V/0374/2021
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen zur Wahrnehmung des Anhörungsrechtes der Bezirksvertretung Münster-West
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Anlage2: D-0012-2021
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DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTER Amt für Immobilienmanagement Ihr/e Ansprechpartnerl/in: Frau Telljohann Telefon: 492-2454 Telljohann@stadt- muenster.de Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2021 Betreff: Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West zur Vorlage V/0195/2021 Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit -Baubeschluss- Beschluss: Die Bezirksvertretung Münster-West empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: l. Sachentscheidung: 1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Mosaik-Schule zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit, in Münster-Gievenbeck, wird nach den Entwurfsplänen der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG, ausgeführt (Anlage 1.1-1.13). 2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ausgeführt (Anlage 2). 3. Auf dem Flachdach des Erweiterungsbaus der Grundschule wird eine Photovoltaikanlage, kom- biniert mit einem extensiven Gründach, installiert (Anlage 1.5). 4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 5. Die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Il. Quartal 2022 begonnen wird und die °, Fertigstellung voraussichtlich zum Ende des Il. Quartals 2023 erfolgt. Die vorgenannten Zeiten berücksichtigen keine durch die Corona Pandemie ggf. entstehenden Verzögerungen. Il. Finanzielle Auswirkungen: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und gemäß der Kostenberechnung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG die ermittelten Gesamtkosten 7.070.000 € betragen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbe- schluss (s. Vorlage V/0224/2018/1) Mehrkosten in Höhe von 1.420.000 € entstehen (s. Anlage 5), die im HH-Plan 2021 berücksichtigt sind. I . '3.. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund-der Flächenausweitungen an der Mosaik-Schule ab Fertigstellung des Erweiterungsbaus ein Mehrbedarf von 0,13 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Haush.- | Betrag Haushaltsansatz Nr. Bezeichnung lahr Fa € Produktgruppe 0301 |Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme |4880 | Erw. Mosaik-Schule Auszahlungen Auszahlungen für Baumaß- | Bisher .| 1.063.910 |1.402.251; davon nahmen bereit- 338.340 € nach estellt 2021/22 verlagert 2021 3.087.500 |3.122.620 VE 2.900.000 | (2.900.000) 2.918.590 | 2022 [2.918.590 Saldo Maßnahme | 7.070.000 |7.443.461 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der 0. g. Produktgruppe zur Verfügung. Teilergebnisplan Haush.- Betrag‘ Bemerkun- . Nr. |Bezeichnung jahr € gen Produktgruppe |0111 Immobilienmanagement , Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und | 2023 65.350 Dienstleistungen 2024 ff. 130.690 Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2023 48.650 2024 ff. 97.310 Produkt- 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft ruppe i Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- | 2023 53.020. aufwendungen 2024 ff. 106.050 i Saldo 2023 167.020 2024 ff. 334.050 ı Die Folgelastenberechnung (s. Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Bisherige Beschlüsse: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 mit der Vorlage V/0224/2018/1 der Erweiterung der Mosaik-Schule zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit, zuge- stimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses zur Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem. Wettbewerbsverfahren vorzube- reiten, sowie abschließend den Baubeschluss herbeizuführen. -3- Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 mit der Vorlage \/0611/2018/1 beschlossen, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Mosaik-Schule zur Dreizügigkeit und optionalen Erweiterung zur Vierzügigkeit, einen nicht offenen Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0771/2019 dem Ergebnis des Wettbewerbs für Architekten für die Erweiterung der Mosaik-Schule zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Wettbewerbsplanung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Mit der Vorlage V/0772/2019 hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 01.10.2019, nach dem zuvor durchgeführten Vergabeverfahren mit vorgeschal- tetem Wettbewerbsverfahren, der Beauftragung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG zugestimmt. Zu 1. Planung Die Mosaik-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule und liegt in Münster-West in Gievenbeck in unmittelbarer Nähe zum sogenannten „grünen Finger“, einer öffentlichen Grünfläche und Sportan- lage u.'a. mit Skateanlage, Abenteuerspielplatz, Beachvolleyball- und Basketballfeldern. Auf dem Grundstück befinden sich das Bestandsgebäude der Schule, welches 1999 erbaut wurde mit dem Erweiterungsbau aus dem Jahr 2004 sowie eine Dreifach-Sporthalle und die Kita Lichtblick. Prägend für das Bestandsgebäude der Mosaik-Schule ist ein eingeschossiger Baukörper mit gro- Rem Dachüberstand, der von zweigeschossigen Baukörpern mit Pultdach durchdrungen wird. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde die Entwurfsplanung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie den weiteren beteiligten Fachämtern und den beauftragten Planungsbüros in Abstimmung mit der Schulleitung weiterentwickelt (siehe Anlage 1.1-1.13). Der geplante und fast quadratische Erweiterungsneubau schließt durch seine Positionierung wie selbstverständlich den Schulhof ab. Durch den geplanten Abstand zum Bestandsschulbau gewähr- leistet der Neubau zum einen, dass die bestehenden Räumlichkeiten der Mosaik-Schule nicht be- einträchtigt werden, zum anderen ermöglicht die hier geplante Außentreppe einen großzügigen Ab- gang vom Schulhof zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau zum Land- schaftsraum der „Gievenbecker Reihe“ und der neu gestalteten Obstwiese mit den unter Pkt. 2 auf- geführten Spielgeräten. Die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses des Split-Level Neubaus erfolgt von der Dieck- mannstraße aus über den Schulhof, über einen in den Kubus eingeschnittenen und überdachten Eingangsbereich mit einer automatisch betriebenen Türanlage und zusätzlich über einen Verbin- dungssteg zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau, ebenso mit einer Auto- matiktüranlage. Das Untergeschoss wird ebenfalls über einen überdachten Eingang mit Automatiktüranlage, der sich unterhalb des vorgenannten Verbindungsstegs befindet, erschlossen. Die Anbindung erfolgt direkt über eine Zuwegung vom Fuß- und Radweg der „Gievenbecker Reihe“. Das Eingangsfoyer befindet sich im Erdgeschoss, ist ebenerdig zum Schulhof gelegen, und ermög- licht vielfältige Blickbezüge, sowohl zu den erhöht liegenden Betreuungsräumen für den offenen Ganztag, als auch zu dem sich im Untergeschoss befindenden Speiseraum. Der Verwaltungsbe- reich wird linksseitig über das Foyer erschlossen, rechtsseitig befindet sich eine Zugangsmöglichkeit zu dem geplanten Geräteraum. Eine offene, vom Erdgeschoss zum Untergeschoss mit Sitzstufen versehene Treppenanlage verbin- det die beiden Geschosse und kann zum Aufenthalt Re bei internen, als auch externen Veran- staltungen genutzt werden. Vor dem im Untergeschoss gelegenen Speiseraum mit dit großzügig gestalteten Glasfassade be- findet sich eine Terrasse, die zum Verweilen einlädt. Im Innenbereich wird durch die verschiebbaren Glaswand- und Holzrahmentürelemente zum vorgelagerten Flurbereich mit Sitztreppenanlage die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen ermöglicht. Die Anlieferung des hin- ter dem Speiseraum angeordnetem Küchen- und Lagerbereich erfolgt von der Gievenbecker Reihe aus. ee Die Versammlungsstätte besteht aus Speiseraum, Flurbereichen mit Sitz- und Treppenanlagen, und soll sowohl für schulische, als auch für externe Veranstaltungen genutzt werden. Eine barrierefreie Erschließung ist in allen Geschossen durch den Aufzug.gegeben. Eine weitere Möglichkeit ist die Erschließung über eine Split-Level Treppenanlage, die mit den angrenzenden Flurbereichen durch das auf dem obersten Geschoss vorgesehene Oberlicht lichtdurchflutet wird und die offene Architektur prägt. Auf dem Flachdach befindet sich eine Dachterrasse, die dem Aufenthalt und der Erholung dient oder in Teilbereichen als Schulgarten genutzt werden kann. Eine optionale Erweiterung des Baukörpers zur Vierzügigkeit ist in diesem Terrassenbereich als Aufstockung als 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt möglich.. Geplant und bereits in der Tragwerksplanung berücksichtigt sind Klassenräume zur Nutzung für den Unterricht und den offe- nen Ganztag. Das Gebäude ist als Massivbau mit Sichtbetonvorhangfassade geplant. Teilflächen der Fassade. werden aus farbigen Fassadenplatten aus Hochdruck Schichtpressstoffplatten (HPL) gestaltet. Durch die dezentralen Lüftungsgeräte mit einer Lochgitter Metallverkleidung wird die Fassade zu- sätzlich strukturiert. Großzügig geplante Holz-Alufensterelemente mit 3-fach Verglasung und außen- liegendem Sonnenschutz prägen das offene und freundliche Erscheinungsbild des Neubaus. Der Planung liegt die Berücksichtigung der Gebäudeleitlinien aus 2014 zugrunde. Mit dem Erweiterungsneubau wird insgesamt 1.921,20 m? Bruttogeschossfläche realisiert. Die Entwurfsplanung wird in der Anlage 1.1-1.13 ausführlich dargestellt. Der Bauantrag ist im Februar 2021 beim Bauordnungsamt der Stadt Münster eingereicht worden. Zu 2. Außenanlagen Die Freiflächen werden nach der Planung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, j gestaltet und ausgeführt (Anlage 2). ; Situation: Der gesamte Schulhof der Mosaik-Schule lässt sich in drei Bereiche unterteilen. Es gibt einen oberen Schulhof auf Niveau der Dieckmannstraße, einen unteren Spielbereich auf Niveau der Gievenbecker Reihe und eine kleine Obstwiese. Der obere Schulhof befindet sich auf der Ebene des Haupteinganges und wird im Norden durch die ‚ Sporthalle, im Süden durch das Schulgebäude und im Westen durch die für die Schule charakteris- tische Schulhofbegrenzung aus Mauerscheiben mit dem Schriftzug ‚Mosaik-Schule‘ eingefasst. Der obere Schulhofbereich ist direkt über den Laubengang mit den fünf Ein- / Ausgängen des Schul- gebäudes verbunden. Hier befinden sich entlang der Turnhallenwand zwei Tischtennisplatten (Nr. 1), davor gelagert ein Basketballfeld allerdings ohne Körbe (Nr. 2), und östlich des Basketball- feldes eine abgesenkte Spielfläche (Nr. 9), die über eine Rampe erreicht werden kann und mit Sitz- blöcken und Bänken (Nr. 8) umgrenzt ist. Der obere Schulhof ist gepflastert oder asphaltiert und kann damit unabhängig von der Witterung: bespielt werden. Die Kinder nutzen diese Fläche hauptsächlich mit:ihren Fahrgeschäften und für Bewegungsangebote (Rennen, Laufen, Fußball- und Tischtennisspielen, etc.). Ursprünglich waren Bäume schachbrettartig über den Schulhof verteilt. Mittlerweile sind viele Baum- scheiben leer oder die Bäume weisen eine eingeschränkte Vitalität und Habitus auf. Der untere Spielbereich, der sich an den oberen Schulhof im Osten anschließt, liegt ca. 2,80 m tiefer und besteht aus einer Sandfläche (Nr. 10) mit einem Klettersechseck (Nr. 4) und einer Sechsfach- Schaukel (Nr. 8). Die Kinder können die Sandfläche über eine Hangrutsche (Nr. 3) oder über einen gepflasterten Weg im Norden erreichen. Auf der Ebene der Sandfläche befindet sich auch eine Ga- rage für Spiel- und Pflegegeräte. =i5i- An den unteren Spielbereich schließt sich im Norden eine kleine Obstbaumwiese (Nr. 12) an, in deren Randbereich nachträglich eine Kletterbalancier-Anlage (Nr. 6) und zwei Balancierstämme (Nr. 7) errichtet wurden. Bei starken Niederschlägen sind die untere Sandspielfläche und die Obstwiese nicht bespielbar. Die Mosaik-Schule soll zur vollen drei Zügigkeit erweitert werden (siehe V/0771/2019). Der Neubau entsteht auf der Fläche des unteren Spielbereiches. Damit entfällt ein beachtlicher Teil bespielbarer Schulhoffläche. Dies macht eine komplette Überarbeitung der Restflächen des unteren Spielberei- ches sowie der kleinen Obstbaumwiese notwendig. Um die Anschlüsse der Bestandsgebäude an den neuen Gebäudekomplex und die geänderte Höhensituation barrierefrei zu gestalten, musste der obere Schulhof in Teilbereichen ebenfalls angepasst werden. Um die reduzierte Schulhoffläche zu kompensieren, kann die im Osten angrenzende große Obst- baumwiese (Nr. 13) als naturnahe Spielfläche unter Beibehaltung der bestehenden Obstbäume überplant werden. Der öffentliche Fuß- und Radweg in Nord-Süd-Richtung, der aus dem Quartier zum grünen Finger führt, muss allerdings erhalten bleiben. Gestaltungsvorschlag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: (Siehe Anlage 2, Plan S 112 / 5): Der obere Schulhof bleibt in seinen Grundzügen bestehen. Lediglich die abgesenkte Spielfläche (Nr. 29) wird verkleinert, wobei der Charakter eines Sitzforums erhalten bleibt. Die vorhandenen Sitzblöcke (Nr. 8) im Süden und Osten werden in diesem Bereich entfernt und durch eine Winkel- stützmauer und ein Geländer ergänzt. So ist die Fläche verkleinert, aber besser nutzbar. Die Win- kelstützmauer kann so als Bande zum Fußballspielen dienen und gleichzeitig können Kinder oben am Geländer stehen und das Geschehen beobachten. Die abgesenkte Spielfläche ist über die be- stehende Rampe erreichbar. Die Sitzblöcke werden in die neue Schulhofgestaltung integriert (Nr. 19). Der Haupteingang des neuen Gebäudekomplexes bekommt durch die verkleinerte und abgesenkte Spielfläche mehr Raum. Die Laufwege vom Altbestand zum neuen Gebäude und dem angrenzen- den Lagerraum für Spielgeräte können konfliktfreier gestaltet werden. Die in ihrer Vitalität und Habitus eingeschränkten verbliebenen Bäume werden entfernt und durch Neupflanzungen ersetzt und ergänzt. Die Baumscheiben und Pflanzgruben werden hierfür mit Pflanzsubstrat verbessert. j Die Pflasterflächen werden im Osten soweit angehoben, dass alle Spielbereiche des oberen Schul- hofes barrierefrei erschlossen sind. Ein Blindenleitsystem führt vom Bestandsgebäude hinüber zum neuen Gebäudekomplex und leitet auch über zur großen Freitreppe (Nr. 28). Die große Freitreppe verbindet den oberen Schulhof mit dem Mensavorplatz (Nr. 21) und der über- planten großen Obstbaumwiese. Das Blindenleitsystem führt über die Freitreppe zu den unteren Eingängen und leitet zur großen Obstbaumwiese über. Der untere Schulhofbereich ist für gehbehin- derte Menschen über den Aufzug innerhalb des Schulgebäudes erreichbar. Außerhalb der Schulzeit kann der untere Schulhof über den öffentlichen Fuß- und Radweg erreicht werden. Vor der Mensa entsteht eine großzügige Pflasterfläche (Nr. 21), die mit festinstallierten Tisch-Bank- Kombinationen ausgestattet und mit Beeten gegenüber dem öffentlichen Fuß- und Radweg abge- grenzt ist. Die Beete sind teilweise mit Sitzblöcken (Nr. 19) eingefasst, die das Sitzangebot auf dem Mensa-Vorplatz ergänzen und auch auf der großen Obstbaumwiese als Sitzgelegenheiten dienen. Zum Weg hin befinden sich Heckenblöcke, die das Thema der charakteristischen Mauerscheiben des oberen Schulhofes wiederaufnehmen und sich bis in die große Obstwiese fortführen. Die große Obstbaurnwiese wird unter Beibehaltung des bestehenden Baumbestandes naturnah ge- staltet. Es entsteht eine große Sandfläche, die mit einer Kletter-Balancieranlage aus Robinie (Nr. 14); einem Gurtsteg (Nr. 15) und einer Super Nova (Nr. 16) ausgestattet ist. Die Kletter-Balancieranlage besteht aus Balancierseilen und -balken, verschiedenen Kletternetzen, Reckstangen, einem drehbaren Klettertau und Steigstämmen. Durch die unterschiedlichen Auf- und -6- Abgänge und die verschiedenen Anbindehöhen ergeben sich immer wieder neue Herausforderun- gen an die Nutzer, so dass sich die Kinder die Kletter-Balancieranlage im Laufe ihrer Schulzeit und der damit wachsenden motorischen Fähigkeiten erobern können. Der Gurtsteg (Nr. 15) ist ein akti- ves Bewegungselement, das von allen Altersgruppen unterschiedlich genutzt werden kann. Der Gurtsteg kann zum wilden Toben oder nur zum Wippen, Schwingen oder Sand tanzen lassen, ein- laden. Das Gerät kann alleine oder auch mit mehreren Kindern gleichzeitig-genutzt werden. Die Super Nova (Nr. 16) kann ebenfalls von mehreren Kindern auf ganz unterschiedliche Weise entsprechend den eigenen motorischen Fähigkeiten genutzt werden, wobei die Fliehkraft im Vordergrund steht. Sie ist ein 'Drehelement, das aus einem Ring besteht, der leicht schräg gelagert ist und gedreht werden kann. Kinder können auf dem: Ring sitzen, liegen oder stehen, sich drehen lassen oder sogar auf dem Drehring laufen. Die große Sandfläche ist über einen mit Rasenfugenpflaster befestigten Weg zu erreichen, der mit Balancierbalken (Nr. 18) flankiert ist. Im Osten abseits der großen Sandfläche befindet sich ein Baummikado (Nr. 17), der zum Balancieren aber’auch zum Sitzen einlädt. ; Der Spielbereich wird gegenüber dem öffentlichen Fuß und Radweg durch niedrige Rasenhügel (Nr. 22) und Heckenelemente und entlang der Gievenbecker Reihe mit einem durch Heckenele- mente und niedriger Strauchpflanzungen kaschierten Stabgitterzaun abgegrenzt. Der Spielbereich der großen Obstbaumwiese zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedensten Sinne der Kinder angesprochen werden. So unterscheiden sich die Geräte sowohl haptisch, als auch farblich. Sie wurden so gewählt, dass ’sie von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden können, aber nicht müssen und unterschiedliche Anforderungen an die motorischen und geistigen Fähigkei- ten der Kinder gestellt werden. Bodenmodulation und Rasenflächen zum Rennen erweitern das mo- torische Angebot. Zusammen mit den Spielgebüschen, den Heckenelementen, den Obstbäumen und den ergänzenden Baumpflanzungen können die Kinder unterschiedliche Naturerfahrungen ma- chen oder dieses als Rückzugsort nutzen. Auch werden sich zukünftig schattige und sonnige Bereich abwechseln. Findlinge’ als ‚Sitzelemente können als Beobachtungsposten dienen und runden das Angebot ab. Die Schule erhält im Norden an der ehemaligen Pflegezufahrt der Kita eine weitere Fahrradabstell- anlage (Nr. 23), die sowohl mit Anlehnbügeln für Fahrräder als auch mit einem Abstellsystem für Scooter und Tretroller ausgestattet ist. Parallel verläuft die Anlieferung der Küche (Nr. 24). Hier ist auch der Müllplatz der Küche (Nr. 25) verortet. Erreicht wird die Anlieferungszone über die Gieven- becker Reihe im Osten. Da sich der öffentliche Fuß- und Radweg, die Anlieferungszone und die Wege der Schulkinder, die die Freitreppe herünterrennen, die Mensa verlassen oder zu den Fahrradständern gehen oder von diesen kommen, kreuzen, wurde der Fuß- und Radweg im Norden und Süden und die Zuwegung über die Gievenbecker Reihe im Osten mit einer Umlaufsperre versehen. Ferner wird der Fuß- und Radweg leicht nach Osten verschwenkt, um die verschiedenen Laufwege der unterschiedlichen Nut- zer und der daraus resultieren Kreuzungspunkte zu entschärfen. In diesem Bereich weisen alle Pflasterflächen denselben Belag auf, mit Ausnahme des Mensavorplatzes. Durch die Umlaufsperren werden zum einen die Fahrradfahrer gezwungen abzusteigen oder zumindest das Tempo zu verrin- gern, und zum anderen den Fußgängern signalisiert, dass sich an dieser Stelle die Wegenutzung ändert. Durch den gleichen Pflasterbelag wird allen Nutzern verdeutlicht, dass alle gleichberechtigt in der Nutzung sind und Rücksichtnahme geboten ist. Nördlich der Fahrradabstellanlage (Nr. 23) befindet sich die kleine Obstbaumwiese oder Bienen- wiese (Nr. 26). Die Bienenwiese wird durch einen Zaun und zusätzliche Bienennährgehölze von der Fahrradabstellanlage getrennt. Im Norden wird eine zusätzliche Toranlage notwendig, um eine neue Pflegezufahrt für die Kita zu schaffen. Da die Bienenwiese komplett verschlossen ist, wäre es denk- bar, dass die Schule als Projektarbeit z.B. ein Bienenhotel errichten kann oder andere Umweltpro- jekte umsetzt. F Durch die gesamte Schulhofgestaltung ist es gelungen, das neue Schulgebäude an die Gegeben- heiten des Bestands anzubinden, ohne das die Nutzungsmöglichkeiten des oberen Schulhofes re- duziert werden. Der Haupteingang des Neubaus fügt sich selbstverständlich in den Bestand ein, = = Durch die großzügige Freitreppe ist es gelungen, den oberen mit dem unteren Schulhof zu verbin- den. Der Mensavorplatz unterstreicht die großen Fensterfronten des Gebäudes. Die natürlich ge- staltete große Obstbaumwiese steht im Kontrast zum dem architektonisch gestalteten oberen Schul- hof, wodurch zwei unterschiedliche Spielwelten entstehen. Die Spielangebote und Freiflächen bieten allen Kindern, unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten, vielfältige Anregungen. Zu 3. Photovoltaikanlage und Gründach auf dem Erweiterungsneubau Bezugnehmend auf die am 12.12.2018 beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klima- schutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen. Das Flachdach des Erweiterungsneubaus erhält eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Gründach, somit wird ein effektiver Beitrag zum Kli- maschutz gewährleistet. Hiermit wird die Vorgabe der Vorlage V/705/201 372 umgesetzt, in der der Rat beschlossen hat, dass zum Neubau von Schulgebäuden/-Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen. Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit CO2 zu speichern, ebenfalls einen Beitrag zur Er- füllung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt Münster. Zu 4. Checkliste „nachhaltiges Bauen“ Die anliegende Checkliste (Anlage 3) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubio- logischen Kriterien des geplanten Baukörpers. Zu. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Der Erweiterungsneubau wird sowohl vom Schulhof, als auch von der Zuwegung von der „Gieven- becker Reihe“ und über den Verbindungssteg zwischen dem Bestandsbau und dem Neubau barri- erefrei erschlossen. Alle Geschosse werden barrierefrei mittels eines Aufzuges erreicht. Ein Behin- derten - WC befindet sich im Untergeschoss. Zwei behindertengerechte Parkplätze sind bereits auf der Stellplatzanlage der Schule vorhanden (s. Anlage 4). Die Entwurfsplanung wurde am 17.03.2021 dem „runden Tisch - barrierefreies Bauen vorgestellt. Die Anregungen werden, wo es möglich ist, diese planerisch und auch baulich umzusetzen, im wei- teren Planungsprozess übernommen. Bei dem Erweiterungsneubau wird die DIN 18040-1 eingehalten. Zu 6. Weiteres Vorgehen Mit dem Bau wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 begonnen. Die Inbetriebnahme ist Ende des Il. Quartals 2023 vorgesehen. \ Die vorgenannten Zeiten berücksichtigen keine durch die Corona Pandemie ggf. entstehenden Ver- zögerungen. Il..Finanzielle Auswirkungen Zu 1.-3. “ Das Budget in Höhe von insgesamt 5.650.000 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der Kostenberechnung der weiterentwickelten Entwurfsplanung. Durch die im Folgenden aufgeführten zusätzlichen Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Errich- tungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren, entstehen Mehrkosten zur bisherigen Veranschla- gung in Höhe von insgesamt 1.420.000 € brutto, die bereits im Haushaltsplan 2021 veranschlagt sind: -8- a. "Zusätzliche bauliche Maßnahmen Photovoltaikanlage, Gründach und MaRsahrnän zur Arbeitssi- cherheit: ca. 133.000 € brutto Die Ausführung einer Photovoltaikanlage, sowie die Ausführung eines Gründachs mit extensiver : Begrünung, nebst der daraus resultierenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit (Absturzsicherun- gen) war zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht geplant und ist somit auch im Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt worden. Die extensive Dachbegrünung für das Neubaudach wird entsprechend dem Ratsbeschluss gem. V/0708/2018/2 vom 12.12.2018 ausgeführt. Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit CO2 zu speichern einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt Münster. Im Sinne der am 12.12.2018 beschlossenen Vorlage V/0668/2018, Umsetzung von Klimaschutz- maßnahmen in städtischen Gebäuden, wird der Erweiterungsneubau mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. b. Zusätzliche bauliche Maßnahmen gem. Baugrundqgutachten: ca. 107.000 € brutto . Bei der Baugrunduntersuchung ist festgestellt worden, dass der Boden schadstoffbelastet ist und entsprechend entsorgt werden muss. Des Weiteren ist während der Baumaßnahme gem. Boden- gutachten eine geschlossene Wasserhaltung geplant. c. Zusätzliche bauliche Maßnahmen bei der technischen Gebäudeausrüstung, inkl. Ausstattung: ca. 113.000 € brutto Die OGS-Räume werden mit Waschtischen und dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet, um sie auch als Klassenräume nutzen zu können. In den multifunktional zu nutzenden Räumen ist die Vo- rinstallation gem. Digitalpakt vorgesehen. Der Speiseraum im Untergeschoss mit dem Flurbereich und der Tröppenanlage ist auch für Veran- staltungen außerhalb der.Schulzeit als Versammlungsstätte geplant. Entsprechend sind dezentrale Lüftungsgeräte innerhalb der Fassade vorgesehen. Zusätzliche WC-Anlagen im Untergeschoss sind außerdem erforderlich, um eine autarke Nutzung des Speiseraums unabhängig von’ den Schulzeiten zu ermöglichen. d. Zusätzliche bauliche Maßnahmen bei den Außenanlagen: 91.000 € brutto Gemäß Baugrundgutachten ist der schadstoffbelastete Boden in den zu bearbeitenden Flächen ent- sprechend zu entsorgen und die Fläche neu zu verfüllen. Die Entwässerung muss in den zu bear- beitenden Flächen umgelegt werden. Entsprechend der Versammlungsstättenverordnung und der optional geplanten Vierzügigkeit ist ne- ben dem Erweiterungsneubau am unteren Geh- und Fahrradweg zur Gievenbecker Reihe eine Fahr- radabstellanlage geplant. Entlang der Grundstücksgrenze zur benachbarten Kita Lichtblick ist wegen der Höhendifferenz eine Stützwand erforderlich. Anpassungsarbeiten wie z. B. Umlegung der Friegezufelhnt und Nachpflan- zungsarbeiten sind geplant. : e. Honorarkosten für die vorgenannten Zusatzmaßnahmen: 106.500 € brutto . Die Honorarkosten für das Paket der Zusatzmaßnahmen belaufen sich auf 106.500 € brutto, pau- schal.ca. 25 %. f, Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherheiten - Konkretisie- rung der Entwurfsplanung/Terminplanung: ca. 868.000 € brutto - Erhöhte Preissteigerung Kostenprognose Errichtungsbeschluss von 2018 ab 2019 bis 2022 von 738.000 € brutto. - Paket Zusatzmaßnahmen 12 % prognostizierte Pieissialgelum: inkl. 10 % für Unvorherseh- bares, 130.000 € brutto. Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berkekeichligung der zusätzlichen Maßnahmenpakete Ge- samtkosten von 7.070.000 €. Planungsdaten: _ BGF (Bruttogrundfläche): 1.921 m? Kostenkennwert: 1.977,29 €/m? (BGF) -9- Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche von 1.921 m? für den Erweiterungsbau beträgt 1.977,29 €/m? BGF. \ Der Kostenkennwert für den Erweiterungsbau liegt damit bezogen auf den BKI Mitte-Oben-Wert für die BGF niedriger und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage. Im Vergleich dazu die Standardbewertungen: Kostenkennwert Mitte-Oben: 2.250 €/m? BGF Zu 3. Mehrbedarf für Personalstunden Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der . Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,13 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Begründung für die Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung West nimmt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung das Anhörungsrecht zur 0. g, Vorlage wahr. Da. ein Beschluss der Bezirksvertretung West zu der genannten Vorlage in der Sitzung am : 22.04.2021 nicht erfolgt ist, da diese Sitzung aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pande- mie aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt worden ist/nicht stattgefunden hat und auch ab- sehbar bis zur Sitzung des Rates am 19.05.2021 nicht einberufen wird, ist eine Dringlichkeitsent- scheidung nach 8 36 Abs. 5 i. V. m. 8 60 GO NRW zur Wahrung des Anhörungsrechtes der Bezirks- vertretung West erforderlich. Münster, den 26.04.2021 BL he Jör haus Peter Hamann Bezifksbürgermeister des Stadtbezirks Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Münster-West in der Bezirksvertretung Münster-West Anlagen s. V/0195/2021
Beschlussvorlage
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V/0374/2021 V/0374/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen zur Wahrnehmung des Anhörungsrechtes der Bezirksvertretung Münster-West 1. Plettendorfstraße / St. Lydia Kirch (Baubeschluss Kanalbau) - D/0010/2021 2. Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit (Baubeschluss) - D/0012/2021 Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2021 über den Baubeschluss des Kanalbaus an der Plettendorfstraße / St. Lydia Kirche (Vorlage V/0254/2021) wird gemäß § 36 Abs. 5 i. V. m. § 60 GO NRW genehmigt. 2. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2021 zum Baubeschluss der Erweiterung der Mosaik - Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit (Vorlage V/0195/2021), wird gemäß § 36 Abs. 5 i. V. m. § 60 GO NRW genehmigt. Begründung: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) NRW finden die für den Rat geltenden Vorschrif- ten mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass in Fällen äußerster Dringlichkeit der Bezirks- vorsteher mit einem Mitglied der Bezirksvertretung entscheiden kann. Nach § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die oben genannten Dringlichkeitsentscheidungen waren notwendig, da eine Sitzung der Bezirksver- tretung Münster-West wegen der epidemischen Lage nicht möglich war und um das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung nach § 37 Abs. 5 GO NRW im weiteren Beratungsverlauf wahrzunehmen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: D/0010/2021 Anlage 2: D/0012/2021 Bezirksverwaltung Münster- West 14.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de
Anlage1: D-0010-2021
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DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTER ‚Amt für Mobilität und Tiefbau Ihr/e Ansprechpartnerl/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2021 Betreff: Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West zur Vorlage V/0254/2021 Plettendorfstraße / St. Lydia Kirche - Baubeschluss Kanalbau — Beschluss: Die Bezirksvertretung Münster-West empfiehlt dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, den folgenden Beschluss zu fassen: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Kanalplanung sowie der baulichen Ausführung wird zugestimmt. Il. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnischen Erneuerungsmaßnah- men Kosten in Höhe von ca. 260.000 € anfallen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus den Abwassergebühren refinanziert. Zusätzliche Folgekosten fallen für-die Kanalisation nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan h.- |B Nr. Bösslehning Haus etrag Bemerkungen jahr € Produktgruppe 1101 | Abwasserbeseitigung InvestitionsmaR- 0012 | Verbesserung von Kanälen/ nahme Hausanschlüssen Auszahlungen 2021 260.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der 0. g. In- vestitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung für die Sachentscheidung: 1. Voraussetzungen: Aufgrund der 4. Änderung des Bebauungsplanes 227 Nienberge-Ortskern und der geplanten Bau-. tätigkeiten auf dem Grundstück des evangelischen Gemeindezentrums St. Lydia (Gemarkung Nien- berge, Flur 10; Flurstücke 1375 und 1376) an der Plettendorfstraße, ist die Stadt verpflichtet die nicht im Grundbuch ‚gesicherten, auf privatem Grund verlegten. öffentlichen Kanäle für Regen- und Schmutzwasser zu verlegen. i Zur Sicherüng der Vorflut und Entsorgungssicherheit der Grundstücke wurde eine Alternativtrasse für den Regenwasserkanal in der Straßenfläche geplant. Der Schmutzwasserkanal kann durch Tras- senkürzung aus dem Privatgrundstück herausgenommen werden. . Im Abwasserbeseitigungskonzept ist die Maßnahme unter der Nr. 1.1.667 aufgeführt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Im Zuge der Baufeldfreimachung und zur Sicherstellung der Regenwasservorflut in der Plettendorf- straße muss der Regenwasserkanal aus der privaten Grundstücksfläche der Gemeinde in die öf- fentliche Straßenfläche verlegt werden. Hierfür müssen 4 Kanalhaltungen DN 300 auf einer Länge von rd. 100 m-beginnend an der Kreuzung Kurneystraße/Plettendorfstraße bis zum Anschluss im Einmündungsbereich Sebastianstraße im Straßenraum verlegt werden. | i Die alte Trasse des Regenwasserkanals wird aufgegeben und z. T. verdämmt bzw. im Zuge der geplanten Hochbautätigkeiten auf dem Gemeindegrundstück entfernt. Vorhandene und in Betrieb befindliche Regenwasseranschlüsse werden auf die neue Leitungstrasse um geschlossen. Der ungesicherte Schmutzwasserkanal auf dem Gemeindegrundstück kann aufgegeben und im Zuge der Hochbautätigkeiten entfernt werden. Der Schmutzwasserkanal wird um eine Haltung von rd. 40 m gekürzt. Die Umsetzung der Kanalbaumaßnahme muss zur Aufrechterhaltung der Vorflut zwingend vor den Bauaktivitäten der Gemeinde erfolgen. Da die Kanalbaumaßnahmen kurzfristig umgesetzt werden müssen, ist es vorgesehen die Straße wie im Bestand wiederherzustellen. Gleichzeitig werden die Stadtnetze Münster ihre Trinkwasserleitung von der privaten Fläche in die Straße verlegen. Insgesamt umfasst die Maßnahme: - rd.100 m RW Kanal DN 300, - undrd. 35 m Anschlussleitungen Neubau in offener Bauweise, ‚ - sowie rd.135 m SW- und RW Kanalrückbau durch verdämmen bzw. entfernen 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2021 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 3 Monate betragen. Eine witterungsbedingte Verlän- gerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden. j Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Bauvorbereitung detailliert vorbereitet und mit dem Ordnungsamt abgestimmt. " Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit dem Investor der geplanten Neubebauung abgestimmt um das Baufeld für die geplante Bebauung zeitnah freizumachen. - ‚Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahme wurde nach den Mindestanforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind dem zur Folge nicht möglich. ne Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht gemeinsam mit den Stadtnetzen Münster eine frühzeitige Information der Anlieger und Eigentümer und der Öffentlichkeit durch Anschreiben, Presseinforma- tionen und Beschilderungen entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau vor. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Für den Bau der Kanäle fallen keine Beiträge Dritter an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Begründung für die Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung West nimmt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung das Anhörungsrecht zur 0. g. Vorlage wahr. Da ein Beschluss der Bezirksvertretung West zu der genannten Vorlage in der Sitzung am 22.04.2021 nicht erfolgt ist, da diese Sitzung aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pande- mie aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt worden ist/nicht stattgefunden hat und auch ab- sehbar bis zur Sitzung des Rates am 19.05.2021 nicht einberufen wird, ist eine Dringlichkeitsent- scheidung nach 8 36 Abs. 5 i. V. m. 8 60 GO NRW zur Wahrung des Anhörungsrechtes der Bezirks- vertretung West erforderlich. Peter Hamann Münster, den 26.04.2021 Bezifksbürgermeister des Stadtbezirks Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion Münster-West in der Bezirksvertretung Münster-West Anlagen Anlage 1: Lageplan und Längsschnitt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Plettendorfstraße
- Gievenbecker Reihe
- Sebastianstraße
- Dieckmannstraße
- Kurneystraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0374/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 06.05.2021 14:52