Widmung der Mannesmannstraße in Köln-Rodenkirchen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0133/2021 vom 08.04.2021
Stand: Am 03.05.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 0133/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Mannesmannstraße in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Wegefläche der Mannesmannstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 15, Teilflächen aus den Flurstücken 816, 857 und 926) in Köln-Rodenkirchen als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Wegefläche wurde erstmalig vollständig fertiggestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreini- gungssatzung. Anlage -
2021-01-14 Widmungsplan Mannesmannstraße 21126 2020
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KölnGIS Mittelpunkt: 358733, 5637151 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
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03.05.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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