A-N/0010/2018
Kennzeichnung des nördlichen Radweges am Holtmannsweg
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A-N-0010-2018-Kennzeichnung des nördlichen Radweges am Holtmannsweg
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A-N/0010/2018 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 29.09.2018 A n t r a g : Kennzeichnung des nördlichen Radwegs am Holtmannsweg Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, den nördlichen Radweg am Holtmannsweg zwischen Eichhornweg und Speicherstadt zur besseren Erkennbarkeit mit roter Farbe zu versehen. Die Verwaltung wir gebeten über die Umsetzbarkeit und Kosten zu berichten. Begründung: Eine rote Kennzeichnung von Radwegen erhöht deutlich die Verkehrssicherheit. Aktuell ist der Radweg nur mit einem Gebotszeichen gekennzeichnet. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Abbing Tebbe und Fraktion
A-N-0010-2018_Kennzeichnung des nördlichen Radwegs am Holtmannsweg-2019-08-12
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STADT MÜNSTER 2.8. AUG. 2019 Amt für bürger- u. Ralsservioe Bozirksverwaltung Nord 66.50.0102 Herr Stewen 12.08.2019 492-6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord Über Herrn Stadtbaurat Denstorff - Kennzeichnung des nördlichen Radwegs am Holtmannsweg - Antrag der CDU- Fraktion vom 29.09.2018 - Antrag Ifd. Nr. A-N/0010/2018 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord Die Verwaltung hat den Antrag zur Kenntnis genommen und entsprechend geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der nördliche Radweg am Holtmannsweg zwischen der Einmündung Eichhornweg und dem Bahnübergang entsprechend der Festlegung im Radverkehrskonzept 2025 (S. 6ff.) rot eingefärbt werden kann. Die zuständige Abteilung wurde in Folge des positiven Prüfergebnisses mit der Roteinfärbung dieses Abschnitts beauftragt und wird diese in ihr Maßnahmenprogramm einbinden. Eine zeitnahe Umsetzung kann aufgrund anderer Prioritäten im Bereich Radverkehr (z. B. Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen, fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal, etc.) nicht garantiert werden. Da der Radweg auf der westlichen Seite des Bahnübergangs in einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240 StVO) übergeht, kann die Roteinfärbung hier nicht fortgeführt werden. Gemeinsame Geh- und Radwege werden grundsätzlich nicht rot gekennzeichnet, da Fußgängerinnen und Fußgänger hier gemeinsam mit Radfahrenden geführt werden. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist zwar für Radfahrende benutzungspflichtig, jedoch müssen diese auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen. Eine Rotmarkierung hingegen würde die Bevorrechtigung Radfahrender gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern suggerieren und ist daher im westlich des Bahnübergangs gelegenen Teil des Holtmannswegs abzulehnen. j Perspektivisch wird die Veloroute Münster-Greven den Holtmannsweg auf Höhe des Otterwegs kreuzen, sodass die gesamte Radverkehrsführung hier zukünftig überplant wird. - Gerhard Rüller Stellvertretender Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 4
- Holtmannsweg
- Guerickeweg 25
- Eichhornweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0010/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37