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1021/2022

Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.03.2023)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage1 Konzept Stromsparcheck

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Ansehen

Anlage 3 Vorab-Auszug AKUG 19.05.2022 TOP 3.1

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Ansehen

Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan

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Ansehen

Anlage 4 Beantwortung der Nachfragen (AKUG 19.05.22)

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5995 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1021/2022 
Freigabedatum 
09.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.03.2023) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt,  
den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haus-
halte über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2022 hinaus bis zum Ende der Förderperiode 31.03.2023 
mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 103.795,46 Euro (Brutto) zu unterstützen. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind im Haushaltsjahr 2022 im Teiler-
gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veran-
schlagt. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 2023 werden vom 
Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2023/2024 innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
Alternative 
Der Rat der Stadt Köln wird den Stromspar-Check für private Haushalte über den 31.03.2022 hinaus 
nicht weiter unterstützen und gefährdet damit in der Folge die Fortführung der Maßnahme. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022  56.752,85 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr 2023:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    47.042,62 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hatte am 09.11.2021 (1370/2021) zur Fortführung des Stromspar-Checks für 
private Haushalte die Gewährung eines Zuschusses bis zum Ende der Förderperiode 31.03.2022 und 
eine Anschlussfinanzierung in Abhängigkeit eines durch die Caritas neu zu erstellenden Konzeptes 
sowie der ergänzenden Finanzierung durch Dritte beschlossen. Zudem hat der Ausschuss für Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren am 13.01.2022 die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der Rhein-
Energie zu prüfen, inwieweit eine langfristige Absicherung eines präventiven Angebotes zur Verhinde-
rung von Strom-, Gas,- und Wassersperrungen durch ein zusätzliches erweitertes Angebot, wie z.B. 
Stromsparcheck, erfolgen kann (AN/0092/2022). 
Hinzu kommt, dass der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. um eine Verlängerung und langfristige 
finanziellen Unterstützung durch die Stadt Köln bei der Durchführung des Stromspar-Checks für pri-
vate Haushalte gebeten hat. 
Laut Aussage der Caritas konnten neben der Bundesförderung und der finanziellen Unterstützung 
durch die RheinEnergie andere Unterstützer bislang nicht akquiriert werden. Die Bundesförderung 
wurde um ein Jahr bis zum 31.03.2023 verlängert1.  
                                                 
1 https://www.stromspar-check.de/presse/pressemitteilungen/klimaschutzminister -robert-habeck-setzt-
stromspar-check-fort

3 
In dem bundesweiten Projekt Stromspar-Check der Caritas als Verbundpartnerin werden in mehr als 
150 Städten und Landkreisen Haushalte mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Personen, die 
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, in der eigenen Wohnung kostenlos 
zum Energiesparen beraten. 
Speziell für diese Beratungstätigkeit qualifizierte ehemalige langzeitarbeitslose Menschen besuchen 
Haushalte, die sich zum Check angemeldet haben, ermitteln und analysieren vor Ort den Strom- und 
Wasserverbrauch und dokumentieren diesen. Die Stromspar-Teams geben praktische Tipps, wie die 
Haushalte durch Verhaltensänderung Energie einsparen können. Zudem werden bei einem zweiten 
Besuch Energie- und Wassersparartikel wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeit-
schaltuhren direkt im Haushalt eingesetzt. Durch den unmittelbar erfahrbaren Mehrwert gelingt es, 
den Menschen Selbstwirksamkeit für die Reduzierung ihrer Energieverbräuche und die Senkung der 
Energiekosten zu vermitteln. 
Der Stromsparcheck trägt zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten mit wenig Einkommen bei, 
bekämpft und verhindert Energieschulden und Stromsperren und entlastet damit Bund, Kommune 
und Energieversorger. 
Konzept und Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt. 
 
Finanzierung 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind  im Haushaltsjahr 2022, im Teiler-
gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veran-
schlagt. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 2023 werden vom 
Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2023/2024, innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgese-
hen. 
Die Aufwendungen werden von der Caritas mit 28.572 Euro, vom Bundesministerium mit 69.000 Eu-
ro, von der RheinEnergie mit 84.375 Euro und von der Stadt Köln mit 103.795,46 Euro finanziert: 
 
 
Gesamt 2022 2023 
Gesamtausgaben 285.742,46 214.306,85 71.435,62 
Fördergelder Bundesministerium 69.000,00 51.750,00 17.250,00 
Fördergelder RheinEnergie 84.375,00 84.375,00   
Eigenanteil Caritas 28.572,00 21.429,00 7.143,00 
Zuschuss Stadt Köln 103.795,46 56.752,85 47.042,62

Anlage1 Konzept Stromsparcheck

16684 Zeichen

Stromsparcheck 2022/23 
Sozialer Klimaschutz 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
Konzept

2 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
Inhalt 
 
1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................ 3 
2 Zielgruppen ................................ ................................ ................................ .................... 4 
3 Ziele ................................ ................................ ................................ ...............................  4 
4 Umsetzung ................................ ................................ ................................ ..................... 5 
5 Kooperation und Verbund ................................ ................................ ...............................  7 
6 Die Stromsparchecker-das Team ................................ ................................ ................... 8 
7       Stromsparcheck und Klimaschutz ................................ ................................ ................. 9 
8       Stromsparcheck spart Geld ................................ ................................ .......................... 9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
      
 Energieexperte Alexandre Viviers 
  
"
Es gibt Menschen, die 
einen hohen Verbrauch 
haben, den sie nur 
schwer bezahlen 
können.
" 
"
Es gibt andere Haushalte, 
die die Heizung abstellen, 
um Geld für Essen zu 
haben. Es gibt also 
verschiedene Formen von 
Energiearmut.
"

3 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
 
 
Energiearmut verhindern und Klimaschutz fördern 
Im Klimaschutzziel 2030 für Köln ist verankert, die Pro-Kopf-Emissionen von etwa 12,8 
Tonnen THG im Jahr 1990 auf rund 6,4 Tonnen THG im Jahr 2030 zu senken. 
Die Energiepreise in Deutschland sind im Jahr 2021 exorbitant gestiegen.  Neben der 
Energiewende mit einer gestiegenen EEG-Umlage, Erhöhung der Stromsteuer und der CO2-
Abgabe haben die Folgen der Coronakrise, Ressourcenknappheit und weltpolitische 
Entwicklungen den preislichen Aufwärtstrend der letzten Jahre rasant beschleunigt, und die 
Prognosen für die nächsten Jahren gehen nicht von einer Entspannung der Situation aus.  
Haushalte mit Transferleistungen oder kleiner Rente haben schon seit Jahren mit den 
steigenden Energiepreisen zu kämpfen und leiden unter Energiearmut. In der aktuellen 
Entwicklung wird jedoch auch für viele Haushalte mit geringen und zunehmend auch 
mittleren Einkommen die angemessene Versorgung mit Energie zu einer finanziellen 
Herausforderung. 
Die Schuldner- und Insolvenzberatungen in Köln melden einen wachsenden 
Beratungsbedarf von Menschen mit Energieschulden, zunehmend auch von Menschen, die 
nicht im Transferleistungsbezug sind und Senioren*innen. Dieser Bedarf wird wahrscheinlich 
ab der ersten Jahreshälfte 2022 mit den Energiekostenabrechnungen für den Winter und 
neuen hohen Abschlägen noch deutlich ansteigen. 
Gleichzeitig wurde in verschiedenen Studien festgestellt, dass gerade Haushalte mit 
geringem Einkommen oder im Transferleistungsbezug häufig in Wohnungen mit einer 
minderwertigen energetischen Wohnraumqualität leben und überproportional häufig 
energieintensive Stromverbraucher nutzen, weil sie sich teure energiesparende Geräte nicht 
leisten können. Hinzu kommt ein auf Nichtwissen beruhendes „verschwenderisches“ 
Energieverhalten. 
Der Stromsparcheck leistet einen Beitrag zur sozialgerechten Ausgestaltung des 
Klimaschutzes, indem er Energiearmut verhindert, aktiv zur Einsparung von CO2 in 
Köln beiträgt und die Zielgruppe dazu befähigt, sich aktiv an der Energiewende zu 
beteiligen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 
 
 
 
 
1 Ausgangslage

4 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
 
 
Nicht nur Menschen im Transferleistungsbezug, auch Menschen mit geringem 
Einkommen sind aktuell durch die steigenden Energiekosten zunehmend von Armut bedroht.  
 
 
 
Der Stromsparcheck unterstützt mit seinen Angeboten 
o Haushalte mit niedrigem Einkommen, z.B. Bezieher*innen von Transferleistungen 
(Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag), 
Rentner*innen mit kleiner Rente und Menschen, deren Einkommen unter dem 
Pfändungsfreibetrag liegt. 
o Angehörige besonders von Armut bedrohter Gruppen, z.B. Alleinerziehende, 
kinderreiche Familien, Solo-Selbstständige 
o Neuzuwanderer und junge Haushalte (Einzug in die erste eigene Wohnung)  
Der Stromsparcheck erreicht Menschen, die sich in der Regel wenig oder gar nicht mit 
Klimaschutz auseinandersetzen, kaum mit ihren Rechten und Möglichkeiten als Verbraucher 
vertraut sind und aufgrund dessen Beratungsangebote wie die klassische Energieberatung 
gar nicht wahrnehmen. 
 
 
 
Der Stromsparcheck verfolgt seine Ziele auf verschiedenen Ebenen: 
Privathaushalte 
o Verhinderung und Bekämpfung von Energieschulden (Vermeidung von 
Stromsperren) 
o Finanzielle Entlastung von Privathaushalten mit geringem Einkommen durch 
Einsparung von Energiekosten (s.a. Seite 11) 
o Befähigung der Zielgruppe zur aktiven Beteiligung an der Energiewende und dem 
Klimaschutz (Prävention) 
2 Zielgruppen  
3 Ziele

5 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
o Erhöhung der Checkzahlen durch das neue Konzept von 500 Checks pro Jahr auf 
800 Checks pro Jahr  
Vermieter / Infrastruktur 
o Anregung zur Behebung von klimaschädlichen Mängeln in Wohnungen und an 
Gebäuden 
o Informationen über Fördermöglichkeiten bei energieeffizienter Sanierung 
Klimaschutz 
o Das Schaffen von Bewusstsein für den Klimaschutz und nachhaltige 
Verhaltensänderungen durch Bildung und Information zu den Themen 
Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen 
o Relevante CO2-Einsparungen in Privathaushalten (s.a. Seite 10) 
 
 
 
 
Die Umsetzung der Ziele erfolgt im Rahmen von drei Modulen, die inhaltlich und strukturell 
ineinandergreifen und so eine sehr kundenorientierte und stadtweite Beratung ermöglichen. 
 
Modul I – Kostenlose Energieberatung im Veedel 
In den lokalen Projektbüros, derzeit in Köln-Chorweiler, Köln-Meschenich, Köln-Höhenhaus 
und Köln-Porz, werden neben vereinbarten Beratungsterminen zu festgelegten Zeiten 
wöchentlich regelmäßig offene Sprechstunden angeboten.  
Die lokalen Projektbüros sind eng an weitere Beratungsangebote für die Zielgruppen 
angebunden, z.B. an die Erwerbslosenberatungsstelle in Höhenhaus oder das Caritas-
Zentrum in Köln Meschenich. Dies erleichtert zum einen den Kunden*innen den Zugang zu 
den Angeboten des Stromsparchecks, zum anderen können Menschen, bei denen weiterer 
Unterstützungsbedarf festgestellt wird, auf kurzem Weg an andere Beratungsangebote (z.B. 
Arbeitslosenberatung oder Schuldnerberatung) angebunden werden. Die lokalen 
Projektbüros bieten darüber hinaus die Möglichkeit der telefonischen Beratung oder der 
Beratung mittels Video-Chat. 
Ziel ist es, in weiteren Stadtteilen lokale Projektbüros zu installieren. 
 
Stromsparscheck in der Praxis: 
Praktische und leicht umsetzbare Tipps für den Verbraucher: 
o Tipps zum Energiesparen im eigenen Haushalt durch richtiges Heizen und Lüften zur  
Verhinderung von Schimmelbildung 
4 Umsetzung

6 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
o Tipps zum Einkauf von Elektrogeräten – Informationen zu den Energielabels/ 
Energieeffizienzklassen 
o Tipps zur Müllvermeidung und Mülltrennung 
Beratung und Unterstützung für den Verbraucher 
o bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung oder Verträgen mit dem 
Energieversorger. So werden z.B. Abschläge, die ggf. nicht zu veränderten 
Personenzahlen im Haushalt passen, in der Beratung erkannt, ehe die 
Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden können. 
o bei klimaschädlichen Mängeln in der Wohnung und/oder am Gebäude – ggf. 
Beratung und Anregung der Vermieter zu energieeffizienter Sanierung. 
o bei festgestellten Beratungsbedarfen, die durch den Stromsparcheck nicht bedient 
werden können. Hier greifen die Mitarbeitenden des Stromsparchecks auf ihr 
umfassendes Beratungsnetzwerk zurück und verweisen und vermitteln die 
Kunden*innen an die entsprechende Fachberatung. 
Multiplikator im Veedel sein für den Verbraucher 
o Der Stromsparcheck steht als Multiplikator für die Themen Energie und Klimaschutz. 
Er ist mit Informationsständen auf Stadtteilfesten und anderen Veranstaltungen 
präsent und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger. 
o Der Stromsparcheck kooperiert mit den Wohnungsbaugenossenschaften und -
gesellschaften in den Stadtteilen, die für ihre Mieterberatung, Informationsabende, 
Mieterzeitungen, Mieterfeste etc. auf die Expertise in Bezug auf Energieeffizienz 
zurückgreifen können. 
 
Modul II - Der „Check“- der Stromsparcheck mobil - unterwegs in Köln 
Erster Besuch beim Verbraucher 
Die Mitarbeiter*innen des Stromsparchecks besuchen ihre Kund*innen zu Hause und 
erfassen im Rahmen einer ersten umfassenden Haushaltsberatung die Geräteausstattung 
der Wohnung. Anhand der Rechnungen der Energieversorger, der Messung des 
Stromverbrauchs der Elektrogeräte (auch im Stand-by), der Wasserdurchflussmessung und 
der Abfrage der Nutzungsgewohnheiten der Bewohner*innen werden alle relevanten 
Verbräuche erfasst. Die erfassten Daten werden ausgewertet und die Ergebnisse in einem 
Bericht zusammengefasst.  
Zweiter Besuch beim Verbraucher 
Auf Basis der Ergebnisse dieser Auswertung wird ein erstes Soforthilfepaket im Wert von 
etwa 70,00 € zusammengestellt (z.B. abschaltbare Steckerleisten, LED-Sparlampen, 
Drehflussbegrenzer, Kühlschrankthermometer etc.), das bei einem 2. Besuch im Haushalt 
von den Mitarbeitern*innen des Stromsparchecks eingebaut wird. Die Bewohner*innen der

7 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
Wohnung erhalten wichtige Tipps zur Nutzung der Soforthilfen und Empfehlungen zu 
energiesparendem Verhalten. Bei Bedarf werden sie an weiterführende Beratungsangebote 
vermittelt, z.B. bei falschen Nebenkostenabrechnungen oder bei Feuchtigkeit und Schimmel 
in der Wohnung (Mieterverein, Verbraucherzentrale u.a.). 
Haushalte, deren Kühlgeräte älter als 10 Jahre und klassische Stromfresser sind, erhalten im 
Rahmen des „Kühlgeräteaustauschs“ einen Gutschein über 100 € als Zuschuss bei der 
Anschaffung eines neuen Kühlschranks. 
Dritter Besuch beim Verbraucher 
Nach ca. einem Jahr besuchen die Kollegen*innen des Stromsparchecks die Haushalte ein 
drittes Mal, um die Wirkung der Beratung und der eingebauten Soforthilfen anhand von 
Gesprächen mit den Kund*innen und dem Vergleich der letzten Nebenkostenabrechnungen 
zu evaluieren. 
 
Modul III - Klimabildung - Stromsparcheck 
Der Stromsparcheck bietet Informationsveranstaltungen und Multiplikatoren-Schulungen bei 
interessierten Gruppen, z.B. Vereinen, Beratungsstellen, Initiativen etc., zum Thema Energie 
und Klimaschutz an. Diese Schulungen werden auch Online angeboten. Dieses Angebot 
wird im gesamten Kölner Stadtgebiet beworben und umgesetzt.  
 
                             
 
Der Stromsparcheck verfügt durch seine seit Jahren erfolgreiche Arbeit über ein großes 
Netzwerk unterschiedlichster Akteure, die verschiedene Funktionen übernehmen und eng 
mit den Mitarbeitenden vor Ort kooperieren. 
 
Beratungsnetzwerk 
Zu dem Beratungsnetzwerk gehören neben der Verbraucherzentrale die Schuldner- und 
Sozialberatungsstellen in Köln, die Erwerbslosenberatungsstellen, Migrations- und 
Flüchtlingsberatung, Seniorenberatung u.v.a. unter unterschiedlicher Trägerschaft. Zwischen 
dem Stromsparcheck und den Beratungsstellen besteht eine intensive wechselseitige 
Verweisberatung. 
 
Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften und Mietervereine 
Es besteht eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte, kostenfreie Beratung zum richtigen 
Heizen und Lüften für die Haushalte und eine Zusammenarbeit bei der Identifizierung von 
Wohnungsmängeln und Sanierungsbedarfen. 
5 Kooperation und Verbund

8 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
Der regionale Energieversorger - RheinEnergie 
Es besteht eine Zusammenarbeit in der fachlichen Beratung zur Entlastung des 
Forderungsmanagements und eine gemeinsame abgestimmte Beratung und Unterstützung 
der Kund*innen mit geringem Einkommen und hohem Verbrauch. Durch das Angebot des 
Stromsparchecks werden Haushalte erreicht, die auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen 
nicht mehr reagieren. 
 
 
Pädagogische Leitung 
Die pädagogische Leitung (Sozialpädagoge*in/Sozialarbeiter*in/Diplompädagog*in o.ä. 
Qualifikation) hat die Dienst- und Fachaufsicht über das Team Stromsparcheck. Sie ist für 
die konzeptionelle Weiterentwicklung des Konzeptes, deren Umsetzung und die Koordination 
der Ehrenamtlichen verantwortlich.  
Stundenumfang Leitung: 19,5 Wochenstunden 
Die Stromsparchecker*innen  
Im Projekt sind 4 Stromsparchecker*innen beschäftigt, die im Rahmen einer 
Beschäftigungsförderungsmaßnahme ihre Qualifikation zum/r Serviceberater*in für Energie- 
und Wasserspartechnik und anschließend die Qualifikation zum/r Fachanleiter*in bestanden 
haben. Sie sind für die Umsetzung der „Checks“ in den Haushalten zuständig. 
Stundenumfang pro Stromsparchecker*in: 30 Wochenstunden 
 
Energiesparberater*in  
Der/die Energiesparberater*in führt die Beratung an den lokalen Projektbüros aus und 
unterstützt die pädagogische Leitung fachlich in der (Weiter-)Entwicklung von 
Bildungsinhalten und deren Vermittlung.  
Stundenumfang des/r Energieberater*in: 30 Wochenstunden 
 
Ehrenamt 
Zur Unterstützung der Stromsparchecker*innen werden z.B. ehemalige Ingenieur*innen und 
andere Interessierte im Ruhestand für das Ehrenamt gewonnen (nach dem Vorbild des 
Stromsparcheckstandorts im Kreis Coesfeld) gewonnen, die im Sinne gesellschaftlicher 
Teilhabe mit ihren Kompetenzen und ihrem Know-how den Stromsparcheck und damit auch 
den Klimaschutz unterstützen möchten. Hierfür wird ein gesondertes Ehrenamtskonzept 
erarbeitet. 
 
6 Die Stromsparchecker - das Team

9 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
 
 
 
Einsparungen CO2 – Beispielrechnung für 800 Stromsparchecks pro Jahr: 
 
Die Hochrechnungen der CO2-Einsparungen durch den Stromsparcheck im Stadtbezirk Köln 
werden anhand der genauen Berechnungen der Einsparpotentiale der Haushalte berechnet. 
Bei den Einsparungen werden Korrekturfaktoren verwendet, die berücksichtigen, dass 
Soforthilfen z.B. wieder ausgebaut werden oder die Schalter an den Steckerleisten nicht 
regelmäßig verwendet werden. 
Die Einsparungen beziehen sich auf die Lebensdauer der Soforthilfemaßnahmen von etwa 7 
Jahren. Nicht einberechnet werden zusätzliche Einsparungen durch Verhaltensänderungen 
und die Einsparungen bei Heizenergie, da diese Daten bisher nicht ausgewertet wurden.  
 
Bei 800 in einem Jahr durchgeführten Checks würden die Haushalte in einem Zeitraum von 
7 Jahren nur durch den Einbau der Soforthilfen (Strom und Wasser) 1.764.697 kg CO2 
einsparen.   
In einer im November 2018 veröffentlichten Kostenschätzung geht das Umweltbundesamt 
(UBA) von Schäden von rund 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) aus. Legt man 
diesen Wert zugrunde, verhindert der Stromsparcheck in einem Zeitraum von 7 Jahren 
mindestens 317.645,46 € Folgekosten zur Beseitigung von Schäden aufgrund von CO2-
Ausstoß. 
Die Kosten für die Einsparung einer Tonne CO2 liegen in Deutschland bei mindestens  
30.00 €. Legt man diesen gering geschätzten Wert zugrunde, hat sich ein jährlicher Einsatz 
von 52.940, 91 € nach 7 Jahren amortisiert. In dieser Berechnung sind nicht  
berücksichtigt  weitere Einsparungen durch Verhaltensänderungen, die nicht mit den 
Soforthilfemaßnahmen einhergehen, die Auswirkungen der Soforthilfen zur Einsparung von 
Heizenergie, sowie Verhaltensänderungen beim Heizen und die Potentiale über die 7 Jahre 
hinaus.  
Auch nicht berücksichtigt sind die Einsparungen durch den Austausch von Elektrogeräten 
und aufgrund energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen. 
 
 
 
Bei 800 gecheckten Haushalten sparen die Haushalte insgesamt über die Lebensdauer der 
Soforthilfen von ca. 7 Jahren 1.075.417 €. Davon profitieren die Haushalte selbst mit 
812.353 €. 
7  Stromsparcheck und Klimaschutz  
8   Stromsparcheck spart Geld

10 
Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 
Die Kommune spart im selben Zeitraum etwa 109.563 € und der Bund 153.501 €. Die 
Berechnung der Einsparungen für die Kommunen berücksichtigt die Übernahme von Kosten 
für Wasser und Heizenergie nur bei Empfängern von ALG II und Sozialhilfe. Auch bei dieser 
Berechnung wurden Korrekturfaktoren, z.B. die durchschnittliche Verbleiberate im ALG II-
Bezug berücksichtigt. Auch hier belaufen sich die Berechnungen nur auf den Effekt der 
Soforthilfen. Weitere Einsparungen aufgrund von Verhaltensänderungen, Austausch von 
Elektrogeräten und energieeffizienter Sanierung werden nicht berücksichtigt.

Anlage 3 Vorab-Auszug AKUG 19.05.2022 TOP 3.1

2986 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 31.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 19.05.2022 
öffentlich 
3.1 Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 
31.03.2023) 
1021/2022 
 
SB Herr Becker kündigt für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage an, man habe 
nur die Bitte, im Zuge der Auswertung der Energieabrechnungen die Möglichkeit zur 
Erfolgskontrolle, z. B. zwischen dem Erst- und Zweitbesuch, wahrzunehmen. 
 
Beigeordneter Herr Wolfgramm sagt zu, die Bitte mitzunehmen und im weiteren Ver-
lauf dem Ausschuss darüber zu berichten. 
 
SB Herr Dr. Albach verweist auf seine per E-Mail zu diesem TOP eingereichten 
mündlichen Anfragen. 
 
 
„Ich habe mal die Kosten der Caritas nachgerechnet. 
 
  Wochen-
stunden Woche/Jahr Stunden/Jahr Jahreskosten  Kosten/Stunde 
Energiesparberater*in 30,0 52,1 1564,29        42.846,15 €            27,39 €  
Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29        35.162,85 €            22,48 €  
Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29        35.162,85 €            22,48 €  
Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29        30.590,00 €            19,56 €  
Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29        30.590,31 €            19,56 €  
Leitung 19,5 52,1 1016,79        42.582,00 €            41,88 €  
Verwaltungkraft 19,5 52,1 1016,79        21.581,52 €            21,23 €

Daraus ergibt sich die Frage: 
 
Warum bietet die Caritas keine Vollzeitstellen (2*19,5 = 39 Stunden/Woche?) an? 
Was machen die Leitung und die Teilzeitkraft in den anderen 19,5 Stunden der Wo-
che? 
 
Warum werden zwei Stromsparchecker*innen besser bezahlt als die Verwaltungs-
kraft, zwei schlechter?“ 
 
Beigeordneter Herr Wolfgramm bittet um Entschuldigung, da die Fragen noch nicht 
zur heutigen Sitzung beantwortet wurden und sagt eine Beantwortung zum Finanz-
ausschuss, spätestens jedoch bis zur Ratssitzung zu. 
Beschluss:  
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu be-
schließen: 
Der Rat beschließt,  
den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks 
für private Haushalte über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2022 hinaus bis zum 
Ende der Förderperiode 31.03.2023 mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 
103.795,46 Euro (Brutto) zu unterstützen. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind im Haushaltsjahr 
2022 im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen veranschlagt. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 
2023 werden vom Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des zur Verfügung gestellten 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan

1860 Zeichen

Kostenart Verwendungszweck Betrag
a) Personal
Energiesparberater*in 3o Wochenstunden 42.846,15 €                                         
Stromsparchecker*in 30 Wochenstunden 35.162,85 €                                         
Stromsparchecker*in 3o Wochenstunden 35.162,85 €                                         
Stromsparchecker*in 30 Wochenstunden 30.590,00 €                                         
Stromsparchecker*in 3o Wochenstunden 30.590,31 €                                         
Leitung 19,5 Wochenstunden 42.582,00 €                                         
Verwaltungskraft*in 19,5 Wochenstunden 21.581,52 €                                         
Summe Personal: 238.515,68 €                                       
b) Sachkosten:
Mietkosten incl. Reinigung und Nebenkosten 20.622,00 €                                         
Präventsionschulungen sexueller Mißbrauch 300,00 €
Hausverbrauchsmaterial (z.B.Abfallsäcke; Toilettenpapier) 150,00 €
Bürobedarf (z.B. Druckerpatronen, Kopierpapier, Klemmappen, Stifte) 2.000,00 €
Porto 250,00 €
Telefongebühren 1.800,00 €
Öffentlichkeitsarbeit 1.500,00 €
Tagungen Konferenzen 100,00 €
Edv-Aufwendungen 250,00 €
Instandhaltung/Reparatur 1.200,00 €
Ersatzbeschaffungen 500,00 €
Versicherungen 300,00 €
Reisekosten 4.648 €
Summe Sachkosten 33.620,00 €                                         
allgemeine anteilige Verwaltungskosten Personalverwaltung, IT-Kosten, Hausmeister etc. 5% 13.606,78 €                                         
Gesamtausgaben 285.742,46 €                                       
c) Einnahmen
Fördergelder Bundesministerium 69.000,00 €
Fördergelder RheinEnergie 84.375,00 €
Caritas Eigenanteil 28.572,00 €
Gesamteinnahmen 181.947,00 €
Gesamtzuschussbedarf 103.795,46 €                                       
Kosten- und Finanzierungsplan Stromsparcheck 01.04.2022-31.03.2023

Anlage 4 Beantwortung der Nachfragen (AKUG 19.05.22)

851 Zeichen

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung 
Beantwortung der Fragen von SB Dr. Albach aus der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 19.05.2022  
(siehe Anlage 3 Auszug aus der Sitzung): 
Zur Beantwortung wurde die Caritas um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden 
Antwort berücksichtigt wurde. 
Grundlage für die Kalkulation der Caritas sind das vorhandene Personal und deren Kosten. 
Unterschiede im Gehalt ergeben sich aufgrund tariflicher Engruppierung, Vorerfahrung und 
Betriebszugehörigkeit. 
Die Caritas versucht beim Stundenumfang die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden zu berück-
sichtigen. So arbeitet beispielsweise die Leitung des Stromsparchecks auf eigenem Wunsch 
insgesamt 30 Stunden und leitet neben dem Stromsparcheck noch ein Projekt der Beschäfti-
gungsförderung, die Verwaltungskraft hat insgesamt eine volle Stelle.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

374 Zeichen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Gespräche mit der Caritas haben sich länger gezogen als geplant. Daher war es nicht 
möglich, die Vorlage früher einzubringen. 
 
Da die bisherige Zuschussgewährung zum 31.03.2022 ausgelaufen ist, sollte die Vorlage 
zügig beschlossen werden. Ein Vertagen hätte zur Folge, dass die Fortführung des 
Stromsparchecks gefährdet ist.

Beratungsverlauf (4)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1021/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2022
Erstellt
23.03.2022 19:30