V/0268/2023
Westhoffstraße/Am Burloh Entschärfung der Unfallhäufungsstelle
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Berichtsvorlage
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V/0268/2023 V/0268/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Westhoffstraße/Am Burloh Entschärfung der Unfallhäufungsstelle Beratungsfolge 01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Der Anlass für die Planung ist die Untersuchung der Unfallhäufungsstelle 02/20 – Kreisverkehr West- hoffstraße / Am Burloh. Ursache der Unfallhäufigkeiten Auffällig an dieser Stelle ist die Häufung der Verkehrsunfälle zwischen den ein, - und ausfahrenden Kfz und den Radfahrenden / zu Fuß gehenden a n den Überquerungsstellen. Diese Unfälle ereignen sich trotz der vorhandenen Rotmarkierungen und Fußgängerüberwegen auf den Furten. Beobachtun- gen vor Ort haben ergeben, dass Kfz den Knotenpunkt teils mit erhöhter Geschwindigkeit anfahren und die vorhandene befahrbare Breite (Fahrspur und Innenkreis) im Kreisverkehr nicht zu einer Ge- schwindigkeitsreduzierung beiträgt. Beschluss der Unfallkommission Mit dem Beschluss der Unfallkommission (UK) vom 18.05.2022 sollte zur Reduzierung der Einfahrt- geschwindigkeit des Kreisverkehrs und zum Schutz der Radfahrenden / zu Fuß gehenden eine Auf- pflasterung baulich erstellt werden. Als Sofortmaßnahmen hat die UK ca. 70 m vor Einfahrt in den Kreisverkehr an allen Ästen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durch das Verkehrszei- chen 274 und Zusatzzeichen VZ 1006-31 Unfallgefahr umgesetzt. Die beiliegende Planung zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle Westhoffstraße / Am Burloh, eine Aufpflasterung an den Einfahrten des Kreisverkehrs zu bauen (Anlage 1), wird zur Kenntnis genom- men. Erläuterung der Baumaßnahmen Mit Hintergrund auf die tatsächlichen Unfallursachen hat die Unfallkommission / Verkehrsplanung folgende Maßnahmen zur wirksamen Entschärfung der Unfalllage entwickelt. Diese sollen nun reali- siert werden. Amt für Mobilität und Tiefbau 08.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0268/2023 Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle: 1. Die Furten des Kreisverkehrs werden auf fünf Meter abgesetzt. So entsteht eine bessere Übersicht für die ausfahrenden Kfz. 2. Anhebung der Furten durch eine Rampe in Asphaltbauweise. Die Geschwindigkeit wird für den Kfz-Verkehr am Knotenpunkt reduziert. Es entsteht eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmenden. 3. Anbringung von zusätzlichen Markierungen in Form von Haifischzähnen. Hebt die Wartepflicht für den Kfz-Verkehr an den Furten hervor. Der Kfz-Verkehr wird auf die Rampen an den Furten aufmerksam gemacht. 4. Parkbuchten die unmittelbar am Knotenpunkt liegen werden entfernt und zugleich entsiegelt. Zufahrt Am Burloh: Verbesserte Sicht auf die Radfahrenden / Zu Fuß gehenden. Ausfahrt Nördliche Westhoffstraße: Ebenfalls verbesserte Sicht auf die Radfahrenden / zu Fuß gehenden. 5. Erstellung einer geradlinigen Führung für die Radfahrenden / zu Fuß gehenden im Überquerungs- bereich. Die Sichtverhältnisse an den Überquerungsstellen werden für den ausfahrenden Kfz- Verkehr verbessert. Die Radfahrenden fahren mit angepasster Geschwindigkeit über die bevorrechtigte Über- querungsstelle. In Zusammenhang mit dem Bau der Anhebung der Furten werden die Überquerungsstellen barriere- frei ausgebaut. Kosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € ent- stehen. Es wird dabei mit einer Förderung von ca. 80% gerechnet. Bestimmung Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretenden der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind bindend. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage A
Anlage1: Lageplan
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WW GasW GW WW WesthoffstraßeWesthoffstraßeAm BurlohZebra-streifenZebra-streifenZebra-streifenZebra-streifen Zebra-streifenZebra-streifen LaubbaumSTø= 0.15 mKø= 3.00 mLaubbaumSTø= 0.15 mKø= 3.00 mLaubbaumSTø= 0.15 m LaubbaumSTø= 0.45 mKø= 15.00 mLaubbaumSTø= 0.50 mKø= 16.00 m LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 12.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 12.00 mLaubbaumSTø= 0.25 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.15 mKø= 4.00 mLaubbaumSTø= 0.15 mKø= 4.00 m I II2425 99 622 614III 2,65 Kfz Parkfläche durchGrünfläche ersetzen2,003,005,007,007,002,55R2,00Kfz Parkfläche durchGrünfläche ersetzenAusbau nachDetailpunkt IV 2.4Ausbau nachDetailpunkt IV 2.13 Ausbau nachDetailpunkt IV 2.13Ausbau nachDetailpunkt IV 2.4 Ausbau nachDetailpunkt IV 2.4Ausbau nachDetailpunkt IV 2.132,002,071,25 Kfz Parkfläche durchGrünfläche ersetzen Rampenneigung 8%Plotdatum 08.09.2022MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 250Datum08.09.2022Mümken1 (1)NameWesthoffstraße - Am Burloh VorentwurfsplanungMümken08.09.2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0268/2023 Kurzüberblick Umsetzung der von der Unfallkommission geforderten Baumaßnahme zur Entschärfung des Un- fallschwerpunktes am Kreisverkehr Westhoffstraße / Am Burloh. Bei der vorliegenden Planung werden an den Furten des Knotenpunktes Rampen in Asphaltbauweise erstellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verkehrssi- cherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent- stehen Kosten in Höhe von ca. 200.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 160.000€ Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 18.05.2022. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend. Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Westhoffstraße
- Am Burloh
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Details
- Aktenzeichen
- V/0268/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 16:37