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2187/2021

Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.06.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 31.08.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/30 
 
Vorlagen-Nummer  17.06.2021 
 2187/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
 
Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie 
Mit Anfrage AN/1087/2021 stellt die  Fraktion DIE LINKE Fragen zu Auftragsvergaben im Zusam-
menhang mit der Pandemie, die wie folgt beantwortet werden: 
 
1. Welche Sonderregelungen wurden für die Stadt Köln bzgl. Ausschreibungen und 
Vergaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise insgesamt beschlossen? 
 
Mit der Zielsetzung einer effektiven Gefahrenabwehr wurden die bundes- und landesrechtlich 
erlassenen verfahrensrechtlichen Erleichterungen (z.B. Erlass des Bundeministeriums für 
Wirtschaft und Energie in seinem Schreiben vom 19.03.2020 oder Erlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 14.04.2020) angewendet.  
 
2. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommene Vergaben noch ein-
mal nachträglich überprüft, unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung der Vier-
Augen-Prinzips, auf Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB, § 291 StGB) und auf Korruptionsanfäl-
ligkeit? 
 
Auch für die im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommenen Vergaben gilt das all-
gemeine, in der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren vorgesehene 
Verfahren. Die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Vergaben werden zentral durch 
das Amt für Recht, Versicherung und Vergabe in einer mit dem Rechnungsprüfungsamt abge-
stimmten Verfahrensweise überprüft. Niederschwellige Vergaben und Vergaben mit Alleinstel-
lungsmerkmal werde stichprobenartig auf Einhaltung der notwendigen Dokumentation und 
insbesondere auf Einhaltung des 4-Augen-Prinzips überprüft.   
 
3. Wurden der Verwaltung durch Mitglieder der Bezirksvertretungen, des Stadtrates bzw. 
Abgeordnete des Landtags NRW oder des Bundestages Hinweise auf Unternehmen 
gegeben, die Produkte wie Masken, Schutzausrüstung usw., die die Kommune 
coronabedingt benötigte, anbieten und erfolgten Verträge mit diesen Unternehmen? 
 
Zu Beginn der Pandemie bestand ein großer Mangel an Masken und Schutzausrüstungen. 
Hierzu gingen bei der Verwaltung täglich unaufgefordert zahlreiche Angebote von oder Hin-
weise auf Lieferfirmen ein. Die Verwaltung führt keine spezielle Dokumentation, ob und durch 
wen Hinweise auf Lieferfirmen gegeben wurden.  
 
Bei der Auftragserteilung werden die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und 
Sparsamkeit beachtet. Im Sinne eines wirtschaftlichen Ergebnisses wurden so z.B. stets auch 
die marktgängigen Vergleichspreise ermittelt, Qualitätsprüfungen vorgenommen und bei fest-
gestellten Mängeln die entsprechenden Ansprüche geltend gemacht.

2 
 
 
4. Wenn ja, wurden Provisionszahlungen auf Hinweisgeber in diesen Verträgen ausdrück-
lich untersagt? Wenn nein, sind entsprechende Regelungen zukünftig vorgesehen? 
Aufgabe der Verwaltung ist es, bei Beschaffungen unrechtmäßige Einflussnahmen auf Verga-
beentscheidungen auszuschließen. Dies erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvor-
schriften, der allgemeinen organisatorischen Regelungen sowie des unter 2. beschriebenen 
Prüfverfahrens.  
Ob eine Hersteller- oder Vertriebsfirma für die Weiterleitung von Angeboten und/oder die Teil-
nahme an einem Vergabeverfahren Provision zahlt, liegt nicht im Einflussbereich der Verwal-
tung. Der Verwaltung liegen dazu auch keine diesbezüglichen Hinweise oder Informationen 
vor. 
5. Sind beauftragte Unternehmen mittlerweile daraufhin angeschrieben worden, ob sie im 
Zusammenhang von mit der Kommune geschlossenen Verträgen Provisionszahlun-
gen, Spenden oder Sponsoring geleistet haben?  
 
Nein. 
 
Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2187/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.06.2021
Erstellt
07.06.2021 09:44