Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Baustandards und städtische Auflagen
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/1594/2017 vom 03.11.2017
Stand: Am 09.11.2017 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
FDP Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.11.2017 AN/1594/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Baustandards und städtische Auflagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Bauherren klagen über stetig steigende Bau- und Baunebenkosten aufgrund von strengeren Auflagen bzw. Anforderungen bei Bauwerken, vor allem im Bereich der Energieeinsparung und des Brandschutzes. Immer wieder erreichen die Politik Beschwerden, dass die Stadt Köln im Sinne eines ‚Lex Colonia’ besonders hohe Standards abweichend von der geltenden Rechtslage verlangt. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Inwiefern gibt es im Baubereich Anforderungen der Kölner Verwaltung, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Landes-, Bundes- und Europarechts hinausgehen und welche Erklärung hat die Verwaltung dafür? 2. Mit welcher Begründung wurde in Köln festgelegt, dass bei Sonderbauten im Einzel- fall zur Verwirklichung der Anforderungen nach § 3 Satz 1 BauO NRW besondere An- forderungen gestellt werden können, die über die materiellen Forderungen der Bau- ordnung hinausgehen? 3. Nach welchen Kriterien wird der o.g. Einzelfall bestimmt, wo sind die „besonderen Kri- terien“, die in Köln zum Tragen kommen, festgeschrieben und inwiefern haben Sach- verständige im Vorfeld eines Bauantrages Zugriff auf diese? 4. Wie beurteilt die Verwaltung die zusätzlichen Belastungen für das Bauen in Köln durch die o.g. Ausweitung von Standards? 5. Wie will die Stadtverwaltung die o.g. Auswüchse zurückführen, um das Bauen in Köln einfacher, schneller und günstiger zu machen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Mit freundlichen Grüßen gez. Ralph Sterck Vorsitzender
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz