3982/2016
Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise Dürener Str. (neben 283)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 01 Flurkarte
455 Zeichen
E 32352937 N 5643866 E 32352687N 5643721 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 25.11.2016 KölnGIS 100 m
Anlage 02 Luftbild
439 Zeichen
E 32352878 N 5643837 E 32352733N 5643753 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: vorläufige Luftbilder 2016, Abfrageebene Maßstab 1:579 Datum: 25.11.2016 KölnGIS 10 m
Mitteilung Ausschuss
2993 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3982/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise am Standort Dürener Str. (neben 283), 50935 Köln-Lindenthal Der Rat der Stadt Köln hat mit der Vorlage 2899/2014 am 16.12.2014 beschlossen, dass auf dem städtischen Grundstück Dürener Str. (neben 283), 50935 Köln-Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 575 eine Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise mit grds. 150 Unterbringungsplätzen entstehen soll. Dazu hat er investive Mittel in Höhe von 3.636.171 € bewilligt. Abweichend dazu beabsichtigt die Verwaltung nach erfolgter Machbarkeitsstudie auf dem oben ge- nannten Grundstück eine eingeschossige Systembauweise mit zwei Baukörpern und insgesamt ca. 22 Unterbringungsplätzen zu errichten. Aufgrund einer Kostenschätzung nach DIN 276 des Architek- ten (Stand 23.11.2016) reduzieren sich die investiven Baukosten in dieser Ausführungsvariante auf rd. 1,2 Mio. €. Begründung: Aus denkmalpflegerischen Gründen und der sehr begrenzten Größe des Teilgrundstückes muss von der ursprünglichen Planung abgewichen werden. Ein dreigeschossiger Systembau würde sowohl die denkmalgeschützten Grünbereiche (Stadtwald und Allee) als auch das Baudenkmal Dürener Str. 285 zu stark beeinträchtigen – in der Höhe, in der Form und in der Gestaltung. Der Stadtwald ist einer der ältesten und am aufwendigsten angelegten Parkanlagen Kölns. In unmit- telbarer Nachbarschaft befindet sich auch das einzige Relikt des ehemaligen Hofgutes Kitschburg, ein ehemaliges Nebengebäude aus dem Jahr 1795 (mit der heutigen Adresse Dürener Str. 285). Bei den zu berücksichtigenden Denkmälern in der näheren Umgebung des geplanten Unterbrin- gungsstandortes handelt es sich zusammenfassend um: Objekt Denkmallisten-Nr. Eingetragen am: Stadtwald 330 01.07.1980 Allee Dürener Str. 280 01.07.1980 Gebäude Dürener Str. Nr. 285 283 01.07.1980 Gebäude Dürener Str. Nr. 272 5965 26.03.1991 Die Verwaltung strebt eine mit dem Denkmalschutz vereinbare Flüchtlingsunterkunft auf dem oben genannten Grundstück an und sieht daher planerisch die Verringerung der Bauweise des Standortes von drei auf lediglich ein Geschoss vor. Aufgrund des relativ kleinen Grundstücks hätten bei Ausnut- zung der bebauten Fläche und einer 3-geschossigen Bauweise max. ca. 66 Personen, anstatt der ursprünglichen angegebenen 150 Personen, untergebracht werden können. Mit der Reduzierung auf ein Geschoss ist daher nur noch eine Unterbringung von ca. 22 Personen möglich. Das Objekt wird 2 unbeschadet der geringeren Größe zur Sicherung der Unterbringungsverpflichtung für besonders schutzbedürftige Personen (z.B. bzgl. der sexuellen Identität oder auch allein reisende Frauen mit Kindern) aus Sicht der Verwaltung zwingend benötigt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3982/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27