A-O/0023/2008
Fahrradweg an der Warendorfer Straße
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Originalantrag A-O/0023/2008
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B'90/GrüneIGAL Fraktion in der BV Ost Antrag an die BV Ost Fahnadweg an der Warendorfer Straße Die BV Ost beschließt: 25.09.2008 1. Der Fahrradweg an der Warendorfer Straße im Bereich zwischen der Überführung der Umgehungsstraße B 51 und dem Dortmund-Ems-Kanal wird saniert und unter Sicherheitsaspekten optimiert. 2. Die übrigen Bereiche des Fahrradwegs bis zur Handorfer Straße werden auf Verkehrssicherheit überprüft und - wo erforderlich (z. B. an der Wersebrücke) - unter Sicherheitsgesichtspunkten optimiert bzw. ausgebessert. 3. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen soll- soweit möglich - über den Etat der Stadt sichergestellt werden. 4. Gleichzeitig ist zu klären, inwieweit Bundes- bzw. Landesmittel für die Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden können. Begründung: Der Fahrradweg entlang der Warendorfer Straße ist eine der wichtigsten und schnellsten Verbindungen für den Fahrradverkehr aus dem Osten der Stadt und aus dem Kreis Warendorf in Richtung Innenstadt. Die Verbindung wird sehr stark im Berufsverkehr, außerdem in starkem Maße von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg zur Schule genutzt. Dem Fahrradweg kommt von daher eine bezirksübergreifende Funktion zu (siehe auch anliegenden Zeitungsartikel). Das letzte Teilstück des Fahrradwegs vor dem Kanal ist in einem besonders schlechten Zustand und schon seit längerer Zeit reparaturbedürftig. Es ist deshalb für Fahrradfahrerinnen mit besonderen Unfallrisiken verknüpft. Eine Sanierung des o. g. Teilstücks des Fahrradwegs ist nach Meinung der grünen BV-Fraktion erforderlich: Einerseits minimiert sie die Unfallrisiken für FahrradfahrerInnen, andererseits erhöht sie den Komfort beim Fahrradfahren und trägt so zur weiteren Förderung des Umweltverbunds in der .Fahrradhauptstadt" Münster bei. Christa Breitenbach Jörn Möltgen Manfred Suerhoff Anlage: WN-Artikel vom 24.09.2008 Der Mann, der die Anzeige wollte Karl-Wilhelm Baumann zog eine Anzeige dem 15-Euro-Verwarnungsgeld vor. (Foto: -wsch-) Münster - Er machte in der vergangenen Woche Schlagzeilen - als Radfahrer, der unbedingt angezeigt werden wollte. Im Polizeibericht hieB es, der Mann habe sich nicht auf eine Befragung oder Diskussion mit den Polizisten einlassen wollen, ••sondern er bestand darauf, dass eine Anzeige gefertigt werden müsse". Das mit der Anzeige stimmt, sagt Karl-Wilhelm Baumann. Aber zur Vorgeschichte hat er seine eigene Version. Baumann (62) ist passionierter Radfahrer. Er wohnt in Füchtorf, arbeitet in Münster - und legt den Weg zur Arbeit gewöhnlich mit dem Fahrrad zurück, wie er sagt: ••Ich fahre 12 000 Kilometer im Jahr." Meist kommt Baumann über die Warendorfer Straße nach Münster. Das letzte Stück vor der Kanalbrücke gehört nicht zu seinen Ueblingsstrecken. Erst, so sagt er, kommen Querrinnen und Baumwurzeln, dann Aufbrüche, Flicken und rechts am Wegesrand die alten Kilometersteine .••Wenn man da mal stürzt - das ist lebensgefährlich." Das Problem ist nicht neu. Baumann sagt, er sei deshalb schon seit Jahren bei verschiedenen Stellen vorstellig geworden .••Aber es hat sich nie was getan." Baumann zieht es jedenfalls vor, diesen Radweg zu meiden - und weicht stattdessen auf die Straße aus. So war es auch am vergangenen Donnerstag. Aber diesmal stand ein Streifenwagen am Straßenrand. Baumann hatte ihn wohl gesehen. Und war trotzdem auf die Straße gewechselt. Es kam, was kommen musste. Die Beamten hielten ihn an und wollten wissen, warum er den Radweg nicht benutze .••Der Radweg ist in einem unbenutzbaren Zustand", habe er daraufhin geantwortet, berichtet Baumann - ••aber wenn Sie mich anzeigen wollen, meine Herren, dann zeigen Sie mich an." Der 62-Jährige ließ die Beamten dann noch wissen, er werde weiter auf der Straße fahren. Die Polizisten hätten daraufhin entgegnet, dann werde man ihm das Fahrrad wegnehmen oder die Luft aus den Reifen lassen, sagt er. Das wiederum fand Karl-Wilhelm Baumann nicht in Ordnung. Er bat, diese Äußerung ins Protokoll aufzunehmen. Und setzte seine Fahrt dann auf dem Radweg fort - "zwangsläufig". Für ihn ist die Sache klar. Wenn der Radweg nicht in Ordnung ist, bestehe auch keine Benutzungspflicht, meint Baumann. Und beruft sich auf entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin. Das habe gesagt, wenn etwa Mülltonnen im Wege stünden, die Oberflächen zu schadhaft seien oder der Radweg nicht die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter habe, dann könnten Radfahrer auch die Straße benutzen. Diese Gerichtsentscheide seien natürlich auch seinen Kollegen bekannt, versichert Polizeisprecher Alfons Probst, aber sie seien wohl nicht der Meinung gewesen, dass die Benutzung des Radweges an dieser Stelle unzumutbar sei. Die Polizei beamten hätten überdies, so sagt Probst, den Eindruck gehabt, der Radfahrer habe die Sache mit der Anzeige ••bewusst herbeigeführt". Dem kann Baumann nicht widersprechen: ••Ich will jetzt wissen, was das Gericht dazu sagt." VON WOLFGANG SCHEMANN, MÜNSTER http://www.westfaelische-nachrichten.denokaleslmuenster/nachrichtenl?em_ cnt=693841 &
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Handorfer Straße
- Umgehungsstraße
- An der Wersebrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-O/0023/2008
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 16.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37