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CDU-Flugblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet Rondorf-Nordwest am 29.06.2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2279/2018 vom 09.07.2018

Stand: Am 09.07.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/2-2 Vorlagen-Nummer 09.07.2018 2279/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 CDU-Flugblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet Rondorf-Nordwest am 29.06.2018 Zur Verteilung des Flugblatts durch den CDU Ortsverband in Rondorf für das Baugebiet Rondorf- Nordwest wird aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen. Die Verteilung des Flugblatts des CDU Ortsverbands in Rondorf (CDU-OV) hat keine Auswirkungen auf die rechtmäßige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla- nung „Rondorf Nord-West“. Insbesondere liegt kein Verfahrensfehler dadurch vor, dass der Verfasser die Bürgerinnen und Bürger dazu aufforderte, entsprechende Anregungen an die CDU-OV-Rondorf zu senden. Die Bezirksvertretung ist gem. § 37 Abs. 5 S. 4 der Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 19 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln grds. für die Durchführung des vorgezogenen Bürgerbeteiligungsverfah- ren nach § 3 Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von räumlich auf den Stadt- bezirk begrenzter Bedeutung zuständig. Das vorgezogene Bürgerbeteiligungsverfahren „Rondorf Nord-West“ wurde am 26. Juni 2018 in der Presseberichterstattung mit Zeit, Ort und dem Hinweis des Hol- und Bringverkehrs von Rondorf zur Gesamtschule Sürth angekündigt. Die Informationen zur Veranstaltung wurden darüber hinaus auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt veröffentlicht. In der Veranstaltung wurde nochmals – wie grundsätzlich in allen Abendveranstaltungen zur frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung – deutlich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht am Abend abgegeben werden, auch an Bezirksbürgermeister Homann gerichtet werden können, der die- se gebündelt an das Stadtplanungsamt abgibt. Ungeachtet dessen, können die Anregungen auch direkt schriftlich oder per Kontaktformular an das Stadtplanungsamt gerichtet werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen an den CDU-OV richten, wie im Flugblatt angegeben, muss dieser dafür Sorge tragen, dass diese Anregungen nachweisbar fristgerecht und vollständig dem Stadtplanungsamt übergeben werden. Ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, da jede Bürgerin/jeder Bürger die Anregungen in eigener Verantwortung abgibt. Die Verfasser des Flugblatts wurden darauf hingewiesen, dass städtische Veranstaltungen auch als solche erkennbar sein sollen und der formelle Beteiligungsweg transparent sein muss. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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