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3982/2016

Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise Dürener Str. (neben 283)

Mitteilung Ausschuss 31.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.03.2017, TOP 9.3

Anlage 01 Flurkarte

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Anlage 02 Luftbild

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 01 Flurkarte

455 Zeichen

E 32352937
N 5643866
E 32352687N 5643721
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1000   Datum: 25.11.2016
KölnGIS
100 m

Anlage 02 Luftbild

439 Zeichen

E 32352878
N 5643837
E 32352733N 5643753
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: vorläufige Luftbilder 2016, Abfrageebene
Maßstab 1:579   Datum: 25.11.2016
KölnGIS
10 m

Mitteilung Ausschuss

2993 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3982/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
 
Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise am Standort Dürener 
Str. (neben 283), 50935 Köln-Lindenthal 
Der Rat der Stadt Köln hat mit der Vorlage 2899/2014 am 16.12.2014 beschlossen, dass auf dem 
städtischen Grundstück Dürener Str. (neben 283), 50935 Köln-Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, 
Flurstück 575 eine Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise mit grds. 150 Unterbringungsplätzen 
entstehen soll. Dazu hat er investive Mittel in Höhe von 3.636.171 € bewilligt. 
 
Abweichend dazu beabsichtigt die Verwaltung nach erfolgter Machbarkeitsstudie auf dem oben ge-
nannten Grundstück eine eingeschossige Systembauweise mit zwei Baukörpern und insgesamt ca. 
22 Unterbringungsplätzen zu errichten. Aufgrund einer Kostenschätzung nach DIN 276 des Architek-
ten (Stand 23.11.2016) reduzieren sich die investiven Baukosten in dieser Ausführungsvariante auf 
rd. 1,2 Mio. €. 
 
Begründung: 
 
Aus denkmalpflegerischen Gründen und der sehr begrenzten Größe des Teilgrundstückes muss von 
der ursprünglichen Planung abgewichen werden. Ein dreigeschossiger Systembau würde sowohl die 
denkmalgeschützten Grünbereiche (Stadtwald und Allee) als auch das Baudenkmal Dürener Str. 285 
zu stark beeinträchtigen – in der Höhe, in der Form und in der Gestaltung. 
 
Der Stadtwald ist einer der ältesten und am aufwendigsten angelegten Parkanlagen Kölns. In unmit-
telbarer Nachbarschaft befindet sich auch das einzige Relikt des ehemaligen Hofgutes Kitschburg, ein 
ehemaliges Nebengebäude aus dem Jahr 1795 (mit der heutigen Adresse Dürener Str. 285). 
 
Bei den zu berücksichtigenden Denkmälern in der näheren Umgebung des geplanten Unterbrin-
gungsstandortes handelt es sich zusammenfassend um: 
 
Objekt     Denkmallisten-Nr.  Eingetragen am: 
Stadtwald    330    01.07.1980 
Allee Dürener Str.   280    01.07.1980 
Gebäude Dürener Str. Nr. 285 283    01.07.1980 
Gebäude Dürener Str. Nr. 272 5965    26.03.1991 
 
Die Verwaltung strebt eine mit dem Denkmalschutz vereinbare Flüchtlingsunterkunft auf dem oben 
genannten Grundstück an und sieht daher planerisch die Verringerung der Bauweise des Standortes 
von drei auf lediglich ein Geschoss vor. Aufgrund des relativ kleinen Grundstücks hätten bei Ausnut-
zung der bebauten Fläche und einer 3-geschossigen Bauweise max. ca. 66 Personen, anstatt der 
ursprünglichen angegebenen 150 Personen, untergebracht werden können. Mit der Reduzierung auf 
ein Geschoss ist daher nur noch eine Unterbringung von ca. 22 Personen möglich. Das Objekt wird

2 
 
unbeschadet der geringeren Größe zur Sicherung der Unterbringungsverpflichtung für besonders 
schutzbedürftige Personen (z.B. bzgl. der sexuellen Identität oder auch allein reisende Frauen mit 
Kindern) aus Sicht der Verwaltung zwingend benötigt.

Beratungsverlauf (2)

06.02.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3982/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27