0859/2018
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522/3 Vorlagen-Nummer 0859/2018 Freigabedatum 26.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See hier: Ausschreibungsverfahren zur Parkraumbewirtschaftung und Kontrolle des Tauchens ab 2019 Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt vorbehaltlich des Beratungsergebnisses in der Bezirksvertretung Chorweiler die Umsetzung des neuen Ausschreibungsverfahrens zur Parkraumbewirtschaftung sowie zur Kontrolle der Tauchausweise durch ein zertifiziertes Wachschutzunternehmen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See (geplante Vertragslaufzeit: 2019 – 2022). Hierfür beauftragt der Sportausschuss die Verwaltung mit der Durchführung des entsprechenden Vergabeverfahrens. Sportausschuss 12.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 71.500,- € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. a) Erträge ca120.000€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Parken Die Naherholungsanlage Fühlinger See und die dort befindlichen Parkplätze P1, P2, P4, P5 und P8 befinden sich im Eigentum der Stadt Köln und werden durch das Sportamt verwaltet. Seit 1997 werden gemäß Ratsbeschluss Parkgebühren erhoben. Jeweils in der Sommersaison finden nicht nur zahlreiche Großveranstaltungen mit einem hohen Besucheraufkommen statt, sondern es ist zudem aufgrund des schönen Wetters mit einem umfangreichen Ausflugs- und Fahrzeugverkehr rund um die Anlage zu rechnen. Seit 1997 wurde die Parkraumbewirtschaftung immer wiederkehrend aus- geschrieben (öffentliche Ausschreibung national). Das Entgelt für eine Tagesparkkarte beträgt 2,50 €. Die ausgewählten Bewachungsfirmen haben die Aufgabe übernommen, die Entgelte zu kassieren und die Ordnungsfunktion für einen geregelten Verkehr und für den Zu- und Abfluss der Fahrzeuge wahr- zunehmen. Der bisherige Vertrag sah vor, dass die Erträge zu 100% von der Stadt Köln vereinnahmt wurden, wobei die Stadt Köln aufgrund der zugrunde liegenden Vertragsbedingungen lediglich einen Anspruch auf 55% der Parkentgelte hatte. Die verbleibenden 45% der Parkentgelte wurden gem. Ver- trag an das Bewachungsunternehmen für deren durchgeführten Aufwand erstattet. Im Rahmen des vorgesehenen Vergabeverfahrens soll das Unternehmen den Zuschlag für die Parkraumbewirtschaf- tung erhalten, das den geringsten Aufwand aus den Gesamterträgen anbietet. Mit den verbleibenden Mitteln kann zielgerichtet in die Unterhaltung der Parkflächen investiert werden. Je nach Wetterlage ist mit durchschnittlichen jährlichen Erträgen aus den Parkgebühren i. H. v. ca. 90.000,-- € zu rechnen. Parallel dazu ist mit jährlichen Aufwendungen i. H. v. rund 50.000,-- € zu rech- nen (Koten für die Parkraumbewirtschaftung durch ein entsprechendes Bewachungsunternehmen). Für die Parkraumbewirtschaftung 2019 – 2022 sind somit insgesamt Aufwendungen von ca. 200.000,-- € zu kalkulieren. Tauchen In der Entwicklung des Tauchsports am Fühlinger See war im Laufe der Jahre ein so immenser Zulauf 3 von organisierten und nicht organisierten Tauchern als auch von gewerblichen Tauchschulen zu ver- zeichnen, dass die Kapazitätsgrenze am See überschritten wurde. Die Zahl der Taucher musste aus ordnungsrechtlicher wie auch ökologischer Sicht auf ein für das Wasser verträgliches Maß reduziert werden. Daher wurden ebenfalls 1997 Tauchentgelte eingeführt. Seitdem hat es sich bewährt, dass eine Kontrolle der Taucherlaubnisse vor Ort durch ein Wach- schutzunternehmen erfolgt, um Zuwiderhandlungen und Betrugsversuche zu vermeiden. Im Ergebnis eines Prüfverfahrens durch das Rechnungsprüfungsamt wurde festgelegt, dass die Ausschreibung zur Parkraumbewirtschaftung mit der Ausschreibung über die Kontrolle der Taucher zusammengeführt wird, um Synergieeffekte zu erzielen. Im Ergebnis des einheitlichen Ausschreibungsverfahrens soll eine einheitliche Firma ermittelt werden, die für beide Aufträge den Zuschlag erhält. Es ist mit durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen i. H. v. 21.500,-- € zu rechnen. Für die Laufzeit des Auftrages von vier Jahren ist insgesamt mit ca. 86.000,-- € für die Überwachung und Kontrolle der Taucherlaubnisse zu rechnen (die Kosten für die Tauchkontrolle durch das entsprechende Bewa- chungsunternehmen). Parallel dazu ist je nach Wetterlage von durchschnittlichen jährlichen Erträgen aus den Tauchentgelten i.H.v. ca. 30.000,-- € auszugehen. Die jährlichen Aufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 71.500,-- € ab 2019, somit auf insgesamt ca. 286.000,-- € für die Haushaltsjahre 2019 – 2022. Die Gesamtaufwendungen setzen sich zusammen aus ca. 200.000,-- € für die Parkraumbewirtschaftung und ca. 86.000,-- € für die Überwa- chung und Kontrolle der Taucherlaubnisse. Die für die Jahre 2019 – 2021 benötigten Mittel sind be- reits in der Mittelfristplanung des Haushaltsplanes 2018 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung, Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten. Die benötigten Mittel für 2022 sind im Rahmen der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2019 zu be- rücksichtigen. Die Refinanzierung der Gesamtaufwendungen (Park- und Tauchaufwendungen) ist durch entspre- chende Erträge gesichert. Mit Schreiben vom 02.03.2018 hat das Rechnungsprüfungsamt dem Ergebnis der Bedarfsprüfung zu- gestimmt (141/34/03/18). 14 weist darauf hin, dass ein Bedarfsfeststellungsbeschluss eingeholt wer- den muss. Mit Blick auf die Höhe der Gesamtaufwendungen von 286.000,-- € ist ein Beschluss des Sportaus- schusses erforderlich.
Anlage 1 - Stellungnahme 14
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14 02.03.2018 141/3 z7z[o “A Hey s2l Fl 2.1. 52 Parkraumbewirtschaftung und Kontrolle der Taucher ab 2019 auf dei Sport- und Erho- lungsanlage Fühlinger See (141/34/03/18) hier: Bedarfsprüfung 522 vom 09.01.2018, Eingang bei 14 am 31.01.2018 Voraussichtliche Auftragssumme: 286.000,00 EUR brutto/240.336,13 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, Sie planen für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See ab 2015 die Parkraumbewirt- schaftung für die im städtischen Eigentum befindlichen Parkplätze sowie die Kontrolle der Tauchausweise neu auszuschreiben. Die konsequente Parkraumbewirtschaftung hat sich in den vergangenen Jahren als geeigne- tes Mittel zur Sicherstellung des geordneten Parkens, zur Ordnung des ruhenden und flie- ßenden Verkehrs sowie zur Freihaltung der Rettungswege erwiesen. Die Bewirtschaftung sieht vor, Parkentgelte an den Wochenenden (freitags — sonntags) und an den Feiertagen jeweils in der Saison in Höhe von 2,50 Euro pro Kraftfahrzeug pro Tag zu erheben. Der neue Vertrag soll für den Zeitraum von drei Jahren, vom 01.04.2019 - 30.09.2021 und einer vom Auftraggeber auszugebenden Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 30.09.2022 abgeschlossen werden. Im Vertrag soll wie bisher eine prozentuale Aufteilung der Einnahmen aus den Parkgebühren zwischen Auftragnehmer und Stadt Köln vereinbart werden. Für die Bewachung der Parkplätze ist für den Ausschreibungszeitraum mit Kosten von ca. 200.000 Euro brutto zu rechnen. Entsprechend einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Kontrolle der Tau- cher am Fühlinger See zusammen mit der Parkraumbewirtschaftung ausgeschrieben wer- den. Unter Berücksichtigung hierdurch möglicher Synergieeffekte und einer Reduzierung der Kontrollen von 120 Stunden auf 90 Stunden monatlich können die für die Kontrolle der Tauchausweise bisher veranschlagten Kosten reduziert werden. Bei einer jährlichen Durch- führung der Kontrollen wird danach für den Zeitraum von vier Jahren insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 86.000 Euro gerechnet. Ich stimme dem, Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 09.01.2018 zu. Mit freändlicheh Grüßen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0859/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.03.2018
- Erstellt
- 16.03.2018 13:20