A-W/0048/2020
Geschwindigkeitsreduzierung Rüschhausweg
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Originalantrag
5013 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West 5. August 2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Geschwindigkeitsreduzierung Rüschhausweg Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, auf welchem Wege eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf dem Rüschhausweg zwischen der Kreuzung mit den Straßen Dieckmannstraße/Hensenstraße und dem Beginn der Tempo-30-Zone in der Nähe der Einmündung Laukamp rechtssicher eingeführt werden kann. Die Verwaltung möge dabei näher untersuchen, ob die Verlängerung der Tempo-30-Zone bis hinauf zur Kreuzung mit der Dieckmannstraße/Hensenstraße möglich ist, oder ob lediglich die Anordnung von Tempo 30 durch das Verkehrszeichen 274-30 („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h möglich ist. Außerdem möge die Verwaltung ihre Ergebnisse begründen und insbesondere ausführen, welche Gründe für bzw. gegen eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung sprechen und wie im Falle einer negativen Feststellung diese Hinderungsgründe beseitigt werden können. Begründung: Der Rüschhausweg in dem bezeichneten Abschnitt ist eine wichtige Verkehrsbeziehung innerhalb von Gievenbeck. Bereich zwischen Kreuzung und Holtwickweg: Im nördlichen Bereich ( „A” in der Karte ) in der Nähe der Kreuzung ergeben sich oft unübersichtliche Situationen, die sich aus den Parkmöglichkeiten vor den Häusern, einer nur halbherzig durchgeführten Ausleitung eines Radwegs in die Hauptfahrbahn und die Nutzung der Straße durch den Busverkehr (Linie 5 in beide Richtungen) ergibt. Hinzu kommt, dass diese Streckenführung von Ortskundigen als Alternativstrecke, um nicht zu sagen Schleichweg zur oder aus der Ortsmitte Gievenbeck genutzt wird, anstatt die wesentlich leistungsfähigere Streckenführung über die Hensenstraße und den Enschedeweg zu nutzen, da auf dieser mehrere Ampeln sind. Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 1/3 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West In diesem nördlichen Bereich vor der Kreuzung bis zum Holtwickweg würde eine angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung dazu beitragen, Begegnungssituationen zu entschärfen. Bereich Holtwickweg bis Asbeckweg: Im weiteren Verlauf des Rüschhauswegs bis zum Asbeckweg („B” in der Karte ) ergibt sich wiederum eine zumeist völlig freie Fahrbahn, da auf der Fahrbahn selbst nicht geparkt wird. Dadurch nehmen viele Autos Fahrt auf, vermutlich befördert durch die Vegetation auf der Seite Gievenbachs, die suggeriert, sich eher in einem Randbereich der Bebauung zu befinden. Die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr ist jedoch durch die Straßenbiegung weiter eingeschränkt. Insbesondere durch die Gestaltung der Einmündung des Asbeckwegs ergeben sich immer wieder irritierende Situationen; außerdem befinden sich dort auch auf dem bachseitigen Parkstreifen einige Recyclingcontainer. Diese können nur benutzt werden, wenn man sich auf die Fahrbahn begibt, so dass auch hier eine Senkung der Geschwindigkeit der Sicherheit förderlich wäre. Asbeckweg über Ahausweg bis Beginn Tempo-30-Zone: Im Bereich bis zur Einmündung des Ahausweges („C” auf der Karte ) wiederum parken meist die Anwohner des dortigen Hauses auf der Fahrbahn. Hier kommt es dann auch regelmäßig zu brisanten Situationen, da Autos von der Ortsmitte her oft noch versuchen, Radfahrer*innen zu überholen, und Autos in Richtung Ortsmitte wiederum versuchen, die parkenden Autos an der Hausnummer 65 zu passieren, bevor sie den aus der Ortsmitte entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren müssen und dazu komplett zum Stillstand kommen müssen. Außerdem befinden sich in dem Bereich zwei Bushaltestellen und die Einmündung des Weges, der durch den Grünzug am Gievenbach führt. Eine Senkung der Geschwindigkeit würde hier die Übersichtlichkeit vor allem für die stärkeren Verkehrsteilnehmer erhöhen. Die Tempo-30-Zone, die dann kurz danach in Richtung Ortsmitte beginnt, würde sich dann gut miteinfügen. Schlussendlich wird diese Straße von vielen Radfahrer*innen genutzt, die auf dem Rüschhausweg allzu oft erleben dürfen, dass sie nicht mit ausreichendem Abstand überholt werden, da es vielen Autofahrer*innen nicht denkbar erscheint, dass sie in unübersichtlichen Situationen nicht überholen dürfen. Hier würde eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Strecke zu einer erhöhten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen führen. Gezeichnet: Anke Pallas Karina Kuschewski Brigitte von Schonebeck Kai Bleker Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 2/3 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West ©http://www.openstreetmap.org Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 3/3 –
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020
4129 Zeichen
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Herrn Stadtrat Heuer
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33.24 - Frau Remmers
Tempo 30 für den Rüschhausweg
Antrag Ifd. Nr. A-W/0029/2020 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 05.05.2020
Antrag Ifd. Nr. A-W/0048/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Bezirksvertretung Münster-West vom 05.08.2020
Die beiden o. g. Fraktionen der Bezirksvertretung Münster-West haben die Verwaltung be-
auftragt zu prüfen, ob am Rüschhausweg für den Abschnitt zwischen Hensenstraße und
Laukamp, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann.
Der Antrag wurde gemeinsam mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau und der Polizei geprüft.
Zum Ergebnis kann Folgendes mitgeteilt werden:
Tempo 30 km/h
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt für Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht. Nach den Regelungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Tempo-30-Zone nur Straßen ohne Lichtzeichen
geregelte Kreuzungen oder Einmündungen umfassen. Am Rüschhausweg befindet sich in
Höhe Twenteweg eine Ampelanlage für Fußgänger/-innen. Daher ist die Einrichtung einer
Tempo-30-Zone aktuell rechtlich nicht möglich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wäre
nur dann zulässig, wenn die Ampelanlage zurückgebaut würde. Zudem müsste der Anteil
des Durchgangsverkehrs ermittelt werden. In Tempo-30-Zonen muss dieser mit einem Anteil
von unter 30 % von untergeordneter Bedeutung sein.
\ ‚Tempo 30 km/h auf Strecke kann eingerichtet werden, wenn eine schützenswerte Einrich-
tung oder eine Unfalllage vorliegt. Am Rüschhausweg befindet sich keine schützenswerte
Einrichtung nach der StVO mit direktem Zugang zur Straße und eine Unfalllage liegt nach
Mitteilung der Polizei für den betreffenden Streckenabschnitt ebenfalls nicht vor. Eine Redu-
zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist daher rechtlich nicht möglich.
Geschwindigkeitsniveau / Seitenradarmessungen
Zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus wurden zwei Seitenradarmessungen am
Rüschhausweg durchgeführt. Eine der Messungen wurde Ende Juni / Anfang Juli durchge-
führt und die zweite Messung Mitte September. In diesen Zeiträumen wurden sowohl die
Fahrzeugmengen als auch die Fahrgeschwindigkeiten gemessen.
Bei der Messung im September wurden in etwa 6 Tagen insgesamt 19.177 Fahrzeuge ge-
messen. Als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke wurde ein Wert von 3.219 Fahrzeugen
ermittelt. Dies entspricht etwa 293 Fahrzeugen pro Stunde. Zur Ermittlung der Verkehrsstär-
ke pro Stunde wird ein Tag mit 11 Stunden angesetzt.
Vom baulichen Charakter und der Funktion des Rüschhausweges entspricht die Straße einer
Sammelstraße. Für solche Straßen sind Verkehrsstärken von 400 bis 800 Kraftfahrzeugen
pro Stunde üblich. Die ermittelte Verkehrsstärke von ca. 293 Fahrzeugen pro Stunde liegt
somit deutlich unter dem üblichen Wert.
Maßgeblich bei den Geschwindigkeitsmessungen ist die sog. V(85). Das ist die Geschwin-
digkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Für den Rüschhausweg wurde
in Fahrtrichtung Ahausweg bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine
V(85) von 44 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung waren es 48 km/h. Insofern wird. am
Rüschhausweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der Verkehrsteilneh-
mer/-innen eingehalten bzw. sogar unterschritten.
Bei der Messung im Juni sind ähnliche Ergebnisse ermittelt worden. Bei der durchschnittli-
chen täglichen Verkehrsmenge wurden im Juni 2.969 Fahrzeuge ermittelt. Die V(85) betrug
41 und 43 km/h. Bei dieser Messung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch deut-
licher unterschritten als bei der Messung im September.
Für den Rüschhausweg kann zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen wer-
den. Sollte sich die Sicherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstim-
mung mit der Polizei zeitnah reagieren.
MM nn ”
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (11)
- Hensenstraße
- Dieckmannstraße
- Rüschhausweg
- Enschedeweg
- Holtwickweg
- Asbeckweg
- Ahausweg
- Am Gievenbach
- Twenteweg
- Schonebeck
- Laukamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0048/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37