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2183/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 14.06.2021, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4563 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/12 
 
Vorlagen-Nummer  07.06.2021 
 2183/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend 
Beschaffung Hardware für Schulen und Stadtverwaltung AN/1226/2021 
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:  
 
 
 
1. Aus welchen Gründen werden Tower PCs bevorzugt berücksichtigt werden? 
 
Bei der Vorlage 3662/2020 mit den Anlagen 1 und 2 handelt es sich um einen im Rahmen der Be-
darfsfeststellung prognostizierten Gerätebedarf für einen Zeitraum von 48 Monaten bei einer Min-
destabnahmeverpflichtung von 30 %. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert bzw. orientieren sich am 
Lifecycle vorhandener Arbeitsplatz-PC.  
 
Für die Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze richten sich Art und Umfang der Hardwarebeschaf-
fung nach der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln, die regelmäßig fortgeschrieben und damit 
an den technischen Fortschritt und die Anforderungssituationen angepasst wird. Dort ist auch festge-
legt, dass die Arbeitsplatzausstattung grundsätzlich den Anspruch an Lizenz-, Support- und Provider-
optimierung erfüllen soll. 
 
Die mengenmäßige Gerätezuordnung für Schule und Verwaltung, bezogen auf die Vertragslaufzeit 
von 48 Monaten, erfolgte auf Basis der Bewertung folgender Parameter: 
 
     Anforderungen des Arbeitsplatzes: 
Eine Bevorzugung von Tower-PC ist zumeist erforderlich, wenn am Arbeitsplatz eine erweiterte phy-
sische Schnittstellenkonnektivität erforderlich ist (Anschluss vieler Peripheriegeräte im Bürgerservice 
via USB) oder am konkreten Arbeitsplatz eine größere Variation an Komponenten benötigt wird (z.B. 
höhere CPU- oder Grafikleistung im CAD- oder Multimedia-Bereich). Hier ist der Tower-PC bes-
ser ausgestattet, bzw. flexibler und technisch skalierbarer in der Umsetzung erforderlicher Erweite-
rungen. Ansonsten ist der Mini-PC als Basisgerät ähnlich leistungsfähig. 
 
     Lebensdauer: 
Grundsätzlich besteht eine Korrelation zwischen Lebensdauer, Formfaktor und Möglichkeiten der 
aktiven/passiven Wärmeableitung. Die Lebensdauer ist bei Mini-PC deshalb systembedingt nicht op-
timal. Über den längeren Nutzungszeitraum verbessert sich das Preis/Leistungsverhältnis der Tower-
PC zusätzlich. 
 
     Energieverbrauch: 
Aus den technischen Datenblättern der Tower- bzw. Mini-PC lässt sich entnehmen, dass unter Last 
und im Sleep-Modus die Leistungsaufnahme beider Endgeräte grundsätzlich identisch ist und sich

2 
 
der Unterschied nur auf den sog. Sleep-Modus ("Idle") beschränkt. Beide bei der Stadt eingesetzten 
Geräteklassen werden allerdings standardmäßig mit einer SolidStateDisk (SSD) ausgestattet, so 
dass hier kein Vorteil in der Energieeffizienz von Mini-PC gegenüber Tower-PC besteht.   
  
Die Stadt Köln legt bei IT-Ausschreibungen, neben verschiedenen anderen Zertifizierungen von Pro-
dukten, stets besonders hohen Wert auf deren Energieeffizienz. 
  
 
 
2. Lassen sich in weiteren Bestellungen Mini PCs statt Tower PCs berücksichtigen? 
 
Vertraglich besteht eine Verpflichtung zur Mindestabnahme der geplanten Gerätekontingente 
(30%). Die Verwaltung sieht es als unproblematisch an, oberhalb der Mindestabnahmemenge und 
unter Würdigung einschlägiger Regelungen von den getätigten Planungen grundsätzlich abzuwei-
chen. Der Mini-PC liegt als Basisgerät preislich ca. 40,-- € über dem Tower-PC. 
 
 
 
3. Findet derzeit eine Prüfung statt, inwiefern Laptops (inklusive Dockingstationen) eine grö-
ßere Berücksichtigung finden könnten, um die Möglichkeiten von Home Office und mobilem 
Arbeiten weiterhin zu verbessern? 
 
Die Anzahl von Notebooks in der Verwaltung wurde während der Corona-Epidemie deutlich ausge-
baut. Aktuell (Stand: 01.06.2021) sind stadtweit 3.600 VPN-fähige Notebooks im Betrieb. Die Verwal-
tung entwickelt und prüft aktuell auf mehreren Ebenen geeignete Strategien für das mobile und kolla-
borative Arbeiten und die damit korrespondierende IT-Arbeitsplatzausstattung. Die IT-
Arbeitsplatzstrategie hat dabei auch Einfluss die Bereitstellung und notwendige Veränderung von IT-
Basisinfrastrukturen und die Lizenzbedarfe. Maßgaben der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie sowie die 
Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten müssen bei der Strategieenwicklung ebenfalls berücksich-
tigt werden. 
 
Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2183/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2021
Erstellt
06.06.2021 18:15