0158/2018
Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen/Aufstellung B-Plan; Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen/Aufhebung Einleitungsbeschluss
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Anlage 7 FNP Bestand_neu
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Anlage 7 Flächennutzungsplan (FNP) zum Bebauungsplan: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen Plangebiet Dezernat VI-Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt Maßstab: 1:5000 N
Anlage 8 9.2.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 19.03.2018
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 19.03.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 öffentlich 9.2.1 Beschluss über 1. die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen, 2. die Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln- Rodenkirchen. 0158/2018 Die SPD-Fraktion bittet die Vorlage wie folgt zu ergänzen: 1. Beschluss: Die Vorlage soll wie folgt um Ziffer 4 ergänzt werden: „Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus paral- lel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu reali- sieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubezie- hen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow) Sodann lässt Herr Homann über den Ergänzungsvorschlag der Vorlage der Fraktion Die Grünen anstimmen. 2. Beschluss: Die Vorlage soll wie folgt um Ziffer 5 ergänzt werden: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum exis- tierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow) 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden ergänzten Beschluss zu fassen. 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (Bau GB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversor- gungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemein- bedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen; 2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 ge- fassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshove- ner Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Fel- des im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzu- heben (siehe Anlage 2); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bez irksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 4. Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschl ießenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskon- zept zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven wer- den soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Dia- konie darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen. 5. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die V erwaltung, die Ausrich- tung der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)
Anlage 5 Planungskonzept B-Plan Vorentwurf_neu
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(\JHOVKRYHQHU6WUDH 6UWKHU6WUDH K28 Zitronenfalterstr. Weg Brache (12) (10) (11) (1) [3 3] [3 5] 191 172 [34] [48] [3 8] [5 6] [4 4] [4 0] [2 0] [5 0] [2 2] [5 4] [5 8] [4 6] [3 6] [4 2] [26] [5 2] [2 8] [3 2] [3 0] [2 4] 12 IV F FII10 [3 9] [3 7] IV F 200 [1 89] [3 1] S II 13 Internat Freitreppe IV F F I I II I I W F F Schule 33 b 33 a 33 c 33 g 33 f 33 33 e 33 d F III F F III IV II F 15 -I Nahversorgungs- zentrum mit max. 2.300 m² VK + Dienstleistungen und Büros WASO GRZ 0,4 )OlFKH IU GHQ Gemeinbedarf -Schule /Kita- GRZ 0,6 max. Gebäudehöhe 13,50 m GRZ 0,8 0 200 Meter10050 N Anlage 5 SO = Sondergebiet WA = Allgemeines Wohngebiet *5= *UXQGIOlFKHQ]DKO Legende: 0DVWDE Bebauungsplan- Entwurf Eygelshovener Straße/Sürther Straße LQ.|OQ5RGHQNLUFKHQ Dezernat VI-Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt max. Gebäudehöhe 13,50 m max. Gebäudehöhe 13,50 m
Anlage 6 Luftbild_neu
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Anlage 6 Luftbild zum Bebauungsplan: Eygelshovener Straße/ Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen Plangebiet Dezernat VI-Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt Maßstab: 1:2000 N
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 makr ma Vorlagen-Nummer 0158/2018 Freigabedatum 14.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über 1. die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen, 2. die Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen. Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamt- schulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln- Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversor- gungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen; 2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einlei- tungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwi- schen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öf- fentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamt- schulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Ein- schränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das Plangrundstück befindet sich auf dem nördlichen Schulgrundstück der Gesamtschule Rodenkir- chen, das durch den Neubau der Schule neu genutzt werden soll. Ziel ist es, ein selbständiges Nahversorgungzentrum zu entwickeln, das mit einer qualitätsvollen Ge- staltung geeignet ist, eine eigene Identität vor Ort zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen in größerer Zahl geschaffen und Flächen für eine Schulerweiterung sowie einen Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Im Plangebiet sollen Einkaufsmöglichkeiten mit einer Verkaufsfläche bis zu 2 300 m² entstehen, die durch Dienstleistungsfunktionen und weitere Büroflächen ergänzt werden. Weiterhin sollen am Standort 120 bis 150 neue Wohneinheiten, die bauliche Erweiterung der vorhandenen Gesamtschule und der Neubau einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Neben frei finanzierten Miet- und Eigen- tumswohnungen können entsprechend dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt am Standort 35 bis 45 Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Die Erschließung des Plangebietes ist nur über die Eygelshovener Straße möglich. Nach Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Zusammenarbeit mit potentiellen Investoren für das Sondergebiet sowie für die Wohnbauflächen räumlich selbständige Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbes oder einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden. Da es sich um städtische Flächen handelt, kann dies auch in Form einer städtischen Konzeptausschreibung mit einem städtebaulichen Schwerpunkt erfolgen. Aufgabenstellung mit Inhalt und formalen Anforde- rungen sind von den Investoren mit der Verwaltung abzustimmen und werden anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Beratung vorgelegt. Voraussetzung für die beabsichtigte Realisierung der Planung - hier insbesondere der Realisierung des Nahversorgungszentrums - ist, dass die derzeitige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in absehba- rer Zeit in einem Teilbereich oder gänzlich aufgegeben wird. Für das Gelände besteht seit dem 08.05.2014 ein Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Be- bauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen. Die damalige Pla- nung (siehe Anlage 3) konnte jedoch mit dem potentiellen Investor (moderne stadt) nicht weiterge- führt werden, da die städtische Fläche nicht an die Investorenseite veräußert wurde. Der damalige Aufstellungsbeschluss soll aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aufgehoben werden, da die Weiter- führung der damaligen Planung nicht mehr gegeben ist. Der vorgeschlagene planerische Ansatz zur Aufteilung der Gesamtfläche in drei unterschiedliche Nut- zungsbereiche ist geeignet, die Planung erneut in Gang zu setzen und insbesondere die planerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers zu schaffen. Die Erläuterungen zur Planung sind der Anlage 4 zu entnehmen. 7 Anlagen
Anlage 2 Geltungbereich ehem_aufzuheben
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0DVWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes (\JHOVKRYHQHU6WUDH LQ.|OQ5RGHQNLUFKHQ Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 ehemaliger Beschluss 08.05.2014-neu EK
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Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt ohne Maßstab Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen -ehemaliges Plankonzept (Aufhebung) - Anlage 3 ohne Maßstabbbbbb
Anlage 10 Eygelshovener Straße + Sürther Straße
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0DVWDE12 0 4020 80 120 N Umbau Sürther Straße und Planverfahren Eygelshovener Straße Anlage 10
Anlage 1 Geltungsbereich aktuelles Verfahren
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes(\JHOVKRYHQHU6WUDH6UWKHU6WUDHLQ.|OQ5RGHQNLUFKHQ 0 10050 200300 Meter
Anlage 4 Erläuterungstext_Endfassung
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/ 2 Anlage 4 Erläuterungen zum Bebauungsplan Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen ____________________________________________________________________________ 1. Anlass und Ziel der Planung Für das Plangebiet besteht seit dem 08.05.2014 ein Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen (siehe Anlage 2). Die damalige Planung konnte jedoch mit dem potentiellen Investor nicht weiterge- führt werden. Ziel ist es mit dem aktuell vorliegenden Bebauungsplanverfahren, ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen geschaffen und Erweite- rungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Entsprechend der bereits realisierten Bebauung im Sürther Feld soll entlang der Eygelshovener Straße eine gleichhohe Bebauung möglich sein. Im Bereich der Sürther Straße soll sich die geplante Gebäudehöhe an der Höhe der vorhandenen Gesamtschule orien- tieren. Da sich die Grundstücksflächen im städtischen Besitz befinden, kann die notwendige städte- bauliche Qualität über zielgerichtete Verfahren zur Privatisierung umgesetzt werden. Hierzu sollen nach Aufstellung des Bebauungsplanes in Zusammenarbeit mit potentiellen Investoren räumlich selbständige Qualifizierungsverfahren in Form von städtebaulichen Wettbewerben, Mehrfachbeauftragungen oder einer Konzeptausschreibung mit einem städtebaulichen Schwer- punkt durchgeführt werden. 2. Bebauungsplanverfahren Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahren Eygelshovener Straße/Sürther Straße und der parallelen Flächennutzungsplanänderung wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten Regelverfahren mit Umweltbericht und den not- wendigen Begutachtungen durchgeführt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rodenkirchen zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden. Es umfasst eine Fläche von circa 33.000 m². 3.2 Vorhandene Struktur Das zu überplanende Gelände befindet sich auf dem nördlichen Bereich des damaligen Schul- grundstücks der inzwischen abgebrochenen Gesamtschule Rodenkirchen. Das Areal wurde nach Abriss des Schulgebäudes in einen nördlichen und südlichen Teilbereich aufgeteilt. Das - 2 - / 3 heutige neue Schulgebäude befindet sich auf dem südlichen Teilbereich. Das nördliche Areal sollte in der Folge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Derzeit dient ein Teil des Geländes temporär der Unterbringung von Flüchtlingen in Containerbauten. Das östlich angrenzende Wohngebiet Sürther Feld wird gegenwärtig erschlossen und bebaut. Dieses Wohngebiet ist durch eine drei- bis viergeschossige Bebauung entlang der Eygelshove- ner Straße und dahinter liegende Hausgruppen beziehungsweise Einzel- und Doppelhäusern mit einer ein- bis zweigeschossigen Bebauung geprägt. Das Plangebiet ist ansonsten von einer sehr heterogenen Bebauung umgeben. Im Süden be- findet sich mit der neu errichteten Gesamtschule eine solitäre Großform. Westlich liegt das in eine großzügige Parkanlage eingebettete und aus vielen unterschiedlichen Gebäuden beste- hende Zentrum der Diakonie Michaelshoven. Nördlich der Eygelshovener Straße steht ein drei- geschossiges Parkhaus der Diakonie Michaelshoven, die dahinter liegenden Schul- und Ver- waltungsgebäude dieser Einrichtung sind bis zu neun Geschosse hoch. Das Umfeld bietet so- mit nur wenige städtebauliche Anknüpfungspunkte. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Sürther Straße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz sowie an die Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile angebunden. Die Straße Am Feldrain verbindet Weiß mit der Bundesautobahn (BAB) 55 Bonn - Köln. In fußläufiger Entfernung ver- läuft die Stadtbahntrasse der Linie 16 Köln – Bonn und über die Weißer Straße fahren die Bus- linien 131 und 135. 3.4 Bestehendes Planungsrecht Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. 4. Planungsvorgaben 4.1 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan entlang der Sürther Straße als gemischt genutzte Baufläche und entlang der Eygeleshovener Straße als Wohnbaufläche dargestellt (siehe Anlage 7). Mit der Zielsetzung, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung `Nahversorgungs-zentrum`, ein Wohngebiet und eine Schulerweiterungsfläche zu entwickeln ist parallel zum Bebauungs- planverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Paral- lelverfahren vorzunehmen. 4.2 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 4.3 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHK) der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 sieht im Zu- ge der Bebauung des Sürther Feldes im Süden des Stadtteils Rodenkirchen mit insgesamt circa 1.000 Wohneinheiten an der Eygelshovener Straße ein kleines Nahversorgungszentrum Micha- elshoven mit einem Lebensmittelvollversorger als strukturprägende Einrichtung vor. Mit dem vorliegenden Plankonzept wird die Ansiedlung von Geschäften und Dienstleistungseinheiten ermöglicht. Städtebauliches Ziel ist, das Quartier mit einer urbanen Mischung zu stärken und weiterzuentwickeln. - 3 - / 4 4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh- nen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 4.5 Kooperatives Baulandmodell Mit Datum vom 17.12.2013 wurde vom Rat der Stadt Köln das `Kooperative Baulandmodell` (KoopBLM) Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Es ist ein wesentliches Re- gelungsinstrument zur zeitnahen Umsetzung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchs- vollen Wohnungspolitik. Mit Beschluss des Rates am 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des KoopBLM beschlossen und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. In dem Plangebiet können 120 bis 150 neue Wohneinheiten entstehen. Neben frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungen sind entsprechend der Richtlinien zum kooperativen Bauland- modell Köln (KoopBLM) 35 bis 45 Wohnungen als geförderter Wohnungsbau zu errichten. Die genaue Anzahl der Wohneinheiten wird sich jedoch erst nach Durchführung des Qualifizie- rungsverfahrens ergeben. 4.6 Qualifizierungsverfahren Nach Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Zusammenarbeit mit potentiellen Investoren für das Sondergebiet sowie für die Wohnbauflächen räumlich selbständige Qualifizierungsver- fahren in Form von städtebaulichen Wettbewerben oder Mehrfachbeauftragungen durchgeführt werden. Da es sich um städtische Flächen handelt, kann dies auch in Form einer städtischen Konzeptausschreibung mit einem städtebaulichen Schwerpunkt erfolgen. Die Aufgabenstellun- gen mit Inhalt und formalen Anforderungen sind von den Investoren mit der Verwaltung abzu- stimmen und werden anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen zur Beratung vorgelegt. 5. Bebauungsplan-Entwurf Das Plangebiet liegt in einer städtebaulich zentralen Lage und bildet aufgrund der vorhandenen Erschließung und der Nähe zur Stadtbahnlinie einen attraktiven Wohn- und Einzelhandels- standort. Das Bebauungskonzept beinhaltet eine Dreiteilung des Gebiets mit einem geplanten Nahversorgungszentrum im Westen, einer Wohnbebauung im mittleren Bereich und einer Er- weiterungsfläche für die südlich gelegene Schule im Osten. Entsprechend der Planung soll ein Sondergebiet (SO) für das Nahversorgungszentrum, ein allgemeines Wohngebiet (WA) und eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Höhenentwicklung orientieren sich dabei an der benachbarten Siedlungsstruktur des Baugebietes Sürther Feld und der Schule. Mit der Ausweisung des geplanten Sondergebietes soll sichergestellt werden, dass im Bereich Sürther Straße/Eygelshovener Straße ein neues Nahbereichszentrum entstehen kann, das die Versorgung des Quartiers mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs decken kann. Gleichzeit wird mit der Realisierung eines kleinen Einkaufszentrums das planerische Ziel ver- folgt, die Aufenthaltsqualität der zentralen Straßen- und Platzbereiche der Sürther- und Eygels- - 4 - / 5 hovener Straße über geeignete Gestaltungsmaßnahmen zu erhöhen und die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Quartier zu erhöhen. Weiterhin sollen Flächen zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnraum sowie Flächen zur bedarfsgerechten Schulerweiterung bzw. für eine Kita entwickelt werden. Im Plangebiet können 120 bis 150 neue Wohneinheiten entstehen. Neben frei finanzierten Miet- und Eigen- tumswohnungen können entsprechend der Richtlinien zum kooperativen Baulandmodell Köln (KoopBLM) 35 bis 45 Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden. 5.1 Art der baulichen Nutzung Sondergebiet: Zur Deckung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs soll ein Lebensmittel- Vollversorger angesiedelt werden. Zur Konkretisierung des Vorhabens ist die Verkaufsfläche auf maximal 2.300 m² zu beschränken. Hiervon sollen circa 1.400 bis 1.500 m² Verkaufsfläche für den Lebensmittel-Vollversorger reserviert werden. Die weitere Verkaufsfläche kann kleine- ren Läden zur Verfügung stehen. Ferner besteht die Möglichkeit, an dem Standort Dienstleis- tungsfunktonen und kleinere Büroflächen anzusiedeln, welche möglichst in den Obergeschos- sen eines mehrgeschossigen Gebäudes unterzubringen sind. Das Sondergebiet ist circa 7.000 m² groß. Allgemeines Wohngebiet: Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnraum soll ein allgemeines Wohngebiet festge- setzt werden. Eine Differenzierung der Festsetzungen erfolgt im weiteren Verfahren. Die Wohnbaufläche ist circa 13.000 m² groß. Flächen für den Gemeinbedarf: Auf Grund des bestehenden Bedarfes ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Kita vorgesehen. Die Fläche soll als Erweiterungsfläche für die vorhandene Gesamtschule dienen, die ihren derzeitigen Flächenbedarf bereits über Container- bauten lösen muss. Ferner besteht in dem Plangebiet der Bedarf an einer weiteren Kita. Die Gemeinbedarfsfläche ist circa 13.000 m² groß. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung. Insgesamt soll eine Bebauung entstehen, die sich maßstäblich an dem Gebäudebestand der Umgebung orientiert. Vorgesehen ist, neben einer Grundflächenzahl (GRZ) auch maximale Höhen der geplanten baulichen Anlagen (Oberkante Dachhaut) von 13,50 m festzusetzen. 6. Umweltbelange Zu den Umweltbelangen, die im weiteren Verfahren Gegenstand der Umweltprüfung und des Umweltberichts sein werden, liegen bisher die nachfolgend dargestellten Informationen und Erkenntnisse vor. Diese sollen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überprüft und weiter detailliert werden. - 5 - / 6 Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Eingriff/ Ausgleich, Boden Auf Grund der ehemaligen Nutzung des Grundstückes als Schulstandort und der derzeitigen Zwischennutzung (Flüchtlingsunterbringung in Containerbauweise) sind nur noch in den Rand- bereichen Grünstrukturen vorhanden (siehe Anlage 6). Landschafts- und Ortsbild Das Ortsbild wird sich durch die beabsichtigte Bebauung verändern. Eine negative Beeinträch- tigung ist jedoch aufgrund der unmittelbar angrenzenden, mehrgeschossigen und Landschaft prägenden Bebauung nicht zu erwarten. Wasser Es sind keine Oberflächengewässer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhanden. Des weiteren sind keine Nutzungen geplant, die als grundwassergefährdend einzustufen wären. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Planung. Klima und Luft In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist der Planbe- reich als (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizier- ten Folgen des Klimawandels -hier insbesondere die sommerliche Überwärmung innerstädti- scher Quartiere- sollten bei einer geplanten Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vorgesehen werden, wie zum Beispiel Dachbegrünungen und Baumpflanzungen. Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Planung voraussichtlich nur geringe Ver- änderungen. Luftschadstoffe Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Planbereich die Grenzwerte der 39. Ver- ordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. Aufgrund der geplanten Nutzungen werden auch künftig keine Betriebe und Anlagen zulässig sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissionen aus Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Abfälle und Abwasser Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind in der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswir- kungen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevöl- kerung insgesamt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. Altlasten Im Planbereich sind keine Altlasten bekannt. Gefahrenschutz Der Planbereich liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebie- ten. Er liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht innerhalb der Achtungsabstände von Störfallbetrieben. Belange des Gefahrenschutzes sind nicht berührt. - 6 - / Kultur- und Sachgüter Baudenkmale sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von Boden- funden sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten. Die Belange des Kultur- und Sachgutschutzes, insbesondere des Denkmalschutzes werden durch die Pla- nung nicht berührt. Lärm Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. Ob noch gewerbliche Emittenten im Umfeld vorhanden sind, ist zu prüfen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet erforderlich Das Erfordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 7. Planverwirklichung Kosten für die Stadt werden für die Bereitstellung der erforderlichen Gutachten entstehen. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.
Anlage 9
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/ 2 A N L A G E 9 Beschluss über 1. die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Stra- ße in Köln-Rodenkirchen, 2. die Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen. Vorlage 0158/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 Planverfahren Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.03. und die BV-Rodenkirchen am 19.03.2018 über die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beraten (siehe Session Nr. 0158/2018). Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, zur Stärkung des Quartiers ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zu entwickeln. Zusätzlich soll dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen und Erweiterungsflächen für die südlich ge- legene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Nach Aufstellung des Bebauungsplanes sollen räumlich selbständige Qualifizierungsverfahren in Form von städtebaulichen Wettbewerben, Mehrfachbeauftragungen oder Konzeptausschreibungen mit einem städtebaulichen Schwerpunkt durchgeführt werden. In der Sitzung der BV-2 ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung um zwei weitere Be- schlusspunkte ergänzt worden. Damit ist eine abschließende Beratung im StEA erforderlich. Unter Punkt Nr. 4 wird von der BV vorgeschlagen, die Diakonie Michaelshoven zum Thema "neue Mitte" besonders bei der der Planung mit einzubeziehen. Unter Punkt Nr. 5 wird darum gebeten, den Zuschnitt der geplanten Gemeinbedarfsfläche (Schul- erweiterungsfläche) parallel zum vorhandenen Schulgelände der Gesamtschule ausgerichtet wer- den soll. Zum Punkt Nr. 4 ist folgender Hinweis zur geben: Die Diakonie Michaelshoven ist vom geplanten Umbau der Sürther Straße betroffen. Aufgrund der hohen gestalterischen Defizite strebt die Verwaltung eine Umgestaltung der Sürther Straße an. Die geplante Maßnahme stellt auch die erstmalige Herstellung nach BauGB dar. Damit werden Erschließungsbeiträge für die Diakonie anfallen. Hierüber wurde die Diakonie bereits im November 2017 informiert. - 2 - Dies hat bei der Diakonie zuletzt zu einer ausgeprägten Abwehrhaltung gegenüber der geplanten Umgestaltung der Sürther Straße geführt. Dieser Haltung haben sich auch Teile der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen angeschlossen, die den erforderlichen Planungsbeschluss für die Umgestal- tung der Straße seit dem 18.09.2017 immer wieder vertagt. Zuletzt wurde der Planungsbeschluss in der Sitzung am 23.04.2018 wieder vertragt. Herr Bezirksbürgermeister Homann ist bereits Ende 2017 von Frau Oberbürgermeisterin Reker über die Pflicht der Beitragserhebung im Rahmen der erstmaligen Herstellung der Sürther Straße als Erschließungsmaßnahme hingewiesen worden. Die geplante Umgestaltung des Straßenraums führt auch zu einer Flächenentsiegelung zwischen der rückgebauten Sürther Straße und dem Plangebiet Eygelshovener Straße/Sürhter Straße. Hier- durch ergeben sich Planungsspielräume, die im weiteren Planungsprozess genutzt werden kön- nen. Werden die beiden Planungsmaßnahmen "Umbau Sürther Straße" und "Planverfahren Eygels- hovener Straße/Sürther Straße" auf einer Planunterlage dargestellt, ist zu erkennen, dass eine städtische Fläche in einer Größenordnung von über 900 m² nicht mehr zur Verkehrsnutzung benö- tigt wird. Diese Fläche kann entweder das geplante Sondergebiet (Zweckbestimmung: Nahversor- gungszentrum, Grundstücksfläche derzeit circa 7 100 m²) vergrößern oder zur Ausgestaltung der gewünschten "neuen Mitte" genutzt werden (siehe hierzu Anlage 10). Eine planerische Ausarbei- tung zu dieser Fläche wird erfolgen, sobald die Beschlussfassung der Bezirksvertretung über die geplante Maßnahme zum Umbau der Sürther Straße bekannt ist. Im Bebauungsplanverfahren Eygelshovener Straße/Sürther Straße ist die Beteiligung der Diakonie über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sichergestellt. Zum Punkt Nr. 5: Die Fragestellung des Zuschnitts der geplanten Gemeinbedarfsfläche muss nicht im Rahmen eine Planaufstellungsbeschlusses abschließend geklärt werden. Die Präzisierung dieser Fragestellung ist im Rahmen des weiteren Planverfahren im Rahmen der durchzuführenden Dienststellenbeteili- gung zu klären.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0158/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.02.2018
- Erstellt
- 12.01.2018 08:38