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A-O/0023/2008

Fahrradweg an der Warendorfer Straße

Antrag an die BV Ost 16.10.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.10.2008, TOP 5.6

Originalantrag A-O/0023/2008

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Originalantrag A-O/0023/2008

5012 Zeichen

B'90/GrüneIGAL
Fraktion in der BV Ost
Antrag an die BV Ost
Fahnadweg an der Warendorfer Straße
Die BV Ost beschließt:
25.09.2008
1. Der Fahrradweg an der Warendorfer Straße im Bereich zwischen der
Überführung der Umgehungsstraße B 51 und dem Dortmund-Ems-Kanal wird
saniert und unter Sicherheitsaspekten optimiert.
2. Die übrigen Bereiche des Fahrradwegs bis zur Handorfer Straße werden auf
Verkehrssicherheit überprüft und - wo erforderlich (z. B. an der Wersebrücke)
- unter Sicherheitsgesichtspunkten optimiert bzw. ausgebessert.
3. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen soll- soweit möglich - über den
Etat der Stadt sichergestellt werden.
4. Gleichzeitig ist zu klären, inwieweit Bundes- bzw. Landesmittel für die
Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden können.
Begründung:
Der Fahrradweg entlang der Warendorfer Straße ist eine der wichtigsten und
schnellsten Verbindungen für den Fahrradverkehr aus dem Osten der Stadt und aus
dem Kreis Warendorf in Richtung Innenstadt. Die Verbindung wird sehr stark im
Berufsverkehr, außerdem in starkem Maße von Kindern und Jugendlichen auf ihrem
Weg zur Schule genutzt.
Dem Fahrradweg kommt von daher eine bezirksübergreifende Funktion zu (siehe
auch anliegenden Zeitungsartikel).
Das letzte Teilstück des Fahrradwegs vor dem Kanal ist in einem besonders
schlechten Zustand und schon seit längerer Zeit reparaturbedürftig. Es ist deshalb für
Fahrradfahrerinnen mit besonderen Unfallrisiken verknüpft.
Eine Sanierung des o. g. Teilstücks des Fahrradwegs ist nach Meinung der grünen
BV-Fraktion erforderlich: Einerseits minimiert sie die Unfallrisiken für
FahrradfahrerInnen, andererseits erhöht sie den Komfort beim Fahrradfahren und
trägt so zur weiteren Förderung des Umweltverbunds in der .Fahrradhauptstadt"
Münster bei.
Christa Breitenbach
Jörn Möltgen
Manfred Suerhoff
Anlage: WN-Artikel vom 24.09.2008

Der Mann, der die Anzeige wollte
Karl-Wilhelm Baumann zog eine Anzeige dem 15-Euro-Verwarnungsgeld vor.
(Foto: -wsch-)
Münster - Er machte in der vergangenen Woche Schlagzeilen - als Radfahrer, der
unbedingt angezeigt werden wollte. Im Polizeibericht hieB es, der Mann habe sich nicht
auf eine Befragung oder Diskussion mit den Polizisten einlassen wollen, ••sondern er
bestand darauf, dass eine Anzeige gefertigt werden müsse". Das mit der Anzeige stimmt,
sagt Karl-Wilhelm Baumann. Aber zur Vorgeschichte hat er seine eigene Version.
Baumann (62) ist passionierter Radfahrer. Er wohnt in Füchtorf, arbeitet in Münster - und legt den
Weg zur Arbeit gewöhnlich mit dem Fahrrad zurück, wie er sagt: ••Ich fahre 12 000 Kilometer im
Jahr."
Meist kommt Baumann über die Warendorfer Straße nach Münster. Das letzte Stück vor der
Kanalbrücke gehört nicht zu seinen Ueblingsstrecken. Erst, so sagt er, kommen Querrinnen und
Baumwurzeln, dann Aufbrüche, Flicken und rechts am Wegesrand die alten Kilometersteine .••Wenn
man da mal stürzt - das ist lebensgefährlich."
Das Problem ist nicht neu. Baumann sagt, er sei deshalb schon seit Jahren bei verschiedenen
Stellen vorstellig geworden .••Aber es hat sich nie was getan."
Baumann zieht es jedenfalls vor, diesen Radweg zu meiden - und weicht stattdessen auf die Straße
aus. So war es auch am vergangenen Donnerstag. Aber diesmal stand ein Streifenwagen am
Straßenrand. Baumann hatte ihn wohl gesehen. Und war trotzdem auf die Straße gewechselt.
Es kam, was kommen musste. Die Beamten hielten ihn an und wollten wissen, warum er den
Radweg nicht benutze .••Der Radweg ist in einem unbenutzbaren Zustand", habe er daraufhin
geantwortet, berichtet Baumann - ••aber wenn Sie mich anzeigen wollen, meine Herren, dann
zeigen Sie mich an."
Der 62-Jährige ließ die Beamten dann noch wissen, er werde weiter auf der Straße fahren. Die
Polizisten hätten daraufhin entgegnet, dann werde man ihm das Fahrrad wegnehmen oder die Luft
aus den Reifen lassen, sagt er. Das wiederum fand Karl-Wilhelm Baumann nicht in Ordnung. Er
bat, diese Äußerung ins Protokoll aufzunehmen. Und setzte seine Fahrt dann auf dem Radweg fort
- "zwangsläufig".
Für ihn ist die Sache klar. Wenn der Radweg nicht in Ordnung ist, bestehe auch keine
Benutzungspflicht, meint Baumann. Und beruft sich auf entsprechende Urteile des
Verwaltungsgerichtes Berlin. Das habe gesagt, wenn etwa Mülltonnen im Wege stünden, die
Oberflächen zu schadhaft seien oder der Radweg nicht die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50
Meter habe, dann könnten Radfahrer auch die Straße benutzen.
Diese Gerichtsentscheide seien natürlich auch seinen Kollegen bekannt, versichert Polizeisprecher
Alfons Probst, aber sie seien wohl nicht der Meinung gewesen, dass die Benutzung des Radweges
an dieser Stelle unzumutbar sei.
Die Polizei beamten hätten überdies, so sagt Probst, den Eindruck gehabt, der Radfahrer habe die
Sache mit der Anzeige ••bewusst herbeigeführt". Dem kann Baumann nicht widersprechen: ••Ich will
jetzt wissen, was das Gericht dazu sagt."
VON WOLFGANG SCHEMANN, MÜNSTER
http://www.westfaelische-nachrichten.denokaleslmuenster/nachrichtenl?em_ cnt=693841 &

Beratungsverlauf (1)

23.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Warendorfer Straße
  • Handorfer Straße
  • Umgehungsstraße
  • An der Wersebrücke

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Details

Vorlagen-Nr.
A-O/0023/2008
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
16.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37