V/0889/2006
Handlungskonzept zur Verbesserung der Sauberkeit und öffentlichen Ordnung in Münster
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Anlage 1
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RATSFRAKTION Anlage 1 Münster, 03. Mai 2005 Antrag Für Sauberkeit und öffentliche Ordnung in Münster Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den zuständigen Ratsgremien im Wege einer Bestandsaufnahme über Problemschwerpunkte aus dem Bereich öffentliche Sauberkeit und Ordnung zu berichten und das aktuelle Vorgehen der Ordnungsverwaltung hiergegen darzustellen; 2. daraus ein münsterspezifisches Konzept zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum auch unter Berücksichtigung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Städten berücksichtigt werden. 3. im Stadtgebiet Münsters - schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen der Innenstadt, im Aasee-Bereich, im Bereich Hafen und an den Kanaluferpromenaden - Kontrollen durchzuführen und spätestens nach einjähriger Praxis einen Erfahrungsbericht vorzulegen 4. entsprechende die Sauberkeit der Stadt betreffende Ordnungswidrigkeiten insbesondere während der Schwerpunktkontrollen konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Begründung: In der Bürgerschaft häufen sich die Klagen über Unsauberkeit und Vernachlässigung des öffentlichen Raumes. Müll und andere Hinterlassenschaften sind längst keine hinnehmbaren Nachlässigkeiten mehr. Sie sind zunehmend ein öffentliches Ärgernis, denn sie verunstalten das Stadtbild und vermitteln den Bürgern, insbesondere auch auswärtigen Besuchern und Kunden einen negativen Eindruck von unserer Stadt. Die planmäßigen Reinigungen der Straßen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe und Vorkehrungen und Einsätze in öffentlichen Anlagen und Grünflächen, wie z.B. Aasee-Bereich, Kanalufer-Promenaden, Kreativ-Kai-Bereich und Parkanlagen und auch das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der regelmäßigen Müllsammelaktionen reichen offensichtlich nicht aus, um den aufkommenden Eindruck einer zunehmenden „öffentlichen Verwahrlosung “ zu beseitigen. Neben und in Ergänzung der bestehenden Routinereinigung erscheint es daher in Anlehnung an entsprechende Konzepte in anderen Großstädten (Dortmund, Köln, Leipzig, Hamburg) zweckmäßig, auch ordnungsbehördliche Lösungsansätze zu intensivieren. Dies kann z.B. durch die Einrichtung eines „schnellen Eingreiftrupps“ zur Müllentsorgung, durch Schwerpunktkontrollen und durch die verstärkte Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geschehen. Über die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen, ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren. gez. Sellenriek gez. Möllemann-Appelhoff CDU - Fraktion FDP Fraktion
Anlage 2
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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift über die 8. Sitzung (ö ffentlicher Sitzungsteil) des Rates am 29.06.2005 Punkt 8 der Tagesordnung V/0436/2005 Handlungskonzept zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in Münster Es lag folgender Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage vor: „Eigenverantwortung, Engagement und Einsatz machen Münster sauber Der Rat möge beschließen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Der Rat erkennt an, dass die Abfallwirtschaftsbe triebe in den Jahren seit 2002 mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu Sauberkeit und verantwortl ichem Verhalten beim Thema Müll zu ei- ner nachhaltigen Sensibilisierung der Bevölkerung f ür das Müllproblem im öffentlichen Raum beigetragen haben. Diese Kampagne soll so weit ergeführt werden, dass bürger- schaftliches Engagement und Eigenverantwortung als Grundlage für ein sauberes Stadtbild vermittelt werden. 2. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden aufgeforder t, ein geeignetes Konzept zu entwickeln, wie mit Hilfe von Arbeitskräften in geringfügigen B eschäftigungsverhältnissen die regelmä- ßige Reinigung an neuralgischen Punkten unterstützt werden kann. Diese Kräfte sollen schwerpunktmäßig in den Sommermonaten zum Einsatz k ommen, in denen das Freizeit- verhalten zu einem erhöhten Müllaufkommen im öffentlichen Raum führt. 3. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden aufgeforder t, die bisherige sehr erfolgreiche Aktion „Sauberes Münster“ so weiterzuführen und zu erweite rn, dass auch neuralgische Punkte, an denen punktuell besonders starkes Müllaufkommen festzustellen ist, erfasst werden. Bürgerschaftliches Engagement für ein sauberes Stad tbild soll auch zu einer verstärkten Sensibilisierung für das Problem beitragen. 4. Die Veranstalter großer Events sollen durch die Verwaltung verstärkt angehalten werden, für die Reinigung des öffentlichen Raumes im Umfeld und im Nachgang zu ihren Veranstal- tungen, Verantwortung zu übernehmen und einen entsp rechenden finanziellen Beitrag zu leisten.“ Des Weiteren lag nachstehender Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Vorlage vor: Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 2.1 wie folgt ergänzt: 2.1 der Service- und Ordnungsdienst im Ordnungsamt ab sofort um 5,0 Stellen (Verg.-Gr. Vc BAT) verstärkt, . Es werden dazu Stellen aus dem Gesamtbestand der Verwaltung in Anspruch ge- nommen. Diese Stellen werden zunächst für einen Zei traum von maximal zwei Jahren, vorran- gig durch interne Umsetzungen, befristet besetzt,“ Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm , CDU, FDP, UWG-MS/ödp) bei Fürstim- men (SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wu rde mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP, UWG- MS/ödp) bei Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) angenommen. Der Rat beschloss unter Berücksichtigung des Antrag es der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP, UWG-MS/ödp) bei Gegens timmen (SPD, Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, PDS/LL): „Sachentscheidung 1. Das Handlungskonzept der Verwaltung wird zustimm end zur Kenntnis genommen. 2. Zur Umsetzung der Schwerpunkte des Handlungskonz eptes zur Verbesserung der Sauber- keit und Ordnung in der Stadt Münster (vgl. Ziffer IV. der Begründung) wird 2.1 der Service- und Ordnungsdienst im Ordnungsamt ab sofort um 5,0 Stellen (Verg.-Gr. V c BAT) verstärkt. Es werden dazu Stellen aus dem Gesa mtbestand der Verwaltung in An- spruch genommen. Diese Stellen werden zunächst für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren, vorrangig durch interne Umsetzungen, befristet besetzt, 2.2 der Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfänger i m Rahmen von sogenannten 1-Euro-Jobs für zusätzliche (über die mit planmäßig beschäftigt em Personal oder durch Beauftragung von Fremdfirmen durchgeführte Regelreinigung hinaus ) Aufgaben im Bereich der Reini- gung und der Sauberhaltung des Stadtgebietes und zu r Verstärkung des Fahrradkontroll- dienstes ausgeweitet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Erfah rungszeitraum von 1 Jahr über den Stand der Umsetzung des Handlungskonzeptes zu berichten. 4. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist der Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion Nr. AR/0014/2005 erledigt. Kosten/Folgekosten I. Personalkosten In den Buchungsplänen 9311 “Personalausgaben ZA 10” und 9312 “Personalausgaben ZA 30” entstehen im UA 1103 für die 5,0 Stellen im Service- und Ordnungsdienst Personalkos- ten in Höhe von 220.510 € (Ganzjahreskosten). II. Sachkosten In begrenztem Umfang sind Mehrausgaben zu leisten f ür die notwendige Ausrüstung bei den HHSt.: 1103.590.1000.2 “Betriebskosten für Service- und Ordnungsdienste” 8.600 € und 1103.935.0030.4 “Beschaffung Funkgeräte, Fahrräder, MDE-Geräte” 11.250 €. Im Bereich der laufenden Sachkosten ergibt sich ein e geringfügige Erhöhung in Abhängig- keit zur Dienstaufnahme der Mitarbeiter/innen. Finanzierung/Mittelbereitstellung I. Personalkosten Die Mittel stehen in den Buchungsplänen 9311 “Perso nalausgaben ZA 10” und 9312 “Per- sonalausgaben ZA 30” zur Verfügung. Für die Einrichtung der 5,0 Stellen werden ursprüng- lich zur Einsparung vorgesehene Stellen aus der Ges amtverwaltung in Anspruch genom- men. Die dadurch fehlenden Einsparungen werden an a nderer Stelle gesichert. Das Per- sonalkostenvolumen 2005 bleibt unverändert. II. Sachkosten Die Mehrausgaben in Höhe von 8 600 € bei der HHSt. 1103.590.1000.2 werden durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 0200.113.0000.X in entsprechender Höhe gedeckt. Für die Mehrausgaben in Höhe von 11 250 € bei der H HSt. 1103.935.0030.4 ergibt sich ei- ne Deckung durch Minderausgaben bei der HHSt. 0200.590.0000.6. Die Mittel für die laufenden Sachkosten stehen 2005 zur Verfügung und werden ab 2006 eingeplant.“ gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Handlungskonzept zur Verbesserung der Sauberkeit und öffentlichen Ordnung in Münster
hier: Erfahrungsbericht und Perspektiven
Beratungsfolge
21.11.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung nimmt den Erfahrungsbericht über die Um-
setzung des Handlungskonzeptes zur Verbesserung der Sauberkeit und öffentlichen Ordnung
in Münster zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten für mehr Sauberkeit und öffentliche Ordnung mit
dem bewährten Einsatzkonzept im Service- und Ordnungsdienst fortzuführen.
Begründung:
I. Anlass
Aufgrund des gemeinsamen Antra
gs der Fraktionen von CDU und FDP an den Rat Nr. A-
R/0014/2005 (Anlage 1) hat dieser mit der Vorlage 436/2005 ein Handlungskonzept „Für Sau-
berkeit und öffentliche Ordnung in Münster“ beschlossen (Anlage 2). Die Verwaltung wurde
gleichzeitig beauftragt, nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr über den Stand der
Umsetzung des Handlungskonzeptes zu berichten. Das Handlungskonzept umfasst im Wesent-
lichen die Verstärkung des städtischen Service- und Ordnungsdienstes um fünf Stellen, die
Ausweitung der Streifendienste nachts und an Wochenenden sowie den verstärkten Einsatz
von Arbeitslosengeld-II-Empfängern/-innen.
Vorlagen-Nr.:
V/0889/2006
Auskunft erteilt:
Herr Vechtel
Ruf:
492 32 80
E-Mail:
VechtelN@stadt-muenster.de
Datum:
02.11.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Umsetzung des Handlungskonzeptes im Einzelnen
1. Service- und Ordnungsdienst (SOS)
Allgemeines
Nach einer
mehrmonatigen Qualifizierungsphase, die u. a. auch Schulungsmaßnahmen
durch die Polizei beinhaltete, konnten die neuen SOS-Kräfte zum Dezember 2005 eingesetzt
werden. Der Streifendienst verfügt seither über 16 Dienstkräfte. Die Personalverstärkung
ermöglichte insbesondere eine starke zeitliche sowie räumliche Ausweitung der Außen-
diensteinsätze, mit der der Nachfrage aus den Stadtbezirken nachgekommen werden konn-
te. So wurde die Außendienstpräsenz um gut ein Drittel gesteigert. Darüber hinaus sind
nunmehr die besonders sicherheitsrelevanten Nacht- und Wochenendeinsätze möglich. Die
Einsatzschwerpunkte werden mit dem Polizei präsidium Münster regelmäßig und anlassbe-
zogen, zeitlich wie auch einsatztaktisch abgesti mmt. Dies gewährleistet die fachliche Konti-
nuität und Gleichbehandlung, sichert eine hohe Frequenz der Streifengänge und verdeutlicht
das gemeinsame Bemühen von Stadt und Polizei um mehr öffentliche Sicherheit und Ord-
nung für die Menschen in Münster. Die SOS-Dienstkräfte lösen primär durch Aufklärung und
deeskalierendes Verhalten die örtlichen Problemlagen. Erst wenn diese Vorgehensweise
nicht weiterführt, gelangen hoheitliche Einsatzinstrumente zur Anwendung. Neben der Besei-
tigung von Störungen sind die Dienstkräfte aufgrund der engen Kooperation mit den
Fachämtern der Stadtverwaltung kurzfristig in der Lage, die sicherheitsrelevanten Probleme
zu erkennen und an deren schneller Lösung mitzuwirken. Insofern verfügt der SOS im Ver-
gleich zur Polizei über ein breiteres Reaktionsspektrum auf dem Gebiet der Gefahrenab-
wehr.
Einsatzumfang
Durch die Verstärkung d
es SOS konnte von Mai - September 2006 folgender Dienstplan rea-
lisiert werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag 07.30 bis 22.30 Uhr
Mittwoch 05.00 bis 22.30 Uhr
Freitag, Samstag 05.00 bis 04.00 Uhr des Folgetages
Sonntag 15.00 bis 24.00 Uhr.
Bei gleichbleibendem Dienstbeginn reichte von Oktober 2005 - April 2006 ein Dienst bis
22.30 Uhr aus, um die Einsatzanforderungen zu erfüllen. Wegen der Verteilung der Stadtbe-
zirke auf eine Gesamtfläche von ca. 302 km² ermöglichte es erst die Verstärkung des SOS,
auch außerhalb von Sondereinsätzen in den Bezirken kontinuierlich Präsenz zu zeigen. So
konnte der starken Nachfrage nach Ordnungskräften spürbar nachgekommen werden, auch
wenn bei schöner Witterung nicht jedem Einsatzwunsch Rechnung getragen werden konnte.
Einsatzorte in den Stadtteilen waren: Bezirk Hiltrup: Schulzentrum, Kanaluferbereiche und
Hiltruper See, Spielplätze Hohe Geest, Siemensstraße; Bezirk Süd-Ost: Wolbeck: Umfeld
Nikolaischule und angrenzende Grünanlage, Schulzentrum Von-Holte-Straße, Spielplatz
Buxtrup; Gremmendorf/Angelmodde: Junker-Jörg-Platz, Osthuesheide, Spielplätze Zwi-
Schulmann-Weg, Birkenheide, Franken-/Normannenweg; Bezirk Ost: Kardinal-von-Galen-
Schule, Spielplätze Am Hornbach, Willingrott; Bezirk Nord: Sprickmannplatz, Spielplätze
Am Burloh/Rektoratsweg, Althausweg, Martin-Niemöller-Straße, Diesterwegstraße, Fern-
holzstraße; Bezirk West: Nienberge: Spielplätze Am Haus Nienberge, Stefan-Zweig-Straße;
Roxel: Umfeld Augustin-Wibbelt-Schule; Mecklenbeck: Umfeld Peter-Wust-Schule, Skater-
park; Gievenbeck: Parkanlage Rüschhausweg, Spor tanlage am Fachwerk, Spielplatz Coes-
feldweg.
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Handlungsschwerpunkte
Während tagsüber oftmals Prävention und Information im Vordergrund standen, kam es bei
den Abend- und Nachteinsätzen im gesamten Stadtgebiet zu einer Akzentverschiebung. Ins-
besondere unzulässige Lärmemissionen, bei schönem Wetter Feiern am Dortmund-Ems-
Kanal, in Parks oder auf Spielplätzen, banden die SOS-Dienstkräfte.
Sauberkeit des Stadtgebietes
Mit der Verstärkung des SOS wurde konkret auf die Verbesserung der Sauberkeit des Stadt-
bildes hingewirkt. Nach den bisherigen Erfahrungen kann eine Bewusstseins- und Verhal-
tensänderung zugunsten der Sauberkeit öffentlicher Anlagen und Einrichtungen nur erreicht
werden, wenn Information und Kontrolle als Gesamtkonzept Hand in Hand gehen. So existie-
ren umfangreiche Informationen der Stadt Münster zur Sauberkeit, insbesondere die sehr öf-
fentlichkeitswirksamen Informationskampagnen der AWM. Das Ordnungsamt weist flankie-
rend mit der „Roten Karte“ auf Verwarnungstatbestände einschlägiger Vorschriften hin. Der
SOS hat binnen eines Jahres ca. 1.250 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes
gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder die Straßen-, Anlagen- und Aa-
seeordnung eingeleitet und mit der Verhängung von Verwarnungsgeldern abgeschlossen
(Stand: 22.09.06). Bei Verstößen gegen Vorschriften des Landeshundegesetzes und bei ab-
fallrechtlichen Verstößen kommen SOS-Dienstk räfte anlassbezogen auch in Zivil zum Ein-
satz, wenn dies zur effektiven Problemlösung erforderlich wird. Die Akzeptanz selbst für die-
se hoheitlichen Tätigkeiten ist erstaunlich hoch. In nahezu allen Verfahren haben die Betrof-
fenen ihr Verschulden eingesehen und angekündigt, ihr Verhalten zu verändern.
Spielplätze, Schulhöfe und öffentliche Grünanlagen
Die Personalaufstocku
ng ermöglichte eine system atische Kontrolle von Kinderspielplätzen,
öffentlichen Grünanlagen und Schulhöfen. Aus allen Kreisen der Bevölkerung kommen im-
mer wieder z. T. massive Beschwerden über unbefugte Benutzungen dieser Einrichtungen.
Dabei handelt es sich primär um Lärmemissionen in den Abend- und Nachtstunden, uner-
laubten Alkoholkonsum, Hunde oder ausufernde Grillfeste. Die dabei in der Vergangenheit
aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen der Spielplätze und öffentlichen
Grünanlagen sind nach Auskunft des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz durch die in-
tensiveren Kontrollen zurückgegangen.
Sondereinsätze
Beispielhaft
für die vielfältigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die SOS-Dienstkräfte
präsent sind, seien hier aufgeführt: Rosenmontagsumzug, Eurocityfest, Sendveranstaltun-
gen, Stadtteilfeste (wie Straßenfest Hammer Straße, Hiltruper Frühlingsfest, Hafenfest oder
Handorfer Herbst), Drachenfest, Münster Marathon, Weihnachtsmärkte. Aufgrund der besse-
ren Personalausstattung ist zudem eine Schwerpunktbildung in den folgenden Bereichen
möglich geworden:
• Streifendienste im Bereich Osthuesheide Herbst 2005 bis Frühjahr 2006
Die zusätzliche Personalstärke machte hier erstmals einen längerfristigen Einsatzschwer-
punkt möglich. Die Strei
fendienste wurden aufgrund sozialer Spannungen und einer damit
einhergehenden verschlechterten Sicherheitslage erforderlich und als Ergebnis eines
Runden Tisches vereinbart. Obwohl sehr personalintensiv, konnte der SOS gleich beim
Auftreten erster Problemfälle eingesetzt werden. Die Präsenz wurde von den Anwohnern/-
innen als sichtbare Sofortmaßnahme sehr positiv aufgenommen und als beruhigend emp-
funden, bevor dann flankierende Betreuungsangebote sowie ausländer- und strafrechtli-
che Handlungsansätze realisiert werden konnten.
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• Fußballweltmeisterschaft im Juni und Juli 2006
Der für die Public-Viewing-Veranstaltungen am Hafen und in den Osmo-Hallen von der
Polizei geforderte Sicherheitsstandard konnte nur durch eine massive Einbeziehung der
städtischen Sicherheitskräfte erreicht werden. Mit anlassbezogen wechselnder Personal-
stärke waren SOS, Verkehrsüberüberwachung und Fahrradkontrolldienst ca. 1.500
Einsatzstunden vor Ort tätig.
• Uniformierte Begleitung von Einsätzen zum Jugendschutz
Im Rahmen von gemeinsamen Schwerpunktaktionen mit der Polizei begleitet und unter-
stützt der SOS ordnun
gsrechtliche Maßnahmen bei der nächtlichen Kontrolle von Ju-
gendszenelokalen. Der SOS stellt für diese in der Vergangenheit sehr effizienten und in
der Öffentlichkeit positiv aufgenommenen Maßnahmen uniformierte Einsatzkräfte und
Transportmittel. Ohne die spezifische Ausrüstung und Begleitung des SOS wären solche
Einsätze nicht durchführbar.
Einsatzstatistik
Die Einsatzstatistik de
s SOS kann für den Berichtszeitraum vom 01.10.2005 - 30.09.2006
der Anlage 3.2 entnommen werden. Zum Vergleich der Fallzahlenentwicklung ist die
Einsatzstatistik aus dem Jahr 2004 als Anlage 3.1 ebenfalls beigefügt.
2. Verstärkter Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfängern/-innen (sog. 1-Euro-Jobs)
Ausweitung des Fahrradkontrolldienstes
Für die Ausweitung des Fahrradkon
trolldienstes wurden ab Juni 2005 zunächst vier, ab Sep-
tember 2005 sechs und seit Juni 2006 sogar zehn Arbeitsgelegenheiten im Fahrradkontroll-
dienst angeboten und besetzt. Die Tätigkeit ist nicht mit hoheitlichen Befugnissen verbunden,
da die beschäftigten Personen nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen.
Das Personal wird in Zweiergruppen mit auffälligen gelben Jacken im Stadtkern tätig und
ordnet die abgestellten Fahrräder. Die Radfahrer/-innen werden mit Hinweiszetteln darauf
hingewiesen, die Fahrräder nicht behindernd abzustellen. Zudem werden die Abstellplätze
auf Schrottfahrräder überprüft, um nicht unnötig Flächen in Anspruch zu nehmen. Die Kom-
mission für die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) hat sich
zwischenzeitlich sehr positiv zu den zusätzlichen Bemühungen der Stadt zur Behebung des
Fahrradparkproblems geäußert, da gerade Menschen mit Behinderungen von ungeordnet
abgestellten Fahrrädern sowie zugestellten Durchgängen oder Bordsteinabsenkungen be-
troffen sind.
Mobile-Einsatz-Teams des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz
Es wurden zunächst
zwölf Arbeitsgelegenheiten eingerichtet. Im Bereich kommunaler Sport-
anlagen und Servicestationen (Bauhöfe) bestehen darüber hinaus sechs und im Forstbetrieb
zwei Stellen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Arbeitsinhalte:
- Zusätzliche Wildkrautbeseitigung auf Grünflächen im gesamten Stadtgebiet,
- Einfache Tätigkeiten im Pflege- und Reinigungsdienst,
- Entfernung der Pflanze „Riesen-Bärenklau / Herkulesstaude im gesamten Stadtgebiet,
- zusätzliche Pflege der Grünanlagen und zusätzliche Abfallsortierung auf Friedhöfen,
- Pflege des Sportflächenumfeldes,
- Qualifizierung im Umgang mit Handwerkszeug und Pflegegeräten.
Zur Anleitung und Einarbeitung der Teilnehmer/-innen hilft eigens eine Fachkraft. Dieser ob-
liegt neben den organisatorischen Aufgaben und der Betreuung des Personals auch die
fachliche Einweisung und Ausbildung an den Handwerkzeugen und Geräten.
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Zusatzreinigungen der AWM
Seit Mitte 2005 werden bei den AWM Arbeitslosengeld-II-Empfänger/-innen eingesetzt. Die
Personalstärke schwankt, da sie von den Zuweisungen durch die Arbeitsagentur abhängt.
Zurzeit sind sieben Personen bei den AWM tätig. Die beschäftigten Personen werden in klei-
nen Arbeitsgruppen für manuelle Reinigungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.
Ein Schwerpunkt liegt hierbei bei der Nachreinigung nach der Sperrgut- und DSD-Abfuhr in
stark verdichteten Wohngebieten. Die nicht unerheblichen Abfallmengen werden gesammelt
und mit Kleintransportern zum Betriebshof der AWM zur Entsorgung verbracht.
Ferner reinigen sie, saisonal unterschiedlich, Uferbereiche des Kanals oder anderer Gewäs-
ser, Waldstücke, Wegeränder und auch Flächen innerhalb des bebauten Stadtgebietes.
Häufig handelt es ich um Flächen, auf denen keine regelmäßige Reinigung erfolgt. In Einzel-
fällen erfolgt die Reinigung als Ergänzung der Regelreinigung.
III. Bewertung
1. Service- und Ordnu
ngsdienst
Die verstärkte Präsenz der SOS-Dienstkräfte als qualifizierte Ansprechpartner/-innen der
Stadt Münster auf der Straße führt zu sehr positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung
und bestätigt die Erforderlichkeit der Einsatzausweitung. Der SOS ist seit Ende 2005 erst-
mals in der Lage, länger andauernde Hilfeleistungen außerhalb der Innenstadt und in den
besonders sicherheitsrelevanten Zeiten (nachts und an Wochenenden) zu erbringen. Hier
mussten in der Vergangenheit viele Hilfeersuchen abgelehnt werden, da kein Personal zur
Verfügung stand.
Der SOS erweist sich daher als wesentlicher Bestandteil bürgernahen Handelns für mehr Si-
cherheit und Ordnung. Er kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern dort
sinnvoll ergänzen, wo unterhalb der Schwelle der Kriminalitätsbekämpfung Menschen in
Münster Einbußen an Lebensqualität oder Sicherheitsgefühl erfahren.
Das derzeitige Einsatzkonzept setzt eine Pers onalstärke von 16 Dienstkräften im SOS vor-
aus und gewährleistet eine für die Bedarfslagen in Münster gerade noch ausreichende Effi-
zienz und Einsatzflexibilität. Eine Personalreduzierung des SOS würde zu einer Verringerung
der Streifendienstpräsenz in den Vororten, in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wo-
chenenden führen. Sondereinsätze (wie z. B. die mehrmonatigen Streifengänge in der
Osthuesheide oder die Mithilfe bei der WM 2006) wären dann nicht mehr zu realisieren, ohne
die zum Teil pflichtigen Kernaufgaben aufzugeben. Das Einsatzkonzept hat sich vollständig
bewährt und sollte daher nicht geändert werden.
2. Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfängern/-innen
Fahrradkontrolldienst
Der erweiterte Fahrradkontrolldienst wird insbesondere bei mobilitätseingeschränkten Men-
schen begrüßt, obwohl das Ordnen von Fahrrädern in der Innenstadt von Münster als Mas-
sen- und Dauerproblem einzustufen ist. Es wurden bisher 21 Personen als Arbeitslosengeld-
II-Empfänger/-innen beschäftigt. Im Laufe der Beschäftigung (in der Regel für sechs Monate)
haben sich die meisten Personen sozial stabilisiert und ein zunehmendes Interesse an einer
regulären Beschäftigung gezeigt. Da die Personen darüber hinaus eine sinnvolle und not-
wendige Zusatzaufgabe ausführen und der Koordinationsaufwand für das Ordnungsamt ge-
ring ist, sollte der Fahrradkontrolldienst solange wie möglich mit diesen zusätzlichen Kräften
ausgeführt werden.
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Zusatzreinigungen der AWM
Seitens der AWM kann grundsätzlich eine positive Bilanz gezogen werden. Die eingesetzten
Arbeitskräfte sind in der Regel motiviert und können unproblematisch in die bestehenden
Strukturen eingebunden werden.
Mobile-Einsatz-Teams des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz
Bei den Arb
eitsinhalten handelt es sich ausschließlich um zusätzliche Tätigkeiten, die mit
dem vorhandenen Personal entweder gar nicht, nicht in dem gewünschten Umfang oder erst
zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erledigt werden könnten.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlage 1: Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktion A-R/0014/2005 vom 03.05.2005
Anlage 2: Protokoll zu TOP 8 der Ratssitzung vom 29.06.2005
Anlage 3.1 und 3.2: Einsatzstatistiken des SOS
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Siemensstraße
- Martin-Niemöller-Straße
- Diesterwegstraße
- Stefan-Zweig-Straße
- Junker-Jörg-Platz
- Sprickmannplatz
- Althausweg
- Am Hornbach
- Am Burloh
- Am Haus Nienberge
- Von-Holte-Straße
- Zwi-Schulmann-Weg
- Hammer Straße
- Birkenheide
- Normannenweg
- Willingrott
- Rektoratsweg
- Rüschhausweg
- Hohe Geest
- Buxtrup
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0889/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37