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3164/2022

Auflösung Gemeinschaftskunterkünfte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4153 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  04.10.2022 
 3164/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Auflösung Gemeinschaftskunterkünfte 
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt bitten mit der Anfrage AN/1658/2022 um den 
aktuellen Sachstand bzw. um Auskunft zur Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte. 
 
Folgende Fragen werden an die Verwaltung gerichtet: 
 
1. Was heißt dies konkret für die Zukunft mit Blick auf den Beschluss zur Auflösung von Sam-
melunterkünften (AN/0250/2021)? 
 
2. Welche weitere Alternative / Perspektiven gibt es aus Sicht der Verwaltung zur Auflösung der 
Gemeinschaftsunterkünfte? 
 
3. Bis wann könnten diese Alternativen durch die Verwaltung umgesetzt werden?  
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Die Verwaltung verfolgt grundsätzlich weiterhin das Ziel, die Unterbringung von Geflüchteten in abge-
schlossenen Wohneinheiten zu steigern. Dies lässt sich auch daran ersehen, dass eine weitere Stei-
gerung der absoluten Zahl der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten von 
4.167 auf 5.067 innerhalb eines Jahres gelungen ist. 
 
Aufgrund der über 4.000 Geflüchteten aus der Ukraine, die ab März 2022 von der Stadt Köln unter-
gebracht wurden, mussten alle verfügbaren Unterkünfte belegt werden. Insbesondere musste auch 
auf größere Reserveunterkünfte mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten (so zum Beispiel die 
Leichtbauhallen am Hardtgenbuscher Kirchweg und Luzerner Weg) zurückgegriffen werden. Auch 
weitere akquirierte Unterkünfte in gewerblichen Unterkünften verfügen nicht in Gänze über einen ei-
genen Sanitär- und Küchenbereich. 
 
Angesichts des weiteren Anstiegs von Geflüchteten und unerlaubt Eingereisten kann derzeit auf die 
Ressource der nicht abgeschlossenen Unterbringungen nicht verzichtet werden. Bei der Akquise von 
neuen Unterbringungskapazitäten wird weiterhin vorrangig der Focus auf abgeschlossene Wohnein-
heiten gelegt. Die hohe Anzahl der neuankommenden Geflüchteten macht aber auch weiterhin die 
Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten mit einem schlechteren Standard notwendig, um die 
gesetzliche Unterbringungsverpflichtung der Kommune nach §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz 
NRW erfüllen zu können. 
 
zu 2.) 
 
Für die Dauer des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Fluchtbewegungen kann eine Auflö-

2 
 
sung der großen Gemeinschaftsunterkünfte nicht erfolgen. 
 
Die Verwaltung unternimmt laufend Anstrengungen, um aufgrund auslaufender Mietverträge in naher 
Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehende Unterkünfte kurzfristig zu ersetzen, damit die gesetzliche 
Unterbringungsverpflichtung erfüllt werden kann. Soweit temporäre Unterkünfte mit befristeten Bau-
genehmigungen betrieben werden, ist die Verwaltung darauf angewiesen, diese zum Erhalt der Un-
terbringungsplätze zu verlängern. Bei der Anmietung werden abgeschlossene Wohneinheiten bevor-
zugt, diese stehen jedoch aufgrund in Köln herrschenden Wohnungsmangels nicht oder nur noch 
sehr eingeschränkt zur Verfügung. 
 
zu 3.) 
 
Es gibt angesichts der derzeitigen Krise keine weiteren kurzfristigen Alternativen. Mittelfristig kann bei 
einem erheblichen Rückgang der Zahlen an unterzubringenden Geflüchteten - etwa nach einem Ende 
des Ukraine-Krieges - mit dem erneuten Abbau von Unterkünften mit nicht abgeschlossenen 
Wohneinheiten begonnen werden, wobei der Abbau der Unterbringungen in Beherbergungsbetrieben 
aufgrund befristeter Verträge relativ kurzfristig erfolgen kann. 
 
Aktuell steht die Schaffung kurzfristig zu realisierender Wohneinheiten im Fokus, um den derzeitigen 
Herausforderungen begegnen zu können und die Unterbringungsverpflichtung zu erfüllen. Der Bau 
neuer Unterkünfte für Geflüchtete mit abgeschlossenen Wohneinheiten bleibt das Ziel und kann bei 
ausreichenden Kapazitäten wieder betrieben werden. Dies wird unter Berücksichtigung der derzeiti-
gen Planungs-, Ausschreibungs-, Materiallieferungs- und Bauzeiten erst längerfristig Wirkung entfal-
ten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3164/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2022
Erstellt
26.09.2022 13:09