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Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.03.2023)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1021/2022 vom 10.05.2022

Stand: Am 20.06.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage1 Konzept Stromsparcheck

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    Stromsparcheck 2022/23 Sozialer Klimaschutz Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Konzept 2 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Inhalt 1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................ 3 2 Zielgruppen ................................ ................................ ................................ .................... 4 3 Ziele ................................ ................................ ................................ ............................... 4 4 Umsetzung ................................ ................................ ................................ ..................... 5 5 Kooperation und Verbund ................................ ................................ ............................... 7 6 Die Stromsparchecker-das Team ................................ ................................ ................... 8 7 Stromsparcheck und Klimaschutz ................................ ................................ ................. 9 8 Stromsparcheck spart Geld ................................ ................................ .......................... 9 Energieexperte Alexandre Viviers " Es gibt Menschen, die einen hohen Verbrauch haben, den sie nur schwer bezahlen können. " " Es gibt andere Haushalte, die die Heizung abstellen, um Geld für Essen zu haben. Es gibt also verschiedene Formen von Energiearmut. " 3 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Energiearmut verhindern und Klimaschutz fördern Im Klimaschutzziel 2030 für Köln ist verankert, die Pro-Kopf-Emissionen von etwa 12,8 Tonnen THG im Jahr 1990 auf rund 6,4 Tonnen THG im Jahr 2030 zu senken. Die Energiepreise in Deutschland sind im Jahr 2021 exorbitant gestiegen. Neben der Energiewende mit einer gestiegenen EEG-Umlage, Erhöhung der Stromsteuer und der CO2- Abgabe haben die Folgen der Coronakrise, Ressourcenknappheit und weltpolitische Entwicklungen den preislichen Aufwärtstrend der letzten Jahre rasant beschleunigt, und die Prognosen für die nächsten Jahren gehen nicht von einer Entspannung der Situation aus. Haushalte mit Transferleistungen oder kleiner Rente haben schon seit Jahren mit den steigenden Energiepreisen zu kämpfen und leiden unter Energiearmut. In der aktuellen Entwicklung wird jedoch auch für viele Haushalte mit geringen und zunehmend auch mittleren Einkommen die angemessene Versorgung mit Energie zu einer finanziellen Herausforderung. Die Schuldner- und Insolvenzberatungen in Köln melden einen wachsenden Beratungsbedarf von Menschen mit Energieschulden, zunehmend auch von Menschen, die nicht im Transferleistungsbezug sind und Senioren*innen. Dieser Bedarf wird wahrscheinlich ab der ersten Jahreshälfte 2022 mit den Energiekostenabrechnungen für den Winter und neuen hohen Abschlägen noch deutlich ansteigen. Gleichzeitig wurde in verschiedenen Studien festgestellt, dass gerade Haushalte mit geringem Einkommen oder im Transferleistungsbezug häufig in Wohnungen mit einer minderwertigen energetischen Wohnraumqualität leben und überproportional häufig energieintensive Stromverbraucher nutzen, weil sie sich teure energiesparende Geräte nicht leisten können. Hinzu kommt ein auf Nichtwissen beruhendes „verschwenderisches“ Energieverhalten. Der Stromsparcheck leistet einen Beitrag zur sozialgerechten Ausgestaltung des Klimaschutzes, indem er Energiearmut verhindert, aktiv zur Einsparung von CO2 in Köln beiträgt und die Zielgruppe dazu befähigt, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 1 Ausgangslage 4 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Nicht nur Menschen im Transferleistungsbezug, auch Menschen mit geringem Einkommen sind aktuell durch die steigenden Energiekosten zunehmend von Armut bedroht. Der Stromsparcheck unterstützt mit seinen Angeboten o Haushalte mit niedrigem Einkommen, z.B. Bezieher*innen von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag), Rentner*innen mit kleiner Rente und Menschen, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. o Angehörige besonders von Armut bedrohter Gruppen, z.B. Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Solo-Selbstständige o Neuzuwanderer und junge Haushalte (Einzug in die erste eigene Wohnung) Der Stromsparcheck erreicht Menschen, die sich in der Regel wenig oder gar nicht mit Klimaschutz auseinandersetzen, kaum mit ihren Rechten und Möglichkeiten als Verbraucher vertraut sind und aufgrund dessen Beratungsangebote wie die klassische Energieberatung gar nicht wahrnehmen. Der Stromsparcheck verfolgt seine Ziele auf verschiedenen Ebenen: Privathaushalte o Verhinderung und Bekämpfung von Energieschulden (Vermeidung von Stromsperren) o Finanzielle Entlastung von Privathaushalten mit geringem Einkommen durch Einsparung von Energiekosten (s.a. Seite 11) o Befähigung der Zielgruppe zur aktiven Beteiligung an der Energiewende und dem Klimaschutz (Prävention) 2 Zielgruppen 3 Ziele 5 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 o Erhöhung der Checkzahlen durch das neue Konzept von 500 Checks pro Jahr auf 800 Checks pro Jahr Vermieter / Infrastruktur o Anregung zur Behebung von klimaschädlichen Mängeln in Wohnungen und an Gebäuden o Informationen über Fördermöglichkeiten bei energieeffizienter Sanierung Klimaschutz o Das Schaffen von Bewusstsein für den Klimaschutz und nachhaltige Verhaltensänderungen durch Bildung und Information zu den Themen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen o Relevante CO2-Einsparungen in Privathaushalten (s.a. Seite 10) Die Umsetzung der Ziele erfolgt im Rahmen von drei Modulen, die inhaltlich und strukturell ineinandergreifen und so eine sehr kundenorientierte und stadtweite Beratung ermöglichen. Modul I – Kostenlose Energieberatung im Veedel In den lokalen Projektbüros, derzeit in Köln-Chorweiler, Köln-Meschenich, Köln-Höhenhaus und Köln-Porz, werden neben vereinbarten Beratungsterminen zu festgelegten Zeiten wöchentlich regelmäßig offene Sprechstunden angeboten. Die lokalen Projektbüros sind eng an weitere Beratungsangebote für die Zielgruppen angebunden, z.B. an die Erwerbslosenberatungsstelle in Höhenhaus oder das Caritas- Zentrum in Köln Meschenich. Dies erleichtert zum einen den Kunden*innen den Zugang zu den Angeboten des Stromsparchecks, zum anderen können Menschen, bei denen weiterer Unterstützungsbedarf festgestellt wird, auf kurzem Weg an andere Beratungsangebote (z.B. Arbeitslosenberatung oder Schuldnerberatung) angebunden werden. Die lokalen Projektbüros bieten darüber hinaus die Möglichkeit der telefonischen Beratung oder der Beratung mittels Video-Chat. Ziel ist es, in weiteren Stadtteilen lokale Projektbüros zu installieren. Stromsparscheck in der Praxis: Praktische und leicht umsetzbare Tipps für den Verbraucher: o Tipps zum Energiesparen im eigenen Haushalt durch richtiges Heizen und Lüften zur Verhinderung von Schimmelbildung 4 Umsetzung 6 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 o Tipps zum Einkauf von Elektrogeräten – Informationen zu den Energielabels/ Energieeffizienzklassen o Tipps zur Müllvermeidung und Mülltrennung Beratung und Unterstützung für den Verbraucher o bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung oder Verträgen mit dem Energieversorger. So werden z.B. Abschläge, die ggf. nicht zu veränderten Personenzahlen im Haushalt passen, in der Beratung erkannt, ehe die Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden können. o bei klimaschädlichen Mängeln in der Wohnung und/oder am Gebäude – ggf. Beratung und Anregung der Vermieter zu energieeffizienter Sanierung. o bei festgestellten Beratungsbedarfen, die durch den Stromsparcheck nicht bedient werden können. Hier greifen die Mitarbeitenden des Stromsparchecks auf ihr umfassendes Beratungsnetzwerk zurück und verweisen und vermitteln die Kunden*innen an die entsprechende Fachberatung. Multiplikator im Veedel sein für den Verbraucher o Der Stromsparcheck steht als Multiplikator für die Themen Energie und Klimaschutz. Er ist mit Informationsständen auf Stadtteilfesten und anderen Veranstaltungen präsent und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger. o Der Stromsparcheck kooperiert mit den Wohnungsbaugenossenschaften und - gesellschaften in den Stadtteilen, die für ihre Mieterberatung, Informationsabende, Mieterzeitungen, Mieterfeste etc. auf die Expertise in Bezug auf Energieeffizienz zurückgreifen können. Modul II - Der „Check“- der Stromsparcheck mobil - unterwegs in Köln Erster Besuch beim Verbraucher Die Mitarbeiter*innen des Stromsparchecks besuchen ihre Kund*innen zu Hause und erfassen im Rahmen einer ersten umfassenden Haushaltsberatung die Geräteausstattung der Wohnung. Anhand der Rechnungen der Energieversorger, der Messung des Stromverbrauchs der Elektrogeräte (auch im Stand-by), der Wasserdurchflussmessung und der Abfrage der Nutzungsgewohnheiten der Bewohner*innen werden alle relevanten Verbräuche erfasst. Die erfassten Daten werden ausgewertet und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Zweiter Besuch beim Verbraucher Auf Basis der Ergebnisse dieser Auswertung wird ein erstes Soforthilfepaket im Wert von etwa 70,00 € zusammengestellt (z.B. abschaltbare Steckerleisten, LED-Sparlampen, Drehflussbegrenzer, Kühlschrankthermometer etc.), das bei einem 2. Besuch im Haushalt von den Mitarbeitern*innen des Stromsparchecks eingebaut wird. Die Bewohner*innen der 7 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Wohnung erhalten wichtige Tipps zur Nutzung der Soforthilfen und Empfehlungen zu energiesparendem Verhalten. Bei Bedarf werden sie an weiterführende Beratungsangebote vermittelt, z.B. bei falschen Nebenkostenabrechnungen oder bei Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung (Mieterverein, Verbraucherzentrale u.a.). Haushalte, deren Kühlgeräte älter als 10 Jahre und klassische Stromfresser sind, erhalten im Rahmen des „Kühlgeräteaustauschs“ einen Gutschein über 100 € als Zuschuss bei der Anschaffung eines neuen Kühlschranks. Dritter Besuch beim Verbraucher Nach ca. einem Jahr besuchen die Kollegen*innen des Stromsparchecks die Haushalte ein drittes Mal, um die Wirkung der Beratung und der eingebauten Soforthilfen anhand von Gesprächen mit den Kund*innen und dem Vergleich der letzten Nebenkostenabrechnungen zu evaluieren. Modul III - Klimabildung - Stromsparcheck Der Stromsparcheck bietet Informationsveranstaltungen und Multiplikatoren-Schulungen bei interessierten Gruppen, z.B. Vereinen, Beratungsstellen, Initiativen etc., zum Thema Energie und Klimaschutz an. Diese Schulungen werden auch Online angeboten. Dieses Angebot wird im gesamten Kölner Stadtgebiet beworben und umgesetzt. Der Stromsparcheck verfügt durch seine seit Jahren erfolgreiche Arbeit über ein großes Netzwerk unterschiedlichster Akteure, die verschiedene Funktionen übernehmen und eng mit den Mitarbeitenden vor Ort kooperieren. Beratungsnetzwerk Zu dem Beratungsnetzwerk gehören neben der Verbraucherzentrale die Schuldner- und Sozialberatungsstellen in Köln, die Erwerbslosenberatungsstellen, Migrations- und Flüchtlingsberatung, Seniorenberatung u.v.a. unter unterschiedlicher Trägerschaft. Zwischen dem Stromsparcheck und den Beratungsstellen besteht eine intensive wechselseitige Verweisberatung. Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften und Mietervereine Es besteht eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte, kostenfreie Beratung zum richtigen Heizen und Lüften für die Haushalte und eine Zusammenarbeit bei der Identifizierung von Wohnungsmängeln und Sanierungsbedarfen. 5 Kooperation und Verbund 8 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Der regionale Energieversorger - RheinEnergie Es besteht eine Zusammenarbeit in der fachlichen Beratung zur Entlastung des Forderungsmanagements und eine gemeinsame abgestimmte Beratung und Unterstützung der Kund*innen mit geringem Einkommen und hohem Verbrauch. Durch das Angebot des Stromsparchecks werden Haushalte erreicht, die auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht mehr reagieren. Pädagogische Leitung Die pädagogische Leitung (Sozialpädagoge*in/Sozialarbeiter*in/Diplompädagog*in o.ä. Qualifikation) hat die Dienst- und Fachaufsicht über das Team Stromsparcheck. Sie ist für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Konzeptes, deren Umsetzung und die Koordination der Ehrenamtlichen verantwortlich. Stundenumfang Leitung: 19,5 Wochenstunden Die Stromsparchecker*innen Im Projekt sind 4 Stromsparchecker*innen beschäftigt, die im Rahmen einer Beschäftigungsförderungsmaßnahme ihre Qualifikation zum/r Serviceberater*in für Energie- und Wasserspartechnik und anschließend die Qualifikation zum/r Fachanleiter*in bestanden haben. Sie sind für die Umsetzung der „Checks“ in den Haushalten zuständig. Stundenumfang pro Stromsparchecker*in: 30 Wochenstunden Energiesparberater*in Der/die Energiesparberater*in führt die Beratung an den lokalen Projektbüros aus und unterstützt die pädagogische Leitung fachlich in der (Weiter-)Entwicklung von Bildungsinhalten und deren Vermittlung. Stundenumfang des/r Energieberater*in: 30 Wochenstunden Ehrenamt Zur Unterstützung der Stromsparchecker*innen werden z.B. ehemalige Ingenieur*innen und andere Interessierte im Ruhestand für das Ehrenamt gewonnen (nach dem Vorbild des Stromsparcheckstandorts im Kreis Coesfeld) gewonnen, die im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe mit ihren Kompetenzen und ihrem Know-how den Stromsparcheck und damit auch den Klimaschutz unterstützen möchten. Hierfür wird ein gesondertes Ehrenamtskonzept erarbeitet. 6 Die Stromsparchecker - das Team 9 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Einsparungen CO2 – Beispielrechnung für 800 Stromsparchecks pro Jahr: Die Hochrechnungen der CO2-Einsparungen durch den Stromsparcheck im Stadtbezirk Köln werden anhand der genauen Berechnungen der Einsparpotentiale der Haushalte berechnet. Bei den Einsparungen werden Korrekturfaktoren verwendet, die berücksichtigen, dass Soforthilfen z.B. wieder ausgebaut werden oder die Schalter an den Steckerleisten nicht regelmäßig verwendet werden. Die Einsparungen beziehen sich auf die Lebensdauer der Soforthilfemaßnahmen von etwa 7 Jahren. Nicht einberechnet werden zusätzliche Einsparungen durch Verhaltensänderungen und die Einsparungen bei Heizenergie, da diese Daten bisher nicht ausgewertet wurden. Bei 800 in einem Jahr durchgeführten Checks würden die Haushalte in einem Zeitraum von 7 Jahren nur durch den Einbau der Soforthilfen (Strom und Wasser) 1.764.697 kg CO2 einsparen. In einer im November 2018 veröffentlichten Kostenschätzung geht das Umweltbundesamt (UBA) von Schäden von rund 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) aus. Legt man diesen Wert zugrunde, verhindert der Stromsparcheck in einem Zeitraum von 7 Jahren mindestens 317.645,46 € Folgekosten zur Beseitigung von Schäden aufgrund von CO2- Ausstoß. Die Kosten für die Einsparung einer Tonne CO2 liegen in Deutschland bei mindestens 30.00 €. Legt man diesen gering geschätzten Wert zugrunde, hat sich ein jährlicher Einsatz von 52.940, 91 € nach 7 Jahren amortisiert. In dieser Berechnung sind nicht berücksichtigt weitere Einsparungen durch Verhaltensänderungen, die nicht mit den Soforthilfemaßnahmen einhergehen, die Auswirkungen der Soforthilfen zur Einsparung von Heizenergie, sowie Verhaltensänderungen beim Heizen und die Potentiale über die 7 Jahre hinaus. Auch nicht berücksichtigt sind die Einsparungen durch den Austausch von Elektrogeräten und aufgrund energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen. Bei 800 gecheckten Haushalten sparen die Haushalte insgesamt über die Lebensdauer der Soforthilfen von ca. 7 Jahren 1.075.417 €. Davon profitieren die Haushalte selbst mit 812.353 €. 7 Stromsparcheck und Klimaschutz 8 Stromsparcheck spart Geld 10 Konzept Stromsparcheck – 2022-01-03 Die Kommune spart im selben Zeitraum etwa 109.563 € und der Bund 153.501 €. Die Berechnung der Einsparungen für die Kommunen berücksichtigt die Übernahme von Kosten für Wasser und Heizenergie nur bei Empfängern von ALG II und Sozialhilfe. Auch bei dieser Berechnung wurden Korrekturfaktoren, z.B. die durchschnittliche Verbleiberate im ALG II- Bezug berücksichtigt. Auch hier belaufen sich die Berechnungen nur auf den Effekt der Soforthilfen. Weitere Einsparungen aufgrund von Verhaltensänderungen, Austausch von Elektrogeräten und energieeffizienter Sanierung werden nicht berücksichtigt.
  • Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan

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    Kostenart Verwendungszweck Betrag a) Personal Energiesparberater*in 3o Wochenstunden 42.846,15 € Stromsparchecker*in 30 Wochenstunden 35.162,85 € Stromsparchecker*in 3o Wochenstunden 35.162,85 € Stromsparchecker*in 30 Wochenstunden 30.590,00 € Stromsparchecker*in 3o Wochenstunden 30.590,31 € Leitung 19,5 Wochenstunden 42.582,00 € Verwaltungskraft*in 19,5 Wochenstunden 21.581,52 € Summe Personal: 238.515,68 € b) Sachkosten: Mietkosten incl. Reinigung und Nebenkosten 20.622,00 € Präventsionschulungen sexueller Mißbrauch 300,00 € Hausverbrauchsmaterial (z.B.Abfallsäcke; Toilettenpapier) 150,00 € Bürobedarf (z.B. Druckerpatronen, Kopierpapier, Klemmappen, Stifte) 2.000,00 € Porto 250,00 € Telefongebühren 1.800,00 € Öffentlichkeitsarbeit 1.500,00 € Tagungen Konferenzen 100,00 € Edv-Aufwendungen 250,00 € Instandhaltung/Reparatur 1.200,00 € Ersatzbeschaffungen 500,00 € Versicherungen 300,00 € Reisekosten 4.648 € Summe Sachkosten 33.620,00 € allgemeine anteilige Verwaltungskosten Personalverwaltung, IT-Kosten, Hausmeister etc. 5% 13.606,78 € Gesamtausgaben 285.742,46 € c) Einnahmen Fördergelder Bundesministerium 69.000,00 € Fördergelder RheinEnergie 84.375,00 € Caritas Eigenanteil 28.572,00 € Gesamteinnahmen 181.947,00 € Gesamtzuschussbedarf 103.795,46 € Kosten- und Finanzierungsplan Stromsparcheck 01.04.2022-31.03.2023
  • Anlage 4 Beantwortung der Nachfragen (AKUG 19.05.22)

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    Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung Beantwortung der Fragen von SB Dr. Albach aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 19.05.2022 (siehe Anlage 3 Auszug aus der Sitzung): Zur Beantwortung wurde die Caritas um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Antwort berücksichtigt wurde. Grundlage für die Kalkulation der Caritas sind das vorhandene Personal und deren Kosten. Unterschiede im Gehalt ergeben sich aufgrund tariflicher Engruppierung, Vorerfahrung und Betriebszugehörigkeit. Die Caritas versucht beim Stundenumfang die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden zu berück- sichtigen. So arbeitet beispielsweise die Leitung des Stromsparchecks auf eigenem Wunsch insgesamt 30 Stunden und leitet neben dem Stromsparcheck noch ein Projekt der Beschäfti- gungsförderung, die Verwaltungskraft hat insgesamt eine volle Stelle.
  • Anlage 3 Vorab-Auszug AKUG 19.05.2022 TOP 3.1

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    Anlage 3 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 31.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 19.05.2022 öffentlich 3.1 Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.03.2023) 1021/2022 SB Herr Becker kündigt für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage an, man habe nur die Bitte, im Zuge der Auswertung der Energieabrechnungen die Möglichkeit zur Erfolgskontrolle, z. B. zwischen dem Erst- und Zweitbesuch, wahrzunehmen. Beigeordneter Herr Wolfgramm sagt zu, die Bitte mitzunehmen und im weiteren Ver- lauf dem Ausschuss darüber zu berichten. SB Herr Dr. Albach verweist auf seine per E-Mail zu diesem TOP eingereichten mündlichen Anfragen. „Ich habe mal die Kosten der Caritas nachgerechnet. Wochen- stunden Woche/Jahr Stunden/Jahr Jahreskosten Kosten/Stunde Energiesparberater*in 30,0 52,1 1564,29 42.846,15 € 27,39 € Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29 35.162,85 € 22,48 € Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29 35.162,85 € 22,48 € Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29 30.590,00 € 19,56 € Stromsparchecker*in 30,0 52,1 1564,29 30.590,31 € 19,56 € Leitung 19,5 52,1 1016,79 42.582,00 € 41,88 € Verwaltungkraft 19,5 52,1 1016,79 21.581,52 € 21,23 € Daraus ergibt sich die Frage: Warum bietet die Caritas keine Vollzeitstellen (2*19,5 = 39 Stunden/Woche?) an? Was machen die Leitung und die Teilzeitkraft in den anderen 19,5 Stunden der Wo- che? Warum werden zwei Stromsparchecker*innen besser bezahlt als die Verwaltungs- kraft, zwei schlechter?“ Beigeordneter Herr Wolfgramm bittet um Entschuldigung, da die Fragen noch nicht zur heutigen Sitzung beantwortet wurden und sagt eine Beantwortung zum Finanz- ausschuss, spätestens jedoch bis zur Ratssitzung zu. Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu be- schließen: Der Rat beschließt, den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2022 hinaus bis zum Ende der Förderperiode 31.03.2023 mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 103.795,46 Euro (Brutto) zu unterstützen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 2023 werden vom Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Gespräche mit der Caritas haben sich länger gezogen als geplant. Daher war es nicht möglich, die Vorlage früher einzubringen. Da die bisherige Zuschussgewährung zum 31.03.2022 ausgelaufen ist, sollte die Vorlage zügig beschlossen werden. Ein Vertagen hätte zur Folge, dass die Fortführung des Stromsparchecks gefährdet ist.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 1021/2022 Freigabedatum 09.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.03.2023) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haus- halte über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2022 hinaus bis zum Ende der Förderperiode 31.03.2023 mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 103.795,46 Euro (Brutto) zu unterstützen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind im Haushaltsjahr 2022 im Teiler- gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veran- schlagt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 2023 werden vom Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. Alternative Der Rat der Stadt Köln wird den Stromspar-Check für private Haushalte über den 31.03.2022 hinaus nicht weiter unterstützen und gefährdet damit in der Folge die Fortführung der Maßnahme. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022 56.752,85 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr 2023: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 47.042,62 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hatte am 09.11.2021 (1370/2021) zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte die Gewährung eines Zuschusses bis zum Ende der Förderperiode 31.03.2022 und eine Anschlussfinanzierung in Abhängigkeit eines durch die Caritas neu zu erstellenden Konzeptes sowie der ergänzenden Finanzierung durch Dritte beschlossen. Zudem hat der Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren am 13.01.2022 die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der Rhein- Energie zu prüfen, inwieweit eine langfristige Absicherung eines präventiven Angebotes zur Verhinde- rung von Strom-, Gas,- und Wassersperrungen durch ein zusätzliches erweitertes Angebot, wie z.B. Stromsparcheck, erfolgen kann (AN/0092/2022). Hinzu kommt, dass der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. um eine Verlängerung und langfristige finanziellen Unterstützung durch die Stadt Köln bei der Durchführung des Stromspar-Checks für pri- vate Haushalte gebeten hat. Laut Aussage der Caritas konnten neben der Bundesförderung und der finanziellen Unterstützung durch die RheinEnergie andere Unterstützer bislang nicht akquiriert werden. Die Bundesförderung wurde um ein Jahr bis zum 31.03.2023 verlängert1. 1 https://www.stromspar-check.de/presse/pressemitteilungen/klimaschutzminister -robert-habeck-setzt- stromspar-check-fort 3 In dem bundesweiten Projekt Stromspar-Check der Caritas als Verbundpartnerin werden in mehr als 150 Städten und Landkreisen Haushalte mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Personen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energiesparen beraten. Speziell für diese Beratungstätigkeit qualifizierte ehemalige langzeitarbeitslose Menschen besuchen Haushalte, die sich zum Check angemeldet haben, ermitteln und analysieren vor Ort den Strom- und Wasserverbrauch und dokumentieren diesen. Die Stromspar-Teams geben praktische Tipps, wie die Haushalte durch Verhaltensänderung Energie einsparen können. Zudem werden bei einem zweiten Besuch Energie- und Wassersparartikel wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeit- schaltuhren direkt im Haushalt eingesetzt. Durch den unmittelbar erfahrbaren Mehrwert gelingt es, den Menschen Selbstwirksamkeit für die Reduzierung ihrer Energieverbräuche und die Senkung der Energiekosten zu vermitteln. Der Stromsparcheck trägt zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten mit wenig Einkommen bei, bekämpft und verhindert Energieschulden und Stromsperren und entlastet damit Bund, Kommune und Energieversorger. Konzept und Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt. Finanzierung Die notwendigen Mittel in Höhe von 56.752,85 Euro (Brutto) sind im Haushaltsjahr 2022, im Teiler- gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veran- schlagt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 47.042,62 Euro (Brutto) für das Haushaltsjahr 2023 werden vom Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023/2024, innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgese- hen. Die Aufwendungen werden von der Caritas mit 28.572 Euro, vom Bundesministerium mit 69.000 Eu- ro, von der RheinEnergie mit 84.375 Euro und von der Stadt Köln mit 103.795,46 Euro finanziert: Gesamt 2022 2023 Gesamtausgaben 285.742,46 214.306,85 71.435,62 Fördergelder Bundesministerium 69.000,00 51.750,00 17.250,00 Fördergelder RheinEnergie 84.375,00 84.375,00 Eigenanteil Caritas 28.572,00 21.429,00 7.143,00 Zuschuss Stadt Köln 103.795,46 56.752,85 47.042,62

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 19.05.2022

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 13.06.2022

    Finanzausschuss

    TOP 10.15, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 20.06.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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