bzw. welche Konflikte oder Fragestellungen gelöst werden können und welche im Rahmen anderer Verfahren außerhalb des Bauleitplanverfahrens zu lösen sind und in Bereichen anderer Zuständigkeiten liegen. laufende Nummer 6, 38, 107 Wettbewerb / Planung Warum saßen in der Jury, die den Entwurf bewertet hat nicht auch Bewohner*innen von Köln Roggendorf Thenhoven? Die betrifft es doch am Ende. Teil der Beurteilungskommission waren auch Vertreter*innen der Politik aus der Bezirksvertretung Chorweiler inklusive des Bezirksbürgermeisters, um auch insbesondere die Belange vor Ort zu vertreten. laufende Nummer 1, 8, 9, 11, 58, 61, 85, 88, 111-112, 122-125, 139, 152, 154, 161, 171-172, 174-175, 177-178, 180, 183-185, 189, 191 Beteiligung Das Verfahren heißt frühzeitige öffentliche Bürgerbeteiligung. Was verstehen Sie unter „Beteiligung“? Ich fühle mich derzeit nur informiert. Aktive Beteiligung? Fehlanzeige! Die Veranstaltung diente als Ergänzung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem vergangenen Jahr. Sie sollte einerseits informieren und andererseits Raum bieten, Fragen zu stellen, die teilweise bereits live beantwortet wurden. Alle Fragen werden aufgenommen und schriftlich im Nachgang beantwortet und veröffentlicht. 17 / 18 Wird die Präsentation im Nachgang öffentlich bereitgestellt? Welche detaillierte Rückmeldung zu den 160 Eingaben wird es seitens der Stadt geben und bis wann soll das veröffentlicht werden? Oder sieht die Stadtplanung dieses Thema mit dieser BIV als erledigt an? Das würde ich als äußerst respektlos empfinden? Bitte nennen Sie den Zeitraum, bis wann mit der Beantwortung der Chatfragen zu rechnen ist? Wird die Aufzeichnung zur Verfügung gestellt? Neben den Fragen und Antworten soll auch die Präsentation veröffentlicht werden. Die 164 Stellungnahmen wurden schriftlich erfasst und in einer Abwägungstabelle, wie der hier Vorliegenden, mit den Stellungnahmen der Verwaltung für die Abwägung durch die Politik eingestellt. Die zentralen Fragen aus dieser frühzeitigen Beteiligung wurden im Rahmen der ergänzenden digitalen Bürgerinformation aufgegriffen und im Vortrag beantwortet. Gemeinsam mit dem vorliegenden Dokument werden Sie als Anlage der Politik im Rahmen des Vorgabenbeschlusses vorgelegt. Die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ebenfalls online auf der Projektseite zum Bauleitplanverfahren unter: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/planen- bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/suedlich- baptiststrasse-koeln-roggendorfthenhoven abrufbar sein. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung fand aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht statt. laufende Nummer 13, 31, 35, 44, 108, 115, 127, 129, 133, 135-136, 187 Schule / Kita Wir haben in Roggendorf/Thenhoven eine massive Unterversorgung im Bereich Grundschulen und weiterführende Schulen. Wie wollen Sie dies lösen? Die Schulerweiterung der Grundschule Gutnickstraße in Roggendorf/Thenhoven ist als Maßnahme 27 Bestandteil des aktuellen 2. General- und Totalunternehmer -Paktes des 18 / 19 Wichtiger Aspekt für die Grundschulkinder ist die selbstständige Bewältigung des Wegs zur und von der Grundschule. Ein Konzept für den Grundschulweg ist für mich nicht erkennbar. Was ist hier angedacht? Mit wie vielen Gruppen ist die neue Kita geplant? Eine Kita vor die Haustüre gestellt zu bekommen ist als langjähriger Eigentümer inakzeptabel. Ist der Kindergarten in städtischer oder privater Hand? Wird der Neubau Kita so geplant, dass es möglich ist die Anzahl der Gruppen mit "wenig" Aufwand zu erhöhen? Schulbauprogramms der Stadt Köln und soll nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich in der e rsten Runde mit ausgeschrieben werden. I Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die über den Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein zusätzliches Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird. Der Standort der Kita ist so gewählt, dass die Kita als Bindeglied zwischen dem Neubauquartier und den Bestandsquartieren fungiert. Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Gebäude sowie die Spiel- und Freiflächen der Kita zum Landschaftsraum hin ausgerichtet sind um gewisse Abstän de zur angrenzenden Bestandsbebauung zu wahren. Die Kita wird durch einen privaten Träger oder die Stadt Köln betrieben. Eine Entscheidung soll in den nächsten Monaten erreicht werden. Die notwendige Anzahl der Gruppen in der Kita wurde mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln abgestimmt. Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und prüft, ob Erweiterungskapazitäten bestehen. 19 / 20 laufende Nummer 7, 15, 43, 82, 101, 118, 120, 137, 190 Vergabe Häuser Wieso wurden von der Stadtsparkasse Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung angeboten welche sich im Plan nicht wiederfinden? Werden die Einfamilienhäuser verkauft? Wenn ja, wie werden die Preise aussehen? Und werden die Häuser über eine Ausschreibung verkauft? Ist schon klar, wann und wo sich Menschen aus der Bevölkerung für Wohnungen oder Reihen- und Doppelhäuser bewerben können? Den Investoren sind keine Angebote der Stadtsparkasse in diesem Gebiet bekannt. Das gesamte Bauvorhaben wird durch die Deutsche Reihenhaus AG in Kooperation mi t der GAG Immobilien AG realisiert. Weitere Bauherren sind nicht beteiligt. Der Verkauf der Doppel - und Reihenhäuser erfolgt über die Deutsche Reihenhaus AG. Interessenten können sich über die Website der Deutschen Reihenhaus AG melden und in die Interessentenliste aufgenommen werden. Die Startpreise für die Doppel - und Reihenhäuser werden sich voraussichtlich in einem Rahmen von ab 350.000 € für den kleinsten Reihenhaustyp bis zu ab ca. 550.000 € für eine Doppelhaushälfte bewegen. Die konkrete Preisgestaltung hängt dabei zum einen vom weiteren Planverfahren und der damit verbundenen zeitlichen Realisierung des Bauvorhabens ab und variiert zudem je nach Lage und Grundstücksanteil des jeweiligen Hauses innerhalb des Wohnparks. Interessenten für die Reihen - und Doppelhäuser können sich über die Website der Deutschen Reihenhaus AG melden und in die Interessentenliste aufnehmen lassen. Wann die Vermarktung der Häuser startet ist vom weiteren Fortschritt des Plan- und Genehmigungsverfahren abhängig und ist derze it noch nicht bekannt. Die Vergabe der Mietwohnungen erfolgt ein halbes Jahr vor der Fertigstellung, direkt bei der GAG Immobilien AG. In der Regel wird die GAG ein halbes Jahr vor Fertigstellung mit dem Vergabeprozess beginnen. Interessent*innen werden 20 / 21 sich dann direkt über die Homepage an die GAG wenden können. laufende Nummer 19, 23, 37, 47, 65, 91, 116, 126, 128-131, 134, 141, 181 Infrastruktur Durch das neue Plangebiet wird die Einwohnerzahl um 15-25% wachsen. Das ist per se nicht schlecht, wenn auch die Infrastruktur (Gewerbe, Ärzte, Apotheken) mitwächst. Warum ist hier nichts geplant? Der Kölner Norden verkommt zum Schlafviertel! Es fehlt im Ort an Geschäften, Bank, Apotheken etc. Wie wollen Sie die Infrastruktur fördern? Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht keinen Bedarf zum Ausbau des Einzelhandels in Roggendorf/Thenhoven. Da vorgesehen wird für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein zulässig. Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage und der verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg ist die Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des Plangebietes städtebaulich und verkehrstechnisch nicht sinnvoll. Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für Ansiedlung von Einzelhandels- und 21 / 22 Dienstleitungsbetrieben geschaffen werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die infrastrukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein. laufende Nummer 29 Nachhaltigkeit Sind auch Gründächer und Photovoltaikanlagen vorgesehen? Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die nicht begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen und Technikzentralen werden jedoch begrünt. Die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen ist gegeben und wird im weiteren Verfahren, insbesondere für den Geschosswohnungsbau, geprüft. laufende Nummer 57, 62-63, 121, 163, 176 Grün Ich denke, dass der Kompromisse der Bebauung für die Anwohner nicht toll ist. Hier wird viel zu viel Grünfläche zerstört. Das ist absolut schade für die Menschen, die gerne in Roggendorf wohnen weil es so viele Grünflächen gibt. Damit wird der Stadtteil definitiv abgewertet. Sind die Grünflächen im Gebiet durch Tiefgaragen unterbaut? Das neue Plangebiet wird auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche entstehen, daher handelt es sich nicht um eine ökologisch wertvolle Fläche. Darüberhinaus wird das neue Quartier neue öffentliche Grün- und Spielplatzflächen und Freiflächen sowie mit den „Grünen Zimmern“ Räume schaffen, die nachbarschaftliche genutzt werden können. Damit wird der Angebot Die öffentlichen Grünflächen werden nicht durch Tiefgaragen unterbaut. Die privaten Grünflächen sind teilweise durch die Tiefgaragen unterbaut. 22 / 23 Wer pflegt denn die öffentlichen Grünflächen im Gebiet? Aktuelle ist der Worringer Bruch rund um den Pletschbach absolut nicht gepflegt. Das ist sehr schade. Wie soll die "spezielle" Grünfläche hinter den Häusern der Berrischstraße aussehen? Was ist im Detail geplant? Welche Art von Pflanzen und Bäumen? Das ist sehr wichtig vor allem in Bezug auf den Schutz der Vogelarten aber auch hinsichtlich eines Lärmschutzes für die Anwohner? Grünflächen in der Ausgleichsfläche: Gibt es sowas wie eine Obstwiese, oder Nutzungsmöglichkeiten für alle Bürger des Ortes Wie groß ist die Ausgleichsfläche (Quadratmeter/Hektar) für diese Bebauung? Die öffentlichen Grünflächen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln gepflegt. Die südlich angrenzende Ausgleichsfläche sowie die Grünausgleichsfläche zu den Grundstücken der Berrischstraße, soll so vor einem Zutritt geschützt werden. Sie werden durch die Ausgestaltung mit entsprechender Bepflanzung als solche erkennbar werden. Der Zugang wird mittels Beschilderung unterbunden. Die Grünausgleichsflächen werden durch Sträucher und Hecken sowie ein Wiese mit Bäumen bepflanzt. Sie sind insgesamt ca. 40.000 m² groß. laufende Nummer 60, 119, 143 Lärm Wie sieht es mit Lärmdämmung gegenüber der Bahnlinie aus. Bedeutet die Aussage von Frau Stottrop, dass zur Bahn keine öffenbare Fenster gebaut werden? Das Schallschutzgutachten weist nach, dass keine Lärmschutzwand notwendig sein wird. Es kann nachgewiesen werden, dass durch eine Kombination aus passivem Schallschutz, der Ausrichtung und Grundrissgestaltung von Gebäuden, sowie der Anordnung der Wohn-und Schlafräume und der Freisitze eine ausreichende Minderung der Schallimmissionen erreicht werden kann. Alle Fenster, auch die zur Bahnstrecke ausgerichteten, sind öffenbar. Die Wohnungen sind mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet, so dass auch eine fensterunabhängige Lüftung möglich ist. Mindestens ein Aufenthaltsraum jeder Wohnung orientiert sich zur bahnabgewandten Seite. 23 Bekommt der Friedhof eine Schallschützende Mauer zur befahrenen Straße aus dem Wohngebiet wie am Heckweg in Longerich? Eine schallschützende Mauer für den Friedhof, ist nicht erforderlich. laufende Nummer 90 ÖPNV Die ÖPNV-Anbindung ist zwar theoretisch vorhanden, stellt aber keine reelle Alternative zum MIV dar. Wann wird die Qualität der S-Bahn so erhöht, dass sie so Termintreu bereit steht, dass sie eine Ernsthafte Konkurrenz zum Auto darstellt? Die aktuellen Verspätungen und zugausfälle sind eine Zumutung! Die Verbesserung des ÖPNV und hier insbesondere des S- Bahnangebotes kann nicht im Bauleitplanverfahren gelöst werden. Ihren Hinweise nehmen wir gerne auf und leiten diesen an die zuständigen Stellen weiter. -
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Vorlage 3123/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 27.05.2021 und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021. Die für Ende April 2020 vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung konnte aufgrund der ersten Pandemie-Welle nicht durchgeführt werden. Mit dem Ratsbeschluss Öffentlichkeitsbeteiligun- gen alternativ zu Modell 1 und Modell 2 digital durchzuführen , erfolgte die frühzeitige Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in Form eines Aushangs, ergänzt durch die Flyer an die Haushalte in Roggendorf/Thenhoven und umfangreichen Informationen zur Planung auf der städtischen Internetseite in der Zeit vom 27. August bis 10. September 2020. Um dem im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Wunsch nach einem ergän- zenden Dialog mit den Anwohnern aus Roggendorf/Thenhoven und weiteren Planungsinte- ressierten zu entsprechen, wurde im Rahmen der weiterhin gelte nden Kontaktbeschränkun- gen am 28.04.2021 eine ergänzende digitale Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Video-Livestreams mit Chatfunktion durchgeführt. Die 191 Stellungnahmen und Fragen erfor- derten eine zusätzliche zeitliche Nachbereitung bei der Erstellung des Vorgabenbeschlusses und werden, wie auch die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2020 in die Planung einfließen (s. Anlagen 3 - 7). Um Verzögerungen im Bauleitplanverfahren zu vermeiden, sollte vor diesem Hintergrund die vorliegende Vorlage zum Beschlussvorlage in der Sitzungsfolge vor der Sommerpause be- handelt werden. -
Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1 danach
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Anlage 6 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Im Nachgang an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind zehn Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung laufende Nummern 155-163 Verkehr Eine massive Zunahme des Autoverkehrs im gesamten Ort ist vorprogrammiert, insbesondere im Zubringerverkehr zur Autobahn (Berrischstraße & Baptiststr.). Dies bringt eine nicht hinzunehmende Belastung für alle Einwohner, aber auch für die neuen Nachbarn im Neubaugebiet. Folgende Punkte sind hierbei von Belang: Lärm Gesundheitsgefährdung Erhöhte Unfallgefahr Erhöhte Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg Teilweise Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte im Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in Fahrtrichtung Süd befahren werden können. An der Berrischstraße wird lediglich die Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für Mitarbeiter und für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Die Haupterschließung erfolgt von Süden, wo eine in beide Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plangebiet mit dem Mörterweg verbindet. Der Mörterweg wird nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in beide Richtungen befahrbar. Das Lärmgutachten weist nach, dass durch den zusätzlichen Verkehr mit einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung nicht zu rechnen ist. Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den 2 / 3 Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. laufende Nummern 155-163 Ruhender Verkehr Die Planungen für die Errichtung von Abstellplätzen für PKW sind unzureichend bis lächerlich: viel zu wenig Stellplätze lebensferne Bedarfsermittlung Nein Der Bedarf an Stellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende Maßnahmen vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten. laufende Nummern 155-163 Radverkehr Die Argumentation hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs wird als „abenteuerlich“ wahrgenommen. Überdies wird folgendes bemängelt: eine unrealistische Einschätzung des Stellenwertes des Radverkehrs eine fehlerhafte Beschreibung des Radwegenetzes Es wird angemerkt, dass es genügend Negativbeispiele in den gerade errichteten Neubaugebieten (Gottfried-Mock-Straße & Elvira-Tuszik-Straße) gebe. Nein Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bieten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S-Bahn in 3 / 4 Richtung Köln oder Neuss genutzt werden. Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. laufende Nummern 155-164 Verkehrskonzept Es wird eine realistisches Verkehrskonzept für den Ort gefordert. Es wird ferner eine Überprüfung des Verkehrskonzeptes durch ein unabhängigen Sachverständigen gefordert sowie die Veröffentlichung des Berichtes. Es wird ein nachhaltigen Verkehrskonzepts für die Baptiststraße, sowie der Berrischstraße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner gefordert. Kenntnisnahme Das durch die Bernard Gruppe erstellte Verkehrsgutachten, welches die planbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des anliegenden Straßennetzes analysiert und bewertet, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung unter der Prämisse einer nachhaltigen und verträglichen Verkehrsentwicklung für den Ortskern Roggendorf/Thenhoven erarbeitet. Die Leistungsfähigkeitsnachweise für die Knotenpunkte im Ortskern wurden erbracht. Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die angrenzenden Straßen und den gesamten Ort ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Dennoch werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. Das Verkehrsgutachten wurde durch die Bernard Gruppe erstellt und somit durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 4 / 5 Wir haben schon von verschiedenen Seiten gehört, dass es ein neues Verkehrskonzept für den motorisierten Individualverkehr für den gesamten Ort geben soll. Ist das der Fall? Und wenn ja, woher bekommen wir In-formationen dazu? ausgelegt. Ein vom Bürgerverein Roggendorf/Thenhoven erstelltes Verkehrskonzept hat Vorschläge für den Stadtteil erarbeitet und an die Stadt Köln übermittelt. Die auf das neue Plangebiet bezogenen Vorschläge wurden von der Stadt Köln geprüft und für nicht umsetzbar erachtet. laufende Nummern 155-164 Straßenbaukosten Zerstörung der Straßen aufgrund massiven Einsatzes der Baumaschinen und Materialtransport ungerechtfertigte Belastung der Anwohner mit den Straßenbaukosten für die Wiederherstellung. Forderung, dass die Kosten ausschließlich durch die Bauträger / Stadt Köln getragen werden. Teilweise Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger beseitigt. Eine entsprechende Regelung wird in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Es werden keine Anliegerbeiträge erhoben. laufende Nummern 155-163 Städtebauliches Konzept Der »Städtebauliche« Entwurf nimmt nicht ansatzweise Rücksicht auf die dörfliche, gewachsene Struktur des Ortes Roggendorf/Thenhoven. Ein integrativer und architektonisch sanfter Entwurf ist nicht zu erkennen. Im Einzelnen äußere sich dies an folgenden Punkten: unglückliche Anordnung von Geschosswohnungsbau (3-Etagen+Dach) zu Einfamilienhäusern (2- Etagen+Dach) keine adäquat angepasste Gebäudehöhe am Nein Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept ist als prämierter Entwurf aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangen. Die Fachjury lobte explizit die städtebauliche und architektonische Qualität des Entwurfes, der die kleinmaßstäblichen Strukturen des Ortes aufgenommen und in einem angemessenen Rahmen umgesetzt hat. Die vorgeschlagene Durchmischung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten entspricht dem vorrangigen Ziel der Stadtentwicklung, eine Vielfalt an Wohnraum für unterschiedliche 5 / 6 Übergang von Bestandsbauten zu Neubauten (z.B. Baptiststraße 59) Zerstörung der dörflichen Struktur durch Überfrachtung an Mehrfamilienhäusern fehlende städtebauliche und architektonische Qualität Eine Überarbeitung der Pläne wird zu folgenden Punkten gewünscht: Reduzierung der Wohneinheiten (vor allem hinsichtlich der Mehrfamilienhäuser) auf ein der vorliegenden Verkehrsinfrastruktur vertretbares Maß Verschiebung des Geschosswohnungsbaus an den äußeren Rand des Neubaugebietes (vergleiche hier die ursprüngliche Planung) Bevölkerungsgruppen in einem engen Nebeneinander anzuordnen. Hierdurch soll der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit entgegengewirkt werden. Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend zwei Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang zu der heterogenen ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung an der Baptiststraße. Durch die Festsetzung von geneigten Dächern wird die Höhe der aufsteigenden Wände in einer angemessenen Größenordnung sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem Bereich als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit nur eine punktuell höhere Geschossigkeit in der Straße. Dies stellt – zumal in ausreichender Entfernung zu den Bestandsbauten – eine angemessene Einfügung der Neubauten in die Umgebung dar. Die Durchmischung des Geschosswohnungsbaus und der Einfamilienhäuser und somit auch unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist ein vorrangiges Ziel der Stadtentwicklung, welches der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit entgegenwirken soll. Daher ist eine Verschiebung und Konzentration des Geschosswohnungsbaus nicht vorgesehen. laufende Nummern 155-163 Sozialer Wohnungsbau Extreme Bündelung von sozialem Wohnungsbau an einen Ort, der ohnehin schon ein sogenanntes Problemgebiet (S- Bahnhof Worringen mit angrenzender Siedlung Mönchsfeld) sowie einer neu errichteten Asylunterkunft aufweist. Unklare Grundlage, auf der sich dieser hohe Anteil an geförderten Wohnungen stützt. Nein Das Planungskonzept sieht die Durchmischung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungen in Teilen im geförderten Segment vor. Eine Bündelung des sozialen Wohnungsbaus wird im städtebaulichen Konzept nicht angestrebt. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab 6 / 7 einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und geboten, weil fast 50 % der Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Aus diesem Grund ist auch ein höherer Anteil zu begrüßen, sofern dieser städtebaulich integriert werden kann. Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten Wohnungen wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese ist bestrebt, einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von erschwinglichem Wohnraum zu leisten und wird daher bei diesem Vorhaben einen Anteil an geförderten Wohnungen in Höhe von 45 % der Geschossfläche Wohnen realisieren. Das Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere Anteil an öffentlich geförderten Wohnraum durch die straßenweise Mischung der unterschiedlichen Haustypen und engen Vernetzung über die durch das Quartier geschaffenen Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut verträglich ist. Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander unterscheiden und damit ein harmonisches Quartier bilden laufende Nummern 155-164 Infrastruktur Der Ortsteil Roggendorf-Thenhoven ist in den letzten Jahren massiv angewachsen. Die bestehende Infrastruktur konnte damit jedoch nicht ansatzweise mithalten. Wir fordern: eine Erweiterung der Infrastruktur für den Ort die Bereitstellung von Flächen zur Ansiedlung von: Ärzten und Apotheken Einzelhandel Banken Restaurants Abschluss der Kita-Bauarbeiten an der neuen Kita Berrischstraße Ecke Baptiststrasse Teiweise Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht keinen Bedarf zum Ausbau des Einzelhandels in Roggendorf/Thenhoven. Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen wird, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein zulässig. Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel, 7 / 8 Erweiterung der Grundschule Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage und der verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg ist die Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des Plangebietes städtebaulich nicht sinnvoll. Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben geschaffen werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die infrastrukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein. Die Kindertagesstätte (Kita) an der Berrischstraße Ecke Baptiststraße ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die über den Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein zusätzliches Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird. Die Schulerweiterung der Grundschule Gutnickstraße in Roggendorf/Thenhoven ist als Maßnahme 27 Bestandteil des aktuellen 2. General- und Totalunternehmer-Paktes des Schulbauprogramms der Stadt Köln und soll nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich in der ersten Runde mit ausgeschrieben werden. laufende Nummern 155-163 Grundstücke Die Monopolstellung eines Bauträgers bei der Errichtung und dem Vertrieb von Einfamilienhäusern wird kritisiert. Es wird eine fehlende Verantwortung gegenüber den bauwilligen Bürgern gemängelt. Kenntnisnahme Im vorliegenden Bauvorhaben verfügt die Deutsche Reihenhaus AG über die Schlüsselgrundstücke im Plangebiet, wobei vorgesehen ist das Wohngebiet gemeinsam mit der GAG, die ihrerseits die Mehrfamilienhäuser errichtet, zu entwickeln. Mit der Entwicklung des Gebietes durch zwei unterschiedliche Bauträger / Entwickler ist die Errichtung eines unterschiedlichen Wohnungsangebots sichergestellt. 8 / 9 laufende Nummern 155-164 Ver- und Entsorgung Die bestehende Infrastruktur wird durch die punktuelle Errichtung von 380 Wohneinheiten völlig überlastet. Diese negativen Auswirkungen treffen vornehmlich die Anlieger des Neubaugebietes unter anderem Schwankungen des Wasserdruckes, sowie der Überlastung des Abwassersystems {Rückstau, Verstopfungen und Überflutungen bei Starkregen) Teilweise Die bestehenden Versorgungseinrichtungen sind nach Aussage der Versorgungsträger in der Lage, das Neubaugebiet mit Wasser zu versorgen. Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen der privaten Grundstücke anfällt, wird auf den eigenen Grundstücken über die belebte Bodenzone versickert. Das Niederschlagswasser der Planstraße 7 wird über ein Muldensystem versickert. Das Niederschlagswasser der übrigen öffentlichen Straßen wird über einen neu zu verlegenden Mischwasserkanal an die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Berrisch- und Baptiststraße angeschlossen. Das Niederschlagswasser der Kita wird in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Berrischstraße eingeleitet, da hier nicht genügend Flächen für eine Versickerung vor Ort vorhanden sind. Gleiches gilt für den Bereich der Tiefgaragen, wo eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ebenfalls erschwert ist. Die vorhandenen Kanäle sind darauf ausgelegt, das Regenwasser aus den hinzu kommenden Wohneinheiten aufzunehmen. Das Entwässerungskonzept wird derzeit von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. laufende Nummern 155-163 Abstände Friedhof Respektlose Annäherung des Geschosswohnungsbaus an den Friedhof. Nein Der Geschosswohnungsbau hält die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken ein. Allerdings wurde dieser Hinweise mit weiteren aufgenommen mit dem Ergebnis, dass das erste Mehrfamilienhaus in seiner Höhe auf zwei Vollgeschosse mit ausgebauten Dachgeschoss statt 9 / 10 laufende Nummern 164 Naturschutz / Ökologie Welche Aspekte bzgl. ökologischem / nachhaltigem Bauen wurden berücksichtigt? Wie wird dem Thema Klimawandel bei diesem Baugebiet begegnet? Teilweise Die Planung sieht eine weitreichende Durchgrünung des ganzen Quartiers vor. Im Bebauungsplan werden dazu Begrünungsfestsetzungen in Form von Bäumen, Hecken, Sträuchern sowie Raseneinsaat getroffen. Des Weiteren wird im Süden eine große Grünausgleichsfläche vorgesehen. Diese soll unzugänglich ausgebildet werden, sodass sich dort ein naturnaher Lebensraum für Flora und Fauna entwickeln kann. Die Wärmeversorgung des Plangebietes erfolgt dezentral über mehrere Blockheizkraftwerke. Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEWärmeG) im Wärmebereich wird ebenso wie der KfW 55-Standard eingehalten. Es ergibt sich eine Unterschreitung der EnEV von >15%. Des Weiteren decken die BHKW den Wärmeanteil um >50%. Beides sind so genannte Ersatzmaßnahmen nach EEWärmeG. Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt. Bei Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass der bebaute Teil des Plangebietes klimatisch zukünftig der Klasse 3 „belastete Siedlungsflächen“ zuzuordnen ist und damit klimatisch den angrenzenden Siedlungsflächen entspricht. Der südliche Teil des Plangebietes, der als Ausgleichsfläche naturnah gestaltet wird, kann auch bei Durchführung der Planung weiterhin der Klasse 4 „klimaaktive Freiflächen“ zugeordnet werden. Die Ackerfläche mit einer Funktion zur Kaltluftentstehung geht jedoch im Zuge der Planungsrealisierung dauerhaft verloren. Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Mikroklima trägt die geplante Durchgrünung des Wohngebietes mit Bäumen, die Anlage von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung von Oberflächen, z. B. der Stellplätze, bei. Frischluftentstehungsflächen (Gehölzflächen) werden im Bereich der Kompensationsflächen neu geschaffen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Begrünungsmaßnahmen im geplanten Wohngebiet sowie der randlichen und teils großflächigen Kompensationsmaßnahmen, gehen 10 / 11 von der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima aus. laufende Nummern 164 Beteiligung / Stellungnahmen Über welche Wege können wir über den aktuellen Stand aller Planungen für den Ort auf dem Laufenden bleiben? Welche Möglichkeiten gibt es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Dorfes hier aktiv mitzugestalten? Über wen erhalten wir das vollständige Verkehrsgutachten, welches für das neue Baugebiet erstellt wurde? Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird, neben der bereits erfolgten Bürgerinformationsveranstaltung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Deren Durchführung wird eine Woche vor Beginn in den Tageszeitungen sowie im Amtsblatt der Stadt Köln ortsüblich bekanntgemacht. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger erneut über den aktuellen Stand der Planung informieren und ihre Stellungnahmen abgeben. Eine Einsicht in das Verkehrsgutachten für Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Zuge der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. laufende Nummern 164 Einwohner Wie hoch ist die aktuelle Einwohnerzahl für Roggendorf- Thenhoven? Mit welcher zusätzlichen Einwohnerzahl wird für das Baugebiet Südlich Baptiststraße gerechnet? Kenntnisnahme 4550 Einwohner (31. Dez. 2019). Wendet man als Berechnungsgrundlagen die Vorgaben des Kooperativem Baulandmodells (KBLM) an, die im Abschnitt 4.3.2 benannt sind, ist bei einer geplanten Geschossfläche Wohnen in Höhe von 33.910 m² von einer Anzahl von ca. 377 Wohneinheiten auszugehen und mit ca. 870 Einwohnern zu rechnen (Rechnung: Geschossfläche Wohnen / 90 m² = Anzahl Wohneinheiten. Diese Wohneinheiten * Erstbelegungsquote von 2,3 = Einwohner im Plangebiet). 11 / 12 Wettbewerbsentwurf Unter welchen Kriterien wurde der aktuelle Entwurf ausgewählt? Weshalb wurde der Entwurf von Anfang dieses Jahrs nochmals stark verändert? Besteht die Möglichkeit die nicht in Betracht kommenden Planungen einzusehen? Kenntnisnahme Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 Wohneinheiten handelt, wurde gemäß dem Kooperativen Baulandmodell im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung als Grundlage der Planung durchgeführt. Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsalternativen für die Entwicklung des bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes zu Wohnnutzungen zu erhalten. Unter den 6 Teilnehmergemeinschaften wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus Berlin zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Kopenhagen mit dem 1. Rang ausgezeichnet. Die Fachjury hat das Konzept wegen seiner städtebaulichen Setzung gewürdigt. Die kleinmaßstäblichen Strukturen des Ortes werden aufgenommen und in einem angemessenen Rahmen umgesetzt. Die Antwort des Entwurfes auf diese Kleinmaßstäblichkeit wird als angemessen gewürdigt. Das unmittelbare Nebeneinander von Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern wird positiv bewertet. Die Ausformulierung der Dächer des Geschosswohnungsbaus wird als passende Antwort auf die Formensprache des Ortes empfunden. Ebenfalls wird die neue Mitte positiv aufgenommen. Das Raumspiel zwischen Parken und Grün findet Anklang. Weil zum Zeitpunkt der Bürgerinformationsveranstaltung noch kein qualifiziertes Planungskonzept vorliegen konnte, stellt der seinerzeit vorgelegteEntwurf lediglich ein erstes Grobkonzept dar. Erst das anschließende Qualifizierungsverfahren diente dazu, einen auf die Anforderungen des Plangebietes zugeschnittenen Entwurf zu prämieren, welcher die Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Die Arbeiten der nicht prämierten Teilnehmergemeinschaften befinden sich im Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG und könnten auf Anfrage eingesehen werden. 12 Vergabe des Baugebietes Gab es eine Ausschreibung? Wie viele Bauunternehmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? Muss das Bauvorhaben nicht europäisch ausgeschrieben werden? Weshalb sollen nur zwei Unternehmen mit der Errichtung des Baugebiets „Südlich Baptiststrasse“ betraut werden? Warum gerade die Deutsche Reihenhaus AG mit ihrem doch etwas zweifelhaften Ruf für minderwertige Häuser? Wurden im Zuge der Schaffung eines sozialverträglichen Wohnungsbaus bspw. Wohnungsbaugenossenschaften berücksichtigt. Falls nicht, warum? Falls doch, weshalb ist das nicht zustande gekommen? Eine formelle Ausschreibung hat hier nicht stattgefunden. Es handelt sich hier im Übrigen um reine Grundstücksverkäufe, ohne dass hiermit ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. Ein solcher Grundstücksverkauf unterliegt auch nicht der Pflicht einer EU weiten Ausschreibung. Die Deutsche Reihenhaus AG ist bereits seit längerem in Kooperation mit der GAG Immobilien AG an der Umsetzung einer wohnwirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich interessiert und an die Stadt zwecks Verkauf von städtischen Grundstücken herangetreten. Hierzu hatte die Deutsche Reihenhaus AG im Vorfeld auf eigenes Risiko für diese Entwicklung zwingend erforderliche private Flächen erworben und gleichfalls auf eigenes Risiko ein erstes städtebauliches Konzept zur Umsetzung erstellt. Der Liegenschaftsausschuss hatte insoweit mit Beschluss vom 23.03.2017 der Deutsche Reihenhaus AG ein Erstandienungsrecht eingeräumt und die Verwaltung mit der Aufnahme von direkten Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche Reihenhaus AG beauftragt. Durch die Verfügung über die für eine Umsetzung der Maßnahme notwendigen weiteren privaten Flächen verfügt die Deutsche Reihenhaus AG hier über ein Alleinstellungsmerkmal, so dass eine in der Regel vorgesehene Konzeptvergabe nicht umgesetzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, dass die Deutsche Reihenhaus AG nach – beabsichtigtem – Erwerb der städtischen Flächen den Wohnungsbau in Form von Reihen- und Doppelhäusern und die GAG Immobilien AG als Kooperationspartnerin den Geschosswohnungsbau mit einem Anteil von 45 % an öffentlich geförderten Wohnungsbau im Plangebiet umsetzen werden. -
Anlage 5 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1
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Anlage 5 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Chorweiler als auch in der Außenstelle des Stadtplanungsamts vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 durchgeführt. Es sind 154 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung laufende Nummern 2-7, 9-13, 15-39, 43-45, 47-124, 126-150, 152-154 Verkehr Es wird die Sorge geäußert, dass durch das Neubaugebiet noch mehr Verkehr auf die Kreuzung (Ecke Sinnersdorfer Str. / Baptiststraße & Straberger Weg) kommt, da es der kürzeste Weg zur Autobahn ist. Sowohl die Berrischstraße als auch die komplette Baptiststraße sind schon jetzt verkehrstechnisch überlastet, da der Verkehr immer nur abwechselnd in eine Richtung fließen kann. Es werden, wenn keine Alternative an dieser Stelle geschaffen wird, viele Unfälle passieren. Eine Alternative wäre möglicherweise der Ausbau der Sinnersdorfer Str. zur L183. Dort ist bisher nur ein Wendehammer. Der Mehrverkehr bringt eine nicht hinzunehmende Belastung für alle Einwohner, aber auch für die neuen Nachbarn im Neubaugebiet. Folgende Punkte sind hierbei von Belang: Lärm Teilweise Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte im Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in Fahrtrichtung Süd befahren werden können. An der Berrischstraße wird lediglich die Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für Mitarbeiter und für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Die Haupterschließung erfolgt von Süden, wo eine in beide Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plangebiet mit dem Mörterweg verbindet. Der Mörterweg wird nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in beide Richtungen befahrbar. Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der 2 / 3 Gesundheitsgefährdung Erhöhte Unfallgefahr Erhöhte Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg Ein unmittelbarer Anschluss an das Autobahnnetz (BAB 57) ist erforderlich. Die Stellungnahme Nr. 11 zum Thema Verkehr erfolgt ausdrücklich unter Vorbehalt einer Einsichtnahme des für die Planungen zu Grunde liegenden Verkehrsgutachtens. Hier wird um Einsicht in die entsprechenden Unterlagen gebeten. Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden auch die Wartezeiten an den Kreuzungspunkten in Form von Leistungsfähigkeitsnachweisen ermittelt. Demnach beträgt die mittlere Wartezeit am Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen Knotenarme im Bestand und im Planfall, das bedeutet unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkehre, jeweils weniger als 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Auf der Berrischstraße ist derzeit die Breite der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge so weit eingeschränkt, dass sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können, sondern ein Fahrzeug warten muss. Dies ist ein gewollter Effekt des alternierenden Parkens zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung. Die Wartezeit für die anhaltenden Fahrzeuge sollte jedoch vertretbar sein. Um dies zu beurteilen wurde im Juli 2019 auf der Berrischstraße zwischen Baptistraße und Mörterweg (in Zeiten außerhalb der Schulferien) eine Videoerfassung des fließenden Verkehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die Anzahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden. Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine Kategorisierung von mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahrzeuge auf 3 / 4 der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft werden können. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze ungehindert passieren. Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Neuverkehrs, der durch das Neubaugebiet entstehen wird, ein leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen werden kann. Somit ist keine Verschlechterung der Qualitätsstufen zu erwarten. Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des Bauvorhabens können erbracht werden. Die Verkehrsinfrastruktur ist unter Einbezug des Mehrverkehrs auch in Richtung der übergeordneten Ziele weiterhin leistungsfähig. Somit ist keine Anbindung an den Autobahnzubringer notwendig. Die öffentliche Einsichtnahme der Gutachten, so auch des Verkehrsgutachtens, erfolgt zur Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. laufende Nummern 3-8, 10-11, 15-27, 32-34, 36-40, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Ruhender Verkehr Es wird die Bitte geäußert, dass bei der Planung des Wohngebietes genügend Parkraum berücksichtigt wird, sodass die bisherige schwierige Parksituation in den umliegenden Straßen sich nicht noch weiter verschärft. Da davon auszugehen ist, dass bei der aktuell zur Verfügung stehenden ÖPNV-Infrastruktur, die Hälfte der Familien zwei Autos besitzen, sind die geplanten Stellplätze nicht ausreichend. Forderung, ausreichend PKW-Stellplätze für die Friedhofsbesucher auszuweisen. Ja Der Bedarf an Stellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende Maßnahmen vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten. Da der Friedhof zentral gelegen ist, öffentliche Stellplätze entlang der Baptiststraße vorhanden sind und zusätzliche vorgesehen werden, wird eine Schaffung von Parkplätzen für die Besucher des Friedhofs als nicht notwendig erachtet. 4 / 5 laufende Nummern 8, 11, 121 Kitastellplätze Die 4 Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr sind allerdings für den Ort Roggendorf/Thenhoven nicht ausreichend, da hier die Kinder oft mit eigenen PKW gebracht werden. Daher wird die Baptiststraße zu Stoßzeiten durch – falsch haltende und somit falsch parkende – Fahrzeuge blockiert werden. Anregung mehr Stellplätze im Gebiet zu schaffen, die auch einer Mischnutzung unterliegen können und nur zu den Stoßzeiten der Kita zur Verfügung stehen können. Die im Neubaugebiet geplante Kindertagesstätte muss über ausreichend viele Parkmöglichkeiten verfügen. Aufgrund der schlechten ÖPNV-Anbindung im Ort bringen die meisten Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit mit dem PKW (Zeitersparnis) in die Kita. Teilweise Die Parkmöglichkeiten in Form von 4 Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte sind nach der aktuellen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Als zusätzliches Angebot stehen den Anwohnern des Plangebietes im Bereich östlich des Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den Mörterweg weitere 2-3 Längs-Stellplätze zur Verfügung, die temporär ebenfalls für den Hol- und Bringverkehr genutzt werden können. laufende Nummern 1, 3 Erschließung Um das Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ zu erreichen, wäre eine Unterführung für Fußgänger/Radfahrer der Bahngleise und Bruchstraße sinnvoll, um diese gefahrlos zu überqueren. Es wird gebeten, bei der Planung um Berücksichtigung eines Zugangs in Richtung Bruchstraße. Kenntnisnahme Der Bereich der Bahngleise und der Bruchstraße liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Den Hinweis nimmt die Verwaltung auf und prüft dessen Machbarkeit außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Das Plangebiet ist an den Mörterweg und in weiterer Folge an die Bruchstraße angebunden. laufende Nummern 1, 11, 15, 16, 46, 49 5 / 6 Mörterweg Kein weiterer Ausbau des Mörterwegs, da dies zu einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung führen könnte. Die Breite der Zufahrt zum Mörterweg muss unbedingt ausreichend geplant werden, so dass auch Fußgänger (Bürgersteig), ein separater Radweg sowie Baustellenfahrzeuge ausreichend Platz finden. Der Mörterweg aus Richtung Chorweiler müsste- um die Verkehrsbelastung für die übrige Ortslage nicht noch mehr zu erhöhen - für den PKW-Verkehr in beide Richtungen geöffnet werden. Der Mörterweg war lange Zeit eine nicht ausgebaute Straße. Viele Autofahrer nutzen den Mörterweg entgegen der Einbahnstraße. Ein Ausbau zur zweispurigen Straße mit Geh- und Radweg wird angezweifelt. Nachts wie auch tagsüber wird der Mörterweg aufgrund seiner Eigenschaft als weitläufige Straße im Einbahnprinzip auf unserer Höhe als Beschleunigungsstrecke mit lautem Motorengeräusch missbraucht. Teilweise Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Aufgrund der vorgeschlagenen Verkehrsanbindung mit beschränkten Zu- bzw. Ausfahrtsregelungen ist mit keinem signifikanten Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen Berrisch- und Baptiststraße zu rechnen. Die zukünftige zusätzliche Erschließungsfunktion des Mörterwegs erfordert keinen weiteren Ausbau sondern lediglich eine Optimierung der Straße. Das Lärmgutachten weist nach, dass die Emissionsparameter durch den zusätzlichen Verkehr entlang des Mörterwegs um weniger als 1 db(A) steigen. Mit einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung ist somit nicht zu rechnen. Der Straßenquerschnitt der Zufahrt zum Mörterweg wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung festgelegt. Dieser beinhaltet auch einen separaten Gehweg für Fußgänger. Da die Zufahrt als Tempo 30-Zone vorgesehen ist, wird kein separater Radweg benötigt, sondern der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße bestehen und wird lediglich optimiert. laufende Nummern 11, 14, 46, 49, 121 Neue Zufahrt zum Mörterweg Die geplante Zufahrt zum neuen Baugebiet über den Mörterweg wäre besser in Höhe der Bahntrasse zu planen. Damit würde sich der Verkehr Ecke Berrischstraße I Furtherstraße I Mörterweg entzerren. Weiterhin würde sich der Verkehr im neuen Baugebiet verteilen. Kritik wird an der geplanten Zufahrtsstraße über den Mörterweg geäußert. Die Nähe zu den Gärten der Anwohner Kenntnisnahme Um die Durchschneidung des Landschaftsschutzgebietes möglichst gering zu halten, wurde in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die neue Zufahrt zum Plangebiet in Richtung Westen verlegt, weil sich hierdurch die Länge der Straße deutlich verkürzt und somit der Eingriff reduziert werden kann. Das seinerzeit vorgelegte Planungskonzept wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert. Hierbei stellte sich heraus, 6 / 7 ist nicht zu akzeptieren und auch nicht einzusehen. Die Zufahrtsstraße muss hinter der Ausgleichsfläche entlang der Bahngleise geführt werden. Der zu erwartende Straßenlärm und Schmutz werden nicht toleriert, da ohne Rücksichtnahme auf den Bestand eine Lage dicht zwischen zwei vielbefahrenen Straßen geplant ist. Die Gefahren, die bereits jetzt durch die Verkehrssituation auf der Berrischstraße besonders für unsere Kinder entstehen, würden durch eine weitere Straße hinter dem Haus verschärft. Im Rahmen der Info-Veranstaltung sah der damalige Bebauungsplan keine Zufahrt vom Mörterweg vor. Eine mögliche Anbindung des Neubaugebietes von Osten (Bruchstraße, Baptiststraße mit einer Unterführung oder einer Brücke) wurde offensichtlich nicht in Erwägung gezogen. dass eine Abwicklung der Neuverkehre ohne eine zusätzliche Anbindung über den Mörterweg nicht sichergesellt werden kann. Die neue Anbindung über den Mörterweg wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erarbeitet und stellt die beste Lösung für das Plangebiet dar. Die neue Erschließungsstraße vom Mörterweg wird verhältnismäßig gering befahren werden. Gemäß der Verkehrsuntersuchung sind im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insgesamt ca. 1.755 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Dies entspricht ca. 139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens und ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends. laufende Nummern 3-7, 13, 17-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-124, 126-133, 135-138, 140-150, 152-154 Verkehrskonzept Erstellung eines realistischen Verkehrskonzepts für den Ort. Überprüfung des Verkehrskonzeptes durch ein unabhängigen Sachverständigen und Veröffentlichung des Berichtes. Erstellung eines nachhaltigen Verkehrskonzepts für die Baptiststraße, sowie der Berrischstraße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner! Das Mobilitätskonzept fehlt und auch das Gutachten Verkehr ist noch erforderlich. Wir haben schon von verschiedenen Seiten gehört, dass es ein neues Verkehrskonzept für den motorisierten Individualverkehr für den gesamten Ort geben soll. Ist das der Fall? Und wenn ja, woher bekommen wir Informationen dazu? Teilweise Das durch die Bernard Gruppe erstellte Verkehrsgutachten, welches die planbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des anliegenden Straßennetzes analysiert und bewertet, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung unter der Prämisse einer nachhaltigen und verträglichen Verkehrsentwicklung für den Ortskern Roggendorf/Thenhoven erarbeitet. Die Leistungsfähigkeitsnachweise für die Knotenpunkte im Ortskern wurden erbracht. Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die angrenzenden Straßen und den gesamten Ort ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Dennoch werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des 7 / 8 ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. Das Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept wurde durch die Bernard Gruppe erstellt und somit durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. laufende Nummern 12, 13, 126 Verkehrszählungen Vermutung, dass die Verkehrszählungen nicht zu den Stoßzeiten durchgeführt wurden. Nein Die Verkehrszählungen wurden vom Dienstag den 12.03.2019 bis Donnerstag den 14.03.2019 ganztägig durchgeführt und erfassen somit auch die morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden. Die Verkehrszählung wurde außerhalb der Schulferien durchgeführt. laufende Nummern 3, 11, 12, 15, 16, 40, 126, 139 Rad- und Fußweg In Roggendorf/Thenhoven gibt es keine Bike- beziehungsweise Car-Sharing Angebote, noch gibt es ein ausreichendes Radwegenetz. Es ist eine Erweiterung der Bruchstraße durch einen Radweg erforderlich, um zumindest den sicheren Anschluss zum Dresenhofweg sicherzustellen. Derzeit sind die Baptiststrasse und die Berrischstrasse zu schmal um zusätzliche Radwege herzustellen. Parken erfolgt derzeit auf der gesamten Fahrbahn. Die Beschreibung zum Planungskonzept, dass Rad- und Fußwege geschaffen werden, ist nicht umsetzbar und falsch. Kenntnisnahme Bike- und Car-Sharing Angebote sind in Roggendorf/Thenhoven bisweilen nicht vorhanden. Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf. Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bieten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt schnell mit dem Fahrrad zum Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S-Bahn in Richtung Köln oder Neuss genutzt werden. Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei 8 / 9 Forderung: Darstellung von Fuß-und Radwegen großräumig darzustellen und zu lösen. Der Mörterweg würde zukünftig stärker von Autos genutzt als bisher, derzeit wird dieser Weg auch von vielen Fahrradfahrern genutzt, die zum Dresenhofweg gelangen wollen. Hier drohen neue Konflikte und schwierige Situationen im Straßenverkehr. Die Planung eines separaten Fußgänger/Fahrradweges wäre hier wünschenswert, um die Verkehrssicherheit hoch zu halten. einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. Ein Teil der Bruchstraße weist eine Tempo 30-Zone aus. Die Erweiterung der Bruchstraße durch einen Radweg, ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. laufende Nummern 8, 124, 151 ÖPNV Die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ angrenzend an das Plangebiet ist nur für ankommende Fahrgäste sinnvoll. Abfahrende Fahrgäste können diese nicht nutzen, da sich bereits an der nächsten Station die Endhaltestelle befindet und somit eine Pause von bis zu 20 Minuten entsteht. Es wird die Frage geäußert, wie der Bus (Linie 120) geführt wird. Taktung S11 auch Nachts, Zuverlässigkeit S6, Einführung RE/RB Halt am Bahnhof Worringen. Kenntnisnahme Dass die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ nur für ankommende Fahrgäste sinnvoll ist, wird zur Kenntnis genommen. Allerdings befindet sich die Haltestelle „Further Straße“ ca. 5 Gehminuten vom Plangebiet entfernt und kann durch die Bewohner als Ein- und Ausstiegshaltestelle genutzt werden. Eine Anpassung der Linie 120 bzw. des ÖPNV ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Seitens der Stadt Köln und der KVB wurde eine Verbesserung der ÖPNV Anbindung im Bestandsnetz geprüft und aufgrund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss nur über den Mörterweg in Richtung Osten möglich) verworfen. 9 / 10 laufende Nummern 3, 4, 12, 17-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-133, 135-138, 140-152, 154 Straßenbaukosten Zerstörung der Straßen aufgrund massiven Einsatzes der Baumaschinen und Materialtransport ungerechtfertigte Belastung der Anwohner mit den Straßenbaukosten für die Wiederherstellung. Forderung, als Anwohner nicht an den Kosten für den Ausbau des Mörterweges und der neuen Zufahrt beteiligt zu werden. Erstellung eines Gutachtens über den Zustand der Straßen/Verkehrswege/ Bürgersteige im gesamten Ort,- vor Beginn der Baumaßnahme. Dies dient zum Nachweis und späteren Kostenübernahme der Stadt Köln. Die Zusage der Stadt Köln, das die Instandsetzung der Straßen nach Abschluss des Baugebietes nicht zu Lasten der Bürger geht und das die Stadt Köln bzw. der Bauträger diese Kosten übernehmen wird. Teilweise Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger beseitigt. Eine entsprechende Regelung wird in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Es werden keine Anliegerbeiträge erhoben. laufende Nummern 9, 13, 126 Baustellenverkehr Es wird eine Aussage zu der zu erwartenden Belastung und Gefährdung durch den Baustellenverkehr, der sich über eine lange Zeit mit Schwerlastverkehr hinziehen wird, vermisst. Teilweise Die Abwicklung des Baustellenverkehrs ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Zuge der weiteren Planungen sind die Investoren gleichwohl bemüht, die Belästigungen der Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden. 10 / 11 laufende Nummern 3-4, 5-8, 10-11, 14, 17-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Städtebauliches Konzept Der »Städtebauliche« Entwurf nimmt nicht ansatzweise Rücksicht auf die dörfliche, gewachsene Struktur des Ortes Roggendorf/Thenhoven. Ein integrativer und architektonisch sanfter Entwurf ist nicht zu erkennen. Im Einzelnen äußert sich dies an folgenden Punkten: unglückliche Anordnung von Geschosswohnungsbau (3-Etagen+Dach) zu Einfamilienhäusern (2- Etagen+Dach) keine adäquat angepasste Gebäudehöhe am Übergang von Bestandsbauten zu Neubauten (z.B. Baptiststraße 59) Zerstörung der dörflichen Struktur durch Überfrachtung an Mehrfamilienhäusern fehlende städtebauliche und architektonische Qualität Überarbeitung der Pläne zu folgenden Punkten: Reduzierung der Wohneinheiten (vor allem hinsichtlich der Mehrfamilienhäuser) auf ein der vorliegenden Verkehrsinfrastruktur vertretbares Maß Verschiebung des Geschosswohnungsbaus an den äußeren Rand des Neubaugebietes (vergleiche hier die ursprüngliche Planung) Die Durchmischung von zwei- und dreigeschossiger Bebauung ist so unglücklich gewählt, sodass die Situation entsteht, dass die Gärten der zweigeschossigen Reihen- und Doppelhäuser im vollen Sichtfeld der Geschoßwohnungen liegen. Somit sitzt man in seinem Garten auf dem Präsentierteller der Geschosswohnungen. Die Positionierung eines Mehrfamilienhauses an der nordwestlichen Einfahrt ins Baugebiet gegenüber dem bestehenden eingeschossigen Wohnhaus mit einem ebenfalls eingeschossigen Teilweise Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept ist als prämierter Entwurf aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangen. Die Fachjury lobte explizit die städtebauliche und architektonische Qualität des Entwurfes, der die kleinmaßstäblichen Strukturen des Ortes aufgenommen und in einem angemessenen Rahmen umgesetzt hat. Die vorgeschlagene Durchmischung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten entspricht dem vorrangigen Ziel der Stadtentwicklung, eine Vielfalt an Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in einem engen Nebeneinander anzuordnen. Hierdurch soll der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit entgegengewirkt werden. In der Dorfstruktur von Roggendorf/Thenhoven sind neben Einfamilienhäusern bereits vermehrt Mehrfamilienhäuser vorzufinden, sodass sich das Planungskonzept durch die Setzung dieser Gebäudetypologien in die Dorfstruktur einfügt. Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend zwei Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang zu der heterogenen ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung an der Baptiststraße. Durch die Festsetzung von geneigten Dächern wird die Höhe der aufsteigenden Wände in einer angemessenen Größenordnung sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem Bereich als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit nur eine punktuell höhere Geschossigkeit in der Straße. Dies stellt – zumal in ausreichender Entfernung zu den Bestandsbauten – eine angemessene Einfügung der Neubauten in die Umgebung dar. Der Hinweis der Bürger*innen wurde dennoch aufgenommen und die Situation der beiden Giebel im Nachgang zur Bürgerbeteiligung erneut auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur Bestandsbebauung zu optimieren werden die beiden an die 11 / 12 Nebengebäude, wird kritisiert. Private Freiflächen der Eigentumswohneinheiten sind sehr klein. Es wird angeregt, dies nochmals zu prüfen. Anregung weitere Neubauvorhaben genauestens zu prüfen, ob eine entsprechende Integration ins Ortsbild gegeben ist. Hinweis, dass Innen- vor Außenentwicklung eine Rolle spielen sollte. Dabei sollte auch die Siedlung entlang des Bahnhofs / der Bahngleise betrachtet werden, ob ggf. ein Teilrückbau oder ein zeitlich versetzter Rückbau- und Neubau denkbar wäre. Es wird eine besonnene Weiterentwicklung der Ortslage von Roggendorf/Thenhoven befürwortet. Baptisstraße angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit vollständig den Maßstab des Bestands Das Konzept sieht vor, dass zwischen der zwei- und dreigeschossigen Bebauung sogenannte „Grüne Zimmer“ entstehen, die als Puffer zwischen den jeweiligen Gärten und damit der Privatsphäre dienen. An einer Stelle im Plangebiet, wo dies aus Platzgründen nicht gelingt, sind die Privatgärten der Einfamilienhäuser besonders groß dimensioniert. Eine direkte Einsehbarkeit wird somit weitgehend vermieden. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt unterschiedliche Reihenhausformate und hat über Jahre hinweg einen Standard entwickelt, der sich bewährt hat. Dieser sieht bestimmte Mindestgrößen für die privaten Freiflächen vor, die auch bei diesem Bauvorhaben berücksichtigt werden. Im Übrigen dienen die rückwärtig an die Gärten angrenzenden sogenannten „Grünen Zimmer“ der Erweiterung der privaten Gärten. Sie stehen allen Bewohnern zur Nutzung offen. Reine Einfamilienhaus-Entwicklungen erzeugen einen hohen Flächenverbrauch. Sie sind angesichts der Klimaziele der Stadt Köln keine angemessenen und zukunftsfähigen Antworten auf die Frage nach dringend benötigtem Wohnraum. In der Flächennutzungsplan-Änderung von 2011 wurde die Flächengröße des Plangebiets bereits definiert. Das Plangebiet entspricht der darin dargestellten Wohnbaufläche, die Dichtewerte liegen mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der Werte, die die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete (WA) vorsieht. Insgesamt entstehen ca. 390 Wohneinheiten im Plangebiet. Mit einer Geschossigkeit von drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss stellen die Mehrfamilienhäuser einen angemessenen Baustein für Geschosswohnungsbauten mit einer überschaubaren Anzahl von Wohneinheiten dar. 12 / 13 laufende Nummern 3, 9, 10, 14-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Sozialer Wohnungsbau Extreme Bündelung von sozialem Wohnungsbau an einen Ort, der ohnehin schon ein sogenanntes Problemgebiet (S- Bahnhof Worringen mit angrenzender Siedlung Mönchsfeld) sowie einer neu errichteten Asylunterkunft aufweist. Unklare Grundlage, auf der sich dieser hohe Anteil an geförderten Wohnungen stützt. Nein Das Planungskonzept sieht die Durchmischung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungen in Teilen im geförderten Segment vor. Eine Bündelung des sozialen Wohnungsbaus wird im städtebaulichen Konzept nicht angestrebt. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und geboten, weil fast 50 % der Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Aus diesem Grund ist auch ein höherer Anteil zu begrüßen, sofern dieser städtebaulich integriert werden kann. Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten Wohnungen wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese ist bestrebt, einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von erschwinglichem Wohnraum zu leisten und wird daher bei diesem Vorhaben einen Anteil an geförderten Wohnungen in Höhe von 45 % der Geschossfläche Wohnen realisieren. Das Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere Anteil an öffentlich geförderten Wohnraum durch die straßenweise Mischung der unterschiedlichen Haustypen und engen Vernetzung über die durch das Quartier geschaffenen Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut verträglich ist. Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander 13 / 14 unterscheiden und damit ein harmonisches Quartier bilden laufende Nummern 2-11, 13, 15-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 53-74, 77-84, 86-89, 92-97, 99-124, 126-130, 132-138, 140-154 Infrastruktur Der Ortsteil Roggendorf-Thenhoven ist in den letzten Jahren massiv angewachsen. Die bestehende Infrastruktur konnte damit jedoch nicht ansatzweise mithalten. Wir fordern: eine Erweiterung der Infrastruktur für den Ort die Bereitstellung von Flächen zur Ansiedlung von: Ärzten und Apotheken Einzelhandel Banken Restaurants Abschluss der Kita-Bauarbeiten an der neuen Kita Berrischstraße Ecke Baptiststrasse Erweiterung der Grundschule Die Anzahl der Kindertagesstätten ist nicht korrekt. Momentan befinden sich nur zwei Kindertagesstätten in Betrieb, die anderen wurden entweder geschlossen bzw. befinden sich im Umbau. Zudem konnten Kinder, die in diesem Jahr eingeschult wurden, keinen Platz in der Grundschule Roggendorf/Thenhoven erhalten. Nutzungen wie Arztpraxen, Kiosk, Gaststätten und ähnliche Nutzungen im Plangebiet im Bebauungsplan zulassen. Eine weitere Jugendeinrichtung kann nicht integriert werden. Teilweise Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht keinen Bedarf zum Ausbau des Einzelhandels in Roggendorf/Thenhoven. Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen wird, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein zulässig. Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage und der verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg ist die Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des Plangebietes städtebaulich nicht sinnvoll. Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben geschaffen werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die infrastrukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein. Die Kindertagesstätte (Kita) an der Berrischstraße Ecke Baptiststraße ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die über den Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein zusätzliches Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird. Nach Aussage des Schulamtes, hat die Bezirksvertretung am 14 / 15 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 1 führt aus: „Die Planung zum Beschluss zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnickstraße um die Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen Kita Further Straße wird umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt (Schulentwicklungsplan (M71)). Die Verwaltung begrüßt den BV-Beschluss ausdrücklich. Die Verwaltung wird prüfen, ob, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen für andere Schulen bzw. Schulstandorte, eine Änderung der Priorität erfolgen könnte. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 197 (Priorität „C“) geführt. Der Hinweis ist richtig, dass die Anzahl der sich im Betrieb befindlichen Kindertagesstätten falsch ist. Die Aussage wird in der Begründung zum Bebauungsplan angepasst. Im Plangebiet ist entgegen der ursprünglichen Absicht keine Jugendeinrichtung mehr vorgesehen, da kein Bedarf vorhanden ist. laufende Nummern 1, 3-7, 10, 17-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Grundstücke Interesse an Grundstück mit freistehendem Haus oder einer Doppelhaushälfte. Monopolstellung eines Bauträgers bei der Errichtung und dem Vertrieb von Einfamilienhäusern. Dem bauwilligen Bürger wird nicht nur die Möglichkeit einer Anbieterwahl genommen. Auch den wirtschaftlich schwächeren Mitbürgern wird verwehrt, sich ein Haus im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten (Stichwort Eigenleistung) zu erbauen. Kenntnisnahme Bei Interesse am Erwerb von eines Wohnhauses im Plangebiet (Rheinhaus / Doppelhaus) bitten wir Sie sich direkt an die Deutsche Reihenhaus AG zu wenden. Im vorliegenden Bauvorhaben verfügt die Deutsche Reihenhaus AG über die Schlüsselgrundstücke im Plangebiet, wobei vorgesehen ist das Wohngebiet gemeinsam mit der GAG, die ihrerseits die Mehrfamilienhäuser errichten soll, zu entwickeln. 15 / 16 laufende Nummern 3-7, 17-27, 32-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Ver- und Entsorgung Die bestehende Infrastruktur wird durch die punktuelle Errichtung von 380 Wohneinheiten völlig überlastet. Diese negativen Auswirkungen treffen vornehmlich die Anlieger des Neubaugebietes unter anderem Schwankungen des Wasserdruckes, sowie der Überlastung des Abwassersystems {Rückstau, Verstopfungen und Überflutungen bei Starkregen) Überprüfung des Entwässerungskonzeptes durch einen unabhängigen Sachverständigen und Veröffentlichung des Berichtes Konzept der Wasserversorgung, Konzept der Abwasserentsorgung (inkl. Regenwasser) Dimensionen der vorhandenen Kanäle Umgang mit Oberflächenwasser (inkl. erhöhter Starkregenanteile durch Klimawandel) Stromversorgung Gasversorgung Teilweise Die bestehenden Versorgungseinrichtungen sind nach Aussage der Versorgungsträger in der Lage, das Neubaugebiet mit Wasser zu versorgen. Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen der privaten Grundstücke anfällt, wird auf den eigenen Grundstücken über die belebte Bodenzone versickert. Das Niederschlagswasser der Planstraße 7 wird über ein Muldensystem versickert. Das Niederschlagswasser der übrigen öffentlichen Straßen wird über einen neu zu verlegenden Mischwasserkanal an die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Berrisch- und Baptiststraße angeschlossen. Das Niederschlagswasser der Kita wird in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Berrischstraße eingeleitet, da hier nicht genügend Flächen für eine Versickerung vor Ort vorhanden sind. Gleiches gilt für den Bereich der Tiefgaragen, wo eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ebenfalls erschwert ist. Die vorhandenen Kanäle sind darauf ausgelegt, das Regenwasser aus den hinzu kommenden Wohneinheiten aufzunehmen. Das Entwässerungskonzept wird derzeit von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Versorgung mit Trinkwasser und Löschwasser wird über das Leitungsnetz der Rheinenergie AG in den öffentlichen und privaten Erschließungsflächen sichergestellt. Das Gebiet wird an die bestehenden Wasserleitungen in den angrenzenden Gebieten angeschlossen, sodass ein Ringleitungssystem entsteht. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erfolgen durch den Versorger. In regelmäßigen Abschnitten werden Hydranten ausgebildet. 16 / 17 Im Zuge der weiteren Planung wird ein Überflutungsnachweis erstellt, der geeignete Flächen zur Versickerung bei Starkregenereignissen ausweist. Die Stromversorgung erfolgt über ein Mittelspannungsnetz. In der konkreten Erschließungsplanung sind die Trassen für Versorgungsleitungen vorgedacht und werden in der weiteren Planung konkretisiert. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erfolgen durch den Versorger. Standorte für Trafostationen können zum derzeitigen Planungsstand noch nicht konkretisiert werden. laufende Nummern 3-7, 13, 17-27, 32-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 127-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 Abstände (Friedhof/Kita) Respektlose Annäherung des Geschosswohnungsbaus an den Friedhof. Die geplante Kindertagesstätte mit ihrer Außenanlage grenzt direkt an unser Grundstück auf einer Länge von 40m. Die daraus entstehenden Geräusche der spielenden Kinder im Außenbereich werden nicht unerheblich sein. Wir bitten Sie entsprechende Maßnahmen, wie z.B. eine Lärmschutzwand links entlang unseres Grundstücks zu errichten. So könnten wir uns auch eher zu den Pausenzeiten der Kinder in unserem Garten aufhalten. Teilweise Der Geschosswohnungsbau hält die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken ein. Der Hinweis der Bürger*innen wurde aufgenommen und die Situation des Mehrfamilienhauses gegenüber dem Friedhof im Nachgang zur Bürgerbeteiligung erneut auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur Bestandsbebauung und zum Friedhof zu optimieren werden die beiden an die Baptisstraße angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit vollständig den Maßstab des Bestands Das Planungskonzept sieht vor, die Spielgeräte der geplanten Kindertageseinrichtung möglichst weit von der Grundstücksgrenze abzurücken und eher im Osten des Kindergartengrundstücks unterzubringen. Eine Lärmschutzwand ist nicht erforderlich, da Kinderspiel nicht als Lärmquelle gewertet wird. 17 / 18 laufende Nummern 40 Denkmalschutz Im angrenzenden Bereich befinden sich denkmalgeschützte Objekte. Ist die Denkmalschutzbehörde/Stadtkonservator informiert und wer kann dort zu diesem Projekt Auskunft geben? Ja Der Hinweis wird aufgenommen und im weiteren Planverfahren geprüft. laufende Nummern 85 Naturschutz / Ökologie Beim damaligen (Anm. d. Red.) Kauf unseres Grundstücks, welches an der Berrischstraße gelegen ist und der Planung mussten strenge Vorgaben eingehalten werden, da der Bereich zwischen Berrischstraße und Bahntrasse als Natur- und Gewässerschutzgebiet vorgesehen war. Nun wird nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Fläche als geschütztes Gebiet vorgesehen. Es wird der mangelnde Naturschutz kritisiert und die Vergrößerung des als Naturschutzgebiet vorgesehenen Bereichs verbunden mit einer Anpassung der Planungen des Neubaugebietes gefordert. Das heißt eine Verringerung der Wohneinheiten sowie eine Anpassung der Grundstücksgrößen an die ländlich geprägte Struktur der Umgebung. Es besteht die Sorge, dass das Vorhaben das Naturschutzgebiet am Pletschbach nicht berücksichtigt. Teilweise In der Flächennutzungsplanänderung aus dem Jahre 2011 wurde der nördliche Teil des Plangebietes von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche geändert. Lediglich der südliche Teil blieb als Grünfläche erhalten. Das Planungskonzept hält sich an diese Darstellung und weist den südlichen Teil als Grünfläche aus. Das dort befindliche Landschaftsschutzgebiet bleibt weiterhin erhalten. Lediglich die erforderliche Straße zerschneidet das Landschaftsschutzgebiet sowohl im Plangebiet als auch in der südlich darunter liegenden Fläche, die nur zum Teil zum Plangebiet gehört. In Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Landschaftspflege wird die Straßenführung möglichst weit im Westen vorgesehen, wo der Eingriff als am geringsten gewertet wird. Die neue Anbindung ist in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erforderlich, um die umliegenden Straßen durch den Mehrverkehr nicht zusätzlich zu belasten. Die Umgebung ist dörflich bis vorstädtisch geprägt, daher ist die Schaffung von ca. 390 Wohneinheiten in den geplanten Wohnformen mit der Struktur der Umgebung verträglich. Die Schaffung von Wohnraum steht aufgrund des dringenden Bedarfs im Vordergrund. Bei dem Pletschbach und seinem unmittelbaren Umfeld handelt es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil. Er wird in der Planung berücksichtigt und als solcher festgesetzt. Lediglich die Anbindung zum 18 / 19 Welche Aspekte bzgl. ökologischem / nachhaltigem Bauen wurden berücksichtigt? Wie wird dem Thema Klimawandel bei diesem Baugebiet begegnet? Mörterweg zerschneidet den Landschaftsbestandteil in einem schmalen Korridor. Dieser ist so gewählt, dass der Eingriff möglichst gering ausfällt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll ein Energiekonzept für das Quartier erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die nicht begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen und Technikzentralen werden jedoch begrünt. Die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen ist gegeben und wird im weiteren Verfahren, insbesondere für den Geschosswohnungsbau, geprüft. Darüber hinaus sieht die Planung eine weitreichende Durchgrünung des ganzen Quartiers vor. Im Bebauungsplan werden dazu Begrünungsfestsetzungen in Form von Bäumen, Hecken, Sträuchern sowie Raseneinsaat getroffen. Des Weiteren wird im Süden eine große Grünausgleichsfläche vorgesehen. Diese soll unzugänglich ausgebildet werden, sodass sich dort ein naturnaher Lebensraum für Flora und Fauna entwickeln kann. Die Wärmeversorgung des Plangebietes soll dezentral über mehrere Blockheizkraftwerke (BHKW) erfolgen. Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEWärmeG) im Wärmebereich wird ebenso wie der KfW 55-Standard eingehalten. Es ergibt sich eine Unterschreitung der EnEV von >15%. Des Weiteren decken die BHKW den Wärmeanteil um >50%. Beides sind so genannte Ersatzmaßnahmen nach dem EEWärmeG. Im weiteren Verfahren wird hierzu ein Energiekonzept erstellt. Bei Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass der bebaute Teil des Plangebietes klimatisch zukünftig der Klasse 3 „belastete Siedlungsflächen“ zuzuordnen ist und damit klimatisch den angrenzenden Siedlungsflächen entspricht. Der südliche Teil des Plangebietes, der als Ausgleichsfläche naturnah gestaltet wird, kann auch bei Durchführung der Planung weiterhin der Klasse 4 „klimaaktive Freiflächen“ zugeordnet werden. Die Ackerfläche mit einer Funktion zur Kaltluftentstehung geht jedoch im Zuge der Planungsrealisierung dauerhaft verloren. Zur Verminderung der Auswirkungen auf das 19 / 20 Mikroklima trägt die geplante Durchgrünung des Wohngebietes mit Bäumen, die Anlage von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung von Oberflächen, z. B. der Stellplätze, bei. Frischluftentstehungsflächen (Gehölzflächen) werden im Bereich der Kompensationsflächen neu geschaffen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Begrünungsmaßnahmen im geplanten Wohngebiet sowie der randlichen und teils großflächigen Kompensationsmaßnahmen, gehen von der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima aus. laufende Nummern 41, 85, 126 Ausgleichsfläche / Grün Die Bahngleise bilden bereits einen Einschnitt in die Landschaft im Sinne einer für Wildtiere nicht überwindbaren Begrenzung. Eine Ausgleichsfläche -wie im Bebauungsplan ausgewiesen –sollte nicht weiter zerschnitten werden. Es soll eine Zufahrt entlang der Gleise geschaffen werden, um bestehende Grünbereiche mitsamt ihrer ländlichen Artenvielfalt so gut wie möglich zu schützen. Es wird die Kritik geäußert, dass die Ausgleichfläche als Hundetoilette dienen wird und somit mit Lärm- und Geruchbelästigung zu rechnen ist. Forderung, dass die Ausgleichfläche als solche erkennbar ist und nicht durch Hunde betreten werden darf. Es wird die Möglichkeit für einen schönen Grünpark im Plangebiet angefragt. Die Versiegelung der Grünfläche ist zu groß. Es muss mehr Grünanteil und Ausgleichsflächen geschaffen werden, z.B. auch durch Dachbegrünungen von Garagen und Teilweise Die Führung der Zufahrt entlang der Gleistrasse wurde geprüft. Infolge der diagonalen Führung wäre sie mit einem größeren Eingriff in die Landschaft verbunden gewesen und wurde daher zugunsten der kürzesten Wegeführung verworfen. In Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Landschaftspflege wird der Einschnitt an der vorgeschlagenen Stelle als am geringsten bewertet. Um den Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Hundebesitzer aufzufangen wird eine schmale öffentliche Grünfläche parallel der Planstraße 5 als Puffer zu der Ausgleichsfläche festgesetzt. Die südlich angrenzende Ausgleichsfläche soll so vor einem Zutritt geschützt werden. Sie wird durch die Ausgestaltung mit entsprechender Bepflanzung als solche erkennbar werden. Der Zugang wird mittels Beschilderung unterbunden. Eine weitere öffentliche Grünfläche ist mittig im Plangebiet angrenzend an einen öffentlichen Spielplatz geplant. Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der nördliche Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche und der südliche Teil als Grünfläche dargestellt. An diese Vorgabe und Aufteilung hält sich das 20 / 21 Flachdachbauten, sofern diese vorgesehen werden. Es besteht die Forderung, dass die Vorgärten begrünt sein müssen und das dort keine Versieglung der Oberflächen mit Schottergärten, Pflaster (auch kein versickerungsfähiges Pflaster) stattfindet. städtebauliche Planungskonzept. Die südliche Grünfläche wird als Ausgleichfläche festgesetzt und ist nach derzeitigem Erkenntnisstand ausreichend groß, um den Eingriff der Planung zu kompensieren. Des Weiteren können die nach Kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln erforderlichen Grün- und Spielplatzflächen sowie die Kleinkinderspielflächen gemäß BauO NW für den Geschosswohnungsbau ebenfalls nachgewiesen werden. Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die nicht begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen und Technikzentralen werden jedoch begrünt. Der Hinweis wird aufgenommen, sodass der Bebauungsplan Festsetzungen für die Begrünung der Vorgärten, die eine Versiegelung der Flächen weitgehend verhindern sollen, vorsehen wird. laufende Nummern 11, 46-48 Beteiligung / Stellungnahmen Die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslage der Unterlagen und Wurfsendung empfinden wir als unzureichend. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der notwendigen Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Präsenzveranstaltung - über die geänderten Planungen zu informieren. In der Zeit vom 03.09.20 bis einschl. 17.09.20, also innerhalb von 9 Werktagen konnte die Planung im Bezirksrathaus Chorweiler (nur bis 10.09.) eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden. Bitte, um Information über den weiteren Planungsprozess, über weitere Möglichkeiten der Beteiligung und über die Ja Die Durchführung der Beteiligung wurde eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Köln sowie in den Tageszeitungen ortsüblich bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Bürgerbeteiligung nicht in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) stattfinden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.06.2020 entschieden, dass alle Bürgerbeteiligungen des Modells 2 auf das Modell 1 umgestellt werden und somit über einen Aushang erfolgen. Die Planung konnte vom 27.08.2020 – 17.09.2020 über ein Aushangplakat am Bezirksrathaus Chorweiler sowie am Stadthaus Deutz eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen konnten online über die Seite der Stadt Köln bis zum 17.09.2020 eingesehen werden. Im weiteren Verfahren wird neben der bereits durchgeführten 21 / 22 Summe der bis zum 17.09. eingegangenen Stellungnahmen. Über wen erhalten wir das vollständige Verkehrsgutachten, welches für das neue Baugebiet erstellt wurde? Bürgerinformationsveranstaltung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB stattfinden. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Planungskonzept abzugeben. Hier können auch alle relevanten Gutachten zum Verfahren eingesehen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind insgesamt 154 Stellungnahmen eingegangen. Der Wunsch nach einer ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung mit der Möglichkeit zum Dialog wurde im Rahmen der ergänzenden digitalen Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04.2021 aufgegriffen. laufende Nummern 2 Unterführung Frage, ob die Unterführung der S-Bahn in Worringen sicherer gemacht wird, da Angst besteht dort alleine als Frau durchzugehen. Kenntnisnahme Der Bebauungsplan ist auf das Plangebiet beschränkt. Aussagen zu Veränderungen im Bereich der S-Bahn sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wir haben Ihren Hinweis aufgenommen und leiten diesen an die zuständige Stelle weiter. laufende Nummern 11, 53 Straßennamen Hinweis, dass im Jahr 2014 ein Konzept zur Benennung der Straßennamen für die Neubaugebiete des Ortes erarbeitet wurde. Hiernach wurden alle Straßen (mit Ausnahme des Rotmilan-Weges) benannt. Für die Benennung der neuen Straßen reichen wir daher gern frühzeitig Vorschläge verdienter Ortsbewohner ein. Kenntnisnahme Wir nehmen Ihren Hinweis auf. 22 laufende Nummern 52 Kein Einverständnis mit der Planungsänderung. Kenntnisnahme Der erste Planungsentwurf bildete eine Machbarkeitsstudie im Vorfeld der Auslobung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept ist als prämierter Entwurf aus diesem Qualifizierungsverfahren hervorgegangen. Dieser weist viele Vorzüge gegenüber der Machbarkeitsstudie auf, wie die Durchmischung der verschiedenen Wohnungstypen (Doppel, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser) und sieht hochwertigere private, halböffentliche und öffentlichen Platz, Grün- und Spielflächen sowie eine deutlich bessere Vernetzung mit dem Bestandsquartieren und den umgebenden Frei- und Grünräumen vor. laufende Nummern 126 Plandarstellung Die Plandarstellung ist nicht korrekt. Die befestigten Flächen sind bei ihnen schön grasgrün dargestellt. Das ist zu korrigieren und überbaute Flächen und Stellflächen sind entsprechend der Planverordnung darzustellen. Kenntnisnahme Das städtebauliche Planungskonzept ist ein gestalterischer Plan, der das Gestaltungskonzept des prämierten Entwurfs abbildet und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgelegt wurde. Im Bebauungsplanentwurf, der im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt wird, wird die Darstellung gemäß der Planzeichenverordnung erfolgen. -
Anlage 10 Verkehrsgutachten u. Mobilitätskonzept
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BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe Köln Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 1. Fertigung Anlage 10 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Impressum Auftraggeber Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99 51105 Köln Auftragnehmer BERNARD Gruppe ZT GmbH Beratende Ingenieure VBI für Verkehrs- und Straßenwesen ein Unternehmen der BERNARD Gruppe Neue Weyerstraße 6 50676 Köln Telefon 0221 222825-0 Telefax 0221 222825-20 www.bernard-gruppe.com info.koeln@bernard-gruppe.com Bearbeiter Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand Michael Gemsa M.Sc. Viktoria Reinecke M.Sc. Köln, 07.12.2020 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum ver- wendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche, männliche und anderweitige Geschlechteridentitäten, alle sind damit gleichberechtigt angesprochen. Alle verwendeten Fotos entstammen, soweit nicht anders angegeben, der BERNARD Gruppe ZT GmbH. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe I Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) INHALT 1 AUFGABENSTELLUNG 1 2 GRUNDLAGEN UND HINWEISE ZUR METHODIK 2 2.1 Abgrenzung des Plangebiets und des Untersuchungsgebiets 2 2.2 Verkehrserhebungen 3 2.3 Szenariendefinition und Prognosehorizont 5 2.4 Darstellung der Planung 6 3 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM BESTAND 8 3.1 MIV (motorisierter Individualverkehr) 8 3.2 Umgebungsziele 12 3.3 Fußverkehr 13 3.4 Radverkehr 14 3.5 ÖPNV/SPNV 16 3.6 Car- und Bikesharing sowie E-Scooter-Sharing 18 3.7 Zusammenfassung 18 4 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER PLANUNG 20 5 ABSCHÄTZUNG DES VERKEHRSAUFKOMMENS 23 5.1 Grundlagen 23 5.2 Parameter für die Nutzungen 24 5.3 Zusammenfassung der Verkehrserzeugung 26 6 BRING- UND HOLVERKEHR DER KINDERTAGESSTÄTTE 27 7 VERKEHRSPROGNOSE 29 7.1 Methodik der Verkehrsprognose 29 7.2 Ergebnisse der Verkehrsprognose 30 7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten 30 8 ANALYSE DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT 31 8.1 Vorbemerkung 31 8.2 Darstellung der Ergebnisse Leistungsfähigkeitsanalyse 33 8.3 Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße (Knotenpunkt 01) 36 8.4 Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße (Knotenpunkt 02) 36 8.5 Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße (Knotenpunkt 03) 37 8.6 Berrischstraße/Baptiststraße(Knotenpunkt 04) 37 8.7 Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg (Knotenpunkt 05) 38 8.8 Bruchstraße/Mörterweg (Knotenpunkt 06) 39 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe II Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 8.9 Mörterweg/ Anschluss Plangebiet (Knotenpunkt 07) 39 9 STELLUNGNAHMEN UND RÜCKFRAGEN DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM THEMA VERKEHR AUS DER BETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB DES BAULEITPLANVERFAHRENS 40 10 ANREGUNGEN DES BÜRGERVEREINS KÖLN ROGGENDORF THENHOVEN E.V. IM ORTSKERN 44 11 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 48 ANLAGEN Anlage 5.3 Abschätzung des Verkehrsaufkommens Anlage 5.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfs für den Bring- und Holverkehr (Kita) Anlage 7.2 Ergebnisse Verkehrsprognose Anlage 7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten Anlage 8.3 Leistungsfähigkeitsnachweise Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Bap- tiststraße Anlage 8.4 Leistungsfähigkeitsnachweise Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße Anlage 8.5 Leistungsfähigkeitsnachweise Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße Anlage 8.6 Leistungsfähigkeitsnachweise Berrischstraße/Baptiststraße Anlage 8.7 Leistungsfähigkeitsnachweise Berrischstraße/Further Straße/Thenhover- Escher Weg/Mörterweg Anlage 8.8 Leistungsfähigkeitsnachweise Bruchstraße/Mörterweg Anlage 8.9 Leistungsfähigkeitsnachweise Mörterweg/Plangebiet Hinweis: Die Nummerierung richtet sich nach dem zugehörigen Kapitel und ist nicht fortlaufend. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 1 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 1 AUFGABENSTELLUNG Die Deutsche Reihenhaus AG plan t in Partnerschaft mit der GAG Immobilien AG in Roggendorf/Thenhoven in Köln ein Wohnbauvorhaben mit 389 Wohneinheiten, einer Wohngruppe und einer Kindertagesstätte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die vorliegende Verkehrsuntersuchung die plangebietsbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des anliegenden Straßennetzes analysieren und bewerten. Die Ver- kehrsuntersuchung gliedert sich in folgende Kernthemen: • Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen im Umfeld • Qualitative integrierte Bewertung der Verkehrsinfrastruktur im Bestand und unter Berücksichtigung der Planung • Abschätzung des Verkehrsaufkommens des Plangebiets • Umlegung des Verkehrs des Plangebiets auf das umliegende Verkehrsnetz • Analyse der Leistungsfähigkeit und Bewertung plangebietsbedingter Effekte In Ergänzung zu der hier vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird durch die BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Mobilitätskonzept1 erstellt, welches Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV) nennt und durch die zu entwickelnden Maßnahmen zu einer Reduzierung des zu erwartenden Kfz - Verkehrs durch das Plangebiet beitragen soll. Im Zuge der Abst immungen mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln sind verkehrliche Sonderthemen entsprungen, die in der vorliegenden Ver- kehrsuntersuchung behandelt werden sollen, um qualitativ die Entwicklung des Ver- kehrs im Ortskern von Roggendorf/ Thenhoven darzustellen. Im Detail behandelt die vorliegende Verkehrsuntersuchung beschlossene und umge- setzte Maßnahmen im Rahmen des Verkehrskonzepts Roggendorf seit dem Jahr 2011. 1 Deutsche Reihenhaus AG (2020): Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in Rog- gendorf/Thenhoven Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 2 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 2 GRUNDLAGEN UND HINWEISE ZUR METHODIK Das folgende Kapitel legt grundlegende Definitionen, Annahmen und Abstimmungen dar, die zum Verständnis der Verkehrsuntersuchung notwendig sind. Dabei geht es insbesondere um Themen, wie Verkehrserhebungen und Abstimmungen über die Prognoseannahmen für die Szenarien. 2.1 Abgrenzung des Plangebiets und des Untersuchungsgebiets Das Plangebiet wird durch die Baptiststraße im Norden, die S-Bahnstrecke im Westen die Bebauung an der Berrischstraße im Osten und den Pletschbach im Süden be- grenzt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Ortst eil Roggendorf/Thenhoven und den angrenzenden Bereich der Bruchstraße zwischen den Knotenpunkten mit dem Walter-Dodde-Weg und dem Mörterweg. Im Bereich des Untersuchungsgebiets wird im Rahmen der vorliegenden Verkehrs- untersuchung der Verkehr prognostiziert und die plangebietsbedingten Auswirkungen bewertet. Die folgende Abbildung 1 stellt das Plangebiet und das Untersuchungsgebiet dar. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 3 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 1: Plangebiet und Untersuchungsgebiet 2.2 Verkehrserhebungen Für die vorliegende Untersuchung wurden von Dienstag, 02.07.2019 bis Donnerstag, 04.07.2019 an folgenden Knotenpunkten (vgl. Abbildung 2) Verkehrszählungen über 72 h mithilfe von Videoerfassungssystemen durchgeführt: • Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße • Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße • Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße • Berrischstraße/Baptiststraße • Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg • Bruchstraße/Mörterweg Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 4 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Die Verkehrserhebungen wurden in drei Fahrzeugklassen ausge wertet, sodass die Verkehrsmengen für Kfz mit zul ässigem Gesamtgewicht < 2,8 t, zwischen 2,8 t und 3,5 t und > 3,5 t erfasst werden können. Zudem wurden zur Auswertung des Verkehrsflusses an 3 Querschnitten entlang der Berrischstraße und Baptiststraße der Verkehrsfluss per Videoerfassung aufgenom- men. Die folgende Abbildung zeigt die erhobenen Knotenpunkte und Querschnitte. Abbildung 2: Übersicht der erhobenen Knotenpunkte und Querschnitte Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 5 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Auf Basis der Erhebungen wurden folg ende verkehrliche Spitzenstunden mit dem höchsten stündlichen Verkehrsaufkommen ermittelt: • Morgenspitze: 07:15 bis 08:15 Uhr • Abendspitze: 15:45 bis 16:45 Uhr Anlage 7.2.1 Die Streckenbelastungen im Tagesverkehr (Kfz/24 h) sind in Anlage 7.2.1 dargestellt. 2.3 Szenariendefinition und Prognosehorizont Ziel der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist es, die plangebietsbedingten Auswir- kungen auf den Verkehr zu prognostizieren und zu bewerten. Dazu sind im Rahmen der Leistungsfähigkeitsnachweise drei Szenarien definiert, die verschiedene verkehr- liche Zustände des Verkehrsnetzes im Umfeld des Plangebiets abbilden. Diese wer- den in der Verkehrsuntersuchung als Bestand, Planfall und Nullfall benannt und wie folgt definiert sind: Bestand Der Bestand ist definiert als der Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Verkehrserhe- bungen (Juli 2019). Nullfall Der Nullfall ist definiert als Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisierung des Bau- vorhabens, jedoch ohne Berücksichtigung des Neuverkehrs des Plangebiets. Im Rah- men der Abstimmungen mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln wurden folgende zu berücksichtigende s tädtebauliche Aufsiedlungen für den Nullfall festgelegt: • Further Straße, Gilleshof • Östlich Mottenkaul • Sinnersdorfer Straße 88-90 • Kreuzfeld (da die konkrete Planung und der Zeitpunkt der Realisierung des Blumenbergwegs zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, wird diese Netzmaß- nahme in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln nicht berücksichtigt) Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 6 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Planfall Der Planfall ist definiert als Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisierung des Bau- vorhabens. Dabei soll im Gegensatz zum Nullfall der Neuverkehr des Plangebiets und dessen Erschließungsplanung berücksichtigt werden. Abbildung 3: Definition der Szenarien und deren Zusammenhang 2.4 Darstellung der Planung Das Plangebiet umfasst insg. 389 Wohneinheiten, eine Wohngruppe und eine Kin- dertagesstätte mit drei Gruppen. Der Vorhabenträger plant Reihenhäuser, Doppel- häuser sowie Mehrfamilienhäuser. Die Er schließungsplanung sieht zwei Anschlusspunkte im Norden an die Baptist- straße vor, die nur in Fahrtrichtung Süd befahren werden können. Im Westen an der Berrischstraße wird die Kindertagesstätte mit den Parkplätzen für Mitarbeiter und den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Im Süden soll eine in beide Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plange- biet mit dem Mörterweg verbinden. Der Mörterweg wird als „unechte Einbahnstraße“ für Pkw nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in beide Richtungen befahrbar. Die folgende Abbildung stellt die Erschließungsplanung dar (blaue Pfeile). Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 7 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 4: Darstellung des Plangebiets und äußere Erschließung, Kartengrundlage: Lo- renzen Mayer Architekten (Stand 30.03.2020) Die so geplante äußere Erschließung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung entwickelt worden und soll die zusätzliche Belas- tung des Ortskerns Roggendorf/Thenhoven minimieren und den Verkehr zu verschie- denen Spitzenzeiten entzerren. Durch die einzige Ausfahrtmöglichkeit am Mörterweg wird der morgendliche Wohnverkehr (Quellverkehr) nicht durch den Ortskern geführt und es werden somit Konflikte mit dem Schulverkehr und Fußgängern vermieden. Die Einfahrt in das Gebiet soll über drei verschiedene Punkte ermöglicht werden um in- gesamt den Zielverkehr in das Plangebiet größtmöglich zu verteilen. Insgesam t soll dadurch die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer - vor allem auf der Bap- tiststraße und der Berrischstraße – gewährleistet werden. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 8 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 3 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM BESTAND Das Ziel der Umfeldanalyse und der Verkehrsinfrastruktur im Bestand ist das Angebot für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV -Nutzer, Kfz -Fahrer) im und um das Plangebiet zu bewerten. Hierfür wurde am Dienstag, 20.08.2019 eine Ortsbegehung durchgeführt, um die verkehrliche Situation für die verschiedenen Ver- kehrsarten im Bestand aufzunehmen. Die gewonnenen Ortseindrücke werden im Fol- genden dargestellt. Abbildung 5: Straßenraum in der Berrischstraße – beengte Verhältnisse für die Nahmobilität 3.1 MIV (motorisierter Individualverkehr) Der Kölner Stadtteil Roggendorf/Thenhoven ist über die Autobahn 57 und d ie An- schlussstelle Worringen an das Fernstraßennetz angebunden. Die Bruchstraße im Osten und die Worringer Landstraße (L183) im Westen entlasten als Umgehungs- straßen den Ortskern von Durchgangsverkehr und binden überdies weitere Kölner Stadtteile an. Wichtige Erschließungsfunktionen im Ortskern erfüllen der Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße und die Berrischstraße (siehe Abbildung 6). Die weiteren Straßen im Ortsk ern von Roggendorf/Thenhoven dienen als Wohnstraßen mit Er- schließungsfunktion und weisen dementsprechend geringe Breiten auf. Insgesamt weist Roggendor f/Thenhoven dörfliche Strukturen auf. Die Knotenpunkte sind alle vorfahrtgeregelt, es gibt keine signalisierten Knotenpunkte. Der Ortskern ist verkehrs- beruhigt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 9 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 6: Großräumiges Straßennetz Das Plangebiet wird im Norden durch die Baptiststraße begrenzt . Diese weist eine geringe Fahrbahnbreite von ca. 4,70 m auf. Durch das alternierende Parken auf der Fahrbahn wird diese in ihrer Breite weiter eingeschränkt. Dies hat eine verkehrsberu- higende Wirkung, sich begegnende Fahrzeuge können jedoch nicht konfliktfrei pas- sieren. Am Ende der Baptiststraße liegt ein Wendehammer. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Mörterweg. Dieser ist als Einbahn straße in Fahrtrichtung Osten zur Bruchstraße ausgewiesen. Als „unechte Einbahnstraße“ kann der ortansässige Landwirtschaftsverkehr den Mörterweg in beide Richtungen befahren. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 10 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Die Berrischstraße begrenzt das Plangebiet im Westen. Die Berrischstraße weist wie die meisten Straßen im Ortskern eine Breite zwischen 5,00 m bis 5,70 m auf. Das Parken auf der Fahrbahn ist gestattet. Durch parkende Fahrzeuge wird die Breite der Fahrbahn so weit eingeschränkt, dass sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können, sondern ein Fahrzeug warten muss. Dies ist ein gewollter Effekt des alternierenden Parkens zur Reduzierung der Ge- schwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung. Die Wartezeit für die anhaltenden Fahr- zeuge sollte jedoch vertretbar sein. Daher wurde auf der Berrischstraße zwischen Baptistraße und Mörterweg im Juli 2019 eine Videoerfassung des fließenden Ver- kehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die An- zahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere Ver- lustzeit ermittelt (siehe Tabelle 1). Maßgebend für die Bewertung der verkehrsberu- higenden Wirkung ist die mittlere Verlustzeit, also di e Zeit, die ein Fahrzeug durch- schnittlich im Gegensatz zu einer freien Fahrt verliert. Videoerfassung Berrischstraße Morgenspitze 07:15-08:15 Uhr Abendspitze 15:45-16:45 Uhr Fahrtrichtung Süd Nord Süd Nord Verkehrsstärke [Kfz/h] 167 79 372 82 haltende Fahrzeuge [Kfz/h] 26 12 52 29 Anteil haltende Kfz [%] 16 15 14 35 Ø Haltezeit [Sekunden] 17 14 23 18 mittlere Verlustzeit [Sekunden] 2 2 2 6 Entspricht Qualitätsstufe nach HBS 2015 A A A A Tabelle 1: Verkehrstechnische Bewertung des Begegnungsverkehrs auf der Berrisch- straße (Videoerfassung am Dienstag den 02.07.2019) Maßgebend ist die Auswertung der Fahrtrichtung Nord in der Abendspitze, da die Verkehrsstärke in diesem Zeitraum höh er ist, als in der Mo rgenspitze. Im Ergebnis wurden in der Abendspitze in Fahrtrichtung Nord bei einer Verkehrsstärke von 82 Fahrzeugen 29 Haltevorgänge gezählt, die auf 372 Fahrzeuge in der Gegenrichtung warten mussten. Dies entspricht einem Anteil von 35 %. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekun- den. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden. Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S eine Aufteilung von mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene Qualitätsstufen an (siehe Ab- schnitt 8.1). Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird mit der Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 11 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Ver- lustzeiten der Fahrzeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach vertretbar eingestuft werden. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen - als auch in der Abendspitze ungehindert passieren. Die Verkehrsberuhigung des Ortskerns von Roggendorf/Thenhoven ist Hauptziel des 2011 beschlossenen Verkehrskonzeptes Roggendorf/Thenhoven, das von der Stadt Köln unter Mitarbeit des Bürgervereins Roggendorf/Thenhoven erstellt und beschlos- sen wurde. Darin enthalten sind folgende Ziele bzw. Maßnahmen: • Erweiterung der Tempo 30 Zonenregelung auf den gesamten Ort • Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ im gesamten Ort • Abbau der LSA (Lichtsignalanlage) Sinnersdorfer Str./Straberger Weg/Bap- tiststr. • Geschwindigkeitsreduzierung an den Ortseingängen (insbesondere im Süden am Thenhover-Escher-Weg und im Westen am Straberger Weg) • Neuordnung des Parkens Einige Maßnahmen des Verkehrskonzeptes wurden bereits umgesetzt. So hat die Stadt Köln die LSA am Knotenpunkt Sinnersdorfer Str./Straberger Weg/Baptiststr. entfernt und durch eine vorfahrtgeregelte Knotenpunktform ersetzt. In der Sinnersdorfer Straße hat die Stadt Köln zwischen Further Straße und Baptist- straße den ruhenden Verkehr neu geordnet und Parkflächen markiert. Diese wurden zur Verkehrsberuhigung alternierend angeordnet. Zusätzlich wurden Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung angelegt , die Mittellinie entfernt und im Knotenpunkt Further Straße/Sinnersdorfer Straße Halteli- nien markiert. Auch an den Ortseingängen sind durch Mittelinseln und weitere bauliche Elemente Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt. Zudem hat die Stadt Köln die Erweiterung der Tempo 30 Zonenregelung auf den ge- samten Ortskern bereits in vielen Straßen umgesetzt (siehe Abbildung 7). Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 12 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 7: Erlaubte Geschwindigkeiten im Ortskern von Roggendorf/Thenhoven 3.2 Umgebungsziele Als nötigen Anreiz zur Mobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad, die nur wenige Flä - chen in Anspruc h nehmen und dadurch für ein stadtverträgliche s Miteinander sor - gen, muss ein Angebot von Zielen in entsprechender Nähe vorhanden sein. Dichte und Kompaktheit ermöglichen in Verbindung mit Nutzungsmischung verkehrsspar - same Strukturen. Die nachfolgende Abbildung 2 stellt die im Umfeld des Plangebiete s liegenden Um- gebungsziele dar. Zudem sind die fußläufigen Entfernungen von den Eingangsberei- chen des Plangebietes aus dargestellt. Die Darstellung zeigt, dass Umgebungsziele, Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 13 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) wie Einkaufsmöglichkeiten (Discounter, etc.), Grundschulen, Kitas und Gastronomie in wenigen Gehminuten erreichbar sind . Diese Einrichtungen ermöglichen eine fuß- läufige Versorgung für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. Abbildung 8: Umgebungsziele im Umfeld des Plangebietes 3.3 Fußverkehr Jeder Mensch ist täglich zu Fuß unterwegs. In Innenstädten und auf kurzen Wegen ist der Fußverkehr das wichtigste Verkehrsmittel. Gehwege werden von allen sozialen Schichten, von Gesunden und Mobilitätseingeschränkten genutzt. Auch diejenigen, die nicht oder nur eingeschränkt gehen können, benutzen mittels Rollstuhl oder einer Gehhilfe die Gehwege. Ein Fußweg ist ressourcen-, energie- und platzsparend. Inso- fern kommt dem Fußverkehr besondere Bedeutung zu. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 14 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Das Plangebiet grenzt im Norden an die Baptiststraße. Diese ver fügt vom Knoten- punkt Baptiststraße/Berrischstraße bis zur Höhe des Friedhofes über beidseitige Gehwege, die eine Breite zwischen ca. 0,60 m und 1,50 m aufweisen. Ab dem Fried- hof bis zum Wendehammer verfügt nur noch die nördliche Straßenseite über Geh- wege mit einer Breite von ca. 1,50 m. Die Breiten sind für die Begegnung zwischen Fußgängern nicht ausreichend, sodass in diesem Fall auf die Straße ausgewichen werden muss. Südlich des Plangebietes, entlang des Mörterwegs, finden sich keine Gehwege sodass Fußverkehr hier immer die Fahrbahn mitbenutzen muss. Die Ber- rischstraße verfügt über Gehwege mit Breiten zwischen 1,60 bis 2,00 m, was den Ansprüchen eines komfortablen, verkehrssicheren Zufußgehens, insbesondere bei einem Begegnungsfall oder in Begleitung nicht gerecht wird. Die Breiten werden häu- fig durch parkende Pkw und bauliche Auskragungen der angrenzenden Bebauung noch weiter eingeschränkt (s. Abbildung 5, Seite 8). Das hier dargestellte Infrastruk- turangebot ist typisch für alte, historisch gewachsene Dorfstrukturen, wie sie in Rog- gendorf/Thenhoven zu finden sind. Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. Einige Straßen verfügen nur über einseitige schmale oder über keine Gehwege. Im Ortskern sind zwar ausreichend breite Gehwege vorhanden , diese werden jedoch an vielen Stellen durch parkende Kfz und bauliche Verengungen eingeschränkt. Hier wird Handlungsbedarf festgestellt, der jedoch auf weitestgehend durch bauliche Hinder- nisse im alten Ortskern eingeschränkt wird. 3.4 Radverkehr Jeder Kilometer, der mit dem Fahrrad anstatt mit dem Pkw zurückgelegt wird, bringt Gesundheitsvorteile und spart Treibhausgase und Schadstoffe ein. Das Fahrrad ist innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer die Fortbewegungs- möglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und damit mit dem größten Verlage- rungspotenzial vom MIV. Aufgrund von Topografie und Klima eignet sich die Region Köln sehr gut für die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes. Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbe- grenzung von 30 km/h nach ERA2 empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radver- kehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem 2 FGSV (2010: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 15 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Das Brücken- bauwerk auf dem Mörterweg weist aufgrund starker Gefälle der Rampen einge- schränkte Sichtweiten auf. Zur Zeit der Ortsbesichtigung im Sommer 2019 konnten indes trotz eingeschränkter Sicht des entgegenkommenden Radverkehrs, auch ris- kante Überholmanöver des MIV beobachtet werden. Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bie- ten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S-Bahn in Richtung Köln oder Neuss genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung konnte keine Überlastung der Radabstell- anlagen festgestellt werden. Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. An den Straßen mit höheren Geschwindigkeiten und höherem Kfz-Verkehrsaufkommen ist eine separate Führung des Radverkehrs jedoch sinnvoll. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 16 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 3.5 ÖPNV/SPNV Abbildung 9 zeigt die im Plangebiet bestehenden Bushaltestellen der KVB sowie die S-Bahnstation und deren Einzugsbereiche. Das Plangebiet liegt außerhalb des Kern- stadtbereiches von Köln. Für Gebiete außerhalb des Kernstadtbereichs wird ein Ein- zugsradius von 400 m für Bushaltestellen und 800 m für S-Bahnstationen gemäß des Nahverkehrsplans Kölns 20173 definiert. Abbildung 9: Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV/SPNV (Bus und S-Bahn) Das Plangebiet befindet teilweise sich innerhalb des Einzugsgebietes der Bushalte- stelle Im Wichemshof, die aufgrund des Betriebsablaufes der Linie 120 als Ausstei- gehaltestelle genutzt werden kann, sowie knapp außerhalb des Einzugsgebietes der 3 Stadt Köln (2017): 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln. S.138 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 17 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Haltestelle Further Straße und Walter-Dodde-Weg. Die Endhaltestelle der Linie 120 Further Straße erschließt im 20 Minuten-Takt einen Teil des Plangebiets. Zudem be- findet sich die S-Bahnstation Köln Worringen in ca. 700 m Entfernung. Die in der Um- gebung des Plangebietes verkehrenden Linien sowie deren Taktung sind in Tabelle 2 aufgeführt. Nächstgelegene Haltestelle Fußläufige Entfernung Linie Richtung Taktung in HVZ Further Straße ca. 6 Min. 120 Blumenberg S-Bahn ↔ Roggendorf/ Thenhoven 20-Min 123 Chorweiler ↔ Worringen Nacht- buslinie Im Wichemshof (Aussteiger) ca. 3 Min. 120 Blumenberg S-Bahn ↔ Roggendorf/ Thenhoven 20-Min Walter-Dodde- Weg ca. 6 Min. 980 Worringen ↔ Frechen 30-Min Worringen S- Bahnhof ca. 10 Min. S11 Düsseldorf Flughafen ↔ Bergisch Gladbach 20-Min. S6 Köln-Nippes ↔ Essen 20-Min. 885 Delrath ↔ Dormagen 60-Min Tabelle 2: Nächstgelegene Haltestellen sowie die dort verkehrenden Linien und deren Taktung in der Hauptverkehrszeit (HVZ) Die aufgeführten fußläufigen Entfernungen dienen als Anhaltspunkte und unterschie- den sich je nach Startpunkt im Plangebiet. Zudem werden sich durch die Realisierung des Plangebietes neue Wegeverbindungen ergeben. Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für das Plangebiet unter Berücksichtigung der Lage von Roggendorf/Thenhoven außerhalb des Kernstadtbereiches von Köln als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Busliniennetz (Linien 120,123,885 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) in fuß- und fahr- radfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglich en Verbindungen zu Zielen innerhalb und außerhalb von Köln. Insbesondere durch die Linien S6 und S11 ent- steht ein leistungsfähiger 10-MinutenTakt in die Innenstadt von Köln. Um die Situation für Bewohner des Plangebiets zu verbessern , ist es als zukünftige Maßnahme denkbar, eine Wendemöglichkeit im Ortskern für die Buslinie 120 einzu- richten, sodass alle Haltestellen im direkten Umfeld in beide Fahr trichtungen Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 18 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) anfahrbar sind und somit für Ein - und Aussteiger nutzbar sind. Diese Maßnahme ist nicht im Rahmen des hier untersuchten Bauvorhabens zu planen. Nach Prüfung zur Umsetzung einer solchen Maßnahme wurde diese jedoch durch die KVB und die Stadtverwaltung der Stadt Köln verworfen. 3.6 Car- und Bikesharing sowie E-Scooter-Sharing Die mehr als 482.000 4 (2019) in Köln gemeldeten Pkw haben einen enormen Platz- bedarf. Dabei verbleiben private Pkw durchschnittlich 23 Stunden täglich ungenutzt an ihrem Stellplatz. Beim Carsharing kann grundsätzlich zwischen zwei Systemen unterschieden werden: • stationsgebundene Systeme (wie Cambio und Flinkster) und • stationsunabhängige Systeme (wie SHARENOW5 und MILES). Im Umfeld des Plangebietes finden sich weder Angebote von stationsunabhängigen noch von stationsgebundenen Anbietern. Insbesondere als Zubringer zur Bahn kann Bikesharing oder auch E-Scooter-Sharing sinnvoll eingesetzt werden. Im Umfeld des Plangebietes finden sich jedoch keine An- bieter von Bikesharing, E-Scooter- oder E-Roller-Sharing. 3.7 Zusammenfassung Die Umfeldanalyse zur Erschließung des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Kapitel wird im Folgenden zusammengefasst: • Die Anbindung des Plangebietes mit dem Pkw (MIV) ist insgesamt als gut zu werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangsverkehre die übergeordneten Straßen um den Ortskern herum nutzen. Im Ortskern werden durch alternie- rendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verkehrsberuhigung erreicht. • Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an gastrono- mischen Einrichtungen, Nahversorger sowie Schulen und Kitas, di e in 4 -10 Gehminuten erreichbar sind. Diese ermöglichen eine fußläufige Versorgung für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. 4 IT NRW (2019): Bestand an Kraftfahrzeugen nach Kraftfahrzeugarten. Stand 01.01.2019 5 Die Anbieter DriveNow und car2go haben sich zu SHARENOW zusammengeschlossen. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 19 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) • Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. Einige Straßen verfügen nur über einseitige sc hmale oder über keine Geh- wege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die jedoch z.T. durch parkende Kfz oder Bauwerke eingeschränkt werden. Wirkungsvolle Hindernisse auf den Gehwegen wie abgestellte Mülltonnen sollen hier in ihrer Erwähnung nicht unterschlagen werden. Insofern besteht Handlungsbedarf, um sicheres, komfortables Gehen sowie Aufenthalt zu ermöglichen. • Die Infrastruktur ist hinsic htlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus - reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 30 im nahen Umfeld als unbedenklich zu bewerten. An Straßen mit höheren zulässigeren Geschwindigkeiten und höherem Kfz-Verkehrsaufkommen wäre eine separate Führung des Radverkehrs sinnvoll. • Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für einen Stadtteil im Außenbereich von Köln als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Buslini- ennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) in fuß- und fahrradfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Ver- bindungen zu Zielen innerhalb und außerhalb von Köln. • Ein Angebot von Car - und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht im Bestand ein eingeschränktes An- gebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In erster Linie als positiv und förderlich für eine umweltfreundliche Fortbewegung bspw. zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewerten ist, dass grundsätzlich Einrichtungen der Daseinsvor- sorge in fußläufiger Entfernung bestehen, die bei einem ausreichenden Angebot an Infrastrukturen für d en Rad- und Fußverkehr auch Wegeketten (z. B. Einkäufe auf dem Heimweg) mit kurzen Wegen ermöglichen. Insofern kommt dem Mobilitätskonzept hier eine entsprechende Bedeutung bei der Planung zu - indem Angebote geschaffen und die künftigen Nutzer motiviert werden, ihre Mobilität umweltfreundlich auszugestalten. Die festgestellten Handlungsbedarfe liegen mehrheitlich im Handlungsspielraum der Stadt Köln und nicht des Bauherrn. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 20 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 4 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER PLANUNG Durch die Realisierung des Plangebietes und die noch anstehenden Maßnahmen des Verkehrskonzepts Roggendorf werden sich für alle Verkehrsträger Änderungen erge- ben die im Folgenden zusammengefasst werden. Die Erschließung des Plangebietes wurde in Kapitel 2.4 dargestellt. Es wurde be- schrieben, wie sich die Verkehrsführung im Plangebiet für den MIV darstellt. Für den Fußverkehr werden im Plangebiet an allen Straßen beid seitig ausreichend breite Gehwege angelegt. Zudem erhält die Baptiststraße ebenfalls beidseitige ausreichend breite Gehwege und aus der Sackgasse wird eine Erschließungsstraße des Plange- bietes. Zudem werden für den Fuß - und Radverkehr die Sackgassen bspw. an der Kita durchlässig gestaltet, sodass sich für diese Verkehrsträger kurze Wege ergeben. Es wird empfohlen, d ie Plangebietsstraßen als Wohnstraßen mit Tempo 30 zu be- schildern. In Kombination mit einem relativ geringen zu erwartenden Verkehrsauf- kommen (s. Kapitel 5) ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn eine emp- fohlene Führungsform. Durch Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (z.B. anspruchs- gerechte diebstahlsichere, teils auch witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen) wird die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes für die künftigen Bewoh- ner komfortabel gestaltet. Somit ergeben sich insbesondere für den Fuß - und Rad- verkehr im nahen Wohnumfeld nutzerfreundliche und verkehrssichere Bedingungen. Empfohlen wird zudem eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrisch- straße, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts - und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grund- schule zu ermöglichen. Die folgende Abbildung 10 zeigt relevante Fußwegeverbindungen im Umfeld des Plangebiets mit den wichtigen Querungsstellen auf der Berrischstraße. Hier wird emp- fohlen die Aufmerksamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer auf querende Fuß- gänger zu erhöhen und eine Querungshilfe oder einen Fußgängerüberweg zu errich- ten. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 21 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 10: Wegebeziehungen zwischen Schulen/Kitas und dem Plangebiet. In Abbildung 11 sind wichtige Radwegeverbindungen in Roggendo rf eingezeichnet. Das Plangebiet verfügt über eine direkte Verbindung zum Mörterweg und damit zur Radwegeverbindung auf ebendiesem. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 22 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 11: Wichtige Radwegeverbindungen Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 23 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 5 ABSCHÄTZUNG DES VERKEHRSAUFKOMMENS Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens hat zum Ziel, den zu erwartenden Ver- kehr aus dem Plangebiet zu ermitteln. Hierbei werden die Tagesverkehrsmengen so- wie die Verkehrsmengen in den verkehrlichen Spitzenstunden abgeschätzt. Sie be- ziehen sich auf die zum Planungszeitpunkt bekannten Informationen zur Nutzungsart und -intensität und basieren auf Parametern der Verkehrserzeugung, die aus der Li- teratur oder aus spezifischen Ke nntnissen über das Untersuchungsgebiet abge- schätzt werden. Als Datenquellen zur Bestimmung dieser Parameter stehen zur Ver- fügung: • Programm VER_BAU (Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitpla- nung) von Dr. Bosserhoff mit Bezügen zur Forschungsgesellschaft für Stra- ßen und Verkehrswesen (FGSV) sowie zur Hessischen Straßen und Ver- kehrsverwaltung (HSVV) • Statistisches Jahrbuch 2018 Köln • Stadt Köln (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025 Die Parameter werden als Spannen von Mindest- und Maximalwert ausgewiesen. Als realistische Kenngröße wird davon der Mittelwert für die weitere Betrachtung heran- gezogen. Abweichungen von den Literaturwerten, die durch die Randbedingungen im Untersuchungsgebiet begründet sind, werden im Einzelnen erläutert. Mit Hilfe von Tagesganglinien des Quell- und Zielverkehrs für unterschiedliche Ver- kehrsarten (z. B. Einwohner-, Beschäftigten-, Güterverkehr) werden schließlich vom Tagesverkehrsaufkommen die Anteile in den relevanten Spitzenstunden abgeleitet. 5.1 Grundlagen Als Basis der Abschätzung des Verkehrsaufkommens dienen Angaben des Auftrag- gebers. Es wurden folgende Angaben gemac ht (vgl. Tabelle 3), die in die Abschät- zung des Verkehrsaufkommens mit eingehen. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 24 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Nutzung Kenngrößen Plangebiet Wohnen Einzel-/Doppelhäuser 20 WE Wohnen Reihenhäuser 88 WE Wohnen Geschosswohnungsbau 281 WE Summe 389 WE KiTa 647 m² BGF und 3 Gruppen Tabelle 3: Größenangaben des Plangebietes6 5.2 Parameter für die Nutzungen Wohnen Einwohnerverkehr • Anzahl Wohneinheiten 389 (Angabe des Auftraggebers) • Einwohner je Wohneinheit Einzel-/Doppelhäuser 4 (Annahme) • Einwohner je Wohneinheit Reihenhäuser 3 (Annahme) • Einwohner je Wohneinheit Geschosswohnungsbau 2,5 (Annahme) • Wegehäufigkeit 3,7 (Stadt Köln: Wert für Roggendorf/Thenhoven) • Einwohnerwege außerhalb des Gebietes 12,5 % (HSVV: Anteil externer Einwohnerwege in Wohngebieten max. 20 %7) • MIV-Anteil 62 % (Stadt Köln: Modal Split Wert für Roggendorf/Thenhoven 62 %) • Pkw-Besetzungsgrad 1,5 (HSVV: Wert für Einwohnerverkehr) Besucherverkehr • Anteil des Besucherverkehrs 10 % (HSVV: maximal 15 %) • MIV-Anteil 60-80 % (HSVV: Spanne für unattraktive Erschließung im Umweltverbund) • Pkw-Besetzungsgrad 1,75 (HSVV: Mittelwert aus Spanne 1,5-2,0 für Besucherverkehr) Güterverkehr • Lkw-Fahrten je Einwohner 0,05 (HSVV: Wert für Wohnnutzung) 6 Städtebauliche Kennwerte Stand 20.08.2019 7 Nicht alle Einwohnerwege finden im Plangebiet statt, da die Wegehäufigkeit auch Wege der Einwohner außerhalb des Plangebiets beinhaltet (d.h. Quelle und Ziel sind nicht im Plangebiet). Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 25 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Kita Beschäftigtenverkehr • Beschäftigte 8 (Annahme 2,5 Erzieher pro Gruppe bei 3 Gruppen) • Anwesenheit 85 % (HSVV: Hohe Anwesenheitsquote aufgrund täglicher Öffnungszeiten) • Wegehäufigkeit 2,5-3,5 (HSVV: Mischung aus Ganztags- und Halbtagskräften) • MIV-Anteil 70 % (HSVV: unattraktive Erschließung im Umweltverbund) • Pkw-Besetzungsgrad 1,1 (HSVV: Beschäftigtenverkehr) Besucherverkehr: • Anzahl Kinder je Gruppe 20 (Annahme nach Recherche zu üblichen Gruppengrößen) • Anwesenheit 80 % (HSVV: Mittelwert für nicht private Kitas) • Wegehäufigkeit 2,0 (HSVV: Wert für Ausbildungseinrichtungen) • MIV-Anteil 60-80 % (HSVV: unattraktive Erschließung im Umweltverbund) • Pkw-Besetzungsgrad 0,5 (HSVV: Wert für Hol- und Bringfahrt. Dieser berücksichtigt, dass pro Kind jeweils 2 Fahr- ten im Quell- und Zielverkehr entstehen.) Güterverkehr: • Lkw-Fahrten je Beschäftigtem 0,13-0,17 (HSVV: Spanne für Kitas mit einer BGF größer als 600 m²) Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 26 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 5.3 Zusammenfassung der Verkehrserzeugung Anlage 5.3 Die detaillierten Berechnungen sowie die dazugehörigen Ganglinien zur Abschätzung des Verkehrsauf kommens für die verschiedenen Nutzergruppen sind in An- lage 5.3 (Seiten 1-7) dargestellt. Tabelle 4 zeigt die Ergebnisse der Abschätzung des Verkehrsaufkommens in der Übersicht. Nutzung Tagesverkehr [Kfz/24 h] Spitzenstunde morgens [Kfz/h] Spitzenstunde abends [Kfz/h] Summe aus QV- und ZV QV bzw. ZV QV ZV QV ZV Wohnen 1 608 804 83 26 52 69 Kita 147 74 13 17 11 9 Gesamt 1 755 878 96 43 63 78 Tabelle 4: Abschätzung des Verkehrsaufkommens Plangebiet Demnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insgesamt ca. 1.755 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell - und Zielver- kehr). Dies entspricht ca. 139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens und ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 27 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 6 BRING- UND HOLVERKEHR DER KINDERTAGESSTÄTTE Grundsätzlich sollte es zentrales Ziel aller Akteure sein, Elterntaxi-Verkehre mit dem Pkw zur Betreuungseinrichtung zu vermeiden und Bring - und Holverkehre – soweit es Wohnort und Verkehrsanbindung ermöglichen – bevorzugt mit Bus und Bahn so- wie nahmobil zu Fuß oder mit dem Fahrrad, mittels Anhänger über den Kindersitz bis hin zum Lastenrad, abzuwickeln. Denn dies unterstützt bereits im frühen Kindesalter eine eigenständige Mobilität in der Jugend un d hat positive Effekte auf die kindliche Entwicklung. Übe rdies werden Verkehrsprobleme durch ankommende und abfah - rende „Elterntaxis" vermieden und die Verkehrssicherheit vor der Einrichtung geför- dert. Fahrten, die nicht mit den Verkehrsmitteln des Umweltv erbundes abgewickelt werden können und mit dem Pkw erfolg en sollten so abgewickelt werden, dass ein sicheres Kita-Umfeld gewährleistet ist. Da noch kein Träger der Kita feststeht , konnten noch keine Aussagen zu Öffnungs- zeiten und Altersstruktur der Kinder getroffen werden. Als maßgebend für die Bestim- mung der notwendigen Stellplätze wird der morgendliche Bringverkehr angesehen, da sich die Holverkehre am Nachmittag zeitlich stärker verteilen. Es wurden folgende Annahmen zur Ermittlung der Bring- und Holstellplätze getroffen. • Die Bringzeit wurde zwischen 07:00 und 09:00 Uhr festgelegt • Aufgrund der Nähe der Stellplätze zum Eingangsbereiches wird von kurzen Wegen und einer relativ kurzen Belegungsdauer der Stellplätze ausgegangen • Die wahrscheinlichen Aufent haltsdauern beruhen auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten Anlage 5.4 Auf Basis der zu erwartenden Belegungsdauer der Stellplätze, des zu erwartenden Verkehrsaufkommens sowie der zeitlichen Verteilung des Quell - und Zielverkehrs wird ein Bedarf von vier Stellplätzen ermittelt. In Anlage 5.4 ist die Berechnungsgrund- lage dargestellt. Die Planungen sollten die vier Hol - und Bringstellplätze auf privatem Grund an der Kindertagesstätte vorsehen. Zusätzlich werden Stellplätze an der südlichen Haupter- schließungsstraße an den Mörterweg geplant. Die Standorte sollten einen kurzen Weg und eine sichere Führung von den Stellplätzen aus hin zum Eingang der Kinder- tagesstätte ermöglichen. Durch die Aufteilung an zwei Straßen können unterschiedli- che Ziele und Wegeketten der Eltern berücksichtigt und unnötige Wege und Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 28 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Wendemanöver vermieden werden. Eine Beschilderung der Stellplätze kann in Form einer ganztägigen Ausweisung als Hol- und Bringstellplätze erfolgen. Alternativ kann eine Beschilderung als zeitlich e ingeschränktes Halteverbot unter Angabe der Hol- und Bringzeiten der Kita geschehen. Aufgrund der Sackgassensituation sowohl in der Anbindung an den Mörterweg als auch in der Zufahrt zur Kita wird jedoch nicht von starker Fremdnutzung der Stellplätze ausgegangen. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 29 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 7 VERKEHRSPROGNOSE Das folgende Kapitel beinhaltet die Ergebnisse der Verkehrsprognose für das Unter- suchungsgebiet. Es wird zunächst die angewandte Methodik beschrieben und an- schließend die Ergebnisse für die zu betrachtenden Szenarien „Bestand“, „N ullfall“ und „Planfall“ analysiert und bewertet. 7.1 Methodik der Verkehrsprognose In Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wurde im Rahmen der Mehrfachbeauftragung zunächst die Verkehrsprognose mithilfe des Verkehrsmo- dells der Stadt Köln festgelegt. Das Verkehrsmodell der Stadt Köln ist ein Werkzeug zur Modellierung und Prognose des Kfz -Verkehrs in der Stadt Köln, welches häufig in Genehmigungsverfahren angewandt wird. Darin werden Verkehrsströme auf Basis von Widerstands- und Fahrtzeitenberechnungen berechnet, die das Verkehrsgesche- hen an wichtigen Hauptverkehrsachsen der Stadt Köln realitätsnah abbilden können. Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens des Bauvorhabens „Südlich Bap- tiststraße“ wurde die Prognose des Verkehrs in Roggendorf mithilfe des Verkehrsmo- dells in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wieder ver- worfen. Die Plausibilität der Ergebnisse, die mit dem Verkehrsmodell berechnet wur- den, konnte nicht genügend sichergestellt werden. Aus diesem Grund wird die Prog- nose des Verkehrs in dem vorliegenden Gutachten mithilfe der händischen Umlegung berechnet. Dies führt zur Vernachlässigung von möglichen Verkehrsverlagerungen auf bereits ausgelasteten Querschnitten, die bei weiteren Verkehrssteigerungen mit- hilfe des Verkehrsmodells berechnet würden. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse der Verkehrsprognose in diesem Gutachten vor allem auf ausgelasteten Querschnitten auf der sicheren Seite ermittelt wurden. Die Grundlage für die Verkehrsprognose bilden die Ergebnisse der Verkehrserhebun- gen. Das Szenario „Nullfall“ stellt den Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisie- rung des Bauvorhabens dar, jedoch ohne Berücksichtigung dessen Mehrverkehr. Da- bei berücksichtigt wurde der Mehrverkehr der in Abschnitt 2.3 aufgelisteten sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen. Die Verkehrsverteilung des Mehrverkehrs der städte- baulichen Aufsiedlungen basiert auf den Ergebnissen der Verkehrserhebungen und Auswertungen benachbarter Bezirke im Verkehrsmodell. Der ermittelte Mehrverkehr im Nullfall wird auf die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aufaddiert. Das Szenario Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 30 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) „Planfall“ berücksichtigt zusätzlich im Vergleich zum Szenario „Nullfall“ den Mehrver- kehr des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“. Die Verteilung dessen Mehrverkehrs basiert auf Auswertungen benachbarter Bezirke im Verkehrsmodell. Der ermittelte Mehrverkehr wird auf die Ergebnisse der Verkehrsprognose des „Nullfalls“ aufaddiert. Die Ergebnisse der Verkehrsprognose werden im Zeitbereich des durchschnittlichen Tagesverkehr werktags (DTVw) dargestellt. Für den anschließenden Schritt der Leis- tungsfähigkeitsnachweise in Kapitel 7.3 werden die Verkehrszunahmen in den Spit- zenstunden morgens und abends mithilfe von gängigen Tagesganglinien und den prognostizierten Verkehrszunahmen im DTVw berechnet. 7.2 Ergebnisse der Verkehrsprognose Anlage 7.2 Die Ergebnisse der Verkehrsprognose werden an den anliegenden Querschnitten der erhobenen Knotenpunkte ermittelt und dargestellt. Anlage 7.2 zeigt die Ergebnisse in den jeweiligen Szenarien im Ausschnitt des Untersuchungsgebiets. 7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten Auf der Grundlage vo n Zählungen und der Verteilung in den verschiedenen Fahr- zeugklassen wird das werktägliche Verke hrsaufkommen (DTVw) auf das durch- schnittliche Verkehrsaufkommen (DTV) gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 8 hochgerechnet. Weiterhin werden die Tag - Nachtverteilung sowie die Schwerverkehrsanteile ermittelt. Diese Daten dien en als Grundlage für lärmtechnische Untersuchungen. Anlage 7.3 Die Belastungswerte für den Bestands-, Null- und Planfall basieren auf den Verkehrs- erhebungen im Jahr 2019 und auf den DTVw -Prognosewerten. Dabei werden die durch die händische Umlegung ermitt elten Veränderungen zwischen Nullfall oder Planfall und dem Analysefall auf die Erhebungswerte angewendet. Anlage 7.3 zeigt für insgesamt 11 Querschnitte eine Zusammenstellung der nach der oben beschrie- benen Methodik berechneten Belastungswerte. 8 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: „Handbuch für die Bemessung von Straßen- verkehrsanlagen“, Ausgabe 2001, Köln Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 31 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 8 ANALYSE DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT 8.1 Vorbemerkung Es sind folgende Knotenpunkte hinsichtlich der verkehrlichen Leistungsfähigkeit zu analysieren: 1. Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße 2. Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße 3. Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße 4. Berrischstraße/Baptiststraße 5. Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg 6. Bruchstraße/Mörterweg Alle Knotenpunkte werden durch eine einfache Vorfahrtregelung bzw. mit „Rechts - vor-Links“ geregelt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erfolgt mit Hilfe des Hand- buchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 9. Über die mittlere Wartezeit wird dem Verkehrsablauf eine Qualitätsstufe zugeordnet. Die Qualitätsstu- fen orientieren sich am Schulnotensystem und sind von A bis F gekennzeichne t (A: beste Qualität, F: schlechteste Qualität). In Tabelle 5 ist die mittlere Wartezeit den einzelnen Qualitätsstufen zugeordnet und deren Bedeutung für vorfahrtgeregelte Knotenpunkte dargestellt. 9 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: „Handbuch für die Bemessung von Straßen- verkehrsanlagen“, Ausgabe 2015, Köln Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 32 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) QSV Mittlere Wartezeit [s] Bedeutung Regelung durch Vorfahrtbeschilderung Regelung „rechts vor links“ Kraftfahrzeugverkehr Fahrzeug- verkehr auf Fahrbahn Radverkehr auf eige- nen Anla- gen u. Fuß- gänger Kreuzung Einmün- dung A Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Warte- zeiten sind sehr gering. ≤ 10 ≤ 5 ≤ 10 ≤ 10 B Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen Ver- kehrsströme werden vom bevorrechtigten Verkehr be- einflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering. ≤ 20 ≤ 10 C Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müs- sen auf eine mer kbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnun g noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Be- einträchtigung darstellt. ≤ 30 ≤ 15 ≤ 15 ≤ 15 D Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Neben- strömen muss Haltevorgänge, verbunden mit deutli- chen Zeitverlusten, hinneh men. Für einzelne Ver- kehrsteilnehmer können die W artezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merk- licher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil ≤ 45 ≤ 25 ≤ 20 E Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Be- lastung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Ge- ringfügige Verschlechterungen der Einfluss größen können zum Verkehrszusammenbruch (d. h. ständig zunehmende Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht > 45 ≤ 35 ≤ 25 ≤ 20 F Die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem V erkehrs- strom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange, ständig wach- sende Staus mit besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet. -¹ > 35 > 25² > 20² ¹ Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke über der Kapazität liegt. ² In diesem Bereich funktioniert die Regelungsart „rechts vor links“ nicht mehr. Tabelle 5: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten Mit Hilfe de r beschriebenen Verfahrens wird der Verkehrsablauf an den genannten Knoten für den Bestandsfall , den Nullfall und den Prognosefall in den relevanten Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 33 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Zeitbereichen der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde analysiert. Wäh- rend dieser Hauptverkehrszeiten wird Qualitätsstufe D als ausreichend leistungsfähig angesehen. Die maßgebenden Knotenstromb elastungen zur Bewertung des Bestandsfalls wer- den aus den durchgeführten Verkehrszählungen entnommen. Die maßgebenden Knotenstrombelastungen zur Bewertung des Nullfalls werden aus den durchgeführten Verkehrserhebungen und den Verkehrsveränderungen aus der Verkehrsprognose im Nulfall berechnet. 𝑞𝑚𝑎ß𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛𝑑, 𝑁𝑢𝑙𝑙𝑓𝑎𝑙𝑙 = 𝑞𝐸𝑟ℎ𝑒𝑏𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑠𝑜𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑒 𝐴𝑢𝑓𝑠𝑖𝑒𝑑𝑙𝑢𝑛𝑔 Die maßgebenden Knotenstrombelastungen zur Bewertung des Planfalls werden durch Addition des Nullfalls und den Verkehrsveränderungen aus der Verkehrsprog- nose im Planfall berechnet. 𝑞𝑚𝑎ß𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛𝑑, 𝑃𝑙𝑎𝑛𝑓𝑎𝑙𝑙 = 𝑞𝐸𝑟ℎ𝑒𝑏𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑠𝑜𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑒 𝐴𝑢𝑓𝑠𝑖𝑒𝑑𝑙𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑃𝑙𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑖𝑒𝑡 8.2 Darstellung der Ergebnisse Leistungsfähigkeitsanalyse Zunächst soll in einer übersic htlichen Gesamtdarstellung die Ergebnisse der Leis- tungsfähigkeitsanalyse in den jeweiligen Spitzenstunden dargelegt werden. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 34 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 12: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsanalyse in der Morgenspitze Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 35 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 13: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsanalyse in der Abendspitze Es ist zu beachten, dass in der Abendspitze am Knotenpunkt Walter -Dodde Weg/Bruchstraße die Qualitätsstufe der HBS Berechnung dargestellt ist. Auf Basis der Videoauswertung an diesem Knotenpunkt ist die beobachtete mittlere Wartezeit des maßgebenden Verkehrsstroms geringer als berechnet, was sich in einer besse- ren Qualitätsstufe auswirkt. Der Knotenpunkt Anschluss Plangebiet/Mörterweg ist nur im Planfall vorhanden. Die Ergebnisse der einzelnen Knotenpunkte in den betrachteten Fällen und Spitzen- stunden sind in den folgenden Kapiteln beschrieben. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 36 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 8.3 Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße (Knotenpunkt 01) Anlage 8.3 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.3 zu finden. Morgenspitze Knotenpunkt 01 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knote narme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand und im Planfall unter 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nach- gewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 01 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand und im Planfall unter 15 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachtet en Fällen nachgewiesen. 8.4 Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße (Knotenpunkt 02) Anlage 8.4 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.4 zu finden. Morgenspitze Knotenpunkt 02 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 7 Sekun- den in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 4 bis 8 Sekunden in der Morgenspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen Wartezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden. Ein leistungsfähi- ger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 02 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 4 und Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 37 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 11,2 Sekunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 4 bis 13 Sekunden in der Abendspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der gerin- gen Wartezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behind ert werden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 8.5 Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße (Knotenpunkt 03) Anlage 8.5 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.5 zu finden. Morgenspitze Knotenpunkt 03 ist im Bestand mit der Qualitätsstufe A sowie im Null- und Planfall mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnac hweis im Bestand zwischen 5 und 10 Se- kunden in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 6 bis 12 Sekun- den in der Morgenspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen War- tezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau b ehindert werden. Ein leis- tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 03 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) nach der HBS Berechnung mit der Qualitätsstufe D zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 8 und 32 Sekunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 8 bis 44 Sekunden in der Abendspitze unwesentlich länger. Auf Basis der Videoauswertung an diesem Knotenpunkt ist die ermittelte Wartezeit des maßgebenden Verkehrsstroms geringer als berechnet. Die Fahrzeuge des Links- einbiegers von der Walter-Dodde-Straße in die Bruchstraße mussten im Mittel 29 Se- kunden warten. Dies entspricht einer Qualitätsstufe C. Demnach wird für die Bewer- tung des Planfalls ebenfalls eine geringere mittlere Wartezeit als 44 Sekunden erwar- tet. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewie- sen. 8.6 Berrischstraße/Baptiststraße(Knotenpunkt 04) Anlage 8.6 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.6 zu finden. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 38 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Morgenspitze Knotenpunkt 04 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 5,2 Se- kunden in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 3 bis 6 Sekunden in der Morgenspitze unwes entlich länger. Es werden aufgrund der geringen Warte- zeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden. Ein leis- tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 04 ist im Bestand und Nullfall mit der Qualitätsstufe A und im Planfall mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 8,2 Se- kunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 3 bis 10,1 Sekun- den in der Abendspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen War- tezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden. Ein leis- tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 8.7 Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg (Knoten- punkt 05) Anlage 8.7 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.7 zu finden. Morgenspitze Knotenpunkt 05 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bes tand und im Planfall unter 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 05 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die ei nzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand unter 11 Sekunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit unter 14 Sekunden in der Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 39 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abendspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den be- trachteten Fällen nachgewiesen. 8.8 Bruchstraße/Mörterweg (Knotenpunkt 06) Anlage 8.8 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be- stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.8 zu finden. Morgenspitze Knotenpunkt 06 ist im Bestand und im Nullfall mit der Qualitätsstufe A und im Planfall mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Kno - tenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand bis zu 9 Sekun- den in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit bis zu 11 Sekunden in der Morgenspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. Abendspitze Knotenpunkt 06 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 11 und 14 Se- kunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 13 bis 16 Sekun- den in der Abendspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 8.9 Mörterweg/ Anschluss Plangebiet (Knotenpunkt 07) Anlage 8.9 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für den Planfall sind in Anlage 8. 9 zu finden. Der Knotenpunkt Mörterweg/ Anschluss Plan- gebiet ist nur im Planfall vorhanden. Morgen- und Abendspitze Knotenpunkt 07 ist im Planfall mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere War- tezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Planfall zwischen 2 und 5 Sekunden in der Morgen - und Abendspitze. Ein leis- tungsfähiger Verkehrsablauf wird im Planfall nachgewiesen. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 40 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 9 STELLUNGNAHMEN UND RÜCKFRAGEN DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM THEMA VERKEHR AUS DER BETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB DES BAULEITPLANVERFAHRENS Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG sind viele Fragen zum Thema Verkehr eingegangen. Nachfolgend sind zusammenfassend die Stellungnah- men und Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger aufgeführt, die zum Thema Verkehr in der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind. Im Folgenden wird eine Stellungnahme zur jeweiligen Anregung au fgeführt und der entspr echende Verweis auf die Seite in der Verkehrsuntersuchung gegeben, auf der das Thema ausführlicher behandelt wird. Weitere Themen, die den Verkehr betreffen (Baustellenverkehr, Lärm) werden hier nicht aufgenommen, da sie nicht Besta ndteil der Verkehrsuntersuchung sind. Diese Themen werden in der gesonderten Tabelle Darstellung und Bewertung der zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Südlich Baptiststraße“ in Köln- Roggendorf/Thenhoven eingegangenen planungsrelevante n Stellungnahmen zum Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen des Bebauungsplan- verfahren behandelt. 1 Verkehrserschließung allgemein 1.1 Sowohl die Berrischstraße als auch die komplette Baptiststraße sind schon jetzt verkehrstech- nisch überlastet, da der Verkehr immer nur abwechselnd in eine Richtung fließen kann. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung werden auch die Wartezeiten an den Kreuzungspunkten in Form von Leistungsfähigkeitsnachweisen ermittelt. Demnach beträgt die mittlere Wartezeit am Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen Knotenarme im Bestand und im Planfall jeweils weniger als 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. vgl. ab Seite 34 Der Begegnungsverkehr auf der Berrischstraße wird auf Basis eine Videoerfassung des fließen- den Verkehrs bewertet. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge be- trägt 18 Sekunden. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit aller Fahr zeuge von 6 Sekunden. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird nach HBS 2015 Teil S mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahr- zeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft werden können. vgl. Seite 10 1.2 Sorge, dass durch das Neubaugebiet noch mehr Verkehr auf die Kreuzung (Ecke Sinnersdorfer Str. / Baptiststraße & Straberger Weg) kommt, da es der kürzeste Weg zur Autobahn ist. Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Straberger Weg / Sinnersdorfer Straße / Baptiststraße hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Neuverkehrs, der durch das Neubaugebiet entstehen wird, ein leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen werden kann. vgl. ab Seite 34 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 41 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 1.3 Befürchtung, dass der Mörterweg auch in Richtung Westen genutzt wird und somit die Berrisch- straße durch den Mehrverkehr zusätzlich belastet wird. Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Die prognostizierte Zusatzbelastung kann vom Netz ohne Defizite im Verkehrsablauf abgewickelt werden. vgl. ab Seite 34 1.4 Forderung, den Mörterweg in beide Richtungen zu öffnen. Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße in Rich- tung Osten bestehen. vgl. Seite 6-7 1.5 Planung einer Erschließung in Richtung Bruchstraße. Die neue Erschließung über den Mörterweg wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erarbeitet und stellt die beste Lösung für das Plangebiet dar. vgl. Seite 6-7 1.6 Nach wie vor sehr „gefährliche“ Situation für Kinder bei der Querung der Berrischstraße - Schul- weg. Neben der Entscheidung das Baugebiet überwiegend über den Mörterweg von Süden zu er- schließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten werden i n der Verkehrsuntersuchung detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vor- geschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ru- hendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schul- kindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. vgl. Seite 20-21 Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die zu- ständigen städtischen Ämter werden die Empfehlungen aufnehmen und prüfen. 1.7 Neuen Autobahnzubringer planen – Südtangente von Blumenbergsweg zu Autobahn. Die Planung der Südtangente des Blumenbergwegs ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanver- fahrens. Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des Bauvorhabens können erbracht wer- den. vgl. ab Seite 34 1.8 Forderung, die Erschließungsstraße vom Mörterweg ins Plangebiet, an die Bahntrasse zu verle- gen. Um die Durchschneidung des Landschaftsschutzgebi etes möglichst gering zu halten, wurde in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die neue Zufahrt zum Plange- biet in Richtung Westen verlegt. vgl. Seite 6-7 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 42 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 1.9 Die Planung eines separaten Fußgänger -/Fahrradweges auf dem Mörterweg w äre wünschens- wert, um die Verkehrssicherheit hoch zu halten. Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nach ERA (Emp fehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Die Radverkehrsinfrastruktur ist insgesamt als ausreichend zu bewerten. Die Erstellung eines gesamten Radverkehrskonzepts für den Stadtteil Roggendorf/Thenhoven ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die Optimierung der Führung des Radverkehrs auf den umliegenden Strecken mit h öherer Geschwindigkeit und höherem Aufkommen wird an- geregt. vgl. ab Seite 14 2 Ruhender Verkehr 2.1 In dieser Randlage mit unzureichendem ÖPNV wird die unzureichende Anzahl an Stellplätzen bemängelt. Bitte, dass bei der Planung des Wohngebietes genügend P arkraum berücksichtigt wird, so- dass die bisherige schwierige Parksituation in den umliegenden Straßen sich nicht noch weiter ver- schärft. Der Bedarf an S tellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten. 2.2 Die Tiefgaragenstellplätze reichen nicht aus. s.o. 2.3 Mobilitätskonzept und die F örderung des Radverkehrs wird in dieser Lage als unrealistisch an- gesehen. Thema Mobilitätskonzept: s.o. Thema Radverkehr: s. Punkt 1.9 2.4 Überprüfung der Kita-Stellplätze, da Kinder mit Auto gebracht werden und daher viel Verkehr auf der Berrischstraße durch falsch parkende Autos entstehen wird - Stellplätze sollen temporär für Kita genutzt werden. Die vier Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte sind nach der aktuellen Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Als zusätzliches Angebot stehen den Anwohnern des Plangebietes im Bereich östlich des Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den Mörterweg weitere Stellplätze zur Verfügung, die temporär für den Hol - und Bringverkehr genutzt werden können. 3 Radverkehr 3.1 Es fehlen ausreichend Fahrradwege in der Umgebung (z.B. auf der Bruchstraße). Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbe -grenzung von 30 km/h nach E RA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Wor- ringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bieten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 43 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S -Bahn in Richtung Köln oder Neuss genutzt werden. Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. 3.2 Radwege besser ausbauen bzw. Radwege bauen, die von der Fahrbahn getrennt sind. s.o. 3.3 Berrisch- und Baptiststraße zu schmal, um zusätzliche Radwege herzustellen. s.o. 4 ÖPNV 4.1 Die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ angrenzend an das Plangebiet ist nur für ankommende Fahr- gäste sinnvoll. Abfahrende Fahrgäste können diese nicht nutzen, da sich bereits an der nächsten Station die Endhaltestelle befindet und somit eine Pause von bis zu 20 Minuten entsteht. Dass die Bushaltestelle „Im Wi chemshof“ nur für ankommende Fahrgäste sinnvoll ist, wird zur Kenntnis genommen. Allerdings befindet sich d ie Haltestelle „Further Straße“ ca. 5 Gehminuten vom Plangebiet entfernt und kann durch die Bewohner als Ein- und Ausstiegshaltestelle genutzt werden. Eine Anpassung der Linie 120 ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Seitens der Stadt Köln und der KVB wurde eine Verbesserung der ÖPNV Anbindung im Bestandsnetz geprüft und auf- grund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss nur über den Mörterweg in Richtung Osten möglich) verworfen. vgl. Seite 17 5 Schienenverkehr 5.1 Taktung S11 auch nachts / Einführung RE/RB Halt am Bahnhof Worringen. Die Anpassung des ÖPNV ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 6 Verkehrsuntersuchung 6.1 Verkehrszählungen spiegeln nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wider – Anzweifelung des Gutachtens bzw. Bitte um Zusendung bzw. Prüfung des Gutachtens - Vermutung, dass die Verkehrs- zählungen in den Ferien durchgeführt wurden und nicht zu den Stoßzeiten. Die Verkehrszählungen wurde im Zeitraum vom 02.07.2019 bis zum 04.07.2019 und die Ver- kehrsbeobachtungen am 02.07.2019 und am 03.07.2019 und durchgeführt. Zu diesen Zeitpunk- ten waren in NRW keine Schulferien oder Feiertage. vgl. Seite 3 6.2 Forderung eines großräumigen Verkehrskonzeptes mit Darstellung der Verkehrsführung zur Au- tobahn und an die angrenzenden Orte. Ein großräumiges Verkehrskonzept ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 44 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 10 ANREGUNGEN DES BÜRGERVEREINS KÖLN ROGGENDORF THENHOVEN E.V. IM ORTSKERN Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens zum Bauvorhaben „südlich Baptiststraße“ wurde seitens der Bürgerschaft und des Bürger- vereins Köln Roggendorf Thenhoven e.V. angeregt, die Verkehrsführung im Ortskern zu optimieren und die von der Bürgerschaft geschilderten Verkehrsprobleme im Be- standsnetz zu beheben. In Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung der Stadt Köln hat der Bürgerverein ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses nennt Maßnahmen im Bestandsnet z und auf geplanten Erschließungsstraßen des Bauvorhabens „südlich Baptiststraße“. Da sich die vorgeschlag enen Maßnahmen maßgebend auf den Bestandsverkehr und den Verkehr des Plangebiets auswirken würden, soll im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung die Vorschläge im Hinblick auf das Bauvorhaben qualitativ bewertet werden. Dabei gliedert sich das Verkehrskon- zept in folgende Teile, die zum Teil im Folgenden analysiert und bewertet werden: • Verkehrliche Neuregelung Berrischstraße und Baptiststraße • Änderung der Führung der Buslinie 120 • Sonstige relevante Themen Verkehrliche Neuregelung Berrischstraße und Baptiststraße Der Bürgerverein schlägt zur Neuregelung des Verkehrs eine Einbahnstraßenrege- lung auf der Baptiststraße im Bereich zwischen der Sinnersdorfer Straße und Baptist- straße vor - ab dem Knotenpunkt Baptiststraße/Quettinghofstraße bis zum Knoten- punkt der Sinnersdorfer Straße in Fahrtrichtung Westen sowie bis zum Knotenpunkt Baptiststraße in Fahrtrichtung Osten. Diese Maßnahme dient laut Konzept „zur Ent- schärfung der Engstellen in der Baptiststraße“, um Begegnungsverkehr auf der Bap- tiststraße zu verhindern. Diese „Engstellen“ entstehen durch das einseitig erlaubte Parken auf der Baptiststraße, sodass entgegenkommende Fahrzeuge nicht konflikt- frei passieren können. Die folgende Abbildung verdeutlicht diese Maßnahme. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 45 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Abbildung 14: Darstellung der verkehrlichen Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept des Bür- gervereins "Köln Roggendorf Thenhoven e.V.", Quelle: Bürgerverein Köln Rog- gendorf Thenhoven e.V. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und den zu erwartenden Neu verkehren wird diese Maßnahme eine Umverteilung des Verkehrs im Ortskern bewirken. Die Baptiststraße im betroffenen Abschnitt ist für die innere Erschließung des südlicheren Ortskerns eine Verbindung von und in Richtung der Worringer Landstraße und der BAB A57. Durch die Einrichtung der Einbahnstraßen entstünden Umwege und damit Mehrbelastungen der Sinnersdorfer Straße, der Further Straße, des Walter -Dodde- Wegs und der Berrischstraße. Insgesamt ist die Verkehrsbelastung des betreffenden Abschnitts der Baptiststraße im Bestand mit ca. 2.500 Kfz/24 h zu gering, um die vor- geschlagene Verkehrsführung und die damit einhergehende Steigerung der täglichen Fahrzeugkilometer im Ort zu empfehlen. Die geplante Zielverkehrserschließung des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“ ist über die Baptiststraße geplant (siehe Kapitel 4). Die hier vorgeschlagene Einrichtung zweier Einbahnstraßenabschnitte auf der Baptiststraße stünde aus Sicht des Gutach- ters konträr zum Erschließungskonzepts des Bauvorhabens und bedeuteten damit für einen Teil des Neuverkehrs Umwege was weitere Mehrbelastungen an den oben ge- nannten Straßen zur Folge hätte. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 46 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Als zweite Maßnahme wird vorgeschlagen, die Berrischstraße im Bereich Hausnum- mer 176 für Fahrzeuge in Fahrtrichtung Norden mit einer einseitigen Straßensperre zu versehen. Dies soll den Durchgangsverkehr auf der Berrischstraße unterbinden und Begegnungshäufigkeiten verringern. Die Erreichbarke it der betrof fenen Grund- stücke sollte in beiden Fahrtrichtungen weiterhin gegeben sein. Wendeanlagen für Fahrzeuge, die von Süden kommen sind aufgrund des engen Straßenraums im Be- stand nicht vorgesehen. Auf Basis der ermittelten mittleren Wartezeiten auf d er Ber- rischstraße infolge der Begegnungen, die im Abschnitt 3.1 als gering bewertet wur- den, ist eine solche Maßnahme nicht erforderlich. Die festgestellten Wartezeiten sind letztendlich gewünschte Auswirkungen der Verkehrsberuhi gung im Ortskern. Da Wendeanlagen an der Berrischstraße nicht vorgesehen und aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich sind, ist diese Maßnahme aus verkehrstechnischer Sicht nicht zu empfehlen. Änderung der Führung der Buslinie 120 Das Verkehrskonzept des Bürgervereins sieht als weitere Maßnahme die Änderung des Fahrtverlaufs der Buslinie 120 vor. Diese soll im Konzept vom Walter-Dodde-Weg über die Quettinghofstraße über den Mörterweg in das Pla ngebiet geführt werden , dort an einer neu einzurichtenden Haltestelle verkehren und über die Berrischstraße und die Further Straße zurück über die Quettinghofstraße in Richtung Norden fahren. Die Änderung des Fahrtverlaufs passt aus Sicht des Gutachters nicht zur geplanten inneren Erschließung des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“, da eine direkte Ver- bindung vom Plangebiet nach Westen in Richtung Berrischstraße nicht geplant ist. Zudem besteht im Bestand auf der Berrischstraße in Höhe des Pletschbachs eine Bushaltestelle, die nahezu das gesamte Plangebiet abdeckt und erschließt (siehe Ab- bildung 9). Im direkten weiteren Verlauf dient die Endhaltestelle „Further Straße“ zum Anschluss in Richtung Chorweiler und Köln. Eine neu eingerichtete Haltestelle ist aus Sicht des Gutachters, v.a. für die betriebstechnische Sicht, nicht empfehlenswert, da die Further Straße weiterhin als Endhaltestelle betrieben werden soll. Eine Verände- rung des Betriebskonzepts der Linie 120 wurde laut Auskunft von Amt 66, Stadt Köln, von der KVB geprüft und verworfen. Sonstige relevante Themen Das Verkehrskonzept nennt Ideen zum Hol - und Bringkonzept für die Kindertag es- stätte. Diese stehen aus Sicht des Gutachters nicht im direkten Gegensatz zum Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 47 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) geplanten Konzept der Planung. Grundsätzlich soll eine Erschließ ung über die Ber- rischstraße erfolgen. Der Anteil des Hol- und Bringverkehrs am Tagesverkehr ist eher gering und daher wird eine Erschließung über die Berrischstraße entsprechend der vorgestellten Planung empfohlen. Zudem werden im Verkehrskonzept weitere relevante Themen, die die grundsätzliche Verkehrsführung in Roggendorf/Thenhoven betreffen. Diese stehen jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ und werden daher hier nicht bewertet. Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 48 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 11 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN Die Deutsche Reihenhaus AG in Partnerschaft mit der GAG Immobilien AG planen in Roggendorf Thenhoven im Norden von Köln ein Wohnbauvorhaben mit 389 Wohneinheiten, einer Wohngruppe und einer Kindertagesstätte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die vorliege nde Verkehrsuntersuchung die plange- bietsbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des umliegenden Straßennetzes ana- lysieren und bewerten. Das erwartete Verkehrsaufkommen des Plangebiets wurde abgeschätzt. Demnach sind im Zusammenhang mit den geplanten Nutzungen insgesamt ca. 1.755 Kfz-Fahr- ten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Dies entspricht ca. 139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens (07:15-08:15 Uhr) und ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends (15:45-16:45 Uhr). Um den Ortskern von Roggendorf/Thenhoven nicht übermäßig mit dem prognosti- zierten Neuverkehr zu belasten, wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ein Erschließungskonzept entwickelt, welches sich vor allem durch die Abwicklung des Quellverkehrs über den Mörterweg auszeichnet. Der Quell- verkehr des Plangebiets kann vollständig über den Mörterweg in Fahrtrichtung Osten abfließen und belastet den Ortskern und die Bestandsstraßen nur wenig. Der Zielver- kehr des Plangebiets soll über die Baptiststraße und den Mörterweg verteilt abgewi- ckelt werden. Die Verkehrsmengen der Kindertagesstätte werden separat über die Berrischstraße abgewickelt. So soll insgesamt der Verkehr, wo Routen durch den Ortskern nicht zu verhindern sind, weitestgehend über den Ortskern verteilt werden. Auf Basis von Verkehrserhebungen von Dienstag, 02.07.2019 bis Donnerstag, 04.07.2019 an neun Knotenpunkten in Roggendorf und einer Verkehrsprognose, die den zu erwartenden Mehrverkehr des Plangebiets und den umliegenden sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen bis zum Jahr 2030 berücksichtigt, wurde die Leis- tungsfähigkeit an insgesamt sieben Knotenpunkten bewertet. Die betrachteten Prog- noseszenarien sind der Bestand, der sog. Nullfall (Prognosehorizont 2030 ohne Auf- siedlung des Plangebiets) und de r Planfall. Der Knotenpunkt Walter -Dodde- Straße/Bruchstraße sticht dabei in der Abendspitze (15:45 - 16:45 Uhr) im Planfall mit einer ermittelten mittleren Wartezeit von max. 44 Sekunden und einer entsprechen- den Qualitätsstufe D des Linkseinbiegers in Fahrtrichtung Norden heraus. Auf Basis Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 49 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) der Videoaufzeichnungen der Verkehrserhebungen konnte jedoch bereits für den Be- stand eine geringere tatsächliche mittlere Wart ezeit beobachtet werden, als durch den Nachweis auf Basis des HBS 2015 ermittelt. Demnach wird für den Planfall auch eine geringere mittlere Wartezeit erwartet. Es wird für alle Knotenpunkte in allen be- trachteten Zeitbereichen und Prognoseszenarien ein leistungsfähiger Verkehrsablauf mit insgesamt guten Qualitätsstufen nachgewiesen. Der auf Basis der erwarteten Bring- und Holzeiten ermittelte Stellplatzbedarf für den Bring- und Holverkehr der Kindertagesstätte beträgt 4 Stellplätze. Diese werden im Erschließungskonzept in direkter Nähe der Kindertagesstätte geplant. Um die mögli- che Wegekette „Wohnen-Bringen-Arbeiten“ der Bewohner des Plangebiets ohne zu- sätzliche Umwege im Ortskern auf der Berrischstraße abzuwickeln, werden an der Erschließungsstraße am Mörterweg zwei zusätzliche Stellplätze in der Nähe der Kin- dertagesstätte errichtet. Für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Kfz, Rad, Fußgänger, ÖPNV) wurde das Angebot und die Beschaffenheit der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Plangebiets analysiert und bewertet: • Die Anbindung des Plangebietes mit dem Pkw (MIV) ist insgesamt als gut zu werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangsverkehre die übergeordneten Straßen um den Ortskern herum nutzen. Im Ortskern werden durch alternie- rendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verkehrsberuhigung erreicht. • Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an gastrono- mischen Einrichtungen, Nahversorger sowie Schulen und Kitas, die in 4 -10 Gehminuten erreichbar sind. • Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. Einige Straßen verfüg en nur üb er einseitige schmale oder über keine Geh- wege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die jedoch z.T. durch parkende Kfz und Bauwerke eingeschränkt werden. Es besteht ent- sprechend Handlungsbedarf, um sicheres Gehen und Aufenthalt z u gewähr- leisten. • Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus - reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 50 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 30 im nahen Umfeld als unbedenklich zu bewerten. • Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für einen Stadtteil im Außenbereich von Köln als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Buslini- ennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) in fuß- und fahrradfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Ver- bindungen zu Zielen innerhalb und außerhalb von Köln. • Ein Angebot von Car - und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes für alle betrachteten Verkehrsträger unterschiedlich zu bewerten. Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht ein ein- geschränktes Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In erster Linie als positiv und förderlich für eine umweltfreundliche Fortbewegung bspw. zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewerten ist, dass grundsätzlich Einrichtungen der Daseinsvorsorge in fußläufiger Entfernung bestehen, die bei einem ausreichenden Angebot an Infrastrukturen für den Rad- und Fußverkehr auch Wegeketten (z. B. Ein- käufe auf dem Heimweg) mit kurzen Wegen ermöglichen. Die Maßnahmen des erar- beiteten Mobilitätskonzepts können bei konsequenter Umsetzung den Bewohnern das eingeschränkte Angebot an Mobilitätsalternativen erweitern. Die Auswirkung der Verkehrsberuhigung durch das alternierende Parken auf der Ber- rischstraße im Bereich zwischen Baptiststraße und Mörterweg auf den sich begeg- nenden Kfz-Verkehr wurde anhand Videoerfassung und der Ermittlung der Reisezeit- verluste analysiert und bewertet. Es konnte festgestellt werden, dass im betrachteten Bereich in Fahrtrichtung Norden zur verkehrlichen Spitzenzeit eine mittlere Verlustzeit von 6 Sekunden besteht. Zwei Drittel des Verkehrs konnte in der Fahrtrichtung ver- lustfrei und ohne Halte fahren. Nach dem Handbuch für die Bewertung von Stadtstra- ßen 2015 der FGSV wird eine derartige Verlustzeit mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Demnach ist eine verkehrsberuhigende Wirkung durch das alternierende Parken auf der Fahrbahn in einem angemessenen Maße erreicht. Im Rahmen der betrachteten Fußwegerouten im Ort und auch bezogen auf die Ent- wicklung der Kindertagesstätte im Plangebiet werden zwei wichtige Querungsstellen auf der Berrischstraße identifiziert. Diese liegen im Bereich der geplanten Kinderta- gesstätte und dem Knotenpunkt Berrischstraße/Baptiststraße. Eine gesonderte Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 51 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) Sicherung dieser Querungsstellen wird empfohlen um die Fußgänger von- und zu den Kindertagesstätten und Schulen zusätzlich zu schützen. Die sonstigen festgestellten Handlungsbedarfe an der verkehrlichen Infrastruktur im Ortskern liegen nicht im Handlungsspielraum des Bauherrn. Aufgestellt: Köln, 07.12.2020 BERNARD Gruppe ZT GmbH i.V. Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand Projektleiter Verkehrsplanung Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Wohneinheiten Wegehäufigkeit 3.7 3.7 Wege der Einwohner 3 872 3 872 Einwohnerwege außerhalb des Gebietes [%] MIV-Anteil [%] 62 62 Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag 1 400 1 400 Kennwert für Besucher Wege der Besucher 387 387 MIV-Anteil [%] 60 80 Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag 133 177 Lkw-Fahrten/Werktag 52 52 Kfz-Fahrten/Werktag 1 585 1 630 Quell- bzw. Zielverkehr 793 815 Quell- bzw. Zielverkehr Einwohner Quell- bzw. Zielverkehr Besucher Quell- bzw. Zielverkehr Güterverkehr Kfz-Fahrten/Werktag gesamt Quell- bzw. Zielverkehr gesamt Quellverkehr 07:15-08:15 Uhr Zielverkehr 07:15-08:15 Uhr Quellverkehr 15:45-16:45 Uhr Zielverkehr 15:45-16:45 Uhr Gewählt: Mittl. Gesamtverkehr je Werktag 1.5 Kennwert für Güterverkehr Lkw-Fahrten 700 77 26 0.05 Anteil des Abschätzung des Verkehrsaufkommens 1 608 804 12.5 10 Besucherverkehr je Einwohner 1.75 Einwohnerverkehrs [%] Güterverkehr 26 52 69 Gesamtverkehr je Werktag Gewählt: Mittl. Verkehr je Werktag Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden 83 Kennwert für Einwohner Anzahl Einwohner Nutzung Wohnen 389 Einwohnerverkehr 1047 Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 1/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - EINWOHNER (Quelle: Clouth 2018) 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - EINWOHNER (Quelle: Clouth 2018) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 2/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - BESUCHER (Quelle: Clouth 2018) 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - BESUCHER (Quelle: Clouth 2018) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 3/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - GÜTERVERKEHR (Quelle: Clouth 2018) 0 10 20 30 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - GÜTERVERKEHR (Quelle: Clouth 2018) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 4/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BGF [m²] Gruppen 2.5 2.5 Anzahl Beschäftigte 8 8 Anwesenheit [%] Wegehäufigkeit 2.5 3.5 Wege der Beschäftigten 17 24 MIV-Anteil [%] 70 70 Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag 11 15 Anzahl Besucher 60 60 Anwesenheit [%] Wegehäufigkeit Wege der Besucher 96 96 MIV-Anteil [%] 60 80 Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag 115 154 0.13 0.17 Lkw-Fahrten/Werktag 1 1 Kfz-Fahrten/Werktag 126 169 Quell- bzw. Zielverkehr 63 84 Quell- bzw. Zielverkehr Beschäftigte Quell- bzw. Zielverkehr Besucher Quell- bzw. Zielverkehr Güterverkehr Kfz-Fahrten/Werktag gesamt Quell- bzw. Zielverkehr gesamt Quellverkehr 07:15-08:15 Uhr Zielverkehr 07:15-08:15 Uhr Quellverkehr 15:45-16:45 Uhr Zielverkehr 15:45-16:45 Uhr 13 17 11 9 67 0 Gewählt: Mittl. Gesamtverkehr je Werktag 147 74 Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden 2.0 0.5 Güterverkehr Gesamtverkehr je Werktag Gewählt: Mittl. Verkehr je Werktag 6 Abschätzung des Verkehrsaufkommens Nutzung Kita 3 Beschäftigtenverkehr Beschäftigte je Gruppe 647 85 Kennwert für Beschäftigte Kennwert für Besucher 80 Kennwert für Güterverkehr Lkw-Fahrten je 100 m² BGF 1.1 Besucherverkehr 20 Besucher je Gruppe Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 5/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE 0 10 20 30 40 50 60 70 80 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - BESCHÄFTIGTE (Kita) (Quelle: PGT 2017) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - BESCHÄFTIGTE (Kita) (Quelle: PGT 2017) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 6/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE 0 10 20 30 40 50 60 70 80 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - BESUCHER (Quelle: Müller 2018) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - BESUCHER (Quelle: Müller 2018) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 7/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE 0 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Quellverkehr - GÜTERVERKEHR (Quelle: EAR 91) 0 0:00 - 1:00 1:00 - 2:00 2:00 - 3:00 3:00 - 4:00 4:00 - 5:00 5:00 - 6:00 6:00 - 7:00 7:00 - 8:00 8:00 - 9:00 9:00 - 10:00 10:00 - 11:00 11:00 - 12:00 12:00 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 15:00 15:00 - 16:00 16:00 - 17:00 17:00 - 18:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 20:00 - 21:00 21:00 - 22:00 22:00 - 23:00 23:00 - 24:00 Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in % Uhrzeit Ganglinie: Zielverkehr - GÜTERVERKEHR (Quelle: EAR 91) Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls Anlage 5.3 Seite 8/8 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Ermittlung des Stellplatzbedarfs für den Bring- und Holverkehr (Kita) 0% 1% 1% 2% 2% 3% 3% 4% 4% 07:00 07:10 07:20 07:30 07:40 07:50 08:00 08:10 08:20 08:30 08:40 08:50 09:00 09:10 09:20 09:30 09:40 09:50 Anteil am Bringverkehrsaufkommen in % Uhrzeit der Bringstunde Ganglinie des Ziel- und Quellverkehrs ZV prozentuale Verteilung QV prozentuale Verteilung 0 1 2 3 4 5 07:00 07:10 07:20 07:30 07:40 07:50 08:00 08:10 08:20 08:30 08:40 08:50 09:00 09:10 09:20 09:30 09:40 09:50 Anzahl Stellplätze [-] Uhrzeit der Bringstunde Benötigte Stellplatzanzahl 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 0-2min 2-5min 5-10min 10-15min >15min Anteil am Bringverkehrsaufkommen in % Belegungsdauer der Stellplätze in Minuten Verteilung der Belegungsdauer der Stellplätze im Bringverkehr Bearbeitet: ReV Datum: 03.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP05_BringHol\1049_Stplbedarf_Bring_Holverkehr.xlsx Anlage 6 Seite 1/1 1500 500 1000 1500 1500 1000 2000 10001900 1200 2200 1700 18002400 3400 1600 900 10 00 700 700 1300 200 200 1200 1500 2000 2100 2500 2900 4100 2900 2500 4900 4100 4800 4100 1500 6200 4000 100 100 Streckenbelastungen - Bestandsfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in R oggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020 1049_Bestand_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.1 1600+ 100 500 1000 + 100 1500 1500 1000 10002000 + 100 12002300 + 100 170 0 18002400 3500+ 100 1700+ 100 900 700 200 200 1200 1500 2000 2100 + 100 2500 4100 + 100 3300 + 300 4900 + 100 4500 + 400 4800 + 100 4500 + 400 1600+ 100 6400+ 200 4400 + 400 100 100 Streckenbelastungen - Nullfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptists traße" in Roggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020 1049_Nullfall_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.2 1900+ 300 500 1000 1600 + 100 1700 + 200 1100 + 100 1100 + 1002400 + 300 1300 + 100 2600 + 300 180 0 18002400 3800+ 300 2000+ 300 1000 700 200 1200 1900 + 400 2100 2500 900 4300 + 200 3500 + 300 490 0 5100 + 500 4800 5000 + 500 2400+ 800 6900+ 500 4600 + 200 100 600+ 500 Streckenbelastungen - Planfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in R oggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020 1049_Planfall_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.3 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten BV "Südlich Baptiststr." in Roggendorf/Thenhoven Zusammenstellung von DTV-Werten für lärmtechnische Berechnungen Schritt 1: DTV-Werte auf Basis von Verkehrserhebungen DTVW-Erhebung DTVErhebung Belastung Tag Anteil-Tag SV-Anteil-Tag 2,8t - 3,5t SV-Anteil-Tag ab 3,5t Belastung Nacht Anteil-Nacht SV-Anteil-Nacht 2,8t - 3,5t SV-Anteil-Nacht ab 3,5t [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/16h] [%] [%] [%] [Kfz/8h] [%] [%] [%] Q1 Bruchstraße (südl. Walter-Dodde-Weg) 9 007 8 600 8 0 00 93% 6 3 600 7% 2 4 Q2 Bruchstraße (nördl. Mörterweg) 8 831 8 430 7 840 93% 5 4 590 7% 1 4 Q3 Berrischstraße (nördl. Baptiststr.) 2 521 2 420 2 270 9 4% 6 3 150 6% 5 3 Q4 Berrischstraße (südl. Baptiststr.) 3 364 3 210 3 020 9 4% 6 4 190 6% 5 7 Q5 Baptiststraße (westl. Berrischstraße) 1 970 1 870 1 760 94% 8 5 110 6% 5 11 Q6 Baptiststraße (östl. Berrischstraße) 307 290 280 97% 13 5 10 3% 0 0 Q7 Berrischstraße (nördl. Mörterweg) 3 076 2 930 2 720 93 % 7 4 210 7% 5 7 Q8 Mörterweg (östl. Berrischstr.) 1 503 1 440 1 350 94% 5 2 90 6% 3 2 Q9 Mörterweg (östl. Plangebietszufahrt) 1 503 1 440 1 3 50 94% 5 2 90 6% 3 2 Q10 Thenhover-Escher Weg (südl. Mörterweg) 2 945 2 820 2 650 94% 7 3 170 6% 6 1 Q11 Further Straße (westl. Berrischstraße) 1 486 1 410 1 330 94% 5 6 80 6% 4 16 Hinweise: Belastungswerte aus Erhebung 1 Datenquelle: Verkehrszählungen 3x 24 h (02.-04.07.2019) Berechnung nach HBS 2001 gemäß Regelungen zur Ermittlung von DTV-W, DTV und LSV-Anteilen im Rahmen von B-Planverfahren (Stadt Köln) Nr. Streckenabschnitte Bearbeitet: Ge Datum: 02.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP07_DTV\1049_DTV-Zusammenstellung_ImportVisum.xlsx Anlage 7.3 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten BV "Südlich Baptiststr." in Roggendorf/Thenhoven Zusammenstellung von DTV-Werten für lärmtechnische Berechnungen Schritt 2: Hochrechnung von DTV auf Basis von Erhebungswerten und Modellumlegungen DTVW-Erhebung DTVErhebung Modelldelta Nullfall Modelldelta Planfall DTV Bestandsfall DTV Nullfall DTV Planfall [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] Q1 9 007 8 600 0.955 450 500 8 600 9 030 9 080 Q2 8 831 8 430 0.955 450 500 8 430 8 860 8 910 Q3 2 521 2 420 0.960 0 450 2 420 2 420 2 850 Q4 3 364 3 210 0.954 100 500 3 210 3 310 3 690 Q5 1 970 1 870 0.949 50 350 1 870 1 920 2 200 Q6 307 290 0.945 0 550 290 290 810 Q7 3 076 2 930 0.953 100 450 2 930 3 030 3 360 Q8 1 503 1 440 0.958 150 300 1 440 1 580 1 730 Q9 1 503 1 440 0.958 150 850 1 440 1 580 2 250 Q10 2 945 2 820 0.958 50 250 2 820 2 870 3 060 Q11 1 486 1 410 0.949 50 0 1 410 1 460 1 410 Annahmen: - Faktor DTV/DTVw aus Erhebung gilt auch in den Prognosefällen - die jeweiligen SV-Anteile sind aus Schritt 1 zu übernehmen Faktor DTV / DTVw Bruchstraße (südl. Walter-Dodde-Weg) Bruchstraße (nördl. Mörterweg) Berrischstraße (nördl. Baptiststr.) Berrischstraße (südl. Baptiststr.) Baptiststraße (westl. Berrischstraße) Baptiststraße (östl. Berrischstraße) Berrischstraße (nördl. Mörterweg) Mörterweg (östl. Berrischstr.) Nr. Streckenabschnitte Mörterweg (östl. Plangebietszufahrt) Thenhover-Escher Weg (südl. Mörterweg) Hochrechnung Further Straße (westl. Berrischstraße) Bearbeitet: Ge Datum: 02.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP07_DTV\1049_DTV-Zusammenstellung_ImportVisum.xlsx Anlage 7.3 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Bestand Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 5 Verkehrstärke Strom 2 19 Verkehrstärke Strom 3 68 92.0 Verkehrstärke Strom 4 147 Verkehrstärke Strom 5 101 Verkehrstärke Strom 6 29 277.0 Verkehrstärke Strom 7 37 Verkehrstärke Strom 8 11 Verkehrstärke Strom 9 6 53.5 Verkehrstärke Strom 10 1 Verkehrstärke Strom 11 83 Verkehrstärke Strom 12 2 85.5 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1019 2 0.00 Strom 1 263 1019.4 Kapazität Strom 2 1002 2 0.02 Strom 2 277 1002.3 Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.06 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 433 4 0.09 Strom 7 437 535.8 Kapazität Strom 8 462 4 0.02 Strom 8 363 572.1 Kapazität Strom 9 702 3 0.01 Strom 9 204 748.1 Kapazität Strom 10 574 3 0.00 Strom 10 335 611.8 Kapazität Strom 11 578 3 0.14 Strom 11 304 615.5 Kapazität Strom 12 740 2 0.00 Strom 12 212 739.9 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1400.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1492 Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - - Strom 7 + 8 + 9 402.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 456 Strom 10 + 11 + 12 494.5 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 580 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_B.xlsx Anlage 8.3 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Nullfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 5 Verkehrstärke Strom 2 21 Verkehrstärke Strom 3 68 94.0 Verkehrstärke Strom 4 147 Verkehrstärke Strom 5 104 Verkehrstärke Strom 6 30 281.0 Verkehrstärke Strom 7 39 Verkehrstärke Strom 8 12 Verkehrstärke Strom 9 6 56.5 Verkehrstärke Strom 10 1 Verkehrstärke Strom 11 82 Verkehrstärke Strom 12 2 85.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1015 2 0.00 Strom 1 266 1015.2 Kapazität Strom 2 998 2 0.02 Strom 2 281 997.6 Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.06 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 429 4 0.09 Strom 7 442 532.3 Kapazität Strom 8 459 4 0.03 Strom 8 367 569.2 Kapazität Strom 9 696 3 0.01 Strom 9 208 743.7 Kapazität Strom 10 568 3 0.00 Strom 10 341 607.0 Kapazität Strom 11 573 3 0.14 Strom 11 308 612.4 Kapazität Strom 12 738 2 0.00 Strom 12 214 738.0 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1380.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1474 Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - - Strom 7 + 8 + 9 395.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 452 Strom 10 + 11 + 12 491.0 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 576 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_NF.xlsx Anlage 8.3 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Planfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 6 Verkehrstärke Strom 2 21 Verkehrstärke Strom 3 68 95.0 Verkehrstärke Strom 4 147 Verkehrstärke Strom 5 120 Verkehrstärke Strom 6 30 297.0 Verkehrstärke Strom 7 39 Verkehrstärke Strom 8 12 Verkehrstärke Strom 9 6 56.5 Verkehrstärke Strom 10 1 Verkehrstärke Strom 11 86 Verkehrstärke Strom 12 2 89.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 996 2 0.01 Strom 1 282 996.4 Kapazität Strom 2 979 2 0.02 Strom 2 297 979.1 Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.07 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 413 4 0.09 Strom 7 462 518.3 Kapazität Strom 8 442 4 0.03 Strom 8 388 554.5 Kapazität Strom 9 680 3 0.01 Strom 9 225 727.6 Kapazität Strom 10 555 3 0.00 Strom 10 358 593.7 Kapazität Strom 11 566 3 0.15 Strom 11 317 605.6 Kapazität Strom 12 730 2 0.00 Strom 12 222 730.4 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1361.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1456 Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - - Strom 7 + 8 + 9 378.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 435 Strom 10 + 11 + 12 479.0 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 568 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_PF .xlsx Anlage 8.3 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Bestand Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 12 Verkehrstärke Strom 2 39 Verkehrstärke Strom 3 149 199.5 Verkehrstärke Strom 4 196 Verkehrstärke Strom 5 269 Verkehrstärke Strom 6 56 520.0 Verkehrstärke Strom 7 25 Verkehrstärke Strom 8 22 Verkehrstärke Strom 9 9 56.0 Verkehrstärke Strom 10 6 Verkehrstärke Strom 11 44 Verkehrstärke Strom 12 8 58.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 780 2 0.02 Strom 1 492 779.7 Kapazität Strom 2 755 2 0.05 Strom 2 520 754.8 Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.15 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 268 4 0.09 Strom 7 740 360.6 Kapazität Strom 8 323 4 0.07 Strom 8 582 434.9 Kapazität Strom 9 477 3 0.02 Strom 9 426 561.2 Kapazität Strom 10 347 3 0.02 Strom 10 645 408.0 Kapazität Strom 11 381 3 0.12 Strom 11 557 448.5 Kapazität Strom 12 613 2 0.01 Strom 12 358 612.9 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1133.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1333 Strom 4 + 5 + 6 - - - - - Strom 7 + 8 + 9 254 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 310 Strom 10 + 11 + 12 340.0 = 10 s B Strom 10 + 11 + 12 398 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_B.xlsx Anlage 8.3 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Nullfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 12 Verkehrstärke Strom 2 42 Verkehrstärke Strom 3 150 203.5 Verkehrstärke Strom 4 196 Verkehrstärke Strom 5 275 Verkehrstärke Strom 6 58 528.0 Verkehrstärke Strom 7 26 Verkehrstärke Strom 8 23 Verkehrstärke Strom 9 9 58.0 Verkehrstärke Strom 10 6 Verkehrstärke Strom 11 45 Verkehrstärke Strom 12 8 59.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 773 2 0.02 Strom 1 499 773.3 Kapazität Strom 2 748 2 0.06 Strom 2 528 747.8 Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.15 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 261 4 0.10 Strom 7 752 355.0 Kapazität Strom 8 316 4 0.07 Strom 8 591 429.8 Kapazität Strom 9 469 3 0.02 Strom 9 435 555.1 Kapazität Strom 10 340 3 0.02 Strom 10 657 401.9 Kapazität Strom 11 375 3 0.12 Strom 11 565 444.0 Kapazität Strom 12 610 2 0.01 Strom 12 362 609.8 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1111.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1315 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 244 = 15s B Strom 7 + 8 + 9 302 Strom 10 + 11 + 12 332.0 = 11s B Strom 10 + 11 + 12 391 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_NF.xlsx Anlage 8.3 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Planfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 14 Verkehrstärke Strom 2 42 Verkehrstärke Strom 3 150 205.5 Verkehrstärke Strom 4 196 Verkehrstärke Strom 5 304 Verkehrstärke Strom 6 58 557.0 Verkehrstärke Strom 7 26 Verkehrstärke Strom 8 23 Verkehrstärke Strom 9 9 58.0 Verkehrstärke Strom 10 6 Verkehrstärke Strom 11 48 Verkehrstärke Strom 12 8 62.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 748 2 0.02 Strom 1 528 747.6 Kapazität Strom 2 723 2 0.06 Strom 2 557 723.0 Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.17 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 245 4 0.11 Strom 7 785 340.1 Kapazität Strom 8 297 4 0.08 Strom 8 625 411.9 Kapazität Strom 9 448 3 0.02 Strom 9 466 533.3 Kapazität Strom 10 324 3 0.02 Strom 10 688 386.0 Kapazität Strom 11 365 3 0.13 Strom 11 582 434.9 Kapazität Strom 12 598 2 0.01 Strom 12 376 598.5 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1079.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1285 Strom 4 + 5 + 6 - - - - - Strom 7 + 8 + 9 227 = 15s B Strom 7 + 8 + 9 285 Strom 10 + 11 + 12 317.0 = 11s B Strom 10 + 11 + 12 379 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Sinnersdorfer Str. Straberger Weg Sinnersdorfer Str. Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 24.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_PF.xlsx Anlage 8.3 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 452 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 6 1044 0.006 3 A A 2 169 1763 0.096 0 A 3 23 1553 0.015 0 A 4 26 545 0.048 7 A B 5 19 566 0.034 7 A 6 41 720 0.057 5 A 7 45 1002 0.045 4 A C 8 72 1701 0.042 0 A 9 14 1455 0.010 0 A 10 21 551 0.038 6.8 A D 11 9 584 0.015 6 A 12 7 846 0.008 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 198 1757 95 7 4+5+6 86 622 95 7 7+8+9 131 1709 95 7 10+11+12 37 598 95 6 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_B.xls Anlage 8.4 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 468 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 6 1029 0.006 4 A A 2 169 1763 0.096 0 A 3 23 1553 0.015 0 A 4 26 532 0.049 7 A B 5 19 552 0.034 7 A 6 41 720 0.057 5 A 7 48 1004 0.048 4 A C 8 84 1701 0.049 0 A 9 15 1463 0.010 0 A 10 21 537 0.039 7.0 A D 11 9 570 0.016 6 A 12 7 835 0.008 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 198 1757 95 7 4+5+6 86 614 95 7 7+8+9 147 1710 95 7 10+11+12 37 585 95 6 erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme A B C D Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_NF.xls Anlage 8.4 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 496 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 6 1026 0.006 4 A A 2 169 1763 0.096 0 A 3 23 1553 0.015 0 A 4 26 500 0.052 8 A B 5 19 519 0.037 7 A 6 42 721 0.058 5 A 7 72 1004 0.072 4 A C 8 85 1702 0.050 0 A 9 16 1471 0.011 0 A 10 21 505 0.042 7.4 A D 11 10 536 0.019 7 A 12 7 834 0.008 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 198 1757 95 7 4+5+6 87 593 95 7 7+8+9 173 1717 95 7 10+11+12 38 553 95 6 erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme A B C D Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_PF.xls Anlage 8.4 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 788 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 22 919 0.024 4 A A 2 179 1765 0.101 0 A 3 53 1559 0.034 0 A 4 24 348 0.069 11 B B 5 18 363 0.050 10 B 6 58 737 0.079 5 A 7 103 981 0.105 4 A C 8 197 1762 0.112 0 A 9 44 1527 0.029 0 A 10 31 353 0.088 11.2 B D 11 29 375 0.077 10 B 12 30 726 0.041 5 A B Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 254 1756 95 7 4+5+6 100 507 95 7 7+8+9 344 1764 95 7 10+11+12 90 436 95 6 erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme A B C D Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_B.xls Anlage 8.4 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 794 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 22 914 0.024 4 A A 2 180 1766 0.102 0 A 3 53 1559 0.034 0 A 4 24 345 0.070 11 B B 5 18 360 0.050 11 B 6 58 736 0.079 5 A 7 104 979 0.106 4 A C 8 201 1763 0.114 0 A 9 44 1527 0.029 0 A 10 31 350 0.089 11.3 B D 11 29 371 0.078 11 B 12 30 723 0.042 5 A B Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 255 1757 95 7 4+5+6 100 504 95 7 7+8+9 349 1765 95 7 10+11+12 90 432 95 6 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_NF.xls Anlage 8.4 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 833 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 22 913 0.024 4 A A 2 180 1766 0.102 0 A 3 53 1559 0.034 0 A 4 24 310 0.077 13 B B 5 18 325 0.055 12 B 6 59 736 0.080 5 A 7 140 976 0.143 4 A C 8 202 1763 0.115 0 A 9 44 1527 0.029 0 A 10 31 316 0.098 12.6 B D 11 30 336 0.089 12 B 12 30 722 0.042 5 A B Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 255 1757 95 7 4+5+6 101 475 95 7 7+8+9 386 1765 95 7 10+11+12 91 397 95 6 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Walter-Dodde-Weg Berrischstraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_PF.xls Anlage 8.4 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 868 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 401 1769 0.227 0 A 3 53 1397 0.038 0 A 4 44 405 0.109 10 A 6 187 704 0.266 7 A 7 78 767 0.102 5 A 8 105 1742 0.060 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 454 1716 95 13 4+6 231 617 95 13 7+8 183 1690 95 7 Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom A B C A B C Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_B.xls Anlage 8.5 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 909 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 403 1769 0.228 0 A 3 53 1397 0.038 0 A 4 44 378 0.116 11 B 6 187 702 0.266 7 A 7 84 765 0.110 5 A 8 138 1747 0.079 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 456 1716 95 13 4+6 231 604 95 13 7+8 222 1767 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_NF.xls Anlage 8.5 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 964 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 403 1769 0.228 0 A 3 61 1421 0.043 0 A 4 45 342 0.132 12 B 6 187 699 0.268 7 A 7 102 753 0.135 6 A 8 166 1748 0.095 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 464 1714 95 13 4+6 232 581 95 13 7+8 268 1763 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_PF.xls Anlage 8.5 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1253 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 439 1747 0.251 0 A 3 93 1509 0.062 0 A 4 69 181 0.382 32 D 6 199 658 0.302 8 A 7 251 698 0.360 8 A 8 202 1775 0.114 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 532 1700 95 13 4+6 268 392 95 37 7+8 453 1116 95 19 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_B.xls Anlage 8.5 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1284 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 443 1748 0.254 0 A 3 93 1509 0.062 0 A 4 69 169 0.408 36 D 6 200 655 0.305 8 A 7 256 694 0.369 8 A 8 223 1772 0.126 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 536 1701 95 13 4 69 174 95 13 6 200 660 95 13 7+8 479 1136 95 19 Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom A B C A B C Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_NF.xls Anlage 8.5 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1341 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 443 1748 0.254 0 A 3 125 1531 0.082 0 A 4 70 151 0.464 44 D 6 200 642 0.311 8 A 7 263 668 0.394 9 A 8 240 1774 0.135 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 568 1695 95 13 4 70 155 95 19 6 200 647 95 13 7+8 503 1105 95 19 Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom A B C A B C Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Walter-Dodde-Weg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_PF.xls Anlage 8.5 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 306 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 4 1021 0.004 4 A A 2 76 1784 0.043 0 A 3 17 1600 0.011 0 A 4 16 740 0.022 5 A B 5 4 831 0.005 4 A 6 87 1057 0.082 4 A 7 25 1125 0.022 3 A C 8 59 1758 0.034 0 A 9 2 941 0.002 0 A 10 4 697 0.006 5.2 A D 11 8 700 0.011 5 A 12 4 949 0.004 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 97 1774 95 7 4+5+6 107 984 95 7 7+8+9 86 1730 95 7 10+11+12 16 748 95 7 erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme A B C D Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_B.xls Anlage 8.6 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 311 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 4 1021 0.004 4 A A 2 78 1784 0.044 0 A 3 17 1600 0.011 0 A 4 16 738 0.022 5 A B 5 4 829 0.005 4 A 6 90 1055 0.085 4 A 7 25 1122 0.022 3 A C 8 59 1758 0.034 0 A 9 2 941 0.002 0 A 10 4 690 0.006 5.2 A D 11 8 698 0.011 5 A 12 4 949 0.004 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 99 1775 95 7 4+5+6 110 984 95 7 7+8+9 86 1730 95 7 10+11+12 16 745 95 7 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_NF.xls Anlage 8.6 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 362 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 11 1121 0.010 3 A A 2 96 1774 0.054 0 A 3 17 1600 0.011 0 A 4 16 698 0.023 5 A B 5 11 782 0.014 5 A 6 100 1034 0.097 4 A 7 29 1104 0.026 3 A C 8 61 1760 0.035 0 A 9 5 1250 0.004 0 A 10 4 625 0.006 5.8 A D 11 8 660 0.012 6 A 12 4 945 0.004 4 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 124 1770 95 7 4+5+6 127 950 95 7 7+8+9 95 1736 95 7 10+11+12 16 703 95 7 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_PF.xls Anlage 8.6 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 520 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 5 1194 0.004 3 A A 2 150 1783 0.084 0 A 3 19 1600 0.012 0 A 4 21 754 0.028 5 A B 5 3 739 0.004 5 A 6 219 966 0.227 5 A 7 26 1061 0.025 3 A C 8 63 1780 0.035 0 A 9 2 1600 0.001 0 A 10 2 439 0.005 8.2 A D 11 2 731 0.003 5 A 12 8 1110 0.007 3 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 174 1786 95 7 4+5+6 243 939 95 13 7+8+9 91 1786 95 7 10+11+12 12 828 95 6 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_B.xls Anlage 8.6 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 527 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 5 1194 0.004 3 A A 2 151 1783 0.085 0 A 3 19 1600 0.012 0 A 4 21 753 0.028 5 A B 5 3 738 0.004 5 A 6 225 965 0.233 5 A 7 26 1059 0.025 3 A C 8 63 1780 0.035 0 A 9 2 1600 0.001 0 A 10 2 432 0.005 8.4 A D 11 2 730 0.003 5 A 12 8 1110 0.007 3 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 175 1786 95 7 4+5+6 249 939 95 13 7+8+9 91 1786 95 7 10+11+12 12 823 95 6 erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme A B C D Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_NF.xls Anlage 8.6 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B-D Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zufahrt D: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 610 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 1 25 1180 0.021 3 A A 2 169 1785 0.095 0 A 3 19 1600 0.012 0 A 4 21 690 0.030 5 A B 5 22 672 0.033 6 A 6 238 945 0.252 5 A 7 29 1038 0.028 4 A C 8 64 1781 0.036 0 A 9 11 1600 0.007 0 A 10 2 360 0.006 10.1 B D 11 2 668 0.003 5 A 12 8 1102 0.007 3 A B Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 1+2+3 213 1788 95 7 4+5+6 281 892 95 13 7+8+9 104 1788 95 7 10+11+12 12 759 95 6 Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts Berrischstraße Baptiststraße C D A B erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Qualität der Einzelstöme Zufahrt Strom Stauraumbemessung - Abbiegeströme Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_PF.xls Anlage 8.6 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Bestand Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 70 Verkehrstärke Strom 2 85 Verkehrstärke Strom 3 14 168.5 Verkehrstärke Strom 4 4 Verkehrstärke Strom 5 85 Verkehrstärke Strom 6 27 115.0 Verkehrstärke Strom 7 28 Verkehrstärke Strom 8 72 Verkehrstärke Strom 9 41 140.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1230 2 0.06 Strom 1 102 1229.6 Kapazität Strom 2 1211 2 0.07 Strom 2 115 1210.8 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.01 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 603 4 0.05 Strom 7 235 696.8 Kapazität Strom 8 596 4 0.12 Strom 8 214 688.5 Kapazität Strom 9 640 3 0.06 Strom 9 213 739.4 Kapazität Strom 10 571 3 0.00 Strom 10 277 660.1 Kapazität Strom 11 586 3 0.00 Strom 11 228 677.0 Kapazität Strom 12 901 2 0.00 Strom 12 59 901.3 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1082.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1251 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 468.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 609 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] [Pkw-E/h]Strom Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße_MO_B.xls Anlage 8.7 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Nullfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 73 Verkehrstärke Strom 2 87 Verkehrstärke Strom 3 14 173.5 Verkehrstärke Strom 4 4 Verkehrstärke Strom 5 89 Verkehrstärke Strom 6 28 120.0 Verkehrstärke Strom 7 28 Verkehrstärke Strom 8 72 Verkehrstärke Strom 9 42 141.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1223 2 0.06 Strom 1 106 1223.2 Kapazität Strom 2 1204 2 0.07 Strom 2 120 1203.7 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 593 4 0.05 Strom 7 243 689.6 Kapazität Strom 8 586 4 0.12 Strom 8 223 681.3 Kapazität Strom 9 629 3 0.07 Strom 9 221 731.4 Kapazität Strom 10 561 3 0.00 Strom 10 287 651.5 Kapazität Strom 11 577 3 0.00 Strom 11 235 670.7 Kapazität Strom 12 898 2 0.00 Strom 12 62 898.4 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 1070.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1244 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 457.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 599 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_MO_NF.xlsx Anlage 8.7 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Morgenspitze - Planfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 85 Verkehrstärke Strom 2 96 Verkehrstärke Strom 3 14 194.5 Verkehrstärke Strom 4 4 Verkehrstärke Strom 5 89 Verkehrstärke Strom 6 28 120.0 Verkehrstärke Strom 7 28 Verkehrstärke Strom 8 78 Verkehrstärke Strom 9 44 149.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci [Pkw-E/h] Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung [Pkw-E/h] Gi Kapazität Strom 1 1223 2 0.07 Strom 1 106 1223.2 Kapazität Strom 2 1204 2 0.08 Strom 2 120 1203.7 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 570 4 0.05 Strom 7 258 676.2 Kapazität Strom 8 563 4 0.14 Strom 8 239 667.4 Kapazität Strom 9 604 3 0.07 Strom 9 238 715.9 Kapazität Strom 10 535 3 0.00 Strom 10 308 633.9 Kapazität Strom 11 551 3 0.00 Strom 11 256 653.3 Kapazität Strom 12 898 2 0.00 Strom 12 62 898.4 Reserve Wartezeit QSV [Pkw-E/h] Strom 1 + (2 + 3) 1045.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1240 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 425.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 575 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_MO_PF.xlsx Anlage 8.7 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Bestand Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 158 Verkehrstärke Strom 2 167 Verkehrstärke Strom 3 26 350.5 Verkehrstärke Strom 4 3 Verkehrstärke Strom 5 52 Verkehrstärke Strom 6 28 83.0 Verkehrstärke Strom 7 17 Verkehrstärke Strom 8 81 Verkehrstärke Strom 9 20 117.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1278 2 0.12 Strom 1 69 1277.5 Kapazität Strom 2 1257 2 0.13 Strom 2 83 1256.8 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 443 4 0.04 Strom 7 341 607.4 Kapazität Strom 8 445 4 0.18 Strom 8 310 610.7 Kapazität Strom 9 476 3 0.04 Strom 9 309 653.0 Kapazität Strom 10 399 3 0.00 Strom 10 421 547.1 Kapazität Strom 11 401 3 0.00 Strom 11 394 550.3 Kapazität Strom 12 920 2 0.00 Strom 12 43 920.4 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 944.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1295 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 332.5 = 11s B Strom 7 + 8 + 9 450 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_B.xlsx Anlage 8.7 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Nullfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 164 Verkehrstärke Strom 2 168 Verkehrstärke Strom 3 26 357.5 Verkehrstärke Strom 4 3 Verkehrstärke Strom 5 55 Verkehrstärke Strom 6 29 87.0 Verkehrstärke Strom 7 18 Verkehrstärke Strom 8 81 Verkehrstärke Strom 9 22 120.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1272 2 0.13 Strom 1 73 1272.3 Kapazität Strom 2 1251 2 0.13 Strom 2 87 1251.0 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 435 4 0.04 Strom 7 348 601.5 Kapazität Strom 8 436 4 0.18 Strom 8 320 603.1 Kapazität Strom 9 466 3 0.05 Strom 9 319 644.6 Kapazität Strom 10 390 3 0.00 Strom 10 432 539.3 Kapazität Strom 11 393 3 0.00 Strom 11 403 544.2 Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 931.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1289 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 319.5 = 11s B Strom 7 + 8 + 9 440 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_NF.xlsx Anlage 8.7 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Planfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 188 Verkehrstärke Strom 2 174 Verkehrstärke Strom 3 26 387.5 Verkehrstärke Strom 4 3 Verkehrstärke Strom 5 55 Verkehrstärke Strom 6 29 87.0 Verkehrstärke Strom 7 18 Verkehrstärke Strom 8 91 Verkehrstärke Strom 9 27 135.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci [Pkw-E/h] Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung [Pkw-E/h] Gi Kapazität Strom 1 1272 2 0.15 Strom 1 73 1272.3 Kapazität Strom 2 1251 2 0.14 Strom 2 87 1251.0 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 411 4 0.04 Strom 7 366 587.5 Kapazität Strom 8 408 4 0.22 Strom 8 347 583.1 Kapazität Strom 9 435 3 0.06 Strom 9 346 622.5 Kapazität Strom 10 363 3 0.00 Strom 10 462 518.6 Kapazität Strom 11 366 3 0.00 Strom 11 433 524.1 Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0 Reserve Wartezeit QSV [Pkw-E/h] Strom 1 + (2 + 3) 899.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1287 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 277.5 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 413 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_PF .xlsx Anlage 8.7 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 945 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 586 1770 0.331 0 A 3 --- --- --- --- --- 4 2 403 0.005 9 A 6 189 584 0.324 9 A 7 --- --- --- --- --- 8 168 1763 0.095 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 586 1770 95 13 4+6 191 581 95 13 7+8 168 1763 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Mörterweg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_B.xls Anlage 8.8 Seite 1/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 994 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 588 1770 0.332 0 A 3 --- --- --- --- --- 4 2 381 0.005 10 A 6 196 583 0.336 9 A 7 --- --- --- --- --- 8 208 1764 0.118 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 588 1770 95 13 4+6 198 580 95 13 7+8 208 1764 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Mörterweg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_NF.xls Anlage 8.8 Seite 2/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1092 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 588 1770 0.332 0 A 3 --- --- --- --- --- 4 39 377 0.104 11 B 6 249 582 0.428 11 B 7 --- --- --- --- --- 8 216 1766 0.122 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 588 1770 95 13 4+6 288 542 95 25 7+8 216 1766 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Mörterweg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_PF.xls Anlage 8.8 Seite 3/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1318 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 639 1761 0.363 0 A 3 --- --- --- --- --- 4 1 253 0.004 14 B 6 221 546 0.405 11 B 7 --- --- --- --- --- 8 457 1781 0.257 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 639 1761 95 13 4+6 222 543 95 19 7+8 457 1781 95 13 Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom A B C A B C Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_AB_B.xls Anlage 8.8 Seite 4/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 1360 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 644 1762 0.366 0 A 3 --- --- --- --- --- 4 1 243 0.004 15 B 6 232 543 0.427 12 B 7 --- --- --- --- --- 8 483 1782 0.271 0 A A Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 644 1762 95 13 4+6 233 540 95 19 7+8 483 1782 95 13 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Bruchstraße Mörterweg A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_AB_NF.xls Anlage 8.8 Seite 5/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Verkehrsdaten: Abendspitze - Planfall Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Verkehrstärke Strom 1 188 Verkehrstärke Strom 2 174 Verkehrstärke Strom 3 26 387.5 Verkehrstärke Strom 4 3 Verkehrstärke Strom 5 55 Verkehrstärke Strom 6 29 87.0 Verkehrstärke Strom 7 18 Verkehrstärke Strom 8 91 Verkehrstärke Strom 9 27 135.5 Verkehrstärke Strom 10 0 Verkehrstärke Strom 11 0 Verkehrstärke Strom 12 0 0.0 Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi Kapazität Strom 1 1272 2 0.15 Strom 1 73 1272.3 Kapazität Strom 2 1251 2 0.14 Strom 2 87 1251.0 Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - - Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - - Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - - Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - - Kapazität Strom 7 411 4 0.04 Strom 7 366 587.5 Kapazität Strom 8 408 4 0.22 Strom 8 347 583.1 Kapazität Strom 9 435 3 0.06 Strom 9 346 622.5 Kapazität Strom 10 363 3 0.00 Strom 10 462 518.6 Kapazität Strom 11 366 3 0.00 Strom 11 433 524.1 Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0 Reserve Wartezeit QSV Strom 1 + (2 + 3) 899.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1287 Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - - Strom 7 + 8 + 9 277.5 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 413 Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0 Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Strom [Pkw-E/h] Je Fahrstreifen [Pkw-E/h] Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Berrischstraße Further Straße Thenhover-Escher Weg Mörterweg Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: K1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_PF .xlsx Anlage 8.7 Seite 6/6 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Morgenspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 302 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 --- --- --- --- --- 3 --- --- --- --- --- 4 85 877 0.097 5 A 6 --- --- --- --- --- 7 9 1600 0.006 2 A 8 208 1788 0.116 0 A --- Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 --- --- 4+6 85 877 95 7 7+8 217 1788 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Mörterweg Plangebiet A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\10_Mörterweg_Plangebiet\10_Mörterweg_Plangebiet_MO_PF.xls Anlage 8.9 Seite 1/2 Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven A-C /B Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung Uhrzeit: Abendspitze Verkehrsregelung: Zufahrt B: Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Knotenverkehrsstärke: 322 Fz/h Qualitätsstufe: D Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts- Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe [Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV 2 --- --- --- --- --- 3 --- --- --- --- --- 4 53 823 0.064 5 A 6 --- --- --- --- --- 7 24 1600 0.015 2 A 8 245 1790 0.137 0 A --- Fahrzeuge Kapazität S Staulänge [Fz/h] [Fz/h] [%] [m] 2+3 --- --- 4+6 53 823 95 7 7+8 269 1791 95 7 Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts Mörterweg Plangebiet A B C A B C Qualität der Einzelströme erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges Stauraumbemessung - Abbiegeströme Zufahrt Strom Bearbeitet: ReV Datum: 23.04.2020 Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\10_Mörterweg_Plangebiet\10_Mörterweg_Plangebiet_AB_PF.xls Anlage 8.9 Seite 2/2 BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe Köln Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Impressum Auftraggeber Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99 51105 Köln Auftragnehmer BERNARD Gruppe ZT GmbH Beratende Ingenieure VBI für Verkehrs- und Straßenwesen ein Unternehmen der BERNARD Gruppe Neue Weyerstraße 6 50676 Köln Telefon 0221 222825-0 Telefax 0221 222825-20 www.bernard-gruppe.com info.koeln@bernard-gruppe.com Bearbeiter Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand Michael Gemsa M.Sc. Viktoria Reinecke M.Sc. Köln, 29.10.2020 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum ver- wendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Ge- schlechteridentitäten sowie alle anderen geschlechtlichen Identitäten. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 1 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) INHALT 1 AUFGABENSTELLUNG 2 2 UMFELDANALYSE 4 3 MOBILITÄTSKONZEPT 6 3.1 Nutzeranalyse 7 3.2 Handlungsfelder und Strategien 11 3.3 Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes 13 3.4 Wirkungsanalyse der Maßnahmen auf den Pkw-Stellplatznachweis 22 4 ERMITTLUNG DES STELLPLATZBEDARFES 24 4.1 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis der „Richtzahlenliste Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste (2000)“ 24 4.2 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis des Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 25 4.3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis der „Richtzahlenliste Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste (2000)“ 26 4.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis des Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 27 5 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 28 Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 2 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 1 AUFGABENSTELLUNG Die Deutsche Reihenhaus AG und die GAG Immobilien AG planen derzeit die Ent- wicklung eines Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven mit dem Arbeitstitel „Südlich Baptiststraße“. Geplant sind insgesamt 389 WE, davon 88 Reihenhäuser, 20 Doppel- haushälften und 280 WE im Geschosswohnungsbau. Zudem sind eine Kita mit 3 Gruppen und ca. 60 Kindern sowie eine Wohngruppe geplant.1 Abbildung 1: Lageplan des Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven (Lorenzen Mayer Archi- tekten GmbH (Stand 28.05.2020): Lageplan Südlich Baptiststraße) Ergänzend zum Verkehrsgutachten 2 soll das vorliegende Mobilitätskonzept einen Handlungsrahmen darstellen, um die Förderung klima-, umwelt- und sozialverträgli- cher Mobilitätsformen, wie der Nahmobilität, des ÖPNV und komplementärer Ver- kehrsangebote zu strukturieren. Das Konzept greift Aspekte der Verkehrsnachfrage (z. B. Mobilitätsverhalten der Bewohner, Beschäftigten und Besucher) sowie des Ver- kehrsangebots (z. B. Verkehrsnetze) integriert auf und entwickelt Handlungsansätze 1 Deutsche Reihenhaus AG und GAG Immobilen AG. Stand 28.04.2020. Ergänzung GAG Immobilien AG am 16.07.2020 2 Deutsche Reihenhaus AG (2020): Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in Roggendorf/Thenhoven. BERNARD Gruppe ZT GmbH. Köln Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 3 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) für die relevanten Verkehrsträger (Kfz-Verkehr, Umweltverbund, komplementäre An- gebote). Zusätzlich wird der Stellplatzna chweis für Kfz und Fahrrad erstellt. Die Konzeption und Umsetzung von Mobilitätsangeboten soll nicht zuletzt einen verringerten Kfz- Stellplatznachweis statthaft machen und ausgestalten. Die Maßnahmen bedürfen zu deren Umsetzung einer weitergehenden Abstimmung mit der Stadt Köln. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 4 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 2 UMFELDANALYSE Aus der bereits genannten Verkehrsuntersuchung wird die Umfeldanalyse zur Er- schließung des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Kapitel zusam- menfassend wiedergegeben: • Die Anbindung des Plangebietes mit dem MIV (motorisierter Individualver- kehr) ist insgesamt als gut zu werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangs- verkehre die übergeordneten Straßen um den Ortskern herum nutzen. Im Ortskern sollen alternierendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verkehrsberuhigung erreichen. • Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an gastro- nomischen Einrichtungen, Nahversorgern sowie Schulen und Kitas, die in 4 - 10 Gehminuten erreichbar sind. Diese ermöglichen eine fußläufige Versor- gung für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. • Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewer- ten. Einige Straßen verfügen nur über einseitige schmale oder über keine Gehwege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die je- doch z. T. durch parkende Kfz und Bauwerke eingeschränkt werden. • Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus- reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 30 als unbedenklich zu bewerten. An Straßen mit höheren zulässigeren Ge- schwindigkeiten und höherem Kfz -Verkehrsaufkommen wäre eine separate Führung des Radverkehrs sinnvoll. • Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Busliniennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) mit einer Haltestelle in fuß - und fahrrad- freundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Verbindungen zu Zie- len innerhalb und außerhalb von Köln. Um die Situation für Bewohner des Plangebiets zu verbessern, ist es als zukünftige Maßnahme denkbar, eine Wendemöglichkeit im Ortskern für die Buslinie 120 einzurichten, sodass alle Haltestellen im direkten Umfeld in beide Fahrtrichtungen anfahrbar sind und somit für Ein- und Aussteiger nutzbar sind. Diese Maßnahme ist nicht im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens zu planen. Nach Prüfung zur Umsetzung Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 5 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) einer solchen Maßnahme wurde diese jedoch durch die KVB und die Stadt- verwaltung der Stadt Köln verworfen. • Ein Angebot von Car- und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes für alle betrachteten Verkehrsträger heterogen ausgestaltet. Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht ein einge- schränktes Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In Verbindung mit den verschiedenen Umgebungszielen im Umfeld des Plangebietes werden jedoch effiziente Wegeketten (z. B. Einkäufe auf dem Heimweg) mit kurzen Wegen ermöglicht, was die Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad begünstigt. In Kombination mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept werden die zukünftigen Nutzer motiviert, ihre Mobilität umweltfreundlich auszugestal- ten. Die in der Umfeldanalyse festgestellten Handlungsbedarfe liegen mehrheitlich im Handlungsspielraum der Stadt Köln und nicht des Bauherrn. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 6 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 3 MOBILITÄTSKONZEPT Um die Mobilität mit den Verkehrsträgern des Umwel tverbundes (zu Fuß, Fahrrad, Bus und Bahn) zu fördern und zu steuern, ist eine Reihe an Maßnahmen anwendbar: Neben den klassischen, „harten“ Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur (z. B. geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten, klare Wegeführung für Fußgänger, Bar- rierefreiheit) sind auch „weiche“ Maßnahmen geeignet, Verhaltensänderungen zu- gunsten einer Steigerung des Anteils der im Umweltverbund zurückgelegten Wege positiv zu beeinflussen. Dies kann z. B. durch ein ausführliches Informationspaket zu den vorhandenen Mobilitätsmöglichkeiten geschehen, die beitragen können, Informa- tionsdefizite und Zugangshemmnisse abzubauen und Verkehrsangebote des Um- weltverbundes in die neue Mobilitätsgestaltung zu integrieren. Die Verkehrsnachfrage der künftigen Bewohner soll frühzeitig, in der Phase der Neu- orientierung, durch geeignete Verkehrsangebote derart beeinflusst werden. Denn all- tägliche Gewohnheiten und Routinen prägen Mobilitätsverhalten und Verkehrsmittel- wahl. So bleibt die Nutzung eines bestimmten Verkehrsmi ttels unverändert, solange diese weitgehend reibungslos funktioniert und keine relevanten Gründe zur Änderung der Verkehrsmittelwahl vorliegen. Der Wohnortwechsel kann ein geeigneter Anlass sein, um Mobilitätsgewohnheiten zu hinterfragen und zugunsten der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu ändern. Die Abläufe im Alltag – also auch Wege zur Arbeit, in der Freizeit und zum Einkauf – werden in dieser Umbruchsituation neu organisiert. Zugleich werden v. a. in der ersten Zeit nach dem Umzug Kenntnisse über geeignete Verkehrsverbindungen zu zentralen Bezugspunkten am neuen Wohnort gesammelt. Für die neue Umgebung entstehen subjektive verkehrsmittelspezifische Vorstellungs- bilder der räumlichen Umwelt („mental maps“). Die Mobilitätsangebote sollten also in der Phase der Neuorientierung bestehen, um diese in die neue Mobilitätsgestaltung integrieren zu können. Ziel ist es daher, durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ein leistungsfähi- ges, komfortables Angebot für den Fuß - und Radverkehr sowie die Nutzung des ÖPNV zu schaffen, um ein lebenswertes und immissionsarmes Stadtquartier und Wohnumfeld mit möglichst geringer Pkw -Nutzung zu gestalten. Zudem können sich für den Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Köln Vorteile wie z. B. die Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 7 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Reduktion des Stellplatzschlüssels einstellen. Die Erarbeitung des Mobilitätskonzep- tes gestaltet sich wie folgt in Abbildung 2 dargestellt. Abbildung 2: Vorgehensweise zur Erarbeitung von Maßnahmen 3.1 Nutzeranalyse Als Basis einer vertieften Untersuchung sowie der Entwicklung passgenauer Maß- nahmen und zielgruppenspezifischer Angebote ist zunächst eine Nutzeranalyse vor- zunehmen, um Kenntnisse und Anforderungen spezifischer Nutzergruppen zu erhal- ten und daran anknüpfend sinnvolle Mobilitätslösungen zu erarbeiten. Im Rahmen des Bauvorhabens sind Wohnnutzungen, eine Kita und eine Wohngruppe geplant. Entsprechend sind • Bewohner, • die Gruppe der Kinder und Eltern, • Beschäftigte sowie • Besucher als künftige Nutzergruppen in der Analyse zu berücksichtigen. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 8 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Im Folgenden wird das Mobilitätsverhalten dieser Nutzergruppen analysiert. Bewohner Im Plangebiet sind Reihen - und Doppelhäuser geplant sowie eine Wohngruppe. In der Wohngruppe werden wahrscheinlich Menschen mit geistiger Behinderung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben. Das Mobilitätsverhalten der Bewohnerschaft wird hauptsächlich durch die Wegezwe- cke Arbeit, Ausbildung, Einkauf und Freizeit bestimmt. Aus den Wegezwecken resul- tieren unterschiedliche Verkehrszeiten sowie unterschiedliche Ansprüche an das ge- nutzte Verkehrsmittel. Als ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Verkehrsmittels der Bewohnerschaft ist die Infrastruktur in Bezug auf Mobilit ätsangebote im Plangebiet zu nennen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und Orientierung zu Fuß und mit dem Fahrrad begünstigen die Fortbewegung im Umweltverbund. Als weiterer Faktor bei der Verkehrsmittelwahl der Bewohnerschaft ist der Wege- zweck zu nennen, da hieraus unterschiedliche Ansprüche an das Verkehrsmittel re- sultieren. Für Wege zur Arbeit oder Ausbildung wünscht die Bewohnerschaft ein mög- lichst bequemes und schnelles Verkehrsmittel, das entsprechend der Berufs- /Ausbil- dungszeiten zur Verfügung steht. Der Pkw wird hier von der Bewohnerschaft v. a. für weite Pendlerstrecken oder Quell - und Zielorte, die eine vergleichsweise unzu- reichende Anbindung an den ÖPNV und SPNV – aufgrund großer fußläufiger Distan- zen zur Haltestelle, eines nicht leistungsfähigen Fahrplanangebots oder ungünstiger Umsteigebeziehungen – aufweisen, gewählt. Um den Pkw-Besitz und den daraus resultierenden Stellplatzbedarf bei den Bewoh- nern möglichst gering zu halten, werden aufbauend auf der Umfeldanalyse Maßnah- men erarbeitet, die die Nutzung der Verkehrsträger des Umweltverbundes f ördern sollen. Da das Fahrrad innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilneh- mer die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und damit mit dem größten Verlagerungspotenzial vom MIV ist, kommt diesem Verkehrsträger auch eine entsprechend große Bedeutung im Rahmen des Mobilitätskonzepts zu. Zur För- derung des Radverkehrs ist z. B. auch die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 9 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) von E-Bikes/ Pedelecs zu forcieren, um auch die Bewältigung der angesprochenen teils weiten Pendlerstrecken im Berufsverkehr zu ermöglichen und so den Verzicht auf einen eigenen Pkw unterstützen. Zudem können Möglichkeiten zum Abstellen wie Lastenfahrrädern das Erfordernis eines eigenen Pkw für bestimmte Wegezwecke (bspw. den Transport von Getränkekisten) verringern. Grundsätzlich können nur dauerhaft bereitgestellte Mobilitätsangebote Verhaltensän- derungen der künftigen Bewohner zugunsten des Umweltverbundes erreicht werden können. Von besonderer Bedeutung sind hier die multimodalen Angebote, die es er- möglichen, aus verschiedenen Verkehrsmitteln das zum Wegezweck und zur Distanz passende zu wählen. Kinder und Eltern (Kita) Die Planungen sehen den Bau einer Kita vor. Hol- und Bringverkehre der Eltern sind daher bei der Betrachtung zu berücksichtigen. Es ist anzunehmen, dass einige Kinder von den Eltern mit dem Pkw oder dem Lastenrad gebracht werden. Andere Kinder , voraussichtlich diejenigen, die im näheren Umfeld oder im Plangebiet selber wohnen, kommen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Aufgrund des heterogenen Mobilitätsverhaltens, sind im Rahmen des Mobilitätskon- zeptes verschiedene Aspekte zu betrachten: Grundsätzlich sollte es zentrales Ziel aller Akteure sein, Elterntaxi-Verkehre zur Kita zu vermeiden und – soweit es Wohnort und Verkehrsanbindung ermöglichen –bevorzugt mit dem ÖPNV sowie nahmobil zu Fuß oder mit dem Fahrrad, mittels Anhänger über den Kindersitz bis hin zum Lasten- rad, abzuwickeln. Denn dies unterstützt bereits im frühen Kindesalter eine eigenstän- dige Mobilität in der Ju gend und hat positive Effekte auf die kindliche Entwicklung. Überdies werden Verkehrsprobleme durch ankommende und abfahrende „Elternta- xis“ mit dem Pkw vermieden und die Verkehrssicherheit vor den Einrichtungen geför- dert. Bei der Komplexität des Sachverhal ts ist es grundsätzlich sinnvoll, Eltern und Beschäftigte der Kita entsprechend zu sensibilisieren und mit einem gemeinsamen Verständnis erfolgreiche und vor allem passgenaue, geeignete Strategien für ein ver- kehrssicheres Kitaumfeld im Plangebiet zu entwickeln. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 10 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Beschäftigte (Kita und Wohngruppe) Eine weitere Nutzergruppe des Plangebiets stellen die Beschäftigten der Kita und der Wohngruppe dar. Als ein entscheidender Faktor bei der Verkehrsmittelwahl dieser Nutzergruppe für den Arbeitsweg ist die zur Verfügung stehende Infrastruktur zu nen- nen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und Orientie- rung zu Fuß und mit dem Fahrrad begünstigen auch bei dieser Nutzergruppe die Fortbewegung im Umweltverbund. Zudem spielen die Länge des Arbeitsweges, Wit- terung und Klima sowie die Tageszeit eine entscheidende Rolle. Auch Wege, die im Anschluss an die Arbeit von den Beschäftigten zurückgelegt werden, z. B. Einkäufe, Abholen von Kindern aus der Ki ta/Schule sind Faktoren, die das Mobilitätsverhalten der Beschäftigten beeinflussen. Um die Nutzung der Verkehrsträger des Umweltverbundes durch die Beschäftigten zu begünstigen, sind u. a. radverkehrsfördernde Maßnahmen sinnvoll. So sind aus- reichend verfügbare und geeignete Fahrradabstellanlagen (diebstahlsicher und wet- tergeschützt) vorzuhalten. Gute Bedingungen zum Abstellen von Sonderfahrrädern bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, mit dem Lastenrad zur Arbeit zu kommen, um im Anschluss Einkäufe oder die oben genannten Hol- und Bringfahrten zu tätigen. Besucher Auch bei den Besucher n des Plangebietes spielt die Infrastruktur für die Wahl des Verkehrsmittels eine entscheidende Rolle. Eine gute Anbindung an den ÖPNV und SPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und Orientierung zu Fuß und mit dem Fahrrad begünstigen die Fortbewegung im Umweltverbund, die im Vergleich zum Pkw einen deutlich geringeren Flächenverbrauch im Straßenraum erfordert . Sind diebstahlssi- chere, witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen vorhanden, so ist zu erwarten, dass Besucher – abhängig auch von der zurückzulegenden Distanz - auch das Fahr- rad für die Anfahrt wählen. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 11 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 3.2 Handlungsfelder und Strategien Entsprechend der von den Nutzergruppen ausgehenden Ansprüche an Mobilität so- wie einer Umfeldanalyse3 sind Handlungsfelder und Strategien mit konkreten Umset- zungsinstrumenten und schließlich Maßnahmen zu entwickeln. Die Handlungsfelder und die darin verfolgten Strategien und Ziele sind in der folgen- den Tabelle 1 aufgeführt, während im nachfolgenden Teil des Konzeptes die Maß- nahmen vorgestellt werden, die dem Vorhabenträger zur Umsetzung im Rahmen der Planung empfohlen werden. 3 Umfeldanalyse detailliert beschrieben in Deutsche Reihenhaus AG (2020): Verkehrsgut- achten zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in Roggendorf/Thenhoven. Brenner BERNARD ingenieure GmbH. Köln Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 12 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Handlungsfeld Strategien Strategieziel Personenverkehr Verlagerung von Pkw- Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr Durch Bereitstellung einer leistungsfähigen und komfortablen Alternative sollen Pkw-Verkehre auf den klima-, umwelt- und sozialverträglichen Fuß- und Radverkehr verlagert werden. Verlagerung von Pkw- Verkehr auf den SPNV und ÖPNV Durch Bereitstellung einer leistungsfähigen und komfortablen Alternative sollen Pkw-Verkehre auf den klima-, umwelt- und sozialverträglichen SPNV und ÖPNV verlagert werden. Änderung des Nut- zerverhaltens Diese Strategie verfolgt das Ziel, durch Nutzer beim Plange- biet verursachten Pkw-Verkehre durch organisatorische Maß- nahmen und die Durchführung sensibilisierender Kommunika- tionsmaßnahmen zu mindern. Mit dieser Strategie soll erreicht werden, dass Verkehrsteilnehmende durch a) Änderung bei der Verkehrsmittelwahl, b) verbesserte Organisation ihrer Fahrten und c) bewussteren Lebensstil, also den bewussteren Konsum von Waren und die bewusstere Inanspruchnahme von Dienstleis- tungen sowie Freizeitaktivitäten die Pkw-Nutzung reduzieren. Fahrzeugtechnik und Kraftstoffe Förderung alternativer Antriebe Ziel dieser Strategie ist es, den Anteil von Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen (Lieferwagen, Lkw, Busse), die lo- kal schadstoffarme, leise und klimaschonende Antriebskon- zepte nutzen, in ihrer Verbreitung zu fördern. Wirtschafts- und Güterverkehr Herausforderungen durch Onlinehandel/ kleinteilige Sendungen an den Konsumenten bewältigen Die Zunahme des Online-Handels hat in der jüngeren Vergan- genheit zu einer starken Zunahme kleinteiliger Lieferverkehre „auf der letzten Meile“ geführt. Strategieziel ist eine gebündelte Anlieferung derlei kleinteiliger Sendungen beim Plangebiet. Tabelle 1: Handlungsfelder und Strategien des Mobilitätskonzeptes Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 13 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 3.3 Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes Im Folgenden werden Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes vorgestellt. Die Maßnahmen sind bei einer konsequenten Umsetzung geeignet, die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mo- bilität auszugestalten. Aus den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich untereinander Synergien zur Förderung des Umweltverbundes. Zudem mindert die Reduzierung von motorisierten Individualverkehren neben den Emissionen von Luftschadstoffen und Verkehrslärm auch die CO2-Emissionen und erhöht die Verkehrssicherheit. Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen hauptsächlich im Handlungsrahmen der handelnden Akteure des Bauvorhabens und orientieren sich vor rangig an den kurz- und mittelfristigen Zeithorizont. Die Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist in geeigneter Weise (bspw. in Form von Absichtserklärungen) nachzuweisen. Die Farbgebung der Steckbriefe kennzeichnet die Zugehörigkeit zu den vorher be- schriebenen Strategien und Handlungsfeldern. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 14 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 1: Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung von Außenanlagen Handlungsfeld: Personenverkehr Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher Ziel Ziel ist es, Menschen zu motivieren, geeignete Wege in fußgängerfreundlichen Dis- tanzen vom MIV weg zu verlagern und nahmobil auszugestalten. Beschreibung Die Außenbereiche des Plangebietes sollten ansprechend und mit einer hohen Auf- enthaltsqualität gestaltet werden, dazu gehören Bäume, Bepflanzung und ausrei- chende Sitzmöglichkeiten. Da dem umwegeempfindlichen Fußgänger die kürzesten Wege vorbehalten sein sollten, ist die Zugänglichkeit des Plangebietes über Hauptzugangswege zu be- rücksichtigen. Diese sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen, um Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern. Im Plan- gebiet sollten durchgehend beidseitige Gehwege vorhanden sein. Zudem sollten Sackgassen für den Fuß- und Radverkehr durchlässig gestaltet werden. Auch eine systematische Positionierung der Wegebeleuchtung, die zu einem grö- ßeren Sicherheitsempfinden beiträgt und als Schutz vor Kriminalität dient, ist zu in- stallieren. Des Weiteren sollten klare Orientierungspunkte geschaffen werden und eine We- geführung, die auf die Umgebungsziele – insbesondere auf die nächstgelegenen Haltestellen des ÖV – aufmerksam macht, installiert werden, um den Komfort für Fußgänger zu erhöhen und gleichzeitig die Nutzung des ÖPNV zu fördern. Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge- schätzt. Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer- den. Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 15 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 2: Installation von geeigneten Fahrradabstellanlagen Handlungsfeld: Personenverkehr Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher Ziel Ziel ist es, Menschen durch die Bereitstellung von geeigneten Fahrradabstellanla- gen in ausreichender Anzahl zu motivieren, Wege in fahrradtauglichen Distanzen vom MIV weg zu verlagern und mit dem Fahrrad nahmobil auszugestalten. Beschreibung Wer ein hochpreisiges, komfortables Fahrrad nutzt, erwartet auch eine geeignete Abstellanlage. Steht diese nicht zur Verfügung, führt es dazu, dass das Fahrrad nicht genutzt und ein anderes Verkehrsmittel, z. B. der eigene Pkw, zur Fortbewe- gung gewählt wird. Um die Mobilität mit dem Fahrrad zu stärken, soll das Bauvor- haben das Angebot von ausreichend Fahrradabstellanlagen in einer ausreichenden Qualität und Ausführung für die Nutzer vor Ort vorsehen. Nach aktuell gültiger Richtzahlenliste der Stadt Köln sind für das Plangebiet 501 Fahrradabstellplätze herzustellen, davon 100 für Besucher. Für eine effektive Förderung des Radverkehrs ist diese Anzahl um 30 % auf 652 Fahrradabstellplätze davon 131 für Besucher zu erhöhen (siehe Kapitel 4.3 „Ermittlung des Stellplatzbe- darfes für Fahrräder“). Es sollten ausreichend Platzbedarf, eine gute Zugänglichkeit nahe der Eingangsbe- reichen der Gebäude sowie eine diebstahlsichere und wettergeschützte Ausgestal- tung berücksichtigt werden. Die Abstellanlagen müssen je Fahrrad mindestens eine Fläche von 1,5 m² pro Fahrrad zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche haben. Von den öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Anlagen ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar sein. An den Reihen- häusern werden 3 m² große Vorgartenschränke gebaut, die vor allem für das si- chere Abstellen von Fahrrädern gedacht sind. Für die Geschosswohnungen wer- den die Abstellplätze in den Tiefgaragen realisiert. Hier ist auf eine gute Zuwegung über Rampen und durch möglichst wenige Türen zu achten. Es ist möglich, einen Teil der Anlagen als Doppelstockparksysteme herzustellen um Fläche zu sparen. Die Einfamilienhäuser erhalten Garagen, die neben dem Pkw ausreichend Platz bieten, um auch Fahrräder abzustellen. Abstellplätze für Besucher können straßen- begleitend vorgesehen werden. Die konkrete Ausgestaltung sollte sich an den „Hinweisen zum Fahrradparken4“ als anerkannter aktueller Stand der Technik orientieren. Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte ergeben sich in der Raumnutzung und dem Platzbedarf der Anlagen. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch eingeschätzt. Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt werden 4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2012): Hinweise zum Fahrradpar- ken. Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 16 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 3: Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen für Sonderfahrräder Handlungsfeld: Personenverkehr Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher Ziel Um dazu beizutragen, möglichst viele Wege vom Pkw-Verkehr auf den Radverkehr zu verlagern, sind auch Wege mit weiteren Distanzen sowie unterschiedliche Wege- zwecke für den Radverkehr zu fördern. Daher ist die Nutzung von Sonderfahrrä- dern, wie Pedelecs, Lastenfahrrädern oder Fahrradanhängern, zu unterstützen, in- dem die bereits genannten Fahrradabstellplätze diesen Ansprüchen gerecht wer- den. Beschreibung Beim Plangebiet sollten Abstellplätze für Sonderfahrräder wie E-Bikes und Lasten- fahrräder sowie Fahrradanhänger zur Verfügung stehen. Dies kann dazu beitragen, noch mehr Kfz-Fahrten zu verlagern, da u. a. die Möglichkeit gegeben wird auch Einkäufe oder kleinere Transporte mit dem Fahrrad anstelle des Pkw zu erledigen. Von der ermittelten Anzahl an vorzuhaltenden Fahrradabstellplätzen wird ein Anteil in Höhe von etwa 10 %, der für das Abstellen von Sonderfahrrädern vorzuhalten ist, als sinnvoll angesehen. Für die Reihenhäuser wird angedacht zusätzliche über- dachte Abstellmöglichkeiten für jeweils 8-10 Lastenrädern zu implementieren, da die Vorgartenschränke für das Abstellen von Lastenrädern nicht geeignet sind. Empfohlen wird zudem die Installation einer Stromversorgung, um die Akkus von E- Bikes aufladen zu können. Ein Teil der Abstellplätze für die Mehrfamilienhäuser sollte mit Lademöglichkeiten (220 V Schuko) ausgestattet werden. Hierdurch ließen sich auch längere Fahrten vom MIV auf das Fahrrad verlagern. Der Verzicht der Be- schäftigten und Bewohner auf einen privaten Pkw kann dadurch gestärkt werden. Die Vorgartenschränke sowie die Garagen der Einfamilienhäuser verfügen über ei- nen Stromanschluss über den E-Bikes/Pedelecs geladen werden können. Für die Kita wird erwartet, das eine Vielzahl an Fahrrädern zum Kindertransport ge- nutzt wird (Kindersitz, Lastenrad, Fahrradanhänger oder „Nachläufer“ für größere Kinder). Daher wird für die Kita folgende Aufteilung empfohlen: • 60 % „normale“ Abstellplätze mit mind. 1,3 m Abstand zueinander zum beque- men Beladen auch für Kindersitze • 25 % Abstellplätze für Lastenfahrräder mit 3 m² Fläche je Fahrrad und entspre- chenden Seitenabständen • 15 % Abstellplätze für lange Gespanne (z. B. Anhänger und Nachläufer) Es wird zudem empfohlen Abstellmöglichkeiten zu schaffen die überdacht sind und Diebstahlschutz auch für Fahrradanhänger gewährleisten bspw. durch abschließbare Räumlichkeiten. Dies ermöglicht es das ein Elternteil das Kind mit dem Fahrradan- hänger bringt und der andere Elternteil es mit dem Anhänger wieder abholt. Auch für die Laufräder der Kinder kann eine solche Abstellmöglichkeit hilfreich sein. Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte ergeben sich in der Raumnutzung und dem Platzbedarf der Abstellplätze. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch eingeschätzt. Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt werden. Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 17 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 4: Attraktivierung ÖPNV-Angebot Handlungsfeld: Personenverkehr Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den ÖV Akteur/ Zuständigkeit: Stadt Köln und KVB Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher Ziel Ziel ist es, die Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV zu verbessern, um es den Bewohnern des Plangebietes zu erleichtern ihre Mobilität umweltfreundlich zu gestalten und kurze Wege zu ermöglichen. Beschreibung Es besteht die Möglichkeit Haltestellen im Bestand sowohl auf Aspekte der Barriere- freiheit als auch auf Witterungsschutz und Sitzgelegenheit zu erweitern. So kann die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden. Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte ergeben sich ggf. im Platzbedarf der Busse und der Haltestellen sowie in einer möglichen Lärmbelästigung der Anwohner. Entsprechende Untersuchungen durch die Stadt Köln oder die KVB schlössen sich an. Die Nutzung von E-Fahrzeu- gen sollte weiter forciert werden. Umsetzbarkeit Die Maßnahme ist nicht im Rahmen des Bebauungsplans umzusetzen, sondern be- trifft die grundsätzliche Planung der KVB bzw. der Stadt Köln. Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 18 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 5: Information und Kommunikation von Mobilitätsangeboten zur Stärkung des Umweltverbundes Handlungsfeld: Personenverkehr Strategie: Änderung des Nutzerverhaltens Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr und Mieter Zielgruppe: Bewohner Ziel Ziel ist es, durch gezielte Information und Kommunikation an die neuen Mieter und Käufer eine umweltfreundliche Ausgestaltung der Alltagsmobilität zu unterstützen. Beschreibung Die Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels bleibt unverändert, solange diese weitgehend reibungslos funktioniert und keine relevanten Gründe zur Änderung der Verkehrsmittelwahl vorliegen. Der Wohnortwechsel kann ein geeigneter Anlass sein, um Mobilitätsgewohnheiten zu hinterfragen und zugunsten der Verkeh rsträger des Umweltverbundes zu ändern. Die Abläufe im Alltag – also auch Wege zur Arbeit, in der Freizeit und zum Einkauf – werden in dieser Umbruchsituation neu organisiert. Zugleich werden v. a. in der ersten Zeit nach dem Umzug Kenntnisse über geeignete Verkehrsverbindungen zu zentralen Bezugspunkten am neuen Wohnort gesammelt. Für die neue Umgebung entstehen subjektive verkehrsmittelspezifische Vorstel- lungsbilder der räumlichen Umwelt („mental maps“). Die Mobilitätsangebote sollten also in der Phase der Neuorientierung bestehen, um diese in die neue Mobilitätsge- staltung integrieren zu können. Neumieterpakete/Käuferpakete können neuen Bewohnern wichtige Informationen zu Mobilitätsangeboten und -alternativen im Umfeld beim Einzug nahelegen. Mögliche Inhalte können sein: • Standortspezifische Informationen im Bereich Mobilität (ÖPNV, Radver- kehr, Fußverkehr, Car- und Bikesharing) o Stadtplan von Roggendorf/Thenhoven mit Fußwegeentfernungen o Radverkehrsnetz Köln als Faltblatt o Broschüren von Carsharing -Anbietern o Minifahrpläne der Bus- und S-Bahnlinien • Schnuppertickets oder Gutscheine, die gleich zum Ausprobieren einladen o Schnupperticket für den ÖPNV o Gutschein lokaler Händler/Dienstleister in Roggendorf/Thenhoven die den Bewohnern kurze Wege und die Versorgung vor Ort er- möglichen Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge- schätzt. Umsetzbarkeit Die Maßnahme erfordert eine Implementierung zum Einzug der Bewohner und eine Weiterverfolgung bei Einzug neuer Bewohner. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 19 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 6: Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen Handlungsfeld: Fahrzeugtechnik und Kraftstoffe Strategie: Förderung alternativer Antriebe Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher Ziel Ziel ist die Schaffung günstiger Voraussetzungen, um elektromobil unterwegs zu sein, durch den Aufbau und das Angebot von Ladeinfrastruktur. Denn E-Mobilität ist wesentlicher Bestandteil eines emissionsfreien und klimafreundlichen Verkehrs. Beschreibung Das Angebot der benötigten Infrastruktur bzw. entsprechender Servicedienstleis- tungen sind für die Bewohner, Beschäftigten sowie Besucher ein maßgeblicher Faktor. Privatautos werden von Beschäftigten v. a. über eine normale Steckdose (SchuKo, 230 V / 16 A = 3,68 kW) über den Tag/ während der Arbeitszeit und mit geringer Leistung geladen, was nur geringe Anforderungen an das Stromnetz stellt. Gleiches gilt für Bewohner während der Abend-/Nachtstunden. Die Einfamilienhäuser erhalten Garagen mit Stromanschluss. Die Mehrfamilienhäu- ser und Reihenhäuser parken in der Tiefgarage. Für die Tiefgarage ist zu beach- ten: • Mindestens 20 % der Stellplätze für die Wohnnutzungen sollten mit Ladeinfra- struktur ausgestattet werden. Für die weiteren Nutzungen sollten 10 % der vor- gesehenen Nutzungen Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorsehen (mindes- tens jedoch 1 Stpl.) • Zur Abrechnung der Stromentnahme gibt es Modelle, bei denen der Stromver- brauch direkt über einen abrechenbaren/zugeordneten Zähler erfasst wird bspw. in der Tiefgarage. • Lokales Lastenmanagement: Beinhaltet v. a. die zeitliche Steuerung der Stromnachfrage mittels technischer und nicht-technischer Maßnahmen. Ein Element kann die Nutzung von Stromspeichern sein. Schon kleine Speicher können deutliche Balancierungseffekte generieren. Elektrofahrzeuge selbst können als Speicher für regenerativ erzeugten Strom dienen (Stichwort smart grid) und den über am Tag in der Autobatterie gespeicherten Strom zur Sen- kung der abendlichen Nachfragespitze verwendbar machen.5 Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Die gesellschaftliche Akzeptanz des lokal emissionsfreien Elektroantriebes wird all- gemein als hoch eingeschätzt. Konflikte werden keine erwartet. Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer- den. 5 BDEW (2016): Der Technische Leitfaden - Ladeinfrastruktur Elektromobilität Version 2, S. 6 Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 20 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Nr. 7: Aufnahme einer Paketstation an geeigneter zentraler Stelle Handlungsfeld: Wirtschafts- und Güterverkehr Strategie: Herausforderungen durch Onlinehandel/ kleinteilige Sendungen an den Konsumenten bewältigen Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr, KEP-Dienstleister Zielgruppe: Bewohner und Beschäftigte Ziel Verkehrlich-städtebauliche Konsequenzen wie Lieferverkehre, die mit Lärm, Schad- stoffen sowie Platzverbrauch der Fahrzeuge verbunden sind, wird durch das Ange- bot einer Paketstation an geeigneter Stelle im Quartier entgegengewirkt. Beschreibung An eine Paketstation werden standardmäßig die Pakete der Bewohnerschaft ange- liefert. Die Adressaten können ihre Sendungen jederzeit wohnungsnah abholen. Zusätzliche Verkehre, verursacht durch wiederholte Zustellversuche oder Abhol- fahrten der Empfänger vom Verteilzentrum, werden so vermieden. Nur im Ausnah- mefall, z. B. bei Menschen, die nur eingeschränkt mobil sind, sollten Pakete noch bis vor die Tür geliefert werden, um das Zustellen von kleinteiligen Lieferungen effi- zienter zu gestalten. Die Organisation der Routen obliegt jedoch den Zustellerfirmen. Zusätzlich bietet die Integration der Paketstation an einer zentralen Stelle die Möglichkeit, nötige Wege der Bewohnerschaft (bspw. den Weg zwischen Haltestelle und Wohnung) mit dem Abholen von Paketen zu kombinieren. Konflikte/ Gesell- schaftliche Akzeptanz Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge- schätzt. Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer- den. Nachfolgende Tabelle 2 zeigt eine Übersicht der Maßnahmen des Mobilitätskonzep- tes, zugeordnet zur jeweiligen Strategie mit zusammenfassender Beschreibung. Das folgende Kapitel schätzt die Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen ab. Quelle: BERNARD Gruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 21 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Strategie Nr. Maßnahme Beschreibung Verlagerung von Pkw-Verkehr auf Rad- und Fußverkehr 1 Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung der Außenanlagen • Ansprechende Gestaltung der Außenanlagen mit Bäumen, Bepflanzung und ausreichend Sitzmöglichkeiten • Ausreichende Beleuchtung der Fußwege • Klare Orientierungspunkte und kurze Wege zu wichtigen Um- gebungszielen (z.B. Haltestelle des ÖV) • Kurze Wege ermöglichen (z. B. Sackgassen durchlässig ge- stalten) 2 Installation von geeig- neten Fahrradabstell- plätzen • Anzahl Fahrradabstellplätze gemäß Richtzahlenliste Stadt Köln, für eine gezielte Förderung des Radverkehrs um den Faktor 1,3 zu erhöhen • Anspruchsgerechte Fahrradabstellanlagen nach „Hinweise zum Fahrradparken“ der FGSV (Bspw. ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge zugänglich, sicherer Stand, diebstahlsicher, einzeln leicht zugänglich, mind. 1,5 m² je Fahrrad, witterungs- geschützt, gute Einsehbarkeit und Beleuchtung) 3 Förderung der E-Mo- bilität und Nutzung von Sonderfahrrädern • Möglichkeit zum Abstellen von Sonderfahrrädern (E-Bikes, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger) 10 % der Abstellplätze • Mind. 3 m² Fläche je Lastenrad • Für die Kita: • 60 % „normale“ Abstellplätze mit mind. 1,3 m Abstand zueinander zum bequemen Beladen auch für Kindersitze • 25 % Abstellplätze für Lastenfahrräder mit 3 m² Fläche je Fahrrad und entsprechenden Seitenabständen • 15 % Abstellplätze für lange Gespanne (z. B. Anhänger und Nachläufer) • Installation einer Stromversorgung zum Aufladen von Akkus für E-Bikes/Pedelecs bspw. für Beschäftigte Verlage- rung von Pkw- Verkehr auf den ÖV 4 Attraktivierung des ÖPNV Angebotes • Attraktivierung des ÖPNV Angebot durch Prüfung des Aus- baus der Haltestellen auf Aspekte der Barrierefreiheit als auch auf Witterungsschutz und Sitzgelegenheit durch die KVB oder die Stadtverwaltung der Stadt Köln Änderung des Nutzerverhal- tens 5 Information und Kom- munikation von Mobi- litätsangeboten zur Stärkung des Um- weltverbundes • Informationspakete für neue Mieter und Käufer Förderung al- ternativer An- triebe 6 Aufbau von Ladeinf- rastruktur für Elektro- fahrzeuge • Ausstattung von Stpl. der Bewohner/Beschäftigten mit Ladein- frastruktur für E-Fahrzeuge, um das Laden während der Ar- beitszeit und der Zeit zuhause zu ermöglichen • Empfohlen werden mindestens 20 % der Stpl. für Bewohner und 10% der Stellplätze für die weiteren Nutzungen (mindes- tens jedoch jeweils 1 Stpl.) auszustatten Paketliefe- rungen 7 Aufnahme eines Pa- ketshops/Abholstation an geeigneter Stelle • Implementierung einer Paketstation zur Vermeidung von wie- derholten Zustellversuchen und damit unnötigen Verkehren Tabelle 2: Zusammenfassung der Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 22 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) In der nachfolgenden Abbildung 3 sind die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes im Plangebiet in Roggendorf/Thenhoven räumlich verortet. Abbildung 3: Übersichtsplan zu den Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (eigene Darstel- lung auf Basis Lageplan Südlich Baptiststraße, Lorenzen Mayer Architekten GmbH) 3.4 Wirkungsanalyse der Maßnahmen auf den Pkw-Stellplatznachweis Im Folgenden wird die Wirkung der ausgearbeiteten Mobilitätsbausteine untersucht. Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu einem reduzierten MIV -Anteil bei den Bewohnern, Beschäftig- ten sowie Besuchern des Plangebietes und somit auch zu einem verringerten Pkw - Stellplatzbedarf führt. Entsprechend lässt sich begründen, dass der von der Stadt Köln geforderte Stellplatzschlüssel in Bezug auf die Stellplatzherstellung, bei konse- quenter Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu reduzieren ist. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 23 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Die Umsetzung bzw. Realisierung der Maßnahmen ist bspw. in einer Absichtserklä- rung zwischen Bauherrn und Anbieter (z. B. Anbieter von Paketstationen) festzuhal- ten und der Stadt Köln bei Bedarf vorzulegen. Die nachfolgend aufgeführten Abschläge können dabei aus verkehrsplanerischer Sicht je Handlungsfeld berücksichtigt werden, sofern die jeweils empfohlenen Maß- nahmen eng mit der Stadt Köln abgestimmt sind und konsequent umgesetzt ihre Wir- kung entfalten: • Förderung des Radverkehrs 10 % o Maßnahmen 2 und 3 • Weitere Maßnahmen 5 % o Maßnahmen 1, 4 und 5 In Summe ergibt sich demnach bei Berücksichtigung und Umsetzung der aufgeführ- ten Maßnahmen aus Sicht des Gutachters ein zusätzlicher Abschlag in Höhe von 15 % auf die Pkw-Stellplatzherstellung. Die hier aufgeführten Abschläge auf den Stell- platzbedarf sind im Baugenehmigungsverfahren mit dem Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung der Stadt Köln abzustimmen. Die Maßnahmen 6 „Aufbau von Lad- einfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ und Maßnahme 7 „Aufnahme einer Paketstation an geeigneter Stelle“ empfehlen sich ausdrücklich aus Gründen der zukunftsfähigen Gestaltung des Plangebietes, haben indes keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der benötigten Stellplätze. Nach dem Entwurf der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ist für das Gebiet zusätzlich ein ÖV-Abschlag von 25 % möglich. Auf die absolute Anzahl der daraus resultierenden herzustellenden Stellplätze wird im folgenden Kapitel 4 näher eingegangen. Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 24 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 4 ERMITTLUNG DES STELLPLATZBEDARFES Im Folgenden werden der Pkw-Stellplatzbedarf und der Bedarf an Fahrradabstellan- lagen unter Berücksichtigung der Nutzungen des Plangebietes sowie des Mobilitäts- konzeptes berechnet. 4.1 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis der „Richtzahlenliste Fahr- radabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste (2000)“ Basis der Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs ist die aktuell noch gültige „Richtzah- lenliste Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlen- liste § 51 BauO NRW vom 1. Juni 2000" (Stand 21.05.2004). Zusätzlich wird als Vergleich der aktuelle Entwurf (03/2020) der neuen Stellplatzsat- zung der Stadt Köln aufgeführt. Berechnungsgrundlagen, angenommene Richtwerte und Ergebnisse auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 3: Berechnung des Bedarfs an Kfz-Stellplätzen nach Richtzahlenliste Stadt Köln Demnach besteht ein Bedarf von insgesamt 392 Stellplätzen im Plangebiet, davon 39 für Besucher. Der Besucheranteil ist nicht in der Richtzahlenliste vorgesehen, wird jedoch auf Basis von Erfahrungswerten angesetzt und empfohlen. Reihen- und Doppelhäuser Geschossbau Kita Wohngruppe Ges amt Spanne 1 Stpl. je 20-30 Kinder mindestens 2 Stpl. Berechnungsgrundlage 20 Kinder Anteil Besucher 10% 10% 0% 0% Gesamt 108 280 3 1 392 davon Besucher 11 28 0 0 39 Abschlag Radverkehr 0% 10% 10% 10% Gesamt 108 252 3 1 364 davon Besucher 11 26 0 0 37 Abschlag weitere Maßnahmen Mob.-Konzept 0% 5% 5% 5% Gesamt 108 238 3 1 350 davon Besucher 11 24 0 0 35 1 Stpl je WE Berechnung nach Richtzahlenliste Stadt Köln (Basis alte BauO NRW)Pkw-Stellplätze Stellplatzbedarf mit Mob.Konzept (Minimalwert) Stellplatzbedarf ohne Abschlag (Minimalwert) Stellplatzbedarf mit Radverkehrs- förderung (Minimalwert) 1 Stpl je WE 1 Stpl. je WE Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 25 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Durch die gezielte Förderung des Radverkehrs (Maßnahmen 2 und 3) ist aus ver- kehrsgutachterlicher Sicht eine Reduzierung um 10 % statthaft. Demnach reduziert sich der Bedarf auf insgesamt 36 4 Kfz-Stellplätze, davon 37 für Besucher. Die Rei- hen- und Doppelhäuser werden in den Reduzierungen nicht berücksichtigt. Aufgrund der weiteren Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (Nr. 1, 4 un d 5) ist aus verkehrs- gutachterlicher Sicht eine Reduzierung um 5 % statthaft. Somit reduziert sich der Be- darf auf 350 Kfz-Stellplätze, davon 35 für Besucher. 4.2 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis des Entwurfes der Stellplatz- satzung der Stadt Köln Berechnungsgrundlagen, angenommene Richtwerte und Ergebnisse auf Basis de s Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln fasst Tabelle 4 zusammen. Tabelle 4: Berechnung des Bedarfs an Kfz -Stellplätzen nach Entwurf Stellplatzsatzung Stadt Köln Demnach resultiert ein Bedarf von insgesamt 328 Stellplätzen im Plangebiet. Durch die gezielte Förderung des Radverkehrs (Maßnahmen 2 und 3) ist aus verkehrsgut- achterlicher Sicht eine Reduzierung um 10 % statthaft. Demnach reduziert sich der Bedarf auf insgesamt 308 Kfz-Stellplätze. Die Reihen- und Doppelhäuser werden in der Reduzierung nicht berücksichtigt. Aufgrund der weiteren Maßnahmen des Mobi- litätskonzeptes (Nr. 1, 4 und 5) ist aus verkehrsgutachterlicher Sicht eine weitere Re- duzierung um 5 % statthaft. Somit reduziert sich der Bedarf auf 297 Kfz -Stellplätze. WE unter 50m² WE über 50 m² WE unter 50 m² WE über 50 m² Spanne 1 Stpl. je 100 m² WF min. 1 Stpl. je WE Berechnungsgrundlage 1 Stpl je WE Anteil Besucher 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Gesamt 108 5 75 20 116 3 1 328 davon Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschlag Radverkehr 0% 10% 10% 10% 10% 10% 10% Gesamt 108 5 68 18 105 3 1 308 davon Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschlag weitere Maßnahmen Mob.-Konzept 0% 5% 5% 5% 5% 5% 5% Gesamt 108 5 64 17 99 3 1 297 davon Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0 ÖV-Abschlag 0% 25% 25% 25% 25% 25% 25% Gesamt 108 3 45 12 70 2 1 241 davon Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Stp. je WE Stellplatzbedarf mit ÖV- Abschlag (Minimalwert) Pkw-Stellplätze Stellplatzbedarf mit Mob.Konzept (Minimalwert) Stellplatzbedarf ohne Abschlag (Minimalwert) Satzung Stadt Köln ENTWURF Geschossbau KitaReihen- und Doppelhäuser Wohn- gruppe Ges amt 1 Stpl. je 25 Kinder jedoch mindestens 2Stpl. Stellplatzbedarf mit Radverkehrs- förderung (Minimalwert) 1 Stpl. je 2 WE 1 Stpl. je WE 1 Stpl. je 2 WE (x 0.8) 1 Stpl. je WE (x 0.8) Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 26 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) Im Entwurf der Stellplatzsatzung ist zudem eine Reduzierung aufgrund der Lage im Einzugsgebiet der S -Bahn- und Bushaltestellen um 2 5 % möglich, sodass sich der Stellplatzbedarf auf 241 Stellplätze reduziert. 4.3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis der „Richtzahlenliste Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlen- liste (2000)“ Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Fahrräder für das Bauvorhaben erfolgt eben- falls gemäß Richtzahlenliste der Stadt Köln. Als Vergleich wird die Berechnung nach dem Entwurf der neuen Stellplatzsatzung beigefügt. Die Berechnungsgrundlagen, an- genommenen Richtwerte und Ergebnisse auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlen- liste der Stadt Köln sind in Tabelle 5 zusammengefasst. Tabelle 5: Berechnung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen nach Richtzahlenliste Stadt Köln Demnach resultiert ein Bedarf von insgesamt 5 01 Fahrradabstellplätzen im Plange- biet, davon 100 für Besucher. Für eine gezielte Förderung des Radverkehrs ist eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll, auch um eine Re- duzierung der Anzahl der Pkw -Stellplätze statthaft zu gestalten. Demnach resultiert ein Bedarf von 652 Fahrradabstellplätzen, davon 131 für Besucher. Ges amt Spanne 2 Abstpl. je 20 bis 30 Kinder, mindestens 2 Abstpl. Berechnungsgrundlage 2 Abstpl. je 20 Kinder Anteil Besucher 20% 10% 20% Gesamt 490 6 5 501 davon Besucher 98 1 1 100 Gesamt 637 8 7 652 davon Besucher 128 1 2 131 Berechnung nach Richtzahlenliste Stadt Köln (Basis alte BauO NRW) Stellplatzbedarf mit Förderung des Radverkehrs (Erhöhung um den Faktor 1,3) (Minimalwert) Fahrrad-Stellplätze Stellplatzbedarf (Minimalwert) Kein Nachweis erforderlich Reihen- und Doppelhäuser 1 Abstpl. je 40 m² WF 1 Abstpl. je 40 m² WF Geschossbau Kita Wohngruppe Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 27 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 4.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis des Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln Die Berechnungsgrundlagen, angenommenen Richtwerte und Ergebnisse auf Basis des Entwurfs der neuen Stellplatzsatzung der Stadt Köln sind in Tabelle 6 zusam- mengefasst. Tabelle 6: Berechnung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen nach Entwurf der Stellplatz- satzung Stadt Köln Demnach besteht auf Basis des Entwurfs ein Bedarf in Höhe von insgesamt 676 Fahr- radabstellplätzen, davon 3 für Besucher. Für eine gezielte Förderung des Radver- kehrs ist eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll, auch um eine Reduzierung der Anzahl der Pkw-Stellplätze statthaft zu gestalten. Demnach resultiert ein Bedarf von 881 Fahrradabstellplätzen, davon 4 für Besucher. Reihen- und Doppelhäuser WE unter 50 m² WE über 50 m² WE unter 50 m² WE über 50 m² Spanne 1 Abstpl. je 10 Kinder jedoch mind. 2 für Spezialräder davon 50% Besucheranteil Berechnungsgrundlage 1 Abstpl. je 10 Kinder Anteil Besucher 0% 0% 50% 0% Gesamt 10 198 6 7 676 davon Besucher 0 0 3 0 3 Gesamt 13 258 8 10 881 davon Besucher 0 0 4 0 4 Satzung Stadt Köln ENTWURF Stellplatzbedarf mit Förderung des Radverkehrs (Erhöhung um den Faktor 1,3) (Minimalwert) Fahrrad-Stellplätze Stellplatzbedarf (Minimalwert) 455 0 592 0 0% Kita Wohn- gruppe Ges amt 1 Abstpl. je 30 m² WF 1 Abstpl. je 30 m² WF 1 Abstpl. je 30 m ³ WF Geschossbau kein Nachweis , bei Bedarf 1-4 je WE 1 Abstpl. je WE Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 28 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 5 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN Die Deutsche Reihenhaus AG und die GAG Immobilen AG planen die Entwicklung eines Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven mit dem Arbeitstitel „Südlich Baptist- straße“. Geplant sind insgesamt 389 WE, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Ge- schosswohnungsbau. Zudem sind eine Kita sowie eine Wohngruppe geplant. Zunächst wurde im Rahmen einer Umfeldanalyse die Erschließungssituation des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer qualitativ bewertet und eine Nutzeranalyse vorgenommen. In einem weiteren Schritt wurden Handlungsfelder und Strategien so- wie darauf basierende folgende Maßnahmen erarbeitet, die die Nutzung der Ver- kehrsträger des Umweltverbundes bei künftigen Nutzern fördern sollen: Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr: • Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung der Außenanlagen • Installation von geeigneten Fahrradabstellanlagen • Förderung der E-Mobilität und Nutzung von Sonderfahrrädern Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den ÖPNV: • Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes Änderung des Nutzerverhaltens • Information und Kommunikation bestehender Mobilitätsangebote zur Stär- kung des Umweltverbundes Förderung alternativer Antriebe: • Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an den Stellplätzen der Beschäftigten Paketlieferungen • Aufnahme einer Paketstation an zentraler Stelle im Plangebiet Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln, der Erschließung durch den ÖV sowie der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes, wurde abschließend der Stellplatz- bedarf (Pkw und Fahrrad) für das Plangebiet ermittelt. Auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln wurde folgender Bedarf an Pkw-Stellplätzen ermittelt: Deutsche Reihenhaus AG Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 29 Projekt-Nr.: 500189 P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) • Ohne Abschläge 392 Kfz-Stpl. • Zzgl. Abschlag Förderung Radverkehr (10 %) 364 Kfz-Stpl. • Zzgl. Abschlag weitere Maßnahmen (5 %) 350 Kfz-Stpl. Auf Basis des aktuellen Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln wurde folgen- der Bedarf an Pkw-Stellplätzen ermittelt: • Ohne Abschläge 328 Kfz-Stpl. • Zzgl. Abschlag Förderung Radverkehr (10 %) 308 Kfz-Stpl. • Zzgl. Abschlag weitere Maßnahmen (5 %) 297 Kfz-Stpl. • Zzgl. Abschlag ÖPNV Erschließung (25 %) 241 Kfz-Stpl. Auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste wurde ferner ein Bedarf von 501 Fahr- radabstellplätzen ermittelt, davon 1 00 für Besucher. Gemäß Entwurf der Stellplatz- satzung sind es 676 Fahrradabstellplätze, davon 3 für Besucher. Zur gezielten Rad- verkehrsförderung ist die Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll woraus ein Bedarf von 652 Fahrradabstellplätzen, davon 131 für Besucher resultiert. Gemäß aktuell gültiger Richtzahlenliste und dem Stellplatzsatzungsentwurf der Stadt Köln ist es ein Bedarf von 881 Fahrradabstellplätzen, davon 4 für Besucher. Die Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist in geeigneter Weise nachzuweisen. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, so können die Reduzierungsabschläge nicht angesetzt werden. Die a ngeführten Ab- schläge der Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind durch den Verkehrsgutachter angesetzt und im Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt Köln abzustimmen. Aufgestellt: Köln, 29.10.2020 BERNARD Gruppe ZT GmbH i.V. Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand Projektleiter Verkehrsplanung
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