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0859/2018

Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See

Beschlussvorlage Ausschuss 26.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.04.2018, TOP 9.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Stellungnahme 14

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Beschlussvorlage Ausschuss

6269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/522/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0859/2018 
Freigabedatum 
26.03.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See 
hier: Ausschreibungsverfahren zur Parkraumbewirtschaftung und Kontrolle des Tauchens ab 
2019 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt vorbehaltlich des Beratungsergebnisses in der Bezirksvertretung 
Chorweiler die Umsetzung des neuen Ausschreibungsverfahrens zur Parkraumbewirtschaftung sowie 
zur Kontrolle der Tauchausweise durch ein zertifiziertes Wachschutzunternehmen auf der Sport- und 
Erholungsanlage Fühlinger See (geplante Vertragslaufzeit: 2019 – 2022). Hierfür beauftragt der 
Sportausschuss die Verwaltung mit der Durchführung des entsprechenden Vergabeverfahrens. 
 
Sportausschuss 12.04.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    71.500,- € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Erträge    ca120.000€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Parken 
Die Naherholungsanlage Fühlinger See und die dort befindlichen Parkplätze P1, P2, P4, P5 und P8 
befinden sich im Eigentum der Stadt Köln und werden durch das Sportamt verwaltet. 
 
Seit 1997 werden gemäß Ratsbeschluss Parkgebühren erhoben. Jeweils in der Sommersaison finden 
nicht nur zahlreiche Großveranstaltungen mit einem hohen Besucheraufkommen statt, sondern es ist 
zudem aufgrund des schönen Wetters mit einem umfangreichen Ausflugs- und Fahrzeugverkehr rund 
um die Anlage zu rechnen. Seit 1997 wurde die Parkraumbewirtschaftung immer wiederkehrend aus-
geschrieben (öffentliche Ausschreibung national). Das Entgelt für eine Tagesparkkarte beträgt 2,50 €. 
Die ausgewählten Bewachungsfirmen haben die Aufgabe übernommen, die Entgelte zu kassieren und 
die Ordnungsfunktion für einen geregelten Verkehr und für den Zu- und Abfluss der Fahrzeuge wahr-
zunehmen. Der bisherige Vertrag sah vor, dass die Erträge zu 100% von der Stadt Köln vereinnahmt 
wurden, wobei die Stadt Köln aufgrund der zugrunde liegenden Vertragsbedingungen lediglich einen 
Anspruch auf 55% der Parkentgelte hatte. Die verbleibenden 45% der Parkentgelte wurden gem. Ver-
trag an das Bewachungsunternehmen für deren durchgeführten Aufwand erstattet. Im Rahmen des 
vorgesehenen Vergabeverfahrens soll das Unternehmen den Zuschlag für die Parkraumbewirtschaf-
tung erhalten, das den geringsten Aufwand aus den Gesamterträgen anbietet. Mit den verbleibenden 
Mitteln kann zielgerichtet in die Unterhaltung der Parkflächen investiert werden.  
 
Je nach Wetterlage ist mit durchschnittlichen jährlichen Erträgen aus den Parkgebühren i. H. v. ca. 
90.000,-- € zu rechnen. Parallel dazu ist mit jährlichen Aufwendungen i. H. v. rund 50.000,-- € zu rech-
nen (Koten für die Parkraumbewirtschaftung durch ein entsprechendes Bewachungsunternehmen). 
Für die Parkraumbewirtschaftung 2019 – 2022 sind somit insgesamt Aufwendungen von ca. 200.000,-- 
€ zu kalkulieren. 
 
Tauchen 
In der Entwicklung des Tauchsports am Fühlinger See war im Laufe der Jahre ein so immenser Zulauf

3 
von organisierten und nicht organisierten Tauchern als auch von gewerblichen Tauchschulen zu ver-
zeichnen, dass die Kapazitätsgrenze am See überschritten wurde. Die Zahl der Taucher musste aus 
ordnungsrechtlicher wie auch ökologischer Sicht auf ein für das Wasser verträgliches Maß reduziert 
werden. Daher wurden ebenfalls 1997 Tauchentgelte eingeführt.  
 
Seitdem hat es sich bewährt, dass eine Kontrolle der Taucherlaubnisse vor Ort durch ein Wach-
schutzunternehmen erfolgt, um Zuwiderhandlungen und Betrugsversuche zu vermeiden. Im Ergebnis 
eines Prüfverfahrens durch das Rechnungsprüfungsamt wurde festgelegt, dass die Ausschreibung zur 
Parkraumbewirtschaftung mit der Ausschreibung über die Kontrolle der Taucher zusammengeführt 
wird, um Synergieeffekte zu erzielen. Im Ergebnis des einheitlichen Ausschreibungsverfahrens soll 
eine einheitliche Firma ermittelt werden, die für beide Aufträge den Zuschlag erhält. 
 
Es ist mit durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen i. H. v. 21.500,-- € zu rechnen. Für die Laufzeit 
des Auftrages von vier Jahren ist insgesamt mit ca. 86.000,-- € für die Überwachung und Kontrolle der 
Taucherlaubnisse zu rechnen (die Kosten für die Tauchkontrolle durch das entsprechende Bewa-
chungsunternehmen). Parallel dazu ist je nach Wetterlage von durchschnittlichen jährlichen Erträgen 
aus den Tauchentgelten i.H.v. ca. 30.000,-- € auszugehen. 
 
Die jährlichen Aufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 71.500,-- € ab 2019, somit auf 
insgesamt ca. 286.000,-- € für die Haushaltsjahre 2019 – 2022. Die Gesamtaufwendungen setzen sich 
zusammen aus ca. 200.000,-- € für die Parkraumbewirtschaftung und ca. 86.000,-- € für die Überwa-
chung und Kontrolle der Taucherlaubnisse. Die für die Jahre 2019 – 2021 benötigten Mittel sind be-
reits in der Mittelfristplanung des Haushaltsplanes 2018 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung, 
Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten. 
 
Die benötigten Mittel für 2022 sind im Rahmen der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2019 zu be-
rücksichtigen. 
 
Die Refinanzierung der Gesamtaufwendungen (Park- und Tauchaufwendungen) ist durch entspre-
chende Erträge gesichert. 
 
Mit Schreiben vom 02.03.2018 hat das Rechnungsprüfungsamt dem Ergebnis der Bedarfsprüfung zu-
gestimmt (141/34/03/18). 14 weist darauf hin, dass ein Bedarfsfeststellungsbeschluss eingeholt wer-
den muss. 
 
Mit Blick auf die Höhe der Gesamtaufwendungen von 286.000,-- € ist ein Beschluss des Sportaus-
schusses erforderlich.

Anlage 1 - Stellungnahme 14

2118 Zeichen

14 02.03.2018
141/3

z7z[o
“A Hey s2l Fl 2.1.

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Parkraumbewirtschaftung und Kontrolle der Taucher ab 2019 auf dei Sport- und Erho-
lungsanlage Fühlinger See (141/34/03/18)

hier: Bedarfsprüfung 522 vom 09.01.2018, Eingang bei 14 am 31.01.2018

Voraussichtliche Auftragssumme: 286.000,00 EUR brutto/240.336,13 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie planen für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See ab 2015 die Parkraumbewirt-
schaftung für die im städtischen Eigentum befindlichen Parkplätze sowie die Kontrolle der
Tauchausweise neu auszuschreiben.

Die konsequente Parkraumbewirtschaftung hat sich in den vergangenen Jahren als geeigne-
tes Mittel zur Sicherstellung des geordneten Parkens, zur Ordnung des ruhenden und flie-
ßenden Verkehrs sowie zur Freihaltung der Rettungswege erwiesen. Die Bewirtschaftung
sieht vor, Parkentgelte an den Wochenenden (freitags — sonntags) und an den Feiertagen
jeweils in der Saison in Höhe von 2,50 Euro pro Kraftfahrzeug pro Tag zu erheben.

Der neue Vertrag soll für den Zeitraum von drei Jahren, vom 01.04.2019 - 30.09.2021 und
einer vom Auftraggeber auszugebenden Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis
30.09.2022 abgeschlossen werden. Im Vertrag soll wie bisher eine prozentuale Aufteilung
der Einnahmen aus den Parkgebühren zwischen Auftragnehmer und Stadt Köln vereinbart
werden. Für die Bewachung der Parkplätze ist für den Ausschreibungszeitraum mit Kosten
von ca. 200.000 Euro brutto zu rechnen.

Entsprechend einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Kontrolle der Tau-
cher am Fühlinger See zusammen mit der Parkraumbewirtschaftung ausgeschrieben wer-
den. Unter Berücksichtigung hierdurch möglicher Synergieeffekte und einer Reduzierung der
Kontrollen von 120 Stunden auf 90 Stunden monatlich können die für die Kontrolle der
Tauchausweise bisher veranschlagten Kosten reduziert werden. Bei einer jährlichen Durch-
führung der Kontrollen wird danach für den Zeitraum von vier Jahren insgesamt mit Kosten in
Höhe von ca. 86.000 Euro gerechnet.

Ich stimme dem, Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 09.01.2018 zu.

Mit freändlicheh Grüßen

Beratungsverlauf (2)

12.04.2018 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0859/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.03.2018
Erstellt
16.03.2018 13:20