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2007/0716

Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei HHSt. 01.0256.540100 'Reinigung' in Höhe von 36.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2007

Magistratsvorlage 04.12.2007

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2007/0716

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2007/0716

5413 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.12.2007 
 
Beteiligt vor
 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0716 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei HHSt. 01.0256.540100 "Reinigung" in 
Höhe von 36.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2007 
 
 
 
Vorlage vom: 04.12.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stellt überplanmäßig gemäß § 100 HGO 36.000,- € bei HHSt. 01.0256.540100 
„Reinigung“ zur Verfügung für eine einmalige, umfassende Grundreinigung der Büro- und Ge-
meinschaftsflächen im Stadthaus Frankfurter Straße 71 bereit. Die Mehrausgaben werden gedeckt 
durch Wenigerausgaben bei HHSt. 01.0210.655100 „Ausgaben für externe Organi-
sationsuntersuchungen“. 
 
2. Der Reinigungsauftrag ist sofort nach Magistratsbeschlussfassung in Auftrag zu geben. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Dezember 2007 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Seit einigen Monaten häufen sich die Fälle von Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
im Stadthaus Frankfurter Straße 71, die von diesen auf die Raumluftsituation in dieser Mietsache 
zurückgeführt werden. Wir haben gemeinsam mit dem Vermieter, der Bauverein AG, in der 
Vergangenheit mehrere Gutachten eingeholt, um die vorgetragenen Belastungen, insbesondere 
was Phenole angelangt, bewerten zu können und Folgerungen zu ziehen für Abhilfe. Inzwischen 
liegen sieben Gutachten vor, die vom Grundsatz her alle bestätigen, dass für keines der flüchtigen 
Stoffe die zulässigen Grenzwerte auch nur annähernd erreicht, geschweige denn überschritten 
werden. Veranlasst durch das Hauptamt wurde für den 29.11.2007 zu einem „Runden Tisch“ ins 
Neue Rathaus eingeladen, an dem neben Vertretern von Gesamtpersonalrat und Personalrat der 
Stadtverwaltung Darmstadt u. a. teilnahmen die Leiterin des Gesundheitsamtes Darmstadt-Dieburg, 
ein Vertreter der Unfallkasse Hessen, ein Vertreter des TÜV SÜD, der Betriebsarzt der Stadt 
Darmstadt, der Sicherheitstechnische Dienst der Stadt Darmstadt sowie Vertreter der Verwaltung. 
Auch hier wurde in der Diskussion eindeutig heraus gearbeitet, dass keine der bekannten flüchtigen 
Stoffe die Toleranzwerte übersteigen. Gleichwohl, und das ist sowohl in der Arbeitsmedizin als auch 
in der Umweltmedizin unumstritten, gibt es Menschen, die selbst auf geringe Dosierungen 
gesundheitliche Reaktionen zeigen. Dies kann mehrere Ursachen haben, vermutlich greifen 
mehrere Faktoren ineinander und lösen dann solche Reaktionen aus. Kritisch gesehen wird von den 
meisten Teilnehmern am „Runden Tisch“ die aktuelle Reinigungssituation der Verkehrs- und 
Büroflächen. Es wird vorgetragen, dass die Teppichböden sich nicht nur in einem inzwischen 
unansehnlichen Zustand befinden, sondern auch wegen nicht hinreichender Reinigungsqualität 
stark verschmutzt sind. Gleiches gilt für die Heizkörper, die hinter den Verkleidungen wohl schon 
lange nicht mehr gepflegt worden sind, wie auch für Luftschächte und dergleichen. Die letzte 
Grundreinigung liegt rund sechs Jahre zurück. Von daher ist es angezeigt, eine solche Maßnahme 
umgehend zu ergreifen, auch um den gesetzlichen Fürsorgepflichtauftrag des Dienstherrn 
gegenüber den Beschäftigten nachzukommen. Bei den in Rede stehenden rund 12.000 
Quadratmeter Nutzfläche würde für eine solche Maßnahme ein Kostenaufwand in Höhe von rund 
36.000,- € entstehen. Der Magistrat wird gegeben, diesen nicht veranschlagten Betrag 
überplanmäßig bereit zu stellen. Deckungsmittel stehen für nicht beauftragte 
Organisationsuntersuchungen zur Verfügung. Im Hinblick auf die Haushaltsumstellung und 
begründet auf die Tatsache, dass es sich hier um Mittel des Verwaltungshaushaltes handelt, die 
nicht übertragbar sind, ist diese Deckungsstruktur zu rechtfertigen.  
 
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Raumluftsituation im Stadthaus Frankfurter Straße 71 nach der 
Grundreinigung darstellen wird. Ein nicht unerhebliches Problem scheint die nicht voll 
funktionierende Querbelüftung im Großteil der Büroflächen darzustellen. Hier werden 
Verhandlungen mit der Bauverein AG aufgenommen, wie diesem Mangel möglichst zeitnah 
beizukommen ist. Eine weitergehende Forderung, nämlich die Teppichböden komplett auszu-
tauschen, ist kurzfristig nicht darstellbar, wobei hier daran erinnert werden darf, dass diese Form 
der Bodenbeläge seinerzeit von der Stadt ausdrücklich gewünscht und beauftragt war.

3 
... 
 
 
 
Aus Sicht aller mit diesem Problem Beteiligten, ist die Beauftragung einer Grundreinigung dringend 
angezeigt, um einen ersten Schritt zur Beseitigung der empfundenen Beeinträchtigungen zu gehen. 
Der in Gründung befindliche Eigenbetrieb IDA war am „Runden Tisch“ beteiligt und wird die 
Weiterentwicklung ab 2008 in diesem Verwaltungsgebäude beobachten und begleiten. 
 
 
Darmstadt, den 4. Dezember 2007 
10 do-ha 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat

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  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0716
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.12.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00