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AN/0383/2025

Änderungsantrag zu 9.2.4

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025

Änderungsantrag zu 9.2.4

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Änderungsantrag zu 9.2.4

3683 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
SPD-Fraktion
Lothar Müller / Die Linke
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf   
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 20.3.2025
Erweiteter Planungsbeschluss für die OWA
Bereich West Haltestelle Junkersdorf 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9.2.4 auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.3.2025 zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Punkte:
1. Der Takt der Linie 1 wird zwischen Junkersdorf und Weiden-West auf 5-Minuten 
verbessert (Die Verstärkerzüge, die heute in Junkersdorf  enden, fahren zu stattdessen bis 
Weiden-West weiter.) 
2. Für die Haltestelle Junkersdorf und die geplante neue Wendeanlage beschließt die 
Bezirksvertretung Lindenthal die Weiterplanung der Variante 10.
3. Voraussetzung für den Baubeginn ist eine schriftliche Erklärung der zuständigen 
Bezirksregierung, dass der Betrieb der 90-m-Züge auf der Linie 1 genehmigt wird, wenn 
die Bahnsteige die erforderliche Länge erreichen.
Begründung:
Nach einem erneuten Fachgespräch mit folgenden Bürgergruppen: 
BIG Weiden, BIG Junkersdorf, Bürgerverein Müngersdorf, Interessensgemeinschaft 
Braunsfelder Bürger, BI Grüngürtel für Alle und dem Freundeskreis zur Vollendung der 
Grüngürtels, Landschaftspark Belvedere bekräftigt die Bezirksvertretung Lindenthal ihre 
früher gefassten Beschlüsse. 
Die Taktverdichtung ist für den gesamten Kölner Westen und dem Rhein-Erft-Kreis 
(nördlicher Teil) enorm wichtig und notwendig. Allein die Einwohnerzahlen der betroffenen 
Stadtteile ist deutlich höher als Köln Bickendorf. Dort ist ein 5 Minuten Takt tagsüber 
Standard. Für die Fahrgäste ist ein dichterer Takt notwendiger als ein 90 m-Zug, der 
selten fährt.

Die Bezirksvertretung und die Bürgerschaft kommen zu einer anderen 
Nutzwertbetrachtung und damit verbundenen Bewertung:
 
• Der Erhalt von 50 Bäumen ist besonders hoch zu gewichten
• Der Eingriff in die Struktur des Denkmals Äußerer Grüngürtel wird vermieden. 
• Der stadtbildprägende Charakter der Aachener Straße mit der Mittelallee bleibt 
erhalten und ist besonders zu erhalten. 
• Der Ampelvorrang für die Stadtbahn kann auch bei einer Wendeanlage zwischen 
Junkersdorf Kirchweg und Rosenweg uneingeschränkt stattfinden. Auf der gesamten 
Aachener Straße gibt es im Stadionverkehr einen 3 Minuten Takt von und zu Innenstadt 
einen uneingeschränkten Vorrang. Auch Richtung Weiden-West fahren Verstärkerzüge bei 
uneingeschränkten Stadtbahnvorrang. 
• Die Nebenanlagen für den Rad- und Fußverkehr werden verbessert. 
• Es gibt einen Zugang zum Bahnsteig stadteinwärts, der nahe der Straße „Am 
Müngersdorfer Sportpark“ (Sporthochschule) liegt. Zudem könnte die Sporthochschule 
ihre früheren Zugang vom der Straße “Am Römerhof“ wieder öffnen, um einen direkten 
zweiten Zugang von und zur Haltestelle Junkersdorf ermöglichen. 
• Angesichts der Vorteile ist der Wegfall von 22 Autostellplätzen auf der Nebenfahrbahn 
abzuwägen. Die meisten Firmen haben eine eigene Tiefgarage oder Stellplätze. Ebenso 
ein Wohnhaus. Einzig ein Wohnhaus hat somit keine Autostellplätze vor der Haustür. Die 
Alternative sind der Rosenweg und die Blumenallee.         
Die Variante 10 hat in der Nutzwertanalyse eine beste Bewertung 
erhalten und soll somit weitergeplant werden. 
Ute Ackermann                        Friedhelm Hilgers    Lothar Müller
Fraktion Bündnis 90/Grüne         SPD-Fraktion           Die Linke

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0383/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.03.2025
Erstellt
24.03.2025 07:04