3358/2025
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Campus Colonius Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1595 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bereits stattgefunden hat am 20.10. – 03.11.2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangplakates nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Erläuterungsbericht
19133 Zeichen
1
Anlage 3
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 654641/02
Arbeitstitel: „Campus Colonius Nord in Köln-Neustadt/Nord“
1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren
1.1. Anlass und Ziel der Planung
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH
& Co.KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück a n der Inneren Kanalstraße zwischen
Subbelrather Straße und Venloer Straße und westlich vom Inneren Grüngürtel eine
qualitätsvolle Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen.
Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet, daher
beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das
Grundstück neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektonischer
Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den
Nachbargrundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem unter
Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm „Colonius“ zu realisieren.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung geschaffen und eine
städtebauliche Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13 a BauGB wird angestrebt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird
der Vorhaben - und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die
Vorhabenträgerin zur Realisierung des Vorhabens verpflichtet.
1.2. Verfahren
Mit Beschluss (0302/2022) vom 07.04.2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss den
Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Campus Colonius Nord“ und die
Rahmenbedingungen für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren gefasst.
Insbesondere eine max imale mit dem Fernmelde - und Fernsehturm „Colonius“
denkmalverträgliche Höhenentwicklung von 80,00 m. Die Rahmenbedingungen basieren auf
gemeinsamen Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Denkmalschutz
und Denkmalpflege.
Das Qualifizierungsverfahren wurde als zweistufiger Realisierungswettbewerb nach der
Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) unter Berücksichtigung der
Spielregeln des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt im Zeitraum vom 13.01.2023 bis
18.08.2023 durchgeführt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit den Ergebnissen der
ersten Phase am 20.04.2023 eine analoge und begleitete Bürger*innenbeteiligung nach den
Spielregeln des Städtebaulichen Masterplan Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse de r
Bürger*innenbeteiligung wurden dem Preisgericht im Rahmen der ersten
Preisgerichtssitzung zur Kenntnis gegeben und flossen in die Bearbeitungshinweise für die
zweite Phase ein.
2
Das abschließende Preisgericht hat am 18.08.2023 beschlossen, den Entwurf des Büros
Sauerbruch Hutton Architekten mbH, Berlin, mit LAND Germany Landschaftsarchitekten,
Düsseldorf, mit einer maximalen Höhenentwicklung von 80,00 m, mit dem 1. Preis zu
prämieren und als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen (2775/2023). Bereits zu
diesem Zeitpunkt wurde die Höhenentwicklung im Preisgericht diskutiert und u.a. angemerkt,
dass der Entwurf in seiner Ausformung mehr Höhe vertragen könnte.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss daher am 22.05.2025 auf der Grundlage einer
durchgeführten Sichtfeldstudie und einer denkmalpflegerischen Stellungnahme der weiteren
Planung eine max imale Höhenentwicklung von 96,00 m und eine maximale
Bruttogeschossfläche von 34.000 m² zu Grunde zu legen (0939/2025).
Mit der so überarbeiteten Planung wurde die frühzeitige Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 1
BauGB im Zeitraum vom 04.09.2025 bis zum 03.10.2025 durchgeführt. Es gingen insgesamt
14 Stellungnahmen ein, die zu keiner Änderung der Planung führten.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 wurde vom 20.10.2025 bis zum
03.11.2025 durchgeführt. Es gingen insgesamt 5 Stellungnahmen ein, die sich insbesondere
zur Höhenentwicklung, zur Art der Nutzung und zu erhaltenswerten Bäumen äußerten.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt / Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von Köln.
Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und zum Kölner Dom beträgt circa
2.000 m. Das ca. 3.970 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen Katasterplan den
Flurstücken 1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der Gemarkung Ehrenfeld.
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten durch die
Innere Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren Grüngürtels und im
Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius begrenzt.
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung
Das Plangebiet ist mit zwei Gebäuden bebaut, die derzeit zum größten Teil leer stehen und
ehemals als Bürostandort genutzt wurden. Zur Subbelrather Straße wurde 1954 ein
fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine Traufhöhe von 67,2 m über Normalhöhennull
(NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 17 m über Straßenniveau. Südlich
grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an. Die Traufe liegt bei 85,7 m über
NHN, was einer Höhe von 34,4 m über Straßenniveau entspricht. Beide Gebäude sind
sanierungsbedürftig.
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in einer
zweigeschossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen zum
Fernmeldeturm sowie zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind teilweise
baumbestandene Grünstreifen sowie einige Einzelbäume vorhanden. Die
Grundstückgrenzen zum Fernmeldeturm „Colonius“ sowie zum inneren Grüngürtel werden
durch eine abweisende, ca. 2-3 Meter hohe Spundwand geprägt.
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und entspricht
von den Nutzungen her dem Charakter eines Mischgebietes. Südwestlich grenzt das
Grundstück mit dem Fernmeldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen Seite schließen
sich an der Kreuzung Innere Kanalstraße / Subbelrather Straße fünf- bis siebengeschossige
Gebäude in blockähnlichen Strukturen an. In den Erdgeschosszonen befindet sich ein
3
Möbelgeschäft sowie auf der gegenüberliegenden Seite ein Sportfachgeschäft. Die
Obergeschosse sind durch Dienstleistungsnutzung geprägt.
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der Innere Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet) an.
Innerhalb dieses Grünzuges liegen in den Offenlandbereichen Spiel - und Freizeitangebote
für Naherholungssuchende. Die Grünflächen sind durch bewaldete Bereiche eingefasst.
2.3. Erschließung
2.3.1. ÖPNV
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa 450 m
entfernt; den Hans -Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in circa 600 m. Vom
Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional - und Fernverkehr der Deutsche n
Bahn AG.
2.3.2. Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden. Über diese
Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet gut an das
überörtliche Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße (L 100) und im Weiteren der
Bundesautobahn A 57 angebunden.
2.3.3. Fuß- und Radwegeverkehr
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von den
nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather Straße und
die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für R adfahrer gut
erreichbar.
2.3.4. Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden sich im
Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise - anlagen.
3. Planungsvorgaben
3.1. Regionalplan
Der wirksame Regionalplan legt für die Bereiche östlich der Inneren Kanalstraße die
Freiraumfunktion Waldbereich fest, die mit der Funktion als Regionaler Grünzug überlagert
wird. Diese Festlegungen beziehen sich hier auf die Sicherung des Inneren Grüngürtels, der
eine wichtige innerstädtische Grünverbindung darstellt. Die Siedlungsbereiche westlich der
Inneren Kanalstraße sind als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Diese
Festlegungen werden auch bei de m neu aufgestellten Regionalplan, der am 29.10.2025 in
Kraft getreten ist , beibehalten. Das Plangebiet befindet sich somit im Übergang zwischen
dem Allgemeinen Siedlungsbereich und dem Regionalen Grünzug.
In den Erläuterungen de s neuen Regionalplanes zu dem Ziel „Z.18 – Regionale Grünzüge
sichern und vor Inanspruchnahme schützen“ wird darauf hingewiesen, dass
maßstabsbedingt in den Regionalen Grünzügen auch Bauflächen bzw. bereits bebaute
Flächen enthalten sein können und die hier bestehenden Rechte von der Festlegung
unberührt bleiben. Diese Ausführungen treffen auch auf den Planbereich bzw. dessen
Umgebung zu, da sich hier bereits Bebauung befindet und im FNP als Bauflächen dargestellt
sind.
Bei der Beurteilung, ob die Planung als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar
angesehen werden kann, ist zudem auf den Interpretationsspielraum des Regionalplanes
4
hinzuweisen, der hier aufgrund der unmittelbar westlich an das Plangebiet grenzenden ASB-
Festlegung hier als gegeben angesehen werden kann. Durch den Abriss und Neubau sind
zudem keine Beeinträchtigungen des Regionalen Grünzuges zu erwarten, sondern einzelne
Funktionen des Grünzuges wie z.B. die Zugänglichkeit, können durch die Planung sogar eine
Aufwertung erfahren (s. Ausführungen in Kapitel 4.3).
Parallel zu den frühzeitigen Beteiligungen wurde eine landesplanerische Abstimmung gemäß
§ 34 Landesplanungsgesetz bei der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Auf der
Grundlage des eingereichten Plankonzepts und des Erläuterungsberichtes kann die
Bezirksregierung Köln eine Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung in
Aussicht stellen.
3.2. Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Fernmeldeturm" (SO)
dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von Einrichtungen der
Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der Telekom, wie zum Beispiel
der Fernmeldeturm sowie Verwaltungsgebäude untergebracht. Die geplante Nutzung
entspricht somit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Nach derzeitigem Stand
soll aber voraussichtlich keine Berichtigung des FNP erfolgen, da sich der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes mit ca. 4.000 qm unterhalb der Darstellungsschwelle des
Flächennutzungsplanes (0,5 ha) bewegt und die hier vorgesehenen Nutzungen mit der im
FNP dargestellten Zweckbestimmung grundsätzlich verträglich sind.
3.3. Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
3.4. Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln trifft Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet liegt im
Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder
zur Verbesserung des Klimas").
3.5. Landschaftsschutzgebiete
Unmittelbar an das Plangebiet grenzt in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet
L 16 mit dem Entwicklungsziel 2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener
Grünanlagen") an.
3.6. Denkmalschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes tangiert unmittelbar das Baudenkmal Innerer
Grüngürtel, Abschnitt 3, das mit der laufenden Nummer 69 am 01.07.1980 in die Denkmalliste
der Stadt Köln eingetragen worden ist.
Das Vorhaben hat hinsichtlich seiner Höhenerstreckung vorrausichtlich keine Auswirkungen
auf die Integrität des Baudenkmals Kölner Dom, da es sich außerhalb der geschützten
Sichtfeldachsen befindet.
Darüber hinaus steht seit Juli 2022 der in direkter Nachbarschaft des Plangebietes stehende
Colonius als Baudenkmal Nummer 8806 unter besonderem Schutz.
3.7. Höhenentwicklungskonzept (HEK)
Das Höhenentwicklungskonzept innere Stadt liefert durch das Zusammenspiel eines
räumlichen Plans und der Anwendung des Höhenentwicklungskonzeptes die Grundlage zur
Steuerung künftiger Höhenentwicklungen in Köln. Mit der Sitzung des
5
Stadtentwicklungsausschusses am 6. Februar 2025 wurde das Höhenentwicklungskonzept
für die Innere Stadt Kölns beschlossen. Das Höhenentwicklungskonzept kommt immer dann
zur Anwendung, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 Metern beziehungsweise seine
Umgebung um 30 Prozent übersteigt und mit dem räumlichen Plan vereinbar ist. Tritt dieser
sogenannte "Auslöser" ein, ist die Eignung des Vorhabens zu prüfen und die Planungsstufen
des Höhenentwicklungskonzeptes zu durchlaufen.
Das HEK stellt für das Plangebiet bereits einen möglichen Hochpunkt dar.
3.8. Städtebauliches Entwicklungskonzept „Köln-Katalog“
Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als Konzept für eine nachhaltige
Stadtentwicklung beschlossen (Vorlagen -Nr. 3068/2022). Als städtebauliches
Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln -Katalog bei
bebauungsplanrelevanten Vorhab en berücksichtigt. Dies erfolgt unter dem Aspekt der
Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Köln-Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und
funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend
Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Hierbei
werden Strategien für eine qualitätvolle Dichte aufgezeigt und Quartierstypologien definiert.
Das Plangebiet Iiegt innerhalb der Innenstadt mit einer Quartiersdichte höher als 1,5.
Insbesondere die Strategien zur vertikalen Dichte, die sich mit der Höhenentwicklung der
Gebäude und deren Zusammenspiel beschäftigen, der grünen Vielfalt wie u. a. nutzbare
Dachflächen und der Nutzungsvielfalt finden sich in der Vorhabenplanung wieder.
3.9. Planfeststellung
Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die planfestgestellte U -Bahnstrecke der
Linie 5, die von dem Hans-Böckler-Platz/ Bahnhof Köln West (Venloer Straße) in den inneren
Grüngürtel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird.
3.10. Klimaschutzleitlinien
Am 17. März 2022 hat der Rat die so genannten Klimaschutzleitlinien (Leitlinien zum
Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln – Vorlagen-Nr.
4286/2021) beschlossen. Für Nichtwohngebäude wurden hierbei Grundsätze sowie
verbindliche Anforderungen erarbeitet. Hierzu gehören Vorgaben zu Effizienzstandards
sowie zum Einsatz von Photovoltaik. Die Vorgaben der Klimaschutzleitlinien sind im weiteren
Verfahren umzusetzen.
4. Darstellung der Planinhalte
4.1. Nutzung und Baustruktur
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend
gewerblich genutzten Gebäudes mit Büro -, Co-Working- und Konferenzflächen, welche
durch öffentliche Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt
werden.
Durch die Planung von innenstadtnahen Arbeitsplätzen verbunden mit einer sehr guten
Infrastruktur werden den im Umfeld wohnenden Menschen neue Möglichkeiten der Nutzung
und des Aufenthaltes ermöglicht. Der Grüngürtel profitiert im Gegenzug von einer Belebu ng
durch die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude und öffentlichen Angeboten im Gebäude.
6
Das Freiraum- und Mobilitätskonzept, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt
wird, konsolidiert die qualitative Entwicklung des Areals.
Insgesamt sollen auf dem Grundstück eine Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal
34.000 m² in einem Hochhaus von maximal 96 m Höhe realisiert werden. Die derzeitige
Planung sieht vor, dass sich das Gebäude nach oben verbreitert und mit seinen oberen
Geschossen in die angrenzenden städtischen Grundstücke des Inneren Grüngürtels und der
Inneren Kanalstraße ragt. Dies ist im Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern und der
Geltungsbereich entsprechend zu erweitern.
4.2. Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes für den MIV erfolgt – wie bisher auch – über eine Zu- und
Ausfahrt an der Subbelrather Straße. Hierüber kann die Tiefgarage angefahren werden und
die Anlieferung erfolgen.
Von der Inneren Kanalstraße soll lediglich eine Zufahrt für Notfallfahrzeuge erfolgen.
4.3. Grün- und Freiflächen
Das Freiflächenkonzept sieht eine Durchlässigkeit für Zufußgehende und Radfahrende vor
und bindet das Plangebiet mit einem Fuß - und Radweg an den Inneren Grüngürtel an. Die
Umsetzung der außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Vorschläge für
Wegeverbindungen w ird im weiteren Verfahren untersucht. Erhaltenswerte Bäume sollen
möglichst erhalten und in das Begrünungskonzept integriert werden. Eine qualifizierte
Freiflächenplanung wird im weiteren Verfahren Bestandteil des Vorhaben - und
Erschließungsplanes.
Ziel des Freiraumkonzeptes ist , unter Berücksichtigung der „Spielregeln Masterplan“, die
Verzahnung von Innerem Grüngürtel und Plangebiet. Das Vorhaben soll sich aktiv zum
Grüngürtel hin öffnen, Barrieren sollen abgebaut und die verschiedenen Areale miteinander
verknüpft werden. Eine po sitive Bilanz soll sowohl im ökologischen als auch im
landschaftsarchitektonischen Sinne für den Grüngürtel erreicht werden.
5. Auswirkungen der Planung
Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Planung werden nach aktuellem Stand
folgende Untersuchungen und Gutachten für das weitere Verfahren erforderlich:
• Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
• Schalltechnisches Gutachten
• Verkehrsbedingte Luftschadstoffe
• Bodengutachten / Untersuchungen nach BBodSchG
• Verschattungsuntersuchung
• Artenschutzprüfung (ASP I)
• Baumbewertung
• Begrünungsplan / Grünordnungsplan (GOP)
• Windkomfort- und Kaltluftuntersuchung / stadtklimatisches Gutachten
• Energiekonzept
• Sichtfeldstudie
7
• Entwässerungskonzept (Regelentwässerung und Starkregen)
6. Planverwirklichung
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12
BauGB und in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB geschaffen.
6.1. Bodenordnung
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Bodenordnende
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
6.2. Kosten
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs -
und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln
entstehen nicht. Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und für die
relevanten Erschließungsanlagen anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger wird im
Durchführungsvertrag geregelt.
6.3. Durchführungsvertrag
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag gemäß
§ 12 Abs. 1 BauGB vor Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung
des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und die Tragung der Planungs-
und Erschließungskosten durch die Vorhabenträgerin sowie ggf. weitere Maßnahmen, die im
Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen.
Anlage 2 - Geltungsbereich
374 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 654641/02 "Campus Colonius Nord" in Köln - Neustadt/Nord Anlage 2Stadtplanungsamt 05 025 75 150 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
6790 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 3358/2025 Freigabedatum 06.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Campus Colonius Nord Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhaben- bezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichti- gen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 1 (Innenstadt) und 4 (Eh- renfeld) ohne Einschränkungen zustimmen. Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück an der Inneren Kanalstraße zwi- schen Subbelrather Straße und Venloer Straße und westlich vom Inneren Grüngürtel eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen. Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet, daher be- absichtigt die Vorhabenträgerin die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und archi- tektonischer Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den Nachbargrundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem unter Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm „Colonius“ zu realisieren. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung geschaffen und eine städte- bauliche Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezoge- ner Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfah- rens nach § 13 a BauGB wird angestrebt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungs- vertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Realisierung des Vorhabens verpflichtet. Verfahren Mit Beschluss (0302/2022) vom 07.04.2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Campus Colonius Nord“ und die Rah- menbedingungen für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren gefasst. Insbe- sondere eine maximale mit dem Fernmelde- und Fernsehturm „Colonius“ denkmalver- trägliche Höhenentwicklung von 80,00 m. Die Rahmenbedingungen basieren auf ge- meinsamen Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Denkmal- schutz und Denkmalpflege. Das Qualifizierungsverfahren wurde als zweistufiger Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) unter Berücksichtigung der Spielregeln des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt im Zeitraum vom 13.01.2023 bis 18.08.2023 durchgeführt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit den Ergeb- nissen der ersten Phase am 20.04.2023 eine analoge und begleitete Bürger*innenbe- teiligung nach den Spielregeln des Städtebaulichen Masterplan Innenstadt durchge- führt. Die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung wurden dem Preisgericht im Rah- men der ersten Preisgerichtssitzung zur Kenntnis gegeben und flossen in die Bearbei- tungshinweise für die zweite Phase ein. 3 Das abschließende Preisgericht hat am 18.08.2023 beschlossen, den Entwurf des Bü- ros Sauerbruch Hutton Architekten mbH, Berlin, mit LAND Germany Landschaftsarchi- tekten, Düsseldorf, mit einer maximalen Höhenentwicklung von 80,00 m, mit dem 1. Preis zu prämieren und als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen (2775/2023). Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Höhenentwicklung im Preisgericht diskutiert und u.a. angemerkt, dass der Entwurf in seiner Ausformung mehr Höhe ver- tragen könnte. Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss daher am 22.05.2025 auf der Grundlage einer durchgeführten Sichtfeldstudie und einer denkmalpflegerischen Stellungnahme der weiteren Planung eine maximale Höhenentwicklung von 96,00 m und eine maxi- male Bruttogeschossfläche von 34.000 m² zu Grunde zu legen (0939/2025). Mit der so überarbeiteten Planung wurden die frühzeitige Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB im Zeitraum vom 04.09.2025 bis zum 03.10.2025 durchgeführt. Es gingen insgesamt 14 Stellungnahmen ein, die zu keiner Änderung der Planung führ- ten. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 wurde vom 20.10.2025 bis zum 03.11.2025 durchgeführt. Es gingen insgesamt 5 Stellungnahmen ein, die sich insbesondere zur Höhenentwicklung, zur Art der Nutzung und zu erhaltenswerten Bäumen äußerten. Mit den vorliegenden Unterlagen soll nun der Vorgabenbeschluss eingeholt werden. Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung Auf der Grundlage des o.g. Einleitungsbeschlusses wurde vom 22.10. – 03.11.2025 die freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB in Form eines Aushangplakates durchgeführt. Es gingen insgesamt 5 Stellungnahmen ein, die sich insbesondere zur Höhenentwicklung, zur Art der Nutzung und zu erhaltenswerten Bäumen äußerten. Auswirkungen auf den Klimaschutz Aufgrund des Rückbaus des Bestandsgebäudes, welches sich aktuell auf dem Grund- stück befindet und durch die vorgesehene Bebauung nach Anlage 4 ist insgesamt von negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz auszugehen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungsbericht Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 BauGB
Anlage 5 - Abwägung B31
9396 Zeichen
BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 – Arbeitstitel: „Campus Colonius Nord“ in Köln- Neustadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln In- nenstadt vom 20.10.2025 bis zum 03.11.2025. Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse- hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 23.10.2025: Es sollten dort auch Wohnungen und Flächen für Schul- und Vereinssport (Indoor) entstehen. Nein Der Standort ist aufgrund der Lärmvorbelastung für eine Wohn- nutzung nur bedingt geeignet, gesundes Wohnen wäre an die- Anlage 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 – Arbeitstitel: „Campus Colonius Nord“ in Köln-Neustadt/Nord während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegan- genen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sem Standort nur mit erhöhten Schallschutzanforderungen mög- lich. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt auf ihrem Grundstück ausschließlich gewerbliche Nutzungen umzusetzen. 2 21.10.2025: Aus Politik und Bauwirtschaft wird immer wieder der drin- gende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Köln ange- mahnt. Es ist daher unverständlich, warum auch bei die- sem Projekt, wie bei vielen anderen in der Stadt, nur eine gewerbliche Nutzung geplant und genehmigt wird. Und das in einer Zeit, in der durch Digitalisierung und Home- Office nachweislich immer weniger Büroflächen benötigt werden. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 1. 3 18.10.2025: Es ist schändlich in der heutigen Zeit einen nicht begrün- ten Glaspalast in die Landschaft zu setzen, wo wir darauf achten müssen, dass unsere Städte nicht überhitzen. Lei- der nichts dazugelernt und im letzten Jahrtausend stehen geblieben. Nein Eine Grünordnungsplanung, die auch Festsetzungsvorschläge zur Begrünung des Plangebietes (Dachbegrünung, Begrünung des Tiefgaragendachs, Erhalt und Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Grundstückseingrünung…) erarbeiten wird, wird im weiteren Verfahren Bestandteil des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplanes. 4 02.11.2025: Nutzung: MU statt GE um auch Wohnnutzung (z.B. Stu- dentenwohnheim) zu ermöglichen Abweichend von der ursprünglichen Planung und dem Vo- tum der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird nun für das Ge- biet eine gewerbliche Nutzung vorgegeben. Damit ver- zichtet die Stadt auf die Möglichkeit einer Wohnbebauung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köln trotz des großen Bedarfs an Wohnungen in Köln, der häufig nur in Neubaugebieten im Außenbereich bedient wird, hier auf die Möglichkeit einer Wohnbebauung verzichtet und nur eine rein gewerbliche Nutzung zugelassen werden soll. Insbesondere auch einen an diesem Standort besonders geeignet gemischte Nutzung wird nicht weiterverfolgt. Die Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 1. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 – Arbeitstitel: „Campus Colonius Nord“ in Köln-Neustadt/Nord während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegan- genen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Begründung für dieses Vorgehen der Verwaltung in An- lage 10: "Die Festsetzung eines Mischgebietes hätte zur Folge, dass sich die Anteile aus Gewerbe und Wohnen gleichmäßig innerhalb des Geltungsbereiches wiederfin- den müssen. Eine ungleiche Verteilung der Nutzungen ist im Mischgebiet nicht zulässig und würde im Fall „Campus Colonius Nord“ zu einer tiefgreifenden Umstellung des be- stehenden Konzeptes führen.“ (S.1) ist so nicht korrekt und entspricht nicht den Forderungen der BV 4 Ehrenfeld. Dort wurde eine Mischnutzung angeregt und nicht explizit ein Mischgebiet gefordert. Eine Mischnutzung ist aus ei- ner gemischten Baufläche sowohl als Mischgebiet (MI) als auch urbanes Gebiet (MU) entwickelbar. Ein urbanes Ge- biet erfordert keine gleichmäßigen Anteile aus Gewerbe und Wohnen, würde jedoch Wohnnutzung zulassen. Um dringend benötigten Wohnraum durch Um-/Neunut- zung von bebauten Flächen realisieren zu können und ei- nen weiteren Flächenverbrauch im Außenbereich entge- genzuwirken, regen wir die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) an, um auch Wohnbebauung zu ermögli- chen. Einer Wohnbebauung wird in der „Eignungsstudie Woh- nungsbau“ (Anlage 8 des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans Beschlussvorlage 0302/2022 StEA vom 22.04.2022) zwar keine hohe Eignung zugesprochen, sie wird aber auch nicht regelhaft ausgeschlossen. Insbeson- dere vor dem Hintergrund geringer Entfernung zu zahlrei- chen Hochschulstandorten (fresenius Hochschule, Päda- gogische Hochschule, Katholische Hochschule und Uni- versität Köln) und dem allgemein dringend benötigten Wohnraum in Köln wäre eine Wohnbebauung für die Ziel- gruppe von Studierenden sinnvoll. Für diese wären klein- flächige Wohnungen attraktiv. Wir möchten dringend anre- gen, eine Wohnbebauung für diese Personengruppe im Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 – Arbeitstitel: „Campus Colonius Nord“ in Köln-Neustadt/Nord während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegan- genen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Rahmen eines Urbanen Gebietes in die Planungen aufzu- nehmen. Damit würde auch der Druck verringert, in noch unversiegelten Außenbereichen weitere Wohnungen zu schaffen. 5 5.1 03.11.2025: Seit über 20 Jahren kennt die/der Stellungnehmende die- sen Bereich und genießt die Spaziergänge durch den Grüngürtel, die Abendsonne am Feierabend für Sport und Entspannung. Dass ein Höhenkonzept in den Randberei- chen des Grüngürtels Hochhäuser zulässt, kann aufgrund der massiven Verschaltungen des Grüngürtels und der (Wohn-)Bebauungen der Umgebung nicht nachvollzogen werden. Auch hier zeigt die Studie das deutlich. Dass der StEA die Höhe von 80 m auf 96 m und die BGF von 28.500 auf 34.000 qm hochsetzt, ist meines Erachtens nicht im allgemeinen, sondern im lnvestorinnen- lnteresse (siehe Vorlage 0939/2025). Das Volumen des Baukörpers ist so übermäßig, dass es über das eigene Grundstück ragt. Nein Neben wirtschaftlichen Erwägungen seitens der Vorhabenträge- rin spielen auch Aspekte, die im Interesse der Allgemeinheit ste- hen eine Rolle bei der Entscheidung zur Erweiterung der Gebäu- dehöhe auf 96 m. Im Wettbewerbsverfahren wurde im Rahmen der Preisgerichtssitzung angemerkt, dass der Siegerentwurf unter architektonischen Gesichtspunkten von einer größeren Höhe pro- fitieren würde. Auch in städtebaulicher Hinsicht integriert sich ein höheres Gebäude besser in die Umgebung mit den vorhandenen Hochhäusern (Telekom, 101 m und Herkules, 102 m). Eine Ge- bäudehöhe von 96 m steht zudem mit den Zielen des Höhenent- wicklungskonzeptes für die Innere Stadt (HEK) sowie mit den denkmalrechtlichen Belangen des Baudenkmals Colonius im Ein- klang. 5.2 Neben der Reduzierung der Höhe und des Volumens wird um Erläuterung der Angabe "erhaltenswerte Bäume sollen möglichst erhalten werden" gebeten. Auf dem Grundstück standen vor einigen Jahren zur Kreuzung noch zwei ge- schützte, sehr große Laubbäume. Wieso wurden diese gefällt, lag eine Fällgenehmigung vor und wo wurde der nach Baumschutzsatzung erforderliche Ausgleich ge- pflanzt? Ja Falls im Plangebiet nach Baumschutzsatzung geschützte und er- haltenswerte Bäume stehen, werden diese nach Möglichkeit in das Begrünungskonzept integriert und erhalten. Stand 11.11.2025
Anlage 4 - Städtebauliches Konzept
3325 Zeichen
Le _ ur ART INVEST —EsR EAT ESIMAuE —— N (N ! I Hl an Hu, HORHN, a sauerbruch hutton Konzept Städtebau Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Stadtsilhouette W 266m / W 160m W 101.5m v %m v 102m EP Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Lageplan Dachaufsicht Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Lageplan mit Grundriss Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Abstandsflächenplan Überschreitung der Grundstücksgrenze Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Überbauung der öffentlichen Flächen Fläche außerhalb der Grundstücksgrenze pro Geschoss ID DG - 34,49 m2 — 24.0G - 30,71m2 IS 23.0G - 26,99 m2 Be 22.06 - 23,36 m2 LI! 21.0G - 1985 m2 1 20.0G - 16,40 m2 1 —=S 19.0G - 18,25 m2 SS 18.0G - 11,07m2 —=S 1.0G - 8,03m2 === 16.0G - 4,99 m2 Ba 15.0G - 2,99 m2 nt 14.0G - 115m2 13.0G - 0,15m2 Geschossfläche, die über die Grundstücksgrenze hinausgeht Ohne Fassade (Nutzfläche) =130.39m2 Fassadenfläche über der Grundstücksgrenze = 62.10m2 Total: 192.49m2 Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Grundriss - EG „7° Fitness -und Gesundheitszentrum () A3 - 1:200 Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Ansicht - A an UTTTTTTTL DR TTNIHLN INNAINANININIUN NIKI TAN RRINAINANNLIN IT) LEITIN IINUNIUINNNNIN (IIN LIED) CHHHLIHNI Im EIN | MEIINNANULTLLNNNIITLTE =. IIININ Bun EG ——— IH — ss Hin IT INNEN IT I nn INN INKUNUN AERIRARRRREN | ‚ AMT Colonius Nord - Köln Ansicht -B 25.06 24.06 23.06 22.00 21.06 20.08 19.06 18.06 12.06 18.06 15.06 14.06 13.06 12.06 11.08 10.06 6.06 5.06 wn.0m w+27,0m w+33,0m 1480,00 m w+76.0m v+72%0m w+69.20m w+65,60m v+22.0m w+58.0m w+24,0m w+s120m w+42.60m w+4400m v+200m z+360m w+3320m w+29,0m 1+26,00m 20m w+1g0on wr1s20m 2+0.00m ILL, = I I ET INLILTETTL UL u un IMınlan ln LU III NUN 1 Ill MINI RI Ku INN - BNN| MTT.L | ININNANRNI mul! INN ANNIN uni) JIINInIINIAN IRINA LTE HUN)! | mul TITT Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Ansicht -C Dech 25.06 24.06 23.06 22.00 21.06 20.08 19.06 18.06 12.06 18.06 18.06 14.06 13.06 12.06 11.08 10.06 8.06 8.06 7.06 6.06 5.06 4.06 2.06 1.06 EG w+0m Y+3,0m wem w+70m w+330m 1480,00 m 476.40 v+72,%0m w+69.20m 14 6560m v+22.0m w+58.0m w+2480m w+s120m w+42.00m w+4400m w+200m w+36.0m w+3320m w+29,0m 1+26,00m 20m w+1g0on IIIUMNNIN TEN Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton Schnitt Dach 2+86,00m +34,50m 2806 2+0080m 2406 1+8720m 2806 v+a0m 2.006 1+2000m 21.06 2+76.40m 2006 yezzam. 19.06 v+e220m 10.06 v+6&0m 17.06 2+620m 16.06 1+5840m 1506 v+s0m 14.06 2+5120m 18.06 w+42,50m 12.06 2+4400m 11.06 7+4040m 10.06 2+26,0m 9.06 ven 8.06 v+2000m 7.00 wem 6.06 2+2240m 5.06 ne N RENT. Colonius Nord - Köln sauerbruch hutton una ! ai I ! Colonius Nord - Köln u sauerbruch hutton Visualisierung Kreuzung oe 4 [1 a, = “N me 4 == Ne = = er oT =—_ A — en, an PER S\ 1 m—_= —— 1 = — — ee ee en 1 Y je Tu = N = m = — el — m =-ferer rl] = Colonius Nord - Köln Colonius Nord - Köln - sauerbruch hutton e Bauherr: AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co. KG (Art-Invest Real Estate) Am Kabellager 11-13 D-51063 Köln « Entwurfsverfasser: Sauerbruch Hutton Lehrter Straße 57, Haus 2 B D-10557 Berlin «e Landschaftsplanung: Land Germany GmbH Birkenstrasse 47a D-40233 Düsseldorf Colonius Nord - Köln
Anlage 6 - Abwägung TÖB
22225 Zeichen
BP-Abwägung B41 / 2 Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 – Arbeitstitel: Campus Colonius Nord in Köln- Neustadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 04.09.2025 bis zum 03.10.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Amprion (11.09.2025) Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. ja Kenntnisnahme 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 – Verkehr, Ener- gieleitungen, Integrierte Gesamtverkehrsplanung (30.09.2025) ja Kenntnisnahme Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Seitens des Dezernates 25 (Verkehr, Energieleitungen) der Bezirksregierung Köln bestehen keine Bedenken ge- gen die o.g. Maßnahme. 3 Bezirksregierung Köln - Dezernat 26 – Luftverkehr (30.09.2025) Das Plangebiet liegt außerhalb des Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Köln-Bonn gem. § 12Luftver- kehrsgesetz (LuftVG). Bauwerke, die die Höhe von 100 Metern über Grund überschreiten, bedürfen der luftrechtli- chen Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren. Der Hochpunkt mit einer Höhe von 96 m über Grund ist von § 12 und 14 Abs. 1 LuftVG in diesem Fall nicht betroffen und darf ohne luftrechtliche Zustimmung im Baugenehmi- gungsverfahren errichtet werden. Es wird bereits darauf hingewiesen, dass Baukräne und ähnliche Baugeräte, die an der Baustelle zum Einsatz kommen sollen, gem. § 15 LuftVG nur mit luftrechtlicher Genehmigung errichtet werden dürfen. Diese würden ebenfalls mit einer Hinderniskennzeichnung versehen werden müssen. Ggf. kann es hier beim Bau des Hoch- punktes zu Höhenbeschränkungen kommen. Aufgrund der Lage ist mit Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen. Der gesetzlich festgesetzte Lärmschutzbe- reich wird nicht berührt. ja Kenntnisnahme 4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (19.09.2025) vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechts- lage werden Verteidigungsbelange nicht beeinträchtigt. Es bestehen daher zum angegebenen Vorhaben seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Ein- wände. ja Kenntnisnahme 5 Deutsche Flugsicherung (25.09.2025) Durch die Planung werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Es werden daher weder Bedenken ja Kenntnisnahme Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung noch Anregungen vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. 6 6.1 Geologischer Dienst NRW (01.10.2025) Erdbebengefährdung Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Stadt Köln, Gemarkung Ehrenfeld und ist der Erdbebenzone 1 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Grün- dungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungsklas- sen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der jeweils entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichti- gung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regel- werke beachtet werden. Ja In den Bebauungsplan-Entwurf wird ein Hinweis auf die Erdbe- benzone und die geologische Untergrundklasse aufgenommen. 6.2 Baugrund Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu unter- suchen und zu bewerten. Ja Spätestens zum Baugenehmigungsverfahren werden die Bau- grundeigenschaften untersucht und bewertet. 7 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitig- gungsdienst (15.09.2025) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben- abwürfe. Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefüg- ten Karte wird empfohlen. Die Beauftragung der Überprü- fung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmittelun- tersuchung. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Ja In den Bebauungsplan-Entwurf wird ein Hinweis auf mögliche Kampfmittel und die erforderliche Überprüfung der Fläche aufge- nommen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Verbauarbeiten etc. wird eine Bohrlochdetektion empfoh- len. 8 KölnBusiness (01.10.2025) Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hat keine Einwände gegen die Planung und begrüßt das Vorhaben. Ja Kenntnisnahme 9 PLEdoc (18.09.2025) Von der PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber werden von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord- bayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Be- teiligung an diesem Verfahren wird gebeten. Ja Kenntnisnahme Hinweis: Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, werden keine externen Aus- gleichsmaßnahmen erforderlich. 10 10.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln (23.09.2025) Schmutzwasser: Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal an den Sammler auf der Inneren Kanalstraße (DN2600/3400) sowie an den Sammler in der Subbelrather Straße (DN300) ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch im weite- ren Planungsverlauf erforderlich in engem Austausch mit den StEB Köln zu konkreten Anschlussmöglichkeiten und Ja Im Rahmen des noch durchzuführenden Entwässerungskonzep- tes werden die konkreten Anschlussmöglichkeiten und erforderli- che Drosselwassermengen mit den StEB abgestimmt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung insbesondere Drosselwassermengen zu stehen. Eine ge- naue Aussage zu möglichen Drosselwassermengen für die Einleitung des Niederschlagswassers in den öffentli- chen Kanal sind zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Pla- nungsstandes noch nicht möglich. Im Laufe der Planung müssen diesbezüglich Abstimmungen mit den StEB Köln erfolgen. Der Grundsatz zur Versickerung, der im unteren Absatz des Niederschlagswassers aufgeführt ist, ist unbe- dingt zu beachten. Vor geplanten Änderungen (Rückbau, Umbau, Herstellung neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlossenen Flächen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, damit über das Erfor- dernis eines neuen Kanalanschlussscheins („KAS- Verfahren“) und das weitere Vorgehen entschieden wer- den kann. 10.2 Niederschlagswasser: Aufgrund der geringen Ableitungskapazitäten im Bestand und da es sich um ein nach dem 01.01.1996 erstmals er- schlossenes Gebiet handelt, ist sämtliches nicht ver- schmutztes Niederschlagswasser entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz i. V. m. § 55 Abs. 2 WHG zu versickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasser- rechtliche Belange entgegenstehen. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen und mit der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Ab- fallwirtschaftsbehörde (IWA) abzustimmen. Sollte eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit versto- ßen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regen- wasser geprüft werden. Der Einleitung des Niederschlags- wassers in den öffentlichen Kanal kann nur in begründe- ten Ausnahmefällen und lediglich stark gedrosselt zuge- stimmt werden. Ja Das Plangebiet ist bereits bebaut und wurde vor 1996 erschlos- sen. Eine Versickerungspflicht besteht daher nicht. Dennoch sol- len die Möglichkeiten der Versickerung im Rahmen eines Ent- wässerungskonzeptes gutachterlich bewertet werden. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10.3 Starkregen: Derzeit befindet sich das Planungsgebiet teilweise in ei- nem von Überflutungen durch Starkregen gefährdeten Be- reich (topografische Tiefpunkte). Die Planung muss ent- sprechende Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungskon- zept mitberücksichtigen und zentrale Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser ausschlaggebend. Da Kanal- netze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wasser- mengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Kon- zepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder- schlagsereignissen möglichst schadlos zwischenzuspei- chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: - Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Wasserzufluss zulassen - Wahl der Straßenführung - gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregen- ereignissen über Grünflächen - Rückhaltung von Niederschlagswasser - Notüberläufe - Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzu- halten - Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü- cke/Gebäude Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungs- nachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Über- flutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird in Ab- stimmung mit den StEB ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das auch Vorsorgemaßnahmen für den Starkregenfall erarbeiten wird. Auch ein Überflutungsnachweis wird Bestandteil des Gut- achtens. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweis- lich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbar- ten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenar- beit zwischen Entwässerungs-, Freiraum- und TGA- Planung unerlässlich. 10.4 Wasserhaushaltsbilanz: Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu- führen. Hierbei ist durch die Auswahl geeigneter Maßnah- men der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupassen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist an- zustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbilanzie- rung in den Regelungen des Bebauungsplans festzu- schreiben und das Planungsgebiet wassersensibel zu ge- stalten. Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird in Ab- stimmung mit den StEB ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das auch eine Wasserhaushaltsbilanz beinhalten wird. 10.5 Hochwasser und Grundhochwasser: Das Plangebiet liegt außerhalb eines Bereiches, der von Grundhochwasser und Hochwasser gefährdet ist. Ja Kenntnisnahme 10.6 Sonstiges: Im Zuge der weiteren Planung ist es erforderlich folgende Unterlagen mit den StEB Köln, Sachgebiet GI-GE, abzu- stimmen bzw. diese vorzulegen: - Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Re- genwasserbewirtschaftung und Starkregenvor- sorge Ja Das Entwässerungskonzept wird mit den StEB abgestimmt. Die genannten Hinweise werden bei der Erstellung des Entwässe- rungskonzeptes berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Fachgutachten zur Versickerungseignung des Un- tergrundes Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE) abzustimmen. Der Leitfaden „Dimensionierung öffentlicher Entwässerungsanlagen und Starkregennachweis“ der StEB Köln ist zwingend zu berücksichtigen. Er enthält alle wesentlichen Nachweise und Vorgaben, die für die Ent- wässerungsplanung relevant sind. Der Leitfaden wird vor dem Beratungsgespräch zur Verfügung gestellt. 11 11.1 Stadtwerke Köln (02.10.2025) RheinEnergie AG / RheinNetz GmbH (RE/RNG): Gegen o.g. Bebauungsplanverfahren bestehen grundsätz- lich keine Bedenken. Der Vollständigkeit halber wird aller- dings auf folgende Punkte hingewiesen: - Für die Versorgung des geplanten Hochhauses mit Energie und Wasser ist aufgrund des zu erwarten- den hohen Leistungsbedarfs eine sehr frühzeitige Abstimmung erforderlich. Dies betrifft z.B. die Di- mensionierung der Anschlüsse sowie die Festle- gung geeigneter Standorte für technische Anlagen wie Trafostationen. Dabei müssen insbesondere Tiefgaragen mit deren Überdeckung berücksichtigt werden. - In den öffentlichen Straßenverkehrsflächen rund um das Plangebiet verlaufen bestehende Wasser- und Energieleitungen. Vor Beginn der Bauausfüh- rung ist daher eine Leitungsauskunft einzuholen. Gegebenenfalls sind notwendige Sicherungs- oder Umlegungsmaßnahmen mit den zuständigen Ver- sorgungsträgern abzustimmen. Anfragen in diesen Zusammenhängen können an die RheinNetz GmbH, netzanschluss@rng.de (Abstimmung der Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird die Planung weiter konkretisiert und die Dimensionierung der Anschlüsse sowie die Festlegung geeigneter Standorte für technische Anlagen wie Tra- fostationen mit der Rheinenergie abgestimmt. Spätestens vor Be- ginn der Bauausführung wird durch die Vorhabenträgerin eine Leitungsauskunft eingeholt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zukünftigen Versorgung) und leitungsaus- kunft@rng.de (Leitungsauskunft über bestehende Leitungen oder Anlagen) gerichtet werden. 11.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Aus Sicht der KVB bestehen grundsätzlich keine Beden- ken gegenüber dem Bebauungsplan-Entwurf 654641/02. Allerdings liegt das Tunnelbauwerk im Eigentum der Stadt Köln, weshalb der KVB keine Statik vorliegt. Darüber hin- aus reichen die vorliegenden Unterlagen für eine fundierte Bewertung nicht aus. Insbesondere fehlen Angaben zur bestehenden sowie zur geplanten Gründungstiefe der Tiefgarage. Kritisch wäre in diesem Zusammenhang vor allem die Tiefgarage über der U-Bahn. Eine finale Bewer- tung kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterla- gen vollständig vorliegen. Ja Das Tunnelbauwerk wird nicht überplant, die geplante Tiefgarage hält ausreichende Abstände zum Tunnel ein. Die KVB werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB mit fortgeschrittener Planung erneut beteiligt. 12 12.1 Deutsche Telekom Technik (18.09.2025) Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigen- tum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie Ihre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Be- stand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls not- wendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Erläute- rung vorliegen. Ja Kenntnisnahme 12.2 Um die Aufnahme folgender fachlichen Festsetzung in den Bebauungsplan wird gebeten: „In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus- reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunika- tionslinien der Telekom vorzusehen.“ Nein Mit dem Bebauungsplan werden keine öffentlichen Verkehrsflä- chen festgesetzt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 12.3 Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsor- gungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Tele- kom nicht behindert werden. Ja Ein Hinweis auf das Merkblatt über Baumstandorte wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 12.4 Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati- onsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekom- munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommuni- kationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßen- bau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträ- ger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Er- schließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deut- sche Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, min- destens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichen- den Planungssicherheit möglich. Ja Kenntnisnahme 13 Thyssengas (04.09.2025) Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren wer- den weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Be- teiligung an dem Verfahren nicht erforderlich. Ja Kenntnisnahme 14 Landesbetrieb Straßenbau NRW (20.10.2025) Das Plangebiet grenzt an die L 100, Abschnitt 4.1, inner- halb der Ortsdurchfahrt. Gegen den Bebauungsplan-Ent- wurf bestehen aus Sicht des Landesbetriebes Straßenbau Ja Kenntnisnahme Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 654641/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel grundsätzlich keine Bedenken. Stand 11.11.2025
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3358/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.01.2026
- Erstellt
- 25.11.2025 09:41