Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/2232/2022 vom 29.11.2022
Stand: Am 05.12.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig zurückgezogen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz/FDP
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
www.FDP-Koeln.de Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widders- dorf… Köln, 20-11-2022 Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen Gymnasiums Zusestraße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung auf der Zusestraße zwi- schen Kreuzung Zusestraße/Ottostraße (Kreisverkehr) und dem Übergang der Zusestraße in in die Zaunstraße eine tageszeitlich begrenzte „Tempo 30“-Zone in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Das Tempolimit soll von 7.00h bis 17.00h in Kraft sein. Begründung: Aktuell gilt in dem oben beschriebenen Bereich der Zusestraße nur das allgemeine inner- städtische Tempolimit von 50km/h. Die Zusestraße wird von Fahrzeugführenden genutzt, die als Besucher oder Zulieferer die ebenfalls dort ansässigen Dienstleistungsbetriebe, z.B. Soc- cer World, Silly Billy Indoor Spielpark,…, erreichen wollen. Auch nicht zu vernachlässigen ist das Verkehrsaufkommen durch Eltern, die Ihre Kinder zur Schule bringen, respektive von dort abholen, sowie der Linienbusverkehr in diesem Bereich. Quelle: Städtisches Gymnasium Zusestraße - Google Maps - 2 - www.FDP-Koeln.de Die Einrichtung einer „Tempo 30“-Zone wird die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums erhöhen. Eine zeitliche Begrenzung auf die Kernzeit des Unterrichts sowie eine Pufferzeit vor und nach derselben erscheint ausreichend. Eine finale Entscheidung obliegt aber der zuständi- gen Verwaltung. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP
Beratungsverlauf
-
05.12.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz