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2279/2018

CDU-Flugblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet Rondorf-Nordwest am 29.06.2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 09.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2581 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/2-2 
 
Vorlagen-Nummer 09.07.2018 
 2279/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
CDU-Flugblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet Rondorf-Nordwest am 
29.06.2018 
Zur Verteilung des Flugblatts durch den CDU Ortsverband in Rondorf für das Baugebiet Rondorf-
Nordwest wird aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen. 
 
 
Die Verteilung des Flugblatts des CDU Ortsverbands in Rondorf (CDU-OV) hat keine Auswirkungen 
auf die rechtmäßige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla-
nung „Rondorf Nord-West“. Insbesondere liegt kein Verfahrensfehler dadurch vor, dass der Verfasser 
die Bürgerinnen und Bürger dazu aufforderte, entsprechende Anregungen an die CDU-OV-Rondorf 
zu senden. 
 
Die Bezirksvertretung ist gem. § 37 Abs. 5 S. 4 der Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 19 Abs. 5 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln grds. für die Durchführung des vorgezogenen Bürgerbeteiligungsverfah-
ren nach § 3 Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von räumlich auf den Stadt-
bezirk begrenzter Bedeutung zuständig.  
Das vorgezogene Bürgerbeteiligungsverfahren „Rondorf Nord-West“ wurde am 26. Juni 2018 in der 
Presseberichterstattung mit Zeit, Ort und dem Hinweis des Hol- und Bringverkehrs von Rondorf zur 
Gesamtschule Sürth angekündigt. Die Informationen zur Veranstaltung wurden darüber hinaus auf 
der Homepage der Stadt und im Amtsblatt veröffentlicht. 
In der Veranstaltung wurde nochmals – wie grundsätzlich in allen Abendveranstaltungen zur frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung – deutlich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht am 
Abend abgegeben werden, auch an Bezirksbürgermeister Homann gerichtet werden können, der die-
se gebündelt an das Stadtplanungsamt abgibt. Ungeachtet dessen, können die Anregungen auch 
direkt schriftlich oder per Kontaktformular an das Stadtplanungsamt gerichtet werden. Sollten die 
Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen an den CDU-OV richten, wie im Flugblatt angegeben, muss 
dieser dafür Sorge tragen, dass diese Anregungen nachweisbar fristgerecht und vollständig dem 
Stadtplanungsamt übergeben werden. Ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, da jede Bürgerin/jeder 
Bürger die Anregungen in eigener Verantwortung abgibt. 
Die Verfasser des Flugblatts wurden darauf hingewiesen, dass städtische Veranstaltungen auch als 
solche erkennbar sein sollen und der formelle Beteiligungsweg transparent sein muss. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2279/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
09.07.2018
Erstellt
09.07.2018 09:18