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AN/2232/2022

Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.12.2022, TOP 8.1.10

Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz/FDP

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Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz/FDP

1968 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widders-
dorf… 
 
 
            Köln, 20-11-2022 
 
 
Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen 
Gymnasiums Zusestraße 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
Der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung auf der Zusestraße zwi-
schen Kreuzung Zusestraße/Ottostraße (Kreisverkehr) und dem Übergang der Zusestraße in 
in die Zaunstraße eine tageszeitlich begrenzte „Tempo 30“-Zone in beiden Fahrtrichtungen 
einzurichten. Das Tempolimit soll von 7.00h bis 17.00h in Kraft sein. 
 
Begründung: 
Aktuell gilt in dem oben beschriebenen Bereich der Zusestraße nur das allgemeine inner-
städtische Tempolimit von 50km/h. Die Zusestraße wird von Fahrzeugführenden genutzt, die 
als Besucher oder Zulieferer die ebenfalls dort ansässigen Dienstleistungsbetriebe, z.B. Soc-
cer World, Silly Billy Indoor Spielpark,…, erreichen wollen. Auch nicht zu vernachlässigen ist 
das Verkehrsaufkommen durch Eltern, die Ihre Kinder zur Schule bringen, respektive von 
dort abholen, sowie der Linienbusverkehr in diesem Bereich.  
 
  
Quelle: Städtisches Gymnasium Zusestraße - Google Maps

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Die Einrichtung einer „Tempo 30“-Zone wird die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen des 
Gymnasiums erhöhen.  
Eine zeitliche Begrenzung auf die Kernzeit des Unterrichts sowie eine Pufferzeit vor und 
nach derselben erscheint ausreichend. Eine finale Entscheidung obliegt aber der zuständi-
gen Verwaltung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2232/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.11.2022
Erstellt
29.11.2022 10:54