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Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2183/2021 vom 07.06.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 2183/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung AN/1226/2021 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen werden Tower PCs bevorzugt berücksichtigt werden? Bei der Vorlage 3662/2020 mit den Anlagen 1 und 2 handelt es sich um einen im Rahmen der Be- darfsfeststellung prognostizierten Gerätebedarf für einen Zeitraum von 48 Monaten bei einer Min- destabnahmeverpflichtung von 30 %. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert bzw. orientieren sich am Lifecycle vorhandener Arbeitsplatz-PC. Für die Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze richten sich Art und Umfang der Hardwarebeschaf- fung nach der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln, die regelmäßig fortgeschrieben und damit an den technischen Fortschritt und die Anforderungssituationen angepasst wird. Dort ist auch festge- legt, dass die Arbeitsplatzausstattung grundsätzlich den Anspruch an Lizenz-, Support- und Provider- optimierung erfüllen soll. Die mengenmäßige Gerätezuordnung für Schule und Verwaltung, bezogen auf die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, erfolgte auf Basis der Bewertung folgender Parameter: Anforderungen des Arbeitsplatzes: Eine Bevorzugung von Tower-PC ist zumeist erforderlich, wenn am Arbeitsplatz eine erweiterte phy- sische Schnittstellenkonnektivität erforderlich ist (Anschluss vieler Peripheriegeräte im Bürgerservice via USB) oder am konkreten Arbeitsplatz eine größere Variation an Komponenten benötigt wird (z.B. höhere CPU- oder Grafikleistung im CAD- oder Multimedia-Bereich). Hier ist der Tower-PC bes- ser ausgestattet, bzw. flexibler und technisch skalierbarer in der Umsetzung erforderlicher Erweite- rungen. Ansonsten ist der Mini-PC als Basisgerät ähnlich leistungsfähig. Lebensdauer: Grundsätzlich besteht eine Korrelation zwischen Lebensdauer, Formfaktor und Möglichkeiten der aktiven/passiven Wärmeableitung. Die Lebensdauer ist bei Mini-PC deshalb systembedingt nicht op- timal. Über den längeren Nutzungszeitraum verbessert sich das Preis/Leistungsverhältnis der Tower- PC zusätzlich. Energieverbrauch: Aus den technischen Datenblättern der Tower- bzw. Mini-PC lässt sich entnehmen, dass unter Last und im Sleep-Modus die Leistungsaufnahme beider Endgeräte grundsätzlich identisch ist und sich 2 der Unterschied nur auf den sog. Sleep-Modus ("Idle") beschränkt. Beide bei der Stadt eingesetzten Geräteklassen werden allerdings standardmäßig mit einer SolidStateDisk (SSD) ausgestattet, so dass hier kein Vorteil in der Energieeffizienz von Mini-PC gegenüber Tower-PC besteht. Die Stadt Köln legt bei IT-Ausschreibungen, neben verschiedenen anderen Zertifizierungen von Pro- dukten, stets besonders hohen Wert auf deren Energieeffizienz. 2. Lassen sich in weiteren Bestellungen Mini PCs statt Tower PCs berücksichtigen? Vertraglich besteht eine Verpflichtung zur Mindestabnahme der geplanten Gerätekontingente (30%). Die Verwaltung sieht es als unproblematisch an, oberhalb der Mindestabnahmemenge und unter Würdigung einschlägiger Regelungen von den getätigten Planungen grundsätzlich abzuwei- chen. Der Mini-PC liegt als Basisgerät preislich ca. 40,-- € über dem Tower-PC. 3. Findet derzeit eine Prüfung statt, inwiefern Laptops (inklusive Dockingstationen) eine grö- ßere Berücksichtigung finden könnten, um die Möglichkeiten von Home Office und mobilem Arbeiten weiterhin zu verbessern? Die Anzahl von Notebooks in der Verwaltung wurde während der Corona-Epidemie deutlich ausge- baut. Aktuell (Stand: 01.06.2021) sind stadtweit 3.600 VPN-fähige Notebooks im Betrieb. Die Verwal- tung entwickelt und prüft aktuell auf mehreren Ebenen geeignete Strategien für das mobile und kolla- borative Arbeiten und die damit korrespondierende IT-Arbeitsplatzausstattung. Die IT- Arbeitsplatzstrategie hat dabei auch Einfluss die Bereitstellung und notwendige Veränderung von IT- Basisinfrastrukturen und die Lizenzbedarfe. Maßgaben der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie sowie die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten müssen bei der Strategieenwicklung ebenfalls berücksich- tigt werden. Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2021

    Digitalisierungsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.06.2021 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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