AN/2232/2022
Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen
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Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz/FDP
1968 Zeichen
www.FDP-Koeln.de
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widders-
dorf…
Köln, 20-11-2022
Einführung einer zeitlich beschränkten „Tempo 30“-Zone im Bereich des Städtischen
Gymnasiums Zusestraße
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
Der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung
der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung auf der Zusestraße zwi-
schen Kreuzung Zusestraße/Ottostraße (Kreisverkehr) und dem Übergang der Zusestraße in
in die Zaunstraße eine tageszeitlich begrenzte „Tempo 30“-Zone in beiden Fahrtrichtungen
einzurichten. Das Tempolimit soll von 7.00h bis 17.00h in Kraft sein.
Begründung:
Aktuell gilt in dem oben beschriebenen Bereich der Zusestraße nur das allgemeine inner-
städtische Tempolimit von 50km/h. Die Zusestraße wird von Fahrzeugführenden genutzt, die
als Besucher oder Zulieferer die ebenfalls dort ansässigen Dienstleistungsbetriebe, z.B. Soc-
cer World, Silly Billy Indoor Spielpark,…, erreichen wollen. Auch nicht zu vernachlässigen ist
das Verkehrsaufkommen durch Eltern, die Ihre Kinder zur Schule bringen, respektive von
dort abholen, sowie der Linienbusverkehr in diesem Bereich.
Quelle: Städtisches Gymnasium Zusestraße - Google Maps
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www.FDP-Koeln.de
Die Einrichtung einer „Tempo 30“-Zone wird die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen des
Gymnasiums erhöhen.
Eine zeitliche Begrenzung auf die Kernzeit des Unterrichts sowie eine Pufferzeit vor und
nach derselben erscheint ausreichend. Eine finale Entscheidung obliegt aber der zuständi-
gen Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2232/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.11.2022
- Erstellt
- 29.11.2022 10:54