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3123/2020

Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurf

Beschlussvorlage Ausschuss 10.05.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Abwaegungsprotokoll

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Anlage 2 Planungskonzept

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 8 (Vorab-)Auszug aus der Niederschrift BV6 3123-2020

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Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld

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Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 7 ergänzende Bürgerinfo

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1 danach

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Anlage 5 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1

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Anlage 10 Verkehrsgutachten u. Mobilitätskonzept

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Beschlussvorlage Ausschuss

15061 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3123/2020 
Freigabedatum  10.05.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der bereits im Vorfeld einge-
reichten Stellungnahmen, sowie die Ergebnisse aus der digitalen, ergänzenden Bürgerinforma-
tionsveranstaltung sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6, 7) zu 
berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Standort | Auswirkungen auf den Klimaschutz | Energiekonzept 
Das Plangebiet stellt eine von wenigen noch vorhandenen Potenzialflächen für eine wohnbauliche 
Entwicklung im Kölner Stadtgebiet dar. Um der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungs-
markt zu begegnen, ist die Schaffung von neuem Wohnraum dringendes Ziel der Stadtentwicklung. 
Neben der vorrangigen Wiedernutzbarmachung brach gefallener Flächen ist hierfür weiterhin die 
Neuinanspruchnahme bisher unbebauter Flächen unvermeidbar. Die Stadt Köln steht an dieser Stelle 
in der Pflicht, ihre Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine zukunftsträchtige und sozialge-
rechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. 
 
Das Plangebiet stellt sich aufgrund seiner Lage und der soliden infrastrukturellen Ausstattung in der 
Umgebung als gut geeignet für den Wohnungsbau dar. Die Entwicklung des Plangebietes ist daher 
eine gute Alternative gegenüber einer weitergehenden Flächenentwicklung in noch nicht infrastruktu-
rell erschlossenen Außenbereichen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der Standort bereits 
größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Die Eignung des Gebietes als Wohnstandort wurde somit 
bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geprüft und abgewogen. Auf eine weitergehen-
de Untersuchung eventueller Alternativstandorte konnte daher verzichtet werden. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung/ 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit dieser nicht im Plange-
biet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen 
zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte 
den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sein werde. 
 
Anlass und Ziel 
Die Deutsche Reihenhaus AG, mit Sitz in Köln, Poller Kirchweg 99, beabsichtigt, auf der circa 11 ha 
großen landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich der Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
im Stadtbezirk Chorweiler, gemeinsam mit der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Straße des 17. 
Juni 4, die Entwicklung eines neuen, durchgrünten Wohnquartiers mit circa 380 Wohneinheiten, einer 
Kindertageseinrichtung sowie einem öffentlichen Spielplatz. Darüber hinaus soll das Landschafts-
schutzgebiet im Süden weiterhin geschützt und als Ausgleichsfläche gesichert werden. Geplant ist ein 
Neubaugebiet mit rund 90 Reihenhäusern, circa 20 Einzel- und Doppelhäusern und circa 270 
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Etwa 70% der Wohnungen im Geschosswohnungsbau 
sowie die betreute Wohngruppe sollen öffentlich gefördert errichtet werden.  
 
Städtebauliches Konzept 
Die Geschosswohnungsbauten sollen in einer dreigeschossigen Bauweise mit Satteldach und die 
Reihenhäuser mit zwei Geschossen und Satteldächern ausgeführt werden. Hierbei werden aufgrund 
von Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der ergänzenden digitalen Bür-
gerinformation die Kubatur und Höhe der Giebelseiten der geplanten Mehrfamilienhäuser an Baptist-

3 
straße im weiteren Verfahren geprüft. Die Einzel- und Doppelhäuser sollen mit zwei Geschossen und 
Walmdächern ausgeführt werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist sowohl oberirdisch 
wie auch in Tiefgaragen vorgesehen. Innerhalb des Quartiers sind Freiräume mit einer hohen Aufent-
haltsqualität geplant, zu denen auch eine öffentliche Spielplatzfläche in einer Größe von circa 1.800 
m² zählt. "Grüne Zimmer" bilden darüber hinaus halböffentliche Binnenräume hinter den privaten Gär-
ten als gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen. Nach Osten hin bildet eine weitere Grünfläche den 
Übergang zum angrenzenden Lärmschutzwall, der das neue Wohngebiet vor den Emissionen des 
Bahnverkehrs schützen soll. 
 
Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.  
 
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 Wohneinheiten handelt, hat die Deut-
schen Reihenhaus AG in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG gemäß des Kooperativen 
Baulandmodells im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung 
als Grundlage für die weitere Planung durchgeführt. In die Aufgabenstellung des Qualifizierungsver-
fahrens sind die Ergebnisse der Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Absatz 1 BauGB sowie der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.01.2019 einge-
flossen. Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, städtebauliche und freiraumplanerische Gestal-
tungsalternativen für die Entwicklung des bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes 
zu Wohnnutzungen zu erhalten. Zusätzlich waren Untersuchungen zur Gebäudeorganisation und 
Gebäudegestaltung der beabsichtigten Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten gefordert. 
Unter den 6 Teilnehmergemeinschaften wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus 
Berlin zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Kopenhagen mit dem 1. Rang ausgezeich-
net. Die Jury empfahl, unter Berücksichtigung der in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritik-
punkte, den Entwurf zur Grundlage für die Weiterentwicklung der Planung zu machen. Das Büro Lo-
renzen Mayer hat die folgenden formulierten Kritikpunkte überarbeitet und den Entwurf daraufhin an-
gepasst:  
 Die südlich des neuen Quartiers verlaufende Straße wurde so nach Norden verlegt, dass sie nicht 
mehr in dem Landschaftsschutzgebiet liegt. 
 Die Ausnutzung beim Geschosswohnungsbau wurde an die geplante GFZ von 1,2 angepasst und 
die II-Geschossigkeit auf III-Geschosse + Dach angehoben. 
 Die Tiefgaragen im Geschosswohnungsbau wurden so erweitert, dass alle Wohnungen hieran 
angebunden sind. 
 Die Ausbildung der südlichen Reihenhauszeilen wurde von drei auf fünf Garagen angepasst, so-
dass die Gärten zum Landschaftsschutzgebiet eine klare Kante erhalten und in ihren Größen kei-
ne zu starke Varianz aufweisen. 
 Die südlichste der Parktaschen parallel zum Lärmschutzwall ist zugunsten einer großzügigeren 
Freiraumfläche entfallen. 
 
Erschließung 
Nach verwaltungsinterner Abstimmung der Fachämter zur Erschließung des Plangebietes wurden 
mehrere Erschließungsvarianten in einem ersten Untersuchungsschritt qualitativ verkehrlich unter-
sucht und schließlich zwei Erschließungsvarianten zur Betrachtung in der Verkehrsuntersuchung 
festgelegt:  
In der Erschließungsvariante 1 erfolgt die Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der 
Baptiststraße im Norden des Plangebietes und über eine Zufahrt an der Berrischstraße im Westen 
des Plangebietes. Über diese Zufahrten wird der gesamte Quell- und Zielverkehr des Plangebietes 
abgewickelt.  
 
Die Erschließungsvariante 2 sieht eine Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der Bap-
tiststraße, die nur in Richtung Süden befahrbar sind, eine Zufahrt an der Berrischstraße und eine Zu-
fahrt am Mörterweg vor. Über die nördlichen Zufahrten wird nur Zielverkehr des Plangebietes abgewi-
ckelt. Über die westliche Zufahrt wird ausschließlich der Quell- und Zielverkehr der Kita abgewickelt. 
Der gesamte Quellverkehr der Wohnnutzungen sowie ein Teil des Zielverkehrs fließt somit über die 
südliche Zufahrt zum Mörterweg. Die Verkehrsführung auf dem Mörterweg ist weiterhin eine Einbahn-
straßenregelung in Fahrtrichtung Osten. Ziel dieser Erschließungsvariante 2 ist es, den Quellverkehr

4 
des Plangebietes vom Bereich der Baptiststraße und Berrischstraße fernzuhalten und somit den 
Ortskern mit weniger Mehrverkehr zu belasten. Auf die Baptiststraße wird nur Zielverkehr umgelegt, 
der durch die Wohnnutzung des Plangebiets hauptsächlich auf den Nachmittag entfällt.  
 
Die Prüfung dieser beiden Varianten ergab, dass die Erschließungsvariante 2 zu einer gleichmäßige-
ren Verteilung des Plangebiets bedingten Mehrverkehrs und damit insgesamt zu geringeren Mehrbe-
lastungen der untersuchten Querschnitte mit teilweisen engen Straßenräumen des bestehenden Ver-
kehrsnetzes führt. Dadurch soll die Verkehrssicherheit, vor allem für nichtmotorisierte Verkehrsteil-
nehmer, wie Schüler und Fußgänger in den teilweise engen Straßenquerschnitten in Bezug auf die 
Erschließungsvariante 1 deutlich erhöht werden. 
 
Aus diesen Gründen ist die Erschließungsvariante 2 Bestandteil des überarbeiteten städtebaulichen 
Entwurfes.  
 
Verfahrensverlauf 
Am 17.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit Anhö-
rung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 28.06.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss 
(StEA) getroffen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis zum 28.11.2018. Eine von den Investo-
rinnen geleitete öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung fand am 15.01.2019 in Roggen-
dorf/Thenhoven statt. Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung sind fünf Stellungnahmen 
eingegangen sind (s. Anlage 4). Im Anschluss folgte eine Stellungnahme des Bürgervereins, die im 
Mai 2020, ebenfalls im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen ist (s. An-
lage 4). 
 
Darauf aufbauend wurde im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauf-
tragung als Grundlage für die weitere Planung durchgeführt.  
 
Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendver-
anstaltung) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 19.03.2020 gefasst. 
 
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 bis heute andauernden Covid-19-Pandmie und der hiermit 
erforderlichen Kontaktbeschränkungen hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 16. 
Juni 2020 beschlossen, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch 
nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB abweichend 
von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs, für 
die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Diese Vorgehensweise ist im vorliegenden Bebauungs-
planverfahren zur Anwendung gekommen. 
 
Auf Grundlage des angepassten städtebaulichen Konzeptes erfolgte demnach die frühzeitige Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in Form eines Aushangs. Das städtebauliche Pla-
nungskonzept wurde auf diese Weise vom 27. August bis einschließlich 10. September 2020 zur Ein-
sichtnahme sowohl im Bezirksrathaus Chorweiler als auch in der Außenstelle des Stadtplanungsamts 
ausgehangen. Auf das Beteiligungsverfahren wurde ferner über einen an die Bewohner*Innen in 
Roggendorf/Thenhoven verteilten Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der 
Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen. Neben dem Aushangplakat wurden weiterführende 
Informationen in Form eines barrierefreien Erläuterungstestes zum Planverfahren sowie erklärende 
Erläuterungskarten zum städtebaulichen Planungskonzept, zum Verkehr und dem landschaftsplaneri-
schen Konzept zu den Grün- und Freiflächen online unter http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln 
zur Verfügung gestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich zum 17. September 
2020 eingereicht werden. Es sind 154 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 
27.08.2020 bis zum 17.09.2020 (s. Anlage 5) sowie zehn fristverspätete Stellungnahme nach dem 
17.09.2020 eingegangen (s. Anlage 6). 
 
Um dem Wunsch nach einem ergänzenden Dialog zu entsprechen, haben sich die Investorinnen da-
zu bereit erklärt, eine ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung als Live-Stream durchzuführen, 
die im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 28. April 2021 stattgefunden hat. Die 
Veranstaltung diente dazu, die Planung des 1. Ranges näher zu erläutern sowie die Stellungnahmen

5 
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beantworten. Im Rahmen 
der ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung sind durch die Eingabe mittels einer Chatfunktion im 
Live-Stream 191 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen, die ebenfalls in die weitere 
Planung gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung einfließen (s. Anlage 7).  
 
Vorgabenbeschluss 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 
2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6 und 7) zu berücksichti-
gen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
 
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept 
 
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB 
 
Anlage 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen vor der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen nach der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ergänzenden 
Bürgerinformationsveranstaltung

Anlage 3 Abwaegungsprotokoll

6266 Zeichen

Anlage 3 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 –Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/ Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher  
Belange 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 21.11.2019 bis zum 06.01.2020 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind sieben Stellungnahmen eingegangen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.  
 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft,  
Gewässerschutz 
 Aufgrund der gewählten Ausgleichsfläche am Pletschbach ist kein 
Konflikt zu dessen Gewässerentwicklung zu sehen. Allerdings liegt 
dieser Aspekt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde. 
 Ansonsten keine Betroffenheit. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
- 
2.  Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln 
 Keine Anregungen. 
 
Kenntnisnahme 
 
- 
3.  
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Rhein-
Erft-Kreis 
 Zwei landwirtschaftliche Betriebe sind aufgrund der Planungen 
durch Flächenverluste erheblich betroffen. Einer der beiden Betrie-
be verliert knapp 6% seiner insgesamt bewirtschafteten Flächen, 
was als äußerst empfindliche Einbuße anzusehen ist. Im Umland 
Ersatzland zu pachten, ist – wenn überhaupt - nur sehr schwer 
möglich. 
 
 ln diesem Zusammenhang bitten wir weiterhin um Berücksichtigung 
der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für die 
menschliche Daseinsvorsorge auch im Hinblick auf die Festsetzun-
gen im LEP (Landesentwicklungsplan NRW) Punkt 7.5-1 und 7.5-2. 
 
Nein 
 
 
 
 
Teilweise 
 
Aufgrund des dringenden Bedarfs an (preisgünstigem) 
Wohnraum steht die Schaffung von Wohnraum im Vorder-
grund. Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ge-
mäß wird nur die Wohnbaufläche als Bauland in Anspruch 
genommen. Die dargestellte Grünfläche – mit Ausnahme der 
notwendigen Querung der neuen Erschließungsstraße - 
bleibt dem Grünausgleich vorbehalten. 
Inwieweit die Grünausgleichsfläche durch den Landwirt wei-
terhin genutzt werden kann, soll im weiteren Verfahren ge-
prüft werden.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Dies gilt auch für den Aspekt der Ausgleichsmaßnahmen, da für die 
Ernährungsfürsorge wichtige Flächen zu schützen sind. Die Böden 
im Plangebiet zeichnen sich durch eine hohe Bodengüte mit 55-75 
Bodenpunkten aus (nach Geoportal NRW) und gelten damit als be-
sonders fruchtbar. 
4.  Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 
 Die Belange der Telekom werden zurzeit nicht berührt. 
 Wir bitten bei den weiteren Planungen / Gesprächen zur Erschlie-
ßung des Plangebiets um frühzeitige Beteiligung unter der 
Mailadresse: neubaugebiete-pti22@telekom.de. 
 
Ja 
 
 
 
Die Telekom wird bei den weiteren Planungen frühzeitig be-
teiligt. 
 
5.  Stadtwerke Köln GmbH, Immobilienmanagement und Wohnungs-
wirtschaft  
 
 Es bestehen keine Bedenken. 
 
 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft  
 Die geplante Bebauung kann mit Strom, Gas und Wasser ver-
sorgt werden. 
 
 Sollten die Investoren eine Stromversorgung in der Untervertei-
lung aus dem öffentlichen Stromnetz wünschen, werden zwei 
Stromnetzstationen verteilt im Plangebiet notwendig. Die Stand-
orte sollten gemäß dem Konzessionsvertrag im Bereich der öf-
fentlichen Straßenverkehrsfläche positioniert werden. 
 
 Teile des Plangebietes befinden sich in der Wasserschutzzone 
Illa der Wassergewinnungsanlage Weiler.  
 
 Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Wasserschutzge-
 
 
- 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
- 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Ob es eine Unterverteilung aus dem öffentlichen Stromnetz 
braucht, wird derzeit geprüft. 
 
 
 
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. 
 
 
Die Vorgaben des Wasserschutzgebietes werden eingehal-

- 3 - 
 
 
 
bietsverordnung einzuhalten sind. 
Kenntnisnahme 
ten. 
6.  
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln, AöR 
 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 
 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 
Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das 
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung 
des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. 
 
 
 Derzeit wird geprüft, ob eine Einleitung von Niederschlagswasser in 
den südlich gelegenen Pletschbach aus wasserwirtschaftlicher 
Sicht sinnvoll ist und die Entwässerung in dem Planungsgebiet 
über ein echtes bzw. modifiziertes Trennsystem erfolgen kann. 
 
 
 Hinweis, dass bei Starkregen geeignete Maßnahmen zur Risiko-
vorsorge bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden müs-
sen. 
 
Kenntnisnahme 
Teilweise 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser soll dort, wo es 
möglich ist, versickert werden. Im Bereich der Tiefgaragen 
unter den Reihenhäusern bzw. im Bereich der Kindertages-
einrichtung, wo die Rahmenbedingungen für eine Versicke-
rung erschwert sind, wird derzeit eine Ableitung in den 
Mischwasserkanal geprüft. 
 
 
Eine Prüfung ist mittlerweile erfolgt. Das Ergebnis ist, dass 
von der Einleitung abgesehen werden soll, da der Pletsch-
bach im engen Zusammenhang mit dem Retentionsraum 
Worringen steht und im Hochwasserfall die hydraulische Ab-
leitungsfähigkeit des Pletschbaches nicht pauschal gegeben 
ist. 
 
Im Bebauungsplan werden Maßnahmen zur Risikovorsorge 
berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen getroffen. 
7.  PLEDOC GmbH  
 Versorgungsanlagen sind nicht betroffen. 
 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der 
Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompen-
sationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden 
bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch 
die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit 
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschlie-
ßen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um 
weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 
 
Kenntnisnahme 
Ja 
 
 
- 
Die PLEDOC GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt.

Anlage 2 Planungskonzept

1878 Zeichen

Anlage 2
Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/ Thenhoven
Städtebauliches Planungskonzept
Grundstücksfläche
PKW- Wendeanlage
PKW
- Wendeanlage
PKW
- Wendeanlage
PK
W
- egalnaedne
W
PKW
- Wendeanlag
e
Wendeanlage
3-Ach
s. Müllfahrzeug
TrafoC-
noitatS
Außenspiel 
I KITA
KITA
I
I
I
Ausgleichsfläche
Pletschbach
Bepflanzungszone 
II
Gehölzübergang
Baptiststraße
Sport
 & 
Spiel
"Spielpark
"
Fre
izeit
Planstraße 
2
privater Weg zur Personenrettung und Brandtbekämpfung
II+D
III+D
Zufahrt 
TG 
02
III+D
III+D
IV
III+D
III+D
III+D
 trhafuZ
 
GT
03
III+D
III+D
III+D
Zufahrt 
TG 
01
III+D
II+D
III+D
III+D
III+D
III+D
III+D
III+D
III+D
Kinderspiel
"Grünes 
Zimmer
"
Kinderspiel
Kinderspiel
Kinderspiel
"Grü
nes Zimmer
"
"Grünes 
Zimmer"
Kinderspiel
"Grünes Zimmer"
Mörterweg
temporäreLadezone 
Kita
II+D
II+D
II+D
II+D
I
I
I
II+D
II+D
II+D
II+D
I
I
I
I
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
I
I
I
I I
I
I
II+D
I
I
I
II+D
II+D
II+D
Zufahrt 
TG
Zufahrt 
TG
Planstraße 
3
Planstraße 
1
Planstraße 
5
Haus
 01
Haus
 02
Haus
 03
Haus
 04
Haus
 05
 suaH
41
 suaH
31
 suaH
21
Haus
 11
Haus
 10
Haus
 09
Haus
 08
Haus 
07
Haus
 06
Haus
 15
Haus
 16
Haus
 17
Haus
 18
Haus
 19
Haus
 20
Haus
 21
Haus
 22
Haus
 23
Bahngleis
Mobilitätshub
Öffentliche 
Grünfläche
40.50
41.00
41.00
41.00
43.00
41.00
40.50
71
43.50
44.00
44.50
Boule
Planstraße 
8
Planstraße 
6
Planstraße 
7
III+D
III+DWohngemeinschaft
Planstraße 
4
Zufahrt 
TG 
04
Zufahrt 
TG 
05
Trafo
C-Station
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
II+D
42.50
42.00
41.50
42.50
42.00
41.50
42.00
41.50
Erweiterung 
Ausgleichsfläche
Bepflanzungszone 
I
dichte Gehölz
- und Strauchpflanzung
Anbindung 
an 
den 
Mörterweg
Gleis
Infrastruktur 
-
raum
 ca. 64 
m²
Pa
ketstation
Grenze 
zur Ausgleichsfläche 
FNP gem. Parzellenplan
Geschossreduktion
Haus 06
von III+ auf II+
Geschossreduktion
Haus 15
von III+ auf II+

Anlage 1 Geltungsbereich

375 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Südlich Baptiststraße in Köln - Roggendorf/Thenhoven
0 10050 200 300 Meter

Anlage 8 (Vorab-)Auszug aus der Niederschrift BV6 3123-2020

4074 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Hübner 
Telefon:  (0221) 221-96319  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  corinna.huebner@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.05.2021 
öffentlich 
9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept südlich Bapti ststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Er- 
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
3123/2020 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans schlägt vor, den Beschluss zunächst abzulehnen. Er 
führt aus, dass andere Bauvorhaben, die von der BV immer wieder gefordert werden, 
wie der Ausbau des Blumenbergweg, der Ausbau von Schulen etc. zunächst been- 
det werden sollen, bevor neue Baugebiete umgesetzt werden. 
Bezirksvertreter Herr Schlimgen gibt zu Bedenken, dass es ein sehr gutes Planungs- 
konzept ist, bei dem eine Vielzahl von Bürgerfragen beantwortet wurden. Auch wenn 
nicht alle Vorschläge eingearbeitet werden konnten, so sind doch viele davon aufge- 
nommen worden. Er weist darauf hin, dass in dem Konzept auch eine Kindertages- 
stätte, ein Spielplatz und ein Gemeinschaftsraum enthalten sind, die man bei Ableh- 
nung mit ablehnt. Er bittet um Zustimmung für den Beschluss. 
Bezirksvertreter Herr Roth sieht zwar die Nachbesserungen der Verwaltung. Für ihn 
ist aber entscheidend, dass bereits jetzt Schulplätze für Grundschulkinder fehlen. Ein 
Neubaugebiet ohne weitere Schulplätze zu bauen hält er für nicht verantwortlich. 
 
Bezirksbürgermeister Zöllner berichtet von der Online-Infoveranstaltung, die aus sei- 
ner Sicht in eine Richtung ging. Zwar konnten Fragen gestellt werden, die aber nicht 
in vollem Umfang beantwortet wurden.  
Er rügt die Form der Onlineveranstaltung, die für diese Art der Bürgeranhörung aus 
seiner Sicht ungeeignet ist, da keine echte Diskussion entstehen kann.  
Auch er führt die fehlenden Schulplätze an. Der geplante Ausbau der Grundschule 
Gutnickstr. kommt nicht voran, der dafür erforderliche Umzug der anliegenden Kin- 
dertagesstätte in das alte Grundschulgebäude ist in seinen Augen nicht in Sicht. 
Eine weitere Planung für den Ausbau der Grundschule gibt es daher nicht. Für das 
kommende Schuljahr mussten bereits Grundschüler abgewiesen werden, die nun 
nicht raumnah zur Schule gehen können und so nicht die notwendige und altersge-

rechte Selbstständigkeit erlernen können.  
Weiterhin weist er auf die unzureichende Verkehrssituation hin. Für ihn ist es fraglich, 
wie der Verkehr für das Neubaugebiet fließen soll, auch für die Zeit der Erstellung 
des Neubaugebietes. Der Zufluss über den sanierungsbedürftigen Thenhoven-
Escher Weg, den die Verkehrsplanung vorsieht, hält er für problematisch. Die Ver- 
kehrsproblematik würde sich aus seiner Sicht somit auch auf Esch ausdehnen.  
  
Aus diesen Gründen schließt er sich den Vorrednern an, die die Ablehnung des Be- 
schlusses fordern. 
 
Herr Zöllner stellt abschließend ausdrücklich fest, dass die Bezirksvertretung  nicht 
gegen Wohnungsbau ist, sondern gegen die Umsetzung wie sie in diesem Fall ge- 
plant ist.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- 
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des  städtebaulichen Planungs- 
konzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- 
gesetzbuch (BauGB), der bereits im Vorfeld eingereichten Stellungnahmen, 
sowie die Ergebnisse aus der digitalen, ergänzenden Bürgerinformationsveran- 
staltung sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4, 5, 6, 
7) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bez irksvertretung ohne Einschrän- 
kung zustimmt 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich abgelehnt  gegen die Stimme von Herrn Schlimgen und bei Enthaltung 
der AfD

Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld

28128 Zeichen

Anlage 4 
  
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Eine Bürgerinformationsveranstaltung wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 15.01.2019 durchgeführt. Im Anschluss an die 
Bürgerinformationsveranstaltung sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und somit im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eingegangen.  
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
laufende Nummern 1-3, 5 
Verkehr 
Ein neues Wohngebiet dieser Größe bringt u.a. eine hohe 
zusätzliche Verkehrsbelastung mit sich. Die Zufahrtswege zu 
diesem Bereich sind ausschließlich über die Berrischstraße 
und die Baptiststraße geplant. Diese beiden Straßen sind 
schmal und für ein noch höheres Verkehrsaufkommen 
denkbar ungeeignet. Die Berrischstraße wird zudem genau in 
dem Streckenabschnitt, den Sie verkehrstechnisch für das 
geplante neue Wohnquartier nutzen wollen, von der KVB u.a. 
mit Gelenkbussen ebenfalls genutzt. Die Belastung der 
betroffenen Anwohner durch noch mehr Verkehr würde sich 
beträchtlich erhöhen. 
Das Verkehrsaufkommen ist nicht zu bewältigen. Die von 
Ihnen geplante Zufahrt über die Baptiststraße lässt sich aus 
unserer Sicht nicht im Alltag leben: die Baptiststraße ist eine 
kleine, schmale Sackgasse. Bei 91 Häusern und 230 
Wohnungen (mit 2-3 Bewohnern geschätzt) würden zwischen 
 
Teilweise 
 
Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrunde liegende Planungskonzept 
ist als prämierter Entwurf aus der Mehrfachbeauftragung hervor 
gegangen. Es sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den 
Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, 
dass die Belastung für die Berrischstraße und für die Baptiststraße 
möglichst gering ausfällt. Aufgrund der vorgeschlagenen 
Verkehrsanbindung mit beschränkten Zu- bzw. Ausfahrtsregelungen ist 
mit keinem signifikanten Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen 
Berrisch- und Baptiststraße zu rechnen.  
Der ruhende Verkehr wird überwiegend in Tiefgaragen oder auf 
oberirdischen Stellplatzanlagen untergebracht. Zusätzlich werden 
Besucherstellplätze entlang der öffentlichen Straßen in ausreichender 
Anzahl vorgesehen. 
Die sogenannten „Engstellen“ entstehen durch das einseitig erlaubte 
Parken auf der Baptiststraße, sodass entgegenkommende Fahrzeuge

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600-1000 Personen diese Straße befahren. Und einen 
Parkplatz finden müssen! Schon heute ist die 
Parkplatzsituation angespannt und die kleinen Straßen für 
dieses Verkehrsaufkommen nicht geeignet. Wenn doch bis an 
den Mörterweg gebaut werden soll – warum wird dieser nicht 
die Hauptzufahrt in das Gebiet? Das würde den Verkehr 
sicherlich besser verteilen. 
Bereits vor mehr als 12 Jahren erstellte der Bürgerverein Köln-
Roggendorf/Thenhoven einen Punkte-Plan zur Verbesserung 
der Verkehrssituation in Roggendorf/Thenhoven. Im Schreiben 
an Politik und Verwaltung der Stadt Köln, vom 22. Mai 2008, 
wurden Maßnahmen beschrieben und deren Umsetzung 
eingefordert. Es handelte sich unter anderem um folgende 
Maßnahmen:  
 Erweiterung der Zone 30 auf den gesamten Ort, 
 „Rechts vor Links“ Kreuzungen haben Vorfahrt, 
 Engstellen zur Geschwindigkeitsreduzierung an den 
Ortseingängen Süd und West einrichten, 
 Parken neu regeln, 
 LKW raus aus unserem Doppeldorf, 
 Kreisverkehr Umgehungsstraße/Bruchstraße 
Aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in 
Roggendorf/Thenhoven, welche seither durch die Schaffung 
der inzwischen fertig gestellten Neubaugebiete „Straberger 
Weg“, „Sinnersdorfer Straße“ und „Mottenkaul“ und durch die 
in Planung befindlichen Neubaugebiete „Further 
Straße/Gilleshof“ und „Südlich Baptiststraße“ stark verändert 
wurde, bedurfte es neuer und ergänzender Überlegungen zur 
Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs. 
Der Vorstand des Bürgervereins erarbeitete ein 
Verkehrskonzept, welches folgende Themen behandelt: 
Neubaugebiet relevant: 
1. Regelung der Hauptverkehrsströme in den Ort und das 
Neubaugebiet 
2. Anbindung des Straßennetzes des Neubaugebietes an 
nicht konfliktfrei passieren können.  
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und den zu erwartenden 
Neuverkehren würde die vom Bürgerverein vorgeschlagene Maßnahme 
eine Umverteilung des Verkehrs im Ortskern bewirken.  
Die Baptiststraße westlich der Berrischstraße stellt eine wichtige 
Verbindung von und in Richtung der Worringer Landstraße und der 
BAB A57 dar. Durch die Einrichtung der Einbahnstraßen würden 
Umwege und damit Mehrbelastungen der Sinnersdorfer Straße, der 
Further Straße, des Walter-Dodde-Wegs und der Berrischstraße 
entstehen. Insgesamt ist die Verkehrsbelastung des betreffenden 
Abschnitts der Baptiststraße im Bestand mit ca. 2.500 Kfz/24 h zu 
gering um die vom Bürgerverein vorgeschlagene Verkehrsführung und 
die damit einhergehende Steigerung der täglichen Fahrzeugkilometer 
im Ort zu empfehlen.  
Die im Bebauungsplan vorgesehene Zielverkehrserschließung ist zum 
Teil über die Baptiststraße geplant. Die vom Bürgerverein 
vorgeschlagene Einrichtung zweier Einbahnstraßenabschnitte auf der 
Baptiststraße würde für einen Teil der Neuverkehre Umwege bedeuten. 
Damit wären weitere Mehrbelastungen an den oben genannten Straßen 
die Folge. 
Um die mittleren Wartezeiten an verschiedenen Kreuzungspunkten und 
Engstellen zu beurteilen, wurde im Juli 2019 auf der Berrischstraße 
zwischen Baptiststraße und Mörterweg (in Zeiten außerhalb der 
Schulferien) eine Videoerfassung des fließenden Verkehrs in den 
Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die 
Anzahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie 
die mittlere Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche 
Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies 
entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden.  
Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine Kategorisierung von 
mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in 
verschiedene Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 
10 Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus 
lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahrzeuge auf 
der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft

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den alten Ort 
3. Anbindung der Bus-Linie 120 an das Neubaugebiet 
Sonstige relevante Themen: 
4. Geschwindigkeitsregulierung im gesamten Ort 
5. Tempo 30 Zonen einrichten 
6. Fußgängerüberwege auf Kita- und Schulwegen einrichten 
7. Geordnetes Parken im gesamten Ort einrichten 
8. Straßenschilder minimieren (rechts vor links) 
9. Verkehrslenkung zur A 57 optimieren (nicht vorbei an 
Kita´s und Schule) 
10. LKW Durchfahrtverbot im gesamten Ort (nur Anlieger frei) 
11. LKW Durchfahrtsverbot auf der Bruchstraße (nur Anlieger 
frei) 
Kreisverkehr einrichten: Bruchstraße (L43) / Worringer 
Landstraße (L183) 
 
Anregungen zum Bebauungsplanverfahren zu Nr. 1-3: 
Um zunächst Anregungen zum anstehenden 
Verkehrsgutachten zum Neubaugebiet „Südlich Baptiststraße“ 
zu geben, werden die dafür unverzichtbaren Themen 
betrachtet. 
1. Regelung der Hauptverkehrsströme in den Ort und das 
Neubaugebiet 
2. Anbindung des Straßennetzes des Neubaugebietes an 
den alten Ort 
3. Anbindung der Bus-Linie 120 an das Neubaugebiet 
Die Erschließung des Neubaugebietes „Südlich Baptiststraße“ 
wird zwangsläufig durch den alten Ortskern erfolgen. Hier sind 
folgende Zufahrtsstraßen relevant: 
Von Westen: 
 Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Baptiststraße / 
Berrischstraße 
 Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Baptiststr./ 
Quettinghofstr./ Further Straße / Berrischstr. 
werden können. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der 
Morgen- als auch in der Abendspitze ungehindert passieren. Daher ist 
die vom Bürgerverein vorgeschlagene Maßnahme nicht erforderlich. 
Die festgestellten Wartezeiten sind letztendlich gewünschte 
Auswirkungen der Verkehrsberuhigung im Ortskern. Da Wendeanlagen 
an der Berrischstraße nicht vorgesehen und aufgrund der beengten 
Platzverhältnisse nicht möglich sind, ist diese vom Bürgerverein 
vorgeschlagene Maßnahme auch aus verkehrstechnischer Sicht nicht 
zu empfehlen.

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 Kreisverkehr L183 / Straberger Weg /Sinnersdorfer Straße 
/ Further Straße / Berrischstraße 
 Kreisverkehr L183 / Straberger Weg / Sinnersdorfer Straße 
/ Walter-Dodde Weg / Berrischstr. 
Von Nord-Westen: 
 Kreisverkehr L183 / Sinnersdorfer Straße / Berrischstraße 
 Kreisverkehr L183 / Sinnersdorfer Straße / Walter-Dodde 
Weg / Berrischstraße 
Von Norden: 
 Kreuzung L183/Bruchstraße / Bruchstraße / Walter-Dodde 
Weg / Berrischstraße 
 Kreuzung L183/Bruchstraße / Bruchstraße / Mörterweg / 
Berrischstr. (derzeit nicht möglich) 
Von Süd-Osten: 
 Kreuzung Bruchstraße / Mörterweg / Berrischstraße 
(derzeit nicht möglich) 
Von Süden: 
 Thenhover-Escher Weg / Mörterweg / Berrischstraße 
Betroffen sind demnach alte Straßenzüge, in denen 
erhebliche Engstellen zu verzeichnen sind. 
Zu verzeichnende Engstellen: 
 Baptiststraße: Kreuzung Sinnersdorfer Straße bis 
Kreuzung Quettinghofstraße 
 Baptiststraße: Kreuzung Quettinghofstraße bis Kreuzung 
Berrischstraße 
Zur Entschärfung der Engstellen in der Baptiststraße werden 
ausgehend von der Kreuzung Quettinghofstraße, zwei 
Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung 
vorgeschlagen.

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Die Kreuzung Berrischstraße/Baptiststraße bis Haus Nr. 47 
bedarf keiner Änderung. 
 Berrischstraße: Kreuzung Baptiststraße bis Haus Nr. 169 
(ehem. Hofanlage) 
 Berrischstraße: Haus Nr. 169 (ehem. Hofanlage) bis 
Kreuzung Further Straße/Mörterweg 
Zur Entschärfung der Engstellen in der Berrischstraße wird ab 
der Haus Nr. 169 (Hofanlage), ein Durchfahrtsverbot in 
Richtung Norden bis zur Kreuzung Baptiststraße 
vorgeschlagen. Es soll an dieser Stelle ausdrücklich keine 
Einbahnstraße eingerichtet werden. Bis zur, und nach der 
Durchfahrtssperre, bleibt die Berrischstraße in 
Zweirichtungsverkehr befahrbar.  
Die Anbindung der neuen Erschließungsstraßen des 
Neubaugebietes an das vorhandene Straßennetz sollte 
ausdrücklich nicht ohne die Entschärfung der Engstellen 
erfolgen.  
Der zukünftige Verkehrsfluss, der sich in den Ort, und aus 
dem Ort heraus bewegen wird, muss möglichst gleichmäßig 
auf alle im Ort befindlichen Straßen verteilt werden. Die 
vorgeschlagene Lösung berücksichtigt demzufolge nicht nur 
die neuen Verkehre aus dem Neubaugebiet, sondern auch die 
bereits heute existierenden Verkehrsströme. Heute sind die 
Berrischstraße und Baptiststraße die belastungsstärksten 
Straßen im Ort. Das neue Verkehrskonzept eröffnet 
Lösungen, die sich positiv auf eine gleichmäßige Belastung im 
gesamten Ort auswirkt. 
In den Straßen Bruch, Berrisch und Thenhoven-Escher gibt es 
schon schlechte Zustände in Bezug auf die Qualität der 
Straßenoberfläche. Die Frequenz der dort fahrenden Autos ist 
bereits grenzwertig. Eine Straßenführung auf der Rasenfläche, 
ist so nicht praktikabel, der gesamte Straßenverkehr würde 
hier kollabieren.

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laufende Nummer 5 
Kita-Verkehre 
In diesem Zusammenhang müssen auch die Zufahrtswege der 
Kita´s Berücksichtigung finden. Die Verkehre zu der Kita-
Berrischstraße (altes Schulgebäude) und der neuen Kita im 
Neubaugebiet sollten nicht ausschließlich über die 
Berrischstraße geführt werden. 
Es gilt, den Hol- und Bring-Verkehr für die Kita´s zu entzerren. 
Die vorgeschlagene Sperrung der Berrischstraße ab Haus Nr. 
169 in Richtung Norden - bis zur Kreuzung Baptiststraße -, 
ermöglicht das Einfahren in das Neubaugebiet und zur Kita 
durch die Berrischstraße von Norden und von Süden her, also 
aus beiden Richtungen gleichermaßen. Die Ausfahrt, aus dem 
Neubaugebiet kommend, kann hingegen in die Berrischstraße 
nur nach Süden (links) erfolgen, um sich dort an der Kreuzung 
Berrischstraße / Further Straße / Mörterweg / Thenhover-
Escher Weg, in alle anderen Richtungen zu verteilen. Die 
Einbahnstraßenregelungen in der Baptiststraße führen 
ebenfalls zur Verteilung des Hol- und Bring-Verkehrs. 
Die Erreichbarkeit der Schule Gutnickstraße 37 ist ebenfalls 
aus dem gesamten Ort, auch aus dem Neubaugebiet, mit den 
Maßnahmen der Durchfahrtsbeschränkung der Berrischstraße 
ab Haus Nr. 169 bis zur Kreuzung Baptiststraße sowie der 
Einbahnstraßenregelungen der Baptiststraße gegeben. 
 
Nein 
 
Grundsätzlich soll die Erschließung der neu geplanten 
Kindertageseinrichtung über die Berrischstraße erfolgen. Der Anteil des 
Hol- und Bringverkehrs am Tagesverkehr ist gering. Daher wird eine 
Erschließung der Kindertagesstätte über die Berrischstraße zu keiner 
maßgeblichen Verschlechterung der Situation auf der Berrischstraße 
führen, zumal sich die Hol- und Bringstellplätze am Ende der 
Planstraße 6 in ausreichender Entfernung zur Kreuzung Berrischstraße 
befinden. 
Es werden im vom Bürgerverein vorgeschlagenen Verkehrskonzept 
weitere relevante Themen benannt, die die grundsätzliche 
Verkehrsführung in Roggendorf/Thenhoven betreffen. Vor diesem 
Hintergrund werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen 
zur Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen 
gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf 
der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder 
Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für 
den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu 
halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und 
Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur 
Grundschule zu ermöglichen. 
 
laufende Nummer 5 
ÖPNV 
Der Anschluss des Neubaugebietes an den ÖPNV ist 
zwingend erforderlich. Die Bus-Linie 120 wird in einem 
Ringsystem durch den Ort geführt. Die dem Neubaugebiet 
gegenüberliegende Bushaltestelle „Im Wichemshof“ scheidet 
als Einstiegs-Haltestelle deshalb aus, da sie die letzte 
Haltestelle vor der Endhaltestelle „Further Straße“ ist. Der Bus 
wartet an der Endhaltestelle bis zu 10-15 Minuten, bevor er 
 
Teilweise 
 
Die Anbindung an den ÖPNV halten wir auch für wichtig. Die vom 
Bürgerverein vorgeschlagene Änderung des Fahrtverlaufs der Buslinie 
ist allerdings nicht umsetzbar, da eine direkte Verbindung vom 
Plangebiet in Richtung Berrischstraße nicht möglich ist. Zudem liegt die 
Bushaltestelle „Im Wichemshof“ in direkter Nähe zum Plangebiet, die 
für Aussteiger nutzbar ist. Im direkten weiteren Verlauf, in einem 
Abstand von 5 Gehminuten, dient die Endhaltestelle „Further Straße“

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die Runde in Richtung S-Bahn beginnt. 
Durch eine geringfügige Änderung der Linienführung der Bus-
Linie 120 kann eine direkte Anbindung an das Neubaugebiet 
geschaffen werden. Die Einrichtung einer neuen 
Endhaltestelle in der Nähe der neuen Kita, ermöglicht eine 
neue Aus- und Einstiegs-Haltestelle direkt im Neubaugebiet. 
Diese Haltestelle bietet kurze Wege für das Neubaugebiet und 
die Kita-Nutzer. Die bisherige Haltestelle „Im Wichemshof“ 
sollte beibehalten werden, da sie zukünftig für die Nutzer aus 
den alten Ortsteilen erstmals auch als Einstiegs-Haltestelle 
dienen kann. 
Der jahrelange Missstand der umstrittenen jetzigen 
Endhaltestelle „Further Straße“ wäre damit auch ausgeräumt. 
Die KVB könnte dieses bestätigen. 
Die neue Linienführung Bus 120 würde sich wie folgt 
darstellen: 
Der Bus 120 würde aus Richtung S-Bahn kommend, aus der 
Quettinghofstraße nicht mehr in die Baptiststraße und die 
Berrischstraße abbiegen, sondern die Quettinghofstraße 
geradeaus weiter fahren. An der Kreuzung 
Quettinghofstraße/Further Straße würde der Bus nach Osten 
(links) über die Further Straße geradeaus in den Mörterweg 
fahren. An der neu zu schaffenden Zufahrt in das 
Neubaugebiet würde der Bus nach Norden (links) abbiegen 
um an der nächsten Möglichkeit neben der neuen Kita nach 
Westen (links) in Richtung Berrischstraße abzubiegen. 
Die neue Endhaltestelle könnte in diesem Bereich des 
Neubaugebietes eingerichtet werden. Ab der neuen 
Endhaltestelle fährt der Bus unter Beibehaltung der 
derzeitigen Haltestellen in der heute bewährten Fahrtrichtung 
zurück zur S-Bahn. 
Um die beschriebenen Maßnahmen bildlich darzustellen wird 
auf die beigefügten Anlagen verwiesen. 
 
zum Anschluss in Richtung Chor-weiler und Köln. Eine neu 
eingerichtete Haltestelle im Plangebiet wird aus betriebstechnischer 
Sicht nicht dienlich sein, da die „Further Straße“ weiterhin als 
Endhaltestelle betrieben werden soll. Eine Veränderung des 
Betriebskonzepts der Linie 120 wurde laut Angabe des Amtes für 
Straßen- und Verkehrsentwicklung von den Kölner Verkehrsbetrieben 
(KVB) geprüft und aufgrund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss 
nur über den Mörterweg in Richtung Osten möglich) verworfen.

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laufende Nummern 2-4 
Konzept 
Die Größenordnung dieses Bebauungsplanes erscheint 
unproportional zur Gesamteinwohnerzahl in 
Roggendorf/Thenhoven. Mit der aktuellen Infrastruktur kann 
der Ort diese hohe Anzahl an neuen Einwohnern nicht 
auffangen – ein entsprechendes Konzept fehlt. 
Die vorgestellten 4-geschossigen Wohnhäuser, die den 
Dorfcharakter aufgreifen sollen, entsprechen nicht den 3-
geschossigen Eigentumshäusern in der Umgebung. Die 
vorgestellten Reihenhäuser sind keine Alternative für Ältere, 
die keine 3 Wohnebenen begehen können. 
Es gibt hier im Ort und auch in Dormagen Häuser, die leer 
stehen und modernisiert werden könnten, statt hier neu zu 
bauen. Auch gibt es in Dormagen, andere Brachflächen, die 
besser geeignet wären. Warum müssen unbedingt in 
Thenhoven neue Häuser gebaut werden.  
 
 
Teilweise 
 
In der Flächennutzungsplan-Änderung von 2011 wurde die 
Flächengröße des Plangebiets bereits definiert. Das Plangebiet 
entspricht der darin dargestellten Wohnbaufläche, die Dichtewerte 
liegen mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der 
Werte, die die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete 
(WA) vorsieht. Insgesamt entstehen ca. 390 Wohneinheiten im 
Plangebiet.  
Im Plangebiet werden neben dem Neubau von Wohnungen und 
Häusern eine Kindertageseinrichtung sowie eine Wohngruppe 
entstehen. Des Weiteren werden eine großzügige Spielplatzfläche 
sowie ein nicht unerheblicher Anteil an öffentlich zugänglichen 
Grünflächen neu errichtet. Diese neue Infrastruktur wird auch der 
ansässigen Bevölkerung von Roggendorf/Thenhoven zur Verfügung 
stehen. 
Das prämierte Planungskonzept sieht zwei Vollgeschosse + Sattel- 
bzw. Walmdach für die Reihen- und Doppelhäuser sowie generell drei 
Vollgeschosse + Satteldach für die Mehrfamilienhäuser mit einer 
Ausnahme bei den zwei giebelständigen Mehrfamilienhäusern an der 
Baptiststraße vor. So wurde im Nachgang zur digitalen ergänzenden 
Bürgerinformationsveranstaltung die Situation der beiden 
Mehrfamilienhäuser, die mit Ihren Giebelseiten zur Baptiststraße 
ausgerichtet sind, im Nachgang erneut auf ihre städtebauliche Wirkung 
analysiert.  
Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung werden bezüglich der 
Optimierung des Übergangs der beiden an die Baptisstraße 
angrenzenden Mehrfamilienhäuser 6 und 15 zur Bestandsbebauung in 
die Planung aufgenommen. Die genannten Mehrfamilienhäuser werden 
entsprechend um ein Geschoss auf eine zweigeschossige 
Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das 
Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit weitgehend den Maßstab 
der Bestandsbebauung. 
Alle Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern werden barrierefrei 
errichtet. Das sind ca. 72 % der Wohnungen insgesamt. Im

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Erdgeschoss eines geförderten Geschosswohnungsbaus ist zudem 
eine betreute Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung 
geplant. 
laufende Nummern 3 
Infrastruktur 
Weitere Infrastrukturprojekte wie Bank, Arzt, Apotheke, etc. 
sollten bei einem Neubauprojekt dieser Größenordnung bei 
der Planung dazugehören. 
 
Teilweise 
 
Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im 
Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden soll, sind die der Versorgung 
des Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und 
Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein  zulässig.  
Aufgrund der Randlage und der verkehrlichen Haupterschließung 
(Quellverkehr) über den Mörterweg ist die Ansiedlung von Einzelhandel, 
Dienstleistungen oder Gewerbe jenseits der im vorherigen Absatz 
genannten Versorgungsinfrastrukturen innerhalb des Plangebietes 
städtebaulich und verkehrsplanerisch nicht sinnvoll.  
Die vorhandene Infrastruktur außerhalb des Plangebietes wird im 
Planverfahren berücksichtigt. Eine unmittelbare Einflussnahme des 
Bebauungsplans auf den Ausbau der infrastrukturellen Ausstattung im 
Stadtteil wird nur begrenzt möglich sein.  
laufende Nummern 3 
Übergang zum Ort 
Wir regen sowohl direkt neben unserem Wohnhaus 
Berrischstraße 177 als auch neben dem Friedhof, eine 
freistehende Bebauung an. Somit würde ein qualitativ 
besserer Übergang zur Bebauung von der Deutschen 
Reihenhaus AG entstehen. 
An unserer Grundstücksgrenze links hinten, zum Übergang 
zur Wohnhausbebauung und Kita, bitten wir, dass eine 
durchgehende Linie als Grenze umgesetzt wird. Bei der Kita 
selbst hätten wir den Vorschlag, dass diese grundsätzlich 
mehr ins Zentrum der Neubebauung gelegt wird. Weiterhin 
sollte der Außenspielplatz zur Lärmreduktion in Richtung 
 
Teilweise 
 
Neben der Berrischstraße 177 soll eine Kindertageseinrichtung 
entstehen, um an der Schnittstelle zwischen Plangebiet und 
bestehender Ortschaft ein Bindeglied zu schaffen. Die 
Kindertageseinrichtung soll sowohl der dort ansässigen Bevölkerung als 
auch der neuen Bewohnerschaft offen stehen.  
Neben dem Friedhof sollen Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser in 
offener Bauweise entstehen. Demgemäß sind Häuser in einer Länge 
von bis zu 50 Meter zulässig. Das Planungskonzept greift damit den 
bestehenden Charakter von Roggendorf/Thenhoven als Straßendorf mit 
überwiegend traufständig zur Straße stehenden Häuserzeilen mit 
Satteldächern auf.

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Bahnlinie hin geplant werden.  
 
Mit der Anpassung der Geschosssigkeit der beiden geplanten 
Mehrfamilienhäuser 6 und 15, die an die Baptiststraße angrenzen 
werden, passt sich die geplante Bebauung an die Bestandsbebauung in 
der Umgebung weitgehend an. 
Die Kindertageseinrichtung (Kita) liegt innerhalb der im 
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche. Das Gebäude 
selbst soll möglichst weit nach Norden an die neu zu errichtende Straße 
platziert werden, damit eine großzügige Spielfläche im Südosten des 
Kita-Grundstückes außerhalb der direkten Nachbarschaft des 
Grundstücks Berrischstraße 177 entstehen kann. 
Die Lage der Kita ist so gewählt, dass ein reibungsloser Hol- und 
Bringverkehr gewährleistet wird. 
laufende Nummern 3 
Sozialer Wohnungsbau 
Das größte Problem ist uns Bürgern der soziale 
Wohnungsbau mit angegebenen 239 Wohneinheiten. Unser 
Ort verkraftet solche Größenordnungen nicht noch zusätzlich 
zu den bestehenden Brennpunkten („Mönchsfeld“, Fa. 
Vonovia). Im gleichen Gebiet kommen 2019 noch ca. 160 
Migranten hinzu. Weiterhin besteht an der Furtherstraße ein 
sozialer Wohnungsbau von 2 großen Wohnblocks. Die Roma-
Familien wohnen ebenfalls Furtherstraße/Fortiunweg. 
Verkraftbar wäre eine Bebauung wie in Köln-Worringen, „An 
der Krebelsweide“ mit nur einem großen Wohnblock, der 
öffentlich gefördert ist. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die 
ansässige Bevölkerung, welche durch Verkehr, Lärm und 
Beeinträchtigungen ihrer bisherigen Aussicht geschädigt 
werden. Bei Durchsetzung dieses Konzepts schaffen Sie 
unzumutbare „Chorweiler-Verhältnisse“. 
 
 
Teilweise 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im 
Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen 
neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt 
werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum 
Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab 
einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist 
auch insofern sinnvoll und geboten, da zwischenzeitlich fast 50 % der 
Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung 
besitzen. Entscheidend ist hierbei immer die soziale und 
wohnräumliche Mischung in einem Quartier, sodass es zu keinen 
räumlichen Trennungen kommt. 
Das Planungskonzept zeigt, dass sogar ein höherer Anteil an öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau als es das Kooperative Baulandmodell 
vorsieht, angesichts einer straßenweisen Mischung der 
unterschiedlichen Haustypen und einem Netz aus öffentlichen, 
halböffentlichen und privaten Verkehrsflächen, Grün- und Freiräumen 
städtebaulich möglich und gut verträglich ist. Es wird sichergestellt, 
dass die soziale Mischung im Quartier funktioniert und auf diese Weise 
wird auch auf die Anwohnerschaft Rücksicht genommen.

11  
 
/ 12 
 
Auch die architektonische Qualität der Gebäude sorgt dafür, dass die 
Mehrfamilienhäuser mit und ohne öffentlich gefördertem Wohnungsbau 
baulich nicht voneinander unterscheiden werden. 
laufende Nummern 4, 6 
Ablauf der Beteiligung 
Es wird gefragt, warum die Pläne nicht ins Internet gestellt 
werden bzw. wo die Pläne über die Zu- und Abfahrten der 
Baufahrzeuge sind. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung des 
Plangebietes, in den im Vorfeld verteilten Flyern, nicht mit dem 
tatsächlichen Plangebiet übereinstimmt und dass das Luftbild 
einen alten Stand aufweist. 
Es wird der Unmut über unzureichende Ortskenntnis der 
seitens der Stadt beteiligten Personen geäußert. 
 
Ja 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung begann erst am 27.08.2020. 
Ab diesem Tag waren alle Unterlagen, somit auch die Pläne, im Internet 
einsehbar. Dies war am 15.09.2019 noch nicht erfolgt. Mit 
zunehmender Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
vorgesehen zukünftig solche Pläne auf den Internetseiten der Stadt 
Köln zugänglich zu machen. 
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 27.08.2020 wurden die 
Plakate mit Plänen und Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept im 
Stadthaus Deutz und im Bezirksrathaus Chorweiler zeitgleich 
ausgehängt. Zusätzlich wurde ein Flyer mit Informationen zum 
Planvorhaben in Roggendorf/Thenhoven an die Haushalte verteilt. 
Pläne über die Zu- und Abfahrten der Baufahrzeuge sind nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Zuge der weiteren 
Planungen sind die Investoren gleichwohl bemüht, die Belästigungen 
der Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein 
entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, 
welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine 
Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. 
Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll so 
gering wie möglich gehalten werden.  
In der Veranstaltung hat die Stadt Köln den Fehler eingeräumt und sich 
für das dadurch entstandene Missverständnis entschuldigt. 
laufende Nummern 4 
Baustelle 
Es wird die Frage gestellt, welche Einschränkungen, Staus, 
Umwege etc. für alle Anwohner entstehen würden, wenn die 
Bebauung vier Jahre in Anspruch nehmen soll. 
 
Ja 
 
In der Bauphase ist mit Einschränkungen zu rechnen. Gleichwohl sind 
die Investoren bemüht, die Belästigungen der Baustellenverkehre so 
gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept

12  
 
 
 
 erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern 
heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, die 
bewältigt werden können.

Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung

8804 Zeichen

A N L A G E  9  
612Löba3123-2020Az4Sb 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 6 (Köln- 
Chorweiler) vom 27.05.2021 
 
Am 27.05.2021 hat die Bezirksvertretung 6 (Köln-Chorweiler) die vorliegende 
Vorgabenbeschlussvorlage 3123/2020 mehrheitlich abgelehnt. In der Niederschrift wurden 
hierfür keine Gründe schriftlich festgehalten. Auf Rückfrage wurde von Seiten der BV 
insbesondere als Gründe für die Ablehnung genannte, dass man  
1. unzufrieden mit der Berücksichtigung der Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
sei, 
2. dass man befürchte, dass a) wichtige Versorgungs- und soziale und b) verkehrliche 
Infrastrukturen mit dem Bauleitplanverfahren und dessen bauliche Umsetzung adäquat 
angepasst würden und der Ausbau der Gemeinschaftsgrundschule Gutnickstraße nicht 
zeitnah und abgestimmt mit dem Bauleitplanverfahren erfolge.  
 
 
Zu Punkt 1: Berücksichtigung der Stellungnahmen / Bedenken der Bürger*innen 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde, wie im Abschnitt „Verfahrensverlauf“ des 
Vorgabenbeschlusses detailliert aufgeführt, bereits eine erste 
Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2019 im Vorfeld des städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse aus dem 
Qualifizierungsverfahren.  
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandmie erfolgte diese am 
27. August bis einschließlich 10. September 2020 über einen Aushang, sowie Flyer mit den 
wichtigsten Informationen zum Planverfahren, die flächendeckend in ganz 
Roggendorf/Thenhoven ausgeteilt wurden, sowie über ergänzende Planinformationen auf 
der städtischen Projekthomepage.  
 
Mit den bereits im Vorfeld der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen 
Stellungnahmen wurden die 165 Stellungnahmen der Bürger*innen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich ausgewertet und in die Abwägung eingestellt (s. 
Anlagen 5 und 6). Die Einwände und Bedenken erforderten letztlich keine größeren 
Planungsänderungen, sodass das städtebauliche Konzept unverändert blieb. Das 
Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und um ein weiteres Kapitel zur Erörterung der 
Vorschläge zur Verkehrsoptimierung des Ortskerns Roggendorf/Thenhovens von Seiten des 
Bürgervereins Köln Roggendorf Thenhoven e.V. ergänzt. 
 
Im Anschluss an diese frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in gemeinsamen Gesprächen der 
Verwaltung mit den Vertretern des Bürgervereins sowie der Bezirkspolitik der Wunsch von 
Seiten der Bürger*innen geäußert in einen ergänzenden Dialog einzutreten. Diesem Wunsch 
entsprechend wurde im Rahmen einer ergänzenden digitalen 
Bürgerinformationsveranstaltung am 28. April 2021 das Planvorhaben näher erläutert und 
den Bürger*innen ein Feedback zu den erhaltenen Stellungnahmen gegeben. Über eine 
Chatfunktion konnten Rückfragen und Stellungnahmen / Anmerkungen von Seiten der

Bürger*innen gegeben werden, die in Teilen bereits im Rahmen dieser Veranstaltung sowie 
im Nachgang beantwortet wurden (s. Anlage 7).  
 
Der Hinweis einiger Bürger*innen zur Höhenentwicklung der geplanten Neubauten entlang 
der Baptiststraße veranlasste die Verwaltung und die Bauvorhabenträger diese abermalig zu 
prüfen. Im Ergebnis wurden die beiden Mehrfamilienhäuser an der Baptiststraße jeweils um 
eine Etage niedriger gestaltet. Diese Änderung liegt dem hier vorliegendem Städtebaulichen 
Konzept zugrunde (s. Anlage 2). 
 
Eine Dokumentation aller ausgewerteter Stellungnahmen, die Präsentation zur ergänzenden 
Bürgerinformationsveranstaltung sowie der vorliegende Vorgabenbeschluss mit den 
relevanten Planunterlagen wird auf der städtischen Homepage unter: Südlich Baptiststraße 
in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Stadt Köln (stadt-koeln.de) zur Verfügung gestellt. 
 
Die Verwaltung berücksichtigt die Einwendungen sach- und fachgerecht und versucht hierbei 
das Bauleitplanverfahren transparent zu gestalten.  
 
 
Zu Punkt 2a: Versorgungs- und soziale Infrastrukturen | Ausbau der Grundschule 
Gutnickstraße 
 
Auch der Umgang mit der vorhandenen infrastrukturellen Rahmenbedingungen erfolgt 
transparent und in enger Abstimmungen mit den verschiedenen Fachämtern.  
 
Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in einer für den Ort 
angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden sich ein 
Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort 
gelegen.  
 
Die Erweiterung der Grundschule Gutnickstraße ist von besonderer Bedeutung, da nur über 
diese der Gesamtbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven vor dem 
Hintergrund der in Planung und Realisierung inbegriffenen Wohnungsbauvorhaben 
sichergestellt werden kann.  
Insbesondere auch aus diesem Grunde erfuhr der Ausbau der Grundschule Gutnickstraße 
eine Höherpriorisierung. Das Projekt ist bereits im General- und Totalunternehmer –
Schulbaupaktes 2 aufgenommen worden und wird im ersten Maßnahmenpaket mit 
ausgeschrieben. Der Schulbaupakt 2, den der Rat der Stadt Köln im Sommer 2020 
beschlossen hat, sieht für alle hierin aufgeführten Schulbaumaßnahmen, insbesondere auch 
für den Ausbau der Grundschule Gutnickstraße, eine Fertigstellung für 2027 vor.  
 
Zu Punkt 2b: Verkehrliche Infrastrukturen | Umgang mit dem Verkehr (s. Anlage 10) 
 
Das dem Planvorhaben zugrundeliegende Verkehrsgutachten wurde in enger Abstimmung 
mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vom neutralen Gutachterbüro Bernard 
Gruppe ZT GmbH erstellt.   
Das abgestimmte Erschließungskonzept, das eine Haupterschließung über den Mörterweg 
im Süden sowie eine untergeordnete Erschließung in Form von Einbahnstraßen 
Baptiststraße im Norden sowie eine separate Erschließung des südwestlichen Plangebietes 
in Form einer von der Berrischstraße abzweigenden neuen Sackgasse rund um die geplante 
Kita vorsieht, soll die zusätzlichen Belastungen des Ortskerns Roggendorf/Thenhovens 
minimieren und den Verkehr zu verschiedenen Spitzenzeiten entzerren. Die 
Haupterschließung über den Mörterweg sorgt, insbesondere in den kritischen morgendlichen

Schulzeiten, dafür, dass die Verkehre auf schnellstem Wege den Dorfbereich verlassen und 
nicht durch den Dorfkern fahren müssen. Bei dieser Erschließungsvariante konnte für die 
untersuchten sieben Knotenpunkte in Roggendorf/Thenhoven in Hinblick auf den 
Prognosehorizont 2030 in allen betrachteten Zeitbereichen und Prognoseszenarien ein 
leistungsfähiger Verkehrsablauf mit insgesamt guten Qualitätsstufen nachgewiesen werden. 
Über die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes können bei konsequenter Umsetzung ferner 
neue Angebote offeriert werden, um die Mobilitätsalternativen im Sinne des 
Umweltverbundes zu fördern und dementsprechend zu stärken damit die Anteile des Kfz-
Verkehrs verringert werden können. Ferner trifft das Verkehrsgutachten und das 
Mobilitätskonzept Empfehlungen für Maßnahmen zur Ertüchtigung und Verbesserung der 
verkehrlichen Situation im Umfeld des Plangebietes, wie die Sicherung wichtiger 
Querungsstellen, die in der Zuständigkeit der Stadt Köln liegen und derzeit vom Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung geprüft werden. Geprüft werden hierüberhinaus 
Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwege in Roggendorf/Thenhoven, die im 
gemeinsamen Ortstermin mit dem Bürgerverein aus Roggendorf angeregt wurden.  
 
Das Verkehrsgutachten mit seinen Anlagen sowie das Mobilitätskonzept sind als Anlage 10 
ebenfalls ergänzend beigefügt worden, um diese sowohl der Politik als auch der 
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
 
Auch auf die Frage aus der Bürgerschaft zur Abwicklung des Baustellenverkehrs wurde 
bereits ein erstes Konzept in der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04. vorgestellt, das 
im Rahmen der weiteren Planung, wie auch die weiteren Bestandteile des Planwerks mit 
Erstellung des Rechtsplans weiter ausgearbeitet wird. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Die oben genannten Belange, wie auch alle weiteren, werden im Bauleitplanverfahren mit 
der Rechtsplanerstellung berücksichtigt und insbesondere im Rahmen der Beteiligung der 
Dienststellen, Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB sowie im 
Rahmen der dann folgenden zweiten formellen Bürgerbeteiligung mit Auslegung der 
Planunterlagen und sämtlicher Gutachten und Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
weiter diskutiert. 
 
Das vorliegende Wohnbauvorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung des 
dringend benötigten Wohnraums in Köln und ist daher von besonderer Bedeutung. Eine 
weitere Verzögerung des Verfahrens sollte vermieden werden. 
 
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Beschluss der BV6 nicht zu folgen und 
die vorliegende Vorgabenbeschlussvorlage zu beschließen.

Anlage 7 ergänzende Bürgerinfo

44330 Zeichen

Anlage 7 
  
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung 
 
Eine ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung wurde als Live-Stream am 28. April 2021 durchgeführt. Im Rahmen der ergänzenden 
Bürgerinformationsveranstaltung sind durch die Eingabe mittels einer Chatfunktion im Live-Stream 191 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahme / Wortmeldung im Chat Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
laufende Nummer 10, 17-18, 21-22, 24-25, 27-28, 30, 32-34, 40-41, 45, 48, 50, 53, 56, 59, 61, 144-145, 147, 149, 153, 156-157, 162 
 
Städtebauliches Konzept 
Laut Aushangflyer sind die Mietwohnungen 3-
geschossig plus Satteldach. Das wäre ortsüblich. Dem 
ist nicht so. Bitte um Anpassung des 
Mehrgeschosswohnungsbaus. 
 
Der Geschosswohnungsbau entspricht nicht den 
vorliegenden dörflichen Strukturen. Weshalb müssen 
diese Gebäude ausgerechnet am Rand des 
Plangebietes stehen. Weshalb kann man das nicht 
integrativer gestalten. Ich rede nicht davon den 
Geschosswohnungsbau wegzulassen. Wir haben 
Planungsentwürfe erstellt, die zeigen, dass bei gleicher 
Anzahl an Wohneinheiten eine für den Ort passendere 
Gestaltung möglich ist. 
 
Ja 
 
 
In der Dorfstruktur von Roggendorf/Thenhoven sind neben 
Einfamilienhäusern bereits vermehrt Mehrfamilienhäuser 
vorzufinden, sodass sich das Planungskonzept durch die 
Setzung dieser Gebäudetypologien an der Dorfstruktur 
orientiert.  
Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend 
zwei Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang 
zu der heterogenen ein- bis zweigeschossigen 
Bestandsbebauung an der Baptiststraße. Durch die 
Festsetzung von geneigten Dächern wird die Höhe der 
aufsteigenden Wände in einer angemessenen Größenordnung 
sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem Bereich 
als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren

2  
 
/ 3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wie hoch ist die GRZ? Welcher Gebietscharakter wird 
festgesetzt? 
 
 
 
 
Warum mehr als 30% öffentlich geförderter 
Geschosswohnungsbau? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit eine 
punktuell höhere Geschossigkeit in der Straße. Der Hinweis 
der Bürger*innen wurde aufgenommen. Hieraufhin wurde die 
Situation der beiden Giebel im Nachgang zur 
Bürgerbeteiligung erneut auf ihre städtebauliche Wirkung 
analysiert. Um den Übergang zur Bestandsbebauung zu 
optimieren werden die beiden an die Baptisstraße 
angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine 
zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem 
Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der 
Baptiststraße damit vollständig den Maßstab des Bestands. 
 
Gegenwärtig wird vorgesehen, im Plangebiet ein Allgemeines 
Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 
festzusetzten. Der derzeitige Planungsstand sieht eine 
Bebauung vor, deren Grundflächenzahlen je nach 
Gebäudetypologie und Baufeld zwischen 0,3 und 0,35 liegen. 
Die hierbei erzielten Dichtewerte liegen mit einer 
Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der Werte, die 
die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete (WA) 
vorsieht.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen 
Baulandmodell im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung 
getroffen, wonach in allen neuen Wohngebieten ein Anteil von 
mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus 
entstehen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass dem 
dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum Rechnung 
getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab 
einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese 
Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und geboten, weil fast 50 % 
der Kölner Haushalte ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte 
Wohnung besitzen. Aus diesem Grund ist auch ein höherer

3  
 
/ 4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wie kommen Sie auf die Berechnung auf 1,3 Personen 
pro Wohneinheit. Realistisch ist doch wohl min. 3 
Personen bei einem Neubaugebiet. 
 
 
 
 
Was haben wir unter der Wohngruppe zu verstehen? 
 
 
 
 
 
Haben die Mehrfamilienhäuser Aufzüge? 
 
 
 
Anteil zu begrüßen, sofern dieser städtebaulich integriert 
werden kann.  
Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten 
Wohnungen wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese 
ist bestrebt, einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von 
erschwinglichem Wohnraum zu leisten und wird daher bei 
diesem Vorhaben einen Anteil an geförderten Wohnungen in 
Höhe von 45 % der Geschossfläche Wohnen realisieren. Das 
Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere Anteil 
an öffentlich geförderten Wohnraum durch die straßenweise 
Mischung der unterschiedlichen Haustypen und engen 
Vernetzung über die durch das Quartier geschaffenen 
Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut verträglich ist. 
Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne 
gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander 
unterscheiden und damit ein harmonisches Quartier bilden. 
Die Berechnung der Einwohner pro Wohneinheit ergibt sich 
aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln. 
Demnach wird bei Vorhaben mit öffentlich geförderten 
Wohnungen mit 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit gerechnet, 
bei Vorhaben ohne öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit 
2,0 Einwohnern pro Wohneinheit. 
Bei der Wohngruppe, die im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau entsteht, handelt es sich um eine betreute 
Wohngemeinschaft für Menschen mit Einschränkungen. Die 
genaue Nutzerstruktur wird mit unterschiedlichen Trägern 
besprochen und in den kommenden Monaten festgelegt. 
 
Die Mehrfamilienhäuser werden mit Aufzügen ausgestattet 
sein.

4  
 
/ 5 
 
Sind Bänke und Abfalleimer geplant? Diese sind ein 
großer Mangel in unserem Dorf! 
 
 
 
Was hat sich durch die circa 160 Eingaben am 
Planungsinhalt mit Stand vom August 2020 geändert?   
 
Die Setzung von Bänken und Abfalleimern wird in der weiteren 
Entwurfsplanung der Freianalgen konkretisiert und in 
ausreichender Anzahl realisiert.  
 
Die 164 Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, die im September 2020 stattfand, 
wurden aufgenommen und in Hinblick auf die Planung geprüft. 
Der Städtebau ist zunächst beibehalten worden. Das 
Verkehrsgutachten wurde mit um einen weiteren Abschnitt mit 
ergänzenden Informationen in Hinblick auf die gemachten 
Eingaben ergänzt.  
Im Nachgang zur digitalen ergänzenden 
Bürgerinformationsveranstaltung wurde die Situation der 
beiden Mehrfamilienhäuser, die mit Ihren Giebelseiten zur 
Baptiststraße ausgerichtet sind, im Nachgang erneut auf ihre 
städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur 
Bestandsbebauung zu optimieren, werden die beiden an die 
Baptisstraße angrenzenden Mehrfamilienhäuser 6 und 15 um 
ein Geschoss auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit 
ausgebautem Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt 
an der Baptiststraße damit weitgehend den Maßstab der 
Bestandsbebauung.  
laufende Nummer 2, 4, 12, 26, 36, 42, 51, 64, 68-69, 74-81, 83, 86, 92, 94, 99, 102, 104, 109, 114, 140, 146, 148, 155, 158-159, 162, 164-166, 
169-170, 186 
Verkehr 
Wie ist die Erschließung genau vorgesehen? Wie sieht 
diese während der Bauzeit und auch nach der 
Fertigstellung aus? 
 
 
 
 
  
Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte 
im Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in 
Fahrtrichtung Süd (in das neue Wohngebiet) befahren werden 
können. An der Berrischstraße wird lediglich die 
Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für 
Mitarbeiter und für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. 
Die Haupterschließung erfolgt von Süden, wo eine in beide

5  
 
/ 6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plangebiet 
mit dem Mörterweg verbindet. Der Mörterweg wird nur in 
Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen 
Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger 
vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die 
Wohnstraßen in beide Richtungen mit einer Wendemöglichkeit 
befahrbar.  
 
Für die Erschließung des Plangebietes während des Baus wird 
ein entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt 
erarbeitet, welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern 
heraushält und eine Realisierung in solchen Margen vorsieht, 
die bewältigt werden können. 
 
Die Zufahrt zum Baugebiet soll möglichst von Süden über den 
Thenhover-Escher-Weg erfolgen. Dabei wird die Zufahrt zum 
Baugebiet zu Beginn von der Berrischstraße aus im Bereich 
der späteren Kita erfolgen. Nach dem Bau der Querung über 
den Pletschbach wird die Zufahrt vom Thenhover-Escher-Weg 
aus über den Mörterweg und die neue Zufahrt von Süden ins 
Baugebiet erfolgen. Der abfahrende Verkehr soll das 
Baugebiet soweit möglich über den Mörterweg in Richtung 
Osten verlassen. Von dort aus dann vornehmlich über die 
Bruchstraße, den Blumenbergsweg und die Industriestraße zur 
A 1 oder als nachrangige Lösung über die Bruchstraße und die 
Worringer Landstraße zur A 57. 
 
Es ist vorgesehen in Abstimmung mit der Stadt Köln ein 
Konzept für den Baustellenverkehr zu erarbeiten. Dieses wird 
dann voraussichtlich auch Vorgaben hinsichtlich der 
Fahrtwege für den Baustellenverkehr beinhalten, sodass der 
Baustellenverkehr aus dem Ostzentrum 
Roggendorf/Thenhoven soweit wie möglich rausgehalten wird.

6  
 
/ 7 
 
Wenn es nur eine Ausfahrt über den Mörterweg gibt: 
wie kommt ich zur Autobahn? Über den Mörterweg 
raus, durch den kompletten Ort durch, auf die 
Autobahn? 
 
Dass der Verkehr aus dem Ort rausgehalten wird ist 
nicht korrekt. Von der A57 geht der Verkehr durch den 
Ortskern über die Baptiststrasse. 
 
 
 
 
Wir haben hier ein massives Verkehrsproblem - enge 
und stark frequentierte Straßen. Was sagt das 
Verkehrsgutachten dazu? 
 
Es gibt im Bereich der Baptiststraße und der 
Berrischstraße viele Engstellen. Bürgersteige sind heute 
schon nicht breit genug. Der zunehmende Verkehr wird 
die Gefahr für Fußgänger dramatisch verschärfen. Wie 
soll das gelöst werden? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Verkehr aus dem Plangebiet (Quellverkehr) wird über die 
Planstraßen zum Mörterweg und über die Bruchstraße und die 
Worringer Landstraße (L183) auf die Bundesautobahn A 57 
geführt. 
 
Der Verkehr zum Plangebiet (Zielverkehr) verläuft ausgehend 
von der Bundesautobahn A 57 über die Worringer Landstraße 
(L183), den Straberger Weg und die Baptiststraße, oder von 
Süden über den Thenhover-Escher Weg und die Baptiststraße 
bzw. von Süd-Osten auch über die Bruchstraße, die 
Berrischstraße und die Baptiststraße ins Plangebiet. 
 
Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über 
den Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort 
von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, 
werden im Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur 
Verbesserung der Sicherheit auf den angrenzenden Straßen 
gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden 
Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von 
Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um 
wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die 
Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern 
sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und 
Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg 
zur Grundschule zu ermöglichen.  
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden auch die 
Wartezeiten an den Kreuzungspunkten in Form von 
Leistungsfähigkeitsnachweisen ermittelt. Demnach beträgt die 
mittlere Wartezeit am Knotenpunkt Straberger 
Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen 
Knotenarme im Bestand und im Planfall, das bedeutet unter 
Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkehre, jeweils 
weniger als 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf 
wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen.

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Auf der Berrischstraße ist derzeit die Breite der Fahrbahn 
durch parkende Fahrzeuge so weit eingeschränkt, dass sich 
begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren 
können, sondern ein Fahrzeug warten muss. Dies ist ein 
gewollter Effekt des alternierenden Parkens zur Reduzierung 
der Geschwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung.  
 
Die Wartezeit für die anhaltenden Fahrzeuge sollte jedoch 
vertretbar sein. Um dies zu beurteilen wurde im Juli 2019 auf 
der Berrischstraße zwischen Baptistraße und Mörterweg (in 
Zeiten außerhalb der Schulferien) eine Videoerfassung des 
fließenden Verkehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. 
Dabei wurden die Verkehrsstärke, die Anzahl der haltenden 
Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere 
Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit 
der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies  
entspricht einer mittleren Verlustzeit von 2-6 Sekunden.  
Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine 
Kategorisierung von mittleren Verlustzeiten an 
vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene 
Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 
Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. 
Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten 
der Fahrzeuge auf der Berrischstraße gering sind und 
demnach als vertretbar eingestuft werden können. Insgesamt 
kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen- als auch in 
der Abendspitze ungehindert passieren.  
 
Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt 
Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße hat 
ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Neuverkehrs, 
der durch das Neubaugebiet entstehen wird, ein 
leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen werden kann.

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/ 9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Warum wird die Zufahrtsstraße nicht an der Bahnlinie 
geführt? Irgendwann kommt die Verlängerung des 
Blumenbergweges in Richtung A57. Bei der Lage der 
Zufahrtsstraße zum Mörterweg könnte man das doch 
schon zukunftsgerichtet berücksichtigen. Fahrzeuge 
aus dem Plangebiet würden dann ggf. über einen 
Kreisverkehr direkt geradeaus auf die Verlängerung des 
Blumenbergweges treffen. Zudem würde eine 
Verlegung der Straße nach Süden eine 
Lärmreduzierung für die Bewohner Berrischstrasse 
Ecke Further Strasse haben. Ich denke, dass das auch 
mit dem Landschaftsschutz vereinbar ist und hier ein 
guter Kompromiss getroffen werden kann. 
 
Ist es geplant den einst geplanten Anschluss zwischen 
dem zukünftigen Ortsteil Kreuzfeld und der 
Anschlussstelle A57 zu realisieren und dann auch einen 
Anschluss an Roggendorf zu realisieren? Das wäre 
dann de facto auch eine Ortsumleitung und das neue 
Baugebiet würde dann nicht durch das Dorf fahren, um 
zur Autobahn zu kommen. 
 
Wie weit wird die Verbindungsstraße von den  
Grundstücken Berrischstr. 177-187 verlaufen? 
 
Somit ist keine Verschlechterung der Qualitätsstufen zu 
erwarten.  
 
Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des 
Bauvorhabens können erbracht werden. Die 
Verkehrsinfrastruktur ist unter Einbezug des Mehrverkehrs 
auch in Richtung der übergeordneten Ziele weiterhin 
leistungsfähig. Somit ist keine Anbindung an den 
Autobahnzubringer notwendig.  
 
Die Lage der Zufahrtsstraße ist bereits ein Kompromiss 
zwischen den Verkehrsbelangen und den Belangen des Natur- 
und Landschaftsschutzes. Mit der vorliegenden Zufahrtsstraße 
wird das in diesem Bereich befindliche 
Landschaftsschutzgebiet möglichst geringfügig zerschnitten. 
Eine Planstraße weiter östlich in Richtung Bahngleise würde 
das Landschaftsschutzgebiet hingegen deutlich stärker 
fragmentieren, sodass von dieser Variante abgesehen werden 
musste. 
 
 
 
 
 
Der geplante Anschluss ist die Verlängerung des heutigen 
Blumenbergswegs an die A57. Durch die Verlängerung des 
Blumenbergswegs an die A57 wird die Erschließung 
Roggendorf/Thenhovens im südlichen Bereich deutlich 
verbessert.  
 
 
 
Die Verbindungsstraße zum Mörterweg wir ca. 30 m von den  
Grundstücken Berrischstr. 177-187 verlaufen. Zwischen der 
Straße und den Grundstücksgrenzen, wird eine

9  
 
/ 10 
 
 
 
 
 
 
Über welchen Zeitraum reden wir hier, bis der neue 
Anschluss zum Mörterweg zur Verfügung steht? 
 
 
 
 
 
 
 
Bleibt der Mörterweg Einbahnstraße? 
 
 
Wird der Fuß- und Radverkehr auf dem Mörterweg 
künftig baulich vom KfZ-Verkehr getrennt? 
 
 
 
Wann wird die Verbindung zwischen Mörterweg und 
Dresenhofweg so ausgebaut, dass diese Verbindung 
sicher mit dem Fahrrad genutzt werden kann? 
 
 
Es wird angemerkt, dass eine Kita mit einem 
Wendehammer praxisfern sei! 
 
 
Auf der Seite Baptiststraße  2-26  gibt es keinen 
Bürgersteig, in den Wohnungen wackeln die Wände, 
wenn LKW's vorbei fahren, die nur abkürzen um zum 
Mörterweg zu kommen. In dem Stück darf man übrigens 
Grünausgleichsfläche entstehen. Diese soll unzugänglich 
ausgebildet werden, sodass sich dort ein naturnaher 
Lebensraum für Flora und Fauna entwickeln kann.  
 
 
Die Querungshilfe über den Pletschbach, die die Anfahrt des 
Baugebiets von Süden vom Mörterweg aus ermöglicht, soll so 
früh wie möglich für den Baustellenverkehr genutzt werden. 
Für die Zeit bis zur Baugenehmigung der Brücke bzw. bis zu 
ihrer Fertigstellung bleibt nur der Weg über den kurzen 
südlichen Abschnitt der Berrischstraße. Die Zeit in der die 
Berrischstraße in diesem Bereich genutzt wird, soll aber so 
kurz wie möglich gehalten werden. 
 
Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße bestehen und 
wird lediglich optimiert.  
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung beabsichtigt 
den Mörterweg so baulich zu optimieren, dass alle 
Verkehrsteilnehmer eine eindeutige, bessere und 
verkehrssichere Führung erhalten.  
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung befindet sich 
derzeit in der Prüfung, wie der Mörterweg kurzfristig optimiert 
werden kann. 
 
 
Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung befindet sich 
derzeit in der Prüfung, wie der Mörterweg kurzfristig optimiert 
werden kann. Der Dresenhofweg wird im Rahmen der 
Entwicklungen zu Kreuzfeld näher geprüft.

10  
 
/ 11 
 
mit 50 Km/h fahren. Eine Gefahr für die Anwohner 
dieser Straßenseite. 
 
 
Wer ist nun Zuständig für die Erweiterung der Straßen. 
Das Land oder die Stadt? 
 
 
 
Wie lautet der Plan B, sollten die Annahmen für das 
Baugebiet nicht eintreten und die tatsächliche Zahl an 
Autos höher sein? 
 
 
 
 
 
Was bedeutet "großes Programm" für den Thenhover-
Escher-Weg? 
 
 
 
 
Der Blumenbergsweg sowie die übrigen Landesstraße im 
Umfeld des Plangebiets befinden sich in Zuständigkeit des 
Landes. 
 
 
Erfahrungsgemäß wird in Verkehrsgutachten mit einem worst-
case Szenario gerechnet, sodass davon ausgegangen werden 
kann, dass die Verkehre in der Realität geringer ausfallen 
werden als prognostiziert. Sollten dennoch verkehrliche 
Probleme an einzelnen Stellen auftreten, so sind weitere 
punktuelle Maßnahmen durch das Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung nicht auszuschließen. 
 
Hiermit ist die Sanierung der Thenhover Straße und des 
Thenhover-Escher Weges gemeint. Diese Abschnitte sind Teil 
des Straßenerhaltungsprogramms. Das Sanierungskonzept 
steht derzeit in interner Abstimmung. 
 
laufende Nummer 3, 14, 55, 71-72, 84, 87, 93, 105, 113, 160 
Verkehrsgutachten 
Warum wird das Verkehrsgutachten nicht jetzt schon 
offengelegt? Es ist ein wichtiger Fakt bei der Planung 
des Baugebietes und ein kritischer Aspekt für unseren 
Ort.  
 
Wann hat die Begehung zur Beurteilung der 
Verkehrssituationen stattgefunden? 
 
 
Ja  
 
Der Hinweis wird aufgenommen. Es wird gegenwärtig geprüft, 
in welchem Rahmen das Verkehrsgutachten veröffentlicht 
werden kann.  
 
 
Die Verkehrszählungen wurden vom Dienstag den 02.07.2019 
bis Donnerstag den 04.07.2019 ganztägig durchgeführt und 
erfassen somit auch die morgendlichen und abendlichen

11  
 
/ 12 
 
 
 
Sind bei der Zählung der Autos dokumentiert worden, 
wie viele über die Bürgersteige ausweichen müssen, 
damit ein Verkehrsfluss möglich ist? 
 
 
 
Ob das Verkehrskonzept aufgeht, liegt doch auch daran 
mit welchen zusätzlichen Autozahlen sie gerechnet 
haben. Die wurden unrealistisch tief angesetzt. Das fällt 
in die Kategorie "Schönrechnen" 
 
 
 
 
Die Verkehrsdaten beruhen aus Informationen von 
2019. Wir befinden uns jetzt schon in 2021. Wann wird 
der Bau abgeschlossen sein? Wurde die 
Datenerhebung mit Wachstumsprognosen ergänzt? 
 
Die Anzahl der berechneten Fahrzeuge für das 
Neubaugebiet ist mit ca. 300 bei 380 Einheiten deutlich 
zu wenig. Bei den Reihenhäusern kann man eher von 
1,5-2 (speziell dann, wenn die Familien mal "Älter" 
werden und die Kinder die Autos bekommen). Beim 
Geschosswohnungsbau muss man auch mit mehr als 1 
Fahrzeug ausgehen. 
Spitzenstunden. Die Verkehrszählung wurde außerhalb der 
Schulferien durchgeführt.  
 
Bei der Videoauswertung konnte nicht beobachtet werden, 
dass die Autos über die Bürgersteige ausweichen mussten. 
Die beobachteten Ausweichmanöver konnten auf der 
Fahrbahn stattfinden. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung wurden die zu berücksichtigenden 
sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen abgestimmt. Diese 
stellen den aktuellen Kenntnisstand des Wachstums des 
Verkehrs dar. Die Menge des durch das Plangebiet induzierten 
Verkehrs, basiert auf Abschätzungen auf Stand der Technik 
und aktuellen Umfragen zur Mobilität. 
 
Für die Berechnung der täglichen Fahrten wird in der Regel 
nicht die Autoverfügbarkeit (Anzahl der Pkw) als Grundlage 
angesetzt, sondern die Mobilitätsrate (Wege pro Tag pro 
Person) und die Aufteilung dieser Wege auf die verschiedenen 
Verkehrsmittel (Modal-Split). Diese Annahmen basieren in der 
Verkehrsuntersuchung auf Abschätzungen auf Stand der 
Technik und aktuellen Umfragen zur Mobilität. 
 
laufende Nummer 46, 49, 66, 70, 73, 95, 106, 150-151, 168, 173 
Parken 
Wie viel Parkmöglichkeiten gibt es? 
Wird es auch Stellplätze für Besucher geben 
  
Der Bedarf an Stellplätzen für die Besucher*innen sowie für 
die Bewohner*innen wurde auf Basis der aktuell gültigen 
Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein

12  
 
/ 13 
 
250 Stellplätze für 400 Wohneinheiten, wenn man 
rechnet, dass mindestens je WE 1 PKW vorhanden ist, 
wo bitte sollen dann die anderen PKW*s parken? 
 
 
 
Es wird angemerkt, dass allein vier Stellplätze an der 
Kita von den Mitarbeiter*innen benötigt werden 
Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende 
Maßnahmen vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer 
des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen 
Mobilität auszugestalten.  
 
 
 
Die Parkmöglichkeiten in Form von 4 Stellplätzen stehen 
lediglich für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte 
zur Verfügung und sind nach der aktuellen Richtzahlenliste der 
Stadt Köln ermittelt. Für die Mitarbeiter*innen der Kita stehen 
gesonderte Stellplätze zur Verfügung. Als zusätzliches 
Angebot stehen den Anwohnern des Plangebietes im Bereich 
östlich des Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den 
Mörterweg weitere 2-3 Längs-Stellplätze zur Verfügung, die 
temporär ebenfalls für den Hol- und Bringverkehr genutzt 
werden können.  
laufende Nummer 16, 20, 67, 89, 96-98, 103, 110 
Baustellenverkehr 
Durch den Baustellenverkehr wird die Straßendecke der 
Baptiststraße extrem beansprucht. Ist sichergestellt, 
dass die Kosten für die Wiederherstellung von den 
Bauträgern übernommen werden und nicht an den 
Anwohnern der Baptiststraße hängen bleiben? 
 
 
Ist Ihnen der aktuelle Zustand des Thenhover-Escher-
Wegs bekannt? Der angedachte Baustellenverkehr wird 
eine anschließende Erneuerung notwendig machen. Ist 
dies in der Planung berücksichtigt? 
 
  
Im Zuge der weiteren Planungen sind die Investoren bemüht, 
die Belästigungen der Baustellenverkehre so gering wie 
möglich zu halten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept in 
Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, welches die Verkehre 
möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine Realisierung 
in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können.  
Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll 
so gering wie möglich gehalten werden.  
 
Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen 
Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der 
Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. 
Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger 
beseitigt. Eine entsprechende Regelung wird in den

13  
 
/ 14 
 
 
 
Über welche Straßen soll der Bauverkehr gesteuert 
werden? Was heißt denn "möglichst vom Süden 
angefahren werden", wenn der LKW von der Autobahn 
kommt, wird er doch den kurzen Weg durch den Ort 
nehmen, oder? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Warum baut man die Zuwege für den Baustellenverkehr 
nicht zuerst? Man kann auch temporäre Brücken 
verwenden. 
 
 
 
 
Wird die Baptiststrasse (Sackgassenteil) Plangebiet für 
jeglichen Baustellenverkehr gesperrt? 
städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Es werden hierdurch 
keine Anliegerbeiträge erhoben.  
 
 
Die Zufahrt zum Baugebiet soll möglichst von Süden über den 
Thenhover-Escher-Weg erfolgen. Dabei wird die Zufahrt zum 
Baugebiet zu Beginn von der Berrischstraße aus im Bereich 
der späteren Kita erfolgen. Nach dem Bau der Querung über 
den Pletschbach wird die Zufahrt vom Thenhover-Escher-Weg 
aus über den Mörterweg und die neue Zufahrt von Süden ins 
Baugebiet erfolgen. Der abfahrende Verkehr soll das 
Baugebiet soweit möglich über den Mörterweg in Richtung 
Osten verlassen. Von dort aus dann vornehmlich über die 
Bruchstraße, den Blumenbergsweg und die Industriestraße zur 
A 1 oder als nachrangige Lösung über die Bruchstraße und die 
Worringer Landstraße zur A 57. 
 
Es ist vorgesehen in Abstimmung mit der Stadt Köln ein 
Konzept für den Baustellenverkehr zu erarbeiten. Dieses wird 
dann voraussichtlich auch Vorgaben hinsichtlich der 
Fahrtwege für den Baustellenverkehr beinhalten, sodass der 
Baustellenverkehr aus dem Ostzentrum 
Roggendorf/Thenhoven soweit wie möglich rausgehalten wird. 
 
Die Querungshilfe für über den Pletschbach, die die Anfahrt 
des Baugebiets von Süden vom Mörterweg aus ermöglicht, 
soll so früh wie möglich für den Baustellenverkehr genutzt 
werden. Für die Zeit bis zur Baugenehmigung der Brücke bzw. 
bis zu ihrer Fertigstellung bleibt nur der Weg über den kurzen 
südlichen Abschnitt der Berrischstraße. Die Zeit in der die 
Berrischstraße in diesem Bereich genutzt wird, soll aber so 
kurz wie möglich gehalten werden. 
 
Die konkreten Regelungen zum Baustellenverkehr sollen in 
Abstimmung mit der Stadt Köln erarbeitet werden. Wie diese

14  
 
/ 15 
 
 konkret aussehen werden, ist derzeit noch offen. Es ist aber 
vorgesehen den Baustellenverkehr weitestgehend aus 
Richtung Süden vom Thenhover-Escher-Weg anfahren zu 
lassen. Die Abfahrt vom Baugebiet soll vorrangig über 
Mörterweg, Bruchstraße und Blumenbergsweg erfolgen. 
laufende Nummer 5, 39, 52, 54, 100, 117, 138, 142, 132, 167, 176, 179, 182 
Allgemeine Themen 
Welche weiteren potentiellen Wohnraumflächen gibt es 
in / um Roggendorf/Thenhoven? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wann wird der Bau beginnen? Und wie lange wird 
dieser dauern? Müssen die Anwohner mit viel Lärm 
rechnen? 
 
  
Eine Wohnbaupotenzialfläche liegt im Norden 
Roggendorf/Thenhovens an der Straße „Im Mönchsfeld“ und 
„Berrischstraße“. Eine zweite Wohnbaupotenzialfläche, 
bestehend aus zwei Teilflächen, erstreckt sich nordwestlich 
und südwestlich der Mottenkaul am südlichen Rand des Ortes. 
Für den südöstlichen Teilbereich mit dem Arbeitstitel „Östlich 
Mottenkaul“ wurde bereits im Jahr 2013 ein 
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Eine frühzeitige 
Öffentlichkeitsveranstaltung fand im Rahmen dieses 
Verfahrens in der Zeit vom 17.02. bis zum 03.03.2014 statt. Im 
Jahr 2014 wurde der Vorgabenbeschluss gefasst. Seither ruht 
dieses Bauleitplanverfahren.  
Innerhalb der Bebauungspläne „Further Straße / Gilleshof“ im 
Anschluss an das nord-westlich gelegenen Wohngebiet an der 
Gottfried-Mock-Straße sowie nördlich des Wohngebiets an der 
Elvira-Tuszik-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
mit dem Arbeitstitel „Sinnersdorfer Straße 88-90“ befinden sich 
einzelne weitere planungsrechtlich festgesetzte 
Wohnbauflächen.  
 
Der Bau wird voraussichtlich Ende 2021 / Anfang 2022 
beginnen und Anfang 2026 abgeschlossen sein. Die 
Schallimmissionen werden sich in den üblichen 
Lärmpegelbereichen für den Baustellenverkehr bewegen.

15  
 
/ 16 
 
 
 
Werden Möglichkeiten zum Laden von 
Elektrofahrzeugen geschaffen? 
 
 
Sind Kulturelle Einrichtungen geplant? 
 
 
Wird der Gemeinschaftsraum für die Bürger von 
Roggendorf/Thenhoven zugänglich sein? 
 
 
 
 
Wie sieht es bei einem Chemieunfall aus bei INEOS 
aus bezüglich der Fluchtwege. 
 
 
 
 
Warum war keiner der Entscheidungsträger mal hier vor 
Ort und hat das Gespräch gesucht? Anfragen und 
Angebote gab es genug. Und antworten Sie jetzt bitte 
nicht, dass das Coronabedingt nicht möglich gewesen 
sei. 
 
 
 
 
 
Die Aussage, dass einige Belange außerhalb des 
Geltungsbereiches des Plangebietes liegen, wird nicht 
verstanden? Der Bestand muss auch berücksichtigt 
werden. 
 
Es wird eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Plangebiet 
zur Verfügung gestellt. 
 
Im Plangebiet sind keine kulturellen Einrichtungen geplant. 
 
Der Gemeinschaftsraum dient den Bürgern als Treffpunkt bzw. 
wird durch die GAG mit „Programm bzw. Angeboten“ bespielt. 
Sofern eine Nachfrage besteht und die Nutzung verträglich ist, 
steht der Raum allen Bürgern im Stadtteil zur Verfügung. 
 
Die INEOS Manufacturing Deutschland GmbH wird im 
weiteren Verfahren beteiligt. Hierbei wird geprüft, inwiefern 
Belange des Immissions- und Störfallrechts im vorliegenden 
Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.  
 
Die Anfragen und Angebote für ein Gespräch vor Ort konnten 
in Teilen bereits wahrgenommen werden. Mitarbeitende des 
Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßen- und 
Verkehrsentwicklung sowie Mitglieder der Bezirkspolitik stehen 
mit dem Bürgerverein Rogggendorf Thenhoven insbesondere 
zu dem Bebauungsplanverfahren „Südlich Baptiststraße“ in 
Kontakt und waren mehrfach und insbesondere zu einem 
gemeinsamen Ortstermin bereits vor Ort. 
 
Die Umgebung des Plangebiets, wie bspw. dessen 
infrastrukturelle Ausstattung (Nahversorgung, 
Kindergartenplätze, Grundschulplätze etc.) sowie seine 
Bebauungsstruktur, verkehrliche Anbindung, sowie 
Rahmenbedingungen des Landschafts- und Natur- und

16  
 
/ 17 
 
 Umweltschutz unter vielen weiteren Belangen werden in der 
Bauleitplanung berücksichtigt. Hierbei ist es die Aufgabe der 
Stadtverwaltung gemeinsam mit der Politik die verschiedenen 
Belange aufzunehmen und all jene, die das 
Bauleitplanverfahren bedingen gegeneinander und 
untereinander gerecht abzuwägen. Für das 
Bauleitplanverfahren, das sich auf seinen Geltungsbereich 
beschränken muss, ist allerdings auch wichtig darzulegen, 
welche Belange adressiert bzw. welche Konflikte oder 
Fragestellungen gelöst werden können und welche im 
Rahmen anderer Verfahren außerhalb des 
Bauleitplanverfahrens zu lösen sind und in Bereichen anderer 
Zuständigkeiten liegen. 
 
laufende Nummer 6, 38, 107  
Wettbewerb / Planung 
Warum saßen in der Jury, die den Entwurf bewertet hat 
nicht auch Bewohner*innen von Köln Roggendorf 
Thenhoven? Die betrifft es doch am Ende. 
  
Teil der Beurteilungskommission waren auch Vertreter*innen 
der Politik aus der Bezirksvertretung Chorweiler inklusive des 
Bezirksbürgermeisters, um auch insbesondere die Belange vor 
Ort zu vertreten.  
laufende Nummer 1, 8, 9, 11, 58, 61, 85, 88, 111-112, 122-125, 139, 152, 154, 161, 171-172, 174-175, 177-178, 180, 183-185, 189, 191 
Beteiligung 
Das Verfahren heißt frühzeitige öffentliche 
Bürgerbeteiligung. Was verstehen Sie unter 
„Beteiligung“? Ich fühle mich derzeit nur informiert. 
Aktive Beteiligung? Fehlanzeige! 
 
 
 
  
Die Veranstaltung diente als Ergänzung zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem vergangenen Jahr. Sie 
sollte einerseits informieren und andererseits Raum bieten, 
Fragen zu stellen, die teilweise bereits live beantwortet 
wurden. Alle Fragen werden aufgenommen und schriftlich im 
Nachgang beantwortet und veröffentlicht.

17  
 
/ 18 
 
 
Wird die Präsentation im Nachgang öffentlich 
bereitgestellt? 
 
 
Welche detaillierte Rückmeldung zu den 160 Eingaben 
wird es seitens der Stadt geben und bis wann soll das 
veröffentlicht werden? Oder sieht die Stadtplanung 
dieses Thema mit dieser BIV als erledigt an? Das würde 
ich als äußerst respektlos empfinden? 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte nennen Sie den Zeitraum, bis wann mit der 
Beantwortung der Chatfragen zu rechnen ist? 
 
 
 
 
 
 
Wird die Aufzeichnung zur Verfügung gestellt? 
 
Neben den Fragen und Antworten soll auch die Präsentation 
veröffentlicht werden.  
 
Die 164 Stellungnahmen wurden schriftlich erfasst und in einer 
Abwägungstabelle, wie der hier Vorliegenden, mit den 
Stellungnahmen der Verwaltung für die Abwägung durch die 
Politik eingestellt. Die zentralen Fragen aus dieser frühzeitigen 
Beteiligung wurden im Rahmen der ergänzenden digitalen 
Bürgerinformation aufgegriffen und im Vortrag beantwortet. 
Gemeinsam mit dem vorliegenden Dokument werden Sie als 
Anlage der Politik im Rahmen des Vorgabenbeschlusses 
vorgelegt. 
 
 
Die Abwägungstabelle zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird ebenfalls online auf der 
Projektseite zum Bauleitplanverfahren unter: https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/planen-
bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/suedlich-
baptiststrasse-koeln-roggendorfthenhoven abrufbar sein.  
 
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung fand aus 
datenschutzrechtlichen Gründen nicht statt.   
laufende Nummer 13, 31, 35, 44, 108, 115, 127, 129, 133, 135-136, 187 
Schule / Kita 
Wir haben in Roggendorf/Thenhoven eine massive 
Unterversorgung im Bereich Grundschulen und 
weiterführende Schulen. Wie wollen Sie dies lösen? 
  
Die Schulerweiterung der Grundschule Gutnickstraße in 
Roggendorf/Thenhoven ist als Maßnahme 27 Bestandteil des 
aktuellen 2.  General- und Totalunternehmer -Paktes des

18  
 
/ 19 
 
 
 
 
Wichtiger Aspekt für die Grundschulkinder ist die 
selbstständige Bewältigung des Wegs zur und von der 
Grundschule. Ein Konzept für den Grundschulweg ist für 
mich nicht erkennbar. Was ist hier angedacht? 
 
Mit wie vielen Gruppen ist die neue Kita geplant? 
 
 
 
Eine Kita vor die Haustüre gestellt zu bekommen ist als 
langjähriger Eigentümer inakzeptabel. 
 
 
 
 
 
 
Ist der Kindergarten in städtischer oder privater Hand? 
 
 
Wird der Neubau Kita so geplant, dass es möglich ist 
die Anzahl der Gruppen mit "wenig" Aufwand zu 
erhöhen? 
Schulbauprogramms der Stadt Köln und soll nach 
gegenwärtigem Stand voraussichtlich in der e rsten Runde mit 
ausgeschrieben werden.  
 
I 
 
Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die 
über den Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein 
zusätzliches Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird.  
 
Der Standort der Kita ist so gewählt, dass die Kita als Bindeglied 
zwischen dem Neubauquartier und den Bestandsquartieren 
fungiert. Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Gebäude 
sowie die Spiel- und Freiflächen der Kita zum Landschaftsraum 
hin ausgerichtet sind um gewisse Abstän de zur angrenzenden 
Bestandsbebauung zu wahren.  
 
Die Kita wird durch einen privaten Träger  oder die Stadt Köln  
betrieben. Eine Entscheidung soll in den nächsten Monaten 
erreicht werden. 
 
Die notwendige Anzahl der Gruppen in der Kita wurde mit dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln abgestimmt. 
Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und prüft, ob 
Erweiterungskapazitäten bestehen.

19  
 
/ 20 
 
laufende Nummer 7, 15, 43, 82, 101, 118, 120, 137, 190  
Vergabe Häuser 
Wieso wurden von der Stadtsparkasse 
Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung angeboten 
welche sich im Plan nicht wiederfinden? 
Werden die Einfamilienhäuser verkauft? Wenn ja,  wie 
werden die Preise aussehen? Und werden die Häuser 
über eine Ausschreibung verkauft? 
 
 
Ist schon klar, wann und wo sich Menschen aus der 
Bevölkerung für Wohnungen oder Reihen- und 
Doppelhäuser bewerben können? 
  
Den Investoren sind keine Angebote der Stadtsparkasse in 
diesem Gebiet bekannt. Das gesamte Bauvorhaben wird durch 
die Deutsche Reihenhaus AG in Kooperation mi t der GAG 
Immobilien AG realisiert. Weitere Bauherren sind nicht beteiligt. 
Der Verkauf der Doppel - und Reihenhäuser erfolgt über die 
Deutsche Reihenhaus AG. Interessenten können sich über die 
Website der Deutschen Reihenhaus AG melden und in die 
Interessentenliste aufgenommen werden. 
 
Die Startpreise für die Doppel - und Reihenhäuser werden sich 
voraussichtlich in einem Rahmen von ab 350.000 € für den 
kleinsten Reihenhaustyp bis zu ab ca. 550.000 € für eine 
Doppelhaushälfte bewegen. Die konkrete Preisgestaltung hängt 
dabei zum einen vom weiteren Planverfahren und der damit 
verbundenen zeitlichen Realisierung des Bauvorhabens ab und 
variiert zudem je nach Lage und Grundstücksanteil des 
jeweiligen Hauses innerhalb des Wohnparks. 
Interessenten für die Reihen - und Doppelhäuser können sich 
über die Website der Deutschen Reihenhaus AG melden und in 
die Interessentenliste aufnehmen lassen. Wann die 
Vermarktung der Häuser startet ist vom weiteren Fortschritt des 
Plan- und Genehmigungsverfahren abhängig und ist derze it 
noch nicht bekannt. 
Die Vergabe der Mietwohnungen erfolgt ein halbes Jahr vor der 
Fertigstellung, direkt bei der GAG Immobilien AG. 
In der Regel wird die GAG ein halbes Jahr vor Fertigstellung 
mit dem Vergabeprozess beginnen. Interessent*innen werden

20  
 
/ 21 
 
sich dann direkt über die Homepage an die GAG wenden 
können. 
 
 
 
laufende Nummer 19, 23, 37, 47, 65, 91, 116, 126, 128-131, 134, 141, 181 
Infrastruktur 
Durch das neue Plangebiet wird die Einwohnerzahl um 
15-25% wachsen. Das ist per se nicht schlecht, wenn 
auch die Infrastruktur (Gewerbe, Ärzte, Apotheken) 
mitwächst. Warum ist hier nichts geplant? Der Kölner 
Norden verkommt zum Schlafviertel! 
 
Es fehlt im Ort an Geschäften, Bank, Apotheken etc. 
Wie wollen Sie die Infrastruktur fördern? 
  
Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. 
Einzelhandel in einer für den Ort angemessenen 
Größenordnung ausgestattet. Im Norden des Ortes befinden 
sich ein Vollsortimenter, ein großer Discounter sowie eine 
Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht 
keinen Bedarf zum Ausbau des Einzelhandels in 
Roggendorf/Thenhoven. 
Da vorgesehen wird für das Plangebiet ein Allgemeines 
Wohngebiet (WA) auszuweisen, sind die der Versorgung des 
Gebietes dienenden Läden (z.B. Kioske), Schank- und 
Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie Arztpraxen allgemein 
zulässig. 
Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel, 
Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage 
und der verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg 
ist die Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des 
Plangebietes städtebaulich und verkehrstechnisch nicht 
sinnvoll. 
Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen 
der Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen 
Voraussetzungen für Ansiedlung von Einzelhandels- und

21  
 
/ 22 
 
Dienstleitungsbetrieben geschaffen werden. Eine unmittelbare 
Einflussnahme des Bebauungsplans auf die infrastrukturelle 
Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein. 
 
 
laufende Nummer 29 
Nachhaltigkeit 
Sind auch Gründächer und Photovoltaikanlagen 
vorgesehen? 
  
Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die 
nicht begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen 
und Technikzentralen werden jedoch begrünt. Die Möglichkeit 
zur Installation von Photovoltaikanlagen ist gegeben und wird 
im weiteren Verfahren, insbesondere für den 
Geschosswohnungsbau, geprüft.  
 
laufende Nummer 57, 62-63, 121, 163, 176 
Grün 
Ich denke, dass der Kompromisse der Bebauung für die 
Anwohner nicht toll ist. Hier wird viel zu viel Grünfläche 
zerstört. Das ist absolut schade für die Menschen, die 
gerne in Roggendorf wohnen weil es so viele 
Grünflächen gibt. Damit wird der Stadtteil definitiv 
abgewertet. 
 
 
Sind die Grünflächen im Gebiet durch Tiefgaragen 
unterbaut? 
 
  
Das neue Plangebiet wird auf einer derzeit landwirtschaftlich 
genutzten Fläche entstehen, daher handelt es sich nicht um 
eine ökologisch wertvolle Fläche. Darüberhinaus wird das 
neue Quartier neue öffentliche Grün- und Spielplatzflächen 
und Freiflächen sowie mit den „Grünen Zimmern“ Räume 
schaffen, die nachbarschaftliche genutzt werden können. 
Damit wird der Angebot  
 
Die öffentlichen Grünflächen werden nicht durch Tiefgaragen 
unterbaut. Die privaten Grünflächen sind teilweise durch die 
Tiefgaragen unterbaut.

22  
 
/ 23 
 
Wer pflegt denn die öffentlichen Grünflächen im Gebiet? 
Aktuelle ist der Worringer Bruch rund um den 
Pletschbach absolut nicht gepflegt. Das ist sehr schade. 
 
Wie soll die "spezielle" Grünfläche hinter den Häusern 
der Berrischstraße aussehen? Was ist im Detail 
geplant? Welche Art von Pflanzen und Bäumen? Das ist 
sehr wichtig vor allem in Bezug auf den Schutz der 
Vogelarten aber auch hinsichtlich eines Lärmschutzes 
für die Anwohner? 
Grünflächen in der Ausgleichsfläche: Gibt es sowas wie 
eine Obstwiese, oder Nutzungsmöglichkeiten für alle 
Bürger des Ortes 
Wie groß ist die Ausgleichsfläche 
(Quadratmeter/Hektar) für diese Bebauung? 
 
Die öffentlichen Grünflächen werden durch das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln gepflegt. 
 
Die südlich angrenzende Ausgleichsfläche sowie die 
Grünausgleichsfläche zu den Grundstücken der 
Berrischstraße, soll so vor einem Zutritt geschützt werden. Sie 
werden durch die Ausgestaltung mit entsprechender 
Bepflanzung als solche erkennbar werden. Der Zugang wird 
mittels Beschilderung unterbunden. Die Grünausgleichsflächen 
werden durch Sträucher und Hecken sowie ein Wiese mit 
Bäumen bepflanzt. Sie sind insgesamt ca. 40.000 m² groß. 
laufende Nummer 60, 119, 143 
Lärm 
Wie sieht es mit Lärmdämmung gegenüber der 
Bahnlinie aus. 
Bedeutet die Aussage von Frau Stottrop, dass zur Bahn 
keine öffenbare Fenster gebaut werden? 
 
 
 
 
 
 
  
Das Schallschutzgutachten weist nach, dass keine 
Lärmschutzwand notwendig sein wird. Es kann nachgewiesen 
werden, dass durch eine Kombination aus passivem 
Schallschutz, der Ausrichtung und Grundrissgestaltung von 
Gebäuden, sowie der Anordnung der Wohn-und Schlafräume 
und der Freisitze eine ausreichende Minderung der 
Schallimmissionen erreicht werden kann.  
Alle Fenster, auch die zur Bahnstrecke ausgerichteten, sind 
öffenbar. Die Wohnungen sind mit einer kontrollierten 
Wohnraumlüftung ausgestattet, so dass auch eine 
fensterunabhängige Lüftung möglich ist. Mindestens ein 
Aufenthaltsraum jeder Wohnung orientiert sich zur 
bahnabgewandten Seite.

23  
 
 
 
 
Bekommt der Friedhof eine Schallschützende Mauer zur 
befahrenen Straße aus dem Wohngebiet wie am 
Heckweg in Longerich? 
 
Eine schallschützende Mauer für den Friedhof, ist nicht 
erforderlich. 
laufende Nummer 90 
ÖPNV 
Die ÖPNV-Anbindung ist zwar theoretisch vorhanden, 
stellt aber keine reelle Alternative zum MIV dar. Wann 
wird die Qualität der S-Bahn so erhöht, dass sie so 
Termintreu bereit steht, dass sie eine Ernsthafte 
Konkurrenz zum Auto darstellt? Die aktuellen 
Verspätungen und zugausfälle sind eine Zumutung! 
  
Die Verbesserung des ÖPNV und hier insbesondere des S-
Bahnangebotes kann nicht im Bauleitplanverfahren gelöst 
werden. Ihren Hinweise nehmen wir gerne auf und leiten 
diesen an die zuständigen Stellen weiter.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

1923 Zeichen

Anlage 0 
 
 
 
Städtebauliches Planungskonzept südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Anhörung der Bezirksvertretung 6 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Vorlage 3123/2020 
 
hier:     Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 27.05.2021 und anschließend im 
Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021. 
 
 
Die für Ende April 2020 vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung konnte aufgrund der ersten 
Pandemie-Welle nicht durchgeführt werden. Mit dem Ratsbeschluss Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen alternativ zu Modell 1 und Modell 2 digital durchzuführen , erfolgte die frühzeitige Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in Form eines Aushangs, ergänzt durch die Flyer 
an die Haushalte in Roggendorf/Thenhoven und umfangreichen Informationen zur Planung 
auf der städtischen Internetseite in der Zeit vom 27. August bis 10. September 2020. Um dem 
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Wunsch nach einem ergän-
zenden Dialog mit den Anwohnern aus Roggendorf/Thenhoven und weiteren Planungsinte-
ressierten zu entsprechen, wurde im Rahmen der weiterhin gelte nden Kontaktbeschränkun-
gen am 28.04.2021 eine ergänzende digitale Bürgerinformationsveranstaltung  in Form eines 
Video-Livestreams mit Chatfunktion durchgeführt. Die 191 Stellungnahmen und Fragen erfor-
derten eine zusätzliche zeitliche Nachbereitung bei der Erstellung des Vorgabenbeschlusses 
und werden, wie auch die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2020 
in die Planung einfließen (s. Anlagen 3 - 7). 
 
Um Verzögerungen im Bauleitplanverfahren zu vermeiden, sollte vor diesem Hintergrund die 
vorliegende Vorlage zum Beschlussvorlage in der Sitzungsfolge vor der Sommerpause be-
handelt werden.

Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1 danach

26387 Zeichen

Anlage 6 
  
 / 2 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Im Nachgang an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind zehn Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen.  
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
laufende Nummern 155-163 
Verkehr 
Eine massive Zunahme des Autoverkehrs im gesamten Ort ist 
vorprogrammiert, insbesondere im Zubringerverkehr zur 
Autobahn (Berrischstraße & Baptiststr.). Dies bringt eine nicht 
hinzunehmende Belastung für alle Einwohner, aber auch für 
die neuen Nachbarn im Neubaugebiet. Folgende Punkte sind 
hierbei von Belang:  
 Lärm  
 Gesundheitsgefährdung  
 Erhöhte Unfallgefahr 
 Erhöhte Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg 
 
 
Teilweise 
 
Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte im 
Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in Fahrtrichtung Süd 
befahren werden können. An der Berrischstraße wird lediglich die 
Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für Mitarbeiter und 
für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Die Haupterschließung 
erfolgt von Süden, wo eine in beide Richtungen befahrbare 
Erschließungsstraße das Plangebiet mit dem Mörterweg verbindet. Der 
Mörterweg wird nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am 
neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger 
vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in 
beide Richtungen befahrbar.  
Das Lärmgutachten weist nach, dass durch den zusätzlichen Verkehr 
mit einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung nicht zu rechnen ist.  
Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den

2 
/ 3 
 
Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von 
zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im 
Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der 
Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl 
eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als 
auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen 
vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie 
die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere 
Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem 
Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen.   
laufende Nummern 155-163 
Ruhender Verkehr 
Die Planungen für die Errichtung von Abstellplätzen für PKW 
sind unzureichend bis lächerlich:  
 viel zu wenig Stellplätze  
 lebensferne Bedarfsermittlung  
 
Nein 
 
Der Bedarf an Stellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen 
Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein 
Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende Maßnahmen 
vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes 
nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten.  
laufende Nummern 155-163 
Radverkehr 
Die Argumentation hinsichtlich der Förderung des 
Radverkehrs wird als „abenteuerlich“ wahrgenommen. 
Überdies wird folgendes bemängelt: 
 eine unrealistische Einschätzung des Stellenwertes 
des Radverkehrs  
 eine fehlerhafte Beschreibung des Radwegenetzes  
Es wird angemerkt, dass es genügend Negativbeispiele in den 
gerade errichteten Neubaugebieten (Gottfried-Mock-Straße & 
Elvira-Tuszik-Straße) gebe.  
 
Nein 
 
Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit 
dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei 
einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nach ERA 
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem 
Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der 
Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der 
vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Am S-Bahnhaltepunkt 
Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bieten eine 
gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft 
von Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum Haltepunkt, 
das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S-Bahn in

3 
/ 4 
 
 Richtung Köln oder Neuss genutzt werden.  
Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als 
ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege 
vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn 
bei Tempo 30 unbedenklich.  
laufende Nummern 155-164 
Verkehrskonzept 
Es wird eine realistisches Verkehrskonzept für den Ort 
gefordert.  
Es wird ferner eine Überprüfung des Verkehrskonzeptes durch 
ein unabhängigen Sachverständigen gefordert sowie die 
Veröffentlichung des Berichtes. 
 
 
 
 
Es wird ein nachhaltigen Verkehrskonzepts für die 
Baptiststraße, sowie der Berrischstraße unter 
Berücksichtigung der Interessen der Anwohner gefordert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Das durch die Bernard Gruppe erstellte Verkehrsgutachten, welches die 
planbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des anliegenden 
Straßennetzes analysiert und bewertet, wurde in enger 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
unter der Prämisse einer nachhaltigen und verträglichen 
Verkehrsentwicklung für den Ortskern Roggendorf/Thenhoven 
erarbeitet.  
Die Leistungsfähigkeitsnachweise für die Knotenpunkte im Ortskern 
wurden erbracht.  
 
Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die angrenzenden Straßen 
und den gesamten Ort ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. Dennoch werden im Verkehrsgutachten 
detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den 
angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des 
ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von 
Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige 
Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von 
ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und 
Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen 
sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen.  
Das Verkehrsgutachten wurde durch die Bernard Gruppe erstellt und 
somit durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es wird im 
Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

4 
/ 5 
 
 
 
Wir haben schon von verschiedenen Seiten gehört, dass es 
ein neues Verkehrskonzept für den motorisierten 
Individualverkehr für den gesamten Ort geben soll. Ist das der 
Fall? Und wenn ja, woher bekommen wir In-formationen 
dazu?  
  
ausgelegt.  
 
Ein vom Bürgerverein Roggendorf/Thenhoven erstelltes 
Verkehrskonzept hat Vorschläge für den Stadtteil erarbeitet und an die 
Stadt Köln übermittelt. Die auf das neue Plangebiet bezogenen 
Vorschläge wurden von der Stadt Köln geprüft und für nicht umsetzbar 
erachtet.  
laufende Nummern 155-164  
Straßenbaukosten 
Zerstörung der Straßen aufgrund massiven Einsatzes der 
Baumaschinen und Materialtransport  ungerechtfertigte 
Belastung der Anwohner mit den Straßenbaukosten für die 
Wiederherstellung.  
Forderung, dass die Kosten ausschließlich durch die 
Bauträger / Stadt Köln getragen werden. 
 
Teilweise 
 
Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen 
Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der 
Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. 
Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger beseitigt. Eine 
entsprechende Regelung wird in den städtebaulichen Vertrag 
aufgenommen. Es werden keine Anliegerbeiträge erhoben.  
laufende Nummern 155-163 
Städtebauliches Konzept 
Der »Städtebauliche« Entwurf nimmt nicht ansatzweise 
Rücksicht auf die dörfliche, gewachsene Struktur des Ortes 
Roggendorf/Thenhoven. Ein integrativer und architektonisch 
sanfter Entwurf ist nicht zu erkennen. Im Einzelnen äußere 
sich dies an folgenden Punkten:  
 unglückliche Anordnung von Geschosswohnungsbau 
(3-Etagen+Dach) zu Einfamilienhäusern (2-
Etagen+Dach)  
 keine adäquat angepasste Gebäudehöhe am 
 
Nein 
 
Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept 
ist als prämierter Entwurf aus dem Qualifizierungsverfahren 
hervorgegangen. Die Fachjury lobte explizit die städtebauliche und 
architektonische Qualität des Entwurfes, der die kleinmaßstäblichen 
Strukturen des Ortes aufgenommen und in einem angemessenen 
Rahmen umgesetzt hat.  
Die vorgeschlagene Durchmischung von Einfamilienhäusern und 
Geschosswohnungsbauten entspricht dem vorrangigen Ziel der 
Stadtentwicklung, eine Vielfalt an Wohnraum für unterschiedliche

5 
/ 6 
 
Übergang von Bestandsbauten zu Neubauten (z.B. 
Baptiststraße 59)  
 Zerstörung der dörflichen Struktur durch 
Überfrachtung an Mehrfamilienhäusern  
 fehlende städtebauliche und architektonische Qualität 
Eine Überarbeitung der Pläne wird zu folgenden Punkten 
gewünscht:  
 Reduzierung der Wohneinheiten (vor allem 
hinsichtlich der Mehrfamilienhäuser) auf ein der 
vorliegenden Verkehrsinfrastruktur vertretbares Maß  
 Verschiebung des Geschosswohnungsbaus an den 
äußeren Rand des Neubaugebietes (vergleiche hier 
die ursprüngliche Planung)  
 
 
 
Bevölkerungsgruppen in einem engen Nebeneinander anzuordnen. 
Hierdurch soll der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit 
entgegengewirkt werden.  
Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend zwei 
Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang zu der 
heterogenen ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung an der 
Baptiststraße. Durch die Festsetzung von geneigten Dächern wird die 
Höhe der aufsteigenden Wände in einer angemessenen 
Größenordnung sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem 
Bereich als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren 
Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit nur eine punktuell 
höhere Geschossigkeit in der Straße. Dies stellt – zumal in 
ausreichender Entfernung zu den Bestandsbauten – eine angemessene 
Einfügung der Neubauten in die Umgebung dar. 
Die Durchmischung des Geschosswohnungsbaus und der 
Einfamilienhäuser und somit auch unterschiedlicher 
Bevölkerungsgruppen ist ein vorrangiges Ziel der Stadtentwicklung, 
welches der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit 
entgegenwirken soll. Daher ist eine Verschiebung und Konzentration 
des Geschosswohnungsbaus nicht vorgesehen.  
laufende Nummern 155-163 
Sozialer Wohnungsbau 
Extreme Bündelung von sozialem Wohnungsbau an einen Ort, 
der ohnehin schon ein sogenanntes Problemgebiet (S-
Bahnhof Worringen mit angrenzender Siedlung Mönchsfeld) 
sowie einer neu errichteten Asylunterkunft aufweist.  
Unklare Grundlage, auf der sich dieser hohe Anteil an 
geförderten Wohnungen stützt.  
 
 
 
Nein 
 
Das Planungskonzept sieht die Durchmischung von Einfamilienhäusern 
und Geschosswohnungen in Teilen im geförderten Segment vor. Eine 
Bündelung des sozialen Wohnungsbaus wird im städtebaulichen 
Konzept nicht angestrebt.  
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell im 
Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in allen 
neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll sichergestellt 
werden, dass dem dringenden Bedarf an bezahlbarer Wohnraum 
Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe gilt für alle Wohngebiete ab

6 
/ 7 
 
einer bestimmten Größenordnung gleichermaßen. Diese Vorgabe ist 
auch insofern sinnvoll und geboten, weil fast 50 % der Kölner Haushalte 
ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Aus 
diesem Grund ist auch ein höherer Anteil zu begrüßen, sofern dieser 
städtebaulich integriert werden kann.  
Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten Wohnungen 
wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese ist bestrebt, einen 
maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von erschwinglichem Wohnraum 
zu leisten und wird daher bei diesem Vorhaben einen Anteil an 
geförderten Wohnungen in Höhe von 45 % der Geschossfläche 
Wohnen realisieren.  
Das Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere Anteil an 
öffentlich geförderten Wohnraum durch die straßenweise Mischung der 
unterschiedlichen Haustypen und engen Vernetzung über die durch das 
Quartier geschaffenen Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut 
verträglich ist. Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne 
gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander unterscheiden 
und damit ein harmonisches Quartier bilden 
laufende Nummern 155-164  
Infrastruktur 
Der Ortsteil Roggendorf-Thenhoven ist in den letzten Jahren 
massiv angewachsen. Die bestehende Infrastruktur konnte 
damit jedoch nicht ansatzweise mithalten. Wir fordern:  
 eine Erweiterung der Infrastruktur für den Ort  
 die Bereitstellung von Flächen zur Ansiedlung von:  
 Ärzten und Apotheken  
 Einzelhandel  
 Banken  
 Restaurants  
 Abschluss der Kita-Bauarbeiten an der neuen Kita 
Berrischstraße Ecke Baptiststrasse  
 
Teiweise 
 
Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in 
einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im 
Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer 
Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen.  
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht keinen Bedarf 
zum Ausbau des Einzelhandels in Roggendorf/Thenhoven.  
Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen 
wird, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. 
Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie 
Arztpraxen allgemein zulässig.  
Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel,

7 
/ 8 
 
 Erweiterung der Grundschule  
 
Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage und der 
verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg ist die 
Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des Plangebietes 
städtebaulich nicht sinnvoll.  
Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der 
Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für 
Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben geschaffen 
werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die 
infrastrukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein.   
Die Kindertagesstätte (Kita) an der Berrischstraße Ecke Baptiststraße 
ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.  
Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die über den 
Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein zusätzliches 
Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird.  
Die Schulerweiterung der Grundschule Gutnickstraße in 
Roggendorf/Thenhoven ist als Maßnahme 27 Bestandteil des aktuellen 
2. General- und Totalunternehmer-Paktes des Schulbauprogramms der 
Stadt Köln und soll nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich in der 
ersten Runde mit ausgeschrieben werden. 
laufende Nummern 155-163 
Grundstücke 
Die Monopolstellung eines Bauträgers bei der Errichtung und 
dem Vertrieb von Einfamilienhäusern wird kritisiert.  
Es wird eine fehlende Verantwortung gegenüber den 
bauwilligen Bürgern gemängelt. 
 
Kenntnisnahme 
 
Im vorliegenden Bauvorhaben verfügt die Deutsche Reihenhaus AG 
über die Schlüsselgrundstücke im Plangebiet, wobei vorgesehen ist das 
Wohngebiet gemeinsam mit der GAG, die ihrerseits die 
Mehrfamilienhäuser errichtet, zu entwickeln.  
 
Mit der Entwicklung des Gebietes durch zwei unterschiedliche 
Bauträger / Entwickler ist die Errichtung eines unterschiedlichen 
Wohnungsangebots sichergestellt.

8 
/ 9 
 
laufende Nummern 155-164 
Ver- und Entsorgung 
Die bestehende Infrastruktur wird durch die punktuelle 
Errichtung von 380 Wohneinheiten völlig überlastet. Diese 
negativen Auswirkungen treffen vornehmlich die Anlieger des 
Neubaugebietes unter anderem  
 Schwankungen des Wasserdruckes,  
 sowie der Überlastung des Abwassersystems 
{Rückstau, Verstopfungen und Überflutungen bei 
Starkregen)  
 
  
 
 
 
Teilweise 
 
Die bestehenden Versorgungseinrichtungen sind nach Aussage der 
Versorgungsträger in der Lage, das Neubaugebiet mit Wasser zu 
versorgen.  
Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen der privaten 
Grundstücke anfällt, wird auf den eigenen Grundstücken über die 
belebte Bodenzone versickert. Das Niederschlagswasser der 
Planstraße 7 wird über ein Muldensystem versickert. Das 
Niederschlagswasser der übrigen öffentlichen Straßen wird über einen 
neu zu verlegenden Mischwasserkanal an die vorhandenen 
Mischwasserkanäle in der Berrisch- und Baptiststraße angeschlossen. 
Das Niederschlagswasser der Kita wird in den vorhandenen 
Mischwasserkanal in der Berrischstraße eingeleitet, da hier nicht 
genügend Flächen für eine Versickerung vor Ort vorhanden sind. 
Gleiches gilt für den Bereich der Tiefgaragen, wo eine Versickerung auf 
dem eigenen Grundstück ebenfalls erschwert ist. Die vorhandenen 
Kanäle sind darauf ausgelegt, das Regenwasser aus den hinzu 
kommenden Wohneinheiten aufzunehmen.  
Das Entwässerungskonzept wird derzeit von einem unabhängigen 
Sachverständigen erstellt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.  
laufende Nummern 155-163 
Abstände Friedhof 
Respektlose Annäherung des Geschosswohnungsbaus an 
den Friedhof. 
 
Nein 
 
Der Geschosswohnungsbau hält die erforderlichen Abstandsflächen zu 
den Nachbargrundstücken ein. Allerdings wurde dieser Hinweise mit 
weiteren aufgenommen mit dem Ergebnis, dass das erste 
Mehrfamilienhaus in seiner Höhe auf zwei Vollgeschosse mit 
ausgebauten Dachgeschoss statt

9 
/ 10 
 
laufende Nummern 164 
Naturschutz / Ökologie  
Welche Aspekte bzgl. ökologischem / nachhaltigem Bauen 
wurden berücksichtigt? 
Wie wird dem Thema Klimawandel bei diesem Baugebiet 
begegnet? 
 
Teilweise 
 
Die Planung sieht eine weitreichende Durchgrünung des ganzen 
Quartiers vor. Im Bebauungsplan werden dazu 
Begrünungsfestsetzungen in Form von Bäumen, Hecken, Sträuchern 
sowie Raseneinsaat  getroffen. Des Weiteren wird im Süden eine große 
Grünausgleichsfläche vorgesehen. Diese soll unzugänglich ausgebildet 
werden, sodass sich dort ein naturnaher Lebensraum für Flora und 
Fauna entwickeln kann.  
Die Wärmeversorgung des Plangebietes erfolgt dezentral über mehrere 
Blockheizkraftwerke. Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien 
(EEWärmeG)  im Wärmebereich wird ebenso wie der KfW 55-Standard 
eingehalten. Es ergibt sich eine Unterschreitung der EnEV von >15%. 
Des Weiteren decken die BHKW den Wärmeanteil um >50%. Beides 
sind so genannte Ersatzmaßnahmen nach EEWärmeG.  
Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt. 
Bei Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass der bebaute 
Teil des Plangebietes klimatisch zukünftig der Klasse 3 „belastete 
Siedlungsflächen“ zuzuordnen ist und damit klimatisch den 
angrenzenden Siedlungsflächen entspricht. Der südliche Teil des 
Plangebietes, der als Ausgleichsfläche naturnah gestaltet wird, kann 
auch bei Durchführung der Planung weiterhin der Klasse 4 „klimaaktive 
Freiflächen“ zugeordnet werden. Die Ackerfläche mit einer Funktion zur 
Kaltluftentstehung geht jedoch im Zuge der Planungsrealisierung 
dauerhaft verloren. Zur Verminderung der Auswirkungen auf das 
Mikroklima trägt die geplante Durchgrünung des Wohngebietes mit 
Bäumen, die Anlage von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie 
die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung 
von Oberflächen, z. B. der Stellplätze, bei. Frischluftentstehungsflächen 
(Gehölzflächen) werden im Bereich der Kompensationsflächen neu 
geschaffen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen 
Begrünungsmaßnahmen im geplanten Wohngebiet sowie der 
randlichen und teils großflächigen Kompensationsmaßnahmen, gehen

10 
/ 11 
 
von der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima aus. 
laufende Nummern 164 
Beteiligung / Stellungnahmen 
Über welche Wege können wir über den aktuellen Stand aller 
Planungen für den Ort auf dem Laufenden bleiben?  
 
Welche Möglichkeiten gibt es für die Bürgerinnen und Bürger 
unseres Dorfes hier aktiv mitzugestalten?  
 
 
Über wen erhalten wir das vollständige Verkehrsgutachten, 
welches für das neue Baugebiet erstellt wurde? 
 
Kenntnisnahme 
 
Im weiteren Verfahren wird, neben der bereits erfolgten 
Bürgerinformationsveranstaltung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
durchgeführt. Deren Durchführung wird eine Woche vor Beginn in den 
Tageszeitungen sowie im Amtsblatt der Stadt Köln ortsüblich 
bekanntgemacht. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger erneut 
über den aktuellen Stand der Planung informieren und ihre 
Stellungnahmen abgeben.  
Eine Einsicht in das Verkehrsgutachten für Bürgerinnen und Bürger 
erfolgt im Zuge der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 
laufende Nummern 164 
Einwohner 
Wie hoch ist die aktuelle Einwohnerzahl für Roggendorf-
Thenhoven? 
Mit welcher zusätzlichen Einwohnerzahl wird für das 
Baugebiet Südlich Baptiststraße gerechnet? 
 
Kenntnisnahme 
 
4550 Einwohner (31. Dez. 2019). 
 
Wendet man als Berechnungsgrundlagen die Vorgaben des 
Kooperativem Baulandmodells (KBLM) an, die im Abschnitt 4.3.2 
benannt sind, ist bei einer geplanten Geschossfläche Wohnen in Höhe 
von 33.910 m² von einer Anzahl von ca. 377 Wohneinheiten 
auszugehen und mit ca. 870 Einwohnern zu rechnen (Rechnung: 
Geschossfläche Wohnen / 90 m² = Anzahl Wohneinheiten. Diese 
Wohneinheiten * Erstbelegungsquote von 2,3 = Einwohner im 
Plangebiet).

11 
/ 12 
 
Wettbewerbsentwurf 
Unter welchen Kriterien wurde der aktuelle Entwurf 
ausgewählt? 
Weshalb wurde der Entwurf von Anfang dieses Jahrs 
nochmals stark verändert? 
Besteht die Möglichkeit die nicht in Betracht kommenden 
Planungen einzusehen? 
 
Kenntnisnahme 
 
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 
Wohneinheiten handelt, wurde gemäß dem Kooperativen 
Baulandmodell im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form 
einer Mehrfachbeauftragung als Grundlage der Planung durchgeführt. 
Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, städtebauliche und 
freiraumplanerische Gestaltungsalternativen für die Entwicklung des 
bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes zu 
Wohnnutzungen zu erhalten. Unter den 6 Teilnehmergemeinschaften 
wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus Berlin 
zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Kopenhagen mit dem 
1. Rang ausgezeichnet. Die Fachjury hat das Konzept wegen seiner 
städtebaulichen Setzung gewürdigt. Die kleinmaßstäblichen Strukturen 
des Ortes werden aufgenommen und in einem angemessenen Rahmen 
umgesetzt. Die Antwort des Entwurfes auf diese Kleinmaßstäblichkeit 
wird als angemessen gewürdigt. Das unmittelbare Nebeneinander von 
Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern wird positiv bewertet. Die 
Ausformulierung der Dächer des Geschosswohnungsbaus wird als 
passende Antwort auf die Formensprache des Ortes empfunden. 
Ebenfalls wird die neue Mitte positiv aufgenommen. Das Raumspiel 
zwischen Parken und Grün findet Anklang.  
Weil zum Zeitpunkt der Bürgerinformationsveranstaltung noch kein 
qualifiziertes Planungskonzept vorliegen konnte, stellt der seinerzeit 
vorgelegteEntwurf lediglich ein erstes Grobkonzept dar. Erst das 
anschließende Qualifizierungsverfahren diente dazu, einen auf die 
Anforderungen des Plangebietes zugeschnittenen Entwurf zu 
prämieren, welcher die Grundlage für den Bebauungsplan bildet. 
Die Arbeiten der nicht prämierten Teilnehmergemeinschaften befinden 
sich im Eigentum der Deutschen Reihenhaus AG und könnten auf 
Anfrage eingesehen werden.

12 
 
 
Vergabe des Baugebietes 
 Gab es eine Ausschreibung? 
 Wie viele Bauunternehmen haben sich an der 
Ausschreibung beteiligt? 
 Muss das Bauvorhaben nicht europäisch ausgeschrieben 
werden? 
 Weshalb sollen nur zwei Unternehmen mit der Errichtung 
des Baugebiets „Südlich Baptiststrasse“ betraut werden? 
 Warum gerade die Deutsche Reihenhaus AG mit 
ihrem doch etwas zweifelhaften Ruf für minderwertige 
Häuser? 
 Wurden im Zuge der Schaffung eines sozialverträglichen 
Wohnungsbaus bspw. Wohnungsbaugenossenschaften 
berücksichtigt. 
 Falls nicht, warum? 
 Falls doch, weshalb ist das nicht zustande 
gekommen? 
 
 
 
Eine formelle Ausschreibung hat hier nicht stattgefunden. 
Es handelt sich hier im Übrigen um reine Grundstücksverkäufe, ohne 
dass hiermit ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. Ein solcher 
Grundstücksverkauf unterliegt auch nicht der Pflicht einer EU weiten 
Ausschreibung. 
Die Deutsche Reihenhaus AG ist  bereits seit längerem in Kooperation 
mit der GAG Immobilien AG an der Umsetzung einer 
wohnwirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich 
interessiert und an die Stadt zwecks Verkauf von städtischen 
Grundstücken herangetreten. 
Hierzu hatte die Deutsche Reihenhaus AG im Vorfeld auf eigenes Risiko  
für diese Entwicklung zwingend erforderliche private Flächen erworben 
und gleichfalls auf eigenes Risiko ein erstes städtebauliches Konzept 
zur Umsetzung erstellt. 
Der Liegenschaftsausschuss hatte insoweit mit Beschluss vom 
23.03.2017 der Deutsche Reihenhaus AG ein Erstandienungsrecht 
eingeräumt und die Verwaltung mit der Aufnahme von direkten 
Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche Reihenhaus AG beauftragt.  
Durch die Verfügung über die für eine Umsetzung der Maßnahme 
notwendigen weiteren privaten Flächen verfügt die Deutsche 
Reihenhaus AG hier über ein Alleinstellungsmerkmal, so dass eine in 
der Regel vorgesehene Konzeptvergabe nicht umgesetzt werden 
konnte. 
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, dass die Deutsche Reihenhaus 
AG nach – beabsichtigtem – Erwerb der städtischen Flächen den 
Wohnungsbau in Form von Reihen- und Doppelhäusern und die GAG 
Immobilien AG als Kooperationspartnerin den Geschosswohnungsbau 
mit einem Anteil von 45 % an öffentlich geförderten Wohnungsbau im 
Plangebiet umsetzen werden.

Anlage 5 Öffentlichkeitsbeteiligung 3.1

53735 Zeichen

Anlage 5 
  
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 59569/05 – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus 
Chorweiler als auch in der Außenstelle des Stadtplanungsamts vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 durchgeführt. Es sind 154 Stellungnahmen 
aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.08.2020 bis zum 17.09.2020 eingegangen.  
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
laufende Nummern 2-7, 9-13, 15-39, 43-45, 47-124, 126-150, 152-154 
Verkehr 
Es wird die Sorge geäußert, dass durch das Neubaugebiet 
noch mehr Verkehr auf die Kreuzung (Ecke Sinnersdorfer Str. 
/ Baptiststraße & Straberger Weg) kommt, da es der kürzeste 
Weg zur Autobahn ist. Sowohl die Berrischstraße als auch die 
komplette Baptiststraße sind schon jetzt verkehrstechnisch 
überlastet, da der Verkehr immer nur abwechselnd in eine 
Richtung fließen kann. Es werden, wenn keine Alternative an 
dieser Stelle geschaffen wird, viele Unfälle passieren. Eine 
Alternative wäre möglicherweise der Ausbau der Sinnersdorfer 
Str. zur L183. Dort ist bisher nur ein Wendehammer.  
Der Mehrverkehr bringt eine nicht hinzunehmende Belastung 
für alle Einwohner, aber auch für die neuen Nachbarn im 
Neubaugebiet. Folgende Punkte sind hierbei von Belang:  
 Lärm  
 
Teilweise 
 
Grundsätzlich wird das Plangebiet über zwei Anschlusspunkte im 
Norden an die Baptiststraße angebunden, die nur in Fahrtrichtung Süd 
befahren werden können. An der Berrischstraße wird lediglich die 
Kindertagesstätte mit den notwendigen Parkplätzen für Mitarbeiter und 
für den Bring- und Holverkehr angeschlossen. Die Haupterschließung 
erfolgt von Süden, wo eine in beide Richtungen befahrbare 
Erschließungsstraße das Plangebiet mit dem Mörterweg verbindet. Der 
Mörterweg wird nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am 
neuen Anschlusspunkt nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger 
vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes sind die Wohnstraßen in 
beide Richtungen befahrbar.  
Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den 
Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von 
zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im 
Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der

2  
 
 
/ 3 
 
 Gesundheitsgefährdung  
 Erhöhte Unfallgefahr 
 Erhöhte Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg 
Ein unmittelbarer Anschluss an das Autobahnnetz (BAB 57) ist 
erforderlich. 
Die Stellungnahme Nr. 11 zum Thema Verkehr erfolgt 
ausdrücklich unter Vorbehalt einer Einsichtnahme des für die 
Planungen zu Grunde liegenden Verkehrsgutachtens. Hier 
wird um Einsicht in die entsprechenden Unterlagen gebeten.  
 
Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl 
eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als 
auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen 
vorgeschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie 
die Gehwege frei von ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere 
Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem 
Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen.  
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden auch die Wartezeiten an 
den Kreuzungspunkten in Form von Leistungsfähigkeitsnachweisen 
ermittelt. Demnach beträgt die mittlere Wartezeit am Knotenpunkt 
Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen 
Knotenarme im Bestand und im Planfall, das bedeutet unter 
Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkehre, jeweils weniger als 
10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den 
betrachteten Fällen nachgewiesen.  
Auf der Berrischstraße ist derzeit die Breite der Fahrbahn durch 
parkende Fahrzeuge so weit eingeschränkt, dass sich begegnende 
Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können, sondern ein 
Fahrzeug warten muss. Dies ist ein gewollter Effekt des alternierenden 
Parkens zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur 
Verkehrsberuhigung.  
Die Wartezeit für die anhaltenden Fahrzeuge sollte jedoch vertretbar 
sein. Um dies zu beurteilen wurde im Juli 2019 auf der Berrischstraße 
zwischen Baptistraße und Mörterweg (in Zeiten außerhalb der 
Schulferien) eine Videoerfassung des fließenden Verkehrs in den 
Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die 
Anzahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie 
die mittlere Verlustzeit ermittelt. Die ermittelte durchschnittliche 
Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekunden. Dies 
entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden.  
Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S (Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) eine Kategorisierung von 
mittleren Verlustzeiten an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in 
verschiedene Qualitätsstufen. Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 
10 Sekunden wird mit der besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus 
lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahrzeuge auf

3  
 
 
/ 4 
 
der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft 
werden können. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der 
Morgen- als auch in der Abendspitze ungehindert passieren.  
Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Straberger 
Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße hat ergeben, dass auch unter 
Berücksichtigung des Neuverkehrs, der durch das Neubaugebiet 
entstehen wird, ein leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen 
werden kann. Somit ist keine Verschlechterung der Qualitätsstufen zu 
erwarten.  
Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des Bauvorhabens 
können erbracht werden. Die Verkehrsinfrastruktur ist unter Einbezug 
des Mehrverkehrs auch in Richtung der übergeordneten Ziele weiterhin 
leistungsfähig. Somit ist keine Anbindung an den Autobahnzubringer 
notwendig.  
Die öffentliche Einsichtnahme der Gutachten, so auch des 
Verkehrsgutachtens, erfolgt zur Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 
BauGB.  
laufende Nummern 3-8, 10-11, 15-27, 32-34, 36-40, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Ruhender Verkehr 
Es wird die Bitte geäußert, dass bei der Planung des 
Wohngebietes genügend Parkraum berücksichtigt wird, 
sodass die bisherige schwierige Parksituation in den 
umliegenden Straßen sich nicht noch weiter verschärft.  
Da davon auszugehen ist, dass bei der aktuell zur Verfügung 
stehenden ÖPNV-Infrastruktur, die Hälfte der Familien zwei 
Autos besitzen, sind die geplanten Stellplätze nicht 
ausreichend. 
Forderung, ausreichend PKW-Stellplätze für die 
Friedhofsbesucher auszuweisen. 
 
Ja 
 
Der Bedarf an Stellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen 
Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich wurde ein 
Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Kfz-reduzierende Maßnahmen 
vorsieht, um die Mobilität der künftigen Nutzer des Plangebietes 
nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten.  
Da der Friedhof zentral gelegen ist, öffentliche Stellplätze entlang der 
Baptiststraße vorhanden sind und zusätzliche vorgesehen werden, wird 
eine Schaffung von Parkplätzen für die Besucher des Friedhofs als 
nicht notwendig erachtet.

4  
 
 
/ 5 
 
laufende Nummern 8, 11, 121 
Kitastellplätze 
Die 4 Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr sind allerdings 
für den Ort Roggendorf/Thenhoven nicht ausreichend, da hier 
die Kinder oft mit eigenen PKW gebracht werden. Daher wird 
die Baptiststraße zu Stoßzeiten durch – falsch haltende und 
somit falsch parkende – Fahrzeuge blockiert werden. 
Anregung mehr Stellplätze im Gebiet zu schaffen, die auch 
einer Mischnutzung unterliegen können und nur zu den 
Stoßzeiten der Kita zur Verfügung stehen können.  
Die im Neubaugebiet geplante Kindertagesstätte muss über 
ausreichend viele Parkmöglichkeiten verfügen. Aufgrund der 
schlechten ÖPNV-Anbindung im Ort bringen die meisten 
Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit mit dem PKW 
(Zeitersparnis) in die Kita.  
 
Teilweise 
 
Die Parkmöglichkeiten in Form von 4 Stellplätzen für den Hol- und 
Bringverkehr der Kindertagesstätte sind nach der aktuellen 
Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Als zusätzliches Angebot 
stehen den Anwohnern des Plangebietes im Bereich östlich des 
Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den Mörterweg weitere 
2-3 Längs-Stellplätze zur Verfügung, die temporär ebenfalls für den 
Hol- und Bringverkehr genutzt werden können.  
 
 
laufende Nummern 1, 3  
Erschließung 
Um das Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ zu erreichen, 
wäre eine Unterführung für Fußgänger/Radfahrer der 
Bahngleise und Bruchstraße sinnvoll, um diese gefahrlos zu 
überqueren. 
Es wird gebeten, bei der Planung um Berücksichtigung eines 
Zugangs in Richtung Bruchstraße.  
 
Kenntnisnahme 
 
Der Bereich der Bahngleise und der Bruchstraße liegt außerhalb des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Den Hinweis nimmt die 
Verwaltung auf und prüft dessen Machbarkeit außerhalb des 
vorliegenden Bauleitplanverfahrens. 
Das Plangebiet ist an den Mörterweg und in weiterer Folge an die 
Bruchstraße angebunden.  
 
laufende Nummern 1, 11, 15, 16, 46, 49

5  
 
 
/ 6 
 
Mörterweg 
Kein weiterer Ausbau des Mörterwegs, da dies zu einer 
deutlich erhöhten Lärmbelästigung führen könnte.  
Die Breite der Zufahrt zum Mörterweg muss unbedingt 
ausreichend geplant werden, so dass auch Fußgänger 
(Bürgersteig), ein separater Radweg sowie 
Baustellenfahrzeuge ausreichend Platz finden.  
Der Mörterweg aus Richtung Chorweiler müsste- um die 
Verkehrsbelastung für die übrige Ortslage nicht noch mehr zu 
erhöhen - für den PKW-Verkehr in beide Richtungen geöffnet 
werden.  
Der Mörterweg war lange Zeit eine nicht ausgebaute Straße. 
Viele Autofahrer nutzen den Mörterweg entgegen der 
Einbahnstraße. Ein Ausbau zur zweispurigen Straße mit Geh- 
und Radweg wird angezweifelt.  
Nachts wie auch tagsüber wird der Mörterweg aufgrund seiner 
Eigenschaft als weitläufige Straße im Einbahnprinzip auf 
unserer Höhe als Beschleunigungsstrecke mit lautem 
Motorengeräusch missbraucht.  
 
Teilweise 
 
Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über 
den Mörterweg im Süden vor. Die Verkehrsführung ist dabei so 
gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für die 
Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Aufgrund der vorgeschlagenen 
Verkehrsanbindung mit beschränkten Zu- bzw. Ausfahrtsregelungen ist 
mit keinem signifikanten Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen 
Berrisch- und Baptiststraße zu rechnen.  
Die zukünftige zusätzliche Erschließungsfunktion des Mörterwegs 
erfordert keinen weiteren Ausbau sondern lediglich eine Optimierung 
der Straße. Das Lärmgutachten weist nach, dass die 
Emissionsparameter durch den zusätzlichen Verkehr entlang des 
Mörterwegs um weniger als 1 db(A) steigen. Mit einer deutlich erhöhten 
Lärmbelästigung ist somit nicht zu rechnen.  
Der Straßenquerschnitt der Zufahrt zum Mörterweg wurde in 
Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
festgelegt. Dieser beinhaltet auch einen separaten Gehweg für 
Fußgänger. Da die Zufahrt als Tempo 30-Zone vorgesehen ist, wird 
kein separater Radweg benötigt, sondern der Radverkehr auf der 
Fahrbahn geführt.  
Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße bestehen und wird 
lediglich optimiert.  
laufende Nummern 11, 14, 46, 49, 121 
Neue Zufahrt zum Mörterweg 
Die geplante Zufahrt zum neuen Baugebiet über den 
Mörterweg wäre besser in Höhe der Bahntrasse zu planen. 
Damit würde sich der Verkehr Ecke Berrischstraße I 
Furtherstraße I Mörterweg entzerren. Weiterhin würde sich der 
Verkehr im neuen Baugebiet verteilen.  
Kritik wird an der geplanten Zufahrtsstraße über den 
Mörterweg geäußert. Die Nähe zu den Gärten der Anwohner 
 
Kenntnisnahme 
 
Um die Durchschneidung des Landschaftsschutzgebietes möglichst 
gering zu halten, wurde in Abstimmung mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen die neue Zufahrt zum Plangebiet in 
Richtung Westen verlegt, weil sich hierdurch die Länge der Straße 
deutlich verkürzt und somit der Eingriff reduziert werden kann.  
Das seinerzeit vorgelegte Planungskonzept wurde im Laufe des 
Bebauungsplanverfahrens konkretisiert. Hierbei stellte sich heraus,

6  
 
 
/ 7 
 
ist nicht zu akzeptieren und auch nicht einzusehen. Die 
Zufahrtsstraße muss hinter der Ausgleichsfläche entlang der 
Bahngleise geführt werden. Der zu erwartende Straßenlärm 
und Schmutz werden nicht toleriert, da ohne Rücksichtnahme 
auf den Bestand eine Lage dicht zwischen zwei 
vielbefahrenen Straßen geplant ist. Die Gefahren, die bereits 
jetzt durch die Verkehrssituation auf der Berrischstraße 
besonders für unsere Kinder entstehen, würden durch eine 
weitere Straße hinter dem Haus verschärft.  
Im Rahmen der Info-Veranstaltung sah der damalige 
Bebauungsplan keine Zufahrt vom Mörterweg vor.  
Eine mögliche Anbindung des Neubaugebietes von Osten 
(Bruchstraße, Baptiststraße mit einer Unterführung oder einer 
Brücke) wurde offensichtlich nicht in Erwägung gezogen.  
 
dass eine Abwicklung der Neuverkehre ohne eine zusätzliche 
Anbindung über den Mörterweg nicht sichergesellt werden kann.  
Die neue Anbindung über den Mörterweg wurde in Abstimmung mit 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erarbeitet und stellt die 
beste Lösung für das Plangebiet dar.  
Die neue Erschließungsstraße vom Mörterweg wird verhältnismäßig 
gering befahren werden. Gemäß der Verkehrsuntersuchung sind im 
Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insgesamt ca. 1.755 
Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und 
Zielverkehr). Dies entspricht ca. 139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde 
morgens und ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends. 
laufende Nummern 3-7, 13, 17-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-124, 126-133, 135-138, 140-150, 152-154 
Verkehrskonzept 
Erstellung eines realistischen Verkehrskonzepts für den Ort.  
Überprüfung des Verkehrskonzeptes durch ein unabhängigen 
Sachverständigen und Veröffentlichung des Berichtes. 
Erstellung eines nachhaltigen Verkehrskonzepts für die 
Baptiststraße, sowie der Berrischstraße unter 
Berücksichtigung der Interessen der Anwohner!  
Das Mobilitätskonzept fehlt und auch das Gutachten Verkehr 
ist noch erforderlich.  
Wir haben schon von verschiedenen Seiten gehört, dass es 
ein neues Verkehrskonzept für den motorisierten 
Individualverkehr für den gesamten Ort geben soll. Ist das der 
Fall? Und wenn ja, woher bekommen wir Informationen dazu? 
 
Teilweise 
 
Das durch die Bernard Gruppe erstellte Verkehrsgutachten, welches die 
planbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des anliegenden 
Straßennetzes analysiert und bewertet, wurde in enger 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
unter der Prämisse einer nachhaltigen und verträglichen 
Verkehrsentwicklung für den Ortskern Roggendorf/Thenhoven 
erarbeitet.  
Die Leistungsfähigkeitsnachweise für die Knotenpunkte im Ortskern 
wurden erbracht.  
Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die angrenzenden Straßen 
und den gesamten Ort ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. Dennoch werden im Verkehrsgutachten 
detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den 
angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des

7  
 
 
/ 8 
 
 
  
ruhenden Verkehrs auf der Berrischstraße als auch die Einrichtung von 
Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vorgeschlagen, um wichtige 
Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von 
ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und 
Verkehrsräume zu bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen 
sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen.  
Das Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept wurde durch die 
Bernard Gruppe erstellt und somit durch einen unabhängigen 
Sachverständigen. Es wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 
3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.  
laufende Nummern 12, 13, 126 
Verkehrszählungen 
Vermutung, dass die Verkehrszählungen nicht zu den 
Stoßzeiten durchgeführt wurden.  
 
Nein 
 
Die Verkehrszählungen wurden vom Dienstag den 12.03.2019 bis 
Donnerstag den 14.03.2019 ganztägig durchgeführt und erfassen somit 
auch die morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden. Die 
Verkehrszählung wurde außerhalb der Schulferien durchgeführt.  
laufende Nummern 3, 11, 12, 15, 16, 40, 126, 139 
Rad- und Fußweg 
In Roggendorf/Thenhoven gibt es keine Bike- 
beziehungsweise Car-Sharing Angebote, noch gibt es ein 
ausreichendes Radwegenetz. Es ist eine Erweiterung der 
Bruchstraße durch einen Radweg erforderlich, um zumindest 
den sicheren Anschluss zum Dresenhofweg sicherzustellen.  
Derzeit sind die Baptiststrasse und die Berrischstrasse zu 
schmal um zusätzliche Radwege herzustellen. Parken erfolgt 
derzeit auf der gesamten Fahrbahn. Die Beschreibung zum 
Planungskonzept, dass Rad- und Fußwege geschaffen 
werden, ist nicht umsetzbar und falsch.  
 
Kenntnisnahme 
 
Bike- und Car-Sharing Angebote sind in Roggendorf/Thenhoven 
bisweilen nicht vorhanden. Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf. 
Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen 
verfügbar und bieten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der 
Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt schnell mit 
dem Fahrrad zum Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht 
angeschlossen und die S-Bahn in Richtung Köln oder Neuss genutzt 
werden.  
Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit 
dem MIV im Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei

8  
 
 
/ 9 
 
Forderung:  
 Darstellung von Fuß-und Radwegen großräumig 
darzustellen und zu lösen.  
Der Mörterweg würde zukünftig stärker von Autos genutzt als 
bisher, derzeit wird dieser Weg auch von vielen 
Fahrradfahrern genutzt, die zum Dresenhofweg gelangen 
wollen. Hier drohen neue Konflikte und schwierige Situationen 
im Straßenverkehr. Die Planung eines separaten 
Fußgänger/Fahrradweges wäre hier wünschenswert, um die 
Verkehrssicherheit hoch zu halten.  
 
 
einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nach ERA 
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem 
Mörterweg wird der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der 
Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch entgegen der 
vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren.  
Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als 
ausreichend zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege 
vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn 
bei Tempo 30 unbedenklich.  
Ein Teil der Bruchstraße weist eine Tempo 30-Zone aus.  
Die Erweiterung der Bruchstraße durch einen Radweg, ist nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.   
Neben der Entscheidung, das Baugebiet überwiegend über den 
Mörterweg von Süden zu erschließen und damit den Ort von 
zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten, werden im 
Verkehrsgutachten detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der 
Sicherheit auf den angrenzenden Straßen gemacht.  
laufende Nummern 8, 124, 151 
ÖPNV 
Die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ angrenzend an das 
Plangebiet ist nur für ankommende Fahrgäste sinnvoll. 
Abfahrende Fahrgäste können diese nicht nutzen, da sich 
bereits an der nächsten Station die Endhaltestelle befindet 
und somit eine Pause von bis zu 20 Minuten entsteht.  
Es wird die Frage geäußert, wie der Bus (Linie 120) geführt 
wird.  
Taktung S11 auch Nachts, Zuverlässigkeit S6, Einführung 
RE/RB Halt am Bahnhof Worringen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Dass die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ nur für ankommende 
Fahrgäste sinnvoll ist, wird zur Kenntnis genommen. Allerdings befindet 
sich die Haltestelle „Further Straße“ ca. 5 Gehminuten vom Plangebiet 
entfernt und kann durch die Bewohner als Ein- und Ausstiegshaltestelle 
genutzt werden.  
Eine Anpassung der Linie 120 bzw. des ÖPNV ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. Seitens der Stadt Köln und der KVB wurde eine 
Verbesserung der ÖPNV Anbindung im Bestandsnetz geprüft und 
aufgrund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss nur über den 
Mörterweg in Richtung Osten möglich) verworfen.

9  
 
 
/ 10 
 
laufende Nummern 3, 4, 12, 17-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-133, 135-138, 140-152, 154 
Straßenbaukosten 
Zerstörung der Straßen aufgrund massiven Einsatzes der 
Baumaschinen und Materialtransport  ungerechtfertigte 
Belastung der Anwohner mit den Straßenbaukosten für die 
Wiederherstellung.  
Forderung, als Anwohner nicht an den Kosten für den Ausbau 
des Mörterweges und der neuen Zufahrt beteiligt zu werden.  
Erstellung eines Gutachtens über den Zustand der 
Straßen/Verkehrswege/ Bürgersteige im gesamten Ort,- vor 
Beginn der Baumaßnahme. Dies dient zum Nachweis und 
späteren Kostenübernahme der Stadt Köln.  
Die Zusage der Stadt Köln, das die Instandsetzung der 
Straßen nach Abschluss des Baugebietes nicht zu Lasten der 
Bürger geht und das die Stadt Köln bzw. der Bauträger diese 
Kosten übernehmen wird.  
 
Teilweise 
 
Im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der öffentlichen 
Zufahrtsstraßen wird vor Beginn und nach Abschluss der 
Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. 
Festgestellte Schäden werden durch die Vorhabenträger beseitigt. Eine 
entsprechende Regelung wird in den städtebaulichen Vertrag 
aufgenommen. Es werden keine Anliegerbeiträge erhoben.  
laufende Nummern 9, 13, 126 
Baustellenverkehr 
Es wird eine Aussage zu der zu erwartenden Belastung und 
Gefährdung durch den Baustellenverkehr, der sich über eine 
lange Zeit mit Schwerlastverkehr hinziehen wird, vermisst.  
 
 
Teilweise 
 
Die Abwicklung des Baustellenverkehrs ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. Im Zuge der weiteren Planungen sind die 
Investoren gleichwohl bemüht, die Belästigungen der 
Baustellenverkehre so gering wie möglich zu halten. Dazu wird ein 
entsprechendes Konzept in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet, 
welches die Verkehre möglichst aus dem Ortskern heraushält und eine 
Realisierung in solchen Margen vorsieht, die bewältigt werden können. 
Die Beeinträchtigungen für die die bestehenden Anwohner soll so 
gering wie möglich gehalten werden.

10  
 
 
/ 11 
 
laufende Nummern 3-4, 5-8, 10-11, 14, 17-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Städtebauliches Konzept 
Der »Städtebauliche« Entwurf nimmt nicht ansatzweise 
Rücksicht auf die dörfliche, gewachsene Struktur des Ortes 
Roggendorf/Thenhoven. Ein integrativer und architektonisch 
sanfter Entwurf ist nicht zu erkennen. Im Einzelnen äußert sich 
dies an folgenden Punkten:  
 unglückliche Anordnung von Geschosswohnungsbau 
(3-Etagen+Dach) zu Einfamilienhäusern (2-
Etagen+Dach)  
 keine adäquat angepasste Gebäudehöhe am 
Übergang von Bestandsbauten zu Neubauten (z.B. 
Baptiststraße 59)  
 Zerstörung der dörflichen Struktur durch 
Überfrachtung an Mehrfamilienhäusern  
 fehlende städtebauliche und architektonische Qualität 
Überarbeitung der Pläne zu folgenden Punkten:  
 Reduzierung der Wohneinheiten (vor allem 
hinsichtlich der Mehrfamilienhäuser) auf ein der 
vorliegenden Verkehrsinfrastruktur vertretbares Maß  
 Verschiebung des Geschosswohnungsbaus an den 
äußeren Rand des Neubaugebietes (vergleiche hier 
die ursprüngliche Planung)  
 
Die Durchmischung von zwei- und dreigeschossiger 
Bebauung ist so unglücklich gewählt, sodass die Situation 
entsteht, dass die Gärten der zweigeschossigen Reihen- und 
Doppelhäuser im vollen Sichtfeld der Geschoßwohnungen 
liegen. Somit sitzt man in seinem Garten auf dem 
Präsentierteller der Geschosswohnungen. Die Positionierung 
eines Mehrfamilienhauses an der nordwestlichen Einfahrt ins 
Baugebiet gegenüber dem bestehenden eingeschossigen 
Wohnhaus mit einem ebenfalls eingeschossigen 
 
Teilweise 
 
Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept 
ist als prämierter Entwurf aus dem Qualifizierungsverfahren 
hervorgegangen. Die Fachjury lobte explizit die städtebauliche und 
architektonische Qualität des Entwurfes, der die kleinmaßstäblichen 
Strukturen des Ortes aufgenommen und in einem angemessenen 
Rahmen umgesetzt hat.  
Die vorgeschlagene Durchmischung von Einfamilienhäusern und 
Geschosswohnungsbauten entspricht dem vorrangigen Ziel der 
Stadtentwicklung, eine Vielfalt an Wohnraum für unterschiedliche 
Bevölkerungsgruppen in einem engen Nebeneinander anzuordnen. 
Hierdurch soll der räumlichen Polarisierung sozialer Ungleichheit 
entgegengewirkt werden.  
In der Dorfstruktur von Roggendorf/Thenhoven sind neben 
Einfamilienhäusern bereits vermehrt Mehrfamilienhäuser vorzufinden, 
sodass sich das Planungskonzept durch die Setzung dieser 
Gebäudetypologien in die Dorfstruktur einfügt. 
Die Neubauten an der Baptiststraße erhalten mit überwiegend zwei 
Geschossen eine adäquate Geschossigkeit im Übergang zu der 
heterogenen ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung an der 
Baptiststraße. Durch die Festsetzung von geneigten Dächern wird die 
Höhe der aufsteigenden Wände in einer angemessenen 
Größenordnung sichergestellt. Lediglich zwei Gebäude sind in diesem 
Bereich als dreigeschossige Bauten geplant. Diese liegen mit ihren 
Giebelseiten zur Baptiststraße und erzeugen somit nur eine punktuell 
höhere Geschossigkeit in der Straße. Dies stellt – zumal in 
ausreichender Entfernung zu den Bestandsbauten – eine angemessene 
Einfügung der Neubauten in die Umgebung dar. 
Der Hinweis der Bürger*innen wurde dennoch aufgenommen und die 
Situation der beiden Giebel im Nachgang zur Bürgerbeteiligung erneut 
auf ihre städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur 
Bestandsbebauung zu optimieren werden die beiden an die

11  
 
 
/ 12 
 
Nebengebäude, wird kritisiert.  
 
 
 
 
 
 
 
Private Freiflächen der Eigentumswohneinheiten sind sehr 
klein. Es wird angeregt, dies nochmals zu prüfen.  
Anregung weitere Neubauvorhaben genauestens zu prüfen, 
ob eine entsprechende Integration ins Ortsbild gegeben ist. 
Hinweis, dass Innen- vor Außenentwicklung eine Rolle spielen 
sollte. Dabei sollte auch die Siedlung entlang des Bahnhofs / 
der Bahngleise betrachtet werden, ob ggf. ein Teilrückbau 
oder ein zeitlich versetzter Rückbau- und Neubau denkbar 
wäre.  
Es wird eine besonnene Weiterentwicklung der Ortslage von 
Roggendorf/Thenhoven befürwortet.  
 
 
Baptisstraße angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss auf eine 
zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem Dachgeschoss 
reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße damit vollständig 
den Maßstab des Bestands 
 
Das Konzept sieht vor, dass zwischen der zwei- und dreigeschossigen 
Bebauung sogenannte „Grüne Zimmer“ entstehen, die als Puffer 
zwischen den jeweiligen Gärten und damit der Privatsphäre dienen. An 
einer Stelle im Plangebiet, wo dies aus Platzgründen nicht gelingt, sind 
die Privatgärten der Einfamilienhäuser besonders groß dimensioniert. 
Eine direkte Einsehbarkeit wird somit weitgehend vermieden.  
Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt unterschiedliche 
Reihenhausformate und hat über Jahre hinweg einen Standard 
entwickelt, der sich bewährt hat. Dieser sieht bestimmte Mindestgrößen 
für die privaten Freiflächen vor, die auch bei diesem Bauvorhaben 
berücksichtigt werden. Im Übrigen dienen die rückwärtig an die Gärten 
angrenzenden sogenannten „Grünen Zimmer“ der Erweiterung der 
privaten Gärten. Sie stehen allen Bewohnern zur Nutzung offen.  
Reine Einfamilienhaus-Entwicklungen erzeugen einen hohen 
Flächenverbrauch. Sie sind angesichts der Klimaziele der Stadt Köln 
keine angemessenen und zukunftsfähigen Antworten auf die Frage 
nach dringend benötigtem Wohnraum.  
In der Flächennutzungsplan-Änderung von 2011 wurde die 
Flächengröße des Plangebiets bereits definiert. Das Plangebiet 
entspricht der darin dargestellten Wohnbaufläche, die Dichtewerte 
liegen mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 innerhalb der 
Werte, die die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete 
(WA) vorsieht. Insgesamt entstehen ca. 390 Wohneinheiten im 
Plangebiet. Mit einer Geschossigkeit von drei Vollgeschossen und 
einem Dachgeschoss stellen die Mehrfamilienhäuser einen 
angemessenen Baustein für Geschosswohnungsbauten mit einer 
überschaubaren Anzahl von Wohneinheiten dar.

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/ 13 
 
laufende Nummern 3, 9, 10, 14-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Sozialer Wohnungsbau 
Extreme Bündelung von sozialem Wohnungsbau an einen Ort, 
der ohnehin schon ein sogenanntes Problemgebiet (S-
Bahnhof Worringen mit angrenzender Siedlung Mönchsfeld) 
sowie einer neu errichteten Asylunterkunft aufweist.  
Unklare Grundlage, auf der sich dieser hohe Anteil an 
geförderten Wohnungen stützt.  
 
 
 
Nein 
 
Das Planungskonzept sieht die Durchmischung von Einfamilienhäusern 
und Geschosswohnungen in Teilen im geförderten Segment vor. Eine 
Bündelung des sozialen Wohnungsbaus wird im städtebaulichen 
Konzept nicht angestrebt.  
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Kooperativen Baulandmodell 
im Jahre 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach in 
allen neuen Wohngebieten ein Anteil von mindestens 30 % 
öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen muss. Damit soll 
sichergestellt werden, dass dem dringenden Bedarf an 
bezahlbarer Wohnraum Rechnung getragen wird. Diese Vorgabe 
gilt für alle Wohngebiete ab einer bestimmten Größenordnung 
gleichermaßen. Diese Vorgabe ist auch insofern sinnvoll und 
geboten, weil fast 50 % der Kölner Haushalte ein Anrecht auf 
eine öffentlich geförderte Wohnung besitzen. Aus diesem Grund 
ist auch ein höherer Anteil zu begrüßen, sofern dieser 
städtebaulich integriert werden kann.  
Der Geschosswohnungsbau mit den öffentlich geförderten 
Wohnungen wird von der GAG Immobilien AG errichtet. Diese ist 
bestrebt, einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung von 
erschwinglichem Wohnraum zu leisten und wird daher bei 
diesem Vorhaben einen Anteil an geförderten Wohnungen in 
Höhe von 45 % der Geschossfläche Wohnen realisieren.  
Das Planungskonzept zeigt hierbei, dass auch dieser höhere 
Anteil an öffentlich geförderten Wohnraum durch die 
straßenweise Mischung der unterschiedlichen Haustypen und 
engen Vernetzung über die durch das Quartier geschaffenen 
Wegeverbindungen und Grünen Zimmer gut verträglich ist. 
Ferner werden sich die Mehrfamilienhäuser mit und ohne 
gefördertem Wohnungsbau baulich nicht voneinander

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unterscheiden und damit ein harmonisches Quartier bilden 
laufende Nummern 2-11, 13, 15-27, 29, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 53-74, 77-84, 86-89, 92-97, 99-124, 126-130, 132-138, 140-154  
Infrastruktur 
Der Ortsteil Roggendorf-Thenhoven ist in den letzten Jahren 
massiv angewachsen. Die bestehende Infrastruktur konnte 
damit jedoch nicht ansatzweise mithalten. Wir fordern:  
 eine Erweiterung der Infrastruktur für den Ort  
 die Bereitstellung von Flächen zur Ansiedlung von:  
 Ärzten und Apotheken  
 Einzelhandel  
 Banken  
 Restaurants  
 Abschluss der Kita-Bauarbeiten an der neuen Kita 
Berrischstraße Ecke Baptiststrasse  
 Erweiterung der Grundschule  
Die Anzahl der Kindertagesstätten ist nicht korrekt. Momentan 
befinden sich nur zwei Kindertagesstätten in Betrieb, die 
anderen wurden entweder geschlossen bzw. befinden sich im 
Umbau. Zudem konnten Kinder, die in diesem Jahr 
eingeschult wurden, keinen Platz in der Grundschule 
Roggendorf/Thenhoven erhalten.  
Nutzungen wie Arztpraxen, Kiosk, Gaststätten und ähnliche 
Nutzungen im Plangebiet im Bebauungsplan zulassen.  
Eine weitere Jugendeinrichtung kann nicht integriert werden.  
 
 
Teilweise 
 
Roggendorf/Thenhoven ist mit Nahversorgung bzw. Einzelhandel in 
einer für den Ort angemessenen Größenordnung ausgestattet. Im 
Norden des Ortes befinden sich ein Vollsortimenter, ein großer 
Discounter sowie eine Bäckerei. Zwei Kioske sind mittig im Ort gelegen.  
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 sieht keinen Bedarf 
zum Ausbau des Einzelhandels in Roggendorf/Thenhoven.  
Da für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen 
wird, sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden (z.B. 
Kioske), Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten) sowie 
Arztpraxen allgemein zulässig.  
Die Investoren sehen keine Ansiedlung von Einzelhandel, 
Dienstleistungen oder Gewerbe vor. Aufgrund der Randlage und der 
verkehrlichen Haupterschließung über den Mörterweg ist die 
Unterbringung zusätzlicher Infrastruktur innerhalb des Plangebietes 
städtebaulich nicht sinnvoll.  
Der Ausbau von Infrastruktur außerhalb des Plangebietes ist nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der 
Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für 
Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben geschaffen 
werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die 
infrastrukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein.  
Die Kindertagesstätte (Kita) an der Berrischstraße Ecke Baptiststraße 
ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.  
Im Plangebiet wird eine neue dreizügige Kita geschaffen, die über den 
Bedarf, der durch das Plangebiet entsteht, hinaus ein zusätzliches 
Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bieten wird.  
Nach Aussage des Schulamtes, hat die Bezirksvertretung am

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21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler“ 
beschlossen. Beschlusspunkt 1 führt aus: „Die Planung zum Beschluss 
zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnickstraße um die 
Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen Kita Further Straße 
wird umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt 
(Schulentwicklungsplan (M71)).  
Die Verwaltung begrüßt den BV-Beschluss ausdrücklich. Die 
Verwaltung wird prüfen, ob, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen 
für andere Schulen bzw. Schulstandorte, eine Änderung der Priorität 
erfolgen könnte. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter 
Auftragsnummer 197 (Priorität „C“) geführt.  
Der Hinweis ist richtig, dass die Anzahl der sich im Betrieb befindlichen 
Kindertagesstätten falsch ist. Die Aussage wird in der Begründung zum 
Bebauungsplan angepasst.  
Im Plangebiet ist entgegen der ursprünglichen Absicht keine 
Jugendeinrichtung mehr vorgesehen, da kein Bedarf vorhanden ist.  
laufende Nummern 1, 3-7, 10, 17-27, 32-34, 36-39, 41-45, 47-49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Grundstücke 
Interesse an Grundstück mit freistehendem Haus oder einer 
Doppelhaushälfte. 
 
 
Monopolstellung eines Bauträgers bei der Errichtung und dem 
Vertrieb von Einfamilienhäusern.  
Dem bauwilligen Bürger wird nicht nur die Möglichkeit einer 
Anbieterwahl genommen. Auch den wirtschaftlich 
schwächeren Mitbürgern wird verwehrt, sich ein Haus im 
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten (Stichwort 
Eigenleistung) zu erbauen.  
 
Kenntnisnahme 
 
Bei Interesse am Erwerb von eines Wohnhauses im Plangebiet 
(Rheinhaus / Doppelhaus) bitten wir Sie sich direkt an die Deutsche 
Reihenhaus AG zu wenden. 
 
 
Im vorliegenden Bauvorhaben verfügt die Deutsche Reihenhaus AG 
über die Schlüsselgrundstücke im Plangebiet, wobei vorgesehen ist das 
Wohngebiet gemeinsam mit der GAG, die ihrerseits die 
Mehrfamilienhäuser errichten soll, zu entwickeln.

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laufende Nummern 3-7, 17-27, 32-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 126-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Ver- und Entsorgung 
Die bestehende Infrastruktur wird durch die punktuelle 
Errichtung von 380 Wohneinheiten völlig überlastet. Diese 
negativen Auswirkungen treffen vornehmlich die Anlieger des 
Neubaugebietes unter anderem  
 Schwankungen des Wasserdruckes,  
 sowie der Überlastung des Abwassersystems 
{Rückstau, Verstopfungen und Überflutungen bei 
Starkregen)  
Überprüfung des Entwässerungskonzeptes durch einen 
unabhängigen Sachverständigen und Veröffentlichung des 
Berichtes 
 Konzept der Wasserversorgung,  
 Konzept der Abwasserentsorgung (inkl. Regenwasser) 
Dimensionen der vorhandenen Kanäle  
 Umgang mit Oberflächenwasser (inkl. erhöhter 
Starkregenanteile durch Klimawandel)  
 Stromversorgung  
 Gasversorgung  
 
  
 
 
 
Teilweise 
 
Die bestehenden Versorgungseinrichtungen sind nach Aussage der 
Versorgungsträger in der Lage, das Neubaugebiet mit Wasser zu 
versorgen.  
Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen der privaten 
Grundstücke anfällt, wird auf den eigenen Grundstücken über die 
belebte Bodenzone versickert. Das Niederschlagswasser der 
Planstraße 7 wird über ein Muldensystem versickert. Das 
Niederschlagswasser der übrigen öffentlichen Straßen wird über einen 
neu zu verlegenden Mischwasserkanal an die vorhandenen 
Mischwasserkanäle in der Berrisch- und Baptiststraße angeschlossen. 
Das Niederschlagswasser der Kita wird in den vorhandenen 
Mischwasserkanal in der Berrischstraße eingeleitet, da hier nicht 
genügend Flächen für eine Versickerung vor Ort vorhanden sind. 
Gleiches gilt für den Bereich der Tiefgaragen, wo eine Versickerung auf 
dem eigenen Grundstück ebenfalls erschwert ist. Die vorhandenen 
Kanäle sind darauf ausgelegt, das Regenwasser aus den hinzu 
kommenden Wohneinheiten aufzunehmen.  
Das Entwässerungskonzept wird derzeit von einem unabhängigen 
Sachverständigen erstellt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 
Die Versorgung mit Trinkwasser und Löschwasser wird über das 
Leitungsnetz der Rheinenergie AG in den öffentlichen und privaten 
Erschließungsflächen sichergestellt. Das Gebiet wird an die 
bestehenden Wasserleitungen in den angrenzenden Gebieten 
angeschlossen, sodass ein Ringleitungssystem entsteht. Die 
Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erfolgen durch 
den Versorger. In regelmäßigen Abschnitten werden Hydranten 
ausgebildet.

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/ 17 
 
Im Zuge der weiteren Planung wird ein Überflutungsnachweis erstellt, 
der geeignete Flächen zur Versickerung bei Starkregenereignissen 
ausweist.  
Die Stromversorgung erfolgt über ein Mittelspannungsnetz. In der 
konkreten Erschließungsplanung sind die Trassen für 
Versorgungsleitungen vorgedacht und werden in der weiteren Planung 
konkretisiert. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes 
erfolgen durch den Versorger. Standorte für Trafostationen können zum 
derzeitigen Planungsstand noch nicht konkretisiert werden.  
laufende Nummern 3-7, 13, 17-27, 32-39, 41-45, 47, 49, 51, 54-74, 77-89, 92-97, 100-124, 127-130, 132-133, 135-138, 140-150, 152, 154 
Abstände (Friedhof/Kita) 
Respektlose Annäherung des Geschosswohnungsbaus an 
den Friedhof. 
 
 
 
 
 
 
Die geplante Kindertagesstätte mit ihrer Außenanlage grenzt 
direkt an unser Grundstück auf einer Länge von 40m. Die 
daraus entstehenden Geräusche der spielenden Kinder im 
Außenbereich werden nicht unerheblich sein. Wir bitten Sie 
entsprechende Maßnahmen, wie z.B. eine Lärmschutzwand 
links entlang unseres Grundstücks zu errichten. So könnten 
wir uns auch eher zu den Pausenzeiten der Kinder in unserem 
Garten aufhalten. 
 
Teilweise 
 
Der Geschosswohnungsbau hält die erforderlichen Abstandsflächen zu 
den Nachbargrundstücken ein. Der Hinweis der Bürger*innen wurde 
aufgenommen und die Situation des Mehrfamilienhauses gegenüber 
dem Friedhof im Nachgang zur Bürgerbeteiligung erneut auf ihre 
städtebauliche Wirkung analysiert. Um den Übergang zur 
Bestandsbebauung und zum Friedhof zu optimieren werden die beiden 
an die Baptisstraße angrenzenden Häuser 6 und 15 um ein Geschoss 
auf eine zweigeschossige Gebäudekubatur mit ausgebautem 
Dachgeschoss reduziert. Das Projekt übernimmt an der Baptiststraße 
damit vollständig den Maßstab des Bestands 
 
Das Planungskonzept sieht vor, die Spielgeräte der geplanten 
Kindertageseinrichtung möglichst weit von der Grundstücksgrenze 
abzurücken und eher im Osten des Kindergartengrundstücks 
unterzubringen. Eine Lärmschutzwand ist nicht erforderlich, da 
Kinderspiel nicht als Lärmquelle gewertet wird.

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laufende Nummern 40 
Denkmalschutz 
Im angrenzenden Bereich befinden sich denkmalgeschützte 
Objekte. Ist die Denkmalschutzbehörde/Stadtkonservator 
informiert und wer kann dort zu diesem Projekt Auskunft 
geben? 
 
Ja 
 
Der Hinweis wird aufgenommen und im weiteren Planverfahren geprüft. 
laufende Nummern 85 
Naturschutz / Ökologie  
Beim damaligen (Anm. d. Red.) Kauf unseres Grundstücks, 
welches an der Berrischstraße gelegen ist und der Planung 
mussten strenge Vorgaben eingehalten werden, da der 
Bereich zwischen Berrischstraße und Bahntrasse als Natur- 
und Gewässerschutzgebiet vorgesehen war. Nun wird nur 
noch ein Bruchteil der ursprünglichen Fläche als geschütztes 
Gebiet vorgesehen. Es wird der mangelnde Naturschutz 
kritisiert und die Vergrößerung des als Naturschutzgebiet 
vorgesehenen Bereichs verbunden mit einer Anpassung der 
Planungen des Neubaugebietes gefordert. Das heißt eine 
Verringerung der Wohneinheiten sowie eine Anpassung der 
Grundstücksgrößen an die ländlich geprägte Struktur der 
Umgebung. 
 
 
 
 
 
Es besteht die Sorge, dass das Vorhaben das 
Naturschutzgebiet am Pletschbach nicht berücksichtigt. 
 
Teilweise 
 
In der Flächennutzungsplanänderung aus dem Jahre 2011 wurde der 
nördliche Teil des Plangebietes von einer Grünfläche in eine 
Wohnbaufläche geändert. Lediglich der südliche Teil blieb als 
Grünfläche erhalten. Das Planungskonzept hält sich an diese 
Darstellung und weist den südlichen Teil als Grünfläche aus. Das dort 
befindliche Landschaftsschutzgebiet bleibt weiterhin erhalten. Lediglich 
die erforderliche Straße zerschneidet das Landschaftsschutzgebiet 
sowohl im Plangebiet als auch in der südlich darunter liegenden Fläche, 
die nur zum Teil zum Plangebiet gehört. In Abstimmung mit dem Amt 
für Grünflächen und Landschaftspflege wird die Straßenführung 
möglichst weit im Westen vorgesehen, wo der Eingriff als am 
geringsten gewertet wird. Die neue Anbindung ist in Abstimmung mit 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erforderlich, um die 
umliegenden Straßen durch den Mehrverkehr nicht zusätzlich zu 
belasten.  
Die Umgebung ist dörflich bis vorstädtisch geprägt, daher ist die 
Schaffung von ca. 390 Wohneinheiten in den geplanten Wohnformen 
mit der Struktur der Umgebung verträglich. Die Schaffung von 
Wohnraum steht aufgrund des dringenden Bedarfs im Vordergrund. 
Bei dem Pletschbach und seinem unmittelbaren Umfeld handelt es sich 
um einen geschützten Landschaftsbestandteil. Er wird in der Planung 
berücksichtigt und als solcher festgesetzt. Lediglich die Anbindung zum

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/ 19 
 
 
 
Welche Aspekte bzgl. ökologischem / nachhaltigem Bauen 
wurden berücksichtigt? 
 
 
 
 
Wie wird dem Thema Klimawandel bei diesem Baugebiet 
begegnet? 
Mörterweg zerschneidet den Landschaftsbestandteil in einem schmalen 
Korridor. Dieser ist so gewählt, dass der Eingriff möglichst gering 
ausfällt. 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll ein Energiekonzept für das 
Quartier erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des 
Klimaschadgases werden geprüft.  
Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die nicht 
begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen und 
Technikzentralen werden jedoch begrünt. Die Möglichkeit zur 
Installation von Photovoltaikanlagen ist gegeben und wird im weiteren 
Verfahren, insbesondere für den Geschosswohnungsbau, geprüft. 
Darüber hinaus sieht die Planung eine weitreichende Durchgrünung 
des ganzen Quartiers vor. Im Bebauungsplan werden dazu 
Begrünungsfestsetzungen in Form von Bäumen, Hecken, Sträuchern 
sowie Raseneinsaat getroffen. Des Weiteren wird im Süden eine große 
Grünausgleichsfläche vorgesehen. Diese soll unzugänglich ausgebildet 
werden, sodass sich dort ein naturnaher Lebensraum für Flora und 
Fauna entwickeln kann.  
Die Wärmeversorgung des Plangebietes soll dezentral über mehrere 
Blockheizkraftwerke (BHKW) erfolgen. Das Gesetz zur Förderung 
Erneuerbarer Energien (EEWärmeG) im Wärmebereich wird ebenso 
wie der KfW 55-Standard eingehalten. Es ergibt sich eine 
Unterschreitung der EnEV von >15%. Des Weiteren decken die BHKW 
den Wärmeanteil um >50%. Beides sind so genannte 
Ersatzmaßnahmen nach dem EEWärmeG.  
Im weiteren Verfahren wird hierzu ein Energiekonzept erstellt. 
Bei Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass der bebaute 
Teil des Plangebietes klimatisch zukünftig der Klasse 3 „belastete 
Siedlungsflächen“ zuzuordnen ist und damit klimatisch den 
angrenzenden Siedlungsflächen entspricht. Der südliche Teil des 
Plangebietes, der als Ausgleichsfläche naturnah gestaltet wird, kann 
auch bei Durchführung der Planung weiterhin der Klasse 4 „klimaaktive 
Freiflächen“ zugeordnet werden. Die Ackerfläche mit einer Funktion zur 
Kaltluftentstehung geht jedoch im Zuge der Planungsrealisierung 
dauerhaft verloren. Zur Verminderung der Auswirkungen auf das

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/ 20 
 
Mikroklima trägt die geplante Durchgrünung des Wohngebietes mit 
Bäumen, die Anlage von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie 
die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung 
von Oberflächen, z. B. der Stellplätze, bei. Frischluftentstehungsflächen 
(Gehölzflächen) werden im Bereich der Kompensationsflächen neu 
geschaffen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen 
Begrünungsmaßnahmen im geplanten Wohngebiet sowie der 
randlichen und teils großflächigen Kompensationsmaßnahmen, gehen 
von der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima aus. 
laufende Nummern 41, 85, 126 
Ausgleichsfläche / Grün 
Die Bahngleise bilden bereits einen Einschnitt in die 
Landschaft im Sinne einer für Wildtiere nicht überwindbaren 
Begrenzung. Eine Ausgleichsfläche -wie im Bebauungsplan 
ausgewiesen –sollte nicht weiter zerschnitten werden. Es soll 
eine Zufahrt entlang der Gleise geschaffen werden, um 
bestehende Grünbereiche mitsamt ihrer ländlichen 
Artenvielfalt so gut wie möglich zu schützen. 
Es wird die Kritik geäußert, dass die Ausgleichfläche als 
Hundetoilette dienen wird und somit mit Lärm- und 
Geruchbelästigung zu rechnen ist. Forderung, dass die 
Ausgleichfläche als solche erkennbar ist und nicht durch 
Hunde betreten werden darf. 
 
 
Es wird die Möglichkeit für einen schönen Grünpark im 
Plangebiet angefragt. 
 
Die Versiegelung der Grünfläche ist zu groß. Es muss mehr 
Grünanteil und Ausgleichsflächen geschaffen werden, z.B. 
auch durch Dachbegrünungen von Garagen und 
 
Teilweise 
 
Die Führung der Zufahrt entlang der Gleistrasse wurde geprüft. Infolge 
der diagonalen Führung wäre sie mit einem größeren Eingriff in die 
Landschaft verbunden gewesen und wurde daher zugunsten der 
kürzesten Wegeführung verworfen. In Abstimmung mit dem Amt für 
Grünflächen und Landschaftspflege wird der Einschnitt an der 
vorgeschlagenen Stelle als am geringsten bewertet. 
Um den Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Hundebesitzer 
aufzufangen wird eine schmale öffentliche Grünfläche parallel der 
Planstraße 5 als Puffer zu der Ausgleichsfläche festgesetzt. Die südlich 
angrenzende Ausgleichsfläche soll so vor einem Zutritt geschützt 
werden. Sie wird durch die Ausgestaltung mit entsprechender 
Bepflanzung als solche erkennbar werden. Der Zugang wird mittels 
Beschilderung unterbunden. 
 
Eine weitere öffentliche Grünfläche ist mittig im Plangebiet angrenzend 
an einen öffentlichen Spielplatz geplant.  
 
Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der nördliche Teil 
des Plangebietes als Wohnbaufläche und der südliche Teil als 
Grünfläche dargestellt. An diese Vorgabe und Aufteilung hält sich das

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/ 21 
 
Flachdachbauten, sofern diese vorgesehen werden. 
 
 
 
 
 
 
Es besteht die Forderung, dass die Vorgärten begrünt sein 
müssen und das dort keine Versieglung der Oberflächen mit 
Schottergärten, Pflaster (auch kein versickerungsfähiges 
Pflaster) stattfindet. 
 
 
 
städtebauliche Planungskonzept. Die südliche Grünfläche wird als 
Ausgleichfläche festgesetzt und ist nach derzeitigem Erkenntnisstand 
ausreichend groß, um den Eingriff der Planung zu kompensieren. Des 
Weiteren können die nach Kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln 
erforderlichen Grün- und Spielplatzflächen sowie die 
Kleinkinderspielflächen gemäß BauO NW für den 
Geschosswohnungsbau ebenfalls nachgewiesen werden.  
Das Planungskonzept sieht vorwiegend Satteldächer vor, die nicht 
begrünt werden können. Die Flachdächer der Garagen und 
Technikzentralen werden jedoch begrünt. 
Der Hinweis wird aufgenommen, sodass der Bebauungsplan 
Festsetzungen für die Begrünung der Vorgärten, die eine Versiegelung 
der Flächen weitgehend verhindern sollen, vorsehen wird. 
laufende Nummern 11, 46-48 
Beteiligung / Stellungnahmen 
Die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslage der 
Unterlagen und Wurfsendung empfinden wir als unzureichend. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Öffentlichkeit – unter 
Berücksichtigung der notwendigen Hygienemaßnahmen im 
Rahmen einer Präsenzveranstaltung - über die geänderten 
Planungen zu informieren. 
In der Zeit vom 03.09.20 bis einschl. 17.09.20, also innerhalb 
von 9 Werktagen konnte die Planung im Bezirksrathaus 
Chorweiler (nur bis 10.09.) eingesehen und eine 
Stellungnahme abgegeben werden. 
Bitte, um Information über den weiteren Planungsprozess, 
über weitere Möglichkeiten der Beteiligung und über die 
 
Ja 
 
Die Durchführung der Beteiligung wurde eine Woche vor Beginn im  
Amtsblatt der Stadt Köln sowie in den Tageszeitungen ortsüblich 
bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die 
Bürgerbeteiligung nicht in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) 
stattfinden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.06.2020 
entschieden, dass alle Bürgerbeteiligungen des Modells 2 auf das 
Modell 1 umgestellt werden und somit über einen Aushang erfolgen. 
Die Planung konnte vom 27.08.2020 – 17.09.2020 über ein 
Aushangplakat am Bezirksrathaus Chorweiler sowie am Stadthaus 
Deutz eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen konnten online über 
die Seite der Stadt Köln bis zum 17.09.2020 eingesehen werden. 
Im weiteren Verfahren wird neben der bereits durchgeführten

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/ 22 
 
Summe der bis zum 17.09. eingegangenen Stellungnahmen. 
Über wen erhalten wir das vollständige Verkehrsgutachten, 
welches für das neue Baugebiet erstellt wurde? 
Bürgerinformationsveranstaltung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 
BauGB stattfinden. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die 
Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Planungskonzept abzugeben. Hier 
können auch alle relevanten Gutachten zum Verfahren eingesehen 
werden. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind insgesamt 154 
Stellungnahmen eingegangen. 
 
Der Wunsch nach einer ergänzenden Bürgerinformationsveranstaltung  
mit der Möglichkeit zum Dialog wurde im Rahmen der ergänzenden 
digitalen Bürgerinformationsveranstaltung am 28.04.2021 aufgegriffen. 
 
laufende Nummern 2 
Unterführung 
Frage, ob die Unterführung der S-Bahn in Worringen sicherer 
gemacht wird, da Angst besteht dort alleine als Frau 
durchzugehen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Bebauungsplan ist auf das Plangebiet beschränkt. Aussagen zu 
Veränderungen im Bereich der S-Bahn sind nicht Gegenstand dieses 
Bebauungsplanverfahrens.  
Wir haben Ihren Hinweis aufgenommen und leiten diesen an die 
zuständige Stelle weiter. 
laufende Nummern 11, 53 
Straßennamen 
Hinweis, dass im Jahr 2014 ein Konzept zur Benennung 
der Straßennamen für die Neubaugebiete des Ortes erarbeitet 
wurde. Hiernach wurden alle Straßen (mit Ausnahme des 
Rotmilan-Weges) benannt. Für die Benennung der neuen 
Straßen reichen wir daher gern frühzeitig Vorschläge 
verdienter Ortsbewohner ein. 
 
Kenntnisnahme 
 
Wir nehmen Ihren Hinweis auf.

22  
 
 
 
 
laufende Nummern 52 
Kein Einverständnis mit der Planungsänderung. Kenntnisnahme Der erste Planungsentwurf bildete eine Machbarkeitsstudie im Vorfeld 
der Auslobung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. Das dem 
Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Planungskonzept ist als 
prämierter Entwurf aus diesem Qualifizierungsverfahren 
hervorgegangen. Dieser weist viele Vorzüge gegenüber der 
Machbarkeitsstudie auf, wie die Durchmischung der verschiedenen 
Wohnungstypen (Doppel, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser) und sieht 
hochwertigere private, halböffentliche und öffentlichen Platz, Grün- und 
Spielflächen sowie eine deutlich bessere Vernetzung mit dem 
Bestandsquartieren und den umgebenden Frei- und Grünräumen vor. 
laufende Nummern 126 
Plandarstellung 
Die Plandarstellung ist nicht korrekt. Die befestigten Flächen 
sind bei ihnen schön grasgrün dargestellt. Das ist zu 
korrigieren und überbaute Flächen und Stellflächen sind 
entsprechend der Planverordnung darzustellen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Das städtebauliche Planungskonzept ist ein gestalterischer Plan, der 
das Gestaltungskonzept des prämierten Entwurfs abbildet und für die 
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgelegt wurde. Im 
Bebauungsplanentwurf, der im Rahmen der Bürgerbeteiligung  gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB offengelegt wird, wird die Darstellung gemäß der 
Planzeichenverordnung erfolgen.

Anlage 10 Verkehrsgutachten u. Mobilitätskonzept

230641 Zeichen

BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 
Köln 
Projekt-Nr.: 1049  P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 
Deutsche Reihenhaus AG 
Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich 
Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
1. Fertigung
Anlage 10

Projekt-Nr.: 1049  P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 
 
 
Impressum 
 
 
Auftraggeber Deutsche Reihenhaus AG 
Poller Kirchweg 99 
51105 Köln 
 
 
 
Auftragnehmer BERNARD Gruppe ZT GmbH 
Beratende Ingenieure VBI 
für Verkehrs- und Straßenwesen 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 
Neue Weyerstraße 6 
50676 Köln 
Telefon 0221 222825-0 
Telefax 0221 222825-20 
www.bernard-gruppe.com 
info.koeln@bernard-gruppe.com 
 
 
Bearbeiter Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand 
Michael Gemsa M.Sc. 
Viktoria Reinecke M.Sc. 
 
 
 
Köln, 07.12.2020 
 
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum ver-
wendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche, männliche und 
anderweitige Geschlechteridentitäten, alle sind damit gleichberechtigt angesprochen. 
 
Alle verwendeten Fotos entstammen, soweit nicht anders angegeben, der BERNARD 
Gruppe ZT GmbH.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe I 
 
Projekt-Nr.: 1049  P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 
INHALT 
1 AUFGABENSTELLUNG 1 
2 GRUNDLAGEN UND HINWEISE ZUR METHODIK 2 
2.1 Abgrenzung des Plangebiets und des Untersuchungsgebiets 2 
2.2 Verkehrserhebungen 3 
2.3 Szenariendefinition und Prognosehorizont 5 
2.4 Darstellung der Planung 6 
3 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM BESTAND 8 
3.1 MIV (motorisierter Individualverkehr) 8 
3.2 Umgebungsziele 12 
3.3 Fußverkehr 13 
3.4 Radverkehr 14 
3.5 ÖPNV/SPNV 16 
3.6 Car- und Bikesharing sowie E-Scooter-Sharing 18 
3.7 Zusammenfassung 18 
4 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER PLANUNG 20 
5 ABSCHÄTZUNG DES VERKEHRSAUFKOMMENS 23 
5.1 Grundlagen 23 
5.2 Parameter für die Nutzungen 24 
5.3 Zusammenfassung der Verkehrserzeugung 26 
6 BRING- UND HOLVERKEHR DER KINDERTAGESSTÄTTE 27 
7 VERKEHRSPROGNOSE 29 
7.1 Methodik der Verkehrsprognose 29 
7.2 Ergebnisse der Verkehrsprognose 30 
7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten 30 
8 ANALYSE DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT 31 
8.1 Vorbemerkung 31 
8.2 Darstellung der Ergebnisse Leistungsfähigkeitsanalyse 33 
8.3 Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße (Knotenpunkt 01) 36 
8.4 Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße (Knotenpunkt 02) 36 
8.5 Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße (Knotenpunkt 03) 37 
8.6 Berrischstraße/Baptiststraße(Knotenpunkt 04) 37 
8.7 Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg 
(Knotenpunkt 05) 38 
8.8 Bruchstraße/Mörterweg (Knotenpunkt 06) 39

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe II 
 
Projekt-Nr.: 1049  P:\Pro\1049_Rogg\AP10_Dokumentation\1049_Rogg_VU_210430.docx (07.12.2020) 
8.9 Mörterweg/ Anschluss Plangebiet (Knotenpunkt 07) 39 
9 STELLUNGNAHMEN UND RÜCKFRAGEN DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER 
ZUM THEMA VERKEHR AUS DER BETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB DES 
BAULEITPLANVERFAHRENS 40 
10 ANREGUNGEN DES BÜRGERVEREINS KÖLN ROGGENDORF THENHOVEN E.V. 
IM ORTSKERN 44 
11 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 48 
 
 
ANLAGEN 
Anlage 5.3 Abschätzung des Verkehrsaufkommens 
Anlage 5.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfs für den Bring- und Holverkehr (Kita) 
Anlage 7.2 Ergebnisse Verkehrsprognose 
Anlage 7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten 
Anlage 8.3 Leistungsfähigkeitsnachweise Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Bap-
tiststraße 
Anlage 8.4 Leistungsfähigkeitsnachweise Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße 
Anlage 8.5 Leistungsfähigkeitsnachweise Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße 
Anlage 8.6 Leistungsfähigkeitsnachweise Berrischstraße/Baptiststraße 
Anlage 8.7 Leistungsfähigkeitsnachweise Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-
Escher Weg/Mörterweg 
Anlage 8.8 Leistungsfähigkeitsnachweise Bruchstraße/Mörterweg 
Anlage 8.9 Leistungsfähigkeitsnachweise Mörterweg/Plangebiet 
 
 
Hinweis: 
Die Nummerierung richtet sich nach dem zugehörigen Kapitel und ist nicht fortlaufend.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 1 
 
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1 AUFGABENSTELLUNG 
Die Deutsche Reihenhaus AG plan t in Partnerschaft mit der GAG Immobilien AG in 
Roggendorf/Thenhoven in Köln ein Wohnbauvorhaben mit 389 Wohneinheiten, einer 
Wohngruppe und einer Kindertagesstätte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
soll die vorliegende Verkehrsuntersuchung die plangebietsbedingten Auswirkungen 
auf den Verkehr des anliegenden Straßennetzes analysieren und bewerten. Die Ver-
kehrsuntersuchung gliedert sich in folgende Kernthemen: 
• Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen im Umfeld 
• Qualitative integrierte Bewertung der Verkehrsinfrastruktur im Bestand und 
unter Berücksichtigung der Planung 
• Abschätzung des Verkehrsaufkommens des Plangebiets 
• Umlegung des Verkehrs des Plangebiets auf das umliegende Verkehrsnetz 
• Analyse der Leistungsfähigkeit und Bewertung plangebietsbedingter Effekte 
In Ergänzung zu der hier vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird durch die 
BERNARD Gruppe ZT GmbH ein Mobilitätskonzept1 erstellt, welches Maßnahmen 
zur Förderung des Umweltverbunds (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV) nennt und durch 
die zu entwickelnden Maßnahmen  zu einer Reduzierung des zu erwartenden Kfz -
Verkehrs durch das Plangebiet beitragen soll.  
 
Im Zuge der Abst immungen mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der 
Stadt Köln sind verkehrliche Sonderthemen entsprungen, die in der vorliegenden Ver-
kehrsuntersuchung behandelt werden sollen, um qualitativ die Entwicklung des Ver-
kehrs im Ortskern von Roggendorf/ Thenhoven darzustellen.  
 
Im Detail behandelt die vorliegende Verkehrsuntersuchung beschlossene und umge-
setzte Maßnahmen im Rahmen des Verkehrskonzepts Roggendorf seit dem Jahr 
2011. 
 
1  Deutsche Reihenhaus AG (2020): Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in Rog-
gendorf/Thenhoven

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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 2 
 
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2 GRUNDLAGEN UND HINWEISE ZUR METHODIK 
Das folgende Kapitel legt grundlegende Definitionen, Annahmen und Abstimmungen 
dar, die zum Verständnis der Verkehrsuntersuchung notwendig sind. Dabei geht es 
insbesondere um Themen, wie Verkehrserhebungen und Abstimmungen über die 
Prognoseannahmen für die Szenarien. 
2.1 Abgrenzung des Plangebiets und des Untersuchungsgebiets 
Das Plangebiet wird durch die Baptiststraße im Norden, die S-Bahnstrecke im Westen 
die Bebauung an der Berrischstraße  im Osten und den Pletschbach im Süden be-
grenzt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Ortst eil Roggendorf/Thenhoven und 
den angrenzenden Bereich der Bruchstraße zwischen den Knotenpunkten mit dem 
Walter-Dodde-Weg und dem Mörterweg.  
 
Im Bereich des Untersuchungsgebiets wird im Rahmen der vorliegenden Verkehrs-
untersuchung der Verkehr prognostiziert und die plangebietsbedingten Auswirkungen 
bewertet.  
 
Die folgende Abbildung 1 stellt das Plangebiet und das Untersuchungsgebiet dar.

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BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 3 
 
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Abbildung 1: Plangebiet und Untersuchungsgebiet 
2.2 Verkehrserhebungen 
Für die vorliegende Untersuchung wurden von Dienstag, 02.07.2019 bis Donnerstag, 
04.07.2019 an folgenden Knotenpunkten (vgl. Abbildung 2) Verkehrszählungen über 
72 h mithilfe von Videoerfassungssystemen durchgeführt: 
• Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße 
• Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße 
• Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße 
• Berrischstraße/Baptiststraße 
• Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg 
• Bruchstraße/Mörterweg

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Die Verkehrserhebungen wurden in drei Fahrzeugklassen ausge wertet, sodass die 
Verkehrsmengen für Kfz mit zul ässigem Gesamtgewicht < 2,8 t, zwischen 2,8 t und 
3,5 t und > 3,5 t erfasst werden können. 
 
Zudem wurden zur Auswertung des Verkehrsflusses an 3 Querschnitten entlang der 
Berrischstraße und Baptiststraße der  Verkehrsfluss per Videoerfassung aufgenom-
men. Die folgende Abbildung zeigt die erhobenen Knotenpunkte und Querschnitte. 
 
Abbildung 2: Übersicht der erhobenen Knotenpunkte und Querschnitte

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Auf Basis der Erhebungen wurden folg ende verkehrliche Spitzenstunden mit dem 
höchsten stündlichen Verkehrsaufkommen ermittelt: 
• Morgenspitze: 07:15 bis 08:15 Uhr 
• Abendspitze:  15:45 bis 16:45 Uhr 
Anlage 7.2.1 Die Streckenbelastungen im Tagesverkehr (Kfz/24 h) sind in Anlage 7.2.1 dargestellt. 
2.3 Szenariendefinition und Prognosehorizont 
Ziel der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist es, die plangebietsbedingten Auswir-
kungen auf den Verkehr zu prognostizieren und zu bewerten. Dazu sind im Rahmen 
der Leistungsfähigkeitsnachweise drei Szenarien definiert, die verschiedene verkehr-
liche Zustände des Verkehrsnetzes im Umfeld des Plangebiets abbilden. Diese wer-
den in der Verkehrsuntersuchung als Bestand, Planfall und Nullfall benannt und wie 
folgt definiert sind: 
 
Bestand 
Der Bestand ist definiert als der Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Verkehrserhe-
bungen (Juli 2019). 
 
Nullfall 
Der Nullfall ist definiert als Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisierung des Bau-
vorhabens, jedoch ohne Berücksichtigung des Neuverkehrs des Plangebiets. Im Rah-
men der Abstimmungen mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt 
Köln wurden folgende zu berücksichtigende s tädtebauliche Aufsiedlungen für den 
Nullfall festgelegt: 
• Further Straße, Gilleshof 
• Östlich Mottenkaul 
• Sinnersdorfer Straße 88-90 
• Kreuzfeld (da die konkrete Planung und der Zeitpunkt der Realisierung des 
Blumenbergwegs zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, wird diese Netzmaß-
nahme in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
der Stadt Köln nicht berücksichtigt)

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Planfall 
Der Planfall ist definiert als Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisierung des Bau-
vorhabens. Dabei soll im Gegensatz zum Nullfall der Neuverkehr des Plangebiets und 
dessen Erschließungsplanung berücksichtigt werden. 
 
 
Abbildung 3: Definition der Szenarien und deren Zusammenhang 
2.4 Darstellung der Planung 
Das Plangebiet umfasst insg.  389 Wohneinheiten, eine Wohngruppe und eine Kin-
dertagesstätte mit drei Gruppen. Der Vorhabenträger plant  Reihenhäuser, Doppel-
häuser sowie Mehrfamilienhäuser.  
 
Die Er schließungsplanung sieht zwei Anschlusspunkte im Norden an die Baptist-
straße vor, die nur in Fahrtrichtung Süd befahren werden können. Im Westen an der 
Berrischstraße wird die Kindertagesstätte mit den Parkplätzen für Mitarbeiter und den 
Bring- und Holverkehr angeschlossen. 
 
Im Süden soll eine in beide Richtungen befahrbare Erschließungsstraße das Plange-
biet mit dem Mörterweg verbinden. Der Mörterweg wird als „unechte Einbahnstraße“ 
für Pkw nur in Fahrtrichtung Osten befahrbar sein, sodass am neuen Anschlusspunkt 
nur Linksabbieger sowie Linkseinbieger vorgesehen sind. Innerhalb des Plangebietes 
sind die Wohnstraßen in beide Richtungen befahrbar. 
 
Die folgende Abbildung stellt die Erschließungsplanung dar (blaue Pfeile).

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Abbildung 4:  Darstellung des Plangebiets und äußere Erschließung, Kartengrundlage: Lo-
renzen Mayer Architekten (Stand 30.03.2020) 
Die so geplante äußere Erschließung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung entwickelt worden und soll die zusätzliche Belas-
tung des Ortskerns Roggendorf/Thenhoven minimieren und den Verkehr zu verschie-
denen Spitzenzeiten entzerren. Durch die einzige Ausfahrtmöglichkeit am Mörterweg 
wird der morgendliche Wohnverkehr (Quellverkehr) nicht durch den Ortskern geführt 
und es werden somit Konflikte mit dem Schulverkehr und Fußgängern vermieden. Die 
Einfahrt in das Gebiet soll über drei verschiedene Punkte ermöglicht werden um in-
gesamt den Zielverkehr in das Plangebiet größtmöglich zu verteilen. Insgesam t soll 
dadurch die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer - vor allem auf der Bap-
tiststraße und der Berrischstraße – gewährleistet werden.

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3 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM BESTAND 
Das Ziel der Umfeldanalyse und der Verkehrsinfrastruktur im Bestand ist das Angebot 
für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV -Nutzer, Kfz -Fahrer) im 
und um das Plangebiet  zu bewerten. Hierfür wurde am Dienstag, 20.08.2019 eine 
Ortsbegehung durchgeführt, um die verkehrliche Situation für die verschiedenen Ver-
kehrsarten im Bestand aufzunehmen. Die gewonnenen Ortseindrücke werden im Fol-
genden dargestellt. 
 
Abbildung 5: Straßenraum in der Berrischstraße – beengte Verhältnisse für die Nahmobilität 
3.1 MIV (motorisierter Individualverkehr) 
Der Kölner Stadtteil Roggendorf/Thenhoven ist über die Autobahn 57 und d ie An-
schlussstelle Worringen an das Fernstraßennetz angebunden. Die Bruchstraße im 
Osten und die Worringer Landstraße (L183) im Westen entlasten als Umgehungs-
straßen den Ortskern von Durchgangsverkehr und binden überdies weitere Kölner 
Stadtteile an. Wichtige Erschließungsfunktionen im Ortskern erfüllen der Straberger 
Weg/Sinnersdorfer Straße und die Berrischstraße (siehe Abbildung 6). Die weiteren 
Straßen im Ortsk ern von Roggendorf/Thenhoven dienen als Wohnstraßen mit Er-
schließungsfunktion und weisen dementsprechend geringe Breiten auf. Insgesamt 
weist Roggendor f/Thenhoven dörfliche Strukturen auf. Die Knotenpunkte sind alle 
vorfahrtgeregelt, es gibt keine signalisierten Knotenpunkte. Der Ortskern ist verkehrs-
beruhigt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

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Abbildung 6: Großräumiges Straßennetz  
Das Plangebiet wird im Norden durch die Baptiststraße begrenzt . Diese weist eine 
geringe Fahrbahnbreite von ca. 4,70 m auf. Durch das alternierende Parken auf der 
Fahrbahn wird diese in ihrer Breite weiter eingeschränkt. Dies hat eine verkehrsberu-
higende Wirkung, sich begegnende Fahrzeuge können jedoch nicht konfliktfrei pas-
sieren. Am Ende der Baptiststraße liegt ein Wendehammer. 
 
Im Süden grenzt das Plangebiet an den Mörterweg. Dieser ist als Einbahn straße in 
Fahrtrichtung Osten zur Bruchstraße ausgewiesen.  Als „unechte Einbahnstraße“ 
kann der ortansässige Landwirtschaftsverkehr den Mörterweg in beide Richtungen 
befahren.

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Die Berrischstraße begrenzt das Plangebiet im Westen. Die Berrischstraße weist wie 
die meisten Straßen im Ortskern eine Breite zwischen 5,00 m bis 5,70 m auf. Das 
Parken auf der Fahrbahn ist gestattet. Durch parkende Fahrzeuge wird die Breite der 
Fahrbahn so weit eingeschränkt, dass sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander 
vorbeifahren können, sondern ein Fahrzeug warten muss.  
Dies ist ein gewollter Effekt des alternierenden Parkens zur Reduzierung der Ge-
schwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung. Die Wartezeit für die anhaltenden Fahr-
zeuge sollte jedoch vertretbar sein. Daher wurde auf der Berrischstraße zwischen 
Baptistraße und Mörterweg  im Juli 2019 eine Videoerfassung des fließenden Ver-
kehrs in den Spitzenstunden durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrsstärke, die An-
zahl der haltenden Fahrzeuge, die durchschnittliche Haltezeit sowie die mittlere Ver-
lustzeit ermittelt (siehe Tabelle 1). Maßgebend für die Bewertung der verkehrsberu-
higenden Wirkung ist die mittlere Verlustzeit, also di e Zeit, die ein Fahrzeug durch-
schnittlich im Gegensatz zu einer freien Fahrt verliert. 
Videoerfassung  
Berrischstraße 
Morgenspitze 
07:15-08:15 Uhr 
Abendspitze 
15:45-16:45 Uhr 
Fahrtrichtung Süd Nord Süd Nord 
Verkehrsstärke [Kfz/h] 167 79 372 82 
haltende Fahrzeuge [Kfz/h] 26 12 52 29 
Anteil haltende Kfz [%] 16 15 14 35 
Ø Haltezeit [Sekunden] 17 14 23 18 
mittlere Verlustzeit 
[Sekunden] 2 2 2 6 
Entspricht Qualitätsstufe 
nach HBS 2015 A A A A 
Tabelle 1: Verkehrstechnische Bewertung des Begegnungsverkehrs auf der Berrisch-
straße (Videoerfassung am Dienstag den 02.07.2019) 
Maßgebend ist die Auswertung der Fahrtrichtung Nord in der Abendspitze, da die 
Verkehrsstärke in diesem Zeitraum höh er ist, als in der Mo rgenspitze. Im Ergebnis 
wurden in der Abendspitze in Fahrtrichtung Nord bei einer Verkehrsstärke von 82 
Fahrzeugen 29 Haltevorgänge gezählt, die auf 372 Fahrzeuge in der Gegenrichtung 
warten mussten. Dies entspricht einem Anteil von 35 %.  
Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge betrug 18 Sekun-
den. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit von 6 Sekunden.  
Zur Bewertung bietet das HBS 2015 Teil S eine Aufteilung von mittleren Verlustzeiten 
an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten in verschiedene Qualitätsstufen an (siehe Ab-
schnitt 8.1). Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit  < 10 Sekunden wird mit der

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besten Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Ver-
lustzeiten der Fahrzeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach vertretbar 
eingestuft werden. Insgesamt kann die Mehrzahl der Kfz sowohl in der Morgen - als 
auch in der Abendspitze ungehindert passieren.  
Die Verkehrsberuhigung des Ortskerns von Roggendorf/Thenhoven ist Hauptziel des 
2011 beschlossenen Verkehrskonzeptes Roggendorf/Thenhoven, das von der Stadt 
Köln unter Mitarbeit des Bürgervereins Roggendorf/Thenhoven erstellt und beschlos-
sen wurde. Darin enthalten sind folgende Ziele bzw. Maßnahmen: 
• Erweiterung der Tempo 30 Zonenregelung auf den gesamten Ort 
• Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ im gesamten Ort 
• Abbau der LSA (Lichtsignalanlage) Sinnersdorfer Str./Straberger Weg/Bap-
tiststr. 
• Geschwindigkeitsreduzierung an den Ortseingängen (insbesondere im Süden 
am Thenhover-Escher-Weg und im Westen am Straberger Weg) 
• Neuordnung des Parkens 
Einige Maßnahmen des Verkehrskonzeptes wurden bereits umgesetzt. So hat die 
Stadt Köln  die LSA am Knotenpunkt Sinnersdorfer Str./Straberger Weg/Baptiststr.  
entfernt und durch eine vorfahrtgeregelte Knotenpunktform ersetzt.  
In der Sinnersdorfer Straße hat die Stadt Köln zwischen Further Straße und Baptist-
straße den ruhenden Verkehr neu geordnet und Parkflächen markiert. Diese wurden 
zur Verkehrsberuhigung alternierend angeordnet.  
Zusätzlich wurden Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung angelegt , die 
Mittellinie entfernt und im Knotenpunkt Further Straße/Sinnersdorfer Straße Halteli-
nien markiert. 
Auch an den Ortseingängen sind durch Mittelinseln und weitere bauliche Elemente 
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt.  
Zudem hat die Stadt Köln die Erweiterung der Tempo 30 Zonenregelung auf den ge-
samten Ortskern bereits in vielen Straßen umgesetzt (siehe Abbildung 7).

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Abbildung 7: Erlaubte Geschwindigkeiten im Ortskern von Roggendorf/Thenhoven 
 
3.2 Umgebungsziele 
Als nötigen Anreiz zur Mobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad, die nur wenige Flä -
chen in Anspruc h nehmen und dadurch für ein stadtverträgliche s Miteinander sor -
gen, muss ein Angebot von Zielen in entsprechender Nähe vorhanden sein. Dichte 
und Kompaktheit ermöglichen in Verbindung mit Nutzungsmischung verkehrsspar -
same Strukturen. 
 
Die nachfolgende Abbildung 2 stellt die im Umfeld des Plangebiete s liegenden Um-
gebungsziele dar. Zudem sind die fußläufigen Entfernungen von den Eingangsberei-
chen des Plangebietes aus dargestellt. Die Darstellung zeigt, dass Umgebungsziele,

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wie Einkaufsmöglichkeiten (Discounter, etc.), Grundschulen, Kitas und Gastronomie 
in wenigen Gehminuten erreichbar sind . Diese Einrichtungen ermöglichen eine fuß-
läufige Versorgung für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. 
 
Abbildung 8: Umgebungsziele im Umfeld des Plangebietes 
3.3 Fußverkehr 
Jeder Mensch ist täglich zu Fuß unterwegs. In Innenstädten und auf kurzen Wegen 
ist der Fußverkehr das wichtigste Verkehrsmittel. Gehwege werden von allen sozialen 
Schichten, von Gesunden und Mobilitätseingeschränkten genutzt. Auch diejenigen, 
die nicht oder nur eingeschränkt gehen können, benutzen mittels Rollstuhl oder einer 
Gehhilfe die Gehwege. Ein Fußweg ist ressourcen-, energie- und platzsparend. Inso-
fern kommt dem Fußverkehr besondere Bedeutung zu.

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Das Plangebiet grenzt im Norden an die Baptiststraße. Diese ver fügt vom Knoten-
punkt Baptiststraße/Berrischstraße bis zur Höhe des Friedhofes über beidseitige 
Gehwege, die eine Breite zwischen ca. 0,60 m und 1,50 m aufweisen. Ab dem Fried-
hof bis zum Wendehammer verfügt nur noch die nördliche Straßenseite über Geh-
wege mit einer Breite von ca. 1,50 m. Die Breiten sind für die Begegnung zwischen 
Fußgängern nicht ausreichend, sodass in diesem Fall auf die Straße ausgewichen 
werden muss. Südlich des Plangebietes, entlang des Mörterwegs, finden sich keine 
Gehwege sodass Fußverkehr hier immer die Fahrbahn mitbenutzen muss. Die Ber-
rischstraße verfügt über Gehwege mit Breiten zwischen 1,60 bis 2,00  m, was den 
Ansprüchen eines komfortablen, verkehrssicheren  Zufußgehens, insbesondere bei 
einem Begegnungsfall oder in Begleitung nicht gerecht wird. Die Breiten werden häu-
fig durch parkende Pkw und bauliche Auskragungen der angrenzenden Bebauung 
noch weiter eingeschränkt (s. Abbildung 5, Seite 8). Das hier dargestellte Infrastruk-
turangebot ist typisch für alte, historisch gewachsene Dorfstrukturen, wie sie in Rog-
gendorf/Thenhoven zu finden sind. 
 
Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. Einige 
Straßen verfügen nur über einseitige schmale oder über keine Gehwege. Im Ortskern 
sind zwar ausreichend breite Gehwege vorhanden , diese werden jedoch an vielen 
Stellen durch parkende Kfz und bauliche Verengungen  eingeschränkt. Hier wird 
Handlungsbedarf festgestellt, der jedoch auf weitestgehend  durch bauliche Hinder-
nisse im alten Ortskern eingeschränkt wird. 
3.4 Radverkehr 
Jeder Kilometer, der mit dem Fahrrad anstatt mit dem Pkw zurückgelegt wird, bringt 
Gesundheitsvorteile und spart Treibhausgase und Schadstoffe ein. Das Fahrrad ist 
innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer die Fortbewegungs-
möglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und damit mit dem größten Verlage-
rungspotenzial vom MIV. Aufgrund von Topografie und Klima eignet sich die Region 
Köln sehr gut für die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes.  
 
Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im 
Mischverkehr geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbe-
grenzung von 30 km/h nach ERA2 empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der Radver-
kehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem 
 
2  FGSV (2010: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

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auch entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Das Brücken-
bauwerk auf dem Mörterweg weist aufgrund starker Gefälle der Rampen einge-
schränkte Sichtweiten auf. Zur Zeit der Ortsbesichtigung im Sommer 2019 konnten 
indes trotz eingeschränkter Sicht des entgegenkommenden Radverkehrs, auch ris-
kante Überholmanöver des MIV beobachtet werden. 
 
Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Worringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bie-
ten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von 
Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum Haltepunkt, das Fahrrad kann 
dort überdacht angeschlossen und die S-Bahn in Richtung Köln oder Neuss genutzt 
werden. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung konnte keine Überlastung der Radabstell-
anlagen festgestellt werden. 
 
Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend 
zu bewerten. Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung 
des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. An den Straßen mit 
höheren Geschwindigkeiten und höherem Kfz-Verkehrsaufkommen ist eine separate 
Führung des Radverkehrs jedoch sinnvoll.

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3.5 ÖPNV/SPNV 
Abbildung 9 zeigt die im Plangebiet bestehenden Bushaltestellen der KVB sowie die 
S-Bahnstation und deren Einzugsbereiche. Das Plangebiet liegt außerhalb des Kern-
stadtbereiches von Köln. Für Gebiete außerhalb des Kernstadtbereichs wird ein Ein-
zugsradius von 400 m für Bushaltestellen und 800 m für S-Bahnstationen gemäß des 
Nahverkehrsplans Kölns 20173 definiert.  
 
Abbildung 9: Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV/SPNV (Bus und S-Bahn) 
Das Plangebiet befindet teilweise sich innerhalb des Einzugsgebietes der Bushalte-
stelle Im Wichemshof, die aufgrund des Betriebsablaufes der Linie 120 als Ausstei-
gehaltestelle genutzt werden kann, sowie knapp außerhalb des Einzugsgebietes der 
 
3  Stadt Köln (2017): 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln. S.138

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Haltestelle Further Straße und Walter-Dodde-Weg. Die Endhaltestelle der Linie 120 
Further Straße erschließt im 20 Minuten-Takt einen Teil des Plangebiets. Zudem be-
findet sich die S-Bahnstation Köln Worringen in ca. 700 m Entfernung. Die in der Um-
gebung des Plangebietes verkehrenden Linien sowie deren Taktung sind in Tabelle 
2 aufgeführt. 
 
Nächstgelegene 
Haltestelle 
Fußläufige 
Entfernung 
Linie Richtung Taktung 
in HVZ 
Further Straße ca. 6 Min. 
120 Blumenberg S-Bahn ↔ Roggendorf/ 
Thenhoven 
20-Min  
123 Chorweiler ↔ Worringen 
Nacht-
buslinie 
Im Wichemshof 
(Aussteiger) ca. 3 Min. 120 Blumenberg S-Bahn ↔ Roggendorf/ 
Thenhoven 
20-Min 
Walter-Dodde-
Weg ca. 6 Min. 980 Worringen ↔ Frechen 30-Min 
Worringen S-
Bahnhof ca. 10 Min.  
S11 Düsseldorf Flughafen ↔ Bergisch 
Gladbach 
20-Min. 
S6 Köln-Nippes ↔ Essen 20-Min. 
885 Delrath ↔ Dormagen 60-Min 
Tabelle 2: Nächstgelegene Haltestellen sowie die dort verkehrenden Linien und deren 
Taktung in der Hauptverkehrszeit (HVZ) 
Die aufgeführten fußläufigen Entfernungen dienen als Anhaltspunkte und unterschie-
den sich je nach Startpunkt im Plangebiet. Zudem werden sich durch die Realisierung 
des Plangebietes neue Wegeverbindungen ergeben.  
 
Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für das Plangebiet unter Berücksichtigung 
der Lage von Roggendorf/Thenhoven außerhalb des Kernstadtbereiches von Köln als 
befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Busliniennetz (Linien 
120,123,885 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) in fuß- und fahr-
radfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglich en Verbindungen zu Zielen 
innerhalb und außerhalb von Köln.  Insbesondere durch die Linien S6 und S11 ent-
steht ein leistungsfähiger 10-MinutenTakt in die Innenstadt von Köln. 
 
Um die Situation für Bewohner des Plangebiets zu verbessern , ist es als zukünftige 
Maßnahme denkbar, eine Wendemöglichkeit im Ortskern für die Buslinie 120 einzu-
richten, sodass alle Haltestellen  im direkten Umfeld in beide Fahr trichtungen

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anfahrbar sind und somit für Ein - und Aussteiger nutzbar sind. Diese Maßnahme ist 
nicht im Rahmen des hier untersuchten Bauvorhabens zu planen. Nach Prüfung zur 
Umsetzung einer solchen Maßnahme wurde diese jedoch durch die KVB und die 
Stadtverwaltung der Stadt Köln verworfen.  
3.6 Car- und Bikesharing sowie E-Scooter-Sharing 
Die mehr als 482.000 4 (2019) in Köln gemeldeten Pkw haben einen enormen Platz-
bedarf. Dabei verbleiben private Pkw durchschnittlich 23  Stunden täglich ungenutzt 
an ihrem Stellplatz.  
 
Beim Carsharing kann grundsätzlich zwischen zwei Systemen unterschieden werden: 
• stationsgebundene Systeme (wie Cambio und Flinkster) und  
• stationsunabhängige Systeme (wie SHARENOW5 und MILES). 
Im Umfeld des Plangebietes finden sich weder Angebote von  stationsunabhängigen 
noch von stationsgebundenen Anbietern.  
 
Insbesondere als Zubringer zur Bahn kann Bikesharing oder auch E-Scooter-Sharing 
sinnvoll eingesetzt werden. Im Umfeld des Plangebietes finden sich jedoch keine An-
bieter von Bikesharing, E-Scooter- oder E-Roller-Sharing.  
3.7 Zusammenfassung 
Die Umfeldanalyse zur Erschließung des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer in 
diesem Kapitel wird im Folgenden zusammengefasst:  
• Die Anbindung des Plangebietes mit dem Pkw (MIV) ist insgesamt als gut zu 
werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangsverkehre die übergeordneten 
Straßen um den Ortskern herum nutzen. Im Ortskern werden durch alternie-
rendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verkehrsberuhigung 
erreicht. 
• Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an gastrono-
mischen Einrichtungen, Nahversorger sowie Schulen und Kitas, di e in 4 -10 
Gehminuten erreichbar sind. Diese ermöglichen eine fußläufige Versorgung 
für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. 
 
4  IT NRW (2019): Bestand an Kraftfahrzeugen nach Kraftfahrzeugarten. Stand 01.01.2019 
5  Die Anbieter DriveNow und car2go haben sich zu SHARENOW zusammengeschlossen.

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• Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. 
Einige Straßen verfügen nur über einseitige sc hmale oder über keine Geh-
wege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die jedoch 
z.T. durch parkende Kfz oder Bauwerke eingeschränkt werden. Wirkungsvolle 
Hindernisse auf den Gehwegen wie abgestellte Mülltonnen sollen hier in ihrer 
Erwähnung nicht unterschlagen werden. Insofern besteht Handlungsbedarf, 
um sicheres, komfortables Gehen sowie Aufenthalt zu ermöglichen. 
• Die Infrastruktur ist hinsic htlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus -
reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch 
ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 
30 im nahen Umfeld als unbedenklich zu bewerten. An Straßen mit höheren 
zulässigeren Geschwindigkeiten und höherem Kfz-Verkehrsaufkommen wäre 
eine separate Führung des Radverkehrs sinnvoll. 
• Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für einen Stadtteil im Außenbereich 
von Köln als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Buslini-
ennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) 
in fuß- und fahrradfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Ver-
bindungen zu Zielen innerhalb und außerhalb von Köln. 
• Ein Angebot von Car - und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter 
wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. 
Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht im Bestand ein eingeschränktes An-
gebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In erster Linie als 
positiv und förderlich für eine umweltfreundliche Fortbewegung bspw. zu Fuß oder 
mit dem Fahrrad zu bewerten ist, dass grundsätzlich Einrichtungen der Daseinsvor-
sorge in fußläufiger Entfernung bestehen, die bei einem ausreichenden Angebot an 
Infrastrukturen für d en Rad- und Fußverkehr auch  Wegeketten (z. B. Einkäufe auf 
dem Heimweg) mit kurzen Wegen ermöglichen.  
 
Insofern kommt dem Mobilitätskonzept hier eine entsprechende Bedeutung bei der 
Planung zu - indem Angebote geschaffen und die künftigen Nutzer motiviert werden, 
ihre Mobilität umweltfreundlich auszugestalten. Die festgestellten Handlungsbedarfe 
liegen mehrheitlich im Handlungsspielraum der Stadt Köln und nicht des Bauherrn.

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4 ANALYSE DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER PLANUNG 
Durch die Realisierung des Plangebietes und die noch anstehenden Maßnahmen des 
Verkehrskonzepts Roggendorf werden sich für alle Verkehrsträger Änderungen erge-
ben die im Folgenden zusammengefasst werden.  
 
Die Erschließung des Plangebietes wurde in Kapitel 2.4 dargestellt. Es wurde be-
schrieben, wie sich die Verkehrsführung im Plangebiet für den MIV darstellt. Für den 
Fußverkehr werden im Plangebiet an allen Straßen beid seitig ausreichend breite 
Gehwege angelegt. Zudem erhält die Baptiststraße ebenfalls beidseitige ausreichend 
breite Gehwege und aus der Sackgasse wird eine Erschließungsstraße des Plange-
bietes. Zudem werden für den Fuß - und Radverkehr die Sackgassen bspw. an der 
Kita durchlässig gestaltet, sodass sich für diese Verkehrsträger kurze Wege ergeben.  
Es wird empfohlen, d ie Plangebietsstraßen als Wohnstraßen mit Tempo 30 zu be-
schildern. In Kombination mit einem relativ geringen zu erwartenden Verkehrsauf-
kommen (s. Kapitel 5) ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn eine emp-
fohlene Führungsform. Durch Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (z.B. anspruchs-
gerechte diebstahlsichere, teils auch witterungsgeschützte  Fahrradabstellanlagen) 
wird die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes für die künftigen Bewoh-
ner komfortabel gestaltet. Somit ergeben sich insbesondere für den Fuß - und Rad-
verkehr im nahen Wohnumfeld nutzerfreundliche und verkehrssichere Bedingungen.  
 
Empfohlen wird zudem eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf der Berrisch-
straße, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege frei von 
ruhendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts - und Verkehrsräume zu 
bieten und Schulkindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grund-
schule zu ermöglichen. 
 
Die folgende Abbildung 10 zeigt relevante Fußwegeverbindungen im Umfeld des 
Plangebiets mit den wichtigen Querungsstellen auf der Berrischstraße. Hier wird emp-
fohlen die Aufmerksamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer auf querende Fuß-
gänger zu erhöhen und eine Querungshilfe oder einen Fußgängerüberweg zu errich-
ten.

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Abbildung 10: Wegebeziehungen zwischen Schulen/Kitas und dem Plangebiet. 
 
In Abbildung 11 sind wichtige Radwegeverbindungen in Roggendo rf eingezeichnet. 
Das Plangebiet verfügt über eine direkte Verbindung zum Mörterweg und damit zur 
Radwegeverbindung auf ebendiesem.

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Abbildung 11:  Wichtige Radwegeverbindungen

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5 ABSCHÄTZUNG DES VERKEHRSAUFKOMMENS 
Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens hat zum Ziel, den zu erwartenden Ver-
kehr aus dem Plangebiet zu ermitteln. Hierbei werden die Tagesverkehrsmengen so-
wie die Verkehrsmengen in den verkehrlichen Spitzenstunden abgeschätzt. Sie be-
ziehen sich auf die zum Planungszeitpunkt bekannten Informationen zur Nutzungsart 
und -intensität und basieren auf Parametern der Verkehrserzeugung, die aus der Li-
teratur oder aus spezifischen Ke nntnissen über das Untersuchungsgebiet abge-
schätzt werden. Als Datenquellen zur Bestimmung dieser Parameter stehen zur Ver-
fügung: 
• Programm VER_BAU (Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitpla-
nung) von Dr. Bosserhoff mit Bezügen zur Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen und Verkehrswesen (FGSV) sowie zur Hessischen Straßen und Ver-
kehrsverwaltung (HSVV) 
• Statistisches Jahrbuch 2018 Köln 
• Stadt Köln (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025 
Die Parameter werden als Spannen von Mindest- und Maximalwert ausgewiesen. Als 
realistische Kenngröße wird davon der Mittelwert für die weitere Betrachtung heran-
gezogen. Abweichungen von den Literaturwerten, die durch die Randbedingungen im 
Untersuchungsgebiet begründet sind, werden im Einzelnen erläutert. 
 
Mit Hilfe von Tagesganglinien des Quell- und Zielverkehrs für unterschiedliche Ver-
kehrsarten (z. B. Einwohner-, Beschäftigten-, Güterverkehr) werden schließlich vom 
Tagesverkehrsaufkommen die Anteile in den relevanten Spitzenstunden abgeleitet. 
5.1 Grundlagen 
Als Basis der Abschätzung des Verkehrsaufkommens dienen Angaben des Auftrag-
gebers. Es wurden folgende Angaben gemac ht (vgl. Tabelle 3), die in die Abschät-
zung des Verkehrsaufkommens mit eingehen.

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 Nutzung Kenngrößen 
Plangebiet 
Wohnen Einzel-/Doppelhäuser 20 WE 
Wohnen Reihenhäuser 88 WE 
Wohnen Geschosswohnungsbau 281 WE 
Summe 389 WE 
KiTa 647 m² BGF und 3 Gruppen 
Tabelle 3: Größenangaben des Plangebietes6 
5.2 Parameter für die Nutzungen 
Wohnen 
Einwohnerverkehr 
• Anzahl Wohneinheiten 389 
(Angabe des Auftraggebers) 
• Einwohner je Wohneinheit Einzel-/Doppelhäuser 4 
(Annahme) 
• Einwohner je Wohneinheit Reihenhäuser 3 
(Annahme) 
• Einwohner je Wohneinheit Geschosswohnungsbau 2,5 
(Annahme) 
• Wegehäufigkeit 3,7 
(Stadt Köln: Wert für Roggendorf/Thenhoven) 
• Einwohnerwege außerhalb des Gebietes 12,5 % 
(HSVV: Anteil externer Einwohnerwege in Wohngebieten max. 20 %7) 
• MIV-Anteil 62 % 
(Stadt Köln: Modal Split Wert für Roggendorf/Thenhoven 62 %) 
• Pkw-Besetzungsgrad 1,5 
(HSVV: Wert für Einwohnerverkehr) 
 
Besucherverkehr 
• Anteil des Besucherverkehrs 10 % 
(HSVV: maximal 15 %) 
• MIV-Anteil 60-80 % 
(HSVV: Spanne für unattraktive Erschließung im Umweltverbund) 
• Pkw-Besetzungsgrad 1,75 
(HSVV: Mittelwert aus Spanne 1,5-2,0 für Besucherverkehr) 
 
Güterverkehr 
• Lkw-Fahrten je Einwohner 0,05 
(HSVV: Wert für Wohnnutzung) 
 
 
6  Städtebauliche Kennwerte Stand 20.08.2019 
7  Nicht alle Einwohnerwege finden im Plangebiet statt, da die Wegehäufigkeit auch Wege der Einwohner 
außerhalb des Plangebiets beinhaltet (d.h. Quelle und Ziel sind nicht im Plangebiet).

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Kita 
Beschäftigtenverkehr 
• Beschäftigte 8 
(Annahme 2,5 Erzieher pro Gruppe bei 3 Gruppen) 
• Anwesenheit 85 % 
(HSVV: Hohe Anwesenheitsquote aufgrund täglicher Öffnungszeiten) 
• Wegehäufigkeit 2,5-3,5 
(HSVV: Mischung aus Ganztags- und Halbtagskräften) 
• MIV-Anteil 70 % 
(HSVV: unattraktive Erschließung im Umweltverbund) 
• Pkw-Besetzungsgrad 1,1 
(HSVV: Beschäftigtenverkehr) 
 
Besucherverkehr: 
• Anzahl Kinder je Gruppe 20 
(Annahme nach Recherche zu üblichen Gruppengrößen) 
• Anwesenheit 80 % 
(HSVV: Mittelwert für nicht private Kitas) 
• Wegehäufigkeit 2,0 
(HSVV: Wert für Ausbildungseinrichtungen) 
• MIV-Anteil 60-80 % 
(HSVV: unattraktive Erschließung im Umweltverbund) 
• Pkw-Besetzungsgrad 0,5 
(HSVV: Wert für Hol- und Bringfahrt. Dieser berücksichtigt, dass pro Kind jeweils 2 Fahr-
ten im Quell- und Zielverkehr entstehen.) 
 
Güterverkehr: 
• Lkw-Fahrten je Beschäftigtem 0,13-0,17 
(HSVV: Spanne für Kitas mit einer BGF größer als 600 m²)

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5.3 Zusammenfassung der Verkehrserzeugung 
Anlage 5.3 Die detaillierten Berechnungen sowie die dazugehörigen Ganglinien zur Abschätzung 
des Verkehrsauf kommens für die verschiedenen Nutzergruppen sind in An-
lage 5.3 (Seiten 1-7) dargestellt. Tabelle 4 zeigt die Ergebnisse der Abschätzung des 
Verkehrsaufkommens in der Übersicht. 
Nutzung 
Tagesverkehr 
[Kfz/24 h] 
Spitzenstunde 
morgens [Kfz/h] 
Spitzenstunde 
abends [Kfz/h] 
Summe aus 
QV- und ZV QV bzw. ZV QV ZV QV ZV 
Wohnen 1 608 804 83 26 52 69 
Kita 147 74 13 17 11 9 
Gesamt 1 755 878 96 43 63 78 
Tabelle 4: Abschätzung des Verkehrsaufkommens Plangebiet 
 
Demnach sind im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben insgesamt 
ca. 1.755 Kfz-Fahrten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell - und Zielver-
kehr). Dies entspricht ca.  139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens und 
ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends.

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6 BRING- UND HOLVERKEHR DER KINDERTAGESSTÄTTE 
Grundsätzlich sollte es zentrales Ziel aller Akteure sein, Elterntaxi-Verkehre mit dem 
Pkw zur Betreuungseinrichtung zu vermeiden und Bring - und Holverkehre – soweit 
es Wohnort und Verkehrsanbindung ermöglichen – bevorzugt mit Bus und Bahn so-
wie nahmobil zu Fuß oder mit dem Fahrrad, mittels Anhänger über den Kindersitz bis 
hin zum Lastenrad, abzuwickeln. Denn dies unterstützt bereits im frühen Kindesalter 
eine eigenständige Mobilität in der Jugend un d hat positive Effekte auf die kindliche 
Entwicklung. Übe rdies werden Verkehrsprobleme durch ankommende und abfah -
rende „Elterntaxis" vermieden und die Verkehrssicherheit vor der Einrichtung geför-
dert. Fahrten, die nicht mit den Verkehrsmitteln des Umweltv erbundes abgewickelt 
werden können und mit dem Pkw erfolg en sollten so abgewickelt werden, dass ein 
sicheres Kita-Umfeld gewährleistet ist.  
 
Da noch kein Träger der Kita feststeht , konnten noch keine Aussagen zu Öffnungs-
zeiten und Altersstruktur der Kinder getroffen werden. Als maßgebend für die Bestim-
mung der notwendigen Stellplätze wird der morgendliche Bringverkehr angesehen, 
da sich die Holverkehre am Nachmittag zeitlich stärker verteilen. Es wurden folgende 
Annahmen zur Ermittlung der Bring- und Holstellplätze getroffen.  
• Die Bringzeit wurde zwischen 07:00 und 09:00 Uhr festgelegt 
• Aufgrund der Nähe der Stellplätze zum Eingangsbereiches wird von kurzen 
Wegen und einer relativ kurzen Belegungsdauer der Stellplätze ausgegangen  
• Die wahrscheinlichen Aufent haltsdauern beruhen auf Erfahrungswerten  aus 
vergleichbaren Projekten  
Anlage 5.4 Auf Basis der zu erwartenden Belegungsdauer der Stellplätze, des zu erwartenden 
Verkehrsaufkommens sowie der zeitlichen Verteilung des Quell - und Zielverkehrs 
wird ein Bedarf von vier Stellplätzen ermittelt. In Anlage 5.4 ist die Berechnungsgrund-
lage dargestellt.  
 
Die Planungen sollten die vier Hol - und Bringstellplätze auf privatem Grund an der 
Kindertagesstätte vorsehen. Zusätzlich werden Stellplätze an der südlichen Haupter-
schließungsstraße an den Mörterweg  geplant. Die Standorte sollten einen kurzen 
Weg und eine sichere Führung von den Stellplätzen aus hin zum Eingang der Kinder-
tagesstätte ermöglichen. Durch die Aufteilung an zwei Straßen können unterschiedli-
che Ziele und Wegeketten der Eltern berücksichtigt und  unnötige Wege und

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Wendemanöver vermieden werden. Eine Beschilderung der Stellplätze kann in Form 
einer ganztägigen Ausweisung als Hol- und Bringstellplätze erfolgen. Alternativ kann 
eine Beschilderung als zeitlich e ingeschränktes Halteverbot unter Angabe der Hol- 
und Bringzeiten der Kita geschehen. Aufgrund der Sackgassensituation sowohl in der 
Anbindung an den Mörterweg als auch in der Zufahrt zur Kita wird jedoch nicht von 
starker Fremdnutzung der Stellplätze ausgegangen.

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7 VERKEHRSPROGNOSE 
Das folgende Kapitel beinhaltet die Ergebnisse der Verkehrsprognose für das Unter-
suchungsgebiet. Es wird zunächst die angewandte Methodik beschrieben und an-
schließend die Ergebnisse für die zu betrachtenden Szenarien „Bestand“, „N ullfall“ 
und „Planfall“ analysiert und bewertet. 
7.1 Methodik der Verkehrsprognose 
In Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wurde im Rahmen 
der Mehrfachbeauftragung zunächst die Verkehrsprognose mithilfe des Verkehrsmo-
dells der Stadt Köln festgelegt. Das Verkehrsmodell der Stadt Köln ist ein Werkzeug 
zur Modellierung und Prognose des Kfz -Verkehrs in der Stadt Köln, welches häufig 
in Genehmigungsverfahren angewandt wird. Darin werden Verkehrsströme auf Basis 
von Widerstands- und Fahrtzeitenberechnungen berechnet, die das Verkehrsgesche-
hen an wichtigen Hauptverkehrsachsen der Stadt Köln realitätsnah abbilden können.  
 
Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens des Bauvorhabens „Südlich Bap-
tiststraße“ wurde die Prognose des Verkehrs in Roggendorf mithilfe des Verkehrsmo-
dells in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wieder ver-
worfen. Die Plausibilität der Ergebnisse, die mit dem Verkehrsmodell berechnet wur-
den, konnte nicht genügend sichergestellt werden. Aus diesem Grund wird die Prog-
nose des Verkehrs in dem vorliegenden Gutachten mithilfe der händischen Umlegung 
berechnet. Dies führt zur Vernachlässigung von möglichen Verkehrsverlagerungen  
auf bereits ausgelasteten Querschnitten, die bei weiteren Verkehrssteigerungen mit-
hilfe des Verkehrsmodells berechnet würden. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse der 
Verkehrsprognose in diesem Gutachten vor allem auf ausgelasteten Querschnitten 
auf der sicheren Seite ermittelt wurden. 
 
Die Grundlage für die Verkehrsprognose bilden die Ergebnisse der Verkehrserhebun-
gen. Das Szenario „Nullfall“ stellt den Verkehrszustand zum Zeitpunkt der Realisie-
rung des Bauvorhabens dar, jedoch ohne Berücksichtigung dessen Mehrverkehr. Da-
bei berücksichtigt wurde der Mehrverkehr der in Abschnitt 2.3 aufgelisteten sonstigen 
städtebaulichen Aufsiedlungen. Die Verkehrsverteilung des Mehrverkehrs der städte-
baulichen Aufsiedlungen basiert auf den Ergebnissen der Verkehrserhebungen und 
Auswertungen benachbarter Bezirke im Verkehrsmodell. Der ermittelte Mehrverkehr 
im Nullfall wird auf die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aufaddiert. Das Szenario

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„Planfall“ berücksichtigt zusätzlich im Vergleich zum Szenario „Nullfall“ den Mehrver-
kehr des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“. Die Verteilung dessen Mehrverkehrs 
basiert auf Auswertungen benachbarter Bezirke im Verkehrsmodell.  Der ermittelte 
Mehrverkehr wird auf die Ergebnisse der Verkehrsprognose des „Nullfalls“ aufaddiert. 
 
Die Ergebnisse der Verkehrsprognose werden im Zeitbereich des durchschnittlichen 
Tagesverkehr werktags (DTVw) dargestellt. Für den anschließenden Schritt der Leis-
tungsfähigkeitsnachweise in Kapitel 7.3 werden die Verkehrszunahmen in den Spit-
zenstunden morgens und abends mithilfe von gängigen Tagesganglinien und den 
prognostizierten Verkehrszunahmen im DTVw berechnet. 
7.2 Ergebnisse der Verkehrsprognose 
Anlage 7.2 Die Ergebnisse der Verkehrsprognose werden an den anliegenden Querschnitten der 
erhobenen Knotenpunkte ermittelt und dargestellt. Anlage 7.2 zeigt die Ergebnisse in 
den jeweiligen Szenarien im Ausschnitt des Untersuchungsgebiets. 
7.3 Datenaufbereitung für weiterführende Gutachten 
Auf der Grundlage vo n Zählungen und der Verteilung in den verschiedenen Fahr-
zeugklassen wird das werktägliche Verke hrsaufkommen (DTVw) auf das durch-
schnittliche Verkehrsaufkommen (DTV) gemäß dem Handbuch für die Bemessung 
von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 8 hochgerechnet. Weiterhin werden die Tag -
Nachtverteilung sowie die Schwerverkehrsanteile ermittelt. Diese Daten dien en als 
Grundlage für lärmtechnische Untersuchungen. 
 
Anlage 7.3 Die Belastungswerte für den Bestands-, Null- und Planfall basieren auf den Verkehrs-
erhebungen im Jahr 2019 und auf den DTVw -Prognosewerten. Dabei werden die 
durch die händische Umlegung ermitt elten Veränderungen zwischen Nullfall oder 
Planfall und dem Analysefall auf die Erhebungswerte angewendet.  Anlage 7.3 zeigt 
für insgesamt 11 Querschnitte eine Zusammenstellung der nach der oben beschrie-
benen Methodik berechneten Belastungswerte. 
 
8  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: „Handbuch für die Bemessung von Straßen-
verkehrsanlagen“, Ausgabe 2001, Köln

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8 ANALYSE DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT 
8.1 Vorbemerkung 
Es sind folgende  Knotenpunkte hinsichtlich der verkehrlichen Leistungsfähigkeit  zu 
analysieren: 
1. Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße 
2. Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße 
3. Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße 
4. Berrischstraße/Baptiststraße 
5. Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg 
6. Bruchstraße/Mörterweg 
Alle Knotenpunkte werden durch eine einfache Vorfahrtregelung bzw. mit „Rechts -
vor-Links“ geregelt. 
 
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erfolgt mit Hilfe des Hand-
buchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 9. Über die mittlere 
Wartezeit wird dem Verkehrsablauf eine Qualitätsstufe zugeordnet. Die Qualitätsstu-
fen orientieren sich am Schulnotensystem und sind von A bis F gekennzeichne t (A: 
beste Qualität, F: schlechteste Qualität). 
 
In Tabelle 5 ist die mittlere Wartezeit den einzelnen Qualitätsstufen zugeordnet und 
deren Bedeutung für vorfahrtgeregelte Knotenpunkte dargestellt.  
 
 
9  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: „Handbuch für die Bemessung von Straßen-
verkehrsanlagen“, Ausgabe 2015, Köln

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QSV 
Mittlere Wartezeit [s] 
Bedeutung 
Regelung durch  
Vorfahrtbeschilderung 
Regelung  
„rechts vor links“ 
Kraftfahrzeugverkehr 
Fahrzeug-
verkehr auf 
Fahrbahn 
Radverkehr 
auf eige-
nen Anla-
gen u. Fuß-
gänger 
Kreuzung Einmün-
dung 
A Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu 
ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Warte-
zeiten sind sehr gering.  
≤ 10 ≤ 5 
≤ 10 ≤ 10 B Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen Ver-
kehrsströme werden vom bevorrechtigten Verkehr be-
einflusst. Die  dabei entstehenden Wartezeiten sind 
gering. 
≤ 20 ≤ 10 
C Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müs-
sen auf eine mer kbare Anzahl von bevorrechtigten 
Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind 
spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch 
weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnun g 
noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Be-
einträchtigung darstellt. 
≤ 30 ≤ 15 ≤ 15 
≤ 15 D Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Neben-
strömen muss Haltevorgänge, verbunden mit deutli-
chen Zeitverlusten, hinneh men. Für einzelne Ver-
kehrsteilnehmer können die W artezeiten hohe Werte 
annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merk-
licher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet 
sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist 
noch stabil 
≤ 45 ≤ 25 ≤ 20 
E Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Be-
lastung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen 
sehr große und dabei stark streuende Werte an. Ge-
ringfügige Verschlechterungen der Einfluss größen 
können zum Verkehrszusammenbruch (d. h. ständig 
zunehmende Staulänge)  führen. Die Kapazität wird 
erreicht 
> 45 ≤ 35 ≤ 25 ≤ 20 
F Die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem V erkehrs-
strom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist 
über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen 
Verkehrsstrom. Es bilden sich lange, ständig wach-
sende Staus mit besonders hohen Wartezeiten. Diese 
Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme 
der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder 
auf. Der Knotenpunkt ist überlastet. 
-¹ > 35 > 25² > 20² 
¹ Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke über der Kapazität liegt. 
² In diesem Bereich funktioniert die Regelungsart „rechts vor links“ nicht mehr. 
Tabelle 5: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten 
Mit Hilfe de r beschriebenen Verfahrens wird der Verkehrsablauf an den genannten 
Knoten für den Bestandsfall , den Nullfall  und den Prognosefall in den relevanten

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Zeitbereichen der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde analysiert. Wäh-
rend dieser Hauptverkehrszeiten wird Qualitätsstufe D als ausreichend leistungsfähig 
angesehen. 
 
Die maßgebenden Knotenstromb elastungen zur Bewertung des Bestandsfalls wer-
den aus den durchgeführten Verkehrszählungen entnommen. 
 
Die maßgebenden Knotenstrombelastungen zur Bewertung des Nullfalls werden aus 
den durchgeführten Verkehrserhebungen und den Verkehrsveränderungen aus der  
Verkehrsprognose im Nulfall berechnet. 
𝑞𝑚𝑎ß𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛𝑑,   𝑁𝑢𝑙𝑙𝑓𝑎𝑙𝑙 =  𝑞𝐸𝑟ℎ𝑒𝑏𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑠𝑜𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑒 𝐴𝑢𝑓𝑠𝑖𝑒𝑑𝑙𝑢𝑛𝑔 
 
Die maßgebenden Knotenstrombelastungen zur Bewertung des Planfalls werden 
durch Addition des Nullfalls und den Verkehrsveränderungen aus der Verkehrsprog-
nose im Planfall berechnet. 
𝑞𝑚𝑎ß𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛𝑑,   𝑃𝑙𝑎𝑛𝑓𝑎𝑙𝑙 =  𝑞𝐸𝑟ℎ𝑒𝑏𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑠𝑜𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑒 𝐴𝑢𝑓𝑠𝑖𝑒𝑑𝑙𝑢𝑛𝑔 + 𝑞𝑃𝑙𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑖𝑒𝑡 
 
8.2 Darstellung der Ergebnisse Leistungsfähigkeitsanalyse 
Zunächst soll in einer übersic htlichen Gesamtdarstellung die Ergebnisse der Leis-
tungsfähigkeitsanalyse in den jeweiligen Spitzenstunden dargelegt werden.

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Abbildung 12: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsanalyse in der Morgenspitze

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Abbildung 13: Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsanalyse in der Abendspitze 
Es ist zu beachten, dass in der Abendspitze am Knotenpunkt Walter -Dodde 
Weg/Bruchstraße die Qualitätsstufe der HBS Berechnung dargestellt ist. Auf Basis 
der Videoauswertung an diesem Knotenpunkt ist die beobachtete mittlere Wartezeit 
des maßgebenden Verkehrsstroms geringer als berechnet, was sich in einer besse-
ren Qualitätsstufe auswirkt. 
 
Der Knotenpunkt Anschluss Plangebiet/Mörterweg ist nur im Planfall vorhanden. 
 
Die Ergebnisse der einzelnen Knotenpunkte in den betrachteten Fällen und Spitzen-
stunden sind in den folgenden Kapiteln beschrieben.

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8.3 Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße (Knotenpunkt 01) 
Anlage 8.3 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.3 zu finden. 
 
Morgenspitze 
Knotenpunkt 01 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knote narme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand  und im Planfall unter 10 
Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nach-
gewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 01 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand  und im Planfall unter 
15 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachtet en Fällen 
nachgewiesen. 
8.4 Walter-Dodde-Weg/Berrischstraße (Knotenpunkt 02) 
Anlage 8.4 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.4 zu finden. 
 
Morgenspitze 
Knotenpunkt 02 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 7 Sekun-
den in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 4 bis 8 Sekunden in 
der Morgenspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen Wartezeiten 
keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden. Ein leistungsfähi-
ger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 02 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis  im Bestand  zwischen 4 und

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11,2 Sekunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 4 bis 
13 Sekunden in der Abendspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der gerin-
gen Wartezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behind ert werden. 
Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
8.5 Walter-Dodde-Weg/Bruchstraße (Knotenpunkt 03) 
Anlage 8.5 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.5 zu finden. 
 
Morgenspitze 
Knotenpunkt 03 ist im Bestand mit der Qualitätsstufe A sowie im Null- und Planfall mit 
der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnac hweis im Bestand zwischen 5 und 10 Se-
kunden in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 6 bis 12 Sekun-
den in der Morgenspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen War-
tezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau b ehindert werden. Ein leis-
tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 03 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) nach 
der HBS Berechnung mit der Qualitätsstufe D zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für 
die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand 
zwischen 8 und 32 Sekunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit 
mit 8 bis 44 Sekunden in der Abendspitze unwesentlich länger. 
Auf Basis der Videoauswertung an diesem Knotenpunkt ist die ermittelte Wartezeit 
des maßgebenden Verkehrsstroms geringer als berechnet. Die Fahrzeuge des Links-
einbiegers von der Walter-Dodde-Straße in die Bruchstraße mussten im Mittel 29 Se-
kunden warten. Dies entspricht einer Qualitätsstufe C. Demnach wird für die Bewer-
tung des Planfalls ebenfalls eine geringere mittlere Wartezeit als 44 Sekunden erwar-
tet. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewie-
sen. 
 
8.6 Berrischstraße/Baptiststraße(Knotenpunkt 04) 
Anlage 8.6 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.6 zu finden.

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Morgenspitze 
Knotenpunkt 04 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 5,2 Se-
kunden in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 3 bis 6 Sekunden 
in der Morgenspitze unwes entlich länger. Es werden aufgrund der geringen Warte-
zeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden. Ein leis-
tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 04 ist im Bestand und Nullfall mit der Qualitätsstufe A und im Planfall mit 
der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen 3 und 8,2 Se-
kunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 3 bis 10,1 Sekun-
den in der Abendspitze unwesentlich länger. Es werden aufgrund der geringen War-
tezeiten keine anderen Verkehrsströme durch Rückstau behindert werden.  Ein leis-
tungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
8.7 Berrischstraße/Further Straße/Thenhover-Escher Weg/Mörterweg (Knoten-
punkt 05) 
Anlage 8.7 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.7 zu finden. 
 
Morgenspitze 
Knotenpunkt 05 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bes tand und im Planfall unter 
10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den betrachteten Fällen 
nachgewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 05 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die ei nzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand unter 11 Sekunden in der 
Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit unter 14  Sekunden in der

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Abendspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in den be-
trachteten Fällen nachgewiesen. 
8.8 Bruchstraße/Mörterweg (Knotenpunkt 06) 
Anlage 8.8 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für Be-
stand, Nullfall und Planfall sind in Anlage 8.8 zu finden. 
 
Morgenspitze 
Knotenpunkt 06 ist im Bestand und im Nullfall mit der Qualitätsstufe A und im Planfall 
mit der Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Kno -
tenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand bis zu 9 Sekun-
den in der Morgenspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit bis zu 11 Sekunden 
in der Morgenspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird in 
den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
 
Abendspitze 
Knotenpunkt 06 ist in allen untersuchten Fällen (Bestand, Nullfall und Planfall) mit der 
Qualitätsstufe B zu bewerten. Die mittlere Wartezeit für die einzelnen Knotenarme 
beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis im Bestand zwischen  11 und 14 Se-
kunden in der Abendspitze. Im Planfall ist die mittlere Wartezeit mit 13 bis 16 Sekun-
den in der Abendspitze unwesentlich länger. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf wird 
in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
8.9 Mörterweg/ Anschluss Plangebiet (Knotenpunkt 07) 
Anlage 8.9 Die Berechnungen der Leistungsfähigkeitsnachweise für den Knotenpunkt für den 
Planfall sind in Anlage 8. 9 zu finden. Der Knotenpunkt Mörterweg/ Anschluss Plan-
gebiet ist nur im Planfall vorhanden. 
 
Morgen- und Abendspitze 
Knotenpunkt 07 ist im Planfall mit der Qualitätsstufe A zu bewerten. Die mittlere War-
tezeit für die einzelnen Knotenarme beträgt nach dem Leistungsfähigkeitsnachweis 
im Planfall zwischen 2 und 5 Sekunden in der Morgen - und Abendspitze. Ein leis-
tungsfähiger Verkehrsablauf wird im Planfall nachgewiesen.

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9 STELLUNGNAHMEN UND RÜCKFRAGEN DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER 
ZUM THEMA VERKEHR AUS DER BETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB DES 
BAULEITPLANVERFAHRENS 
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG sind viele Fragen zum 
Thema Verkehr eingegangen. Nachfolgend sind zusammenfassend die Stellungnah-
men und Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger aufgeführt, die zum Thema Verkehr 
in der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind. Im Folgenden wird eine 
Stellungnahme zur jeweiligen Anregung au fgeführt und der entspr echende Verweis 
auf die Seite in der Verkehrsuntersuchung gegeben, auf der das Thema ausführlicher 
behandelt wird. 
 
Weitere Themen, die den Verkehr betreffen (Baustellenverkehr, Lärm) werden hier 
nicht aufgenommen, da sie nicht Besta ndteil der Verkehrsuntersuchung sind. Diese 
Themen werden in der gesonderten Tabelle Darstellung und Bewertung der zum vor-
habenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Südlich Baptiststraße“ in Köln-
Roggendorf/Thenhoven eingegangenen planungsrelevante n Stellungnahmen zum 
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahren behandelt. 
 
1 Verkehrserschließung allgemein 
1.1 Sowohl die Berrischstraße als auch die komplette Baptiststraße sind schon jetzt verkehrstech-
nisch überlastet, da der Verkehr immer nur abwechselnd in eine Richtung fließen kann.  
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung werden auch die Wartezeiten an den Kreuzungspunkten 
in Form von Leistungsfähigkeitsnachweisen ermittelt. Demnach beträgt die mittlere Wartezeit am 
Knotenpunkt Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße für die einzelnen Knotenarme 
im Bestand und im Planfall jeweils weniger als 10 Sekunden. Ein leistungsfähiger Verkehrsablauf 
wird in den betrachteten Fällen nachgewiesen. 
vgl. ab Seite 34 
Der Begegnungsverkehr auf der Berrischstraße wird auf Basis eine Videoerfassung des fließen-
den Verkehrs bewertet. Die ermittelte durchschnittliche Wartezeit der wartenden Fahrzeuge be-
trägt 18 Sekunden. Dies entspricht einer mittleren Verlustzeit aller Fahr zeuge von 6 Sekunden. 
Eine mittlere Verlustzeit bzw. Wartezeit < 10 Sekunden wird nach HBS 2015 Teil S mit der besten 
Qualitätsstufe A bewertet. Daraus lässt sich ableiten, dass die ermittelten Verlustzeiten der Fahr-
zeuge auf der Berrischstraße gering sind und demnach als vertretbar eingestuft werden können. 
vgl. Seite 10 
 
1.2 Sorge, dass durch das Neubaugebiet noch mehr Verkehr auf die Kreuzung (Ecke Sinnersdorfer 
Str. / Baptiststraße & Straberger Weg) kommt, da es der kürzeste Weg zur Autobahn ist. 
 
Die Analyse der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Straberger Weg / Sinnersdorfer Straße / 
Baptiststraße hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Neuverkehrs, der durch das 
Neubaugebiet entstehen wird, ein leistungsfähiger Verkehrsablauf nachgewiesen werden kann. 
vgl. ab Seite 34

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1.3 Befürchtung, dass der Mörterweg auch in Richtung Westen genutzt wird und somit die Berrisch-
straße durch den Mehrverkehr zusätzlich belastet wird. 
 
Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden 
vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für 
die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Die prognostizierte Zusatzbelastung kann vom Netz 
ohne Defizite im Verkehrsablauf abgewickelt werden. 
vgl. ab Seite 34 
 
1.4 Forderung, den Mörterweg in beide Richtungen zu öffnen. 
 
Das Planungskonzept sieht die Hauptanbindung des Plangebietes über den Mörterweg im Süden 
vor. Die Verkehrsführung ist dabei so gewählt, dass die Belastung für die Berrischstraße und für 
die Baptiststraße möglichst gering ausfällt. Der Mörterweg bleibt weiter als Einbahnstraße in Rich-
tung Osten bestehen. 
vgl. Seite 6-7 
 
1.5 Planung einer Erschließung in Richtung Bruchstraße. 
 
Die neue Erschließung über den Mörterweg wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung erarbeitet und stellt die beste Lösung für das Plangebiet dar. 
vgl. Seite 6-7 
 
1.6 Nach wie vor sehr „gefährliche“ Situation für Kinder bei der Querung der Berrischstraße - Schul-
weg. 
 
Neben der Entscheidung das Baugebiet  überwiegend über den Mörterweg von Süden zu er-
schließen und damit den Ort von zusätzlichen Verkehren weitestgehend zu entlasten werden i n 
der Verkehrsuntersuchung detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auf den 
angrenzenden Straßen gemacht. Es wird sowohl eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf 
der Berrischstraße als auch die Einrichtung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen vor-
geschlagen, um wichtige Querungspunkte für den Fußverkehr sowie die Gehwege  frei von ru-
hendem Verkehr zu halten, Kindern sichere Aufenthalts- und Verkehrsräume zu bieten und Schul-
kindern aus dem Plangebiet einen sicheren Schulweg zur Grundschule zu ermöglichen. 
vgl. Seite 20-21 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die zu-
ständigen städtischen Ämter werden die Empfehlungen aufnehmen und prüfen. 
 
1.7 Neuen Autobahnzubringer planen – Südtangente von Blumenbergsweg zu Autobahn. 
 
Die Planung der Südtangente des Blumenbergwegs ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanver-
fahrens. Die Leistungsfähigkeitsnachweise im Umfeld des Bauvorhabens können erbracht wer-
den. 
vgl. ab Seite 34 
 
1.8 Forderung, die Erschließungsstraße vom Mörterweg ins Plangebiet, an die Bahntrasse zu verle-
gen. 
 
Um die Durchschneidung des Landschaftsschutzgebi etes möglichst gering zu halten, wurde in 
Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die neue Zufahrt zum Plange-
biet in Richtung Westen verlegt. 
vgl. Seite 6-7

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1.9 Die Planung eines separaten Fußgänger -/Fahrradweges auf dem Mörterweg w äre wünschens-
wert, um die Verkehrssicherheit hoch zu halten. 
 
Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr 
geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h 
nach ERA (Emp fehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der 
Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch 
entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Die Radverkehrsinfrastruktur ist 
insgesamt als ausreichend zu bewerten. 
Die Erstellung eines gesamten Radverkehrskonzepts für den Stadtteil Roggendorf/Thenhoven ist 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die Optimierung der Führung des Radverkehrs 
auf den umliegenden Strecken mit h öherer Geschwindigkeit und höherem Aufkommen wird an-
geregt. 
vgl. ab Seite 14 
 
2 Ruhender Verkehr 
2.1 In dieser Randlage mit unzureichendem ÖPNV wird die unzureichende Anzahl an Stellplätzen 
bemängelt. Bitte, dass bei der Planung des Wohngebietes genügend P arkraum berücksichtigt wird, so-
dass die bisherige schwierige Parksituation in den umliegenden Straßen sich nicht noch weiter ver-
schärft. 
 
Der Bedarf an S tellplätzen wurde auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln 
ermittelt. Zusätzlich wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um die Mobilität der künftigen Nutzer 
des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mobilität auszugestalten.  
 
2.2 Die Tiefgaragenstellplätze reichen nicht aus. 
 
s.o. 
 
2.3 Mobilitätskonzept und die F örderung des Radverkehrs wird in dieser Lage als unrealistisch an-
gesehen. 
 
Thema Mobilitätskonzept: s.o. 
Thema Radverkehr: s. Punkt 1.9 
 
2.4 Überprüfung der Kita-Stellplätze, da Kinder mit Auto gebracht werden und daher viel Verkehr auf 
der Berrischstraße durch falsch parkende Autos entstehen wird - Stellplätze sollen temporär für Kita 
genutzt werden. 
 
Die vier Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte sind nach der aktuellen 
Richtzahlenliste der Stadt Köln ermittelt. Als zusätzliches Angebot stehen den Anwohnern des 
Plangebietes im Bereich östlich des Wendehammers im Verlauf der Anbindung an den Mörterweg 
weitere Stellplätze zur Verfügung, die temporär für den Hol - und Bringverkehr genutzt werden 
können. 
  
3 Radverkehr 
3.1 Es fehlen ausreichend Fahrradwege in der Umgebung (z.B. auf der Bruchstraße).  
 
Auf der Baptiststraße und der Berrischstraße wird der Radverkehr mit dem MIV im Mischverkehr 
geführt. Diese Radverkehrsführung wird bei einer Geschwindigkeitsbe -grenzung von 30 km/h 
nach E RA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen. Auf dem Mörterweg wird der 
Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr darf den Mörterweg zudem auch 
entgegen der vorgegebenen Einbahnstraßenrichtung befahren. Am S-Bahnhaltepunkt Köln-Wor-
ringen sind Fahrradabstellanlagen verfügbar und bieten eine gute Verknüpfungsmöglichkeit der 
Verkehrsmittel. Die Bewohnerschaft von Roggendorf gelangt hier schnell mit dem Fahrrad zum

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 43 
 
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Haltepunkt, das Fahrrad kann dort überdacht angeschlossen und die S -Bahn in Richtung Köln 
oder Neuss genutzt werden. 
Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als ausreichend zu bewerten. 
Es sind keine getrennten Radwege vorhanden, jedoch ist eine Führung des Radverkehrs auf der 
Fahrbahn bei Tempo 30 unbedenklich. 
 
3.2 Radwege besser ausbauen bzw. Radwege bauen, die von der Fahrbahn getrennt sind. 
 
s.o. 
 
3.3 Berrisch- und Baptiststraße zu schmal, um zusätzliche Radwege herzustellen. 
 
s.o. 
 
4 ÖPNV 
4.1 Die Bushaltestelle „Im Wichemshof“ angrenzend an das Plangebiet ist nur für ankommende Fahr-
gäste sinnvoll. Abfahrende Fahrgäste können diese nicht nutzen, da sich bereits an der nächsten Station 
die Endhaltestelle befindet und somit eine Pause von bis zu 20 Minuten entsteht. 
 
Dass die Bushaltestelle „Im Wi chemshof“ nur für ankommende Fahrgäste sinnvoll ist, wird zur 
Kenntnis genommen. Allerdings befindet sich d ie Haltestelle „Further Straße“ ca. 5 Gehminuten 
vom Plangebiet entfernt und kann durch die Bewohner als Ein- und Ausstiegshaltestelle genutzt 
werden. 
Eine Anpassung der Linie 120 ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Seitens der Stadt Köln 
und der KVB wurde eine Verbesserung der ÖPNV Anbindung im Bestandsnetz geprüft und auf-
grund der Verkehrsführung im Plangebiet (Abfluss nur über den Mörterweg in  Richtung Osten 
möglich) verworfen. 
vgl. Seite 17 
 
5 Schienenverkehr  
5.1 Taktung S11 auch nachts / Einführung RE/RB Halt am Bahnhof Worringen. 
 
Die Anpassung des ÖPNV ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 
 
6 Verkehrsuntersuchung 
6.1 Verkehrszählungen spiegeln nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wider – Anzweifelung des 
Gutachtens bzw. Bitte um Zusendung bzw. Prüfung des Gutachtens - Vermutung, dass die Verkehrs-
zählungen in den Ferien durchgeführt wurden und nicht zu den Stoßzeiten. 
 
Die Verkehrszählungen wurde im Zeitraum vom 02.07.2019 bis zum 04.07.2019 und die Ver-
kehrsbeobachtungen am 02.07.2019 und am 03.07.2019 und durchgeführt. Zu diesen Zeitpunk-
ten waren in NRW keine Schulferien oder Feiertage. 
vgl. Seite 3 
 
6.2 Forderung eines großräumigen Verkehrskonzeptes mit Darstellung der Verkehrsführung zur Au-
tobahn und an die angrenzenden Orte. 
 
Ein großräumiges Verkehrskonzept ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
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ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 44 
 
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10 ANREGUNGEN DES BÜRGERVEREINS KÖLN ROGGENDORF THENHOVEN 
E.V. IM ORTSKERN 
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens zum 
Bauvorhaben „südlich Baptiststraße“ wurde seitens der Bürgerschaft und des Bürger-
vereins Köln Roggendorf Thenhoven e.V. angeregt, die Verkehrsführung im Ortskern 
zu optimieren und die von der Bürgerschaft geschilderten Verkehrsprobleme im Be-
standsnetz zu beheben. In Abstimmung mit  dem Amt für Straßen und Verkehrsent-
wicklung der Stadt Köln hat der Bürgerverein ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses 
nennt Maßnahmen im Bestandsnet z und auf geplanten Erschließungsstraßen des 
Bauvorhabens „südlich Baptiststraße“. Da sich die vorgeschlag enen Maßnahmen 
maßgebend auf den Bestandsverkehr und den Verkehr des Plangebiets auswirken 
würden, soll im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung die Vorschläge im Hinblick auf 
das Bauvorhaben qualitativ bewertet werden. Dabei gliedert sich das Verkehrskon-
zept in folgende Teile, die zum Teil im Folgenden analysiert und bewertet werden: 
• Verkehrliche Neuregelung Berrischstraße und Baptiststraße  
• Änderung der Führung der Buslinie 120 
• Sonstige relevante Themen 
Verkehrliche Neuregelung Berrischstraße und Baptiststraße 
Der Bürgerverein schlägt zur Neuregelung des Verkehrs eine Einbahnstraßenrege-
lung auf der Baptiststraße im Bereich zwischen der Sinnersdorfer Straße und Baptist-
straße vor - ab dem Knotenpunkt Baptiststraße/Quettinghofstraße  bis zum Knoten-
punkt der Sinnersdorfer Straße in Fahrtrichtung Westen sowie bis zum Knotenpunkt 
Baptiststraße in Fahrtrichtung Osten. Diese Maßnahme dient laut Konzept „zur Ent-
schärfung der Engstellen in der Baptiststraße“, um Begegnungsverkehr auf der Bap-
tiststraße zu verhindern. Diese „Engstellen“ entstehen durch das einseitig erlaubte 
Parken auf der Baptiststraße, sodass entgegenkommende Fahrzeuge nicht konflikt-
frei passieren können. Die folgende Abbildung verdeutlicht diese Maßnahme.

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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
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Abbildung 14:  Darstellung der verkehrlichen Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept des Bür-
gervereins "Köln Roggendorf Thenhoven e.V.", Quelle: Bürgerverein Köln Rog-
gendorf Thenhoven e.V. 
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und den zu erwartenden Neu verkehren 
wird diese Maßnahme eine Umverteilung des Verkehrs im Ortskern bewirken. Die 
Baptiststraße im betroffenen Abschnitt ist für die innere Erschließung des südlicheren 
Ortskerns eine Verbindung von und in Richtung der Worringer Landstraße und der 
BAB A57. Durch die Einrichtung der Einbahnstraßen entstünden Umwege und damit 
Mehrbelastungen der Sinnersdorfer Straße, der Further Straße, des Walter -Dodde-
Wegs und der Berrischstraße. Insgesamt ist die Verkehrsbelastung des betreffenden 
Abschnitts der Baptiststraße im Bestand mit ca. 2.500 Kfz/24 h zu gering, um die vor-
geschlagene Verkehrsführung und die damit einhergehende Steigerung der täglichen 
Fahrzeugkilometer im Ort zu empfehlen.  
 
Die geplante Zielverkehrserschließung des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“ ist 
über die Baptiststraße geplant (siehe Kapitel 4). Die hier vorgeschlagene Einrichtung 
zweier Einbahnstraßenabschnitte auf der Baptiststraße stünde aus Sicht des Gutach-
ters konträr zum Erschließungskonzepts des Bauvorhabens und bedeuteten damit für 
einen Teil des Neuverkehrs Umwege was weitere Mehrbelastungen an den oben ge-
nannten Straßen zur Folge hätte.

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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
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Als zweite Maßnahme wird vorgeschlagen, die Berrischstraße im Bereich Hausnum-
mer 176 für Fahrzeuge in Fahrtrichtung Norden mit einer einseitigen Straßensperre 
zu versehen. Dies soll den Durchgangsverkehr auf der Berrischstraße unterbinden 
und Begegnungshäufigkeiten verringern. Die Erreichbarke it der betrof fenen Grund-
stücke sollte in beiden Fahrtrichtungen weiterhin gegeben sein. Wendeanlagen für 
Fahrzeuge, die von Süden kommen sind aufgrund des engen Straßenraums im Be-
stand nicht vorgesehen. Auf Basis der ermittelten mittleren Wartezeiten auf d er Ber-
rischstraße infolge der Begegnungen, die im Abschnitt 3.1 als gering bewertet wur-
den, ist eine solche Maßnahme nicht erforderlich. Die festgestellten Wartezeiten sind 
letztendlich gewünschte Auswirkungen der Verkehrsberuhi gung im Ortskern. Da 
Wendeanlagen an der Berrischstraße nicht vorgesehen und aufgrund der beengten 
Platzverhältnisse nicht möglich sind, ist diese Maßnahme aus verkehrstechnischer 
Sicht nicht zu empfehlen. 
 
Änderung der Führung der Buslinie 120 
Das Verkehrskonzept des Bürgervereins sieht als weitere Maßnahme die Änderung 
des Fahrtverlaufs der Buslinie 120 vor. Diese soll im Konzept vom Walter-Dodde-Weg 
über die Quettinghofstraße über den Mörterweg in das Pla ngebiet geführt werden , 
dort an einer neu einzurichtenden Haltestelle verkehren und über die Berrischstraße 
und die Further Straße zurück über die Quettinghofstraße in Richtung Norden fahren. 
 
Die Änderung des Fahrtverlaufs passt aus Sicht des Gutachters nicht zur geplanten 
inneren Erschließung des Bauvorhabens „Südlich Baptiststraße“, da eine direkte Ver-
bindung vom Plangebiet nach Westen in Richtung Berrischstraße nicht  geplant ist. 
Zudem besteht im Bestand auf der Berrischstraße in Höhe des Pletschbachs eine 
Bushaltestelle, die nahezu das gesamte Plangebiet abdeckt und erschließt (siehe Ab-
bildung 9). Im direkten weiteren Verlauf dient die Endhaltestelle „Further Straße“ zum 
Anschluss in Richtung Chorweiler und Köln. Eine neu eingerichtete Haltestelle ist aus 
Sicht des Gutachters, v.a. für die betriebstechnische Sicht, nicht empfehlenswert, da 
die Further Straße weiterhin als Endhaltestelle betrieben werden soll. Eine Verände-
rung des Betriebskonzepts der Linie 120 wurde laut Auskunft von Amt 66, Stadt Köln, 
von der KVB geprüft und verworfen. 
 
Sonstige relevante Themen 
Das Verkehrskonzept nennt Ideen zum Hol - und Bringkonzept für die Kindertag es-
stätte. Diese stehen aus Sicht des Gutachters nicht im direkten Gegensatz zum

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geplanten Konzept der Planung. Grundsätzlich soll eine Erschließ ung über die Ber-
rischstraße erfolgen. Der Anteil des Hol- und Bringverkehrs am Tagesverkehr ist eher 
gering und daher wird eine Erschließung über die Berrischstraße entsprechend der 
vorgestellten Planung empfohlen. 
 
Zudem werden im Verkehrskonzept weitere relevante Themen, die die grundsätzliche 
Verkehrsführung in Roggendorf/Thenhoven betreffen. Diese stehen jedoch nicht in 
direktem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ und werden 
daher hier nicht bewertet.

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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven  
  
 
 
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11 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 
Die Deutsche Reihenhaus AG in Partnerschaft mit der GAG Immobilien AG planen in 
Roggendorf Thenhoven im Norden von Köln ein Wohnbauvorhaben mit 
389 Wohneinheiten, einer Wohngruppe und einer Kindertagesstätte. Im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens soll die vorliege nde Verkehrsuntersuchung die plange-
bietsbedingten Auswirkungen auf den Verkehr des umliegenden Straßennetzes ana-
lysieren und bewerten.  
 
Das erwartete Verkehrsaufkommen des Plangebiets wurde abgeschätzt. Demnach 
sind im Zusammenhang mit den geplanten Nutzungen insgesamt ca. 1.755 Kfz-Fahr-
ten je Werktag zu erwarten (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Dies entspricht 
ca. 139 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens (07:15-08:15 Uhr) und 
ca. 141 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde abends (15:45-16:45 Uhr). 
 
Um den Ortskern von Roggendorf/Thenhoven nicht übermäßig mit dem prognosti-
zierten Neuverkehr zu belasten, wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung ein Erschließungskonzept entwickelt, welches sich vor allem 
durch die Abwicklung des Quellverkehrs über den Mörterweg auszeichnet. Der Quell-
verkehr des Plangebiets kann vollständig über den Mörterweg in Fahrtrichtung Osten 
abfließen und belastet den Ortskern und die Bestandsstraßen nur wenig. Der Zielver-
kehr des Plangebiets soll über die Baptiststraße und den Mörterweg verteilt abgewi-
ckelt werden. Die Verkehrsmengen der Kindertagesstätte werden separat über die 
Berrischstraße abgewickelt. So soll insgesamt der Verkehr, wo Routen durch den 
Ortskern nicht zu verhindern sind, weitestgehend über den Ortskern verteilt werden. 
 
Auf Basis von Verkehrserhebungen von Dienstag, 02.07.2019 bis Donnerstag, 
04.07.2019 an neun Knotenpunkten in Roggendorf und einer Verkehrsprognose, die 
den zu erwartenden Mehrverkehr des Plangebiets und den umliegenden sonstigen 
städtebaulichen Aufsiedlungen bis zum Jahr 2030 berücksichtigt, wurde die Leis-
tungsfähigkeit an insgesamt sieben Knotenpunkten bewertet. Die betrachteten Prog-
noseszenarien sind der Bestand, der sog. Nullfall (Prognosehorizont 2030 ohne Auf-
siedlung des Plangebiets) und de r Planfall. Der  Knotenpunkt Walter -Dodde-
Straße/Bruchstraße sticht dabei in der Abendspitze (15:45 - 16:45 Uhr) im Planfall mit 
einer ermittelten mittleren Wartezeit von max. 44 Sekunden und einer entsprechen-
den Qualitätsstufe D des Linkseinbiegers in Fahrtrichtung Norden heraus. Auf Basis

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der Videoaufzeichnungen der Verkehrserhebungen konnte jedoch bereits für den Be-
stand eine geringere tatsächliche mittlere Wart ezeit beobachtet werden, als durch 
den Nachweis auf Basis des HBS 2015 ermittelt. Demnach wird für den Planfall auch 
eine geringere mittlere Wartezeit erwartet. Es wird für alle Knotenpunkte in allen be-
trachteten Zeitbereichen und Prognoseszenarien ein leistungsfähiger Verkehrsablauf 
mit insgesamt guten Qualitätsstufen nachgewiesen. 
 
Der auf Basis der erwarteten Bring- und Holzeiten ermittelte Stellplatzbedarf für den 
Bring- und Holverkehr der Kindertagesstätte beträgt 4 Stellplätze. Diese werden im 
Erschließungskonzept in direkter Nähe der Kindertagesstätte geplant. Um die mögli-
che Wegekette „Wohnen-Bringen-Arbeiten“ der Bewohner des Plangebiets ohne zu-
sätzliche Umwege im Ortskern auf der Berrischstraße abzuwickeln, werden an der 
Erschließungsstraße am Mörterweg zwei zusätzliche Stellplätze in der Nähe der Kin-
dertagesstätte errichtet. 
 
Für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Kfz, Rad, Fußgänger, ÖPNV) wurde das 
Angebot und die Beschaffenheit der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Plangebiets 
analysiert und bewertet: 
• Die Anbindung des Plangebietes mit dem Pkw (MIV) ist insgesamt als gut zu 
werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangsverkehre die übergeordneten 
Straßen um den Ortskern herum nutzen. Im Ortskern werden durch alternie-
rendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Verkehrsberuhigung 
erreicht. 
• Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an gastrono-
mischen Einrichtungen, Nahversorger sowie Schulen und Kitas, die in 4 -10 
Gehminuten erreichbar sind.  
• Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten. 
Einige Straßen verfüg en nur üb er einseitige schmale oder über keine Geh-
wege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die jedoch 
z.T. durch parkende Kfz und Bauwerke eingeschränkt werden. Es besteht ent-
sprechend Handlungsbedarf, um sicheres Gehen und Aufenthalt z u gewähr-
leisten. 
• Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus -
reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch

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ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 
30 im nahen Umfeld als unbedenklich zu bewerten. 
• Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung für einen Stadtteil im Außenbereich 
von Köln als befriedigend zu bewerten, da sowohl Anschluss an das Buslini-
ennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) 
in fuß- und fahrradfreundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Ver-
bindungen zu Zielen innerhalb und außerhalb von Köln. 
• Ein Angebot von Car - und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter 
wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. 
Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes für alle betrachteten Verkehrsträger 
unterschiedlich zu bewerten. Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht ein ein-
geschränktes Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In 
erster Linie als positiv und förderlich für eine umweltfreundliche Fortbewegung bspw. 
zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewerten ist, dass grundsätzlich Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge in fußläufiger Entfernung bestehen, die bei einem ausreichenden 
Angebot an Infrastrukturen für den Rad- und Fußverkehr auch Wegeketten (z. B. Ein-
käufe auf dem Heimweg) mit kurzen Wegen ermöglichen. Die Maßnahmen des erar-
beiteten Mobilitätskonzepts können bei konsequenter Umsetzung den Bewohnern 
das eingeschränkte Angebot an Mobilitätsalternativen erweitern. 
 
Die Auswirkung der Verkehrsberuhigung durch das alternierende Parken auf der Ber-
rischstraße im Bereich zwischen Baptiststraße und Mörterweg auf den sich begeg-
nenden Kfz-Verkehr wurde anhand Videoerfassung und der Ermittlung der Reisezeit-
verluste analysiert und bewertet. Es konnte festgestellt werden, dass im betrachteten 
Bereich in Fahrtrichtung Norden zur verkehrlichen Spitzenzeit eine mittlere Verlustzeit 
von 6 Sekunden besteht. Zwei Drittel des Verkehrs konnte in der Fahrtrichtung ver-
lustfrei und ohne Halte fahren. Nach dem Handbuch für die Bewertung von Stadtstra-
ßen 2015 der FGSV wird eine derartige Verlustzeit mit der besten Qualitätsstufe  A 
bewertet. Demnach ist eine verkehrsberuhigende Wirkung durch das alternierende 
Parken auf der Fahrbahn in einem angemessenen Maße erreicht. 
 
Im Rahmen der betrachteten Fußwegerouten im Ort und auch bezogen auf die Ent-
wicklung der Kindertagesstätte im Plangebiet werden zwei wichtige Querungsstellen 
auf der Berrischstraße identifiziert. Diese liegen im Bereich der geplanten Kinderta-
gesstätte und dem Knotenpunkt Berrischstraße/Baptiststraße. Eine gesonderte

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Sicherung dieser Querungsstellen wird empfohlen um die Fußgänger von- und zu den 
Kindertagesstätten und Schulen zusätzlich zu schützen. Die sonstigen festgestellten 
Handlungsbedarfe an der verkehrlichen Infrastruktur im Ortskern liegen nicht im 
Handlungsspielraum des Bauherrn. 
 
 
Aufgestellt: Köln, 07.12.2020 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
 
i.V. Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand 
Projektleiter Verkehrsplanung

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Wohneinheiten
Wegehäufigkeit 3.7 3.7
Wege der Einwohner 3 872 3 872
Einwohnerwege außerhalb des Gebietes [%]
MIV-Anteil [%] 62 62
Pkw-Besetzungsgrad
Pkw-Fahrten/Werktag 1 400 1 400
Kennwert für Besucher
Wege der Besucher 387 387
MIV-Anteil [%] 60 80
Pkw-Besetzungsgrad
Pkw-Fahrten/Werktag 133 177
Lkw-Fahrten/Werktag 52 52
Kfz-Fahrten/Werktag 1 585 1 630
Quell- bzw. Zielverkehr 793 815
Quell- bzw. Zielverkehr Einwohner
Quell- bzw. Zielverkehr Besucher
Quell- bzw. Zielverkehr Güterverkehr
Kfz-Fahrten/Werktag gesamt
Quell- bzw. Zielverkehr gesamt
Quellverkehr 07:15-08:15 Uhr
Zielverkehr 07:15-08:15 Uhr
Quellverkehr 15:45-16:45 Uhr
Zielverkehr 15:45-16:45 Uhr
Gewählt: Mittl. Gesamtverkehr je Werktag
1.5
Kennwert für Güterverkehr Lkw-Fahrten
700
77
26
0.05
Anteil des
Abschätzung des Verkehrsaufkommens
1 608
804
12.5
10
Besucherverkehr
je Einwohner
1.75
Einwohnerverkehrs [%]
Güterverkehr
26
52
69
Gesamtverkehr je Werktag
Gewählt: Mittl. Verkehr je Werktag
Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden
83
Kennwert für Einwohner Anzahl Einwohner
Nutzung Wohnen
389
Einwohnerverkehr
1047
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 1/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN
0
10
20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - EINWOHNER
(Quelle: Clouth 2018)
0
10
20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - EINWOHNER
(Quelle: Clouth 2018)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 2/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN
0
10
20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
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14:00 - 15:00
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16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - BESUCHER
(Quelle: Clouth 2018)
0
10
20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - BESUCHER
(Quelle: Clouth 2018)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 3/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung WOHNEN
0
10
20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - GÜTERVERKEHR
(Quelle: Clouth 2018)
0
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20
30
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - GÜTERVERKEHR
(Quelle: Clouth 2018)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 4/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
BGF [m²]
Gruppen
2.5 2.5
Anzahl Beschäftigte 8 8
Anwesenheit [%]
Wegehäufigkeit 2.5 3.5
Wege der Beschäftigten 17 24
MIV-Anteil [%] 70 70
Pkw-Besetzungsgrad
Pkw-Fahrten/Werktag 11 15
Anzahl Besucher 60 60
Anwesenheit [%]
Wegehäufigkeit
Wege der Besucher 96 96
MIV-Anteil [%] 60 80
Pkw-Besetzungsgrad
Pkw-Fahrten/Werktag 115 154
0.13 0.17
Lkw-Fahrten/Werktag 1 1
Kfz-Fahrten/Werktag 126 169
Quell- bzw. Zielverkehr 63 84
Quell- bzw. Zielverkehr Beschäftigte
Quell- bzw. Zielverkehr Besucher
Quell- bzw. Zielverkehr Güterverkehr
Kfz-Fahrten/Werktag gesamt
Quell- bzw. Zielverkehr gesamt
Quellverkehr 07:15-08:15 Uhr
Zielverkehr 07:15-08:15 Uhr
Quellverkehr 15:45-16:45 Uhr
Zielverkehr 15:45-16:45 Uhr
13
17
11
9
67
0
Gewählt: Mittl. Gesamtverkehr je Werktag
147
74
Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden
2.0
0.5
Güterverkehr
Gesamtverkehr je Werktag
Gewählt: Mittl. Verkehr je Werktag
6
Abschätzung des Verkehrsaufkommens
Nutzung Kita
3
Beschäftigtenverkehr
Beschäftigte je Gruppe
647
85
Kennwert für Beschäftigte
Kennwert für Besucher
80
Kennwert für Güterverkehr Lkw-Fahrten
je 100 m² BGF
1.1
Besucherverkehr
20
Besucher je Gruppe
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 5/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE
0
10
20
30
40
50
60
70
80
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - BESCHÄFTIGTE (Kita)
(Quelle: PGT 2017)
0
10
20
30
40
50
60
70
80
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - BESCHÄFTIGTE (Kita)
(Quelle: PGT 2017)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 6/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE
0
10
20
30
40
50
60
70
80
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - BESUCHER
(Quelle: Müller 2018)
0
10
20
30
40
50
60
70
80
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - BESUCHER
(Quelle: Müller 2018)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 7/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ganglinien der Quell- und Zielverkehre für die Nutzung KINDERTAGESSTÄTTE
0
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Quellverkehr - GÜTERVERKEHR
(Quelle: EAR 91)
0
0:00 - 1:00
1:00 - 2:00
2:00 - 3:00
3:00 - 4:00
4:00 - 5:00
5:00 - 6:00
6:00 - 7:00
7:00 - 8:00
8:00 - 9:00
9:00 - 10:00
10:00 - 11:00
11:00 - 12:00
12:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 15:00
15:00 - 16:00
16:00 - 17:00
17:00 - 18:00
18:00 - 19:00
19:00 - 20:00
20:00 - 21:00
21:00 - 22:00
22:00 - 23:00
23:00 - 24:00
Anteil des Tagesverkehrsaufkommens in %
Uhrzeit
Ganglinie: Zielverkehr - GÜTERVERKEHR
(Quelle: EAR 91)
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP04_VE\1049_VE_Plangebiet_200327.xls
Anlage 5.3
Seite 8/8

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Ermittlung des Stellplatzbedarfs für den Bring- und Holverkehr (Kita)
0%
1%
1%
2%
2%
3%
3%
4%
4%
07:00 07:10 07:20 07:30 07:40 07:50 08:00 08:10 08:20 08:30 08:40 08:50 09:00 09:10 09:20 09:30 09:40 09:50
Anteil am Bringverkehrsaufkommen in %
Uhrzeit der Bringstunde
Ganglinie des Ziel- und Quellverkehrs
ZV prozentuale Verteilung QV prozentuale Verteilung
0
1
2
3
4
5
07:00 07:10 07:20 07:30 07:40 07:50 08:00 08:10 08:20 08:30 08:40 08:50 09:00 09:10 09:20 09:30 09:40 09:50
Anzahl Stellplätze [-]
Uhrzeit der Bringstunde
Benötigte Stellplatzanzahl
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
0-2min 2-5min 5-10min 10-15min >15min
Anteil am Bringverkehrsaufkommen in %
Belegungsdauer der Stellplätze in Minuten
Verteilung der Belegungsdauer der Stellplätze im Bringverkehr
Bearbeitet: ReV    Datum: 03.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP05_BringHol\1049_Stplbedarf_Bring_Holverkehr.xlsx
Anlage 6
Seite 1/1

1500
500
1000
1500
1500
1000
2000
10001900
1200
2200
1700
18002400
3400
1600
900
10
00
700 700
1300 200
200
1200
1500
2000
2100
2500
2900
4100
2900
2500
4900
4100
4800
4100
1500 6200
4000
100
100
Streckenbelastungen - Bestandsfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in R oggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020
1049_Bestand_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.1

1600+
100
500
1000
+ 100
1500
1500
1000
10002000
+
100
12002300
+
100
170
0
18002400
3500+
100
1700+
100
900
700
200
200
1200
1500
2000
2100
+ 100
2500
4100
+
100
3300
+
300
4900
+
100
4500
+
400
4800
+
100
4500
+
400
1600+ 100 6400+
200
4400
+
400
100
100
Streckenbelastungen - Nullfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptists traße" in Roggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020
1049_Nullfall_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.2

1900+
300
500
1000
1600
+
100
1700
+
200
1100
+
100
1100
+
1002400
+
300
1300
+
100
2600
+
300
180
0
18002400
3800+
300
2000+
300
1000
700 200
1200
1900
+
400
2100
2500
900
4300
+
200
3500
+
300
490
0
5100
+
500
4800
5000
+
500
2400+ 800 6900+
500
4600
+
200
100
600+ 500
Streckenbelastungen - Planfall - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: Ge Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben "Südlich Baptiststraße" in R oggendorf/Thenhoven erstellt am: 01.04.2020
1049_Planfall_TV brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 6.3

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten BV "Südlich Baptiststr." in Roggendorf/Thenhoven
Zusammenstellung von DTV-Werten für lärmtechnische Berechnungen
Schritt 1: DTV-Werte auf Basis von Verkehrserhebungen
DTVW-Erhebung DTVErhebung Belastung Tag Anteil-Tag SV-Anteil-Tag
2,8t - 3,5t
SV-Anteil-Tag
ab 3,5t Belastung Nacht Anteil-Nacht SV-Anteil-Nacht
2,8t - 3,5t
SV-Anteil-Nacht
ab 3,5t
 [Kfz/24h]  [Kfz/24h] [Kfz/16h]  [%]  [%]  [%] [Kfz/8h]  [%]  [%]  [%]
Q1 Bruchstraße (südl. Walter-Dodde-Weg) 9 007 8 600 8 0 00 93% 6 3 600 7% 2 4
Q2 Bruchstraße (nördl. Mörterweg) 8 831 8 430 7 840 93% 5 4 590 7% 1 4
Q3 Berrischstraße (nördl. Baptiststr.) 2 521 2 420 2 270 9 4% 6 3 150 6% 5 3
Q4 Berrischstraße (südl. Baptiststr.) 3 364 3 210 3 020 9 4% 6 4 190 6% 5 7
Q5 Baptiststraße (westl. Berrischstraße) 1 970 1 870 1 760 94% 8 5 110 6% 5 11
Q6 Baptiststraße (östl. Berrischstraße) 307 290 280 97% 13 5 10 3% 0 0
Q7 Berrischstraße (nördl. Mörterweg) 3 076 2 930 2 720 93 % 7 4 210 7% 5 7
Q8 Mörterweg (östl. Berrischstr.) 1 503 1 440 1 350 94% 5 2 90 6% 3 2
Q9 Mörterweg (östl. Plangebietszufahrt) 1 503 1 440 1 3 50 94% 5 2 90 6% 3 2
Q10 Thenhover-Escher Weg (südl. Mörterweg) 2 945 2 820 2 650 94% 7 3 170 6% 6 1
Q11 Further Straße (westl. Berrischstraße) 1 486 1 410 1 330 94% 5 6 80 6% 4 16
Hinweise:
Belastungswerte aus Erhebung
1 Datenquelle: Verkehrszählungen 3x 24 h (02.-04.07.2019)
Berechnung nach HBS 2001 gemäß Regelungen zur Ermittlung von DTV-W, DTV und LSV-Anteilen im Rahmen von B-Planverfahren (Stadt Köln)
Nr. Streckenabschnitte
Bearbeitet: Ge    Datum: 02.04.2020
Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP07_DTV\1049_DTV-Zusammenstellung_ImportVisum.xlsx Anlage 7.3

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten BV "Südlich Baptiststr." in Roggendorf/Thenhoven
Zusammenstellung von DTV-Werten für lärmtechnische Berechnungen
Schritt 2: Hochrechnung von DTV auf Basis von Erhebungswerten und Modellumlegungen
DTVW-Erhebung DTVErhebung Modelldelta Nullfall Modelldelta 
Planfall 
DTV
Bestandsfall
DTV
Nullfall
DTV
Planfall
 [Kfz/24h]  [Kfz/24h]  [Kfz/24h]  [Kfz/24h]  [Kfz/24h]  [Kfz/24h]  [Kfz/24h]
Q1 9 007 8 600 0.955 450 500 8 600 9 030 9 080
Q2 8 831 8 430 0.955 450 500 8 430 8 860 8 910
Q3 2 521 2 420 0.960 0 450 2 420 2 420 2 850
Q4 3 364 3 210 0.954 100 500 3 210 3 310 3 690
Q5 1 970 1 870 0.949 50 350 1 870 1 920 2 200
Q6 307 290 0.945 0 550 290 290 810
Q7 3 076 2 930 0.953 100 450 2 930 3 030 3 360
Q8 1 503 1 440 0.958 150 300 1 440 1 580 1 730
Q9 1 503 1 440 0.958 150 850 1 440 1 580 2 250
Q10 2 945 2 820 0.958 50 250 2 820 2 870 3 060
Q11 1 486 1 410 0.949 50 0 1 410 1 460 1 410
Annahmen:
- Faktor DTV/DTVw aus Erhebung gilt auch in den Prognosefällen
- die jeweiligen SV-Anteile sind aus Schritt 1 zu übernehmen
Faktor 
DTV / DTVw
Bruchstraße (südl. Walter-Dodde-Weg)
Bruchstraße (nördl. Mörterweg)
Berrischstraße (nördl. Baptiststr.)
Berrischstraße (südl. Baptiststr.)
Baptiststraße (westl. Berrischstraße)
Baptiststraße (östl. Berrischstraße)
Berrischstraße (nördl. Mörterweg)
Mörterweg (östl. Berrischstr.)
Nr. Streckenabschnitte
Mörterweg (östl. Plangebietszufahrt)
Thenhover-Escher Weg (südl. Mörterweg)
Hochrechnung
Further Straße (westl. Berrischstraße)
Bearbeitet: Ge    Datum: 02.04.2020
Projekt-Nr.: 1049 P:\Pro\1049_Rogg\AP07_DTV\1049_DTV-Zusammenstellung_ImportVisum.xlsx Anlage 7.3

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Bestand
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 5
Verkehrstärke Strom 2 19
Verkehrstärke Strom 3 68 92.0
Verkehrstärke Strom 4 147
Verkehrstärke Strom 5 101
Verkehrstärke Strom 6 29 277.0
Verkehrstärke Strom 7 37
Verkehrstärke Strom 8 11
Verkehrstärke Strom 9 6 53.5
Verkehrstärke Strom 10 1
Verkehrstärke Strom 11 83
Verkehrstärke Strom 12 2 85.5
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1019 2 0.00 Strom 1 263 1019.4
Kapazität Strom 2 1002 2 0.02 Strom 2 277 1002.3
Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.06 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 433 4 0.09 Strom 7 437 535.8
Kapazität Strom 8 462 4 0.02 Strom 8 363 572.1
Kapazität Strom 9 702 3 0.01 Strom 9 204 748.1
Kapazität Strom 10 574 3 0.00 Strom 10 335 611.8
Kapazität Strom 11 578 3 0.14 Strom 11 304 615.5
Kapazität Strom 12 740 2 0.00 Strom 12 212 739.9
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1400.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1492
Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - -
Strom 7 + 8 + 9 402.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 456
Strom 10 + 11 + 12 494.5 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 580
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_B.xlsx
Anlage 8.3
Seite 1/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Nullfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 5
Verkehrstärke Strom 2 21
Verkehrstärke Strom 3 68 94.0
Verkehrstärke Strom 4 147
Verkehrstärke Strom 5 104
Verkehrstärke Strom 6 30 281.0
Verkehrstärke Strom 7 39
Verkehrstärke Strom 8 12
Verkehrstärke Strom 9 6 56.5
Verkehrstärke Strom 10 1
Verkehrstärke Strom 11 82
Verkehrstärke Strom 12 2 85.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1015 2 0.00 Strom 1 266 1015.2
Kapazität Strom 2 998 2 0.02 Strom 2 281 997.6
Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.06 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 429 4 0.09 Strom 7 442 532.3
Kapazität Strom 8 459 4 0.03 Strom 8 367 569.2
Kapazität Strom 9 696 3 0.01 Strom 9 208 743.7
Kapazität Strom 10 568 3 0.00 Strom 10 341 607.0
Kapazität Strom 11 573 3 0.14 Strom 11 308 612.4
Kapazität Strom 12 738 2 0.00 Strom 12 214 738.0
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1380.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1474
Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - -
Strom 7 + 8 + 9 395.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 452
Strom 10 + 11 + 12 491.0 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 576
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_NF.xlsx
Anlage 8.3
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Planfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 6
Verkehrstärke Strom 2 21
Verkehrstärke Strom 3 68 95.0
Verkehrstärke Strom 4 147
Verkehrstärke Strom 5 120
Verkehrstärke Strom 6 30 297.0
Verkehrstärke Strom 7 39
Verkehrstärke Strom 8 12
Verkehrstärke Strom 9 6 56.5
Verkehrstärke Strom 10 1
Verkehrstärke Strom 11 86
Verkehrstärke Strom 12 2 89.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 996 2 0.01 Strom 1 282 996.4
Kapazität Strom 2 979 2 0.02 Strom 2 297 979.1
Kapazität Strom 3 1800 1 0.04 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.08 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.07 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 413 4 0.09 Strom 7 462 518.3
Kapazität Strom 8 442 4 0.03 Strom 8 388 554.5
Kapazität Strom 9 680 3 0.01 Strom 9 225 727.6
Kapazität Strom 10 555 3 0.00 Strom 10 358 593.7
Kapazität Strom 11 566 3 0.15 Strom 11 317 605.6
Kapazität Strom 12 730 2 0.00 Strom 12 222 730.4
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1361.0 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1456
Strom 4 + 5 + 6 - 0s A - -
Strom 7 + 8 + 9 378.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 435
Strom 10 + 11 + 12 479.0 < 10s A Strom 10 + 11 + 12 568
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_MO_PF .xlsx
Anlage 8.3
Seite 3/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Bestand
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 12
Verkehrstärke Strom 2 39
Verkehrstärke Strom 3 149 199.5
Verkehrstärke Strom 4 196
Verkehrstärke Strom 5 269
Verkehrstärke Strom 6 56 520.0
Verkehrstärke Strom 7 25
Verkehrstärke Strom 8 22
Verkehrstärke Strom 9 9 56.0
Verkehrstärke Strom 10 6
Verkehrstärke Strom 11 44
Verkehrstärke Strom 12 8 58.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 780 2 0.02 Strom 1 492 779.7
Kapazität Strom 2 755 2 0.05 Strom 2 520 754.8
Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.15 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 268 4 0.09 Strom 7 740 360.6
Kapazität Strom 8 323 4 0.07 Strom 8 582 434.9
Kapazität Strom 9 477 3 0.02 Strom 9 426 561.2
Kapazität Strom 10 347 3 0.02 Strom 10 645 408.0
Kapazität Strom 11 381 3 0.12 Strom 11 557 448.5
Kapazität Strom 12 613 2 0.01 Strom 12 358 612.9
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1133.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1333
Strom 4 + 5 + 6 - - - - -
Strom 7 + 8 + 9 254 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 310
Strom 10 + 11 + 12 340.0 = 10 s B Strom 10 + 11 + 12 398
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_B.xlsx
Anlage 8.3
Seite 4/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Nullfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 12
Verkehrstärke Strom 2 42
Verkehrstärke Strom 3 150 203.5
Verkehrstärke Strom 4 196
Verkehrstärke Strom 5 275
Verkehrstärke Strom 6 58 528.0
Verkehrstärke Strom 7 26
Verkehrstärke Strom 8 23
Verkehrstärke Strom 9 9 58.0
Verkehrstärke Strom 10 6
Verkehrstärke Strom 11 45
Verkehrstärke Strom 12 8 59.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 773 2 0.02 Strom 1 499 773.3
Kapazität Strom 2 748 2 0.06 Strom 2 528 747.8
Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.15 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 261 4 0.10 Strom 7 752 355.0
Kapazität Strom 8 316 4 0.07 Strom 8 591 429.8
Kapazität Strom 9 469 3 0.02 Strom 9 435 555.1
Kapazität Strom 10 340 3 0.02 Strom 10 657 401.9
Kapazität Strom 11 375 3 0.12 Strom 11 565 444.0
Kapazität Strom 12 610 2 0.01 Strom 12 362 609.8
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1111.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1315
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 244 = 15s B Strom 7 + 8 + 9 302
Strom 10 + 11 + 12 332.0 = 11s B Strom 10 + 11 + 12 391
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_NF.xlsx
Anlage 8.3
Seite 5/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Planfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 14
Verkehrstärke Strom 2 42
Verkehrstärke Strom 3 150 205.5
Verkehrstärke Strom 4 196
Verkehrstärke Strom 5 304
Verkehrstärke Strom 6 58 557.0
Verkehrstärke Strom 7 26
Verkehrstärke Strom 8 23
Verkehrstärke Strom 9 9 58.0
Verkehrstärke Strom 10 6
Verkehrstärke Strom 11 48
Verkehrstärke Strom 12 8 62.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 748 2 0.02 Strom 1 528 747.6
Kapazität Strom 2 723 2 0.06 Strom 2 557 723.0
Kapazität Strom 3 1800 1 0.08 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.11 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.17 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.03 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 245 4 0.11 Strom 7 785 340.1
Kapazität Strom 8 297 4 0.08 Strom 8 625 411.9
Kapazität Strom 9 448 3 0.02 Strom 9 466 533.3
Kapazität Strom 10 324 3 0.02 Strom 10 688 386.0
Kapazität Strom 11 365 3 0.13 Strom 11 582 434.9
Kapazität Strom 12 598 2 0.01 Strom 12 376 598.5
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1079.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1285
Strom 4 + 5 + 6 - - - - -
Strom 7 + 8 + 9 227 = 15s B Strom 7 + 8 + 9 285
Strom 10 + 11 + 12 317.0 = 11s B Strom 10 + 11 + 12 379
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Straberger Weg/Sinnersdorfer Straße/Baptiststraße
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Sinnersdorfer Str.
Straberger Weg
Sinnersdorfer Str.
Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 24.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\01_Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße\Fuer_Anlage\Straberger Weg_Sinnersdorfer Straße_Baptiststraße_AB_PF.xlsx
Anlage 8.3
Seite 6/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   452  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 6 1044 0.006 3 A
A 2 169 1763 0.096 0 A
3 23 1553 0.015 0 A
4 26 545 0.048 7 A
B 5 19 566 0.034 7 A
6 41 720 0.057 5 A
7 45 1002 0.045 4 A
C 8 72 1701 0.042 0 A
9 14 1455 0.010 0 A
10 21 551 0.038 6.8 A
D 11 9 584 0.015 6 A
12 7 846 0.008 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 198 1757 95 7
4+5+6 86 622 95 7
7+8+9 131 1709 95 7
10+11+12 37 598 95 6
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_B.xls
Anlage 8.4
Seite 1/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   468  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 6 1029 0.006 4 A
A 2 169 1763 0.096 0 A
3 23 1553 0.015 0 A
4 26 532 0.049 7 A
B 5 19 552 0.034 7 A
6 41 720 0.057 5 A
7 48 1004 0.048 4 A
C 8 84 1701 0.049 0 A
9 15 1463 0.010 0 A
10 21 537 0.039 7.0 A
D 11 9 570 0.016 6 A
12 7 835 0.008 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 198 1757 95 7
4+5+6 86 614 95 7
7+8+9 147 1710 95 7
10+11+12 37 585 95 6
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
A
B
C
D
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_NF.xls
Anlage 8.4
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   496  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 6 1026 0.006 4 A
A 2 169 1763 0.096 0 A
3 23 1553 0.015 0 A
4 26 500 0.052 8 A
B 5 19 519 0.037 7 A
6 42 721 0.058 5 A
7 72 1004 0.072 4 A
C 8 85 1702 0.050 0 A
9 16 1471 0.011 0 A
10 21 505 0.042 7.4 A
D 11 10 536 0.019 7 A
12 7 834 0.008 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 198 1757 95 7
4+5+6 87 593 95 7
7+8+9 173 1717 95 7
10+11+12 38 553 95 6
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
A
B
C
D
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_MO_PF.xls
Anlage 8.4
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Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   788  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 22 919 0.024 4 A
A 2 179 1765 0.101 0 A
3 53 1559 0.034 0 A
4 24 348 0.069 11 B
B 5 18 363 0.050 10 B
6 58 737 0.079 5 A
7 103 981 0.105 4 A
C 8 197 1762 0.112 0 A
9 44 1527 0.029 0 A
10 31 353 0.088 11.2 B
D 11 29 375 0.077 10 B
12 30 726 0.041 5 A
B
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 254 1756 95 7
4+5+6 100 507 95 7
7+8+9 344 1764 95 7
10+11+12 90 436 95 6
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
A
B
C
D
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_B.xls
Anlage 8.4
Seite 4/6

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"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   794  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 22 914 0.024 4 A
A 2 180 1766 0.102 0 A
3 53 1559 0.034 0 A
4 24 345 0.070 11 B
B 5 18 360 0.050 11 B
6 58 736 0.079 5 A
7 104 979 0.106 4 A
C 8 201 1763 0.114 0 A
9 44 1527 0.029 0 A
10 31 350 0.089 11.3 B
D 11 29 371 0.078 11 B
12 30 723 0.042 5 A
B
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 255 1757 95 7
4+5+6 100 504 95 7
7+8+9 349 1765 95 7
10+11+12 90 432 95 6
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_NF.xls
Anlage 8.4
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"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   833  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 22 913 0.024 4 A
A 2 180 1766 0.102 0 A
3 53 1559 0.034 0 A
4 24 310 0.077 13 B
B 5 18 325 0.055 12 B
6 59 736 0.080 5 A
7 140 976 0.143 4 A
C 8 202 1763 0.115 0 A
9 44 1527 0.029 0 A
10 31 316 0.098 12.6 B
D 11 30 336 0.089 12 B
12 30 722 0.042 5 A
B
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 255 1757 95 7
4+5+6 101 475 95 7
7+8+9 386 1765 95 7
10+11+12 91 397 95 6
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Walter-Dodde-Weg Berrischstraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße\02_Walter-Dodde-Weg_Berrischstraße_AB_PF.xls
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"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   868  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 401 1769 0.227 0 A
3 53 1397 0.038 0 A
4 44 405 0.109 10 A
6 187 704 0.266 7 A
7 78 767 0.102 5 A
8 105 1742 0.060 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 454 1716 95 13
4+6 231 617 95 13
7+8 183 1690 95 7
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
A
B
C
A
B
C
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_B.xls
Anlage 8.5
Seite 1/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   909  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 403 1769 0.228 0 A
3 53 1397 0.038 0 A
4 44 378 0.116 11 B
6 187 702 0.266 7 A
7 84 765 0.110 5 A
8 138 1747 0.079 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 456 1716 95 13
4+6 231 604 95 13
7+8 222 1767 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_NF.xls
Anlage 8.5
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   964  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 403 1769 0.228 0 A
3 61 1421 0.043 0 A
4 45 342 0.132 12 B
6 187 699 0.268 7 A
7 102 753 0.135 6 A
8 166 1748 0.095 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 464 1714 95 13
4+6 232 581 95 13
7+8 268 1763 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_MO_PF.xls
Anlage 8.5
Seite 3/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1253  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 439 1747 0.251 0 A
3 93 1509 0.062 0 A
4 69 181 0.382 32 D
6 199 658 0.302 8 A
7 251 698 0.360 8 A
8 202 1775 0.114 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 532 1700 95 13
4+6 268 392 95 37
7+8 453 1116 95 19
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_B.xls
Anlage 8.5
Seite 4/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1284  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 443 1748 0.254 0 A
3 93 1509 0.062 0 A
4 69 169 0.408 36 D
6 200 655 0.305 8 A
7 256 694 0.369 8 A
8 223 1772 0.126 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 536 1701 95 13
4 69 174 95 13
6 200 660 95 13
7+8 479 1136 95 19
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
A
B
C
A
B
C
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_NF.xls
Anlage 8.5
Seite 5/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1341  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 443 1748 0.254 0 A
3 125 1531 0.082 0 A
4 70 151 0.464 44 D
6 200 642 0.311 8 A
7 263 668 0.394 9 A
8 240 1774 0.135 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 568 1695 95 13
4 70 155 95 19
6 200 647 95 13
7+8 503 1105 95 19
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
A
B
C
A
B
C
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Walter-Dodde-Weg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg\03_Bruchstraße_Walter-Dodde-Weg_AB_PF.xls
Anlage 8.5
Seite 6/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   306  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 4 1021 0.004 4 A
A 2 76 1784 0.043 0 A
3 17 1600 0.011 0 A
4 16 740 0.022 5 A
B 5 4 831 0.005 4 A
6 87 1057 0.082 4 A
7 25 1125 0.022 3 A
C 8 59 1758 0.034 0 A
9 2 941 0.002 0 A
10 4 697 0.006 5.2 A
D 11 8 700 0.011 5 A
12 4 949 0.004 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 97 1774 95 7
4+5+6 107 984 95 7
7+8+9 86 1730 95 7
10+11+12 16 748 95 7
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
A
B
C
D
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_B.xls
Anlage 8.6
Seite 1/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   311  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 4 1021 0.004 4 A
A 2 78 1784 0.044 0 A
3 17 1600 0.011 0 A
4 16 738 0.022 5 A
B 5 4 829 0.005 4 A
6 90 1055 0.085 4 A
7 25 1122 0.022 3 A
C 8 59 1758 0.034 0 A
9 2 941 0.002 0 A
10 4 690 0.006 5.2 A
D 11 8 698 0.011 5 A
12 4 949 0.004 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 99 1775 95 7
4+5+6 110 984 95 7
7+8+9 86 1730 95 7
10+11+12 16 745 95 7
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_NF.xls
Anlage 8.6
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   362  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 11 1121 0.010 3 A
A 2 96 1774 0.054 0 A
3 17 1600 0.011 0 A
4 16 698 0.023 5 A
B 5 11 782 0.014 5 A
6 100 1034 0.097 4 A
7 29 1104 0.026 3 A
C 8 61 1760 0.035 0 A
9 5 1250 0.004 0 A
10 4 625 0.006 5.8 A
D 11 8 660 0.012 6 A
12 4 945 0.004 4 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 124 1770 95 7
4+5+6 127 950 95 7
7+8+9 95 1736 95 7
10+11+12 16 703 95 7
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_MO_PF.xls
Anlage 8.6
Seite 3/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   520  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 5 1194 0.004 3 A
A 2 150 1783 0.084 0 A
3 19 1600 0.012 0 A
4 21 754 0.028 5 A
B 5 3 739 0.004 5 A
6 219 966 0.227 5 A
7 26 1061 0.025 3 A
C 8 63 1780 0.035 0 A
9 2 1600 0.001 0 A
10 2 439 0.005 8.2 A
D 11 2 731 0.003 5 A
12 8 1110 0.007 3 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 174 1786 95 7
4+5+6 243 939 95 13
7+8+9 91 1786 95 7
10+11+12 12 828 95 6
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_B.xls
Anlage 8.6
Seite 4/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   527  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 5 1194 0.004 3 A
A 2 151 1783 0.085 0 A
3 19 1600 0.012 0 A
4 21 753 0.028 5 A
B 5 3 738 0.004 5 A
6 225 965 0.233 5 A
7 26 1059 0.025 3 A
C 8 63 1780 0.035 0 A
9 2 1600 0.001 0 A
10 2 432 0.005 8.4 A
D 11 2 730 0.003 5 A
12 8 1110 0.007 3 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 175 1786 95 7
4+5+6 249 939 95 13
7+8+9 91 1786 95 7
10+11+12 12 823 95 6
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
A
B
C
D
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_NF.xls
Anlage 8.6
Seite 5/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B-D
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zufahrt D:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   610  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs 
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad  Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
1 25 1180 0.021 3 A
A 2 169 1785 0.095 0 A
3 19 1600 0.012 0 A
4 21 690 0.030 5 A
B 5 22 672 0.033 6 A
6 238 945 0.252 5 A
7 29 1038 0.028 4 A
C 8 64 1781 0.036 0 A
9 11 1600 0.007 0 A
10 2 360 0.006 10.1 B
D 11 2 668 0.003 5 A
12 8 1102 0.007 3 A
B
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
1+2+3 213 1788 95 7
4+5+6 281 892 95 13
7+8+9 104 1788 95 7
10+11+12 12 759 95 6
Beurteilung einer Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Berrischstraße Baptiststraße
C
D
A
B
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Qualität der Einzelstöme
Zufahrt Strom
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\04_Berrischstraße_Baptiststraße\04_Berrischstraße_Baptiststraße_AB_PF.xls
Anlage 8.6
Seite 6/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Bestand
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 70
Verkehrstärke Strom 2 85
Verkehrstärke Strom 3 14 168.5
Verkehrstärke Strom 4 4
Verkehrstärke Strom 5 85
Verkehrstärke Strom 6 27 115.0
Verkehrstärke Strom 7 28
Verkehrstärke Strom 8 72
Verkehrstärke Strom 9 41 140.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1230 2 0.06 Strom 1 102 1229.6
Kapazität Strom 2 1211 2 0.07 Strom 2 115 1210.8
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.01 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 603 4 0.05 Strom 7 235 696.8
Kapazität Strom 8 596 4 0.12 Strom 8 214 688.5
Kapazität Strom 9 640 3 0.06 Strom 9 213 739.4
Kapazität Strom 10 571 3 0.00 Strom 10 277 660.1
Kapazität Strom 11 586 3 0.00 Strom 11 228 677.0
Kapazität Strom 12 901 2 0.00 Strom 12 59 901.3
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1082.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1251
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 468.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 609
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
[Pkw-E/h]Strom
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße_MO_B.xls
Anlage 8.7
Seite 1/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Nullfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 73
Verkehrstärke Strom 2 87
Verkehrstärke Strom 3 14 173.5
Verkehrstärke Strom 4 4
Verkehrstärke Strom 5 89
Verkehrstärke Strom 6 28 120.0
Verkehrstärke Strom 7 28
Verkehrstärke Strom 8 72
Verkehrstärke Strom 9 42 141.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1223 2 0.06 Strom 1 106 1223.2
Kapazität Strom 2 1204 2 0.07 Strom 2 120 1203.7
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 593 4 0.05 Strom 7 243 689.6
Kapazität Strom 8 586 4 0.12 Strom 8 223 681.3
Kapazität Strom 9 629 3 0.07 Strom 9 221 731.4
Kapazität Strom 10 561 3 0.00 Strom 10 287 651.5
Kapazität Strom 11 577 3 0.00 Strom 11 235 670.7
Kapazität Strom 12 898 2 0.00 Strom 12 62 898.4
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 1070.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1244
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 457.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 599
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_MO_NF.xlsx
Anlage 8.7
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Morgenspitze - Planfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 85
Verkehrstärke Strom 2 96
Verkehrstärke Strom 3 14 194.5
Verkehrstärke Strom 4 4
Verkehrstärke Strom 5 89
Verkehrstärke Strom 6 28 120.0
Verkehrstärke Strom 7 28
Verkehrstärke Strom 8 78
Verkehrstärke Strom 9 44 149.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci [Pkw-E/h] Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung [Pkw-E/h] Gi
Kapazität Strom 1 1223 2 0.07 Strom 1 106 1223.2
Kapazität Strom 2 1204 2 0.08 Strom 2 120 1203.7
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.05 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 570 4 0.05 Strom 7 258 676.2
Kapazität Strom 8 563 4 0.14 Strom 8 239 667.4
Kapazität Strom 9 604 3 0.07 Strom 9 238 715.9
Kapazität Strom 10 535 3 0.00 Strom 10 308 633.9
Kapazität Strom 11 551 3 0.00 Strom 11 256 653.3
Kapazität Strom 12 898 2 0.00 Strom 12 62 898.4
Reserve Wartezeit QSV [Pkw-E/h]
Strom 1 + (2 + 3) 1045.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1240
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 425.5 < 10s A Strom 7 + 8 + 9 575
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_MO_PF.xlsx
Anlage 8.7
Seite 3/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Bestand
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 158
Verkehrstärke Strom 2 167
Verkehrstärke Strom 3 26 350.5
Verkehrstärke Strom 4 3
Verkehrstärke Strom 5 52
Verkehrstärke Strom 6 28 83.0
Verkehrstärke Strom 7 17
Verkehrstärke Strom 8 81
Verkehrstärke Strom 9 20 117.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1278 2 0.12 Strom 1 69 1277.5
Kapazität Strom 2 1257 2 0.13 Strom 2 83 1256.8
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 443 4 0.04 Strom 7 341 607.4
Kapazität Strom 8 445 4 0.18 Strom 8 310 610.7
Kapazität Strom 9 476 3 0.04 Strom 9 309 653.0
Kapazität Strom 10 399 3 0.00 Strom 10 421 547.1
Kapazität Strom 11 401 3 0.00 Strom 11 394 550.3
Kapazität Strom 12 920 2 0.00 Strom 12 43 920.4
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 944.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1295
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 332.5 = 11s B Strom 7 + 8 + 9 450
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_B.xlsx
Anlage 8.7
Seite 4/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Nullfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 164
Verkehrstärke Strom 2 168
Verkehrstärke Strom 3 26 357.5
Verkehrstärke Strom 4 3
Verkehrstärke Strom 5 55
Verkehrstärke Strom 6 29 87.0
Verkehrstärke Strom 7 18
Verkehrstärke Strom 8 81
Verkehrstärke Strom 9 22 120.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1272 2 0.13 Strom 1 73 1272.3
Kapazität Strom 2 1251 2 0.13 Strom 2 87 1251.0
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 435 4 0.04 Strom 7 348 601.5
Kapazität Strom 8 436 4 0.18 Strom 8 320 603.1
Kapazität Strom 9 466 3 0.05 Strom 9 319 644.6
Kapazität Strom 10 390 3 0.00 Strom 10 432 539.3
Kapazität Strom 11 393 3 0.00 Strom 11 403 544.2
Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 931.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1289
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 319.5 = 11s B Strom 7 + 8 + 9 440
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_NF.xlsx
Anlage 8.7
Seite 5/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Planfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 188
Verkehrstärke Strom 2 174
Verkehrstärke Strom 3 26 387.5
Verkehrstärke Strom 4 3
Verkehrstärke Strom 5 55
Verkehrstärke Strom 6 29 87.0
Verkehrstärke Strom 7 18
Verkehrstärke Strom 8 91
Verkehrstärke Strom 9 27 135.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci [Pkw-E/h] Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung [Pkw-E/h] Gi
Kapazität Strom 1 1272 2 0.15 Strom 1 73 1272.3
Kapazität Strom 2 1251 2 0.14 Strom 2 87 1251.0
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 411 4 0.04 Strom 7 366 587.5
Kapazität Strom 8 408 4 0.22 Strom 8 347 583.1
Kapazität Strom 9 435 3 0.06 Strom 9 346 622.5
Kapazität Strom 10 363 3 0.00 Strom 10 462 518.6
Kapazität Strom 11 366 3 0.00 Strom 11 433 524.1
Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0
Reserve Wartezeit QSV [Pkw-E/h]
Strom 1 + (2 + 3) 899.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1287
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 277.5 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 413
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_PF .xlsx
Anlage 8.7
Seite 6/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   945  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 586 1770 0.331 0 A
3 --- --- --- --- ---
4 2 403 0.005 9 A
6 189 584 0.324 9 A
7 --- --- --- --- ---
8 168 1763 0.095 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 586 1770 95 13
4+6 191 581 95 13
7+8 168 1763 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Mörterweg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_B.xls
Anlage 8.8
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Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   994  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 588 1770 0.332 0 A
3 --- --- --- --- ---
4 2 381 0.005 10 A
6 196 583 0.336 9 A
7 --- --- --- --- ---
8 208 1764 0.118 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 588 1770 95 13
4+6 198 580 95 13
7+8 208 1764 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Mörterweg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_NF.xls
Anlage 8.8
Seite 2/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1092  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 588 1770 0.332 0 A
3 --- --- --- --- ---
4 39 377 0.104 11 B
6 249 582 0.428 11 B
7 --- --- --- --- ---
8 216 1766 0.122 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 588 1770 95 13
4+6 288 542 95 25
7+8 216 1766 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Mörterweg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_MO_PF.xls
Anlage 8.8
Seite 3/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Bestand Analyse
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1318  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 639 1761 0.363 0 A
3 --- --- --- --- ---
4 1 253 0.004 14 B
6 221 546 0.405 11 B
7 --- --- --- --- ---
8 457 1781 0.257 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 639 1761 95 13
4+6 222 543 95 19
7+8 457 1781 95 13
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
A
B
C
A
B
C
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_AB_B.xls
Anlage 8.8
Seite 4/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Nullfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   1360  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 644 1762 0.366 0 A
3 --- --- --- --- ---
4 1 243 0.004 15 B
6 232 543 0.427 12 B
7 --- --- --- --- ---
8 483 1782 0.271 0 A
A
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 644 1762 95 13
4+6 233 540 95 19
7+8 483 1782 95 13
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Bruchstraße Mörterweg
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\09_Bruchstraße_Mörterweg\09_Bruchstraße_Mörterweg_AB_NF.xls
Anlage 8.8
Seite 5/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
Verkehrsdaten:
Abendspitze - Planfall
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Verkehrstärke Strom 1 188
Verkehrstärke Strom 2 174
Verkehrstärke Strom 3 26 387.5
Verkehrstärke Strom 4 3
Verkehrstärke Strom 5 55
Verkehrstärke Strom 6 29 87.0
Verkehrstärke Strom 7 18
Verkehrstärke Strom 8 91
Verkehrstärke Strom 9 27 135.5
Verkehrstärke Strom 10 0
Verkehrstärke Strom 11 0
Verkehrstärke Strom 12 0 0.0
Kapazität Ci Gi Rang Sättigungsgrad maßgebende Hauptstrombelastung Gi
Kapazität Strom 1 1272 2 0.15 Strom 1 73 1272.3
Kapazität Strom 2 1251 2 0.14 Strom 2 87 1251.0
Kapazität Strom 3 1800 1 0.01 Strom 3 - -
Kapazität Strom 4 1800 1 0.00 Strom 4 - -
Kapazität Strom 5 1800 1 0.03 Strom 5 - -
Kapazität Strom 6 1800 1 0.02 Strom 6 - -
Kapazität Strom 7 411 4 0.04 Strom 7 366 587.5
Kapazität Strom 8 408 4 0.22 Strom 8 347 583.1
Kapazität Strom 9 435 3 0.06 Strom 9 346 622.5
Kapazität Strom 10 363 3 0.00 Strom 10 462 518.6
Kapazität Strom 11 366 3 0.00 Strom 11 433 524.1
Kapazität Strom 12 918 2 0.00 Strom 12 45 918.0
Reserve Wartezeit QSV
Strom 1 + (2 + 3) 899.5 < 10s A Strom 1 + 2 + 3 1287
Strom 4 + 5 + 6 - 0 s A - -
Strom 7 + 8 + 9 277.5 = 14s B Strom 7 + 8 + 9 413
Strom 10 + 11 + 12 0 - - Strom 10 + 11 + 12 0
Beurteilung einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt innerorts
Knotenpunkt: Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg
Strom [Pkw-E/h]
Je 
Fahrstreifen 
[Pkw-E/h]
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme
Berrischstraße
Further Straße
Thenhover-Escher Weg
Mörterweg
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: K1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\08_Berrischstraße_Mörterweg_Further Straße\Fuer_Anlage\Berischstraße_Mörterweg_Further_Straße_AB_PF .xlsx
Anlage 8.7
Seite 6/6

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Morgenspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   302  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 --- --- --- --- ---
3 --- --- --- --- ---
4 85 877 0.097 5 A
6 --- --- --- --- ---
7 9 1600 0.006 2 A
8 208 1788 0.116 0 A
---
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 --- ---
4+6 85 877 95 7
7+8 217 1788 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Mörterweg Plangebiet
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\10_Mörterweg_Plangebiet\10_Mörterweg_Plangebiet_MO_PF.xls
Anlage 8.9
Seite 1/2

Deutsche Reihenhaus AG Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: Planfall Planung
Uhrzeit: Abendspitze
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   322  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt vor, ohne genaue Differenzierung des Schwerverkehrs
Fahrzeuge Kapazität Auslastungs- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom grad Wartezeit stufe
[Fz/h] [Fz/h] [-] [s] QSV
2 --- --- --- --- ---
3 --- --- --- --- ---
4 53 823 0.064 5 A
6 --- --- --- --- ---
7 24 1600 0.015 2 A
8 245 1790 0.137 0 A
---
Fahrzeuge Kapazität S Staulänge
[Fz/h] [Fz/h] [%] [m]
2+3 --- ---
4+6 53 823 95 7
7+8 269 1791 95 7
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Mörterweg Plangebiet
A
B
C
A
B
C
Qualität der Einzelströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges   
Stauraumbemessung - Abbiegeströme
Zufahrt Strom
Bearbeitet: ReV    Datum: 23.04.2020
Projekt-Nr.: 1049   P:\Pro\1049_Rogg\AP09_HBS\10_Mörterweg_Plangebiet\10_Mörterweg_Plangebiet_AB_PF.xls
Anlage 8.9
Seite 2/2

BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 
Köln 
 
 
 
 
 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben 
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven

Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
 
 
Impressum 
 
 
Auftraggeber Deutsche Reihenhaus AG 
Poller Kirchweg 99 
51105 Köln 
 
 
 
Auftragnehmer BERNARD Gruppe ZT GmbH 
Beratende Ingenieure VBI 
für Verkehrs- und Straßenwesen 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 
Neue Weyerstraße 6 
50676 Köln 
Telefon 0221 222825-0 
Telefax 0221 222825-20 
www.bernard-gruppe.com 
info.koeln@bernard-gruppe.com 
 
 
Bearbeiter Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand 
Michael Gemsa M.Sc. 
Viktoria Reinecke M.Sc. 
 
 
 
 
 
 
Köln, 29.10.2020 
 
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum ver-
wendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Ge-
schlechteridentitäten sowie alle anderen geschlechtlichen Identitäten.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 1 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
INHALT 
1 AUFGABENSTELLUNG 2 
2 UMFELDANALYSE 4 
3 MOBILITÄTSKONZEPT 6 
3.1 Nutzeranalyse 7 
3.2 Handlungsfelder und Strategien 11 
3.3 Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes 13 
3.4 Wirkungsanalyse der Maßnahmen auf den Pkw-Stellplatznachweis 22 
4 ERMITTLUNG DES STELLPLATZBEDARFES 24 
4.1 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis der „Richtzahlenliste 
Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste 
(2000)“ 24 
4.2 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis des Entwurfes der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln 25 
4.3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis der „Richtzahlenliste 
Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste 
(2000)“ 26 
4.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis des Entwurfes der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln 27 
5 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 28

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 2 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
1 AUFGABENSTELLUNG 
Die Deutsche Reihenhaus AG und die GAG Immobilien AG planen derzeit die Ent-
wicklung eines Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven mit dem Arbeitstitel „Südlich 
Baptiststraße“. Geplant sind insgesamt 389 WE, davon 88 Reihenhäuser, 20 Doppel-
haushälften und 280 WE im Geschosswohnungsbau. Zudem sind eine Kita mit 
3 Gruppen und ca. 60 Kindern sowie eine Wohngruppe geplant.1 
 
Abbildung 1: Lageplan des Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven (Lorenzen Mayer Archi-
tekten GmbH (Stand 28.05.2020): Lageplan Südlich Baptiststraße) 
Ergänzend zum Verkehrsgutachten 2 soll das vorliegende Mobilitätskonzept einen 
Handlungsrahmen darstellen, um die Förderung klima-, umwelt- und sozialverträgli-
cher Mobilitätsformen, wie der  Nahmobilität, des ÖPNV und komplementärer Ver-
kehrsangebote zu strukturieren. Das Konzept greift Aspekte der Verkehrsnachfrage 
(z. B. Mobilitätsverhalten der Bewohner, Beschäftigten und Besucher) sowie des Ver-
kehrsangebots (z. B. Verkehrsnetze) integriert auf und entwickelt Handlungsansätze 
 
1  Deutsche Reihenhaus AG und GAG Immobilen AG. Stand 28.04.2020. Ergänzung GAG Immobilien 
AG am 16.07.2020 
2  Deutsche Reihenhaus AG (2020): Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in 
Roggendorf/Thenhoven. BERNARD Gruppe ZT GmbH. Köln

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 3 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
für die relevanten Verkehrsträger (Kfz-Verkehr, Umweltverbund, komplementäre An-
gebote). 
 
Zusätzlich wird der Stellplatzna chweis für Kfz und Fahrrad erstellt. Die Konzeption 
und Umsetzung von Mobilitätsangeboten soll nicht zuletzt einen verringerten Kfz-
Stellplatznachweis statthaft machen und ausgestalten. Die Maßnahmen bedürfen zu 
deren Umsetzung einer weitergehenden Abstimmung mit der Stadt Köln.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 4 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
2 UMFELDANALYSE 
Aus der bereits genannten Verkehrsuntersuchung wird die Umfeldanalyse zur Er-
schließung des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Kapitel zusam-
menfassend wiedergegeben:  
• Die Anbindung des Plangebietes mit dem MIV (motorisierter Individualver-
kehr) ist insgesamt als gut zu werten. Es ist zu erwarten, dass Durchgangs-
verkehre die übergeordneten Straßen um den Ortskern herum  nutzen. Im 
Ortskern sollen alternierendes Parken und Geschwindigkeitsbegrenzungen 
eine Verkehrsberuhigung erreichen. 
• Im Umfeld des Plangebietes besteht ein ausreichendes Angebot an  gastro-
nomischen Einrichtungen, Nahversorgern sowie Schulen und Kitas, die in 4 -
10 Gehminuten erreichbar sind. Diese ermöglichen eine fußläufige Versor-
gung für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten. 
• Die Infrastruktur für den Fußverkehr ist insgesamt als mangelhaft zu bewer-
ten. Einige Straßen verfügen nur über einseitige schmale oder über keine 
Gehwege. Im Ortskern sind ausreichend breite Gehwege vorhanden , die je-
doch z. T. durch parkende Kfz und Bauwerke eingeschränkt werden. 
• Die Infrastruktur ist hinsichtlich der Radverkehrsführung insgesamt als aus-
reichend zu bewerten. Es sind keine separaten Radwege vorhanden, jedoch 
ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bei angeordnetem Tempo 
30 als unbedenklich zu bewerten. An Straßen mit höheren zulässigeren Ge-
schwindigkeiten und höherem Kfz -Verkehrsaufkommen wäre eine separate 
Führung des Radverkehrs sinnvoll. 
• Insgesamt ist die ÖPNV/SPNV-Anbindung als befriedigend zu bewerten, da 
sowohl Anschluss an das Busliniennetz (Linien 120,123 und 980) als auch das 
S-Bahnnetz (Linien S6 und S11) mit einer Haltestelle in fuß - und fahrrad-
freundlichen Entfernungen besteht. Diese ermöglichen Verbindungen zu Zie-
len innerhalb und außerhalb von Köln.  Um die Situation für Bewohner des 
Plangebiets zu verbessern, ist es als zukünftige Maßnahme denkbar, eine 
Wendemöglichkeit im Ortskern für die Buslinie  120 einzurichten, sodass alle 
Haltestellen im direkten Umfeld in beide Fahrtrichtungen anfahrbar sind und 
somit für Ein- und Aussteiger nutzbar sind. Diese Maßnahme ist nicht im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens zu planen. Nach Prüfung zur Umsetzung

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 5 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
einer solchen Maßnahme wurde diese jedoch durch die KVB und die Stadt-
verwaltung der Stadt Köln verworfen.  
• Ein Angebot von Car- und Bikesharing sowie weiterer Mobilitätsdienstleiter 
wie E-Roller oder E-Scooter existiert nicht. 
Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes für alle betrachteten Verkehrsträger 
heterogen ausgestaltet. Den künftigen Nutzern des Plangebietes steht ein einge-
schränktes Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. In 
Verbindung mit den verschiedenen Umgebungszielen im Umfeld des Plangebietes 
werden jedoch effiziente Wegeketten (z. B. Einkäufe auf dem Heimweg) mit kurzen 
Wegen ermöglicht, was die Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad begünstigt. 
In Kombination mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 
werden die zukünftigen Nutzer motiviert, ihre Mobilität umweltfreundlich auszugestal-
ten. Die in der Umfeldanalyse festgestellten Handlungsbedarfe liegen mehrheitlich im 
Handlungsspielraum der Stadt Köln und nicht des Bauherrn.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 6 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
3 MOBILITÄTSKONZEPT 
Um die Mobilität mit den Verkehrsträgern des Umwel tverbundes (zu Fuß, Fahrrad, 
Bus und Bahn) zu fördern und zu steuern, ist eine Reihe an Maßnahmen anwendbar: 
Neben den klassischen, „harten“ Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur 
(z. B. geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten, klare Wegeführung für Fußgänger, Bar-
rierefreiheit) sind auch „weiche“ Maßnahmen geeignet, Verhaltensänderungen zu-
gunsten einer Steigerung des Anteils der im Umweltverbund zurückgelegten Wege 
positiv zu beeinflussen. Dies kann z. B. durch ein ausführliches Informationspaket zu 
den vorhandenen Mobilitätsmöglichkeiten geschehen, die beitragen können, Informa-
tionsdefizite und Zugangshemmnisse abzubauen und Verkehrsangebote des Um-
weltverbundes in die neue Mobilitätsgestaltung zu integrieren. 
 
Die Verkehrsnachfrage der künftigen Bewohner soll frühzeitig, in der Phase der Neu-
orientierung, durch geeignete Verkehrsangebote derart beeinflusst werden. Denn all-
tägliche Gewohnheiten und Routinen prägen Mobilitätsverhalten und Verkehrsmittel-
wahl. So bleibt die Nutzung eines bestimmten Verkehrsmi ttels unverändert, solange 
diese weitgehend reibungslos funktioniert und keine relevanten Gründe zur Änderung 
der Verkehrsmittelwahl vorliegen. Der Wohnortwechsel kann ein geeigneter Anlass 
sein, um Mobilitätsgewohnheiten zu hinterfragen und zugunsten der Verkehrsträger 
des Umweltverbundes zu ändern. Die Abläufe im Alltag – also auch Wege zur Arbeit, 
in der Freizeit und zum Einkauf – werden in dieser Umbruchsituation neu organisiert. 
Zugleich werden v. a. in der ersten Zeit nach dem Umzug Kenntnisse über geeignete 
Verkehrsverbindungen zu zentralen Bezugspunkten am neuen Wohnort gesammelt. 
Für die neue Umgebung entstehen subjektive verkehrsmittelspezifische Vorstellungs-
bilder der räumlichen Umwelt („mental maps“). Die Mobilitätsangebote sollten also in 
der Phase der Neuorientierung bestehen, um diese in die neue Mobilitätsgestaltung 
integrieren zu können. 
 
Ziel ist es daher, durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ein leistungsfähi-
ges, komfortables Angebot für den Fuß - und Radverkehr sowie die Nutzung des  
ÖPNV zu schaffen, um ein lebenswertes und immissionsarmes Stadtquartier und 
Wohnumfeld mit möglichst geringer Pkw -Nutzung zu gestalten. Zudem können sich 
für den Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Köln Vorteile wie z.  B. die

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Reduktion des Stellplatzschlüssels einstellen. Die Erarbeitung des Mobilitätskonzep-
tes gestaltet sich wie folgt in Abbildung 2 dargestellt. 
 
Abbildung 2: Vorgehensweise zur Erarbeitung von Maßnahmen 
3.1 Nutzeranalyse 
Als Basis einer vertieften Untersuchung sowie der Entwicklung passgenauer Maß-
nahmen und zielgruppenspezifischer Angebote ist zunächst eine Nutzeranalyse vor-
zunehmen, um Kenntnisse und Anforderungen spezifischer Nutzergruppen zu erhal-
ten und daran anknüpfend sinnvolle Mobilitätslösungen zu erarbeiten. 
 
Im Rahmen des Bauvorhabens sind Wohnnutzungen, eine Kita und eine Wohngruppe 
geplant. Entsprechend sind  
• Bewohner,  
• die Gruppe der Kinder und Eltern, 
• Beschäftigte sowie  
• Besucher  
als künftige Nutzergruppen in der Analyse zu berücksichtigen.

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Im Folgenden wird das Mobilitätsverhalten dieser Nutzergruppen analysiert.  
 
Bewohner 
Im Plangebiet sind Reihen - und Doppelhäuser geplant sowie eine Wohngruppe. In 
der Wohngruppe werden wahrscheinlich Menschen mit geistiger Behinderung in einer 
ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.  
 
Das Mobilitätsverhalten der Bewohnerschaft wird hauptsächlich durch die Wegezwe-
cke Arbeit, Ausbildung, Einkauf und Freizeit bestimmt. Aus den Wegezwecken resul-
tieren unterschiedliche Verkehrszeiten sowie unterschiedliche Ansprüche an das ge-
nutzte Verkehrsmittel.  
 
Als ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Verkehrsmittels der Bewohnerschaft 
ist die Infrastruktur in Bezug auf Mobilit ätsangebote im Plangebiet zu nennen. Eine 
gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und  Orientierung zu 
Fuß und mit dem Fahrrad begünstigen die Fortbewegung im Umweltverbund. 
 
Als weiterer Faktor bei der Verkehrsmittelwahl  der Bewohnerschaft ist der Wege-
zweck zu nennen, da hieraus unterschiedliche Ansprüche an das Verkehrsmittel re-
sultieren. Für Wege zur Arbeit oder Ausbildung wünscht die Bewohnerschaft ein mög-
lichst bequemes und schnelles Verkehrsmittel, das entsprechend der Berufs- /Ausbil-
dungszeiten zur Verfügung steht. Der Pkw wird hier von der Bewohnerschaft v. a. für 
weite Pendlerstrecken oder Quell - und Zielorte, die eine  vergleichsweise unzu-
reichende Anbindung an den ÖPNV und SPNV – aufgrund großer fußläufiger Distan-
zen zur Haltestelle, eines nicht leistungsfähigen Fahrplanangebots oder ungünstiger 
Umsteigebeziehungen – aufweisen, gewählt.  
 
Um den Pkw-Besitz und den daraus resultierenden Stellplatzbedarf bei den Bewoh-
nern möglichst gering zu halten, werden aufbauend auf der Umfeldanalyse Maßnah-
men erarbeitet, die die Nutzung der Verkehrsträger des Umweltverbundes f ördern 
sollen. Da das Fahrrad innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilneh-
mer die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und damit mit 
dem größten Verlagerungspotenzial vom MIV ist, kommt diesem Verkehrsträger auch 
eine entsprechend große Bedeutung im Rahmen des Mobilitätskonzepts zu. Zur För-
derung des Radverkehrs ist z. B. auch die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich

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von E-Bikes/ Pedelecs zu forcieren, um auch die Bewältigung der angesprochenen 
teils weiten Pendlerstrecken im Berufsverkehr zu ermöglichen und so den Verzicht 
auf einen eigenen Pkw unterstützen. Zudem können Möglichkeiten zum Abstellen wie 
Lastenfahrrädern das Erfordernis eines eigenen Pkw für bestimmte Wegezwecke 
(bspw. den Transport von Getränkekisten) verringern. 
 
Grundsätzlich können nur dauerhaft bereitgestellte Mobilitätsangebote Verhaltensän-
derungen der künftigen Bewohner zugunsten des Umweltverbundes erreicht werden 
können. Von besonderer Bedeutung sind hier die multimodalen Angebote, die es er-
möglichen, aus verschiedenen Verkehrsmitteln das zum Wegezweck und zur Distanz 
passende zu wählen. 
 
Kinder und Eltern (Kita) 
Die Planungen sehen den Bau einer Kita vor. Hol- und Bringverkehre der Eltern sind 
daher bei der Betrachtung zu berücksichtigen. Es ist anzunehmen, dass einige Kinder 
von den Eltern mit dem Pkw oder dem Lastenrad gebracht werden. Andere Kinder , 
voraussichtlich diejenigen, die im näheren Umfeld oder im Plangebiet selber wohnen, 
kommen zu Fuß oder mit dem Fahrrad.  
 
Aufgrund des heterogenen Mobilitätsverhaltens, sind im Rahmen des Mobilitätskon-
zeptes verschiedene Aspekte zu betrachten: Grundsätzlich sollte es zentrales Ziel 
aller Akteure sein, Elterntaxi-Verkehre zur Kita zu vermeiden und – soweit es Wohnort 
und Verkehrsanbindung ermöglichen –bevorzugt mit dem ÖPNV sowie nahmobil zu 
Fuß oder mit dem Fahrrad, mittels Anhänger über den Kindersitz bis hin zum Lasten-
rad, abzuwickeln. Denn dies unterstützt bereits im frühen Kindesalter eine eigenstän-
dige Mobilität in der Ju gend und hat positive Effekte auf die kindliche Entwicklung. 
Überdies werden Verkehrsprobleme durch ankommende und abfahrende „Elternta-
xis“ mit dem Pkw vermieden und die Verkehrssicherheit vor den Einrichtungen geför-
dert. Bei der Komplexität des Sachverhal ts ist es grundsätzlich sinnvoll, Eltern und 
Beschäftigte der Kita entsprechend zu sensibilisieren und mit einem gemeinsamen 
Verständnis erfolgreiche und vor allem passgenaue, geeignete Strategien für ein ver-
kehrssicheres Kitaumfeld im Plangebiet zu entwickeln.

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Beschäftigte (Kita und Wohngruppe) 
Eine weitere Nutzergruppe des Plangebiets stellen die Beschäftigten der Kita und der 
Wohngruppe dar. Als ein entscheidender Faktor bei der Verkehrsmittelwahl dieser 
Nutzergruppe für den Arbeitsweg ist die zur Verfügung stehende Infrastruktur zu nen-
nen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und Orientie-
rung zu Fuß und mit dem Fahrrad begünstigen auch bei dieser Nutzergruppe die 
Fortbewegung im Umweltverbund. Zudem spielen die Länge des Arbeitsweges, Wit-
terung und Klima sowie die Tageszeit eine entscheidende Rolle. Auch Wege, die im 
Anschluss an die Arbeit von den Beschäftigten zurückgelegt werden, z. B. Einkäufe, 
Abholen von Kindern aus der Ki ta/Schule sind Faktoren, die das Mobilitätsverhalten 
der Beschäftigten beeinflussen. 
 
Um die Nutzung der Verkehrsträger des Umweltverbundes durch die Beschäftigten 
zu begünstigen, sind u.  a. radverkehrsfördernde Maßnahmen sinnvoll. So sind aus-
reichend verfügbare und geeignete Fahrradabstellanlagen (diebstahlsicher und wet-
tergeschützt) vorzuhalten. Gute Bedingungen zum Abstellen von Sonderfahrrädern 
bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, mit dem Lastenrad zur Arbeit zu kommen, 
um im Anschluss Einkäufe oder die oben genannten Hol- und Bringfahrten zu tätigen. 
 
Besucher 
Auch bei den Besucher n des Plangebietes spielt die Infrastruktur für die Wahl des 
Verkehrsmittels eine entscheidende Rolle. Eine gute Anbindung an den ÖPNV und 
SPNV sowie eine gute Erreichbarkeit und Orientierung zu Fuß und mit dem Fahrrad 
begünstigen die Fortbewegung im Umweltverbund, die im Vergleich zum Pkw einen 
deutlich geringeren Flächenverbrauch im Straßenraum erfordert . Sind diebstahlssi-
chere, witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen vorhanden, so ist zu erwarten, 
dass Besucher – abhängig auch von der zurückzulegenden Distanz - auch das Fahr-
rad für die Anfahrt wählen.

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3.2 Handlungsfelder und Strategien 
Entsprechend der von den Nutzergruppen ausgehenden Ansprüche an Mobilität so-
wie einer Umfeldanalyse3 sind Handlungsfelder und Strategien mit konkreten Umset-
zungsinstrumenten und schließlich Maßnahmen zu entwickeln.  
Die Handlungsfelder und die darin verfolgten Strategien und Ziele sind in der folgen-
den Tabelle 1 aufgeführt, während im nachfolgenden Teil des Konzeptes die Maß-
nahmen vorgestellt werden, die dem Vorhabenträger zur Umsetzung im Rahmen der 
Planung empfohlen werden. 
  
 
3  Umfeldanalyse detailliert beschrieben in Deutsche Reihenhaus AG (2020): Verkehrsgut-
achten zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststraße“ in Roggendorf/Thenhoven. Brenner 
BERNARD ingenieure GmbH. Köln

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Handlungsfeld Strategien Strategieziel 
Personenverkehr 
Verlagerung von Pkw-
Verkehr auf den Rad- 
und Fußverkehr 
Durch Bereitstellung einer leistungsfähigen und komfortablen 
Alternative sollen Pkw-Verkehre auf den klima-, umwelt- und 
sozialverträglichen Fuß- und Radverkehr verlagert werden.  
Verlagerung von Pkw-
Verkehr auf den SPNV 
und ÖPNV 
Durch Bereitstellung einer leistungsfähigen und komfortablen 
Alternative sollen Pkw-Verkehre auf den klima-, umwelt- und 
sozialverträglichen SPNV und ÖPNV verlagert werden.  
Änderung des Nut-
zerverhaltens  
Diese Strategie verfolgt das Ziel, durch Nutzer beim Plange-
biet verursachten Pkw-Verkehre durch organisatorische Maß-
nahmen und die Durchführung sensibilisierender Kommunika-
tionsmaßnahmen zu mindern. Mit dieser Strategie soll erreicht 
werden, dass Verkehrsteilnehmende durch 
a) Änderung bei der Verkehrsmittelwahl,  
b) verbesserte Organisation ihrer Fahrten und  
c) bewussteren Lebensstil, also den bewussteren Konsum von 
Waren und die bewusstere Inanspruchnahme von Dienstleis-
tungen sowie Freizeitaktivitäten die Pkw-Nutzung reduzieren. 
Fahrzeugtechnik 
und Kraftstoffe 
Förderung alternativer 
Antriebe 
Ziel dieser Strategie ist es, den Anteil von Pkw, leichten und 
schweren Nutzfahrzeugen (Lieferwagen, Lkw, Busse), die lo-
kal schadstoffarme, leise und klimaschonende Antriebskon-
zepte nutzen, in ihrer Verbreitung zu fördern. 
Wirtschafts- und 
Güterverkehr 
Herausforderungen 
durch Onlinehandel/ 
kleinteilige Sendungen 
an den Konsumenten 
bewältigen 
Die Zunahme des Online-Handels hat in der jüngeren Vergan-
genheit zu einer starken Zunahme kleinteiliger Lieferverkehre 
„auf der letzten Meile“ geführt. Strategieziel ist eine gebündelte 
Anlieferung derlei kleinteiliger Sendungen beim Plangebiet. 
Tabelle 1:  Handlungsfelder und Strategien des Mobilitätskonzeptes

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3.3 Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes 
Im Folgenden werden Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes vorgestellt. 
Die Maßnahmen sind bei einer konsequenten Umsetzung geeignet, die Mobilität der 
künftigen Nutzer des Plangebietes nachhaltig im Sinne einer stadtverträglichen Mo-
bilität auszugestalten. 
 
Aus den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich untereinander Synergien zur 
Förderung des Umweltverbundes. Zudem mindert die Reduzierung von motorisierten 
Individualverkehren neben den Emissionen von Luftschadstoffen und Verkehrslärm 
auch die CO2-Emissionen und erhöht die Verkehrssicherheit. 
 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen hauptsächlich im Handlungsrahmen der 
handelnden Akteure des Bauvorhabens und orientieren sich vor rangig an den kurz- 
und mittelfristigen Zeithorizont. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist in geeigneter Weise 
(bspw. in Form von Absichtserklärungen) nachzuweisen.  
 
Die Farbgebung der Steckbriefe kennzeichnet die Zugehörigkeit zu den vorher be-
schriebenen Strategien und Handlungsfeldern.

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Nr. 1: Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung von Außenanlagen 
Handlungsfeld: Personenverkehr 
Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr 
auf den Rad- und Fußverkehr 
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr 
Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher 
Ziel Ziel ist es, Menschen zu motivieren, geeignete Wege in fußgängerfreundlichen Dis-
tanzen vom MIV weg zu verlagern und nahmobil auszugestalten. 
Beschreibung Die Außenbereiche des Plangebietes sollten ansprechend und mit einer hohen Auf-
enthaltsqualität gestaltet werden, dazu gehören Bäume, Bepflanzung und ausrei-
chende Sitzmöglichkeiten. 
 
Da dem umwegeempfindlichen Fußgänger die kürzesten Wege vorbehalten sein 
sollten, ist die Zugänglichkeit des Plangebietes über Hauptzugangswege zu be-
rücksichtigen. Diese sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen, 
um Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern. Im Plan-
gebiet sollten durchgehend beidseitige Gehwege vorhanden sein. Zudem sollten 
Sackgassen für den Fuß- und Radverkehr durchlässig gestaltet werden.  
 
Auch eine systematische Positionierung der Wegebeleuchtung, die zu einem grö-
ßeren Sicherheitsempfinden beiträgt und als Schutz vor Kriminalität dient, ist zu in-
stallieren.  
 
Des Weiteren sollten klare Orientierungspunkte geschaffen werden und eine We-
geführung, die auf die Umgebungsziele – insbesondere auf die nächstgelegenen 
Haltestellen des ÖV – aufmerksam macht, installiert werden, um den Komfort für 
Fußgänger zu erhöhen und gleichzeitig die Nutzung des ÖPNV zu fördern.  
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge-
schätzt. 
Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer-
den. 
 
  
Quelle: BERNARD Gruppe

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Nr. 2: Installation von geeigneten Fahrradabstellanlagen 
Handlungsfeld: Personenverkehr 
Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr 
auf den Rad- und Fußverkehr 
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr 
Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher 
Ziel Ziel ist es, Menschen durch die Bereitstellung von geeigneten Fahrradabstellanla-
gen in ausreichender Anzahl zu motivieren, Wege in fahrradtauglichen Distanzen 
vom MIV weg zu verlagern und mit dem Fahrrad nahmobil auszugestalten. 
Beschreibung Wer ein hochpreisiges, komfortables Fahrrad nutzt, erwartet auch eine geeignete 
Abstellanlage. Steht diese nicht zur Verfügung, führt es dazu, dass das Fahrrad 
nicht genutzt und ein anderes Verkehrsmittel, z. B. der eigene Pkw, zur Fortbewe-
gung gewählt wird. Um die Mobilität mit dem Fahrrad zu stärken, soll das Bauvor-
haben das Angebot von ausreichend Fahrradabstellanlagen in einer ausreichenden 
Qualität und Ausführung für die Nutzer vor Ort vorsehen.  
 
Nach aktuell gültiger Richtzahlenliste der Stadt Köln sind für das Plangebiet 
501 Fahrradabstellplätze herzustellen, davon 100 für Besucher. Für eine effektive 
Förderung des Radverkehrs ist diese Anzahl um 30 % auf 652 Fahrradabstellplätze 
davon 131 für Besucher zu erhöhen (siehe Kapitel 4.3 „Ermittlung des Stellplatzbe-
darfes für Fahrräder“).  
Es sollten ausreichend Platzbedarf, eine gute Zugänglichkeit nahe der Eingangsbe-
reichen der Gebäude sowie eine diebstahlsichere und wettergeschützte Ausgestal-
tung berücksichtigt werden. Die Abstellanlagen müssen je Fahrrad mindestens eine 
Fläche von 1,5 m² pro Fahrrad zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche 
haben. Von den öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Anlagen ebenerdig oder 
über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar sein. An den Reihen-
häusern werden 3 m² große Vorgartenschränke gebaut, die vor allem für das si-
chere Abstellen von Fahrrädern gedacht sind. Für die Geschosswohnungen wer-
den die Abstellplätze in den Tiefgaragen realisiert. Hier ist auf eine gute Zuwegung 
über Rampen und durch möglichst wenige Türen zu achten. Es ist möglich, einen 
Teil der Anlagen als Doppelstockparksysteme herzustellen um Fläche zu sparen. 
Die Einfamilienhäuser erhalten Garagen, die neben dem Pkw ausreichend Platz 
bieten, um auch Fahrräder abzustellen. Abstellplätze für Besucher können straßen-
begleitend vorgesehen werden.  
 
Die konkrete Ausgestaltung sollte sich an den „Hinweisen zum Fahrradparken4“ als 
anerkannter aktueller Stand der Technik orientieren.  
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte ergeben sich in der Raumnutzung und dem Platzbedarf der Anlagen. Die 
gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch eingeschätzt.  
Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt werden 
  
 
4  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2012): Hinweise zum Fahrradpar-
ken.  
Quelle: BERNARD Gruppe

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Nr. 3: Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen für Sonderfahrräder 
Handlungsfeld: Personenverkehr 
Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr 
auf den Rad- und Fußverkehr 
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr 
Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher 
Ziel Um dazu beizutragen, möglichst viele Wege vom Pkw-Verkehr auf den Radverkehr 
zu verlagern, sind auch Wege mit weiteren Distanzen sowie unterschiedliche Wege-
zwecke für den Radverkehr zu fördern. Daher ist die Nutzung von Sonderfahrrä-
dern, wie Pedelecs, Lastenfahrrädern oder Fahrradanhängern, zu unterstützen, in-
dem die bereits genannten Fahrradabstellplätze diesen Ansprüchen gerecht wer-
den. 
Beschreibung Beim Plangebiet sollten Abstellplätze für Sonderfahrräder wie E-Bikes und Lasten-
fahrräder sowie Fahrradanhänger zur Verfügung stehen. Dies kann dazu beitragen, 
noch mehr Kfz-Fahrten zu verlagern, da u. a. die Möglichkeit gegeben wird auch 
Einkäufe oder kleinere Transporte mit dem Fahrrad anstelle des Pkw zu erledigen. 
Von der ermittelten Anzahl an vorzuhaltenden Fahrradabstellplätzen wird ein Anteil 
in Höhe von etwa 10 %, der für das Abstellen von Sonderfahrrädern vorzuhalten ist, 
als sinnvoll angesehen. Für die Reihenhäuser wird angedacht zusätzliche über-
dachte Abstellmöglichkeiten für jeweils 8-10 Lastenrädern zu implementieren, da die 
Vorgartenschränke für das Abstellen von Lastenrädern nicht geeignet sind.  
 
Empfohlen wird zudem die Installation einer Stromversorgung, um die Akkus von E-
Bikes aufladen zu können. Ein Teil der Abstellplätze für die Mehrfamilienhäuser 
sollte mit Lademöglichkeiten (220 V Schuko) ausgestattet werden. Hierdurch ließen 
sich auch längere Fahrten vom MIV auf das Fahrrad verlagern. Der Verzicht der Be-
schäftigten und Bewohner auf einen privaten Pkw kann dadurch gestärkt werden. 
Die Vorgartenschränke sowie die Garagen der Einfamilienhäuser verfügen über ei-
nen Stromanschluss über den E-Bikes/Pedelecs geladen werden können. 
 
Für die Kita wird erwartet, das eine Vielzahl an Fahrrädern zum Kindertransport ge-
nutzt wird (Kindersitz, Lastenrad, Fahrradanhänger oder „Nachläufer“ für größere 
Kinder). Daher wird für die Kita folgende Aufteilung empfohlen: 
• 60 % „normale“ Abstellplätze mit mind. 1,3  m Abstand zueinander zum beque-
men Beladen auch für Kindersitze 
• 25 % Abstellplätze für Lastenfahrräder mit 3 m² Fläche je Fahrrad und entspre-
chenden Seitenabständen 
• 15 % Abstellplätze für lange Gespanne (z. B. Anhänger und Nachläufer) 
Es wird zudem empfohlen Abstellmöglichkeiten zu schaffen die überdacht sind und 
Diebstahlschutz auch für Fahrradanhänger gewährleisten bspw. durch abschließbare 
Räumlichkeiten. Dies ermöglicht es das ein Elternteil das Kind mit dem Fahrradan-
hänger bringt und der andere Elternteil es mit dem Anhänger wieder abholt. Auch für 
die Laufräder der Kinder kann eine solche Abstellmöglichkeit hilfreich sein.  
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte ergeben sich in der Raumnutzung und dem Platzbedarf der Abstellplätze. 
Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch eingeschätzt. 
Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt werden. 
  
Quelle: BERNARD Gruppe

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Nr. 4: Attraktivierung ÖPNV-Angebot 
Handlungsfeld: Personenverkehr 
Strategie: Verlagerung von Pkw-Verkehr 
auf den ÖV 
Akteur/ Zuständigkeit: Stadt Köln und KVB  
Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher 
Ziel Ziel ist es, die Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV zu verbessern, um es 
den Bewohnern des Plangebietes zu erleichtern ihre Mobilität umweltfreundlich zu 
gestalten und kurze Wege zu ermöglichen.  
Beschreibung Es besteht die Möglichkeit Haltestellen im Bestand sowohl auf Aspekte der Barriere-
freiheit als auch auf Witterungsschutz und Sitzgelegenheit zu erweitern. So kann die 
Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden.  
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte ergeben sich ggf. im Platzbedarf der Busse und der Haltestellen sowie in 
einer möglichen Lärmbelästigung der Anwohner. Entsprechende Untersuchungen 
durch die Stadt Köln oder die KVB schlössen sich an. Die Nutzung von E-Fahrzeu-
gen sollte weiter forciert werden.  
Umsetzbarkeit Die Maßnahme ist nicht im Rahmen des Bebauungsplans umzusetzen, sondern be-
trifft die grundsätzliche Planung der KVB bzw. der Stadt Köln. 
 
  
Quelle: BERNARD Gruppe

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Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
Nr. 5: Information und Kommunikation von Mobilitätsangeboten zur Stärkung des Umweltverbundes 
Handlungsfeld: Personenverkehr 
Strategie: Änderung des Nutzerverhaltens  
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr und Mieter  
Zielgruppe: Bewohner  
Ziel Ziel ist es, durch gezielte Information und Kommunikation an die neuen Mieter und 
Käufer eine umweltfreundliche Ausgestaltung der Alltagsmobilität zu unterstützen. 
Beschreibung Die Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels bleibt unverändert, solange diese 
weitgehend reibungslos funktioniert und keine relevanten Gründe zur Änderung der 
Verkehrsmittelwahl vorliegen. Der Wohnortwechsel kann ein geeigneter Anlass sein, 
um Mobilitätsgewohnheiten zu hinterfragen und zugunsten der Verkeh rsträger des 
Umweltverbundes zu ändern. Die Abläufe im Alltag – also auch Wege zur Arbeit, in 
der Freizeit und zum Einkauf  – werden in dieser Umbruchsituation neu organisiert. 
Zugleich werden v. a. in der ersten Zeit nach dem Umzug Kenntnisse über geeignete 
Verkehrsverbindungen zu zentralen Bezugspunkten am neuen Wohnort gesammelt. 
Für die neue Umgebung entstehen subjektive verkehrsmittelspezifische Vorstel-
lungsbilder der räumlichen Umwelt („mental maps“). Die Mobilitätsangebote sollten 
also in der Phase der Neuorientierung bestehen, um diese in die neue Mobilitätsge-
staltung integrieren zu können.  
Neumieterpakete/Käuferpakete können neuen Bewohnern wichtige Informationen 
zu Mobilitätsangeboten und -alternativen im Umfeld beim Einzug nahelegen. 
Mögliche Inhalte können sein: 
• Standortspezifische Informationen im Bereich Mobilität (ÖPNV, Radver-
kehr, Fußverkehr, Car- und Bikesharing) 
o Stadtplan von Roggendorf/Thenhoven mit Fußwegeentfernungen 
o Radverkehrsnetz Köln als Faltblatt 
o Broschüren von Carsharing -Anbietern 
o Minifahrpläne der Bus- und S-Bahnlinien 
• Schnuppertickets oder Gutscheine, die gleich zum Ausprobieren einladen 
o Schnupperticket für den ÖPNV 
o Gutschein lokaler Händler/Dienstleister in Roggendorf/Thenhoven 
die den Bewohnern kurze Wege und die Versorgung vor Ort er-
möglichen 
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge-
schätzt.  
Umsetzbarkeit Die Maßnahme erfordert eine Implementierung zum Einzug der Bewohner und eine 
Weiterverfolgung bei Einzug neuer Bewohner.

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Nr. 6: Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen  
Handlungsfeld: Fahrzeugtechnik und Kraftstoffe 
Strategie: Förderung alternativer Antriebe 
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr 
Zielgruppe: Bewohner, Beschäftigte und Besucher 
Ziel Ziel ist die Schaffung günstiger Voraussetzungen, um elektromobil unterwegs zu 
sein, durch den Aufbau und das Angebot von Ladeinfrastruktur. Denn E-Mobilität 
ist wesentlicher Bestandteil eines emissionsfreien und klimafreundlichen Verkehrs. 
Beschreibung Das Angebot der benötigten Infrastruktur bzw. entsprechender Servicedienstleis-
tungen sind für die Bewohner, Beschäftigten sowie Besucher ein maßgeblicher 
Faktor. Privatautos werden von Beschäftigten v. a. über eine normale Steckdose 
(SchuKo, 230 V / 16 A = 3,68 kW) über den Tag/ während der Arbeitszeit und mit 
geringer Leistung geladen, was nur geringe Anforderungen an das Stromnetz stellt. 
Gleiches gilt für Bewohner während der Abend-/Nachtstunden.  
 
Die Einfamilienhäuser erhalten Garagen mit Stromanschluss. Die Mehrfamilienhäu-
ser und Reihenhäuser parken in der Tiefgarage. Für die Tiefgarage ist zu beach-
ten: 
• Mindestens 20 % der Stellplätze für die Wohnnutzungen sollten mit Ladeinfra-
struktur ausgestattet werden. Für die weiteren Nutzungen sollten 10 % der vor-
gesehenen Nutzungen Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorsehen (mindes-
tens jedoch 1 Stpl.)  
• Zur Abrechnung der Stromentnahme gibt es Modelle, bei denen der Stromver-
brauch direkt über einen abrechenbaren/zugeordneten Zähler erfasst wird 
bspw. in der Tiefgarage. 
• Lokales Lastenmanagement: Beinhaltet v. a. die zeitliche Steuerung der 
Stromnachfrage mittels technischer und nicht-technischer Maßnahmen. Ein 
Element kann die Nutzung von Stromspeichern sein. Schon kleine Speicher 
können deutliche Balancierungseffekte generieren. Elektrofahrzeuge selbst 
können als Speicher für regenerativ erzeugten Strom dienen (Stichwort smart 
grid) und den über am Tag in der Autobatterie gespeicherten Strom zur Sen-
kung der abendlichen Nachfragespitze verwendbar machen.5 
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Die gesellschaftliche Akzeptanz des lokal emissionsfreien Elektroantriebes wird all-
gemein als hoch eingeschätzt. Konflikte werden keine erwartet.  
Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer-
den. 
 
  
 
5  BDEW (2016): Der Technische Leitfaden - Ladeinfrastruktur Elektromobilität Version 2, S. 6 
Quelle: BERNARD Gruppe

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 20 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
Nr. 7: Aufnahme einer Paketstation an geeigneter zentraler Stelle 
Handlungsfeld: Wirtschafts- und Güterverkehr 
Strategie: Herausforderungen durch Onlinehandel/ kleinteilige 
Sendungen an den Konsumenten bewältigen 
Akteur/ Zuständigkeit: Bauherr, KEP-Dienstleister 
Zielgruppe: Bewohner und Beschäftigte 
Ziel Verkehrlich-städtebauliche Konsequenzen wie Lieferverkehre, die mit Lärm, Schad-
stoffen sowie Platzverbrauch der Fahrzeuge verbunden sind, wird durch das Ange-
bot einer Paketstation an geeigneter Stelle im Quartier entgegengewirkt. 
Beschreibung An eine Paketstation werden standardmäßig die Pakete der Bewohnerschaft ange-
liefert. Die Adressaten können ihre Sendungen jederzeit wohnungsnah abholen. 
Zusätzliche Verkehre, verursacht durch wiederholte Zustellversuche oder Abhol-
fahrten der Empfänger vom Verteilzentrum, werden so vermieden. Nur im Ausnah-
mefall, z. B. bei Menschen, die nur eingeschränkt mobil sind, sollten Pakete noch 
bis vor die Tür geliefert werden, um das Zustellen von kleinteiligen Lieferungen effi-
zienter zu gestalten.  
 
Die Organisation der Routen obliegt jedoch den Zustellerfirmen. Zusätzlich bietet 
die Integration der Paketstation an einer zentralen Stelle die Möglichkeit, nötige 
Wege der Bewohnerschaft (bspw. den Weg zwischen Haltestelle und Wohnung) 
mit dem Abholen von Paketen zu kombinieren. 
Konflikte/ Gesell-
schaftliche Akzeptanz 
Konflikte sind nicht erkennbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz wird als hoch einge-
schätzt. 
Umsetzbarkeit Maßnahme kann im Zuge der Planung bis Erstbezug der Nutzer umgesetzt wer-
den. 
 
Nachfolgende Tabelle 2 zeigt eine Übersicht der Maßnahmen des Mobilitätskonzep-
tes, zugeordnet zur jeweiligen Strategie mit zusammenfassender Beschreibung.  
 
Das folgende Kapitel schätzt die Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen ab. 
  
Quelle: BERNARD Gruppe

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 21 
 
Projekt-Nr.: 500189  P:\Pro\1049_Rogg\MK_AP_07_Doku\500189_MK_Südlich_Baptiststrasse_201029.docx (29.10.2020) 
Strategie Nr. Maßnahme Beschreibung 
Verlagerung von Pkw-Verkehr auf Rad- und Fußverkehr 1 
Einhaltung hoher 
Qualitätsstandards 
bei der Planung der 
Außenanlagen  
• Ansprechende Gestaltung der Außenanlagen mit Bäumen, 
Bepflanzung und ausreichend Sitzmöglichkeiten 
• Ausreichende Beleuchtung der Fußwege 
• Klare Orientierungspunkte und kurze Wege zu wichtigen Um-
gebungszielen (z.B. Haltestelle des ÖV) 
• Kurze Wege ermöglichen (z. B. Sackgassen durchlässig ge-
stalten) 
2 
Installation von geeig-
neten Fahrradabstell-
plätzen  
• Anzahl Fahrradabstellplätze gemäß Richtzahlenliste Stadt 
Köln, für eine gezielte Förderung des Radverkehrs um den 
Faktor 1,3 zu erhöhen 
• Anspruchsgerechte Fahrradabstellanlagen nach „Hinweise 
zum Fahrradparken“ der FGSV (Bspw. ebenerdig oder über 
Rampen/Aufzüge zugänglich, sicherer Stand, diebstahlsicher, 
einzeln leicht zugänglich, mind. 1,5 m² je Fahrrad, witterungs-
geschützt, gute Einsehbarkeit und Beleuchtung) 
3 
Förderung der E-Mo-
bilität und Nutzung 
von Sonderfahrrädern 
• Möglichkeit zum Abstellen von Sonderfahrrädern (E-Bikes, 
Lastenfahrräder, Fahrradanhänger) 10 % der Abstellplätze  
• Mind. 3 m² Fläche je Lastenrad 
• Für die Kita:  
• 60 % „normale“ Abstellplätze mit mind. 1,3 m Abstand 
zueinander zum bequemen Beladen auch für Kindersitze 
• 25 % Abstellplätze für Lastenfahrräder mit 3 m² Fläche je 
Fahrrad und entsprechenden Seitenabständen 
• 15 % Abstellplätze für lange Gespanne (z. B. Anhänger 
und Nachläufer) 
• Installation einer Stromversorgung zum Aufladen von Akkus 
für E-Bikes/Pedelecs bspw. für Beschäftigte 
Verlage-
rung 
von Pkw-
Verkehr  
auf den ÖV 
4 Attraktivierung des 
ÖPNV Angebotes 
• Attraktivierung des ÖPNV Angebot durch Prüfung des Aus-
baus der Haltestellen auf Aspekte der Barrierefreiheit als auch 
auf Witterungsschutz und Sitzgelegenheit durch die KVB oder 
die Stadtverwaltung der Stadt Köln 
Änderung des 
Nutzerverhal-
tens 
5 
Information und Kom-
munikation von Mobi-
litätsangeboten zur 
Stärkung des Um-
weltverbundes 
• Informationspakete für neue Mieter und Käufer 
 
Förderung al-
ternativer An-
triebe 
6 
Aufbau von Ladeinf-
rastruktur für Elektro-
fahrzeuge  
• Ausstattung von Stpl. der Bewohner/Beschäftigten mit Ladein-
frastruktur für E-Fahrzeuge, um das Laden während der Ar-
beitszeit und der Zeit zuhause zu ermöglichen 
• Empfohlen werden mindestens 20 % der Stpl. für Bewohner 
und 10% der Stellplätze für die weiteren Nutzungen (mindes-
tens jedoch jeweils 1 Stpl.) auszustatten  
Paketliefe-
rungen  
7 
Aufnahme eines Pa-
ketshops/Abholstation 
an geeigneter Stelle 
• Implementierung einer Paketstation zur Vermeidung von wie-
derholten Zustellversuchen und damit unnötigen Verkehren 
Tabelle 2: Zusammenfassung der Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
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ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 22 
 
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In der nachfolgenden Abbildung 3 sind die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes im 
Plangebiet in Roggendorf/Thenhoven räumlich verortet.  
 
Abbildung 3: Übersichtsplan zu den Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (eigene Darstel-
lung auf Basis Lageplan Südlich Baptiststraße, Lorenzen Mayer Architekten 
GmbH) 
3.4 Wirkungsanalyse der Maßnahmen auf den Pkw-Stellplatznachweis 
Im Folgenden wird die Wirkung der ausgearbeiteten Mobilitätsbausteine untersucht. 
Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte Förderung der Verkehrsträger des 
Umweltverbundes zu einem reduzierten MIV -Anteil bei den Bewohnern, Beschäftig-
ten sowie Besuchern des Plangebietes und somit auch zu einem verringerten Pkw -
Stellplatzbedarf führt. Entsprechend lässt sich begründen, dass der von der Stadt 
Köln geforderte Stellplatzschlüssel in Bezug auf die Stellplatzherstellung, bei konse-
quenter Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu reduzieren ist.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 23 
 
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Die Umsetzung bzw. Realisierung der Maßnahmen ist bspw. in einer Absichtserklä-
rung zwischen Bauherrn und Anbieter (z. B. Anbieter von Paketstationen) festzuhal-
ten und der Stadt Köln bei Bedarf vorzulegen.  
 
Die nachfolgend aufgeführten Abschläge können dabei aus verkehrsplanerischer 
Sicht je Handlungsfeld berücksichtigt werden, sofern die jeweils empfohlenen Maß-
nahmen eng mit der Stadt Köln abgestimmt sind und konsequent umgesetzt ihre Wir-
kung entfalten: 
 
• Förderung des Radverkehrs  10 % 
o Maßnahmen 2 und 3 
• Weitere Maßnahmen  5 % 
o Maßnahmen 1, 4 und 5  
 
In Summe ergibt sich demnach bei Berücksichtigung und Umsetzung der aufgeführ-
ten Maßnahmen aus Sicht des  Gutachters ein zusätzlicher Abschlag in Höhe von 
15 % auf die Pkw-Stellplatzherstellung. Die hier aufgeführten Abschläge auf den Stell-
platzbedarf sind im Baugenehmigungsverfahren  mit dem Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung der Stadt Köln abzustimmen. Die Maßnahmen 6 „Aufbau von Lad-
einfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ und Maßnahme 7 „Aufnahme einer Paketstation 
an geeigneter Stelle“ empfehlen sich ausdrücklich aus Gründen der zukunftsfähigen 
Gestaltung des Plangebietes, haben indes keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der 
benötigten Stellplätze. Nach dem Entwurf der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ist für 
das Gebiet zusätzlich ein ÖV-Abschlag von 25 % möglich.  
 
Auf die absolute Anzahl der daraus resultierenden herzustellenden Stellplätze wird 
im folgenden Kapitel 4 näher eingegangen.

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
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4 ERMITTLUNG DES STELLPLATZBEDARFES 
Im Folgenden werden der Pkw-Stellplatzbedarf und der Bedarf an Fahrradabstellan-
lagen unter Berücksichtigung der Nutzungen des Plangebietes sowie des Mobilitäts-
konzeptes berechnet.  
4.1 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis der „Richtzahlenliste Fahr-
radabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste 
(2000)“ 
Basis der Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs ist die aktuell noch gültige „Richtzah-
lenliste Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlen-
liste § 51 BauO NRW vom 1. Juni 2000" (Stand 21.05.2004).  
 
Zusätzlich wird als Vergleich der aktuelle Entwurf (03/2020) der neuen Stellplatzsat-
zung der Stadt Köln aufgeführt.  
 
Berechnungsgrundlagen, angenommene Richtwerte und Ergebnisse auf Basis der 
aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln sind in Tabelle 3 zusammengefasst. 
 
Tabelle 3: Berechnung des Bedarfs an Kfz-Stellplätzen nach Richtzahlenliste Stadt Köln 
Demnach besteht ein Bedarf von insgesamt 392 Stellplätzen im Plangebiet, davon 39 
für Besucher. Der Besucheranteil ist nicht in der Richtzahlenliste vorgesehen, wird 
jedoch auf Basis von Erfahrungswerten angesetzt und empfohlen.  
Reihen- und 
Doppelhäuser Geschossbau Kita Wohngruppe Ges amt
Spanne
1 Stpl. je 20-30 
Kinder mindestens 2 
Stpl. 
Berechnungsgrundlage 20 Kinder
Anteil Besucher 10% 10% 0% 0%
Gesamt 108 280 3 1 392
davon 
Besucher 11 28 0 0 39
Abschlag Radverkehr 0% 10% 10% 10%
Gesamt 108 252 3 1 364
davon 
Besucher 11 26 0 0 37
Abschlag weitere Maßnahmen 
Mob.-Konzept 0% 5% 5% 5%
Gesamt 108 238 3 1 350
davon 
Besucher 11 24 0 0 35
1 Stpl je WE
Berechnung nach Richtzahlenliste Stadt Köln (Basis alte BauO NRW)Pkw-Stellplätze
Stellplatzbedarf mit 
Mob.Konzept
(Minimalwert)
Stellplatzbedarf ohne Abschlag 
(Minimalwert)
Stellplatzbedarf mit Radverkehrs-
förderung
(Minimalwert)
1 Stpl je WE 1 Stpl. je WE

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Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
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Durch die gezielte Förderung des Radverkehrs (Maßnahmen 2 und 3) ist aus ver-
kehrsgutachterlicher Sicht eine Reduzierung um  10 % statthaft. Demnach reduziert 
sich der Bedarf auf insgesamt 36 4 Kfz-Stellplätze, davon 37 für Besucher. Die Rei-
hen- und Doppelhäuser werden in den Reduzierungen nicht berücksichtigt. Aufgrund 
der weiteren Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (Nr. 1, 4 un d 5) ist aus verkehrs-
gutachterlicher Sicht eine Reduzierung um 5 % statthaft. Somit reduziert sich der Be-
darf auf 350 Kfz-Stellplätze, davon 35 für Besucher.  
4.2 Ermittlung des Pkw-Stellplatzbedarfs auf Basis des Entwurfes der Stellplatz-
satzung der Stadt Köln  
Berechnungsgrundlagen, angenommene Richtwerte und Ergebnisse auf Basis de s 
Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln fasst Tabelle 4 zusammen. 
 
Tabelle 4: Berechnung des Bedarfs an Kfz -Stellplätzen nach Entwurf Stellplatzsatzung  
Stadt Köln 
Demnach resultiert ein Bedarf von insgesamt 328 Stellplätzen im Plangebiet. Durch 
die gezielte Förderung des Radverkehrs (Maßnahmen 2 und 3) ist aus verkehrsgut-
achterlicher Sicht eine Reduzierung um 10  % statthaft. Demnach reduziert sich der 
Bedarf auf insgesamt 308 Kfz-Stellplätze. Die Reihen- und Doppelhäuser werden in 
der Reduzierung nicht berücksichtigt. Aufgrund der weiteren Maßnahmen des Mobi-
litätskonzeptes (Nr. 1, 4 und 5) ist aus verkehrsgutachterlicher Sicht eine weitere Re-
duzierung um 5 % statthaft. Somit reduziert sich der Bedarf auf 297 Kfz -Stellplätze. 
WE unter 50m² WE über 50 m² WE unter 50 m² WE über 50 m²
Spanne
1  Stpl. je 100 m² 
WF min. 1 Stpl. je 
WE
Berechnungsgrundlage 1 Stpl je WE
Anteil Besucher 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Gesamt 108 5 75 20 116 3 1 328
davon 
Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0
Abschlag Radverkehr 0% 10% 10% 10% 10% 10% 10%
Gesamt 108 5 68 18 105 3 1 308
davon 
Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0
Abschlag weitere Maßnahmen 
Mob.-Konzept 0% 5% 5% 5% 5% 5% 5%
Gesamt 108 5 64 17 99 3 1 297
davon 
Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0
ÖV-Abschlag 0% 25% 25% 25% 25% 25% 25%
Gesamt 108 3 45 12 70 2 1 241
davon 
Besucher 0 0 0 0 0 0 0 0
1 Stp. je 
WE
Stellplatzbedarf mit ÖV-
Abschlag
(Minimalwert)
Pkw-Stellplätze
Stellplatzbedarf mit 
Mob.Konzept
(Minimalwert)
Stellplatzbedarf ohne Abschlag 
(Minimalwert)
Satzung Stadt Köln ENTWURF
Geschossbau
KitaReihen- und 
Doppelhäuser
Wohn-
gruppe Ges amt
1 Stpl. je 25 
Kinder jedoch 
mindestens 
2Stpl.
Stellplatzbedarf mit Radverkehrs-
förderung
(Minimalwert)
1 Stpl. je 2 WE 1 Stpl. je WE 1 Stpl. je 2 WE (x 
0.8)
1 Stpl. je WE (x 
0.8)

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
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Im Entwurf der Stellplatzsatzung ist zudem eine Reduzierung aufgrund der Lage im 
Einzugsgebiet der S -Bahn- und Bushaltestellen um 2 5 % möglich, sodass sich der 
Stellplatzbedarf auf 241 Stellplätze reduziert. 
4.3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis der „Richtzahlenliste 
Fahrradabstellplätze für Köln und Pkw-Stellplätze entsprechend Richtzahlen-
liste (2000)“ 
Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Fahrräder für das Bauvorhaben erfolgt eben-
falls gemäß Richtzahlenliste der Stadt Köln. Als Vergleich wird die Berechnung nach 
dem Entwurf der neuen Stellplatzsatzung beigefügt. Die Berechnungsgrundlagen, an-
genommenen Richtwerte und Ergebnisse auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlen-
liste der Stadt Köln sind in Tabelle 5 zusammengefasst.  
 
Tabelle 5: Berechnung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen nach Richtzahlenliste Stadt 
Köln 
Demnach resultiert ein Bedarf von insgesamt 5 01 Fahrradabstellplätzen im Plange-
biet, davon 100 für Besucher. Für eine gezielte Förderung des Radverkehrs ist eine 
Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30  % sinnvoll, auch um eine Re-
duzierung der Anzahl der Pkw -Stellplätze statthaft zu gestalten. Demnach resultiert 
ein Bedarf von 652 Fahrradabstellplätzen, davon 131 für Besucher. 
Ges amt
Spanne
2 Abstpl. je 20 bis 30 
Kinder, mindestens 2 
Abstpl. 
Berechnungsgrundlage 2 Abstpl. je 20 Kinder
Anteil Besucher 20% 10% 20%
Gesamt 490 6 5 501
davon 
Besucher 98 1 1 100
Gesamt 637 8 7 652
davon 
Besucher 128 1 2 131
Berechnung nach Richtzahlenliste Stadt Köln (Basis alte BauO NRW)
Stellplatzbedarf mit Förderung 
des Radverkehrs 
(Erhöhung um den Faktor 1,3)
(Minimalwert)
Fahrrad-Stellplätze
Stellplatzbedarf (Minimalwert)
Kein Nachweis 
erforderlich
Reihen- und 
Doppelhäuser
1  Abstpl. je 40 m² 
WF 1 Abstpl. je 40 m² WF
Geschossbau Kita Wohngruppe

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
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4.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Fahrräder auf Basis des Entwurfes der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln  
Die Berechnungsgrundlagen, angenommenen Richtwerte und Ergebnisse auf Basis 
des Entwurfs der neuen Stellplatzsatzung der Stadt Köln sind in Tabelle 6 zusam-
mengefasst. 
 
Tabelle 6: Berechnung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen nach Entwurf der Stellplatz-
satzung Stadt Köln 
Demnach besteht auf Basis des Entwurfs ein Bedarf in Höhe von insgesamt 676 Fahr-
radabstellplätzen, davon 3 für Besucher. Für eine gezielte Förderung des Radver-
kehrs ist eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll, auch 
um eine Reduzierung der Anzahl der Pkw-Stellplätze statthaft zu gestalten. Demnach 
resultiert ein Bedarf von 881 Fahrradabstellplätzen, davon 4 für Besucher.  
Reihen- und 
Doppelhäuser
WE unter 50 m² WE über 50 m² WE unter 50 m² WE über 50 m²
Spanne
1 Abstpl. je 10 
Kinder jedoch 
mind. 2 für 
Spezialräder 
davon 50% 
Besucheranteil
Berechnungsgrundlage 1 Abstpl. je 10 
Kinder
Anteil Besucher 0% 0% 50% 0%
Gesamt 10 198 6 7 676
davon 
Besucher 0 0 3 0 3
Gesamt 13 258 8 10 881
davon 
Besucher 0 0 4 0 4
Satzung Stadt Köln ENTWURF
Stellplatzbedarf mit Förderung 
des Radverkehrs 
(Erhöhung um den Faktor 1,3)
(Minimalwert)
Fahrrad-Stellplätze
Stellplatzbedarf (Minimalwert)
455
0
592
0
0%
Kita Wohn-
gruppe Ges amt
1 Abstpl. je 
30 m² WF
1 Abstpl. je 30 
m² WF 1 Abstpl. je 30 m ³ WF
Geschossbau
kein Nachweis , 
bei Bedarf 1-4 je 
WE
1 Abstpl. je WE

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 28 
 
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5 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 
Die Deutsche Reihenhaus AG und die GAG Immobilen AG planen die Entwicklung 
eines Bauvorhabens in Roggendorf/Thenhoven mit dem Arbeitstitel „Südlich Baptist-
straße“. Geplant sind insgesamt 389 WE, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Ge-
schosswohnungsbau. Zudem sind eine Kita sowie eine Wohngruppe geplant. 
Zunächst wurde im Rahmen einer Umfeldanalyse die Erschließungssituation des 
Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmer qualitativ bewertet und eine Nutzeranalyse 
vorgenommen. In einem weiteren Schritt wurden Handlungsfelder und Strategien so-
wie darauf basierende folgende Maßnahmen erarbeitet, die die Nutzung der Ver-
kehrsträger des Umweltverbundes bei künftigen Nutzern fördern sollen: 
 
Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr: 
• Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung der Außenanlagen 
• Installation von geeigneten Fahrradabstellanlagen 
• Förderung der E-Mobilität und Nutzung von Sonderfahrrädern 
 
Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den ÖPNV: 
• Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes  
 
Änderung des Nutzerverhaltens  
• Information und Kommunikation bestehender Mobilitätsangebote zur Stär-
kung des Umweltverbundes 
 
Förderung alternativer Antriebe: 
• Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an den Stellplätzen der 
Beschäftigten 
 
Paketlieferungen 
• Aufnahme einer Paketstation an zentraler Stelle im Plangebiet 
 
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln, der Erschließung durch den ÖV 
sowie der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes, wurde abschließend der Stellplatz-
bedarf (Pkw und Fahrrad) für das Plangebiet ermittelt.  
 
Auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln wurde folgender Bedarf 
an Pkw-Stellplätzen ermittelt:

Deutsche Reihenhaus AG 
 
Mobilitätskonzept zum Bauvorhaben  
"Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven 
 
 
 
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• Ohne Abschläge 392 Kfz-Stpl. 
• Zzgl. Abschlag Förderung Radverkehr (10 %) 364 Kfz-Stpl. 
• Zzgl. Abschlag weitere Maßnahmen (5 %)  350 Kfz-Stpl. 
 
Auf Basis des aktuellen Entwurfes der Stellplatzsatzung der Stadt Köln wurde folgen-
der Bedarf an Pkw-Stellplätzen ermittelt: 
• Ohne Abschläge 328 Kfz-Stpl. 
• Zzgl. Abschlag Förderung Radverkehr (10 %) 308 Kfz-Stpl. 
• Zzgl. Abschlag weitere Maßnahmen (5 %) 297 Kfz-Stpl.  
• Zzgl. Abschlag ÖPNV Erschließung (25 %) 241 Kfz-Stpl. 
 
Auf Basis der aktuell gültigen Richtzahlenliste wurde ferner ein Bedarf von 501 Fahr-
radabstellplätzen ermittelt, davon 1 00 für Besucher. Gemäß Entwurf der Stellplatz-
satzung sind es 676 Fahrradabstellplätze, davon 3 für Besucher. Zur gezielten Rad-
verkehrsförderung ist die Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30  % 
sinnvoll woraus ein Bedarf von 652 Fahrradabstellplätzen, davon 131 für Besucher 
resultiert. Gemäß aktuell gültiger Richtzahlenliste und dem Stellplatzsatzungsentwurf 
der Stadt Köln ist es ein Bedarf von 881 Fahrradabstellplätzen, davon 4 für Besucher.  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist in geeigneter Weise 
nachzuweisen. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, so 
können die Reduzierungsabschläge nicht angesetzt werden. Die a ngeführten Ab-
schläge der Maßnahmen des Mobilitätskonzepts  sind durch den Verkehrsgutachter 
angesetzt und im Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt Köln abzustimmen. 
 
Aufgestellt: Köln, 29.10.2020 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
 
i.V. Dipl.-Ing. Philipp Hillebrand 
Projektleiter Verkehrsplanung

Beratungsverlauf (2)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (28)

  • Baptiststraße 59
  • Berrischstraße 177
  • Sinnersdorfer Straße 88
  • Further Straße
  • Bruchstraße 4
  • Quettinghofstraße
  • Gottfried-Mock-Straße
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Details

Aktenzeichen
3123/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.05.2021
Erstellt
27.10.2020 09:54