2183/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4563 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/12
Vorlagen-Nummer 07.06.2021
2183/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend
Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung AN/1226/2021
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Aus welchen Gründen werden Tower PCs bevorzugt berücksichtigt werden?
Bei der Vorlage 3662/2020 mit den Anlagen 1 und 2 handelt es sich um einen im Rahmen der Be-
darfsfeststellung prognostizierten Gerätebedarf für einen Zeitraum von 48 Monaten bei einer Min-
destabnahmeverpflichtung von 30 %. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert bzw. orientieren sich am
Lifecycle vorhandener Arbeitsplatz-PC.
Für die Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze richten sich Art und Umfang der Hardwarebeschaf-
fung nach der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln, die regelmäßig fortgeschrieben und damit
an den technischen Fortschritt und die Anforderungssituationen angepasst wird. Dort ist auch festge-
legt, dass die Arbeitsplatzausstattung grundsätzlich den Anspruch an Lizenz-, Support- und Provider-
optimierung erfüllen soll.
Die mengenmäßige Gerätezuordnung für Schule und Verwaltung, bezogen auf die Vertragslaufzeit
von 48 Monaten, erfolgte auf Basis der Bewertung folgender Parameter:
Anforderungen des Arbeitsplatzes:
Eine Bevorzugung von Tower-PC ist zumeist erforderlich, wenn am Arbeitsplatz eine erweiterte phy-
sische Schnittstellenkonnektivität erforderlich ist (Anschluss vieler Peripheriegeräte im Bürgerservice
via USB) oder am konkreten Arbeitsplatz eine größere Variation an Komponenten benötigt wird (z.B.
höhere CPU- oder Grafikleistung im CAD- oder Multimedia-Bereich). Hier ist der Tower-PC bes-
ser ausgestattet, bzw. flexibler und technisch skalierbarer in der Umsetzung erforderlicher Erweite-
rungen. Ansonsten ist der Mini-PC als Basisgerät ähnlich leistungsfähig.
Lebensdauer:
Grundsätzlich besteht eine Korrelation zwischen Lebensdauer, Formfaktor und Möglichkeiten der
aktiven/passiven Wärmeableitung. Die Lebensdauer ist bei Mini-PC deshalb systembedingt nicht op-
timal. Über den längeren Nutzungszeitraum verbessert sich das Preis/Leistungsverhältnis der Tower-
PC zusätzlich.
Energieverbrauch:
Aus den technischen Datenblättern der Tower- bzw. Mini-PC lässt sich entnehmen, dass unter Last
und im Sleep-Modus die Leistungsaufnahme beider Endgeräte grundsätzlich identisch ist und sich
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der Unterschied nur auf den sog. Sleep-Modus ("Idle") beschränkt. Beide bei der Stadt eingesetzten
Geräteklassen werden allerdings standardmäßig mit einer SolidStateDisk (SSD) ausgestattet, so
dass hier kein Vorteil in der Energieeffizienz von Mini-PC gegenüber Tower-PC besteht.
Die Stadt Köln legt bei IT-Ausschreibungen, neben verschiedenen anderen Zertifizierungen von Pro-
dukten, stets besonders hohen Wert auf deren Energieeffizienz.
2. Lassen sich in weiteren Bestellungen Mini PCs statt Tower PCs berücksichtigen?
Vertraglich besteht eine Verpflichtung zur Mindestabnahme der geplanten Gerätekontingente
(30%). Die Verwaltung sieht es als unproblematisch an, oberhalb der Mindestabnahmemenge und
unter Würdigung einschlägiger Regelungen von den getätigten Planungen grundsätzlich abzuwei-
chen. Der Mini-PC liegt als Basisgerät preislich ca. 40,-- € über dem Tower-PC.
3. Findet derzeit eine Prüfung statt, inwiefern Laptops (inklusive Dockingstationen) eine grö-
ßere Berücksichtigung finden könnten, um die Möglichkeiten von Home Office und mobilem
Arbeiten weiterhin zu verbessern?
Die Anzahl von Notebooks in der Verwaltung wurde während der Corona-Epidemie deutlich ausge-
baut. Aktuell (Stand: 01.06.2021) sind stadtweit 3.600 VPN-fähige Notebooks im Betrieb. Die Verwal-
tung entwickelt und prüft aktuell auf mehreren Ebenen geeignete Strategien für das mobile und kolla-
borative Arbeiten und die damit korrespondierende IT-Arbeitsplatzausstattung. Die IT-
Arbeitsplatzstrategie hat dabei auch Einfluss die Bereitstellung und notwendige Veränderung von IT-
Basisinfrastrukturen und die Lizenzbedarfe. Maßgaben der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie sowie die
Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten müssen bei der Strategieenwicklung ebenfalls berücksich-
tigt werden.
Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2183/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.06.2021
- Erstellt
- 06.06.2021 18:15