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Widmung der Mannesmannstraße in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0133/2021 vom 08.04.2021

Stand: Am 03.05.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 0133/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Mannesmannstraße in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Wegefläche der Mannesmannstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 15, Teilflächen aus den Flurstücken 816, 857 und 926) in Köln-Rodenkirchen als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Wegefläche wurde erstmalig vollständig fertiggestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreini- gungssatzung. Anlage
  • 2021-01-14 Widmungsplan Mannesmannstraße 21126 2020

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    KölnGIS Mittelpunkt: 358733, 5637151 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 1

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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