2007/0716
Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei HHSt. 01.0256.540100 'Reinigung' in Höhe von 36.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2007
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2007/0716
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 06.12.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Amt: Hauptamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0716 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei HHSt. 01.0256.540100 "Reinigung" in Höhe von 36.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2007 Vorlage vom: 04.12.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stellt überplanmäßig gemäß § 100 HGO 36.000,- € bei HHSt. 01.0256.540100 „Reinigung“ zur Verfügung für eine einmalige, umfassende Grundreinigung der Büro- und Ge- meinschaftsflächen im Stadthaus Frankfurter Straße 71 bereit. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Wenigerausgaben bei HHSt. 01.0210.655100 „Ausgaben für externe Organi- sationsuntersuchungen“. 2. Der Reinigungsauftrag ist sofort nach Magistratsbeschlussfassung in Auftrag zu geben. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Dezember 2007 Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Fälle von Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadthaus Frankfurter Straße 71, die von diesen auf die Raumluftsituation in dieser Mietsache zurückgeführt werden. Wir haben gemeinsam mit dem Vermieter, der Bauverein AG, in der Vergangenheit mehrere Gutachten eingeholt, um die vorgetragenen Belastungen, insbesondere was Phenole angelangt, bewerten zu können und Folgerungen zu ziehen für Abhilfe. Inzwischen liegen sieben Gutachten vor, die vom Grundsatz her alle bestätigen, dass für keines der flüchtigen Stoffe die zulässigen Grenzwerte auch nur annähernd erreicht, geschweige denn überschritten werden. Veranlasst durch das Hauptamt wurde für den 29.11.2007 zu einem „Runden Tisch“ ins Neue Rathaus eingeladen, an dem neben Vertretern von Gesamtpersonalrat und Personalrat der Stadtverwaltung Darmstadt u. a. teilnahmen die Leiterin des Gesundheitsamtes Darmstadt-Dieburg, ein Vertreter der Unfallkasse Hessen, ein Vertreter des TÜV SÜD, der Betriebsarzt der Stadt Darmstadt, der Sicherheitstechnische Dienst der Stadt Darmstadt sowie Vertreter der Verwaltung. Auch hier wurde in der Diskussion eindeutig heraus gearbeitet, dass keine der bekannten flüchtigen Stoffe die Toleranzwerte übersteigen. Gleichwohl, und das ist sowohl in der Arbeitsmedizin als auch in der Umweltmedizin unumstritten, gibt es Menschen, die selbst auf geringe Dosierungen gesundheitliche Reaktionen zeigen. Dies kann mehrere Ursachen haben, vermutlich greifen mehrere Faktoren ineinander und lösen dann solche Reaktionen aus. Kritisch gesehen wird von den meisten Teilnehmern am „Runden Tisch“ die aktuelle Reinigungssituation der Verkehrs- und Büroflächen. Es wird vorgetragen, dass die Teppichböden sich nicht nur in einem inzwischen unansehnlichen Zustand befinden, sondern auch wegen nicht hinreichender Reinigungsqualität stark verschmutzt sind. Gleiches gilt für die Heizkörper, die hinter den Verkleidungen wohl schon lange nicht mehr gepflegt worden sind, wie auch für Luftschächte und dergleichen. Die letzte Grundreinigung liegt rund sechs Jahre zurück. Von daher ist es angezeigt, eine solche Maßnahme umgehend zu ergreifen, auch um den gesetzlichen Fürsorgepflichtauftrag des Dienstherrn gegenüber den Beschäftigten nachzukommen. Bei den in Rede stehenden rund 12.000 Quadratmeter Nutzfläche würde für eine solche Maßnahme ein Kostenaufwand in Höhe von rund 36.000,- € entstehen. Der Magistrat wird gegeben, diesen nicht veranschlagten Betrag überplanmäßig bereit zu stellen. Deckungsmittel stehen für nicht beauftragte Organisationsuntersuchungen zur Verfügung. Im Hinblick auf die Haushaltsumstellung und begründet auf die Tatsache, dass es sich hier um Mittel des Verwaltungshaushaltes handelt, die nicht übertragbar sind, ist diese Deckungsstruktur zu rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 nach der Grundreinigung darstellen wird. Ein nicht unerhebliches Problem scheint die nicht voll funktionierende Querbelüftung im Großteil der Büroflächen darzustellen. Hier werden Verhandlungen mit der Bauverein AG aufgenommen, wie diesem Mangel möglichst zeitnah beizukommen ist. Eine weitergehende Forderung, nämlich die Teppichböden komplett auszu- tauschen, ist kurzfristig nicht darstellbar, wobei hier daran erinnert werden darf, dass diese Form der Bodenbeläge seinerzeit von der Stadt ausdrücklich gewünscht und beauftragt war. 3 ... Aus Sicht aller mit diesem Problem Beteiligten, ist die Beauftragung einer Grundreinigung dringend angezeigt, um einen ersten Schritt zur Beseitigung der empfundenen Beeinträchtigungen zu gehen. Der in Gründung befindliche Eigenbetrieb IDA war am „Runden Tisch“ beteiligt und wird die Weiterentwicklung ab 2008 in diesem Verwaltungsgebäude beobachten und begleiten. Darmstadt, den 4. Dezember 2007 10 do-ha Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0716
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.12.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00