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0277/2026

Beantwortung einer Anfrage AN/1199/2025 betreffend Sachstände zu verwaisten Wohnbauprojekten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4520 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0277/2026  
Freigabedatum 24.02.2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
 
SB Mülheim – Sachstände zu verwaisten Wohnbauprojekten 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.08.2025 
Die Koalitionsfraktion CDU und SPD sowie die FDP der Bezirksvertretung Mülheim haben mit 
Anfrage AN/1199/2025 die nachfolgenden Fragen gestellt: 
 
1. Das Bauvorhaben Baumwollbleicherei an der Schweinheimer Straße in Köln-Holweide 
liegt zum wiederholten Male brach. Sämtliche Maschinen wurden abgebaut. Die denk-
malgeschützte Substanz verfällt. Zuletzt hieß es im Sommer 2025, ein neuer Investor 
will das gesamte genehmigte Baukonzept mit ca. 250 Wohnungen, einer Kita usw. um-
planen. Was bedeutet das für den Baufortschritt und die vom Verfall (absichtlich?) be-
drohten Bestandsgebäude? 
 
2. An der Bergisch-Gladbacher Straße in Köln-Dellbrück wurden vor ca. drei Jahren die 
historischen Wohnhäuser Nr. 948 bis 966 entmietet, die Bäume in den Vorgärten ge-
fällt. Seither sind die ca. 60 Wohnungen leerstehend, die Gebäude verfallen. Warum 
wurde hier eine Entmietung durchgeführt und warum beginnen keine Sanierungsarbei-
ten? Stehen die Häuser unter Denkmalschutz?  
 
3. Auf dem Gelände der Industriebrache „Gilden Brauerei“ in Mülheim sollten laut Inves-
tor und BV-Beschluss im Jahr 2023 über 200 Wohnungen, eine Kita usw. gebaut wer-
den. Im Sommer 2025 heißt es hier ebenfalls: „Investor gibt das Bauprojekt auf“. Was 
bedeutet das für die Industriebrache, welche Alternativen gibt es? 
 
4. Gibt es technische/gebäudliche Teile auf dem Gelände der Gilden Brauerei, die unter 
Denkmalschutz stehen, wenn ja: Wie werden diese geschützt, solange es keine Sanie-
rung gibt? 
 
5. Welche Schritte unternimmt die Stadtverwaltung in den drei o.g. Fällen von Flächen- 
und Gebäudeleerständen? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1 
Für das Projekt Baumwollbleicherei an der Schweinheimer Straße gibt es eine neue Investo-
rin. Das der Verwaltung zuletzt vorgestellte Konzept war nicht genehmigungsfähig und muss 
weiterbearbeitet werden. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den Fachämtern, insbesondere

2 
 
auch dem Denkmalschutz, Voraussetzung für ein tragbares Konzept. Sobald ein neues Kon-
zept vorliegt, wird dieses durch die Verwaltung beraten werden, um eine Baugenehmigung zu 
erreichen. 
 
Zu 2 
Die derzeit bestehenden 30 Wohnungen unter den Anschriften Bergisch Gladbacher Str. 948 
– 966 sollen abgerissen werden. Im Anschluss sollen 58 neue Wohnungen auf den Grundstü-
cken geschaffen werden. Die bislang bestehende Gesamtwohnfläche wird damit nahezu ver-
doppelt. Das Amt für Wohnungswesen hat der Eigentümerin zu diesem Zweck eine befristete 
Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch erteilt. Gemäß dieser 
Genehmigung ist die Eigentümerin verpflichtet, die neuen Wohneinheiten bis zum 31.12.2028 
fertigzustellen. Die Objekte stehen nach der Denkmalliste in KölnGIS nicht unter Denkmal-
schutz. Die Abbrucharbeiten wird das Römisch-Germanische Museum jedoch aufgrund mögli-
cher Bodendenkmäler begleiten.  
 
Zu 3 
Die letzte Investorin musste auf Grund gestiegener Baukosten das Projekt abbrechen. Die Ei-
gentümerin sucht derzeit eine neue Investorin. Die Verwaltung unterstützt diesen Prozess, um 
eine zukunftsfähige Bebauung für das Grundstück herauszuarbeiten. Das Projekt wurde am 
03.02.2026 in Gestaltungsbreirat behandelt, um die zukünftige Dichte festzulegen. 
 
Zu 4 
Auf dem Gelände der Brauerei gibt es kein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Auf der 
Homepage der Stadt Köln kann eine Karte zu eingetragenen Denkmälern eingesehen werden: 
Denkmalkarte - Stadt Köln  
 
Zu 5 
Die Investorin der Baumwollbleicherei hat entschieden, das bereits genehmigte Konzept zu 
verändern. Die Auswirkungen davon sind so erheblich, dass eine neue Genehmigung notwen-
dig ist. Die Verwaltung berät die Investorin in diesem Prozess, hat jedoch keinen Einfluss auf 
die Geschwindigkeit der Überarbeitung. 
 
Hinsichtlich des Abbruchs der Objekte Bergisch Gladbacher Str. 948 – 966 wird die Verwal-
tung im Rahmen einer Auflagenprüfung die fristgerechte Schaffung des Ersatzwohnraums 
überprüfen. 
 
Bezüglich des Brauereigeländes stehen die Verwaltung und die Köln Business der Eigentü-
merin jederzeit zur Verfügung, um den erneuten Verkaufsprozess zu unterstützen sowie die 
Qualifizierung und das  Bauleitplanverfahren wieder aufzunehmen.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schweinheimer Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße 948
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0277/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.02.2026
Erstellt
27.01.2026 12:43