3164/2022
Auflösung Gemeinschaftskunterkünfte
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4153 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 04.10.2022 3164/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Auflösung Gemeinschaftskunterkünfte Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt bitten mit der Anfrage AN/1658/2022 um den aktuellen Sachstand bzw. um Auskunft zur Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte. Folgende Fragen werden an die Verwaltung gerichtet: 1. Was heißt dies konkret für die Zukunft mit Blick auf den Beschluss zur Auflösung von Sam- melunterkünften (AN/0250/2021)? 2. Welche weitere Alternative / Perspektiven gibt es aus Sicht der Verwaltung zur Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte? 3. Bis wann könnten diese Alternativen durch die Verwaltung umgesetzt werden? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Die Verwaltung verfolgt grundsätzlich weiterhin das Ziel, die Unterbringung von Geflüchteten in abge- schlossenen Wohneinheiten zu steigern. Dies lässt sich auch daran ersehen, dass eine weitere Stei- gerung der absoluten Zahl der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten von 4.167 auf 5.067 innerhalb eines Jahres gelungen ist. Aufgrund der über 4.000 Geflüchteten aus der Ukraine, die ab März 2022 von der Stadt Köln unter- gebracht wurden, mussten alle verfügbaren Unterkünfte belegt werden. Insbesondere musste auch auf größere Reserveunterkünfte mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten (so zum Beispiel die Leichtbauhallen am Hardtgenbuscher Kirchweg und Luzerner Weg) zurückgegriffen werden. Auch weitere akquirierte Unterkünfte in gewerblichen Unterkünften verfügen nicht in Gänze über einen ei- genen Sanitär- und Küchenbereich. Angesichts des weiteren Anstiegs von Geflüchteten und unerlaubt Eingereisten kann derzeit auf die Ressource der nicht abgeschlossenen Unterbringungen nicht verzichtet werden. Bei der Akquise von neuen Unterbringungskapazitäten wird weiterhin vorrangig der Focus auf abgeschlossene Wohnein- heiten gelegt. Die hohe Anzahl der neuankommenden Geflüchteten macht aber auch weiterhin die Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten mit einem schlechteren Standard notwendig, um die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung der Kommune nach §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW erfüllen zu können. zu 2.) Für die Dauer des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Fluchtbewegungen kann eine Auflö- 2 sung der großen Gemeinschaftsunterkünfte nicht erfolgen. Die Verwaltung unternimmt laufend Anstrengungen, um aufgrund auslaufender Mietverträge in naher Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehende Unterkünfte kurzfristig zu ersetzen, damit die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung erfüllt werden kann. Soweit temporäre Unterkünfte mit befristeten Bau- genehmigungen betrieben werden, ist die Verwaltung darauf angewiesen, diese zum Erhalt der Un- terbringungsplätze zu verlängern. Bei der Anmietung werden abgeschlossene Wohneinheiten bevor- zugt, diese stehen jedoch aufgrund in Köln herrschenden Wohnungsmangels nicht oder nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung. zu 3.) Es gibt angesichts der derzeitigen Krise keine weiteren kurzfristigen Alternativen. Mittelfristig kann bei einem erheblichen Rückgang der Zahlen an unterzubringenden Geflüchteten - etwa nach einem Ende des Ukraine-Krieges - mit dem erneuten Abbau von Unterkünften mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten begonnen werden, wobei der Abbau der Unterbringungen in Beherbergungsbetrieben aufgrund befristeter Verträge relativ kurzfristig erfolgen kann. Aktuell steht die Schaffung kurzfristig zu realisierender Wohneinheiten im Fokus, um den derzeitigen Herausforderungen begegnen zu können und die Unterbringungsverpflichtung zu erfüllen. Der Bau neuer Unterkünfte für Geflüchtete mit abgeschlossenen Wohneinheiten bleibt das Ziel und kann bei ausreichenden Kapazitäten wieder betrieben werden. Dies wird unter Berücksichtigung der derzeiti- gen Planungs-, Ausschreibungs-, Materiallieferungs- und Bauzeiten erst längerfristig Wirkung entfal- ten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3164/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.10.2022
- Erstellt
- 26.09.2022 13:09