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AN/1594/2017

Baustandards und städtische Auflagen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 03.11.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.11.2017, TOP 2.2

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2305 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses  
Herrn Niklas Kienitz 
 
An die Oberbürgermeisterin 
der Stadt Köln 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.11.2017 
AN/1594/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
 
Baustandards und städtische Auflagen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
Bauherren klagen über stetig steigende Bau- und Baunebenkosten aufgrund von strengeren 
Auflagen bzw. Anforderungen bei Bauwerken, vor allem im Bereich der Energieeinsparung 
und des Brandschutzes. Immer wieder erreichen die Politik Beschwerden, dass die Stadt 
Köln im Sinne eines ‚Lex Colonia’ besonders hohe Standards abweichend von der geltenden 
Rechtslage verlangt.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um Beantwortung der 
folgenden Fragen: 
  
1. Inwiefern gibt es im Baubereich Anforderungen der Kölner Verwaltung, die über die 
gesetzlichen Bestimmungen des Landes-, Bundes- und Europarechts hinausgehen 
und welche Erklärung hat die Verwaltung dafür? 
2. Mit welcher Begründung wurde in Köln festgelegt, dass bei Sonderbauten im Einzel-
fall zur Verwirklichung der Anforderungen nach § 3 Satz 1 BauO NRW besondere An-
forderungen gestellt werden können, die über die materiellen Forderungen der Bau-
ordnung hinausgehen? 
3. Nach welchen Kriterien wird der o.g. Einzelfall bestimmt, wo sind die „besonderen Kri-
terien“, die in Köln zum Tragen kommen, festgeschrieben und inwiefern haben Sach-
verständige im Vorfeld eines Bauantrages Zugriff auf diese? 
4. Wie beurteilt die Verwaltung die zusätzlichen Belastungen für das Bauen in Köln 
durch die o.g. Ausweitung von Standards? 
5. Wie will die Stadtverwaltung die o.g. Auswüchse zurückführen, um das Bauen in Köln 
einfacher, schneller und günstiger zu machen? 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Ralph Sterck 
Vorsitzender

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1594/2017
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
03.11.2017
Erstellt
03.11.2017 12:03