Historische Gedenkplatte für die römische Mars- bzw. die mittelalterliche Michaelspforte, Obenmarspforten, südliche Fassaden des Rathauses und des Weinhauses „Brungs“ (Marsplatz 3).
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1318/2017 vom 27.04.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 27.04.2017 1318/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Historische Gedenkplatte für die römische Mars- bzw. die mittelalterliche Michaelspforte, Obenmarspforten, südliche Fassaden des Rathauses und des Weinhauses „Brungs„ (Marsplatz 3). Herr Dr. Krings, sachkundiger Bürger für Denkmalschutz und Denkmalpflege, stellte für den Aus- schuss Kunst und Kultur am 21.03.2017 folgende schriftliche Anfrage: 2016 wurde das Äußere des historischen Weinhauses „Brungs“, Marsplatz 3, restauriert. Dabei wurde die historische Gedenkplatte aus Werkstein in der Farbe Gelb übermalt, sodass sie nicht mehr lesbar ist. Der lat. Text der Tafel stammt aus dem 16. Jh.; die heutige Tafel wurde 1868 (Datierung) offenbar als Kopie einer älteren geschaffen und nach dem Zweiten Weltkrieg exakt im Bereich der Baufuge zwi- schen dem Weinhaus „Brungs“ und dem Rathaus-Neubau von Karl Band wieder dort angebracht. Die Tafel steht in Sichtbeziehung zu der heute leeren Nische in der Hausfassade, die einst ein Stand- bild des Erzengels Michael beherbergte. Dieser christliche „Heilige“ hatte den antiken Gott Mars ab- gelöst und war der Patron der gleichnamigen Kapelle am Standort der Marspforte. Der Inhalt des lat. Textes der Tafel nimmt auf diesen sakralen „Personal-Wechsel“ Bezug. Frage: Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, den stadthistorisch wichtigen Text durch geeignete Maßnahmen wieder lesbar zu machen? Antwort der Verwaltung: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat Kontakt zu den Eigentümern des Weinhauses „Brungs“ aufgenommen. Die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, haben zugesagt, dass die fälschli- cherweise überstrichene Gedenkplatte zeitnah wieder in einen Zustand gebracht werden wird, der die Lektüre des Textes erlaubt. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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02.05.2017
TOP 10.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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