2187/2021
Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3786 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30 Vorlagen-Nummer 17.06.2021 2187/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie Mit Anfrage AN/1087/2021 stellt die Fraktion DIE LINKE Fragen zu Auftragsvergaben im Zusam- menhang mit der Pandemie, die wie folgt beantwortet werden: 1. Welche Sonderregelungen wurden für die Stadt Köln bzgl. Ausschreibungen und Vergaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise insgesamt beschlossen? Mit der Zielsetzung einer effektiven Gefahrenabwehr wurden die bundes- und landesrechtlich erlassenen verfahrensrechtlichen Erleichterungen (z.B. Erlass des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie in seinem Schreiben vom 19.03.2020 oder Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 14.04.2020) angewendet. 2. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommene Vergaben noch ein- mal nachträglich überprüft, unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung der Vier- Augen-Prinzips, auf Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB, § 291 StGB) und auf Korruptionsanfäl- ligkeit? Auch für die im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommenen Vergaben gilt das all- gemeine, in der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren vorgesehene Verfahren. Die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Vergaben werden zentral durch das Amt für Recht, Versicherung und Vergabe in einer mit dem Rechnungsprüfungsamt abge- stimmten Verfahrensweise überprüft. Niederschwellige Vergaben und Vergaben mit Alleinstel- lungsmerkmal werde stichprobenartig auf Einhaltung der notwendigen Dokumentation und insbesondere auf Einhaltung des 4-Augen-Prinzips überprüft. 3. Wurden der Verwaltung durch Mitglieder der Bezirksvertretungen, des Stadtrates bzw. Abgeordnete des Landtags NRW oder des Bundestages Hinweise auf Unternehmen gegeben, die Produkte wie Masken, Schutzausrüstung usw., die die Kommune coronabedingt benötigte, anbieten und erfolgten Verträge mit diesen Unternehmen? Zu Beginn der Pandemie bestand ein großer Mangel an Masken und Schutzausrüstungen. Hierzu gingen bei der Verwaltung täglich unaufgefordert zahlreiche Angebote von oder Hin- weise auf Lieferfirmen ein. Die Verwaltung führt keine spezielle Dokumentation, ob und durch wen Hinweise auf Lieferfirmen gegeben wurden. Bei der Auftragserteilung werden die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Im Sinne eines wirtschaftlichen Ergebnisses wurden so z.B. stets auch die marktgängigen Vergleichspreise ermittelt, Qualitätsprüfungen vorgenommen und bei fest- gestellten Mängeln die entsprechenden Ansprüche geltend gemacht. 2 4. Wenn ja, wurden Provisionszahlungen auf Hinweisgeber in diesen Verträgen ausdrück- lich untersagt? Wenn nein, sind entsprechende Regelungen zukünftig vorgesehen? Aufgabe der Verwaltung ist es, bei Beschaffungen unrechtmäßige Einflussnahmen auf Verga- beentscheidungen auszuschließen. Dies erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvor- schriften, der allgemeinen organisatorischen Regelungen sowie des unter 2. beschriebenen Prüfverfahrens. Ob eine Hersteller- oder Vertriebsfirma für die Weiterleitung von Angeboten und/oder die Teil- nahme an einem Vergabeverfahren Provision zahlt, liegt nicht im Einflussbereich der Verwal- tung. Der Verwaltung liegen dazu auch keine diesbezüglichen Hinweise oder Informationen vor. 5. Sind beauftragte Unternehmen mittlerweile daraufhin angeschrieben worden, ob sie im Zusammenhang von mit der Kommune geschlossenen Verträgen Provisionszahlun- gen, Spenden oder Sponsoring geleistet haben? Nein. Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2187/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.06.2021
- Erstellt
- 07.06.2021 09:44